Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Verfasst: Sonntag 31. Oktober 2010, 20:24
Gib mal Fundstelle und Originaltext an.ad-fontes hat geschrieben:(falls ja, vgl. Zitat)
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://kreuzgang.org/
Gib mal Fundstelle und Originaltext an.ad-fontes hat geschrieben:(falls ja, vgl. Zitat)
Der Bischof von Rom trägt den Titel „Papst“, nicht andersherum.anneke6 hat geschrieben:Ich vermute mal, daß der Papst schon den Titel des Bischofs von Rom hatte
Es spricht aber nie jemand z. B. von einem „Bischof von Köln“, es heißt immer „Erzbischof von Köln“. Insofern stellt der römische Metropolitansitz eine Besonderheit dar; der Ausdruck „Erzbischof von Rom“ kommt praktisch nicht vor.cantus planus hat geschrieben:Es wird immer nur für den Bischof N. gebetet. Denn auch Erzbischöfe, Patriarchen, Kardinäle und der Papst sind dem Amte nach eben "nur" Bischöfe. Im Meßbuch finden wir "Papst N. und unserem Bischof N."
Wahlmöglichkeiten sind nicht vorgesehen. Die Titelhuberei ausgerechnet im Hochgebet ist fehl am Platze, da der liebe Gott die Seinen ja kennt.
Galilei hat geschrieben:Der Ausdruck „Erzbischof von Rom“ kommt praktisch nicht vor.
Can. 30 Chalc.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Gib mal Fundstelle und Originaltext an.ad-fontes hat geschrieben:(falls ja, vgl. Zitat)
Ferner:sanctissimi archiepiscopi Leonis
Quibus etiam maximae et senioris urbis Romae praesulis beatissimi et sanctissimi archiepisopi Leonis quae scripta est
[quote="8. "Ök." Konzil"]beatissimum papam Nicolaum senioris Romae[/quote]Terminus des 6. Ök. Konzils hat geschrieben:quae a sanctissimo ac beatissimo Agathone papa antiquae Romae facta est
[Benedictus XVI.] pp. [= pater patrum??]Lupus hat geschrieben:(= Papa= Pater Patrum).
Macht irgendwie auch Sinn…aber es drängt mir da eine Frage auf. Ich hatte mal gelernt, daß grundsätzlich jeder getaufte Mann zum Papst gewählt werden kann. Nehmen wir mal an, daß Konklave entscheidet sich, ad-fontes zum Papst zu wählen. Kann er denn der Bischof von Rom sein, wenn er die Bischofsweihe nicht besitzt?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der Bischof von Rom trägt den Titel „Papst“, nicht andersherum.anneke6 hat geschrieben:Ich vermute mal, daß der Papst schon den Titel des Bischofs von Rom hatte
In einem solchen Fall wäre der Gewählte vom Kardinaldekan zum Bischof zu weihen und erst ab der Bischofsweihe Papst.anneke6 hat geschrieben:Macht irgendwie auch Sinn…aber es drängt mir da eine Frage auf. Ich hatte mal gelernt, daß grundsätzlich jeder getaufte Mann zum Papst gewählt werden kann. Nehmen wir mal an, daß Konklave entscheidet sich, ad-fontes zum Papst zu wählen. Kann er denn der Bischof von Rom sein, wenn er die Bischofsweihe nicht besitzt?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der Bischof von Rom trägt den Titel „Papst“, nicht andersherum.anneke6 hat geschrieben:Ich vermute mal, daß der Papst schon den Titel des Bischofs von Rom hatte
Und wer wird Gegenpapst?anneke6 hat geschrieben:Nehmen wir mal an, daß Konklave entscheidet sich, ad-fontes zum Papst zu wählen.
Zu adefonsens Ausgangsfrage: Beim Sitzen sind die Beine nebeneinanderzuhalten und die Hände ruhen auf den Knien.cantus planus hat geschrieben:Ja. Meine Empfehlung: nämlich sowas sein zu lassen. Leider gibt es genug historische Vorbilder. Man schaue sich mal an, wie Leo XIII. sich teilweise auf die Kathedra flätzt.ad-fontes hat geschrieben:Noch eine Frage am Rande:
Ich habe einen Prälaten gesehen, der bei der öffentlichen Rezitation des Stundengebets (in Chorkleidung), die Beine übereinander geschlagen hat. Fand ich sehr unschicklich; - gab / gibt es dazu Empfehlungen oder Vorschriften (Hartmann etc.)?
