Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

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Berolinensis
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Berolinensis »

Richtig, Clementine; darauf wollte ich hier aber nicht hinaus. Als ich noch dachte, die Situation sei eigentlich für alle evident, wollte ich damit nur deutlich machen, daß die Tatsache, daß das eigene Leben in Gefahr ist, einem nicht gestattet irgendwelche Unschuldigen umzubringen - warum sollte es anders sein beim eigenen Kind.

Clementine
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Clementine »

Berolinensis hat geschrieben:Richtig, Clementine; darauf wollte ich hier aber nicht hinaus. Als ich noch dachte, die Situation sei eigentlich für alle evident, wollte ich damit nur deutlich machen, daß die Tatsache, daß das eigene Leben in Gefahr ist, einem nicht gestattet irgendwelche Unschuldigen umzubringen - warum sollte es anders sein beim eigenen Kind.
Diese Aussage von Dir wollte ich damit nicht bestreiten, sondern lediglich auf die von mir zitierte, von Pit gestellte Frage antworten.
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Berolinensis
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Berolinensis »

Clementine hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Richtig, Clementine; darauf wollte ich hier aber nicht hinaus. Als ich noch dachte, die Situation sei eigentlich für alle evident, wollte ich damit nur deutlich machen, daß die Tatsache, daß das eigene Leben in Gefahr ist, einem nicht gestattet irgendwelche Unschuldigen umzubringen - warum sollte es anders sein beim eigenen Kind.
Diese Aussage von Dir wollte ich damit nicht bestreiten, sondern lediglich auf die von mir zitierte, von Pit gestellte Frage antworten.
Schon klar; und ich wollte, da Pit sich ja auf meine Aussage bezog, nur klarstellen, was ich damit gemeint hatte. :blinker:

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Pit
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II

Beitrag von Pit »

Cantus, ich habe vor Kurzem mit einem katholischen Priester über die Thematik gesprochen- und ich werde ihn deswegen noch einmal fragen- aber so, wie ich seine Erklärungen im Gedächtnis habe, sind einige Aspekte wichtig:
1) Die Frau kann nicht gezwungen werden, ihr Leben zu "opfern", um das Kind zu retten, aber sie kann auch nicht gezwungen werden, das Kind sterben zu lassen (moralisch und juristisch!).
2) Der Arzt ist verpflichtet, sich vorrangig um das Leben des Patienten zu kümmern - und das wäre in diesem Falle die Frau (hat mir mal zu dem Thema ein befreundeter Mediziner erklärt) und
3) Wenn sich der Arzt entscheidet, das Kind abzutreiben, um die Frau zu retten, dann möchte er vorrangig das Leben der Frau retten und nicht das Kind töten, nimmt aber den Tod des Kindes aus gegebenem Grund in Kauf!
Die katholische Kirche - so hat es mir der Priester erklärt - erlaubt in diesem Fall die Abtreibung, da das Ziel eben ist, das Leben der Frau zu retten.

Anderes Beispiel:
Darf ein Arzt einem schwerstkranken Patienten ein Schmerzmittel geben, um ihn die unerträglichen Schmerzrn zu nehmen, auch, wenn dieses Mittel evtl. ein Nierenleiden hervorrufen kann?
cantus planus hat geschrieben: ...
Melody hat geschrieben:Der Gesetzgeber erlaubt die Abtreibung ja, wenn das Leben der Mutter auf dem Spiel steht... ...
Nein. Der Gesetzgeber erlaubt keine Abtreibungen. Verzeihung. Ich habe nochmal nachgelesen. In diesem Falle stimmt es tatsächlich.
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Berolinensis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Berolinensis »

Pit,

alle drei Punkte sind - aus moralischer Sicht; vom ungerechten Gesetz des deutschen Gesetzgebers spreche ich hier nicht - falsch. Lies dir doch bitte mal den bisherigen Strang durch.

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Pit
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Pit »

Berolinensis hat geschrieben: ...
Schon klar; und ich wollte, da Pit sich ja auf meine Aussage bezog, nur klarstellen, was ich damit gemeint hatte. :blinker:
D`accord, denn grundsätzlich ist es - ich gehe wieder von der katholischen Sicht aus - uns nicht erlaubt, einen Menschen zu töten, aber es gibt Situationen, z.B. Notwehr/-hilfe, in denen es auch nicht erlaubt ist, aber situationsbedingt unter Abwägung der Güter geduldet wird.
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Gamaliel
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Gamaliel »

Pit hat geschrieben:...denn grundsätzlich ist es - ich gehe wieder von der katholischen Sicht aus - uns nicht erlaubt, einen Menschen zu töten
Das ist so formuliert falsch. Es ist nicht erlaubt einen unschuldigen Menschen zu töten.

