Pflichten eines Katholiken

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French
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Pflichten eines Katholiken

Beitrag von French »

Wenn jemand in die katholische Kirche eintreten will und das spirituelle Engagement, das er damit eingeht, ernst nimmt:
Was für Pflichten geht er damit ein?
Die Frage ist in einem tief religiös-spirituellen Sinn hier gestellt: Ich möchte nicht wissen, wie es meistens üblich ist, sondern welche Verpflichtung mit diesem Schritte kirchenrechtlich, im tieferen SInne eingegangen wird.
Beispiel:
Inwiefern ist die Vernachlässigung der Sonntagspflicht (zur Eucharistieteilnahme) als schwere Sünde (Todsünde) anzusehen?
Ist ein Katholik frei, zB beim Dalai Lama an einer liturgischen Handlung (heißt dort natürlich anders) teilzunehmen? (nur als Beispiel)
Dürfte er diese buddhistische liturgische Handlung oder eine indische Puja zu Hause vollziehen?
Ist soetwas überhaupt von der kathol. Kirche kirchenrechtlich geregelt?
Es geht mir mit diesen Fragen darum zu erfahren, ob man (als Erwachsener) mit dem Eintritt in die katholische Kirche geistige Verpflichtungen eingeht, die dazu führen, dass man , ähnlich wie bei einem Gelübde, nicht mehr so frei mit spirituellen Dingen umgehen kann wie zuvor; ob man in eine Schuldsituation kommen könnte bei spirituellen Taten, die ohne dieses Gelübde sozusagen noch "frei" gestanden hätten.

Mir wäre viel gelegen an Antworten von kompetenter Seite - als von Personen, die den Standpunkt der Kirche kennen. Kirchenrechtler oder so.

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Protasius
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Protasius »

Die Sonntagsspflicht verpflichtet unter schwerer Sünde, wie du offenbar schon selbst weißt. Es besteht aber keine Pflicht zur Kommunion (außer wenigstens einmal in der Osterzeit), auch wenn man manchmal diesen Eindruck gewinnt.

Bei Buddhisten bin ich mir mit deren Handlungen nicht ganz sicher, weil die ja keine Götzen anbeten, aber ich würde es im Zweifelsfall unterlassen. Im ersten Gebot liest du, daß du dich nicht fremden Göttern dienen darfst, was diese indischen Handlungen mit Sicherheit ausschließt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Moser
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Moser »

French hat geschrieben:Wenn jemand in die katholische Kirche eintreten will und das spirituelle Engagement, das er damit eingeht, ernst nimmt:
Was für Pflichten geht er damit ein?
Die Frage ist in einem tief religiös-spirituellen Sinn hier gestellt: Ich möchte nicht wissen, wie es meistens üblich ist, sondern welche Verpflichtung mit diesem Schritte kirchenrechtlich, im tieferen SInne eingegangen wird.
Beispiel:
Inwiefern ist die Vernachlässigung der Sonntagspflicht (zur Eucharistieteilnahme) als schwere Sünde (Todsünde) anzusehen?
Ist ein Katholik frei, zB beim Dalai Lama an einer liturgischen Handlung (heißt dort natürlich anders) teilzunehmen? (nur als Beispiel)
Dürfte er diese buddhistische liturgische Handlung oder eine indische Puja zu Hause vollziehen?
Ist soetwas überhaupt von der kathol. Kirche kirchenrechtlich geregelt?
Es geht mir mit diesen Fragen darum zu erfahren, ob man (als Erwachsener) mit dem Eintritt in die katholische Kirche geistige Verpflichtungen eingeht, die dazu führen, dass man , ähnlich wie bei einem Gelübde, nicht mehr so frei mit spirituellen Dingen umgehen kann wie zuvor; ob man in eine Schuldsituation kommen können bei spirituellen Taten, die ohne dieses Gelübde sozusagen noch "frei" gestanden hätten.

