Na, ob es auch Katholiken gibt, die sich nach dem julianischen Kalender richten (Ruthenen, Chaldäer etc.)CIC_Fan hat geschrieben:Was meinst du mit "Kalenderstil"?
Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Mal eine dumme Frage zu den Ausnahmen von der Sonntagspflicht. Wenn ich nicht zur Hl. Messe kann, weil ich z.B. berufliche Verpflichtungen habe, dann bin ich von der Sonntagspflicht dispensiert – klar. Ebenso, wenn ich keine Hl. Messe in zumutbarer Nähe finde.
Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mich freiwillig in eine Situation begebe, in der ich mich der Sonntagspflicht entziehe? Also, ist es eigentlich in Ordnung, freiwillig einen Wochenenddienst zu übernehmen, oder eine Bergtour übers Wochenende in abgelegene Gegenden zu planen, und sich dann auf Ausnahmen von der Sonntagspflicht zu berufen? Oder habe ich eigentlich auch die Pflicht, soweit irgend möglich die Umstände so zu gestalten, dass ich eine Hl. Messe besuchen kann?
Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mich freiwillig in eine Situation begebe, in der ich mich der Sonntagspflicht entziehe? Also, ist es eigentlich in Ordnung, freiwillig einen Wochenenddienst zu übernehmen, oder eine Bergtour übers Wochenende in abgelegene Gegenden zu planen, und sich dann auf Ausnahmen von der Sonntagspflicht zu berufen? Oder habe ich eigentlich auch die Pflicht, soweit irgend möglich die Umstände so zu gestalten, dass ich eine Hl. Messe besuchen kann?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Das kommt auf deine "Intention" an, würde ich sagen. Übernimmst du den Wochenenddienst oder planst du die Bergtour, um dadurch bewußt der Sonntagspflicht auszukommen, oder machst du es aus beruflichen (Hilfe für Kollegen) oder aus Erholungsgründen (Urlaub)?Gallus hat geschrieben:Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mich freiwillig in eine Situation begebe, in der ich mich der Sonntagspflicht entziehe? Also, ist es eigentlich in Ordnung, freiwillig einen Wochenenddienst zu übernehmen, oder eine Bergtour übers Wochenende in abgelegene Gegenden zu planen, und sich dann auf Ausnahmen von der Sonntagspflicht zu berufen? Oder habe ich eigentlich auch die Pflicht, soweit irgend möglich die Umstände so zu gestalten, dass ich eine Hl. Messe besuchen kann?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Als wir mal durch ein fernes Land eine Rundreise gemacht haben und sicher waren, daß wir vermutlich keine Möglichkeit zum Messbesuch haben werden, haben wir vorher bei der Apost. Pönitentiarie eine Dispens beantragt. Sie wurde auch erteilt. – Sicher ist sicher.Gallus hat geschrieben:Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mich freiwillig in eine Situation begebe, in der ich mich der Sonntagspflicht entziehe? Also, ist es eigentlich in Ordnung, freiwillig einen Wochenenddienst zu übernehmen, oder eine Bergtour übers Wochenende in abgelegene Gegenden zu planen, und sich dann auf Ausnahmen von der Sonntagspflicht zu berufen? Oder habe ich eigentlich auch die Pflicht, soweit irgend möglich die Umstände so zu gestalten, dass ich eine Hl. Messe besuchen kann?
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
http://herzmariae.blogspot.com.br/213/ ... manus.htmlcatechismus romanus hat geschrieben: I. Was durch dieses dritte Gebot den Gläubigen geboten werde.
Durch dieses Gebot des Gesetzes wird jene äußerliche Verehrung, die wir Gott schuldig sind, recht und nach der Ordnung vorgeschrieben; denn es ist gleichsam eine Frucht des vorigen Gebotes; weil wir den, welchen wir im innersten Herzen andachtsvoll verehren, angetrieben durch Glaube und Hoffnung, die wir auf ihn setzen, auch durch äussere Ehrenbezeigung zu verehren, und ihm Dank zu sagen nicht umhinkönnen. Und weil diess diejenigen, die ihre Zeit in Beschäftigung mit irdischen Dingen hinbringen, nicht leicht thun können, so ist eine bestimmte Zeit festgesetzt worden, wo es bequem geschehen kann.
Der Sinn des Gebots ist also, daß wir den Sonntag dafür freihalten.
