Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
ganz kurz, weil es gerade hier besprochen wird: auf birthornot hat die Abfrage mit 77% für die Abtreibung geendet.
Antwort der Poller:
Yes, We’re Keeping the Baby
Antwort der Poller:
Yes, We’re Keeping the Baby
Ich glaube; hilf meinem Unglauben
Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Daß ein aufgrund psychischer Erkrankung schuldlos handelnder Angreifer andere Menschen tötet, ist also in Kauf zu nehmen, sofern sein Handeln nur durch seine Tötung zu unterbinden wäre?Berolinensis hat geschrieben:Ich bin ehrlich gesagt schockiert, daß das hier so langer Diskussion bedarf. Daß man keinen Unschuldigen töten darf, ist doch nun wirklich einer der elementarsten Sätze der Moral.
- Berolinensis
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Ich verstehe dich recht, daß du in diesem Falle für eine in sich schlechte Handlung bist, nämlich die Tötung eines unschuldigen Kindes bist, die von der Kirche über dies mit der automatischen Exkommunikation geahndet wird?Benedikt hat geschrieben:Ich persönlich sehe keinen Sinn darin, Mutter und Kind sterben zu lassen, wenn man wenigstens das Leben der Mutter retten könnte.
-
Benedikt
Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Nassos hat geschrieben:ganz kurz, weil es gerade hier besprochen wird: auf birthornot hat die Abfrage mit 77% für die Abtreibung geendet.
Antwort der Poller:
Yes, We’re Keeping the Baby
und: http://www.birthornot.com/top-5-fraudsters/Total votes: 27884
Give Birth: 73.79% (25,189 votes)
Have an Abortion: 26.21% (72,895 votes)
This is quite the change from the original vote numbers:
Give Birth 22.37% (448,777 votes)
243,588 Fraudulent votes
Have an Abortion 77.63% (1,557,586 votes)
1,484,691 Fraudulent votes
Diese ganze Aktion ist völlig daneben. Aufschlussreich, aber völlig daneben.
- Melody
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Zwischengelagert
BenJoh hat geschrieben:Es kommt auf die Absicht an. Beispiel: Eine schwangere Frau hat Krebs und muss dringend behandelt werden, um überleben zu können. Das Kind ist aber noch nicht alt genug, um außerhalb des Mutterleibs überleben zu können. In diesem Fall ist es keine Abtreibung, wenn die Mutter mit Medikamenten behandelt wird, die als Nebenwirkung den Tod ihres Kindes bewirken. Das Ziel ist in diesem Fall ja nicht die Tötung des Kindes, sondern die Behandlung der Mutter. Der Tod des Kindes ist eine bedauernswerte Folge dieser Behandlung.Marcus hat geschrieben:Mich würde es mal interessieren, ob ein Schwangerschaftsabbruch bei akuter Lebensgefahr für die Schwangere aus röm.-kath. Sicht möglich ist?
So wurde mir das vor geraumer Zeit von einem Priester erklärt, der auf dem Boden der Tradition steht. Ansonsten kann man wirklich nur jedem wünschen, niemals in eine solche Situation zu kommen.
Da es in dem anderen Thread unterging, nehme ich nochmal diesen alten Thread, wo es eh darum ging.Firmian hat geschrieben:Da wird aber besonders betont, daß das was ganz außergewöhnliches war und nicht kirchenrechtlich eh geboten war, um eine Exkommunikation auszuschließen.Linus hat geschrieben:Siehe bspw. die Sel. Gianna Beretta MolaRobert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)
(übrigens sogar heilig, seit 2004)
Also wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, hätte eine Abtreibung trotzdem eine Exkommunikation zur Folge?
Der einzige Ausnahmefall ist, wenn die Medikamente, die abtreiben, eigentlich der medizinischen Behandlung der Mutter dienten?!
Ist Gianna Beretta Molla dann jetzt heilig, weil sie auch diese Medikamente nicht nehmen wollte?!
Ich hab mich mit dieser Thematik bislang nie befasst und bin jetzt einfach verwirrt und würde es gerne verstehen.
Denn wenn man tatsächlich anderenfalls exkommuniziert würde, dann müsste es ja sicherlich viel mehr gleichartige Heilige geben, was war dann das besondere?!