Innerhalb der Messe sieht der Novus Ordo nur beim Ak- und Rezeß eine Genuflexion vor, anosnten nur Verneigungen, um nicht die Aufmerksameit vom ALtar abzuziehen.Beim Kniebeugen und Verneigen herrscht heute so ein Chaos, wie beim Inzensieren. Da wird irgendwas gemacht, und durchaus bei genau der gleichen Sache zweimal etwas Anderes.ad-fontes hat geschrieben:Zudem ist mir bei diesem geistlichen Herrn als auch noch bei einem weiteren Mitglied des höheren Klerus aufgefallen, daß sie vor dem Sanctissimum nicht genuflektiert, sondern nur eine kleine Verneigung des Hauptes vollzogen haben. Ich glaube nicht, daß es äußere Gründe hatte...
Nein. Das "Pp." im Papstnamen ist schlicht die Abkürzung für "papa", deshalb steht es auch zwischen Namen und Ordinale, "Benedictus Pp. XVI".ad-fontes hat geschrieben:[Benedictus XVI.] pp. [= pater patrum??]Lupus hat geschrieben:(= Papa= Pater Patrum).
Wo steht das denn geschrieben?Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden.
CIC, c. 1248, § 1 hat geschrieben:Præcepto de Missa participanda satisfacit qui Missæ assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei præcedentis.
Wird das erste P tatsächlich groß geschrieben?Berolinensis hat geschrieben:Nein. Das "Pp." im Papstnamen ist schlicht die Abkürzung für "papa", deshalb steht es auch zwischen Namen und Ordinale, "Benedictus Pp. XVI".ad-fontes hat geschrieben:[Benedictus XVI.] pp. [= pater patrum??]Lupus hat geschrieben:(= Papa= Pater Patrum).
Es sei denn man hatte ein päpstliches Privileg, wie es einigen Familien gewährt wurde.Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden.
Schau mal hier:anneke6 hat geschrieben:Für mich persönlich entwürdigt dieser ganze Hickhack um die Erfüllung der Sonntagspflicht* den Meßbesuch allgemein. Ich kann es nicht nachvollziehen, was da im Bezug auf die Sonntagsheiligung anders sein soll…ob man nun in einer öffentlichen Kirche oder einer Privatkapelle die Messe besucht. Hauptsache ist doch, man ist bei der Eucharistie anwesend, mit Leib, Seele und Herz.
*Mein neuestes Problem ist, daß ich nicht weiß, wo der mecklenburgische Teil der Hamburger ED anfängt…denn nur in dem Teil ist Allerheiligen gebotener Feiertag.
Berolinensis bezieht sich hier offensichtlich auf die Bestimmungen des CIC/1917, aber auch in dem finde ich keine Einschränkung in Richtung "Pfarr-"kirche (es sei denn, "ecclesia" habe in diesem Zusammenhang die techn. Bezeichnung Pfarrkirche?):Galilei hat geschrieben:Wo steht das denn geschrieben?Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden.
CIC, c. 1248, § 1 hat geschrieben:Præcepto de Missa participanda satisfacit qui Missæ assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei præcedentis.
CIC/1917, can. 1249 hat geschrieben:Legi de audiendo Sacro satisfacit qui Missae adest quocunque ecclesia vel oratorio publico aut semi-publico et in privatis coemeteriorum aediculis de quibus in ca. 1190, non vero in aliis oratoriis privatis, nisi hoc privilegium a Sede Apostolica concessum fuerit.
Wo steht das?Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden. In welcher Kategorie fällt eine Klosterkirche? Kann dort jedermann die Sonntagspflicht erfüllen? (Meinem Verständnis nach ja.)
Berolinensis sollte eigentlich wissen, dass der CIC 1917 nicht mehr gilt.Hubertus hat geschrieben:Berolinensis bezieht sich hier offensichtlich auf die Bestimmungen des CIC/1917, aber auch in dem finde ich keine Einschränkung in Richtung "Pfarr-"kirche (es sei denn, "ecclesia" habe in diesem Zusammenhang die techn. Bezeichnung Pfarrkirche?):
CIC/1917, can. 1249 hat geschrieben:Legi de audiendo Sacro satisfacit qui Missae adest quocunque ecclesia vel oratorio publico aut semi-publico et in privatis coemeteriorum aediculis de quibus in ca. 1190, non vero in aliis oratoriis privatis, nisi hoc privilegium a Sede Apostolica concessum fuerit.