Gegenüber einem Angreifer - dieser ist keineswegs ein "Unschuldiger" - , darf ich mich mit verhältnismäßigen Mitteln verteidigen. Im Extremfall kann dies seine Tötung sein, die dann erlaubt wäre.

Analog ist die Situation beim Staat, der selbstverständlich Todesurteile gerechterweise über Schuldige verhängen darf.

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ar26
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von ar26 »

Ich will in die Diskussion nicht einsteigen, Pit, jedoch anmerken, daß die katholische Moral durchaus ein Recht auf Selbstverteidigung kennt. Sich gegen einen ungerecht handelnden Angreifer zu verteidigen, ist nicht nur geduldet, sondern selbst widerum erlaubt, zum Schutze Dritter u.U. sogar geboten. Die zielgerichtete Tötung eines Menschen, der kein ungerechter Angreifer ist, ist jedoch nicht zu dulden, sondern verboten. Da gibt es auch keine Güterabwägung. Leben ist nämlich nicht wegzuwägen.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Clementine
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Re: Zwischengelagert

Beitrag von Clementine »

Melody hat geschrieben:
BenJoh hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:Mich würde es mal interessieren, ob ein Schwangerschaftsabbruch bei akuter Lebensgefahr für die Schwangere aus röm.-kath. Sicht möglich ist?
Es kommt auf die Absicht an. Beispiel: Eine schwangere Frau hat Krebs und muss dringend behandelt werden, um überleben zu können. Das Kind ist aber noch nicht alt genug, um außerhalb des Mutterleibs überleben zu können. In diesem Fall ist es keine Abtreibung, wenn die Mutter mit Medikamenten behandelt wird, die als Nebenwirkung den Tod ihres Kindes bewirken. Das Ziel ist in diesem Fall ja nicht die Tötung des Kindes, sondern die Behandlung der Mutter. Der Tod des Kindes ist eine bedauernswerte Folge dieser Behandlung.
So wurde mir das vor geraumer Zeit von einem Priester erklärt, der auf dem Boden der Tradition steht. Ansonsten kann man wirklich nur jedem wünschen, niemals in eine solche Situation zu kommen.
Also wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, hätte eine Abtreibung trotzdem eine Exkommunikation zur Folge?
Der einzige Ausnahmefall ist, wenn die Medikamente, die abtreiben, eigentlich der medizinischen Behandlung der Mutter dienten?!
Ich hoffe, ich habe mit den ganzen Zitaten in den Zitaten keinen Fehler gebaut.

Die Frage von Melody, die auch in dem von ihr geposteten Zitat als Fall aufgeworfen wurde, wurde m.E. bislang nicht beantwortet.

Stattdessen wurde nur die Frage beantwortet, wie es zu werten ist, die Schwangerschaft abzubrechen, um das Leben der Mutter zu retten. Damit hätte man tatsächlich einen Anwendungsfall von "Der Zweck heiligt die Mittel" und daher ist das Verwerfen dieses Ansinnes nachvollziehbar.

Die Einnahme von Medikamenten (oder notwendigen Operationen), die dazu führen, dass man das Kind verliert, ist aber eine ganz andere Konstellation. Es ist kein Anwendungsfall von "Der Zweck heiligt die Mittel", da bei den ergriffenen Maßnahmen einzig und allein die Behandlung (und Rettung) der Mutter im Vordergrund stehen. Der Abgang des ungeborenen Kindes ist eine unerwünschte Nebenwirkung und weder Mittel noch Zweck der Behandlung.