Mir wäre viel gelegen an Antworten von kompetenter Seite - als von Personen, die den Standpunkt der Kirche kennen. Kirchenrechtler oder so.
Ich antworte weder als Kirchenrechtler noch als Katholik, daher kann ich Dir keine verbindlichen Auskünfte geben (das werden andere sicher noch tun im Verlauf des Threads), daher nur ein paar allgemeine Anmerkungen:

1. Unabhängig davon, ob eine Sonntagspflicht besteht oder nicht und wie die geregelt ist, sollte man als Christ ganz automatisch eine Sehnsucht nach dem Gottesdienst haben, in dem man gestärkt wird durch Wort und (ggf.) Sakrament und Gott selbst loben kann durch Singen und Beten. Daher wird man sich ganz automatisch bemühen, den Gottesdienst so oft wie möglich zu besuchen. Zumindest bei mir ist es so, wenn ich am Sonntagmorgen keinen Gottesdienst besuchen kann, dann fehlt einfach etwas Wichtiges. Und das versuche ich dann in der Regel zumindest ein bisschen aufzufangen, indem ich mir die Aufzeichnung eines Fernsehgottesdienstes im Internet anschaue. Wobei das natürlich bei weitem nicht dasselbe ist.

2. Unabhängig davon, ob man laut kath. Kirchenrecht buddhistische Liturgien o.ä. besuchen darf oder nicht, stellt sich mir die Frage, warum ein Christ denn ein solches Bedürfnis haben sollte? Wenn man Gott gefunden hat, hat man alles, was man braucht.

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Linus
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Linus »

Das Kirchenrecht beschäftigt sich schon logischerweise nicht mit "außerkirchlichen Aktivitäten".

Die Pflichten die man als Katholik eingeht sind folgende:
Befolgung des Hauptgebots:

“Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben aus
deinem ganzem Herzen, aus deiner ganzen Seele, aus deinem ganzen
Gemüte und aus all deinen Kräften. Das ist das größte und erste
Gebot. Ein anderes aber ist diesem gleich: Du sollst deinen Nächsten
lieben wie dich selbst“ (Mt 22, 37-39).

Darüber hinaus die Zehn Gebote
Ich bin der Herr, dein Gott!
1. Du sollst keine fremden Götter neben mir haben,
2. du sollst den Namen Gottes, deines Herrn, nicht missbrauchen,
3. gedenke, dass du den Sabbat heiligst,
4. du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass es dir wohl ergehe und du
lange lebest auf Erden,
5. du sollst nicht töten,
6. du sollst nicht Unkeuschheit treiben,
7. du sollst nicht stehlen,
8. du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten,
9. du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib,
10. du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut.

und die 5 Gebote der Kirche:

1. Du sollst die gebotenen Feiertage halten,
2. du sollst an allen Sonn- und Feiertage eine heilige Messe mit Andacht mitfeiern,
3. du sollst die gebotenen Fast- und Abstinenztage halten,
4. du sollst wenigstens einmal im Jahr deine Sünden beichten,
5. du sollst wenigstens einmal im Jahr die heilige Kommunion empfangen, und zwar zur österlichen Zeit.

Konkret heißt das:
regelmäßiger Empfang der Sakramente ([Naxhtrag: so noch nicht Geschehen: Taufe und Firmung; danach ]v.a. Beichte und Kommunion) und Teilnahme an der Messe und Andachten
regelmäßiges, tägliches Gebet
praktizierte Nächstenliebe (Voranschreiten im Erwerb der Tugenden: besonders des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, sowie der Gerechtigkeit, der Klugheit, der Tapferkeit und des Maßhaltens.)
Freitagsopfer und Fasten
Almosen
Fortbildung des Wissens in Bezug auf Glaubensdinge
Zuletzt geändert von Linus am Freitag 4. November 2011, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Marion
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Marion »