Ich fand ihr Beispiel nämlich IMMER ganz besonders, aber wo ich jetzt lese, dass man sonst exkommuniziert würde, verstehe ich es nicht mehr?!
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung
Ja.Melody hat geschrieben:Also wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, hätte eine Abtreibung trotzdem eine Exkommunikation zur Folge?
Welche Medikamente? Heute wird das Kind üblicherweise zermalmt und seine Leichenteile abgesaugt. Nach allem, was öffentlich bekannt wurde, war dies auch die Vorgehensweise, die Schwester McBride erlaubte.Der einzige Ausnahmefall ist, wenn die Medikamente, die abtreiben, eigentlich der medizinischen Behandlung der Mutter dienten?!
Welche Medikamente? Gianna Beretta Molla stand vor der Wahl, sich die erkrankte Gebärmutter entfernen zu lassen. Das wäre keine Abtreibung gewesen.Ist Gianna Beretta Molla dann jetzt heilig, weil sie auch diese Medikamente nicht nehmen wollte?!
Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Zwei unschuldige Leben durch unterlassene Hilfeleistung zu töten ist keine in sich schlechte Handlung?Berolinensis hat geschrieben:Ich verstehe dich recht, daß du in diesem Falle für eine in sich schlechte Handlung bist, nämlich die Tötung eines unschuldigen Kindes bist, die von der Kirche über dies mit der automatischen Exkommunikation geahndet wird?Benedikt hat geschrieben:Ich persönlich sehe keinen Sinn darin, Mutter und Kind sterben zu lassen, wenn man wenigstens das Leben der Mutter retten könnte.
In diesem Fall scheint es keine Lösung zu geben, die nicht "in sich schlecht" wäre.
- Berolinensis
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Sag mal, das kannst du doch jetzt nicht ernst meinen: jemanden nicht zu töten, sei unterlassene Hilfeleistung?taddeo hat geschrieben:Zwei unschuldige Leben durch unterlassene Hilfeleistung zu töten ist keine in sich schlechte Handlung?Berolinensis hat geschrieben:Ich verstehe dich recht, daß du in diesem Falle für eine in sich schlechte Handlung bist, nämlich die Tötung eines unschuldigen Kindes bist, die von der Kirche über dies mit der automatischen Exkommunikation geahndet wird?Benedikt hat geschrieben:Ich persönlich sehe keinen Sinn darin, Mutter und Kind sterben zu lassen, wenn man wenigstens das Leben der Mutter retten könnte.![]()
In diesem Fall scheint es keine Lösung zu geben, die nicht "in sich schlecht" wäre.
Wie gesagt, diese Lage ist nach den Grundsätzen der Moral völlig eindeutig. Hier tun sich ja Abgründe auf!
Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Du willst mich scheinbar absichtlich mißverstehen. 
- Melody
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung
Bei "Medikamenten" bezog ich mich auf die Antwort, die seinerzeit Benjoh gepostet hatte, die ihm ein Priester gab. Also wenn die Mutter Medikamente zu ihrer eigenen Heilung nehmen müsste, die allerdings dann als "Nebenwirkung" das Kind töten, dann ist dies kirchenrechtlich gestattet, da es ja keine eigentliche "Abtreibung" ist?
Was den Fall der Heiligen Gianna angeht, hatte ich es nicht mehr genau im Kopf, sorry.
Wikipedia formuliert: "Auch die verhältnismäßig am wenigsten gefährliche und auch nach katholischer Moral akzeptierte Entfernung der Gebärmutter kam für die Mutter nicht in Frage".
Also hätte sie dies sehr wohl tun dürfen, ohne sich eine Exkommunikation zuzuziehen?
Nichtsdestotrotz wundert es mich, dass es aufgrund der geltenden katholischen Rechtslage dann nicht mehr derartige Heilige gibt. Aber ich habe mich mit dieser Thematik auch noch nie auseinandergesetzt und weiß nicht, wie oft es vorkommt, dass bei einer Schwangerschaft das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Was den Fall der Heiligen Gianna angeht, hatte ich es nicht mehr genau im Kopf, sorry.
