Ehepartner erfüllt Pflichten nicht

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regina 32
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Beitrag von regina 32 »

Gerhard hat geschrieben: Für mich ist das Grundproblem der Egoismus, der einer sakramentalen Ehe klar eingeschränkt wird. Dabei geht es aber immer um das "Heilig werden".
Nun, ist der Egoismus nicht dann die Schieflage? ;D , die beleuchtet werden muss?. kann es nicht evtl dann auch sein, dass Partnerin XX einen Seitensprung und damit eine Sünde vollbringt, weil Partner XY so entsetzlich egoistisch ist, dass er sich nicht kümmert???

Wenn Du nun nur bei Partnerin XX mit erhobenem ZEigefinger kommst, wirst du nichts an der SChieflage der Ehe ändern können, Da musst Du schon was an dem dahinterliegenden Egoismus, der Vernachlässigung ändern.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Der Seitensprung wird legitimiert, weil sich der Partner "nicht kümmert"? Ehebruch ist eine Todsünde, so oder so.

Es geht hier nicht um den "erhobenen Zeigefinger", sondern um das ernsthafte Interesse, eine Familie zu erhalten. Dabei ist gerade das "Kümmern" ein großes Problem, da es oftmals um Gefühle geht. So könnten wir ja der Partnerin XX wiederum eine Mitschuld geben, da sie sich nicht entsprechend artikuliert hat. Kommunikationsprobleme sollten in entsprechenden Kursen benannt und abgeschafft werden.

Was aber, wenn das gemeinsame Wertefundament nicht gegeben ist?

Wenn Partnerin XX behauptet, der Seitensprung wäre keine Sünde, da ja der Partner XY die Schuld trägt, ist die Familie als Hauskirche schon gescheitert. Ehebruch bleibt Ehebruch. Ein Diebstahl von 100,- EUR wird nicht moralisch legitimiert, weil der andere den Geldschein offen auf den Tisch gelegt hat.

"Heilig werden" - das bedeutet den unbedingten Willen, mit dem Partner bis in den Tod zusammen zu bleiben. Eine Sünde muss durch das Bußsakrament "aus der Welt" geschafft werden.
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."

regina 32
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Beitrag von regina 32 »

Gerhard hat geschrieben:Der Seitensprung wird legitimiert, weil sich der Partner "nicht kümmert"? Ehebruch ist eine Todsünde, so oder so.



Was aber, wenn das gemeinsame Wertefundament nicht gegeben ist?

Wenn Partnerin XX behauptet, der Seitensprung wäre keine Sünde, da ja der Partner XY die Schuld trägt, ist die Familie als Hauskirche schon gescheitert. Ehebruch bleibt Ehebruch.

Der Ehebruch wird NICHT legitimiert, er wird erklärt, das ist ein Unterschied...

Ob ein gemeinsames Wertefundament gegeben ist, muss VOR der Eheschließing geprüft werden, weil eine Ehe ohne so ein Fundament kann m.E. nicht funktionnieren.

Partnerin XX hat auf jeden Fall eine Sünde begangen, aber Partner XY wahrscheinlich auch, weil er sich nicht genug gekümmert hat, Warnsignale übersehen hat etc... auch wenn seine Sünde viel geringer war, ist sie dann doch auch der MITAuslöser der anderen gewesen. und insofern: immer auch an der eigenen Nase packen!

