Quelle: Vatikan-NewsFour more cardinals arrived in Rome overnight, three of them cardinal electors, cardinal Lehman from Germany, the Egyptian cardinal Naguib, and from Hong Kong cardinal Tong Hon. This brings the number of cardinal electors present in Rome to 113, with two cardinals still to arrive, cardinal Nycz from Warsaw (due to arrive Wednesday afternoon) and Vietnamese cardinal Pham (due to arrive Thursday).
Sedisvakanz und Konklave 2013
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
- Robert Ketelhohn
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Die Kerninformation hier ist falsch. Es gibt nicht 115, sondern 117 wahlberechtigte Kardinäle. (Als letzter ist Walter Kasper noch mit hineingerutscht, am sechsten Tag der Vakanz ist er achtzig geworden.) Bei der Zahl von 115 sind offenbar Julius Riyadi Darmaatmadja, Erzbischof em. von Dschakarta, und Keith Michael Patrick O’Brien, Erzbischof von Saint Andrews and Edinburgh, die beide abgesagt haben, herausgerechnet. Das ist aber nicht zulässig, denn sie bleiben wahlberechtigt und können es sich jederzeit anders überlegen.Stefan hat geschrieben:N24 hat geschrieben: Die zur Vorbereitung der Papstwahl im Vatikan versammelten Kardinäle haben noch nicht über einen Termin für den Beginn des Konklaves abgestimmt. Das teilte Vatikansprecher Federico Lombardi am Mittwoch nach der vierten sogenannten Generalkongregation mit. An dem Treffen nahmen insgesamt 153 Kardinäle teil, darunter 113 der 115 zur Papstwahl zugelassenen. … Der Warschauer Kardinal Kazimierz Nycz und sein vietnamesischer Amtskollege Jean-Baptiste Pham Minh Man lassen noch auf sich warten. Vier andere Kardinäle waren am Mittwochmorgen eingetroffen, darunter der Mainzer Kardinal Karl Lehmann.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Nun, deswegen schreibt N24 ja auch von "darunter 113 der 115 zur Papstwahl zugelassenen [Kardinäle]" und nicht von wahlberechtigten Kardinäle. Durch ihr entschuldbares Fernbleiben verzichten die Zwei auf ihr aktives Wahlrecht und sind daher nicht mehr zur Papstwahl zugelassen. Sie haben mit ihrer Absage quasi ihre Zulassung zurückgegeben.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Die Kerninformation hier ist falsch. Es gibt nicht 115, sondern 117 wahlberechtigte Kardinäle. (Als letzter ist Walter Kasper noch mit hineingerutscht, am sechsten Tag der Vakanz ist er achtzig geworden.) Bei der Zahl von 115 sind offenbar Julius Riyadi Darmaatmadja, Erzbischof em. von Dschakarta, und Keith Michael Patrick O’Brien, Erzbischof von Saint Andrews and Edinburgh, die beide abgesagt haben, herausgerechnet. Das ist aber nicht zulässig, denn sie bleiben wahlberechtigt und können es sich jederzeit anders überlegen.Stefan hat geschrieben:N24 hat geschrieben: Die zur Vorbereitung der Papstwahl im Vatikan versammelten Kardinäle haben noch nicht über einen Termin für den Beginn des Konklaves abgestimmt. Das teilte Vatikansprecher Federico Lombardi am Mittwoch nach der vierten sogenannten Generalkongregation mit. An dem Treffen nahmen insgesamt 153 Kardinäle teil, darunter 113 der 115 zur Papstwahl zugelassenen. … Der Warschauer Kardinal Kazimierz Nycz und sein vietnamesischer Amtskollege Jean-Baptiste Pham Minh Man lassen noch auf sich warten. Vier andere Kardinäle waren am Mittwochmorgen eingetroffen, darunter der Mainzer Kardinal Karl Lehmann.
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Ob das mit rechten Dingen zugegangen ist...
"Wohlüberlegte Betrachtung" über die Probleme der Kirche binnen weniger Stunden vorbereitet
In der Papstwahlordnung heißt es:
Wurde dieser "beispielhafte Kleriker" - entgegen der Papstwahlordnung - vielleicht schon vor Beginn der Generalkongregationen beauftragt?
(2005 fand die erste Betrachtung nicht am 1. Tag der Generalkongregationen, sondern am 12. Tag statt.)
"Wohlüberlegte Betrachtung" über die Probleme der Kirche binnen weniger Stunden vorbereitet
In der Papstwahlordnung heißt es:
Wie sah das in der Praxis aus:13. In einer der unmittelbar folgenden Kongregationen müssen die Kardinäle entsprechend einer vorher aufgestellten Tagesordnung die vordringlichsten Entscheidungen für den Beginn der Wahlhandlungen treffen, d. h.:
[...]
d) sie sollen zwei in der Lehre, in der Weisheit und in moralischer Autorität beispielhaften Klerikern die Aufgabe anvertrauen, den Kardinälen selber zwei wohlüberlegte Betrachtungen über die Probleme der Kirche in jenem Augenblick und über die erleuchtete Wahl des neuen Papstes zu halten; gleichzeitig sollen sie, unter Beibehaltung der Anordnungen in Nr. 52 dieser Konstitution, den Tag und die Stunde festlegen, an dem ihnen die erste der zwei Betrachtungen gehalten werden soll;
=> Nach Auswahl des "beispielhaften Klerikers" durch Kardinal Sodano am Vormittag, mußte dieser bis am Nachmittag eine "wohlüberlegte Betrachtung" vorbereiten!Quelle hat geschrieben:Im Vatikan sind am Montagmorgen die Kardinäle zu ihrer ersten Generalkongregation zusammengetreten. Gegen 12.30 Uhr endete die erste Konferenz der in Rom anwesenden Würdenträger.
[...]
Kardinal Sodano habe den Kardinälen laut Lombardi zudem mitgeteilt, dass der Prediger des Päpstlichen Hauses, Pater Raniero Cantalamessa, am Montagnachmittag während der zweiten Generalkongregation den ersten der zwei vorgesehen Vorträge halten werde.
Wurde dieser "beispielhafte Kleriker" - entgegen der Papstwahlordnung - vielleicht schon vor Beginn der Generalkongregationen beauftragt?
(2005 fand die erste Betrachtung nicht am 1. Tag der Generalkongregationen, sondern am 12. Tag statt.)
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Es gibt keine genaueren Vorschriften dazu, die regeln, ob eine Absage zurückgenommen werden kann oder nicht.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Die Kerninformation hier ist falsch. Es gibt nicht 115, sondern 117 wahlberechtigte Kardinäle. (Als letzter ist Walter Kasper noch mit hineingerutscht, am sechsten Tag der Vakanz ist er achtzig geworden.) Bei der Zahl von 115 sind offenbar Julius Riyadi Darmaatmadja, Erzbischof em. von Dschakarta, und Keith Michael Patrick O’Brien, Erzbischof von Saint Andrews and Edinburgh, die beide abgesagt haben, herausgerechnet. Das ist aber nicht zulässig, denn sie bleiben wahlberechtigt und können es sich jederzeit anders überlegen.Stefan hat geschrieben:N24 hat geschrieben: Die zur Vorbereitung der Papstwahl im Vatikan versammelten Kardinäle haben noch nicht über einen Termin für den Beginn des Konklaves abgestimmt. Das teilte Vatikansprecher Federico Lombardi am Mittwoch nach der vierten sogenannten Generalkongregation mit. An dem Treffen nahmen insgesamt 153 Kardinäle teil, darunter 113 der 115 zur Papstwahl zugelassenen. … Der Warschauer Kardinal Kazimierz Nycz und sein vietnamesischer Amtskollege Jean-Baptiste Pham Minh Man lassen noch auf sich warten. Vier andere Kardinäle waren am Mittwochmorgen eingetroffen, darunter der Mainzer Kardinal Karl Lehmann.
Es ist hier eine (theoretische) Frage der Auslegung, die nach Sinn, Zweck und Regelungsabsicht zu erfolgen hat, und nicht nach Orthographie oder Grammatik.
Sie bekäme erst dann Bedeutung, wenn auf der Ebene der Kardinäle Rechtsverdrehung und Winkeladvokaterei zum Zuge käme (was ich auch nicht völlig ausschließe).
Interessierte Kardinäle hätten ja z.B. erst am 19. Tag anreisen können, um den Beginn des Konklaves hinauszuzögern, und die Zeit zur Versorgung der Medien mit
beeinflussenden Informationen zu nutzen.
Wahrscheinlicher ist aber, dass man damit nützliche Idioten beauftragt hat - möglicherweise sammeln sie auch schon Munition, um mit "sprungbereiter Feindseligkeit" die ersehnte veränderte Vatikanpolitik
mit Informationen zu versorgen.
- Robert Ketelhohn
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Das ist reiner Blödsinn. Es gibt keine „Zulassung“ zusätzlich zum schlichten Wahlrecht. Führ die Leute nicht in die Irre.Raphael hat geschrieben:Nun, deswegen schreibt N24 ja auch von "darunter 113 der 115 zur Papstwahl zugelassenen [Kardinäle]" und nicht von wahlberechtigten Kardinäle. Durch ihr entschuldbares Fernbleiben verzichten die Zwei auf ihr aktives Wahlrecht und sind daher nicht mehr zur Papstwahl zugelassen. Sie haben mit ihrer Absage quasi ihre Zulassung zurückgegeben.
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Es bedarf solcher Vorschriften nicht, denn ein Kardinal kann sich seines Wahlrechts nicht begeben, noch kann es einem Kardinal von irgend jemandem genommen werden.Stefan hat geschrieben:Es gibt keine genaueren Vorschriften dazu, die regeln, ob eine Absage zurückgenommen werden kann oder nicht.
Ja, es besteht sogar Wahlpflicht, es darf also an sich kein Kardinal auf sein Wahlrecht verzichten, eine entsprechende Erklärung ist rechtswidrig und damit unwirksam.
Lediglich kann ein Kardinal faktisch an der Ausübung des Wahlrechts gehindert sein. Dem kommt gleich, wenn er schuldhaft die Teilnahme versäumt. Dies hindert nicht die Gültigkeit der Wahl, sofern die kanonischen Fristen beachtet sind.
Wird jedoch ein Kardinal – auch wenn er zuvor (rechtswidrig) seine Nichtteilnahme angekündigt hat –, der innerhalb der kanonischen Fristen zum Konklave erscheint, vom Kardinalskollegium oder von sonst mit der Durchführung des Konklaves Beeauftragten die Teilnahme verweigert, wird die Wahl ungültig.
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Es bedarf solcher Vorschriften nicht, denn ein Kardinal kann sich seines Wahlrechts nicht begeben, noch kann es einem Kardinal von irgend jemandem genommen werden.Stefan hat geschrieben:Es gibt keine genaueren Vorschriften dazu, die regeln, ob eine Absage zurückgenommen werden kann oder nicht.
Ja, es besteht sogar Wahlpflicht, es darf also an sich kein Kardinal auf sein Wahlrecht verzichten, eine entsprechende Erklärung ist rechtswidrig und damit unwirksam.
Lediglich kann ein Kardinal faktisch an der Ausübung des Wahlrechts gehindert sein. Dem kommt gleich, wenn er schuldhaft die Teilnahme versäumt. Dies hindert nicht die Gültigkeit der Wahl, sofern die kanonischen Fristen beachtet sind.
Wird jedoch ein Kardinal – auch wenn er zuvor (rechtswidrig) seine Nichtteilnahme angekündigt hat –, der innerhalb der kanonischen Fristen zum Konklave erscheint, vom Kardinalskollegium oder von sonst mit der Durchführung des Konklaves Beeauftragten die Teilnahme verweigert, wird die Wahl ungültig.
Mithin kann sich ein Kardinal sehr wohl seines Wahlrechtes begeben (d.h. faktisch auf sein Wahlrecht verzichten) und zwar dann, wenn erUNIVERSI DOMINICI GREGIS hat geschrieben:38. Alle wahlberechtigten Kardinäle, die durch den Dekan oder in seinem Namen durch einen anderen Kardinal zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen wurden, sind kraft heiligen Gehorsams gehalten, der Ankündigung der Einberufung nachzukommen und sich an den dazu festgelegten Ort zu begeben, außer sie seien durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund verhindert, der jedoch vom Kardinalskollegium als solcher anerkannt werden muß.
1. durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund verhindert ist und
2. dieser Grund vom Kardinalskollegium als solcher anerkannt worden ist.
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
So vage beginne ich schemenhaft zu ahnen, worauf Du hinaus willst.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Es bedarf solcher Vorschriften nicht, denn ein Kardinal kann sich seines Wahlrechts nicht begeben, noch kann es einem Kardinal von irgend jemandem genommen werden.Stefan hat geschrieben:Es gibt keine genaueren Vorschriften dazu, die regeln, ob eine Absage zurückgenommen werden kann oder nicht.