Wikipedia formuliert: "Auch die verhältnismäßig am wenigsten gefährliche und auch nach katholischer Moral akzeptierte Entfernung der Gebärmutter kam für die Mutter nicht in Frage".
Also hätte sie dies sehr wohl tun dürfen, ohne sich eine Exkommunikation zuzuziehen?
Nichtsdestotrotz wundert es mich, dass es aufgrund der geltenden katholischen Rechtslage dann nicht mehr derartige Heilige gibt. Aber ich habe mich mit dieser Thematik auch noch nie auseinandergesetzt und weiß nicht, wie oft es vorkommt, dass bei einer Schwangerschaft das Leben der Mutter in Gefahr ist.
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- Berolinensis
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung
Wie ich bereits in dem anderen Strang angemerkt habe, hat das überhaupt nichts mit der "geltenden katholischen Rechtslage" zu tun. Die Kirche spricht nur zustätzlich eine Strafe aus. Daß die Tötung des Kindes verboten und schwer sündhaft ist, ergibt sich direkt aus dem Gebot Gottes, nämlich dem 5., das könnte die Kirche gar nicht ändern.Melody hat geschrieben:aufgrund der geltenden katholischen Rechtslage
Was die hl. Gianna Beretta Molla angeht, möchte ich nur nochmal darauf hinweisen, daß Menschen nicht einfach nur wegen einer Tat heiliggesprochen werden, und schon gar nicht sozusagen automatisch im Sinne von "jeder der X tut wird heiliggesprochen". So gibt es auch zahllose Märtyrer, die nicht heiliggesprochen sind.
- Berolinensis
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Durchaus nicht. Wenn ich dich mißverstanden habe, dann erkläre doch bitte, was du eigentlich gemeint hast.taddeo hat geschrieben:Du willst mich scheinbar absichtlich mißverstehen.
- Christine100
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Angenommen eine Frau hat zu einem Zeitpunkt, in der das Kind noch nicht lebensfähig ist, eine Präeklampsie/ Eklampsie, die die Ärzte nicht mehr in den Griff bekommen.
Eine Fortsetzung der Schwangerschaft würde den Tod von Mutter und Kind bedeuten.
Eine Beendigung der Schwangerschaft würde das Leben der Mutter retten.
Was wäre in einem solchen Fall moraltheologisch zu vertreten?
Eine Fortsetzung der Schwangerschaft würde den Tod von Mutter und Kind bedeuten.
Eine Beendigung der Schwangerschaft würde das Leben der Mutter retten.
Was wäre in einem solchen Fall moraltheologisch zu vertreten?
"Es gibt ein Wort, und das ist für dich das Leben.
Es gibt ein Licht, das die Sonne überstrahlt."
Kaplan Alfred Flury
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Die Fortsetzung der Schwangerschaft, inkl. intensivmedizinischer Betreuung von Mutter und Kind.Christine100 hat geschrieben:Angenommen eine Frau hat zu einem Zeitpunkt, in der das Kind noch nicht lebensfähig ist, eine Präeklampsie/ Eklampsie, die die Ärzte nicht mehr in den Griff bekommen.
Eine Fortsetzung der Schwangerschaft würde den Tod von Mutter und Kind bedeuten.
Eine Beendigung der Schwangerschaft würde das Leben der Mutter retten.
Was wäre in einem solchen Fall moraltheologisch zu vertreten?
(Woher übrigens die Gewißheit kommt, daß im einen Fall sicher beide sterben und im anderen sicher die Mutter überlebt, wäre auch interessant zu wissen, obgleich es nichts am Verbot der direkten Tötung des Kindes änderte.)
(Ob überhaupt, und wenn ja, wie häufig der von Dir geschilderte Fall in der Praxis vorkommt, müßte ein Arzt oder Gynäkologe beantworten. In einem aktuellen und ausführlichen Fachbuch zum Thema, das keineswegs katholisch ist, kommt dieses Fallbeispiel nicht vor.)
Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung
Melody,
da werden noch andere Dinge mitgespielt haben bei der Heiligsprechung
da werden noch andere Dinge mitgespielt haben bei der Heiligsprechung
Das dürfte hier eigentlich kein Martyrium sein, da dieses Element fehlt:Berolinensis hat geschrieben: So gibt es auch zahllose Märtyrer, die nicht heiliggesprochen sind.
viewtopic.php?p=39199#p39199b) das Erleiden des Todes, der von einem Feind zugefügt wird und zwar aus Haß gegen die christliche Wahrheit
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
- Berolinensis
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung
Du hast mich mißverstanden, ich habe nicht gesagt, daß es ein Martyrium war, lies nochmal, was ich geschrieben habe.Marion hat geschrieben:Das dürfte hier eigentlich kein Martyrium sein,Berolinensis hat geschrieben: So gibt es auch zahllose Märtyrer, die nicht heiliggesprochen sind.
Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Mir scheint es geht wie bei der Organspende um das da, "Leben retten könne nie schlecht sein - egal wie" (also etwas in sich Gutes*). Das ist aber eben nicht so. Unschuldige töten geht einfach nicht, das ist und bleibt schlecht egal wie man es drehen mag.
Betreff: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Betreff: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
*gibt es so etwas überhaupt?Gamaliel hat geschrieben:Zum eigentlichen Thema des Threads: Der Zweck heiligt nicht die Mittel!
(I-II, q.18)
1. Aus welchen „Zutaten“ ergibt sich die Moralität der Handlung?
a) aus dem Objekt der Handlung
Es handelt sich hier nicht um das physische Objekt, sondern um das moralische Objekt, d.h. den durch den freien Willen vernunftgemäß gewählten Gegenstand (I-II, q.1, a.3, ad 3).
b) aus den Umständen einer Handlung
c) aus der Absicht des Handelnden
2. Mögliche Einflußweisen der Absicht auf die Moralität der Handlung
Der Zweck des Handelnden kann:
- eine indifferente Handlung gut oder schlecht machen;
- eine gute Handlung mehr oder weniger gut, oder sogar schlecht machen;
- eine schlechte Handlung mehr oder weniger schlecht, aber nie gut.
3. Was ist zum Fall der Anwendung schlechter Mittel (= angestrebter Gegenstand), bei gleichzeitig guter Absicht zu sagen?
Der Zweck heiligt nicht die Mittel: „Non faciamus mala ut veniant bona.“ (Röm 3,
Vernunftargument: Die gute Absicht (finis operantis), kann die im angestrebten Gegenstand begründete innere und wesentliche Schlechtigkeit des Aktes (finis operis) nicht aufheben, da die wesentliche Moralität einer Handlung aus dem angestrebten Gegenstand kommt und der Zweck nur etwas der Handlung Äußerliches ist.
Außerdem gilt das Prinzip: „Bonum ex integra causa, malum ex quolibet defectu“ => Gut ist nur das, bei dem alle „Zutaten“ selbst gut sind, schlecht ist etwas aber bereits dann, wenn auch nur eine einzige „Zutat“ schlecht ist.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung
Sorry, daß ich dein Beitrag genommen habe! Ich hatte gestern bei Melody gesehen, daß sie in diesem Fall von Märtyrer sprach, aber ihren Beitrag nicht gefunden um auf den zu antworten.Berolinensis hat geschrieben:Du hast mich mißverstanden, ich habe nicht gesagt, daß es ein Martyrium war, lies nochmal, was ich geschrieben habe.Marion hat geschrieben:Das dürfte hier eigentlich kein Martyrium sein,Berolinensis hat geschrieben: So gibt es auch zahllose Märtyrer, die nicht heiliggesprochen sind.
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Es ist nicht in sich schlecht nicht helfen zu können/Machtlos zu sein - zugucken müssen wie einer stirbt. Ob Gott jemand zu sich ruft oder ob wir das nun für ihn erledigen sind völlig verschiedene Dinge.taddeo hat geschrieben:Zwei unschuldige Leben durch unterlassene Hilfeleistung zu töten ist keine in sich schlechte Handlung?Berolinensis hat geschrieben:Ich verstehe dich recht, daß du in diesem Falle für eine in sich schlechte Handlung bist, nämlich die Tötung eines unschuldigen Kindes bist, die von der Kirche über dies mit der automatischen Exkommunikation geahndet wird?Benedikt hat geschrieben:Ich persönlich sehe keinen Sinn darin, Mutter und Kind sterben zu lassen, wenn man wenigstens das Leben der Mutter retten könnte.![]()
In diesem Fall scheint es keine Lösung zu geben, die nicht "in sich schlecht" wäre.