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

regina 32 hat geschrieben:Der Ehebruch wird NICHT legitimiert, er wird erklärt, das ist ein Unterschied...
Eine Erklärung für eine Sünde lässt der Sünde ihre Eigenart. Eine Legitimation übrigens auch. Eine mögliche Erklärung des Ehebruchs wäre übrigens auch die Erbsünde.
regina 32 hat geschrieben: Ob ein gemeinsames Wertefundament gegeben ist, muss VOR der Eheschließing geprüft werden, weil eine Ehe ohne so ein Fundament kann m.E. nicht funktionnieren.
Jeder, der eine Ehe eingeht, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Dafür gibt es das Ehevorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer. Der Vernunftgebrauch wurde ja bereits durch die Firmung besiegelt.
regina 32 hat geschrieben: Partnerin XX hat auf jeden Fall eine Sünde begangen, aber Partner XY wahrscheinlich auch, weil er sich nicht genug gekümmert hat, Warnsignale übersehen hat etc... auch wenn seine Sünde viel geringer war, ist sie dann doch auch der MITAuslöser der anderen gewesen.
Mir ist ein Sünde in Form der mangelhaften Hinwendung nicht bekannt. Und selbst wenn es sie gäbe, könnte der Partner durchaus der Meinung sein, sich innerhalb der ehelichen Pflichten um den Partner gekümmert zu haben. Das führt schnell ins Chaos.

Regina 32, ich stelle fest, Du windest Dich um den eigentlichen Punkt herum. Eine Christ muss einmal im Jahr beichten, tut er das nicht, verletzt er die Gebote der Kirche. Der wissende Partner hat die Pflicht, ihm dies mizuteilen, da beide "heilig werden" sollen. Die Pflicht der brüderlichen Zurechtweisung macht hier Sinn. Der Mann ist das Haupt der Hauskirche. Will die Frau das nicht hören, bricht sie den Ehebund.
Zuletzt geändert von Gerhard am Sonntag 19. Oktober 2008, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
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regina 32
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Beitrag von regina 32 »

Gerhard hat geschrieben:
Mir ist ein Sünde in Form der mangelhaften Hinwendung nicht bekannt. Und selbst wenn es sie gäbe, könnte der Partner durchaus der Meinung sein, sich innerhalb der ehelichen Pflichten um den Partner gekümmert zu haben. Das führt schnell ins Chaos.

damit machst Du es Dir nun wirklich zu [Punkt]
Eine Ehe kann nicht funktionnieren, wenn man sich nur auf seine Pflichten beruft, und damit [Punkt]


Und das mit dem Vernunftgebrauch?! da seh ich jeden Tag genug Beispiele, dass die Vernunft von Erwachsenen MEnschen nicht eingesetzt wird, - sicherlich sind davon auch einige gefirmt -auch da machst Du es Dir zu einfach

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Wenn Du meinst ...

Das alles kommt nicht von mir, sondern von unserer geliebten Mutter Kirche. Ich gebe das nicht bestem Wissen und Gewissen wieder. Sollten mir Fehler unterlaufen, bitte ich um entsprechende Korrektur.
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regina 32
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Beitrag von regina 32 »

Gerhard hat geschrieben:Wenn Du meinst ...

Das alles kommt nicht von mir, sondern von unserer geliebten Mutter Kirche. Ich gebe das nicht bestem Wissen und Gewissen wieder. Sollten mir Fehler unterlaufen, bitte ich um entsprechende Korrektur.

:mrgreen: ich hatte von Anfang an gesagt, dass ich wahrscheinlich sowieso kein guter Katholik bin.

und korrigieren werde ich Dich nicht können, mir fehlen dazu die grundlagen. ich hab nur mein Hirn, mehr nicht....

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Mir geht es genauso :freude:
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Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Meinen Glauben habe ich übrigens auch noch.
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regina 32
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Beitrag von regina 32 »

Hallo Gerhard,

ich denke wir drehen uns im Kreis, weil unsere Herangehensweise an das Problem grundsätzlich unterschiedlich ist.

Du denkst zuerst (gut katholisch an Sünde, Beichten, Buße, und vergebung)

Ich denke zuerst einmal daran, was die Ursachen sind, und wie man aus der Situation evtl wieder rauskommen könnte.

So werden wir nicht "zusammen kommen", sondern können die nächsten Seiten dieses Themas weiter aneinander vorbei reden

Klar ist es Sünde, ein Seitensprung, und ich schrieb auch irgendwo, dass ich da mit dem Vergeben sicher sehr Probleme hätte, aber auch ein Seitensprung kommt bei geistig gesunden Partnern nicht von ungefähr (behaupte ich jetzt ganz frech).