French hat geschrieben:Wenn jemand in die katholische Kirche eintreten will und das spirituelle Engagement, das er damit eingeht, ernst nimmt:
Was für Pflichten geht er damit ein?
Dem Teufel absagen und Gott dienen.
French hat geschrieben:Die Frage ist in einem tief religiös-spirituellen Sinn hier gestellt: Ich möchte nicht wissen, wie es meistens üblich ist, sondern welche Verpflichtung mit diesem Schritte kirchenrechtlich, im tieferen SInne eingegangen wird.
Beispiel:
Inwiefern ist die Vernachlässigung der Sonntagspflicht (zur Eucharistieteilnahme) als schwere Sünde (Todsünde) anzusehen?
Ist ein Katholik frei, zB beim Dalai Lama an einer liturgischen Handlung (heißt dort natürlich anders) teilzunehmen? (nur als Beispiel)
Dürfte er diese buddhistische liturgische Handlung oder eine indische Puja zu Hause vollziehen?
Ist soetwas überhaupt von der kathol. Kirche kirchenrechtlich geregelt?
Das erste Gebot sagt dir daß das nicht geht.
French hat geschrieben:Es geht mir mit diesen Fragen darum zu erfahren, ob man (als Erwachsener) mit dem Eintritt in die katholische Kirche geistige Verpflichtungen eingeht, die dazu führen, dass man , ähnlich wie bei einem Gelübde, nicht mehr so frei mit spirituellen Dingen umgehen kann wie zuvor; ob man in eine Schuldsituation kommen können bei spirituellen Taten, die ohne dieses Gelübde sozusagen noch "frei" gestanden hätten.
Wenn du in die Kirche eintrittst, musst du deine Sünden (du sprichst hier von Götzendienst) die du bis dahin begangen hast bereuen, und dir fest vornehmen solcherlei nicht mehr zu tun. Der Herr vergibt sie dir bei der Taufe und in der Beichte.
French hat geschrieben:Mir wäre viel gelegen an Antworten von kompetenter Seite - als von Personen, die den Standpunkt der Kirche kennen. Kirchenrechtler oder so.
Diese deine Fragen werden dir am besten im Katechismusunterricht erklärt. Da geht es weniger um Kirchenrecht, sondern direkt um die Gebote Gottes.

Ab Seite 378 geht es hier (im Römischen Katechismus) um die Gebote Gottes
http://books.google.com/books?id=Ro4_AA ... &q&f=false

Oder hier http://www.vatican.va/archive/DEU35/_INDEX.HTM
2. Abschnitt die zehn Gebote

(Der ganze Katechismus ist gut zu studieren, wenn man in die Kirche eintreten möchte, damit man auch weiß was katholisch ist)
Hier gibt es welche in Papierform
http://shop.sarto-verlag.de/index.php?c ... ungen.html

Der Priester an den du dich wendest, wird dir aber wahrscheinlich auch einen Unterricht anbieten.


Kleine Frage, warum möchtest du in die Kirche eintreten?
Und herzlich willkommen French :huhu:
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French
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von French »

Vielen Dank für die Antworten.
Ihr bestätigt meine bisherige Sichtweise, die u.a. basiert auf dem „Katechismus der katholischen Kirche, Oldenbourg, ST Bennoverlag, Paulusverlag, 1997 u. 2005“.
Z. Bsp. die Punkte, die Linus darstellt – aber auch die anderen Beiträge – entsprechen den Hauptpfeilern, die auch ich durch meine bisherigen Gespräche und mein Studium des Katechismus gewonnen hatte.
Ich fasse das so zusammen (und kann mich dieser Sichtweise anschließen), dass es sinnvoll ist, religiös/spirituelle Fragen (der verschiedensten Art), die sich einem stellen, ausgehend von den verschiedenen Geboten, die Linus nennt, zu beurteilen und im Lichte dieser Gebote zu beantworten.

Danke für die Antworten – ich fand sie hilfreich.

Noch eine Zusatzfrage: Wenn ich in Zukunft mal das Kirchenrecht zu einem Thema durchforschen will, gibt es da eine Zusammenstellung? (Die Sprache ist egal) - Die 800 Seiten meines Katechismus werden wahrscheinlich keine Komplettübersicht sein.

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Linus
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Linus »

Kirchenrecht online hierlang: http://www.codex-iuris-canonici.de/

(wenn du Römer bist) ansonsten CCEO den gibts mW aber noch nicht auf deutsch im Netz)

ansich reicht aber der katechismus...
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lifestylekatholik
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von lifestylekatholik »

Marion hat geschrieben:
French hat geschrieben:Es geht mir mit diesen Fragen darum zu erfahren, ob man (als Erwachsener) mit dem Eintritt in die katholische Kirche geistige Verpflichtungen eingeht, die dazu führen, dass man , ähnlich wie bei einem Gelübde, nicht mehr so frei mit spirituellen Dingen umgehen kann wie zuvor; ob man in eine Schuldsituation kommen können bei spirituellen Taten, die ohne dieses Gelübde sozusagen noch "frei" gestanden hätten.
Wenn du in die Kirche eintrittst, musst du deine Sünden (du sprichst hier von Götzendienst) die du bis dahin begangen hast bereuen, und dir fest vornehmen solcherlei nicht mehr zu tun. Der Herr vergibt sie dir bei der Taufe und in der Beichte.
Man muss aber schon deutlich dazusagen, dass du auch bereits vor einer eventuellen Gliedschaft im Volke Gottes, also in der Kirche, nicht dazu berechtigt bist, Götzendienst zu treiben. Das erste Gebot, auf das Marion hinwies, verpflichtet jeden Menschen. Und selbstverständlich ist ebenfalls jeder Mensch verpflichtet, sich -- so es ihm möglich ist -- der Kirche einzugliedern.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Marion
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Marion »

Stimmt lifestylekatholik, das muss man dazusagen.