Wir können ja auch nicht in ner Gegend wo Hungersnot herrscht ein paar von den Armen umbringen, damit die andern verbliebenen weniger Hunger leiden müssen. Das geht einfach nicht. Das nicht zu tun ist auch nicht unterlassene Hilfeleistung oder irgendwas schlechtes, es ist nur traurig nicht helfen zu können. Vielleicht bringt es ja was wenn ein ähnliches Beispiel genannt wird mit schon Geborenen? Mir scheint, bei Abtreibung denken schon viele nur noch an "Zellhaufen" und vergessen irgendwie, daß auch die Ungeborenen Kinder echte Menschen sind. Nicht irgendwas unfertiges oder werdendes Leben, sondern richtige Menschen.
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Ich hatte ja oben schon mal den "Seilschaftsfall" erwähnt, den jeder Jurist aus der Strafrechtsvorlesung kennen sollte: Zwei Bergesteiger an einem Seil rutschen ab. Beiden droht der tödliche Absturz in die Tiefe. Der obere könnte sich retten, wenn er den unteren abschneidet und abstürzen läßt. Das ist nicht erlaubt, auch nach staatlichem Recht nicht (noch; wenn die moralische Erosion weitergeht, wird wahrscheinlich auch hier die herrschende Meinung bald kippen).Marion hat geschrieben:[Vielleicht bringt es ja was wenn ein ähnliches Beispiel genannt wird mit schon Geborenen?
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Ich sprach vorhin mit einem Kollegen grob über die ganze für mich neue Thematik. Er erwähnte, dass etwas Vergleichbares (was genau, weiß ich nicht) im Bekanntenkreis vorgekommen sei.Gamaliel hat geschrieben:Die Fortsetzung der Schwangerschaft, inkl. intensivmedizinischer Betreuung von Mutter und Kind.Christine100 hat geschrieben:Angenommen eine Frau hat zu einem Zeitpunkt, in der das Kind noch nicht lebensfähig ist, eine Präeklampsie/ Eklampsie, die die Ärzte nicht mehr in den Griff bekommen.
Eine Fortsetzung der Schwangerschaft würde den Tod von Mutter und Kind bedeuten.
Eine Beendigung der Schwangerschaft würde das Leben der Mutter retten.
Was wäre in einem solchen Fall moraltheologisch zu vertreten?
(Woher übrigens die Gewißheit kommt, daß im einen Fall sicher beide sterben und im anderen sicher die Mutter überlebt, wäre auch interessant zu wissen, obgleich es nichts am Verbot der direkten Tötung des Kindes änderte.)
(Ob überhaupt, und wenn ja, wie häufig der von Dir geschilderte Fall in der Praxis vorkommt, müßte ein Arzt oder Gynäkologe beantworten. In einem aktuellen und ausführlichen Fachbuch zum Thema, das keineswegs katholisch ist, kommt dieses Fallbeispiel nicht vor.)
Die Aussage der Ärzte war, dass im Fall der Fortsetzung der Schwangerschaft BEIDE sterben würden, Mutter UND Kind.
Ich hab gefragt, ob das 100prozentig sicher feststand, aber er sagte, so felsenfeste Aussagen würden Ärzte wohl nie machen. Auf jeden Fall trug die Mutter noch die Verantwortung für ein fünfjähriges Kind, "natürlich" wurde also abgetrieben...
Angenommen, es war eine Katholikin, dann ist die jetzt exkommuniziert?! Mmmh. Das ganze ist jedenfalls keine einfache Materie...
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- Berolinensis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Es ist insofern keine einfache Materie, als es natürlich ein schweres Kreuz ist, das getragen werden muß Moralisch ist es aber - wie schon mehrfach gesagt - ganz einfach. Und ein schweres Kreuz kann mich - Marion sprach es schon an - immer treffen. Das gibt mir aber nie das Recht, mich des Kreuzes zu entledigen, indem ich einen Unschuldigen töte.
Wenn die Materie nicht so ernst wäre, fühlte ich mich an den alten Sketch von Rüdiger Hoffmann erinnert:
- Ich bin Vegetarier.
