Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
ich bin damit sehr zufrieden und das ist das Einzige was zählt
Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
Der Relativismus gibt sich gerne großzügig, dabei ist diese vorgetäuschte Großzügigkeit lediglich ein Deckmantel für Amoralität!
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!
(F.J.S.)
Der LOGOS bestimmt das Sein!
Das Sein definiert das Nicht-Sein!
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!
(F.J.S.)
Der LOGOS bestimmt das Sein!
Das Sein definiert das Nicht-Sein!
Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
wenn der Staat Israel das Ablegen der Brustkreuze nicht verlangt und nicht mal erwartet hatte. dann war die Kreuzablegung nicht nur überzogen, sondern glatte Anbiederung. Warum sollte ein jüdischer Historiker bei dieser Gelegnehit von Toleranz/Intolranz sprechen? Er hätte den jüdischen Staat kritisieren können, wenn dieser die Ablegung der Kreuze vrlangt hätte. Dem war es aber nicht so, wie ich das verstehe.
wenn ein jüdischer Historiker den Muslimen sagt, was sie tolerieren müssen, dann ist das brandgefährlich.
das könnte man wiederum als Anbiederung dem rechten "Spektrum" gegenüber interpretieren.
und wer sollte ihn vom Amt entheben? Die DBK? - dazu kommt es nicht - Du kennst doch die Redewendung: „Eine Hand wäscht die andere“.nomads hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. Januar 2026, 06:42Es geht ja auch nicht um sein Amt als DBK-Vorsitzender, sondern um sein Amt als Erzbischof von München und Freising.
Darüber hinaus gäbe es ja auch noch mehrere andere Anlässe, die eine "Beurlaubung" begründen würde. Denn als Vertreter der katholischen Lehre hat er sich dort wahrlich nicht hervorgetan!![]()
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
Hattest Du nicht 'mal irgendwo irgendwas über's Kirchenrecht geschrieben?nomads hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. Januar 2026, 11:23wenn der Staat Israel das Ablegen der Brustkreuze nicht verlangt und nicht mal erwartet hatte. dann war die Kreuzablegung nicht nur überzogen, sondern glatte Anbiederung. Warum sollte ein jüdischer Historiker bei dieser Gelegnehit von Toleranz/Intolranz sprechen? Er hätte den jüdischen Staat kritisieren können, wenn dieser die Ablegung der Kreuze vrlangt hätte. Dem war es aber nicht so, wie ich das verstehe.
wenn ein jüdischer Historiker den Muslimen sagt, was sie tolerieren müssen, dann ist das brandgefährlich.![]()
das könnte man wiederum als Anbiederung dem rechten "Spektrum" gegenüber interpretieren.
und wer sollte ihn vom Amt entheben? Die DBK? - dazu kommt es nicht - Du kennst doch die Redewendung: „Eine Hand wäscht die andere“.nomads hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. Januar 2026, 06:42Es geht ja auch nicht um sein Amt als DBK-Vorsitzender, sondern um sein Amt als Erzbischof von München und Freising.
Darüber hinaus gäbe es ja auch noch mehrere andere Anlässe, die eine "Beurlaubung" begründen würde. Denn als Vertreter der katholischen Lehre hat er sich dort wahrlich nicht hervorgetan!![]()
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Und glaubst Du ernsthaft, daß es dort keine rechtliche Regelung für die Abberufung von Bischöfen gibt?
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!
(F.J.S.)
Der LOGOS bestimmt das Sein!
Das Sein definiert das Nicht-Sein!
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!
(F.J.S.)
Der LOGOS bestimmt das Sein!
Das Sein definiert das Nicht-Sein!
Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
eben habe ich in die Forumssuchmaschine das Wort "Kirchenrecht" eingegeben und mit meinem Usernamen verknüpft - keine Beiträge gefunden.
Priester können vom Diözesanbischof vom Amt enthoben werden, aber ich weiß ehrlich nicht, wie man Bischöfe loswerden kann?
Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
Ich meinte diesen Beitrag: Zitat aus dem CIC
Nun, da machen sich dann leider zwei Dinge bemerkbar:
1. der kirchliche Dschungel
2. Bildungsmangel
Vielleicht kann ja ChatGPT weiterhelfen?
Heureka:
Aus der Praxis erinnere ich den Fall von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, ohne dabei den genauen kirchenrechtlichen Hintergrund zu kennen. Die Abberufung war auch eher eine Folge des Mobbings aus dem Kirchenvolk!Kurz gesagt: Ja, nach dem katholischen Kirchenrecht (CIC) ist es möglich, einen Bischof seines Amtes zu entheben, aber nicht einfach und nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Etwas ausführlicher
1. Wer kann einen Bischof abberufen?
Ein Diözesanbischof untersteht unmittelbar dem Papst.
Nur der Papst kann einen Bischof:
absetzen,
zum Rücktritt zwingen oder
seines Amtes entheben.
Weder andere Bischöfe noch Synoden, Bischofskonferenzen oder staatliche Stellen haben dazu die Kompetenz.