Ja, es besteht sogar Wahlpflicht, es darf also an sich kein Kardinal auf sein Wahlrecht verzichten, eine entsprechende Erklärung ist rechtswidrig und damit unwirksam.
Lediglich kann ein Kardinal faktisch an der Ausübung des Wahlrechts gehindert sein. Dem kommt gleich, wenn er schuldhaft die Teilnahme versäumt. Dies hindert nicht die Gültigkeit der Wahl, sofern die kanonischen Fristen beachtet sind.
Wird jedoch ein Kardinal – auch wenn er zuvor (rechtswidrig) seine Nichtteilnahme angekündigt hat –, der innerhalb der kanonischen Fristen zum Konklave erscheint, vom Kardinalskollegium oder von sonst mit der Durchführung des Konklaves Beeauftragten die Teilnahme verweigert, wird die Wahl ungültig.
Ist es korrekt, dass Du sagen willst:
Sofern
- kein Kardinal an der Teilnahme durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe gehindert ist
und
- alle wahlberechtigten Kardinäle vor der 15-Tage-Frist anwesend sind,
kann mit dem Konklave bereits vor dem Ende der 15-Tage-Frist begonnen werden.
Sofern
- alle wahlberechtigten Kardinäle anwesend sind, die nicht durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe gehindert sind,
darf nach dem Ende der 15-Tage-Frist mit dem Konklave begonnen werden.
Falls das korrekt ist - kannst Du mir den Sinn dieser Unterscheidung nennen?
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Blödsinn ist die Antwort Deinerseits, denn mit dem Begriff "Zulassung" wird - wie dem Kontext zu entnehmen ist - die faktische Ausübung des Wahlrechtes umschrieben.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das ist reiner Blödsinn. Es gibt keine „Zulassung“ zusätzlich zum schlichten Wahlrecht. Führ die Leute nicht in die Irre.Raphael hat geschrieben:Nun, deswegen schreibt N24 ja auch von "darunter 113 der 115 zur Papstwahl zugelassenen [Kardinäle]" und nicht von wahlberechtigten Kardinäle. Durch ihr entschuldbares Fernbleiben verzichten die Zwei auf ihr aktives Wahlrecht und sind daher nicht mehr zur Papstwahl zugelassen. Sie haben mit ihrer Absage quasi ihre Zulassung zurückgegeben.
Hätte man auch so verstehen können, wenn man denn gewollt hätte ..........
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Ich denke, für Robert läuft es darauf hinaus:Stefan hat geschrieben:kannst Du mir den Sinn dieser Unterscheidung nennen?
Robert Ketelhohn hat geschrieben:[...] wird die Wahl ungültig.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Quelle hat geschrieben:Last voting cardinal, Vietnam's Pham Minh Man, has arrived at a Roman residence.
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Logisch.Stefan hat geschrieben:Noch kein Konklave Termin
- Mariahilfer
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
pourquoi?Gamaliel hat geschrieben:Logisch.Stefan hat geschrieben:Noch kein Konklave Termin
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Weil WIMRE nach Eintreffen seiner Eminenz noch keine Kongregation stattgefunden hat; außerdem gibt es ja die Gerüchte, daß die Kardinäle lange Vorgespräche und ein kurzes Konklave vorziehen.Mariahilfer hat geschrieben:pourquoi?Gamaliel hat geschrieben:Logisch.Stefan hat geschrieben:Noch kein Konklave Termin
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
- Mariahilfer
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Ja, stimmt: logisch. Ob es überhaupt noch zu einer Vorziehung gegenüber den früheren Bestimmungen von Universi Dominici Gregis kommt?Protasius hat geschrieben:Weil WIMRE nach Eintreffen seiner Eminenz noch keine Kongregation stattgefunden hat; außerdem gibt es ja die Gerüchte, daß die Kardinäle lange Vorgespräche und ein kurzes Konklave vorziehen.Mariahilfer hat geschrieben:pourquoi?Gamaliel hat geschrieben:Logisch.Stefan hat geschrieben:Noch kein Konklave Termin
- Athanasius0570
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Dann wollen wir hoffen, dass der Hl. Geist schon eingetroffen ist und auch in den Vorgesprächen wirkt ...Protasius hat geschrieben:außerdem gibt es ja die Gerüchte, daß die Kardinäle lange Vorgespräche und ein kurzes Konklave vorziehen.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Der Wind weht wo er will...Athanasius0570 hat geschrieben:Dann wollen wir hoffen, dass der Hl. Geist schon eingetroffen ist und auch in den Vorgesprächen wirkt ...Protasius hat geschrieben:außerdem gibt es ja die Gerüchte, daß die Kardinäle lange Vorgespräche und ein kurzes Konklave vorziehen.