- Sie essen also kein Fleisch?
- Nein.
- Auch keinen Fisch?
- Nein.
- Und auch kein Geflügel?
- Nein, auch kein Geflügel.
- Hm. Also nur Wild...
Wenn die Materie nicht so ernst wäre, fühlte ich mich an den alten Sketch von Rüdiger Hoffmann erinnert:
- Ich bin Vegetarier.
- Sie essen also kein Fleisch?
- Nein.
- Auch keinen Fisch?
- Nein.
- Und auch kein Geflügel?
- Nein, auch kein Geflügel.
- Hm. Also nur Wild...
Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Nein, es nicht niemals "ganz einfach", weder moralisch noch kirchenrechtlich.Berolinensis hat geschrieben:Moralisch ist es aber - wie schon mehrfach gesagt - ganz einfach.
Bei der kirchenrechtlichen Beurteilung, ob die als Normalfall verhängte Exkommunikation tatsächlich im Einzelfall eingetreten ist, müssen die üblichen Vorschriften berücksichtigt werden, die den Eintritt einer Strafe verhindern könnten (ich will das jetzt nicht vertiefen, aber besonders die cann. 1321ff CIC); Beispiel wäre etwa das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren.
Moralisch gesehen, können ebenfalls Gesichtspunkte vorliegen, die im Einzelfall die "sündhafte Zurechenbarkeit" einer Tat (NICHT ihre objektive Sündhaftigkeit!) abmildern oder aufheben können. Das ist aber eine Frage, die nur der Beichtvater beurteilen kann.
"Ganz einfach" ist demnach nur die Formulierung im CIC, die auf einen allgemeingültigen Standardfall gemünzt ist. Ob der jeweilige Einzelfall die Kriterien erfüllt, daß die Vorschrift des can. 1398 tatsächlich greift, muß jeweils separat geklärt werden.
- Berolinensis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Ach, Taddeo - echt jetzt? Wir sprachen doch hier nur über die objektive Frage der abstrakten Erlaubtheit. Das ist ja auch die einzige Frage, die sich ex ante stellt. Ob in einem konkreten Fall bei ex post-Betrachtung dann subjektiv Umstände vorliegen, die dazu führen, daß eine schwere Sünde nicht begangen wurde und/oder eine Zensur nicht inkurriert wurde, hat doch damit gar nichts zu tun, und gilt ja auch bei jeder Sünde/Straftatbestand.
Es bleibt also dabei, es ist ganz einfach. Das ist dieses moderne Vermuddeln, immer gleich die subjektive Ebene mit hereinzuziehen, um alles als ganz furchtbar schwierig und undurchschaubar erscheinen zu lassen, nur um ja keine klaren Prinzipien zu benennen. Die gibt es aber. Als nächstes kommt dann wahrscheinlich der Vorwurf der Herzlosigkeit oder irgendsowas Abgedroschenes...
Es bleibt also dabei, es ist ganz einfach. Das ist dieses moderne Vermuddeln, immer gleich die subjektive Ebene mit hereinzuziehen, um alles als ganz furchtbar schwierig und undurchschaubar erscheinen zu lassen, nur um ja keine klaren Prinzipien zu benennen. Die gibt es aber. Als nächstes kommt dann wahrscheinlich der Vorwurf der Herzlosigkeit oder irgendsowas Abgedroschenes...
Re: Nachrichten aus der Weltkirche II
Eine wichtige Feststellung! Keineswegs jede Auskunft eines Arztes ist sicher, unhinterfragbar,... Nicht jede Entscheidung wird aus fachlichen Überlegungen getroffen, gelegentlich ist da eine Portion Ideologie dabei (oder die Furcht vor Schwierigkeiten, Prozessen,...). Das ist keine Pauschalkritik an Ärzten, die ich sehr schätze und von denen ich zahlreiche in meinem Bekanntenkreis habe, sondern ein aus der Praxis gewonnener Eindruck.Melody hat geschrieben:Die Aussage der Ärzte war, dass im Fall der Fortsetzung der Schwangerschaft BEIDE sterben würden, Mutter UND Kind.
Ich hab gefragt, ob das 100prozentig sicher feststand, aber er sagte, so felsenfeste Aussagen würden Ärzte wohl nie machen.