Das hört sich sonst an, als ob man die Wahl hätte. "Och, ich tret lieber nicht in die Kirche ein, sonst versündige ich mich ja, wenn ich Götzen anbete. Dann bleib ich lieber draußen."

So war das natürlich nicht gemeint :|

French, stell lieber die Fragen hier als das Kirchenrecht zu studieren. Hier kriegst meist die genaue Quelle wo du nachschauen kannst, was die Kirche zu welchem Thema lehrt. Die Kirchenrechtlichen Dinge, die einen normalen Katholiken (also jetzt nicht Priester, Mönche etc.) angehen stehen alle im Katechismus. Linus hat sie allesamt aufgezählt.
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Linus
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Linus »

Marion hat geschrieben:Stimmt lifestylekatholik, das muss man dazusagen.

Das hört sich sonst an, als ob man die Wahl hätte. "Och, ich tret lieber nicht in die Kirche ein, sonst versündige ich mich ja, wenn ich Götzen anbete. Dann bleib ich lieber draußen."

So war das natürlich nicht gemeint :|
Man hat die Wahl. Gott zwingt einen nicht. Er will freiwillig geliebt werden - was anderes wäre keine Liebe, stünde Zwang oder Druck dahinter. Allerdings: Wenn man um das Heil, das Christus durch die Kirche allen Menschen anbietet, weiß, und nicht die richtigen Konsequenzen zieht, (also den Versuch Christus und seinem Leib anzuhangen), dann ist das Sünde.
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French
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von French »

Es schließt sich mir hier noch eine Frage an.
Sie betrifft die Teilnahme an der Kommunion/Empfang der Kommunion:
Ist es möglich, dass man als (ausgetretener) Protestant, der Taufe und Konfirmation empfangen hat, und der seinem kathol. Gemeindepfarrer nachweist, dass er mit "hinreichender Kenntnis und sorgfältiger Vorbereitung" auf die katholische Eucharistie zugehen wird, an der Eucharistie der katholischen Kirche teilnimmt? Die Frage ist grundsätzlich gemeint, wobei das auch eine Übergangsphase zum Katholischwerden darstellen könnte.
Unten noch ein Zitat aus dem Codex iuris canonici:

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm
Artikel 2
TEILNAHME AN DER HEILIGSTEN EUCHARISTIE
Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.
Can. 913 — § 1. Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.

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lifestylekatholik
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von lifestylekatholik »

Linus hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Stimmt lifestylekatholik, das muss man dazusagen.

Das hört sich sonst an, als ob man die Wahl hätte. "Och, ich tret lieber nicht in die Kirche ein, sonst versündige ich mich ja, wenn ich Götzen anbete. Dann bleib ich lieber draußen."

So war das natürlich nicht gemeint :|
Man hat die Wahl. Gott zwingt einen nicht.
Na ja, das ist genauso eine Wahl wie die, ob du eine Bank überfällst oder nicht. Es ist nicht so, dass das erlaubt wäre. Genauso wenig ist es erlaubt, Götzen anzubeten. Du hast vielleicht die Möglichkeit dazu; erlaubt ist es trotzdem nicht. Und wenn du erwischt wirst, gibt’s Strafe.
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lifestylekatholik
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von lifestylekatholik »

French hat geschrieben:Es schließt sich mir hier noch eine Frage an.
Sie betrifft die Teilnahme an der Kommunion/Empfang der Kommunion:
Ist es möglich, dass man als (ausgetretener) Protestant, der Taufe und Konfirmation empfangen hat, und der seinem kathol. Gemeindepfarrer nachweist, dass er mit "hinreichender Kenntnis und sorgfältiger Vorbereitung" auf die katholische Eucharistie zugehen wird, an der Eucharistie der katholischen Kirche teilnimmt? Die Frage ist grundsätzlich gemeint, wobei das auch eine Übergangsphase zum Katholischwerden darstellen könnte.
Unten noch ein Zitat aus dem Codex iuris canonici:

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm
Artikel 2
TEILNAHME AN DER HEILIGSTEN EUCHARISTIE
Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.
Can. 913 — § 1. Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.
Grundsätzlich ist es nicht auszuschließen, dass es so etwas geben könnte. Du solltest dich jedoch darüber kundig machen, was unter »hinreichender Kenntnis und sorgfältiger Vorbereitung« zu verstehen ist. Bist du zum Beispiel im Stand der Gnade? Ansonsten äßest du dir das Gericht.
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Marion
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Marion »

CIC hat geschrieben: Can. 844 — § 1. Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; [...]