Und die Mutter kann auch nicht gezwungen sein, auf die notwendige Behandlung zu verzichten (unter Exkommunikation), sondern wenn sie es tut, ist es ein heroischer Akt ihrerseits. Ansonsten könnte man auch unter Strafe der Exkommunikation ja auch gezwungen sein, sich für ein Auto zu werfen, um sein Kind zu retten. Das erscheint mir völliger Blödsinn.
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Maurus
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Maurus »

Berolinensis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Beides muss unterbleiben, sagst du. Nur: Wie macht man das? Indem man nichts macht? Was ist mit dem ärztlichen Behandlungsgebot? Versteh mich nicht falsch: Es geht nicht um die Berufung auf ein Recht. Es geht darum eine Handlungsweise zu finden, die den Handelnden wenigstens entschuldigt. Beide einfach sterben zu lassen kann kaum der Ausweg aus dem Dilemma sein. Freilich gibt es aus dieser Frage auch keinen wirklichen Ausweg - es ist eben im antiken Sinne tragisch.
Wie Gamaliel oben schon schrieb:
Die Fortsetzung der Schwangerschaft, inkl. intensivmedizinischer Betreuung von Mutter und Kind.
Sollten dann tatsächlich beide sterben - was (worauf Gamaliel ebenfalls zurecht hinweist) - praktisch nie mit Sicherheit vorhergesehen werden kann -, dann ist das ein schweres Kreuz, das getragen werden muß - aber nicht im antiken Sinne tragisch, denn das Kreuz ist das Werkzeug unserer Erlösung, und unser Leiden nicht sinnlos.
Das mag der Doktrin nach die Lösung sein, in der Praxis glaube ich nicht an deren Funktionieren. Ein Arzt kann sich auch nicht hinstellen und erklären "man wüsste ja nicht hundertprozentig, was passiert". Nach dieser Methode dürfte man nie mehr operieren, denn der Erfolg ist nie hunderprozentig. Überflüssige OPs aber sind Körperverletzung.

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Pit
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Pit »

Maurus hat geschrieben: ...
Das mag der Doktrin nach die Lösung sein, in der Praxis glaube ich nicht an deren Funktionieren. Ein Arzt kann sich auch nicht hinstellen und erklären "man wüsste ja nicht hundertprozentig, was passiert". ...
Und exakt aus dem Grund muss ein Arzt das unternehmen, was die aktuelle Situation nach Abwägung der Möglichkeiten bietet.
Beispiel:
Darf ein Arzt eine OP gegen den Willen des Patienten durchführen?
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Berolinensis
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Berolinensis »

Maurus hat geschrieben:Das mag der Doktrin nach die Lösung sein, in der Praxis glaube ich nicht an deren Funktionieren.
Sondern?
Ein Arzt kann sich auch nicht hinstellen und erklären "man wüsste ja nicht hundertprozentig, was passiert". Nach dieser Methode dürfte man nie mehr operieren, denn der Erfolg ist nie hunderprozentig. Überflüssige OPs aber sind Körperverletzung.
Das habe ich nur als Hinweis dafür gebracht, daß mir das Problem praktisch nicht so drängend weil eher fernliegend erscheint. Für das rechte Handeln spielt es hier gar keine Rolle.

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Pit
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Pit »

Gamaliel hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:...denn grundsätzlich ist es - ich gehe wieder von der katholischen Sicht aus - uns nicht erlaubt, einen Menschen zu töten
Das ist so formuliert falsch. Es ist nicht erlaubt einen unschuldigen Menschen zu töten.
...
Pardon, ich bezog es auch auf unschuldige Menschen, somit hast Du recht, daß ich nicht korrekt forumuliert habe.
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Berolinensis
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Re: Zwischengelagert

Beitrag von Berolinensis »

Clementine hat geschrieben: Die Einnahme von Medikamenten (oder notwendigen Operationen), die dazu führen, dass man das Kind verliert, ist aber eine ganz andere Konstellation. Es ist kein Anwendungsfall von "Der Zweck heiligt die Mittel", da bei den ergriffenen Maßnahmen einzig und allein die Behandlung (und Rettung) der Mutter im Vordergrund stehen. Der Abgang des ungeborenen Kindes ist eine unerwünschte Nebenwirkung und weder Mittel noch Zweck der Behandlung.
Das ist in der Tat eine ganz andere Lage. Das richtet sich nach den Regeln des voluntarium in causa, bitte mal die Forensuche betätigen, Gamaliel hat das irgnedwo mal sehr handlich zusammengefaßt.