Ich hatte mir, was das Sonntagsgebot angeht demletzt die Frage gestellt, ob es Gott wohlgefällig oder zumindest nicht Gott unwohlgefällig ist sonntags eine Bootstour zu machen. Es ist ja so, daß deshalb andere sonntags arbeiten gehen müssen. Auf der anderen Seite aber war es wohl immer üblich, daß viele nach der Messe zum Frühschoppen gehen. Da müssen auch welche arbeiten und die Kirche hat da wohl noch nie was gesagt, sodaß das wohl in Ordnung ist. Die Bootstour wurde dann aber samstags gemacht. - Sicher ist sicher.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Dazu fällt mir die Semmelfrage ein. Immer mehr Bäckereien öffnen auch Sonntag vormittags. Ist es ok, da einzukaufen? Immerhin müssen dann auch wieder Leute arbeiten und frische Semmeln sind nun überhaupt nicht lebensnotwendig.Marion hat geschrieben:http://herzmariae.blogspot.com.br/213/ ... manus.htmlcatechismus romanus hat geschrieben: I. Was durch dieses dritte Gebot den Gläubigen geboten werde.
Durch dieses Gebot des Gesetzes wird jene äußerliche Verehrung, die wir Gott schuldig sind, recht und nach der Ordnung vorgeschrieben; denn es ist gleichsam eine Frucht des vorigen Gebotes; weil wir den, welchen wir im innersten Herzen andachtsvoll verehren, angetrieben durch Glaube und Hoffnung, die wir auf ihn setzen, auch durch äussere Ehrenbezeigung zu verehren, und ihm Dank zu sagen nicht umhinkönnen. Und weil diess diejenigen, die ihre Zeit in Beschäftigung mit irdischen Dingen hinbringen, nicht leicht thun können, so ist eine bestimmte Zeit festgesetzt worden, wo es bequem geschehen kann.
Der Sinn des Gebots ist also, daß wir den Sonntag dafür freihalten.
Ich hatte mir, was das Sonntagsgebot angeht demletzt die Frage gestellt, ob es Gott wohlgefällig oder zumindest nicht Gott unwohlgefällig ist sonntags eine Bootstour zu machen. Es ist ja so, daß deshalb andere sonntags arbeiten gehen müssen. Auf der anderen Seite aber war es wohl immer üblich, daß viele nach der Messe zum Frühschoppen gehen. Da müssen auch welche arbeiten und die Kirche hat da wohl noch nie was gesagt, sodaß das wohl in Ordnung ist. Die Bootstour wurde dann aber samstags gemacht. - Sicher ist sicher.
Letztlich ist es eine Frage des Marktes, d.h. wenn keiner kaufen würde, bliebe die Bäckerei bestimmt geschlossen.
Also sollte man es unterlassen - oder ist das übertrieben?
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Ich kaufe normalerweise am Sonntag keine Brötchen.PascalBlaise hat geschrieben:Dazu fällt mir die Semmelfrage ein. Immer mehr Bäckereien öffnen auch Sonntag vormittags. Ist es ok, da einzukaufen? Immerhin müssen dann auch wieder Leute arbeiten und frische Semmeln sind nun überhaupt nicht lebensnotwendig.
Letztlich ist es eine Frage des Marktes, d.h. wenn keiner kaufen würde, bliebe die Bäckerei bestimmt geschlossen.
Also sollte man es unterlassen - oder ist das übertrieben?
Man sollte meiner Meinung nach auch nicht alle Regelungen dem freien Markt überlassen. Es ist eine Illusion, daß der Markt alles selbst regelt und daß es am Ende sogar gut für den Menschen ist. Der Markt ist brutal. Er sucht seinen Vorteil. Damit das Ganze nicht zu einer Ausbeutung der „kleinen Leute“ führt, erscheint es sinnvoll, daß der Gesetzgeber regelnd eingreift und Rahmenbedingungen absteckt. Das Setzen der Bedingungen ist eine Gratwanderung: Zuviel „Staat“ ist genauso schlecht wie zu wenig „Staat“.
Um aber zur Semmelfrage zu kommen: Zu einen halte halte ich es nicht für sinnvoll sonntags Brötchen zu kaufen. Zum anderen kann dies auch eine „Nötigung zum Sündigen“ sein, indem ich damit anderen indirekt von ihrer Sonntagpflicht abhalte bzw. den Bäckermeister dazu verleite, daß er seine Angestellten knechtliche Arbeit tun läßt, um meine Wünsche zu erfüllen.
