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Kirche und Justiz

Verfasst: Samstag 24. April 2004, 17:36
von Pit
Hallo !

Ich habe da eine Frage an Kirchenrechtler etc.:
Wenn ein - nichtgeistlicher - Angestellter des Vatikan, also ein "Zivilist" - auf dem Vatikangelände eine Straftat begeht, z.B. einen Mord, ist dann der Vatikan für die Strafverfolgung zuständig oder der italienische Staat ? Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat - Straftaten verfolgen kann und verfügt er auch über die notwendigen Instanzen, z.B. zivil - und strafrechtliche Gerichte sowie Justizvollzugsanstalten ?

MfG und Hoffnung auf Antwort,

Gruß, Pit

Verfasst: Samstag 24. April 2004, 17:49
von ottaviani
es ist nur der vatikan zuständig der aber die behörden italiens um hilfe bitten kann das wird von fall zu fall entschieden

Re: Kirche und Justiz

Verfasst: Montag 26. April 2004, 09:15
von Marlene
Pit hat geschrieben:Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat -
Meines Wissens ist die Città del Vaticano ein eigener souveräner Staat.

Re: Kirche und Justiz

Verfasst: Montag 26. April 2004, 09:24
von Edith
Marlene hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat -
Meines Wissens ist die Città del Vaticano ein eigener souveräner Staat.
Hier
das Grundgesetz des Vatikanstaates, in dem dieses u.a. geregelt ist.

Re: Kirche und Justiz

Verfasst: Montag 26. April 2004, 10:17
von Marlene
Edith hat geschrieben: Hier das Grundgesetz des Vatikanstaates, in dem dieses u.a. geregelt ist.
Danke, du bist ein Schatz!
:ja: