Euthanasie

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JosefBordat
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Re: Euthanasie

Beitrag von JosefBordat »

Gott ist Mensch geworden, um den unendlichen Wert des Menschen – jedes Menschen – hervorzuheben. Insoweit sollte klar sein, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben hat, sei er auch über 8 Jahre alt. Oder mit dem Down Syndrom geboren. - http://jobo72.wordpress.com/212/12/23/ ... auf-leben/

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HeGe
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Re: Euthanasie

Beitrag von HeGe »

JosefBordat hat geschrieben:Gott ist Mensch geworden, um den unendlichen Wert des Menschen – jedes Menschen – hervorzuheben. Insoweit sollte klar sein, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben hat, sei er auch über 8 Jahre alt. Oder mit dem Down Syndrom geboren. - http://jobo72.wordpress.com/212/12/23/ ... auf-leben/

JoBo
Es gibt keine Idee, die so krank ist, dass sie nicht schon einmal geäußert wurde und keine, die danach nicht wieder irgendjemand äußert. Der Mensch ist und bleibt der Sündhaftigkeit zugeneigt. Bedauerlich ist, dass viele dieser Ideen in den letzten Jahrzehnten mehr oder weniger subtil hoffähig wurden. Auch bei der Euthanasie sehe ich das Ende der Diskussion nicht. Warum sollte etwas, was pränatal bereits gang und gäbe ist, nicht auch postnatal durchgeführt werden? Diese Frage werden wir noch häufiger zu hören bekommen.
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Juergen
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Re: Euthanasie

Beitrag von Juergen »

SZ hat geschrieben:http://www.sueddeutsche.de/leben/debatt ... -1.1854960

Gefährliche Melodie

Aus Angst vor Pflegebedürftigkeit wird das Lied vom süßen Freitod gesungen: Doch die Heroisierung der Selbsttötung ist problematisch. Warum es darum geht, zu helfen und sich helfen zu lassen - und nicht um die eleganteste Abschiedszeremonie.

Ein Gastbeitrag von Franz Müntefering…

…Trotzdem: Udo Reiters Plädoyer für aktive Sterbehilfe, das in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist, beunruhigt und empört mich. Ich widerspreche ihm, aber meine nicht nur ihn persönlich. Denn was da im Gange ist, ist nicht zu übersehen. Hier soll aus Angst vor dem unsicheren Leben ein sicheres Ende gesucht und der präventive Tod zur Mode der angeblich Lebensklügsten gemacht werden. Viele nicken beifällig, wenn die Geschichte vom süßen freien Tod erzählt wird. Die Heroisierung der Selbsttötung in manchen Medien - wenn sich die Person als Identifikationsmuster eignet - kommt hinzu…
„Klare Kante“
…Die Würde des Menschen hat nichts zu tun damit, ob er sich selbst den Hintern abputzen kann.…
Klarer und einfacher kann man es kaum sagen. Das sollte wirklich jeder verstehen. :daumen-rauf:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Hubertus
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Re: Euthanasie

Beitrag von Hubertus »

Wird die "Sterbehilfe" analog zur Abtreibung geregelt? - De jure strafbar, de facto erlaubt?
Dafür plädiert Palliativmediziner Ralf Jox im Interview mit der FR:
Ich plädiere dafür, dass man den Einzelfall regelt, in dem man die Suizidhilfe grundsätzlich unter Strafe stellt, aber Ausnahmen für die ärztliche Suizidhilfe definiert. Entscheidend sind zwei Voraussetzungen: Es muss sichergestellt werden, dass der Patient freiverantwortlich seinen Wunsch äußert und dass alle anderen Hilfen und Behandlungen angeboten, besprochen und im Idealfall auch ausgeschöpft wurden.
http://www.fr-online.de/politik/sterbeh ... picks=true
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Gallus
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Re: Euthanasie

Beitrag von Gallus »

Hubertus hat geschrieben:Wird die "Sterbehilfe" analog zur Abtreibung geregelt? - De jure strafbar, de facto erlaubt?
Dafür plädiert Palliativmediziner Ralf Jox im Interview mit der FR:
Wenn man heute mit Leuten über Abtreibung diskutiert und restriktivere Lösungen vorschlägt, dann reden gerade Frauen öfters von einem "Recht auf Selbstbestimmung" oder gar einem "Recht auf Abtreibung", das man ihnen streitig machen will. Etwas zu verbieten, aber gleichzeitig die Strafverfolgung auszusetzen, funktioniert nicht. Die erhoffte Signalwirkung des Verbots existiert einfach nicht, die Leute ignorieren das.

