LaudaSion870 hat geschrieben:Lieber Taddeo,
da tust Du mir bitter Unrecht! Lies mal die Bemerkung 13 im Messbuch beim Karfreitag :
"Aus der Zahl der Fürbitten, die das Messbuch anbietet, kann der Priester diejenigen auswählen, die den örtlichen Verhältnissen am besten entsprechen. "
Und ans Messbuch halten wir uns.
Wenn das wirklich im Meßbuch steht (ich weiß es nicht, im Schott steht das jedenfalls nicht drin), dann frage ich mich aber schon, wieso auch nur eine dieser allgemeinen, die ganze Kirche betreffenden Fürbitten irgendwo auf dem katholischen Erdkreis nicht "den örtlichen Verhältnissen" entsprechen sollte? Soll man etwa nicht für die Katechumenen beten, weil es in der Pfarrei heuer keine gibt? Oder für die Juden, weil keine da wohnen? Oder für die Nichtglaubenden, weil es denen sowieso wurscht ist?
Lauda, zumindest die von Dir oben angeführte "theologische" Begründung ist mehr als fragwürdig. Es liegt nicht im Ermessen des Zelebranten, zu beurteilen, was in der von der Kirche vorgeschriebenen und approbierten Liturgie richtig ist oder nicht. Das war vor dem Konzil schon so, und auch das II. Vatikanum hat klipp und klar gesagt, daß niemand, sei er auch Priester oder Bischof, an den Texten der Liturgie eigenmächtig etwas ändern oder weglassen darf.
Abgesehen davon: Was hältst Du für theologisch falsch an der Bitte, die Nichtglaubenden möchten ihrem Gewissen folgen? Das Gewissen ist doch jener Funke des göttlichen Logos (also Christus), der in die Herzen selbst jener eingesenkt ist, die Christus (noch) nicht als den Erlöser er- und bekennen. Wenn sie also ihrem Gewissen folgen, dann weist sie das zumindest in anfanghafter Weise auf den Weg zu Christus - und möglicherweise auch einmal direkt zu ihm, der selber der Weg, die Wahrheit und das Leben ist. Diesen ersten Schritt darf man niemandem vorenthalten, und dafür darf und soll man ruhig auch beten.