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Marion
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Re: Zwischengelagert

Beitrag von Marion »

Berolinensis hat geschrieben:Das ist in der Tat eine ganz andere Lage. Das richtet sich nach den Regeln des voluntarium in causa, bitte mal die Forensuche betätigen, Gamaliel hat das irgnedwo mal sehr handlich zusammengefaßt.
Gamaliel hat geschrieben:Ich gebe hier kurz mal die Regeln (der Moraltheologie) für das "voluntarium in causa" auf Deutsch auch "Lehre von der doppelten Wirkung" genannt:

1. Die Handlung selbst, die gesetzt wird, muß sittlich gut oder wenigstens indifferent sein (nach dem finis operis).

2. Die gute Wirkung folgt unmittelbar aus der Handlung und nicht erst aus der bösen Wirkung.

3. Die Absicht des Handelnden darf nur auf die gute Wirkung gerichtet sein.

4. Es muß ein hinreichender Grund vorliegen, die böse Wirkung zuzulassen. (Der Grund muss um so wichtiger sein:
- je schlimmer die Wirkung ist
- je sicherer sie eintritt
- je unmittelbarer sie folgt
- je grösser die Verpflichtung ist, die schlechte Wirkung zu verhindern
- je wahrscheinlicher es ist, dass bei der Unterlassung der Handlung die Wirkung nicht eintritt)

Nur wenn sämtliche genannten vier Bedingungen zutreffen, ist die Vornahme einer Handlung, aus der auch eine schlimme Wirkung folgt, erlaubt!
aus:
Betreff: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Zuletzt geändert von Marion am Freitag 17. Dezember 2010, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Clementine
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Re: Zwischengelagert

Beitrag von Clementine »

Marion hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Das ist in der Tat eine ganz andere Lage. Das richtet sich nach den Regeln des voluntarium in causa, bitte mal die Forensuche betätigen, Gamaliel hat das irgnedwo mal sehr handlich zusammengefaßt.
Gamaliel hat geschrieben:Ich gebe hier kurz mal die Regeln (der Moraltheologie) für das "voluntarium in causa" auf Deutsch auch "Lehre von der doppelten Wirkung" genannt:

1. Die Handlung selbst, die gesetzt wird, muß sittlich gut oder wenigstens indifferent sein (nach dem finis operis).

2. Die gute Wirkung folgt unmittelbar aus der Handlung und nicht erst aus der bösen Wirkung.

3. Die Absicht des Handelnden darf nur auf die gute Wirkung gerichtet sein.

4. Es muß ein hinreichender Grund vorliegen, die böse Wirkung zuzulassen. (Der Grund muss um so wichtiger sein:
- je schlimmer die Wirkung ist
- je sicherer sie eintritt
- je unmittelbarer sie folgt
- je grösser die Verpflichtung ist, die schlechte Wirkung zu verhindern
- je wahrscheinlicher es ist, dass bei der Unterlassung der Handlung die Wirkung nicht eintritt)

Nur wenn sämtliche genannten vier Bedingungen zutreffen, ist die Vornahme einer Handlung, aus der auch eine schlimme Wirkung folgt, erlaubt!
Nun, Marion, Du hast natürlich recht. Indirekt ist mit diesem Beitrag von Gamaliel die Zulässigkeit der Medikamenteneinnahme bzw. Operation ausgedrückt.

Nachtrag: Allerdings verstehe ich dann mal wieder nicht, warum Du das Zitat von Gamaliel unter das Zitat von Berloninesis gebracht hast, dass es sich hierbei um eine andere Situation handelt... Aber macht ja nix...
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Marion
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Re: Zwischengelagert

Beitrag von Marion »

Clementine hat geschrieben:Nun, Marion, Du hast natürlich recht. Indirekt ist mit diesem Beitrag von Gamaliel die Zulässigkeit der Medikamenteneinnahme bzw. Operation ausgedrückt.

Nachtrag: Allerdings verstehe ich dann mal wieder nicht, warum Du das Zitat von Gamaliel unter das Zitat von Berloninesis gebracht hast, dass es sich hierbei um eine andere Situation handelt... Aber macht ja nix...
Ich weiß nicht ob das erlaubt ist!
Ich hab nur die Suchfunktion betätigt, um die Berolinensis gebeten hat
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Berolinensis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Berolinensis »

Clementine hat geschrieben:Nun, Marion, Du hast natürlich recht. Indirekt ist mit diesem Beitrag von Gamaliel die Zulässigkeit der Medikamenteneinnahme bzw. Operation ausgedrückt.
So pauschal kann man das nicht sagen. Es muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sämtlich der oben genannten Bedingungen vorliegen.