Regina

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Liebe regina 32,

ich glaube, Du hast mich nicht richtig verstanden. Die Überlegung, wie sich der gläubige Ehepartner aus einer scheinbar verfahrenen Situation befreien kann, beschäftigt mich natürlich genauso wie Dich.

Der Gemeinde kommt bei diesen Überlegungen eine nicht unerhebliche Rolle zu, da sie als eigenständige Instanz der Correctio fraterna im Katechismus vorgesehen ist.

Hast Du Dich mal damit beschäftigt?


Gruß
Gerhard
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regina 32
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Beitrag von regina 32 »

Gerhard hat geschrieben:
Hast Du Dich mal damit beschäftigt?
Nein, hab ich nicht, ich bin kein "Gemeindemensch" ;D

Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Gerhard hat geschrieben:Wir sollten einig darüber sein, das eine "Scheidung" nach römisch-katholischen Verständnis nicht möglich ist.
Da möchte ich widersprechen.

regina 32
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Beitrag von regina 32 »

Kilianus hat geschrieben:
Gerhard hat geschrieben:Wir sollten einig darüber sein, das eine "Scheidung" nach römisch-katholischen Verständnis nicht möglich ist.
Da möchte ich widersprechen.
Meine Freundin ist römisch-Katholisch eheaufgelöst und darf nochmal kichlich heiraten, was ist das, wenn keine Scheidung?

Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Ich hatte mit dem Begriff "Hauskirche" schon immer meine Probleme, und diese Diskussion bestärkt mich darin.

Natürlich stehen Hauskirchen am Anfang der Kirchengeschichte, aber die waren trotzdem etwas anderes als eine heutige Kleinfamilie, auch wenn in letzterer der Glauben in mehr oder weniger starker Ausprägung gelebt wird.

Auf eine Familie kann der Begriff "Kirche" allenfalls bildlich angewandt werden. Kirche im eigentlichen, dogmatischen Sinn ist die Familie genauso wenig wie eine evangelische Landeskirche.

Ergo ist es auch verfehlt, bestimmte Strukturen einfach so von der Kirche auf die Familie zu übertragen. Ja, der Bischof ist das Oberhaupt der Ortskirche. Aber: Nein, der Familienvater ist nicht einfach "Oberhaupt" der "Hauskirche". Ja, die "correctio fraterna" hat in der Kirche ihren Platz - genauso wie weitergehende Instrumente der Disziplinierung. Aber: Nein, in der Intimität einer Familie sollten Probleme doch noch einmal auf etwas andere Art und Weise ausgetragen werden.

Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

regina 32 hat geschrieben:Meine Freundin ist römisch-Katholisch eheaufgelöst und darf nochmal kichlich heiraten, was ist das, wenn keine Scheidung?
Kommt darauf an, was kirchenrechltlich genau dahinter steht. Im Fall einer Annullierung wurde festgestellt, daß eine Ehe nie bestanden hat - auch wenn beide Partner das zunächst veilleicht glaubten.

Es gibt im Kirchenrecht aber auch Fälle, in denen eine zustandegekommene Ehe wieder aufgelöst werden kann. So einen Vorgang kann man guten Gewissens als Scheidung bezeichnen.

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Linus
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Beitrag von Linus »

regina 32 hat geschrieben:[Meine Freundin ist römisch-Katholisch eheaufgelöst und darf nochmal kichlich heiraten, was ist das, wenn keine Scheidung?
Die Kirche löst keine Ehe auf, das entspräche nicht dem Biblischen Auftrag. Sie stellt fest, daß ggf. niemals eine Ehe bestanden hat.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Linus hat geschrieben:Die Kirche löst keine Ehe auf, das entspräche nicht dem Biblischen Auftrag. Sie stellt fest, daß ggf. niemals eine Ehe bestanden hat.
Was ist mit Nichtvollzugsverfahren?