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JosefBordat
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Re: Euthanasie

Beitrag von JosefBordat »

Warum Peter Singer keinen Preis verdient. Nicht mal seinen eigenen. - https://jobo72.wordpress.com/215/5/17 ... zeichnung/

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JosefBordat
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Re: Euthanasie

Beitrag von JosefBordat »

Warum in der Sterbehilfedebatte zu Unrecht mit der Autonomie des Menschen argumentiert wird. (1) Die philosophische Perspektive: https://jobo72.wordpress.com/215/5/26 ... rspektive/

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JosefBordat
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Re: Euthanasie

Beitrag von JosefBordat »

Warum in der Sterbehilfedebatte zu Unrecht mit der Autonomie des Menschen argumentiert wird. (2) Die christliche Perspektive: https://jobo72.wordpress.com/215/5/27 ... rspektive/

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JosefBordat
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Re: Euthanasie

Beitrag von JosefBordat »

Lebensschutz für alle, aber nicht für jeden? - https://jobo72.wordpress.com/215/5/28 ... kognitive/

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JosefBordat
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Re: Euthanasie

Beitrag von JosefBordat »

Warum in der Sterbehilfedebatte zu Unrecht mit der Autonomie des Menschen argumentiert wird. (3) Die katholische Perspektive: https://jobo72.wordpress.com/215/5/28 ... rspektive/

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Reinhard
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Re: Euthanasie

Beitrag von Reinhard »

Oha.

Wenn das stimmt, dann geht es jetzt ans Eingemachte. Dann sind die Grenzen zur "sozial verträglichen" Tötung tatsächlich längst gefallen.

Mich würde die Originalstudie interessieren, auf die sich dieser Artikel bezieht. Weiß dazu jemand etwas ? . . . . Nicht, dass wir hier womöglich noch auf irgendwelchen Kampagnenjournalismus 'reinfallen !

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Hubertus
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Re: Euthanasie

Beitrag von Hubertus »

Reinhard hat geschrieben:Oha.

Wenn das stimmt, dann geht es jetzt ans Eingemachte. Dann sind die Grenzen zur "sozial verträglichen" Tötung tatsächlich längst gefallen.

Mich würde die Originalstudie interessieren, auf die sich dieser Artikel bezieht. Weiß dazu jemand etwas ? . . . . Nicht, dass wir hier womöglich noch auf irgendwelchen Kampagnenjournalismus 'reinfallen !
In dieser Form ist das nicht überraschend. Das gleiche ist in den Niederlanden recht gut dokumentiert worden (ich glaube 1995).
So ist das eben, wenn das grundsätzliche Tabu fällt. Das ganze dann noch als "würdevollen Tod" zu deklarieren, wenn man wie ein Stück Vieh weggespritzt wird, setzt dem ganzen die Krone auf.
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Protasius
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Re: Euthanasie

Beitrag von Protasius »

Die Originalstudie habe ich auf der Seite der Universität Hull gefunden: http://www.hull.ac.uk/rca/docs/articles ... ia_law.pdf
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Der Abbau des Menschenrechts auf Leben läuft beim nächsten Thema Beihilfe zum Selbstmord wieder durch differenzierte Positionspapiere, bei denen einem klaren Nein weitere Positionspapiere mit einem Ja,aber gegenüber gestellt werden.

Das klare Nein wird also durch mehrere Angebote aufgeweicht, wobei allein schon die Zahl der Ja,aber-Anträge eine Mehrheit suggeriert.

