regina 32 hat geschrieben:Der Ehebruch wird NICHT legitimiert, er wird erklärt, das ist ein Unterschied...
Eine Erklärung für eine Sünde lässt der Sünde ihre Eigenart. Eine Legitimation übrigens auch. Eine mögliche Erklärung des Ehebruchs wäre übrigens auch die Erbsünde.
regina 32 hat geschrieben:
Ob ein gemeinsames Wertefundament gegeben ist, muss VOR der Eheschließing geprüft werden, weil eine Ehe ohne so ein Fundament kann m.E. nicht funktionnieren.
Jeder, der eine Ehe eingeht, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Dafür gibt es das Ehevorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer. Der Vernunftgebrauch wurde ja bereits durch die Firmung besiegelt.
regina 32 hat geschrieben:
Partnerin XX hat auf jeden Fall eine Sünde begangen, aber Partner XY wahrscheinlich auch, weil er sich nicht genug gekümmert hat, Warnsignale übersehen hat etc... auch wenn seine Sünde viel geringer war, ist sie dann doch auch der MITAuslöser der anderen gewesen.
Mir ist ein Sünde in Form der mangelhaften Hinwendung nicht bekannt. Und selbst wenn es sie gäbe, könnte der Partner durchaus der Meinung sein, sich innerhalb der ehelichen Pflichten um den Partner gekümmert zu haben. Das führt schnell ins Chaos.
Regina 32, ich stelle fest, Du windest Dich um den eigentlichen Punkt herum. Eine Christ muss einmal im Jahr beichten, tut er das nicht, verletzt er die Gebote der Kirche. Der wissende Partner hat die Pflicht, ihm dies mizuteilen, da beide "heilig werden" sollen. Die Pflicht der brüderlichen Zurechtweisung macht hier Sinn. Der Mann ist das Haupt der Hauskirche. Will die Frau das nicht hören, bricht sie den Ehebund.