Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

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ottaviani
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

Beitrag von ottaviani »

ich bin damit sehr zufrieden und das ist das Einzige was zählt

Peduli
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

Beitrag von Peduli »

ottaviani hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 10:12
ich bin damit sehr zufrieden und das ist das Einzige was zählt
Der Relativismus gibt sich gerne großzügig, dabei ist diese vorgetäuschte Großzügigkeit lediglich ein Deckmantel für Amoralität! :huhu: :huhu: :huhu:
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!

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nomads
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

Beitrag von nomads »

Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 08:21
Was daran ist unverständlich? :achselzuck: :achselzuck: :achselzuck:

Michael Wolffsohn war der Ansicht, daß die Abnahme der Kreuze, also die persönlichen Kreuze von Marx und Bedford-Strohm, eine überzogene Maßnahme war:
wenn der Staat Israel das Ablegen der Brustkreuze nicht verlangt und nicht mal erwartet hatte. dann war die Kreuzablegung nicht nur überzogen, sondern glatte Anbiederung. Warum sollte ein jüdischer Historiker bei dieser Gelegnehit von Toleranz/Intolranz sprechen? Er hätte den jüdischen Staat kritisieren können, wenn dieser die Ablegung der Kreuze vrlangt hätte. Dem war es aber nicht so, wie ich das verstehe.


Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 08:21
Weil auch der Islam zu Toleranz gegenüber dem Christentum und Judentum verpflichtet sei!
wenn ein jüdischer Historiker den Muslimen sagt, was sie tolerieren müssen, dann ist das brandgefährlich. :breitgrins:


Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 08:21
Und anschließend empörte er sich darüber, weil man die Kritik an der Abnahme der Kreuze als "rechtsgerichtet" framen wollte.
das könnte man wiederum als Anbiederung dem rechten "Spektrum" gegenüber interpretieren.


nomads hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 06:42
Es geht ja auch nicht um sein Amt als DBK-Vorsitzender, sondern um sein Amt als Erzbischof von München und Freising.
Darüber hinaus gäbe es ja auch noch mehrere andere Anlässe, die eine "Beurlaubung" begründen würde. Denn als Vertreter der katholischen Lehre hat er sich dort wahrlich nicht hervorgetan! :pirat: :pirat: :pirat:
und wer sollte ihn vom Amt entheben? Die DBK? - dazu kommt es nicht - Du kennst doch die Redewendung: „Eine Hand wäscht die andere“. :blinker:

Peduli
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

Beitrag von Peduli »

nomads hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 11:23
Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 08:21
Was daran ist unverständlich? :achselzuck: :achselzuck: :achselzuck:

Michael Wolffsohn war der Ansicht, daß die Abnahme der Kreuze, also die persönlichen Kreuze von Marx und Bedford-Strohm, eine überzogene Maßnahme war:
wenn der Staat Israel das Ablegen der Brustkreuze nicht verlangt und nicht mal erwartet hatte. dann war die Kreuzablegung nicht nur überzogen, sondern glatte Anbiederung. Warum sollte ein jüdischer Historiker bei dieser Gelegnehit von Toleranz/Intolranz sprechen? Er hätte den jüdischen Staat kritisieren können, wenn dieser die Ablegung der Kreuze vrlangt hätte. Dem war es aber nicht so, wie ich das verstehe.


Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 08:21
Weil auch der Islam zu Toleranz gegenüber dem Christentum und Judentum verpflichtet sei!
wenn ein jüdischer Historiker den Muslimen sagt, was sie tolerieren müssen, dann ist das brandgefährlich. :breitgrins:


Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 08:21
Und anschließend empörte er sich darüber, weil man die Kritik an der Abnahme der Kreuze als "rechtsgerichtet" framen wollte.
das könnte man wiederum als Anbiederung dem rechten "Spektrum" gegenüber interpretieren.


nomads hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 06:42
Es geht ja auch nicht um sein Amt als DBK-Vorsitzender, sondern um sein Amt als Erzbischof von München und Freising.
Darüber hinaus gäbe es ja auch noch mehrere andere Anlässe, die eine "Beurlaubung" begründen würde. Denn als Vertreter der katholischen Lehre hat er sich dort wahrlich nicht hervorgetan! :pirat: :pirat: :pirat:
und wer sollte ihn vom Amt entheben? Die DBK? - dazu kommt es nicht - Du kennst doch die Redewendung: „Eine Hand wäscht die andere“. :blinker:
Hattest Du nicht 'mal irgendwo irgendwas über's Kirchenrecht geschrieben? :detektiv: :detektiv: :detektiv:

Und glaubst Du ernsthaft, daß es dort keine rechtliche Regelung für die Abberufung von Bischöfen gibt? 8) 8) 8)
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!