Im Fall der Beihilfe zum Selbstmord wird darauf verwiesen, dass Selbstmord nicht bestraft wird. Einen Toten kann man schließlich nicht bestrafen. Sicher kann man versuchen, sein Andenken auszutilgen oder seinen Nachruf zu schädigen. Betroffen davon wären jedoch nur die Nachkommen.

Da Selbstmord nicht bestraft wird, bleibt auch der Versuch straflos. Allerdings ist Freiheitsentzug in einer Therapieeinrichtung denkbar.

Bei Beihilfe zum Selbstmord wird formal logisch argumentiert: Bleibt eine Tat straflos, gilt dies auch für die Beihilfe, soweit nicht unterlassene Hilfeleistung greift.

Nun gibt es aber zwischen aktiver Beihilfe und passiver Unterlassung noch einen qualitativen Unterschied. Wer vom materiellen Recht ausgeht, argumentiert: Auch ein psychisch kranker Mensch genießt das Menschenrecht auf Leben. Wenn eine Tat straflos bleibt, weil sich eine Strafe faktisch erübrigt, erübrigt sich die Strafe zur Beihilfe noch lange nicht.

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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Eine der drolligsten Ansichten von Recht hat die Bonner ZdK-Vertreterin und Bundestagsabgeordnete Lücking-Michel mit ihrem Ansatz: Einmal ist keinmal. Demnach sollte es nur Angehörigen einmal erlaubt sein, Beihilfe zum Selbstmord zu leisten. Pech für Angehörige von mehreren Opfern eines schweren Autounfalls: Gutschein aufgebraucht!

Hatte Jesus mit seiner Entlastung der Ehebrecherin eine Gutschein-Lösung vor Augen?

Ich denke, nicht.

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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Die Mordspläne in der Bundesregierung könnten nicht nur Frauen schmackhaft gemacht werden: Warum eine Frau lebenslänglich verknacken, wenn sie heimtückisch ihren brutalen Ehemann umbringt?, sondern auch Ärzten: Warum einen Arzt oder Krankenpfleger verknacken, der aus Mitleid mal die Dosen aufgedreht hat?

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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Zu den grotesken Widersprüchen im Umgang mit dem Menschenrecht auf Leben gehört zum Beispiel die Todesstrafe. Zurecht geriet Ungarn wegen Plänen einer erneuten Einführung unter Druck. Gott sei Dank hat in den USA ein weiterer Bundesstaat die Todesstrafe aufgehoben. In anderen Bundesstaaten gibt es Zweifel am Cocktail.

Bei Beihilfe zum Selbstmord tut man so, als wäre das im physischen und psychischen Krisenzustand alles freiheitlich und total human und man hätte alles prima im Griff. Auch rechtlich wird die Menschenrechtslage dabei einfach umgekehrt: Im Gegensatz zu unterlassener Hilfeleistung, die das Verhindern eines Selbstmordes unter Strafe stellt, tut der Ethikrat so, als sei Beihilfe erlaubt und müsse nun geregelt werden, wobei alle Entwürfe, die auf Einführung der Sterbehilfe drängen, diese Freiheit begrenzen würden - übrigens viel verantwortungsbewusster als eine dreist behauptete Mehrheitsmeinung in Bevölkerung, für die man im Bedarfsfall flux Zahlen aus der Tasche zieht. Praktischerweise ist die Vorsitzende des Ethikrats im Hinblick auf die Entwürfe der selben Ansicht wie die Kanzlerin. Zufall? Freiheitliche Propaganda einer tötungswilligen Kultur?

Mich würde mal die Meinung des ansonsten so agilen Lebensrechtlers Bordat interessieren.

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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Die heutige Debatte im Bundestag wird uns bis November begleiten. Man darf sicher sein, dass damit der Abbau des Menschenrechts auf Leben mit einfachen Mehrheiten nicht beendet sein wird. Bei den Herzoperationen am Grundgesetz wird es immer feierlich und staatstragend zugehen. In den zwangsfinanzierten Medien werden Festredner kommentieren und die würdige und ernste Debatte des parlamentarischen Ausnahmezustands ohne Regierung und Opposition beweihräuchern. Sie kennen keine Parteien mehr, sondern nur noch Parlamentarier. Mit dem Festredner darf den Zuhörer beim Abbau des Menschenrechts Gänsehaut ergreifen oder auch Grauen, wenn der Helfer in der Grauzone des Lebens zum Täter wird.