§ 2. [...] [über nichtkatholische Spender]

§ 3. Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; dasselbe gilt für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen.

§ 4. [...] [Todesgefahr, schwere Notlage]
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Marion »

http://de.wikipedia.org/wiki/Interkommu ... l.E2.8.9C
und interessant auch der Punkt aktuelle Situation unten auf der Seite.

Wie das aber nun tatsächlich von der Kirche erklärt wird, weiß ich nicht. Es passt ja irgendwie alles nicht richtig zusammen.

Armer Priester! Wenn er die Kommunion austeilt verstößt er gegen Kanon 844 und wenn nicht gegen 912 8)
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:Armer Priester! Wenn er die Kommunion austeilt verstößt er gegen Kanon 844 und wenn nicht gegen 912 8)
Nein. Das schaut vielleicht für den kanonistischen Laien so aus, stimmt aber nicht.
Can. 912 besagt keineswegs, daß jedem dahergelaufenen Getauften die Kommunion gereicht werden muß.

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Marion
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Marion »

taddeo hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Armer Priester! Wenn er die Kommunion austeilt verstößt er gegen Kanon 844 und wenn nicht gegen 912 8)
Nein. Das schaut vielleicht für den kanonistischen Laien so aus, stimmt aber nicht.
Can. 912 besagt keineswegs, daß jedem dahergelaufenen Getauften die Kommunion gereicht werden muß.
Das einfach nur dahergelaufen habe ich auch nicht behauptet, das hast du nun erfunden ;)
Jeder getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist steht da aber. Also auch Nicht- und auch Nochnichtkatholiken darf laut dem 912 die Kommunion nicht verweigert werden (nicht nur im Notfall!) und gleichzeitig darf laut 844 nur Katholiken erlaubt die Kommunion ausgeteilt werden (außer im Notfall - Todesgefahr oder andere schwere Notlage).
Um solcherlei Notfälle geht es hier aber weder bei Frere Roger noch bei French.

Wie sah das eigentlich im alten Kirchenrecht aus?
Und steht da ne Nummer oder Quelle dabei wie dieses Recht mit der Tradition oder Schrift erklärt wird?
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von lifestylekatholik »

Was heißt denn »rechtlich nicht daran gehindert«?
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Protasius
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Protasius »

lifestylekatholik hat geschrieben:Was heißt denn »rechtlich nicht daran gehindert«?
Du befindest dich nicht im Interdikt, bist nicht exkommuniziert, ...; zusammenfassend, du befindest dich im Stand der Gnade.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:Jeder getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist steht da aber. Also auch Nicht- und auch Nochnichtkatholiken darf laut dem 912 die Kommunion nicht verweigert werden (nicht nur im Notfall!) ...
Das stimmt eben nicht. Nicht- und Nochnichtkatholiken sind automatisch rechtlich am Kommunionempfang gehindert.
Ausnahmen sind denkbar, aber von Bedingungen abhängig, die hierzulande seltenst eintreffen dürften.

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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von taddeo »

Protasius hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:Was heißt denn »rechtlich nicht daran gehindert«?
Du befindest dich nicht im Interdikt, bist nicht exkommuniziert, ...; zusammenfassend, du befindest dich im Stand der Gnade.
Das sind zwei Paar Stiefel. Das Kirchenrecht regelt nur, wann man "rechtlich" nicht gehindert ist.
Mit dem Gnadenstand hat das aber nicht zwangsläufig was zu tun. Das ist ne moraltheologische Kategorie, keine kanonistische.

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Protasius
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Protasius »

Nein, streng genommen nicht, aber im Stand der Gnade ist man rechtlich nicht gehindert, oder?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von taddeo »

Protasius hat geschrieben:Nein, streng genommen nicht, aber im Stand der Gnade ist man rechtlich nicht gehindert, oder?
Doch, das kann sogar sein.