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Linus
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Beitrag von Linus »

Kilianus hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:Die Kirche löst keine Ehe auf, das entspräche nicht dem Biblischen Auftrag. Sie stellt fest, daß ggf. niemals eine Ehe bestanden hat.
Was ist mit Nichtvollzugsverfahren?
Na gut. Die Ausnahme von der Regel *pfff*
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overkott
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Beitrag von overkott »

Linus hat geschrieben:
Kilianus hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:Die Kirche löst keine Ehe auf, das entspräche nicht dem Biblischen Auftrag. Sie stellt fest, daß ggf. niemals eine Ehe bestanden hat.
Was ist mit Nichtvollzugsverfahren?
Na gut. Die Ausnahme von der Regel *pfff*
Hat denn eine Ehe sakramental bestanden, die nicht vollzogen wurde?

Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Linus hat geschrieben:
kilianus hat geschrieben: Was ist mit Nichtvollzugsverfahren?
Na gut. Die Ausnahme von der Regel *pfff*
Privilegium petrinum? Privilegium paulinum?

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Kilianus hat geschrieben:Ich hatte mit dem Begriff "Hauskirche" schon immer meine Probleme
Möglicherweise bist Du da nicht alleine. Aber hast Du Dich schon einmal näher mit "Familiaris consortio" beschäftigt?
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ar26
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Beitrag von ar26 »

Bevor hier nochmal fünf Beiträge geschrieben werden. Die Kirche kann eine sakramentale Ehe nicht lösen. Bei bloßen Naturehen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Lösbarkeit (Privilegium Petrinum/Paulinum). Ansonsten kann die Kirche nur das Nichtvorliegen der Ehe konstatieren.

Die heutige Praxis mancher Kirchengerichte versucht dies zwar zu konterkarieren, allerdings ist das dann nicht kirchliches Recht sondern Rechtsbeugung.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Beitrag von Kilianus »

overkott hat geschrieben:Hat denn eine Ehe sakramental bestanden, die nicht vollzogen wurde?
Die beiden Nupturienten spenden sich das Sakrament im Moment der Konsensabgabe, nicht im Moment des ersten Ehevollzugs.

Deshalb regelt das Rituale "Die Feier der Trauer" die Form des ersteren und nicht etwa die Form des letzteren. Und der Priester ist als Zeuge bei ersterem dabei und nicht etwa bei letzterem. Hoffe ich jedenfalls.

Die gültig und sakramental geschlossene, aber nicht vollzogene Ehe ist in kirchenrechtlicher Terminologie unauflöslich und daher auflösbar.

Die gültig und sakramental geschlossene, aber vollzogene Ehe ist absolut unauflöslich und daher nicht auflösbar.

Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

ar26 hat geschrieben:Die Kirche kann eine sakramentale Ehe nicht lösen.
Nochmal: Nichtvollzugsverfahren?

Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Ach ja, auch das Privilegium petrinum betrifft sakramentale Ehen.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Kilianus hat geschrieben:Die beiden Nupturienten spenden sich das Sakrament im Moment der Konsensabgabe, nicht im Moment des ersten Ehevollzugs.
Der Ehekonsens muss aber abgegeben worden sein. Bei der Zahl der "Scheidungen" in unserer heutigen Zeit ist es wohl mit dem Konsens nicht so weit her.

