Christiane hat geschrieben:Jetzt drehn sie völlig am Rad oder?
Schon seit letztem Jahr gibt es eine entsprechende Vorschrift in verschiedenen Bistümern (Osnabrück, Münster,...), daß alle Mitarbeiter (auch Priester), die in der Jugendarbeit tätig sind, ein poliz. Führungszeugnis vorlegen müssen:
Amtsblatt Bistum Osnabrück, Nr. 9, 15. Oktober 2010, S. 148 hat geschrieben:Prävention
Auswahl von Klerikern, Ordensangehörigen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kirchlichen Dienst.
48. Von Personen, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden sollen, ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzuholen.
49. Wenn Anlass zur Sorge besteht, dass bei einer Person Tendenzen zu sexuellem Fehlverhalten vorliegen, wird eine forensisch-psychiatrische Begutachtung angeordnet.
Soweit so gut.
Inzwischen hat man - so wie ich es verstanden haben - die beiden Punkte aber ausgedehnt, so daß angeblich von allen Priestern sowohl ein Führungszeugnis als auch ein Gutachten gefordert wird.
Wer einen Priester im Bistum Osnabrück kennt, möge den mal fragen, ob das so stimmt! -- Ich habe es leider nur über Dritte gehört und vielleicht gab es bei der Information das Problem der "stillen Post".