Kirche und Justiz
Verfasst: Samstag 24. April 2004, 17:36
Hallo !
Ich habe da eine Frage an Kirchenrechtler etc.:
Wenn ein - nichtgeistlicher - Angestellter des Vatikan, also ein "Zivilist" - auf dem Vatikangelände eine Straftat begeht, z.B. einen Mord, ist dann der Vatikan für die Strafverfolgung zuständig oder der italienische Staat ? Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat - Straftaten verfolgen kann und verfügt er auch über die notwendigen Instanzen, z.B. zivil - und strafrechtliche Gerichte sowie Justizvollzugsanstalten ?
MfG und Hoffnung auf Antwort,
Gruß, Pit
Ich habe da eine Frage an Kirchenrechtler etc.:
Wenn ein - nichtgeistlicher - Angestellter des Vatikan, also ein "Zivilist" - auf dem Vatikangelände eine Straftat begeht, z.B. einen Mord, ist dann der Vatikan für die Strafverfolgung zuständig oder der italienische Staat ? Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat - Straftaten verfolgen kann und verfügt er auch über die notwendigen Instanzen, z.B. zivil - und strafrechtliche Gerichte sowie Justizvollzugsanstalten ?
MfG und Hoffnung auf Antwort,
Gruß, Pit