2. Rücktritt vs. Abberufung
Das Kirchenrecht unterscheidet klar:
a) Rücktritt (can. 401 CIC)
Ein Bischof ist verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn:
er das 75. Lebensjahr vollendet hat (can. 401 §1),
er wegen Krankheit oder anderer schwerer Gründe sein Amt nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann (can. 401 §2).
Der Papst entscheidet, ob er den Rücktritt annimmt.
b) Absetzung / Amtsenthebung
Eine förmliche Abberufung gegen den Willen des Bischofs ist möglich, aber selten. Gründe können sein:
schweres pflichtwidriges Verhalten,
Missbrauch (auch Macht- oder Amtsmissbrauch),
schwere Vernachlässigung der Amtsführung,
Häresie, Apostasie oder Schisma,
andere schwere kanonische Vergehen.
Rechtsgrundlagen finden sich u.a. in:
can. 193 CIC (Amtsenthebung),
can. 1336 CIC (kirchliche Strafen),
sowie in speziellen Normen und päpstlichen Motu proprios.
3. Aktuelle Praxis
In der Praxis läuft es oft so:
Der Papst fordert den Bischof zum Rücktritt auf.
Lehnt der Bischof ab, kann der Papst ihn formell absetzen.
Seit Papst Franziskus wird dieses Instrument deutlich häufiger genutzt, vor allem bei Fällen von Missbrauch oder schwerem Führungsversagen.
4. Wichtiges Fazit
✔ Ja, ein Bischof kann nach dem CIC abberufen werden
Nein, nicht durch lokale Gremien oder „Abstimmungen“
✔ Nur durch den Papst, meist nach einem kirchenrechtlichen Verfahren
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
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Re: Bischofssynode zur Synodalität 2022/2023
ja, jetzt weiß ich welchen Beitrag Du meinst, aber dieses Zitat sagt nichts über die Amtsenthebungverfahren für Bischöfe.Peduli hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. Januar 2026, 17:16Ich meinte diesen Beitrag: Zitat aus dem CIC
Danke für die Infos!Peduli hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. Januar 2026, 17:16Nun, da machen sich dann leider zwei Dinge bemerkbar:
1. der kirchliche Dschungel![]()
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2. Bildungsmangel![]()
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Vielleicht kann ja ChatGPT weiterhelfen?
Heureka:![]()
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Kurz gesagt: Ja, nach dem katholischen Kirchenrecht (CIC) ist es möglich, einen Bischof seines Amtes zu entheben, aber nicht einfach und nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Etwas ausführlicher
1. Wer kann einen Bischof abberufen?
Ein Diözesanbischof untersteht unmittelbar dem Papst.
Nur der Papst kann einen Bischof:
absetzen,
zum Rücktritt zwingen oder
seines Amtes entheben.
Weder andere Bischöfe noch Synoden, Bischofskonferenzen oder staatliche Stellen haben dazu die Kompetenz.
2. Rücktritt vs. Abberufung
Das Kirchenrecht unterscheidet klar:
a) Rücktritt (can. 401 CIC)
Ein Bischof ist verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn:
er das 75. Lebensjahr vollendet hat (can. 401 §1),
er wegen Krankheit oder anderer schwerer Gründe sein Amt nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann (can. 401 §2).
Der Papst entscheidet, ob er den Rücktritt annimmt.
b) Absetzung / Amtsenthebung
Eine förmliche Abberufung gegen den Willen des Bischofs ist möglich, aber selten. Gründe können sein:
schweres pflichtwidriges Verhalten,
Missbrauch (auch Macht- oder Amtsmissbrauch),
schwere Vernachlässigung der Amtsführung,
Häresie, Apostasie oder Schisma,
andere schwere kanonische Vergehen.
Rechtsgrundlagen finden sich u.a. in:
can. 193 CIC (Amtsenthebung),
can. 1336 CIC (kirchliche Strafen),
sowie in speziellen Normen und päpstlichen Motu proprios.
3. Aktuelle Praxis
In der Praxis läuft es oft so:
Der Papst fordert den Bischof zum Rücktritt auf.
Lehnt der Bischof ab, kann der Papst ihn formell absetzen.
Seit Papst Franziskus wird dieses Instrument deutlich häufiger genutzt, vor allem bei Fällen von Missbrauch oder schwerem Führungsversagen.
4. Wichtiges Fazit
✔ Ja, ein Bischof kann nach dem CIC abberufen werden
Nein, nicht durch lokale Gremien oder „Abstimmungen“
✔ Nur durch den Papst, meist nach einem kirchenrechtlichen Verfahren
ja, aber Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wurde nicht disziplinär (strafrechtlich) abgesetzt, sondern nach Rom versetzt:Peduli hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. Januar 2026, 17:16Aus der Praxis erinnere ich den Fall von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, ohne dabei den genauen kirchenrechtlichen Hintergrund zu kennen. Die Abberufung war auch eher eine Folge des Mobbings aus dem Kirchenvolk!![]()
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Seit Dezember 2014 ist er Kurienbischof in Rom und Delegat im Dikasterium für die Evangelisierung mit Zuständigkeit für die Katechese.
- also eigentlich war das eine Beförderung.