Am Besten konsultiert man gerade in moralisch schwierigen Fragen einen katholischen Arzt und holt auch noch eine zweite oder dritte fachliche Meinung dazu ein.
Nur wenn sie um die Strafe der Exkommunikation gewußt hat. Das Kirchenrecht geht allerdings vom Vorhandensein eines solchen Wissens aus (c.15 §2), sodaß eine behauptete Unwissenheit bewiesen werden müßte.Melody hat geschrieben:Angenommen, es war eine Katholikin, dann ist die jetzt exkommuniziert?!
Nein, jedoch sollte man theoretische Ebene und praktischen Einzelfall auseinanderhalten. Man sollte auch bedenken, daß in den allermeisten Fällen ein Kind nicht ohne eigenes Zutun gezeugt wird, d.h. man hätte sich schon etwas früher über die Konsequenzen und das eigene Verhalten Rechenschaft ablegen sollen.Melody hat geschrieben:Das ganze ist jedenfalls keine einfache Materie...
Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Wie alles bei Dir. Ich weiß.Berolinensis hat geschrieben:Ach, Taddeo - echt jetzt? Wir sprachen doch hier nur über die objektive Frage der abstrakten Erlaubtheit. Das ist ja auch die einzige Frage, die sich ex ante stellt. Ob in einem konkreten Fall bei ex post-Betrachtung dann subjektiv Umstände vorliegen, die dazu führen, daß eine schwere Sünde nicht begangen wurde und/oder eine Zensur nicht inkurriert wurde, hat doch damit gar nichts zu tun, und gilt ja auch bei jeder Sünde/Straftatbestand.
Es bleibt also dabei, es ist ganz einfach.
Das Problem ist nur, daß es abstrakte Abtreibungen nicht gibt - außer bei Juristen.
Und selbst wenn - die Vorschriften über den Strafeintritt sind auch abstrakt und gehören trotzdem zu jedem anderen "abstrakten" Fall zwingend zur Betrachtung dazu.
- Berolinensis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Bis auf den persönlichen Angriff fügt dies dem Diskussionsstand ganz genau gar nichts hinzu.taddeo hat geschrieben:Wie alles bei Dir. Ich weiß.Berolinensis hat geschrieben:Ach, Taddeo - echt jetzt? Wir sprachen doch hier nur über die objektive Frage der abstrakten Erlaubtheit. Das ist ja auch die einzige Frage, die sich ex ante stellt. Ob in einem konkreten Fall bei ex post-Betrachtung dann subjektiv Umstände vorliegen, die dazu führen, daß eine schwere Sünde nicht begangen wurde und/oder eine Zensur nicht inkurriert wurde, hat doch damit gar nichts zu tun, und gilt ja auch bei jeder Sünde/Straftatbestand.
Es bleibt also dabei, es ist ganz einfach.![]()
Das Problem ist nur, daß es abstrakte Abtreibungen nicht gibt - außer bei Juristen.
Und selbst wenn - die Vorschriften über den Strafeintritt sind auch abstrakt und gehören trotzdem zu jedem anderen "abstrakten" Fall zwingend zur Betrachtung dazu.
Re: Nachrichten aus der Weltkirche
Du hast natürlich recht, irgendwie war ich gestern auf dem falschen Dampfer unterwegs. Rechtslage und Bewertung sind eindeutig. Frage ist: Was macht man? Dazu auch dein Folgebeitrag:Berolinensis hat geschrieben:Korrekt schon.Maurus hat geschrieben: Schwierig. Die von Gamaliel zitierte Passage gibt keine Handlungsanweisung wieder, außer der, dass es so oder so falsch ist. Aus meinem Gefühl heraus stellt sich die Konstruktion nicht so dar wie bei anderen Abwägungsfällen. Die werden juristisch auch nicht einheitlich behandelt.Moraltheologisch ist die Lage jedenfalls völlig eindeutig, da ist nichts schwierig, kannst du überall nachlesen.