Wenn Du zB per Spruchstrafe exkommuniziert warst, aber die Ursache dafür im Forum internum bereinigt hast (d. h. in der Beichte mit gültiger Absolution), bist Du zwar wieder im Gnadenstand, aber solange noch nicht von der rechtlichen Hinderung frei, bis der Erlaß der Spruchstrafe auch äußerlich und formell festgestellt ist.

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Marion
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Marion »

taddeo hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Jeder getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist steht da aber. Also auch Nicht- und auch Nochnichtkatholiken darf laut dem 912 die Kommunion nicht verweigert werden (nicht nur im Notfall!) ...
Das stimmt eben nicht. Nicht- und Nochnichtkatholiken sind automatisch rechtlich am Kommunionempfang gehindert.

Ist das "rechtlich daran gehindert" voll und ganz mit diesem Kanon (der gleich danach folgt) hier geregelt?
Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
Sind also z.B. Anglikaner, Protestanten, Orthodoxe exkommuniziert? Falls ja, steht das irgendwo im Kirchenrecht, oder läuft es unter hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren, wenn sich nicht der katholischen Kirche (der echten - also nicht einer kirchlichen Gemeinschaft) angeschlossen wird? (Mir ist übrigens zwischenzeitlich völlig klar, daß du Recht haben musst! Wenn das da so klar im Kirchenrecht stehen würde, würd ja nicht mehr um diese Interkommunion gekämpft werden.)
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Linus »

lifestylekatholik hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Stimmt lifestylekatholik, das muss man dazusagen.

Das hört sich sonst an, als ob man die Wahl hätte. "Och, ich tret lieber nicht in die Kirche ein, sonst versündige ich mich ja, wenn ich Götzen anbete. Dann bleib ich lieber draußen."

So war das natürlich nicht gemeint :|
Man hat die Wahl. Gott zwingt einen nicht.
Na ja, das ist genauso eine Wahl wie die, ob du eine Bank überfällst oder nicht. Es ist nicht so, dass das erlaubt wäre. Genauso wenig ist es erlaubt, Götzen anzubeten. Du hast vielleicht die Möglichkeit dazu; erlaubt ist es trotzdem nicht. Und wenn du erwischt wirst, gibt’s Strafe.
Wäre ich ohne Dach und Essen, hat man keine Wahl die Bank nicht zu überfallen. Gerade wenn es Winter wird. :breitgrins: :blinker: (aber ja natürlich hast du recht)
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von cantus planus »

Ein Obdachloser überfällt keine Banken. Er besetzt die Bank einfach, und überfällt den Zeitungsjungen, um sich mit den erbeuteten Käseblättern zuzudecken. ;D
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Linus »

cantus planus hat geschrieben:Ein Obdachloser überfällt keine Banken. Er besetzt die Bank einfach, und überfällt den Zeitungsjungen, um sich mit den erbeuteten Käseblättern zuzudecken. ;D
Du irrst, wir hatten eine entsprechende Meldung schon mal hier, wo der Überfall mittels Zettel "Das ist ein Überfall" und der Forderung nach Herausgabe "eines Dollars" eingeleitet wurde. Danch setzte der Täter sich in die Lobby der Bank...
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von cantus planus »

Linus hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Ein Obdachloser überfällt keine Banken. Er besetzt die Bank einfach, und überfällt den Zeitungsjungen, um sich mit den erbeuteten Käseblättern zuzudecken. ;D
Du irrst, wir hatten eine entsprechende Meldung schon mal hier, wo der Überfall mittels Zettel "Das ist ein Überfall" und der Forderung nach Herausgabe "eines Dollars" eingeleitet wurde. Danch setzte der Täter sich in die Lobby der Bank...
Wieso? Hatte die Bank nicht mehr so viel Geld, und er wurde gebeten auf die Auszahlung zu warten? :breitgrins:
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Linus
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von Linus »

Nein, er wollte in der kalten Jahreszeit nur Essen und ein Dach überm Kopf
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overkott
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Re: Pflichten eines Katholiken

Beitrag von overkott »

cantus planus hat geschrieben:Ein Obdachloser überfällt keine Banken. Er besetzt die Bank einfach, und überfällt den Zeitungsjungen, um sich mit den erbeuteten Käseblättern zuzudecken. ;D
Keine Witze über Schwächere, bitte.

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