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Gamaliel
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Gamaliel »

Berolinensis hat geschrieben:So pauschal kann man das nicht sagen. Es muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sämtlich der oben genannten Bedingungen vorliegen.
Exakt! Insbesondere muß auch der in Punkt 4 genannte Grund wirklich hinreichend sein.

Zum Beispiel der Eileiterschwangerschaft habe ich mich einmal hier geäußert: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=360881#p360881

Clementine
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Clementine »

Berolinensis hat geschrieben:
Clementine hat geschrieben:Nun, Marion, Du hast natürlich recht. Indirekt ist mit diesem Beitrag von Gamaliel die Zulässigkeit der Medikamenteneinnahme bzw. Operation ausgedrückt.
So pauschal kann man das nicht sagen. Es muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sämtlich der oben genannten Bedingungen vorliegen.
Bezogen auf die konkrete Fragestellung (Fallkonstellation) kann man das pauschal beantworten.
Clementine hat geschrieben:Die Einnahme von Medikamenten (oder notwendigen Operationen), die dazu führen, dass man das Kind verliert, ist aber eine ganz andere Konstellation. Es ist kein Anwendungsfall von "Der Zweck heiligt die Mittel", da bei den ergriffenen Maßnahmen einzig und allein die Behandlung (und Rettung) der Mutter im Vordergrund stehen. Der Abgang des ungeborenen Kindes ist eine unerwünschte Nebenwirkung und weder Mittel noch Zweck der Behandlung.
Nr. 1 bis 4 sind demnach auf Basis der konkreten Fallkonstellation/Fragestellung zu bejahen.

Natürlich gibt es immer Umstände, die dazu führen, dass im Einzelfall die Sachlage anders ist. Das war aber nicht die (abstrakte) Fragestellung.
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Berolinensis
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Re: Zwischengelagert

Beitrag von Berolinensis »

Clementine hat geschrieben:Nachtrag: Allerdings verstehe ich dann mal wieder nicht, warum Du das Zitat von Gamaliel unter das Zitat von Berloninesis gebracht hast, dass es sich hierbei um eine andere Situation handelt... Aber macht ja nix...
Dann hast du es noch gar nicht nachvollzogen. Marion hat - für die ganz andere Lage, nämlich, daß ein heilendes Medikament eingenommen wird, das lediglich als Nebenwirkung zur Fehlgeburt führt, und nicht für den Fall einer Abtreibung - die Regeln wiedergegeben, nach denen dies im Einzelfall zulässig sein kann.

Eine direkte Abtreibung ist nach diesen Regeln - wie auch überhaupt - nie erlaubt, da bereits die Punkte 1 und 2 nicht gegeben sind.

Benedikt

Re: Zwischengelagert

Beitrag von Benedikt »

Berolinensis hat geschrieben:
Clementine hat geschrieben:Nachtrag: Allerdings verstehe ich dann mal wieder nicht, warum Du das Zitat von Gamaliel unter das Zitat von Berloninesis gebracht hast, dass es sich hierbei um eine andere Situation handelt... Aber macht ja nix...
Dann hast du es noch gar nicht nachvollzogen. Marion hat - für die ganz andere Lage, nämlich, daß ein heilendes Medikament eingenommen wird, das lediglich als Nebenwirkung zur Fehlgeburt führt, und nicht für den Fall einer Abtreibung - die Regeln wiedergegeben, nach denen dies im Einzelfall zulässig sein kann.

Eine direkte Abtreibung ist nach diesen Regeln - wie auch überhaupt - nie erlaubt, da bereits die Punkte 1 und 2 nicht gegeben sind.
Dieses Medikament nennt man übrigens Prostaglandin. Es führt zu einer Einleitung des Geburtsvorgangs (der selbe Wirkstoff wird bei Hochschwangeren verwendet, die auf natürliche Weise nicht gebären) und damit zum Tod des Kindes, weil dieses nicht lebensfähig ist.