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Danke! Also kommt es auf die Intention an. Und damit wird's natürlich auch mal haarig. Also, wenn ich den Wochenenddienst mache, um einem Kollegen zu helfen, ist es wohl okay, wenn ich ihn dagegen mache, um mir von den Zuschlägen ein teureres Auto leisten zu können – schon wieder eher nicht.taddeo hat geschrieben:Das kommt auf deine "Intention" an, würde ich sagen. Übernimmst du den Wochenenddienst oder planst du die Bergtour, um dadurch bewußt der Sonntagspflicht auszukommen, oder machst du es aus beruflichen (Hilfe für Kollegen) oder aus Erholungsgründen (Urlaub)?Gallus hat geschrieben:Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mich freiwillig in eine Situation begebe, in der ich mich der Sonntagspflicht entziehe? Also, ist es eigentlich in Ordnung, freiwillig einen Wochenenddienst zu übernehmen, oder eine Bergtour übers Wochenende in abgelegene Gegenden zu planen, und sich dann auf Ausnahmen von der Sonntagspflicht zu berufen? Oder habe ich eigentlich auch die Pflicht, soweit irgend möglich die Umstände so zu gestalten, dass ich eine Hl. Messe besuchen kann?
Aber mir kam das Dilemma tatsächlich im Sommer in den Kopf. Ein kurzes Zeitfenster mit sehr gutem Wetter übers Wochenende, und die Frage: Müsste ich es streng genommen eigentlich beichten, wenn ich jetzt in die Berge gehe und mir damit freiwillig die Möglichkeit nehme, zur Hl. Messe zu gehen?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Ich bin kein Beichtvater, Gottseidank, aber in beiden Fällen würde ich jetzt keinerlei Problem sehen. Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.Gallus hat geschrieben:Danke! Also kommt es auf die Intention an. Und damit wird's natürlich auch mal haarig. Also, wenn ich den Wochenenddienst mache, um einem Kollegen zu helfen, ist es wohl okay, wenn ich ihn dagegen mache, um mir von den Zuschlägen ein teureres Auto leisten zu können – schon wieder eher nicht.
Aber mir kam das Dilemma tatsächlich im Sommer in den Kopf. Ein kurzes Zeitfenster mit sehr gutem Wetter übers Wochenende, und die Frage: Müsste ich es streng genommen eigentlich beichten, wenn ich jetzt in die Berge gehe und mir damit freiwillig die Möglichkeit nehme, zur Hl. Messe zu gehen?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Mit dem Argument kann man natürlich in jeder Lebenslage und jederlei Hinsicht alle Bedenken wegbügeln. Das liegt voll auf der Linie vom Papst.taddeo hat geschrieben:…Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Keine Sorge.Gallus hat geschrieben:Aber mir kam das Dilemma tatsächlich im Sommer in den Kopf. Ein kurzes Zeitfenster mit sehr gutem Wetter übers Wochenende, und die Frage: Müsste ich es streng genommen eigentlich beichten, wenn ich jetzt in die Berge gehe und mir damit freiwillig die Möglichkeit nehme, zur Hl. Messe zu gehen?
Vom Meßbesuch dispensiert jedes notabile vel mediocriter grave incommodum, quod rationabiliter timetur.
Jede nennenswerte oder mäßig schwere Unannehmlichkeit, die realistischerweise befürchtet wird.
Wenn der Ausflug terminmäßig oder der Wettervoraussicht wegen nur an einem Sonntage stattfinden und nicht verschoben werden kann, und er ist zur notwendigen körperlichen Erholung und Abspannung erforderlich oder erwünscht, dann kann er ohne weiteres stattfinden.
Die Heiligung des Sonntags bleibt allerdings Pflicht; also keine knechtliche Arbeit, und statt der versäumten Messe ein besonderes Gebet bzw. eine besondere Betrachtung, wozu ja ein Ausflug in Gottes schöne Berge Anlaß genug böte.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Ich danke Lycobates, daß er Deine Bedenken mit fundiertem Verweis auf die traditionelle Beurteilung - hoffentlich - entkräftet hat.Juergen hat geschrieben:Mit dem Argument kann man natürlich in jeder Lebenslage und jederlei Hinsicht alle Bedenken wegbügeln. Das liegt voll auf der Linie vom Papst.taddeo hat geschrieben:…Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Das kann ich nicht beurteilen, da Lycobates auf meiner Ignorierliste steht.taddeo hat geschrieben:Ich danke Lycobates, daß er Deine Bedenken mit fundiertem Verweis auf die traditionelle Beurteilung - hoffentlich - entkräftet hat.Juergen hat geschrieben:Mit dem Argument kann man natürlich in jeder Lebenslage und jederlei Hinsicht alle Bedenken wegbügeln. Das liegt voll auf der Linie vom Papst.taddeo hat geschrieben:…Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.