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nomads
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

Beitrag von nomads »

Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 14:35
Hattest Du nicht 'mal irgendwo irgendwas über's Kirchenrecht geschrieben? :detektiv: :detektiv: :detektiv:

Und glaubst Du ernsthaft, daß es dort keine rechtliche Regelung für die Abberufung von Bischöfen gibt? 8) 8) 8)
eben habe ich in die Forumssuchmaschine das Wort "Kirchenrecht" eingegeben und mit meinem Usernamen verknüpft - keine Beiträge gefunden.
Priester können vom Diözesanbischof vom Amt enthoben werden, aber ich weiß ehrlich nicht, wie man Bischöfe loswerden kann?

Peduli
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

Beitrag von Peduli »

nomads hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 15:58
Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 14:35
Hattest Du nicht 'mal irgendwo irgendwas über's Kirchenrecht geschrieben? :detektiv: :detektiv: :detektiv:

Und glaubst Du ernsthaft, daß es dort keine rechtliche Regelung für die Abberufung von Bischöfen gibt? 8) 8) 8)
eben habe ich in die Forumssuchmaschine das Wort "Kirchenrecht" eingegeben und mit meinem Usernamen verknüpft - keine Beiträge gefunden.
Ich meinte diesen Beitrag: Zitat aus dem CIC
nomads hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 15:58
Priester können vom Diözesanbischof vom Amt enthoben werden, aber ich weiß ehrlich nicht, wie man Bischöfe loswerden kann?
Nun, da machen sich dann leider zwei Dinge bemerkbar:
1. der kirchliche Dschungel :roll: :roll: :roll:
2. Bildungsmangel :tuete: :tuete: :tuete:

Vielleicht kann ja ChatGPT weiterhelfen?

Heureka: :emil: :emil: :emil:
Kurz gesagt: Ja, nach dem katholischen Kirchenrecht (CIC) ist es möglich, einen Bischof seines Amtes zu entheben, aber nicht einfach und nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Etwas ausführlicher 👇

1. Wer kann einen Bischof abberufen?

Ein Diözesanbischof untersteht unmittelbar dem Papst.
👉 Nur der Papst kann einen Bischof:

absetzen,

zum Rücktritt zwingen oder

seines Amtes entheben.

Weder andere Bischöfe noch Synoden, Bischofskonferenzen oder staatliche Stellen haben dazu die Kompetenz.

2. Rücktritt vs. Abberufung

Das Kirchenrecht unterscheidet klar:

a) Rücktritt (can. 401 CIC)

Ein Bischof ist verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn:

er das 75. Lebensjahr vollendet hat (can. 401 §1),

er wegen Krankheit oder anderer schwerer Gründe sein Amt nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann (can. 401 §2).

Der Papst entscheidet, ob er den Rücktritt annimmt.

b) Absetzung / Amtsenthebung

Eine förmliche Abberufung gegen den Willen des Bischofs ist möglich, aber selten. Gründe können sein:

schweres pflichtwidriges Verhalten,

Missbrauch (auch Macht- oder Amtsmissbrauch),

schwere Vernachlässigung der Amtsführung,

Häresie, Apostasie oder Schisma,

andere schwere kanonische Vergehen.

Rechtsgrundlagen finden sich u.a. in:

can. 193 CIC (Amtsenthebung),

can. 1336 CIC (kirchliche Strafen),

sowie in speziellen Normen und päpstlichen Motu proprios.

3. Aktuelle Praxis

In der Praxis läuft es oft so:

Der Papst fordert den Bischof zum Rücktritt auf.

Lehnt der Bischof ab, kann der Papst ihn formell absetzen.

Seit Papst Franziskus wird dieses Instrument deutlich häufiger genutzt, vor allem bei Fällen von Missbrauch oder schwerem Führungsversagen.