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Über die Rolle der Medien: http://www.kathweb.at/site/nachrichten/ ... 53199.html
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Auch nach 7 Generalkongregationen noch kein Konklavetermin. In der Sitzung am Nachmittag soll aber darüber abgestimmt werden.
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Kardinal Barbarin von Lyon reist CO2-freundlich zur Generalkongregation an:
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Rorate Caeli hat geschrieben:The letters of absence of the Indonesian and Scottish Cardinal-Electors were read and accepted by the assembled College of Cardinals. Following the explanation that the new motu proprio of Pope Benedict XVI allows for the anticipation of the date of the conclave if all Cardinal-Electors are present, they decided to hold the vote on the actual date of the beginning of the conclave to the 8th General Congregation this afternoon. Fr. Federico Lombardi said the probable date should be in the early days of the upcoming week, Mon.-Wed.[Source: Holy See Press Office briefing]
The Vatican Press Office today confirmed Rorate Caeli will be officially credentialed to cover the upcoming conclave. Our correspondent, the well-respected and prolific Dr. John Rao, will be in Rome reporting and offering on-the-ground analysis for our readers. We thank the Holy See for granting this access and continuing Benedict XVI's work of reaching out to those working in new media and our Catholic readers who rely on our information.
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
von Lyon nach Rom mit dem Fahrrad, Respekt!Gamaliel hat geschrieben:Kardinal Barbarin von Lyon reist CO2-freundlich zur Generalkongregation an:
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Ist Jesus auch dabei, ob unsichtbar oder leiblich?Athanasius0570 hat geschrieben:Dann wollen wir hoffen, dass der Hl. Geist schon eingetroffen ist und auch in den Vorgesprächen wirkt ...Protasius hat geschrieben:außerdem gibt es ja die Gerüchte, daß die Kardinäle lange Vorgespräche und ein kurzes Konklave vorziehen.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Wo zwei oder drei in meinem Namen..............................Pilgerer hat geschrieben:Ist Jesus auch dabei, ob unsichtbar oder leiblich?Athanasius0570 hat geschrieben:Dann wollen wir hoffen, dass der Hl. Geist schon eingetroffen ist und auch in den Vorgesprächen wirkt ...Protasius hat geschrieben:außerdem gibt es ja die Gerüchte, daß die Kardinäle lange Vorgespräche und ein kurzes Konklave vorziehen.
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Was passiert eigentlich, wenn tatsächlich jemand gewählt wird, der nicht Kardinal ist?
Fliegt dann eine Kardinalsdelegation hin und fragt ihn, ob er die Wahl annimmt? Oder kann er telefonisch zustimmen? Wird irgendetwas verkündet? Solange er nicht zustimmt, ist er ja nicht Papst und solange es keinen neuen Papst gibt, dauert das Konklave an und mit ihm die Geheimhaltungspflicht. Andererseits muß ja auch irgendwie die Unterbrechung der Wahlvorgänge erklärt werden.
Fliegt dann eine Kardinalsdelegation hin und fragt ihn, ob er die Wahl annimmt? Oder kann er telefonisch zustimmen? Wird irgendetwas verkündet? Solange er nicht zustimmt, ist er ja nicht Papst und solange es keinen neuen Papst gibt, dauert das Konklave an und mit ihm die Geheimhaltungspflicht. Andererseits muß ja auch irgendwie die Unterbrechung der Wahlvorgänge erklärt werden.
Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
"Papstwahl soll frühestens am Montag beginnen"Gamaliel hat geschrieben:Auch nach 7 Generalkongregationen noch kein Konklavetermin. In der Sitzung am Nachmittag soll aber darüber abgestimmt werden.
Bis zum Abend will man sich definitiv festgelegt haben.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
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Re: Sedisvakanz und Konklave 2013
Radio Vatikan zur Konklave-Termin-Festsetzung und zum rechtmäßigen Fehlen zweier Wahlberechtigter.