Beides muss unterbleiben, sagst du. Nur: Wie macht man das? Indem man nichts macht? Was ist mit dem ärztlichen Behandlungsgebot? Versteh mich nicht falsch: Es geht nicht um die Berufung auf ein Recht. Es geht darum eine Handlungsweise zu finden, die den Handelnden wenigstens entschuldigt. Beide einfach sterben zu lassen kann kaum der Ausweg aus dem Dilemma sein. Freilich gibt es aus dieser Frage auch keinen wirklichen Ausweg - es ist eben im antiken Sinne tragisch.Berolinensis hat geschrieben:Noch was: du hast Pius XI. nicht verstanden - es ist (wie gesagt, an sich selbstverständlich) weder erlaubt, die Mutter noch das Kind zu töten. Beides muß unterbleiben. Welche Handlungsanweisung vermißt du?Maurus hat geschrieben:Schwierig. Die von Gamaliel zitierte Passage gibt keine Handlungsanweisung wieder, außer der, dass es so oder so falsch ist. Aus meinem Gefühl heraus stellt sich die Konstruktion nicht so dar wie bei anderen Abwägungsfällen. Die werden juristisch auch nicht einheitlich behandelt.
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche
Wie Gamaliel oben schon schrieb:Maurus hat geschrieben:Beides muss unterbleiben, sagst du. Nur: Wie macht man das? Indem man nichts macht? Was ist mit dem ärztlichen Behandlungsgebot? Versteh mich nicht falsch: Es geht nicht um die Berufung auf ein Recht. Es geht darum eine Handlungsweise zu finden, die den Handelnden wenigstens entschuldigt. Beide einfach sterben zu lassen kann kaum der Ausweg aus dem Dilemma sein. Freilich gibt es aus dieser Frage auch keinen wirklichen Ausweg - es ist eben im antiken Sinne tragisch.
Sollten dann tatsächlich beide sterben - was (worauf Gamaliel ebenfalls zurecht hinweist) - praktisch nie mit Sicherheit vorhergesehen werden kann -, dann ist das ein schweres Kreuz, das getragen werden muß - aber nicht im antiken Sinne tragisch, denn das Kreuz ist das Werkzeug unserer Erlösung, und unser Leiden nicht sinnlos.Die Fortsetzung der Schwangerschaft, inkl. intensivmedizinischer Betreuung von Mutter und Kind.
Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter
Da die der Diskussion vorausgegangene Nachricht auch in diesen Thread verschoben wurde, stelle ich eine aktuelle Meldung dazu ebenfalls hier herein.
Bishop extends warning to Phoenix hospital
Daraus:
Bishop extends warning to Phoenix hospital
Daraus:
The bishop of the Phoenix Catholic Diocese has extended his deadline to a Phoenix hospital to comply with church teachings or else lose its Catholic status.
Bishop Thomas Olmsted issued the demands in a letter to Catholic Healthcare West, the parent of St. Joseph's Hospital.
The Diocese said Friday Olmsted extended the deadly to Dec. 21 because of ongoing communication and attempts to rectify the situation with St. Josephs.
Re: Nachrichten aus der Weltkirche
Verstehe ich Dich richtig, daß Du z.B. meinst, daß Katholiken (und es geht ihr ja um eine Frage der katholischen Morallehre) grundsätzlich niemanden töten dürfen?Berolinensis hat geschrieben: ...
Selbstverständlich nicht; sie dürfen auch sonst niemanden töten.
carpe diem - Nutze den Tag !
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche
Na, die Frage ist in jedem Fall zu bejahen.Pit hat geschrieben:Verstehe ich Dich richtig, daß Du z.B. meinst, daß Katholiken (und es geht ihr ja um eine Frage der katholischen Morallehre) grundsätzlich niemanden töten dürfen?Berolinensis hat geschrieben: ...
Selbstverständlich nicht; sie dürfen auch sonst niemanden töten.
Grundsätzlich heißt ja nicht "nie" sondern, "in der Regel, aber..."
Und GRUNDSÄTZLICH darf ich niemanden töten. In Notwehr z.B. aber natürlich schon - was aber kein Widerspruch zum Satz vorher ist.
Es gibt drei Arten von Menschen: Haie, Haifischfutter und Menschen, die es gelernt haben mit den Haien zu schwimmen ohne gefressen zu werden.
Halte Deine Stadt sauber! Iß täglich eine Taube!
Halte Deine Stadt sauber! Iß täglich eine Taube!