4. Wichtiges Fazit

✔ Ja, ein Bischof kann nach dem CIC abberufen werden
❌ Nein, nicht durch lokale Gremien oder „Abstimmungen“
✔ Nur durch den Papst, meist nach einem kirchenrechtlichen Verfahren
Aus der Praxis erinnere ich den Fall von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, ohne dabei den genauen kirchenrechtlichen Hintergrund zu kennen. Die Abberufung war auch eher eine Folge des Mobbings aus dem Kirchenvolk! :angewidert: :angewidert: :angewidert:
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!

(F.J.S.)

Der LOGOS bestimmt das Sein!
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023

Beitrag von nomads »

Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 17:16
Ich meinte diesen Beitrag: Zitat aus dem CIC
ja, jetzt weiß ich welchen Beitrag Du meinst, aber dieses Zitat sagt nichts über die Amtsenthebungverfahren für Bischöfe.


Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 17:16
Nun, da machen sich dann leider zwei Dinge bemerkbar:
1. der kirchliche Dschungel :roll: :roll: :roll:
2. Bildungsmangel :tuete: :tuete: :tuete:

Vielleicht kann ja ChatGPT weiterhelfen?

Heureka: :emil: :emil: :emil:
Kurz gesagt: Ja, nach dem katholischen Kirchenrecht (CIC) ist es möglich, einen Bischof seines Amtes zu entheben, aber nicht einfach und nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Etwas ausführlicher 👇

1. Wer kann einen Bischof abberufen?

Ein Diözesanbischof untersteht unmittelbar dem Papst.
👉 Nur der Papst kann einen Bischof:

absetzen,

zum Rücktritt zwingen oder

seines Amtes entheben.

Weder andere Bischöfe noch Synoden, Bischofskonferenzen oder staatliche Stellen haben dazu die Kompetenz.

2. Rücktritt vs. Abberufung

Das Kirchenrecht unterscheidet klar:

a) Rücktritt (can. 401 CIC)

Ein Bischof ist verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn:

er das 75. Lebensjahr vollendet hat (can. 401 §1),

er wegen Krankheit oder anderer schwerer Gründe sein Amt nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann (can. 401 §2).

Der Papst entscheidet, ob er den Rücktritt annimmt.

b) Absetzung / Amtsenthebung

Eine förmliche Abberufung gegen den Willen des Bischofs ist möglich, aber selten. Gründe können sein:

schweres pflichtwidriges Verhalten,

Missbrauch (auch Macht- oder Amtsmissbrauch),

schwere Vernachlässigung der Amtsführung,

Häresie, Apostasie oder Schisma,

andere schwere kanonische Vergehen.

Rechtsgrundlagen finden sich u.a. in:

can. 193 CIC (Amtsenthebung),

can. 1336 CIC (kirchliche Strafen),

sowie in speziellen Normen und päpstlichen Motu proprios.

3. Aktuelle Praxis

In der Praxis läuft es oft so:

Der Papst fordert den Bischof zum Rücktritt auf.

Lehnt der Bischof ab, kann der Papst ihn formell absetzen.

Seit Papst Franziskus wird dieses Instrument deutlich häufiger genutzt, vor allem bei Fällen von Missbrauch oder schwerem Führungsversagen.

4. Wichtiges Fazit

✔ Ja, ein Bischof kann nach dem CIC abberufen werden
❌ Nein, nicht durch lokale Gremien oder „Abstimmungen“
✔ Nur durch den Papst, meist nach einem kirchenrechtlichen Verfahren
Danke für die Infos!

Peduli hat geschrieben:
Donnerstag 29. Januar 2026, 17:16
Aus der Praxis erinnere ich den Fall von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, ohne dabei den genauen kirchenrechtlichen Hintergrund zu kennen. Die Abberufung war auch eher eine Folge des Mobbings aus dem Kirchenvolk! :angewidert: :angewidert: :angewidert:
ja, aber Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wurde nicht disziplinär (strafrechtlich) abgesetzt, sondern nach Rom versetzt:
Seit Dezember 2014 ist er Kurienbischof in Rom und Delegat im Dikasterium für die Evangelisierung mit Zuständigkeit für die Katechese.
- also eigentlich war das eine Beförderung. :breitgrins:

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