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- Florianklaus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Sehe ich auch so. Scheint aber bei Einigen persönliches Hobby zu sein......taddeo hat geschrieben:Ich bin kein Beichtvater, Gottseidank, aber in beiden Fällen würde ich jetzt keinerlei Problem sehen. Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.Gallus hat geschrieben:Danke! Also kommt es auf die Intention an. Und damit wird's natürlich auch mal haarig. Also, wenn ich den Wochenenddienst mache, um einem Kollegen zu helfen, ist es wohl okay, wenn ich ihn dagegen mache, um mir von den Zuschlägen ein teureres Auto leisten zu können – schon wieder eher nicht.
Aber mir kam das Dilemma tatsächlich im Sommer in den Kopf. Ein kurzes Zeitfenster mit sehr gutem Wetter übers Wochenende, und die Frage: Müsste ich es streng genommen eigentlich beichten, wenn ich jetzt in die Berge gehe und mir damit freiwillig die Möglichkeit nehme, zur Hl. Messe zu gehen?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
naja dann ist es wohl nicht möglich zu diskutieren wenn teile der Diskussion nicht gelesen werdenJuergen hat geschrieben:Das kann ich nicht beurteilen, da Lycobates auf meiner Ignorierliste steht.taddeo hat geschrieben:Ich danke Lycobates, daß er Deine Bedenken mit fundiertem Verweis auf die traditionelle Beurteilung - hoffentlich - entkräftet hat.Juergen hat geschrieben:Mit dem Argument kann man natürlich in jeder Lebenslage und jederlei Hinsicht alle Bedenken wegbügeln. Das liegt voll auf der Linie vom Papst.taddeo hat geschrieben:…Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
das hobby hat auch noch einen Namen "seht wie fromm ich bin"Florianklaus hat geschrieben:Sehe ich auch so. Scheint aber bei Einigen persönliches Hobby zu sein......taddeo hat geschrieben:Ich bin kein Beichtvater, Gottseidank, aber in beiden Fällen würde ich jetzt keinerlei Problem sehen. Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.Gallus hat geschrieben:Danke! Also kommt es auf die Intention an. Und damit wird's natürlich auch mal haarig. Also, wenn ich den Wochenenddienst mache, um einem Kollegen zu helfen, ist es wohl okay, wenn ich ihn dagegen mache, um mir von den Zuschlägen ein teureres Auto leisten zu können – schon wieder eher nicht.
Aber mir kam das Dilemma tatsächlich im Sommer in den Kopf. Ein kurzes Zeitfenster mit sehr gutem Wetter übers Wochenende, und die Frage: Müsste ich es streng genommen eigentlich beichten, wenn ich jetzt in die Berge gehe und mir damit freiwillig die Möglichkeit nehme, zur Hl. Messe zu gehen?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Wenn Du in die Köpfe fremder Leute guckst, schaust Du eigentlich meistens in den Spiegel.CIC_Fan hat geschrieben:das hobby hat auch noch einen Namen "seht wie fromm ich bin"Florianklaus hat geschrieben:Sehe ich auch so. Scheint aber bei Einigen persönliches Hobby zu sein......taddeo hat geschrieben:Ich bin kein Beichtvater, Gottseidank, aber in beiden Fällen würde ich jetzt keinerlei Problem sehen. Ich denke eher, da sollte man aufpassen, nicht in ein ungesundes Skrupulantentum zu verfallen.Gallus hat geschrieben:Danke! Also kommt es auf die Intention an. Und damit wird's natürlich auch mal haarig. Also, wenn ich den Wochenenddienst mache, um einem Kollegen zu helfen, ist es wohl okay, wenn ich ihn dagegen mache, um mir von den Zuschlägen ein teureres Auto leisten zu können – schon wieder eher nicht.