Die Mehrzahl der "Scheidungen" geht bekanntermaßen von Frauen aus. Zu der Rolle des Mannes in der Familie das folgende Zitat (entnommen von stjosef.at). Passt ja zum Thema "Pflichten".
Familiaris consortio hat geschrieben:Weil der Mann die Vaterschaft Gottes selbst auf Erden sichtbar macht und nachvollzieht, ist er berufen, die gleichmäßige Entwicklung aller Mitglieder der Familie zu gewährleisten. Dieser Aufgabe wird er entsprechen durch ritterlichen Verantwortungssinn für das unter dem Herzen der Mutter empfangene Leben, durch ein bewußteres Miterziehen, durch eine Arbeit, die den festen Zusammenhalt der Familie nicht beeinträchtigt, sondern fördert durch ein gelebtes Zeugnis als erwachsener Christ, das die Kinder auf wirksamste Weise in die lebendige Erfahrung Christi und der Kirche einführt.
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Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Gerhard hat geschrieben:Der Ehekonsens muss aber abgegeben worden sein. Bei der Zahl der "Scheidungen" in unserer heutigen Zeit ist es wohl mit dem Konsens nicht so weit her.
Kirchenrechtlich zählt der Moment des Konsenses. Ein Rückschluß von der Zahl der Scheidungen auf die kirchenrechtliche "Qualität" des Konsenses ist von daher nicht statthaft.

In der Tat, Familiaris consortio spricht von der Familie als "Hauskirche". Das ändert aber nichts an meinen Bedenken gegen diesen Begriff. Man kann ihn richtig verstehen, er lädt aber zum Mißverstehen ein. Im Übrigen, was Zitate aus dem Schreiben angeht, bitte keine Steinbruchexegese.
Für die Frau ist vor allem zu betonen, daß sie die gleiche Würde und Verantwortung wie der Mann besitzt [...].
So viel zum Thema "Oberhaupt".

Ist es so, daß die meisten Scheidungen von den Frauen ausgehen? War mir bislang nicht bekannt. Wenn ja, was willst Du damit sagen? Daß Eva bis heute der Schlange leichter zum Opfer fällt, weil sie halt doch nur ein defekter Mann ist?

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Kilianus hat geschrieben:Man kann ihn richtig verstehen, er lädt aber zum Mißverstehen ein.
Und wie verstehst Du z.B. das?
Familiaris consortio hat geschrieben:Weil der Mann die Vaterschaft Gottes selbst auf Erden sichtbar macht und nachvollzieht
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overkott
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Beitrag von overkott »

Gerhard hat geschrieben:
Familiaris consortio hat geschrieben:Weil der Mann die Vaterschaft Gottes selbst auf Erden sichtbar macht und nachvollzieht, ist er berufen, die gleichmäßige Entwicklung aller Mitglieder der Familie zu gewährleisten. Dieser Aufgabe wird er entsprechen durch ritterlichen Verantwortungssinn für das unter dem Herzen der Mutter empfangene Leben, durch ein bewußteres Miterziehen, durch eine Arbeit, die den festen Zusammenhalt der Familie nicht beeinträchtigt, sondern fördert durch ein gelebtes Zeugnis als erwachsener Christ, das die Kinder auf wirksamste Weise in die lebendige Erfahrung Christi und der Kirche einführt.
Der "ritterliche Verantwortungssinn" ist eine alterthümelnde Redeweise, die die deutsche Übersetzung der Enzyklika als weltfremd erscheinen lässt.

Wer ältere Pfadfinderliteratur gelesen hat, ist sicher schon einmal über diesen Ausdruck gestolpert.

Schon damals wirkte er deplaciert.

Die Übersetzungen in Französisch und Englisch lesen sich jedenfalls zeitgemäßer und leichter.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Der ist mal wieder klasse, overkott. :freude:
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Beitrag von Kilianus »

Gerhard hat geschrieben:Und wie verstehst Du z.B. das?
Familiaris consortio hat geschrieben:Weil der Mann die Vaterschaft Gottes selbst auf Erden sichtbar macht und nachvollzieht
Wie man dem Mann einerseits eine Gott-Vater-Rolle zuschreiben und andererseits von gleicher Würde und Verantwortung der Frau sprechen kann, verstehe ich auch nicht ganz. Hätte man vielleicht mal den Autor mal fragen sollen, als das noch ging.

Ich habe aber den Eindruck, das Thema "Familie" war ihm eher Herzens- als ein Verstandesanliegen. Allerdings habe ich das Familienbild Johannes Pauls II. nicht unbedingt in aller Tiefe ausgelotet. Lasse mich daher gerne eines besseren belehren.

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