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Berolinensis
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Re: Zwischengelagert

Beitrag von Berolinensis »

Benedikt hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:
Clementine hat geschrieben:Nachtrag: Allerdings verstehe ich dann mal wieder nicht, warum Du das Zitat von Gamaliel unter das Zitat von Berloninesis gebracht hast, dass es sich hierbei um eine andere Situation handelt... Aber macht ja nix...
Dann hast du es noch gar nicht nachvollzogen. Marion hat - für die ganz andere Lage, nämlich, daß ein heilendes Medikament eingenommen wird, das lediglich als Nebenwirkung zur Fehlgeburt führt, und nicht für den Fall einer Abtreibung - die Regeln wiedergegeben, nach denen dies im Einzelfall zulässig sein kann.

Eine direkte Abtreibung ist nach diesen Regeln - wie auch überhaupt - nie erlaubt, da bereits die Punkte 1 und 2 nicht gegeben sind.
Dieses Medikament nennt man übrigens Prostaglandin. Es führt zu einer Einleitung des Geburtsvorgangs (der selbe Wirkstoff wird bei Hochschwangeren verwendet, die auf natürliche Weise nicht gebären) und damit zum Tod des Kindes, weil dieses nicht lebensfähig ist.
Welches Medikament? Sprachen wir von einem bestimmten? Zur Behandlung welcher Krankheit wird es verabreicht?

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Maurus
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Maurus »

Berolinensis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das mag der Doktrin nach die Lösung sein, in der Praxis glaube ich nicht an deren Funktionieren.
Sondern?
Im Zweifelsfall wird man sich für das eine oder das andere entscheiden. Den Tod beider wird man eher nicht in Kauf nehmen.

Und selbstverständlich: Ich gehe auch davon aus, dass eine gekaperte Maschine, die auf ein AKW zufliegt vorher abgeschossen wird. Rechtslage hin oder her. Irgendwer wird den Abschussbefehl erteilen.

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Berolinensis
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche

Beitrag von Berolinensis »

Maurus hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das mag der Doktrin nach die Lösung sein, in der Praxis glaube ich nicht an deren Funktionieren.
Sondern?
Im Zweifelsfall wird man sich für das eine oder das andere entscheiden. Den Tod beider wird man eher nicht in Kauf nehmen.
Mir ist nicht klar, was du hier meinst: wenn es dir nur darum geht, zu sagen, was die meisten Menschen, deren Gewissen durch die Irrtümer unserer Zeit völlig verdunkelt ist, machen werden, gebe ich dir recht; das war ja aber auch nicht das Thema hier.

Solltest du damit aber etwa sagen wollen, daß du das für richtig hältst, ist dem natürlich schärfstens zu widersprechen.

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Irmgard
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Irmgard »

Wieder so eine Diskussion, dich als sehr wenig mitfühlend erlebe. Frauen in der Situation brauchen Hilfe, keine Kritik.

Brustkrebs während der Schwangerschaft ist übrigens gar nicht so selten. Es gibt halt hormonabhängige Formen. Eine Behandlung mit Chemotherapeutika gefährdet das Kind. Das ist für die Frau dann schon eine sehr schlimme Situation, wirklich ein Kreuz, das sie trägt. Ich kenne ein Kind, das jetzt ohne Mutter aufwächst, weil die Mutter kurze Zeit nach der Geburt an ihrem Krebs verstorben ist. Ihr Ehemann hat das bis heute nicht verarbeitet und ist mit der Situation überfordert.

Ich weiß noch, welche Vorwürfe mir mein Gynäkologe deswegen gemacht hat, weil ich auf eine Fruchtwasseruntersuchung verzichtet habe. Diese Untersuchung macht eigentlich nur Sinn, wenn man auch die Abtreibung für möglich hält. Da das für mich nicht in Frage kam, wollte ich das auch nicht. Der Druck der Gynäkologen ist da ziemlich hoch. "Unverantwortlich" war da noch die harmloseste Beschreibung meiner Entscheidung.

Ich mag mir eine Situation, wo ungeborenes Kind und Mutter beide in äußerster Gefahr sind, eine Abtreibung das Leben der Mutter aber rettet überhaupt nicht vorstellen. Was man da als Betroffene zu durchleben hat. Wie immer man sich entscheidet, da ist man auf die Gnade Gottes sehr angewiesen.

Etwas mehr Mitgefühl würde der Diskussion nicht schaden. Einfach ist da nichts. Und ich glaube auch nicht, dass Frauen sich da keine Gedanken machen. Oft genug sind sie Spielball unterschiedlichster Interessen.