Aber mir kam das Dilemma tatsächlich im Sommer in den Kopf. Ein kurzes Zeitfenster mit sehr gutem Wetter übers Wochenende, und die Frage: Müsste ich es streng genommen eigentlich beichten, wenn ich jetzt in die Berge gehe und mir damit freiwillig die Möglichkeit nehme, zur Hl. Messe zu gehen?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Wenn bei einem polnischen Geistlichen angegeben ist "ks. kan. dr." was ist die deutsche Entsprechung/Bedeutung des Titels?
Ist damit ein Dr. iur. can. gemeint?
Ist damit ein Dr. iur. can. gemeint?
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Ich habe etwas gegoogelt, ich vermuteMarcus, der mit dem C hat geschrieben:Wenn bei einem polnischen Geistlichen angegeben ist "ks. kan. dr." was ist die deutsche Entsprechung/Bedeutung des Titels?
Ist damit ein Dr. iur. can. gemeint?
ks. = ksiądz = Hochwürden
kan. = kanonik = Kanoniker
dr. = doktor = Doktor
Also sowas wie ein „Hochwürdiger Herr Kanonikus Dr. XY“.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Ein Priester meines Bekanntenkreises wollte angesichts eines schweren Unfalls seinen Beistand anbieten und wurde bereits an der Absperrung lang vor der Unfallstelle von den dort postierten Feuerwehrleuten pauschal, ohne Rückfrage an die Unfallstelle, abgewiesen. Kennt jemand die Rechtslage (Schweiz)?
et nos credidimus caritati
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
also bei uns hat ein Priester nur dann zutritt wenn nach ihm verlangt wird es sei den er ist vor den Einsatzkräften anwesend dann kann er bis zum eintreffen der Einsatzkräfte wirken das gilt für alle Religionen
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Der Punkt ist, daß dem Hausverstand nach die Typen ganz vorn an der ersten Absperrung keine Pauschalablehnung geben dürften, d. h. ohne Rückfrage bei der Einsatzleitung. Die können ja gar nicht wissen, ob ein Priester verlangt wird. Mich interessiert jetzt eben die Rechtslage.
Eine Pauschalregelung kann es deshalb nicht geben, weil die Situation ja je nach religiöser Orientierung der Betroffenen verschieden ist. Es ist zudem anzunehmen, daß in unserer Zeit die Wahrscheinlichkeit eines vorbeischneienden Priesters nicht so hoch ist, als daß die Einsatzkräfte sich ungefragt um diese Frage bemühen. Die an der Schranke hatten also mit höchster Wahrscheinlichkeit keine spezifische Order (wenn sie eine gehabt hätten, hätten sie das spätestens bei der dritten Nachfrage des pflichtbewußten Geistlichen als Begründung angegeben) und das bedeutet, daß den Verletzten priesterlicher Beistand prinzipiell vorenthalten wurde. Das kann so nicht rechtens sein.
Eine Pauschalregelung kann es deshalb nicht geben, weil die Situation ja je nach religiöser Orientierung der Betroffenen verschieden ist. Es ist zudem anzunehmen, daß in unserer Zeit die Wahrscheinlichkeit eines vorbeischneienden Priesters nicht so hoch ist, als daß die Einsatzkräfte sich ungefragt um diese Frage bemühen. Die an der Schranke hatten also mit höchster Wahrscheinlichkeit keine spezifische Order (wenn sie eine gehabt hätten, hätten sie das spätestens bei der dritten Nachfrage des pflichtbewußten Geistlichen als Begründung angegeben) und das bedeutet, daß den Verletzten priesterlicher Beistand prinzipiell vorenthalten wurde. Das kann so nicht rechtens sein.
et nos credidimus caritati
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Wie kommt es, daß der Gedenktag/Namenstag von Adam am 24. Dezember gefeiert wird? Ich finde ihn nicht im alten Martyrologium Romanum (deutsche Übersetzung 1599). Hat ihn wer danach eingetragen?
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Im 62er-Martyrologium auf introibo.net steht er, soweit ich sehe, auch nicht.Marion hat geschrieben:Wie kommt es, daß der Gedenktag/Namenstag von Adam am 24. Dezember gefeiert wird? Ich finde ihn nicht im alten Martyrologium Romanum (deutsche Übersetzung 1599). Hat ihn wer danach eingetragen?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
- Heinrich II
- Beiträge: 414
- Registriert: Montag 30. Januar 2012, 18:27
- Wohnort: Bistum Mainz
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Wenn man am Silvester abends in die Messe geht, erfüllt man damit den vorgeschriebenen Besuch der Messe am Hochfest der Gottesmutter (Neujahr)? Zählt das als Vorabendmesse?