Meiner Meinung nach ja. Du warst am Sonntag in einer Messe – Pflicht für Sonntag erfüllt (Formular spielt keine Rolle). Du warst am Vorabend von Allerheiligen in einer Messe – Pflicht für Allerheiligen erfüllt. Eine Vorschrift, die besagt, dass man mit einem Messbesuch nicht mehrere Pflichten erfüllen kann, ist mir nicht bekannt.Jacinta hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen... )
Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?
Natürlich kann ich das. Ich weiß nicht, ob ich, so lang ich zurückdenken kann, an Allerheiligen jemals die Messe versäumt hätte. Das gilt für die meisten höheren kirchlichen Feste, auch St. Josef, Mariä Himmelfahrt (ist hier nicht geboten)…Tatsache ist aber, daß ich zur Zeit einen Kurs besuche, und wenn ich zurückkomme, fühle ich mich Fix und Foxi. Den Anflug einer Erkältung, die ich am Samstag spürte, habe ich wohl koupiert, aber dennoch fühle ich mich einfach nur müde.Ecce Homo hat geschrieben:Schau mal hier:anneke6 hat geschrieben:Für mich persönlich entwürdigt dieser ganze Hickhack um die Erfüllung der Sonntagspflicht* den Meßbesuch allgemein. Ich kann es nicht nachvollziehen, was da im Bezug auf die Sonntagsheiligung anders sein soll…ob man nun in einer öffentlichen Kirche oder einer Privatkapelle die Messe besucht. Hauptsache ist doch, man ist bei der Eucharistie anwesend, mit Leib, Seele und Herz.
*Mein neuestes Problem ist, daß ich nicht weiß, wo der mecklenburgische Teil der Hamburger ED anfängt…denn nur in dem Teil ist Allerheiligen gebotener Feiertag.
http://www.ksd-ev.de/fileadmin/Datenabl ... skarte.pdf
Kannst Du nicht einfach in die Messe gehen, egal, ob geboten oder nicht????
Ich verstehe das voll und ganz. Es ist bei mir ja nicht so, dass mich hätte jemals jemand zur Messe zwingen müssen. Ich gehe gern und freiwillig. Leider nehmen die wenigsten Menschen auf dieses Bedürfnis Rücksicht und man ist ständig irgendwelchen beruflichen Zwängen ausgesetzt.anneke6 hat geschrieben:
Natürlich kann ich das. Ich weiß nicht, ob ich, so lang ich zurückdenken kann, an Allerheiligen jemals die Messe versäumt hätte. Das gilt für die meisten höheren kirchlichen Feste, auch St. Josef, Mariä Himmelfahrt (ist hier nicht geboten)…Tatsache ist aber, daß ich zur Zeit einen Kurs besuche, und wenn ich zurückkomme, fühle ich mich Fix und Foxi. Den Anflug einer Erkältung, die ich am Samstag spürte, habe ich wohl koupiert, aber dennoch fühle ich mich einfach nur müde.
Obwohl die Formulierung von can. 1248 diese Möglichkeit nahezulegen scheint, sieht die Mehrheit der Kirchenrechtler zwei voneinander getrennte Pflichten gegeben, die sich nicht verbinden lassen.Jacinta hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen... )
Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?
Was soll ich jetzt machen? Eine kirchenrechtliche Eröterung im Beichtstuhl führen?Pelikan hat geschrieben:Obwohl die Formulierung von can. 1248 diese Möglichkeit nahezulegen scheint, sieht die Mehrheit der Kirchenrechtler zwei voneinander getrennte Pflichten gegeben, die sich nicht verbinden lassen.Jacinta hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen... )
Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?
Verzeihung, kleiner Einstellungsfehler. Behoben.StefanS hat geschrieben:Über die e-mail im Impressum kann ich trotz Anmeldung leider nicht fragen, da kommt dann "Du bist nicht berechtigt, eine E-Mail an diesen Benutzer zu senden."
Ja, gestattet.StefanS hat geschrieben:Ich würde gerne wissen, ob es in diesem Forum gestattet ist, einen Spendenaufruf für ein herzkrankes Kind zu posten, das dringend eine Operation in Deutschland benötigt.