Gruß

Irmgard

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Gamaliel
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Gamaliel »

Irmgard hat geschrieben:Wieder so eine Diskussion, dich als sehr wenig mitfühlend erlebe. Frauen in der Situation brauchen Hilfe, keine Kritik.
Wir sprechen hier allerdings nicht über Frauen in der Situation, sondern nur über die Situation und zwar näherhin unter ihrem ethischen/moraltheologischen Gesichtspunkt. Dazu braucht es kein Mitgefühl, sondern vielmehr einen klaren Kopf und den Willen der Lehre der Kirche/Gottes zu folgen.

Die (pastorale) Betreuung der Betroffenen ist etwas anderes, um das es hier nicht geht, zumal dies nur im Einzelfall mit seinen konkreten Umständen zu bewerkstelligen ist.

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Berolinensis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Berolinensis »

Irmgard hat geschrieben:Wieder so eine Diskussion, dich als sehr wenig mitfühlend erlebe. Frauen in der Situation brauchen Hilfe, keine Kritik.
Es ist eine Krankheit unserer Tage, daß alles immer und ewig auf "mich" und meine "Befindlichkeit" bezogen werden muß. Hier wurden moralische Prinzipien für eine bestimmte Situation besprochen. Wem soll es nützen, dabei - abstrakt! - dauernd vor Betroffenheit zu triefen? Kritisiert wurde auch niemand, da es ja - immer noch - um gar keinen konkreten Fall ging. Wenn du allerdings möchtest, daß objektive Todsünden hier nicht mehr als solche bezeichnet werden - da wird nichts draus.

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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliels Antwort ist natürlich besser, aber manchmal fällt es einem schwer, bei dieser ganzen Gefühligkeit ruhig zu bleiben.

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Irmgard
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Irmgard »

Wenn du allerdings möchtest, daß objektive Todsünden hier nicht mehr als solche bezeichnet werden - da wird nichts draus.
Nein, das möchte ich nicht. Habe ich auch nicht geschrieben. Dass es um Todsünden geht, ist mir schon klar. Trotzdem macht mich das betroffen. Weswegen ich ja schon schrieb, dass man nur noch auf die Gnade Gottes hoffen kann. Ich stelle mir eine Entscheidung gerade dann besonders schlimm vor, wenn es noch weitere kleine Kinder gibt. Moralisch/theologisch finde ich das auch eindeutig. Ich schrieb hier aber auch schon mal, dass die Gemeindepfarrer, die ich bislang kennengelernt habe, mit diesen Situationen auch überfordert sind. Ich weiß über Priesterausbildung wirklich nichts, aber diese Pfarrer wirkten fast ängstlich. Wo soll die Frau denn dann Unterstützung bekommen?

Gruß

Irmgard

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Gamaliel
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Gamaliel »

Irmgard hat geschrieben:Ich schrieb hier aber auch schon mal, dass die Gemeindepfarrer, die ich bislang kennengelernt habe, mit diesen Situationen auch überfordert sind. Ich weiß über Priesterausbildung wirklich nichts, aber diese Pfarrer wirkten fast ängstlich.
Das kann ich mir durchaus vorstellen. Wenn sich Glaube und Prinzipien in sentimentale Oberflächlichkeiten verflüchtigen, dann ist man mit dem Ernst des Lebens (und dazu gehören auch die hier besprochenen Probleme) natürlich überfordert. Wenn man als Sinn und Ziel des Lebens nur den Weltfrieden und von Opfer und Tugend höchstens nur noch die Begriffe kennt, dann ist es schwierig mit solchen Extremsituationen umzugehen. Ein Leben aus dem Glauben würde vieles erleichtern, vor allem in jenen Fällen, wo nur noch Gott Trost spenden kann, da die menschliche Beschränktheit an ihre Grenzen stößt. Von unseren Vorfahren im Glauben - über die sich manch "aufgeklärte Katholiken" so erhaben dünken - können wir hier reichlich lernen.

Irmgard hat geschrieben:Wo soll die Frau denn dann Unterstützung bekommen?
Diese Frage richtest Du besser an Deinen Diözesanbischof.

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Irmgard
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Irmgard »

Gamaliel hat geschrieben:Von unseren Vorfahren im Glauben - über die sich manch "aufgeklärte Katholiken" so erhaben dünken - können wir hier reichlich lernen.
Da gebe ich dir Recht.

Gruß

Irmgard

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