Vielen Dank im voraus.
Vielen Dank im voraus.
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?
-
- Beiträge: 393
- Registriert: Sonntag 26. April 2015, 15:02
- Wohnort: Sanctae Romanae Ecclesiae Specialis Vera Filia
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Wenn das Meßformular des Hochfestes genommen wird, dann ja. Ist die Messe als nicht gebotener Gedenktag des hl. Papstes Silvester I. gefeiert, dann nein.Heinrich II hat geschrieben:Wenn man am Silvester abends in die Messe geht, erfüllt man damit den vorgeschriebenen Besuch der Messe am Hochfest der Gottesmutter (Neujahr)? Zählt das als Vorabendmesse?
Vielen Dank im voraus.
Sollte eigentlich aus der Gottesdienstordnung ersichtlich sein, im Zweifelsfalle am rechten Ort nachfragen, wie die Messe gefeiert wird.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Heinrich II hat geschrieben:Wenn man am Silvester abends in die Messe geht, erfüllt man damit den vorgeschriebenen Besuch der Messe am Hochfest der Gottesmutter (Neujahr)? Zählt das als Vorabendmesse?
Vielen Dank im voraus.
Hier ist natürlich gemeint, daß das Meßformular vom Feiertag schon in der Vorabendmesse genommen wird. An Silvester geschieht das in aller Regel aber nicht. Man hat also vermutlich gar keine Chance, eine echte Vorabendmesse für den 1. Januar zu besuchen.Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Ich würde daher sagen: Aus reiner Bequemlichkeit klappt es nicht wirklich, sich den Neujahrsgottesdienst rechtmäßig zu schenken. Wer aber aus triftigem Grund daran gehindert ist, am Neujahrstag die Messe zu besuchen, der ist ohnehin von der Meßpflicht dispensiert, und kann den (nicht verpflichtenden!) Silvestergottesdienst ohne weiteres als Zeichen seines guten Willens gelten lassen.
Ich hoffe, das beantwortet deine Frage zufriedenstellend.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
@Taddeo
Das mit dem richtigen Formular hatten wir schon mehrmals. Wo steht das so? Hätte ich jetzt am 25. an der göttlichen Liturgie teilgenommen, wäre das def. das falsche Formular, weil dort noch kein Weihnachten. Daher Sonntagspflicht nicht erfüllt?
Das mit dem richtigen Formular hatten wir schon mehrmals. Wo steht das so? Hätte ich jetzt am 25. an der göttlichen Liturgie teilgenommen, wäre das def. das falsche Formular, weil dort noch kein Weihnachten. Daher Sonntagspflicht nicht erfüllt?
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Vielleicht kannst du noch die entscheidende Frage beantworten, ob Kopfschmerzen als "triftiger Grund" genügen?taddeo hat geschrieben:Wer aber aus triftigem Grund daran gehindert ist, am Neujahrstag die Messe zu besuchen, der ist ohnehin von der Meßpflicht dispensiert, und kann den (nicht verpflichtenden!) Silvestergottesdienst ohne weiteres als Zeichen seines guten Willens gelten lassen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Das ist eine andere Sache. Der CIC geht naturgemäß vom lateinischen Ritus als Normalfall aus. In den orientalischen Riten gibt es ja, soweit ich weiß, keine "Vorabendmessen". Man sieht aber an dieser zitierten Vorschrift sehr schön, daß das lateinische Kirchenrecht keine kleinliche Gängelung sein will, sondern es dem Gläubigen möglichst leicht machen will, seinen Verpflichtungen auch nachkommen zu können. Es reicht, eine Messe in irgendeinem katholischen Ritus zu besuchen, also selbstverständlich auch in einem Ostritus nach dem dort geltenden Meßformular.ar26 hat geschrieben:@Taddeo
Das mit dem richtigen Formular hatten wir schon mehrmals. Wo steht das so? Hätte ich jetzt am 25. an der göttlichen Liturgie teilgenommen, wäre das def. das falsche Formular, weil dort noch kein Weihnachten. Daher Sonntagspflicht nicht erfüllt?