Vernünftig wäre es natürlich, wenn gerade im Qualitätsjournalismus mal Pro und Contra gegeneinander abgewägt würden. Was spricht denn eigentlich dagegen, Ärzten oder Angehörigen Beihilfe zum Selbstmord zu erlauben? Könnten vielleicht belegte Betten oder der Status als Kassenpatient zum sozialverträglichen Frühableben führen oder zu einem vorverlegten Erbzeitpunkt?

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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Parlament im Ausnahmezustand: Worin liegt eigentlich das Problem, wenn der Fraktionszwang aufgehoben wird und damit das Wechselspiel von Regierung und Oppositon? Der Wähler wird weiter atomisiert. Zwar könnte er bei der nächsten Wahl gegen seinen Delegierten stimmen. Aber was brächte die Zweitstimme für seine Partei? Es gibt keine Aussicht auf politische Korrektur im demokratischen Kurzschluss. Einzelne Abgeordnete können reinen Herzens bleiben, aber der Abbau des Menschenrechts geht weiter.

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JosefBordat
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Re: Euthanasie

Beitrag von JosefBordat »

overkott hat geschrieben:Mich würde mal die Meinung des ansonsten so agilen Lebensrechtlers Bordat interessieren.
Der agile Lebensrechtler Bordat meint:

1. Suizid ist kein Ausdruck von Freiheit (http://www.freiewelt.net/interview/suiz ... dat-21646/)

2. Sterbehilfe ist kein Ausdruck von Selbstbestimmung (http://sende-zeit.de/215/4/selbstbest ... in-wuerde/)

3. Axel W. Bauer und Co. liegen richtig, wenn sie Lebensschutz statt Sterbehilfe wollen (https://jobo72.wordpress.com/213/2/18 ... erbehilfe/)

Was der agile Lebensrechtler Bordat unter Lebensschutz versteht, das sagt er hier: https://jobo72.wordpress.com/21/9/17 ... icht-geht/

Herzliche Grüße,
JoBo

Ach, so: War reiner Zufall, dass ich die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme las. Oder Fügung. Wie man's nimmt.
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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

JosefBordat hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Mich würde mal die Meinung des ansonsten so agilen Lebensrechtlers Bordat interessieren.
Der agile Lebensrechtler Bordat meint:

1. Suizid ist kein Ausdruck von Freiheit (http://www.freiewelt.net/interview/suiz ... dat-21646/)

2. Sterbehilfe ist kein Ausdruck von Selbstbestimmung (http://sende-zeit.de/215/4/selbstbest ... in-wuerde/)

3. Axel W. Bauer und Co. liegen richtig, wenn sie Lebensschutz statt Sterbehilfe wollen (https://jobo72.wordpress.com/213/2/18 ... erbehilfe/)

Was der agile Lebensrechtler Bordat unter Lebensschutz versteht, das sagt er hier: https://jobo72.wordpress.com/21/9/17 ... icht-geht/

Herzliche Grüße,
JoBo

Ach, so: War reiner Zufall, dass ich die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme las. Oder Fügung. Wie man's nimmt.
Dank und Gruß

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overkott
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Eine Neuregelung der Beihilfe zum Selbstmord ist nicht erforderlich. Das Strafgesetzbuch regelt diesen Fall in § 216. Demnach wird Tötung auf Verlangen mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar. Als Versuch kann Beihilfe gewertet werden. Dies gilt auch bei ausdrücklichem und ernsthaftem Verlangen. Das Verlangen selbst ist rechtswidrig, aber straffrei. Wesentlich für den wirksamen Schutz vor Selbstmord ist die konsequente Anwendung des Paragraphen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich jedoch vor drei Jahren über den Paragraphen hinweggesetzt. Es hob das Verbot der Ärztekammer auf, sterbewilligen Personen Medikamente zur Selbsttötung zu überlassen. Das Gericht begründete dies mit der Gewissensfreiheit des Arztes.

Die Gewissensfreiheit des Arztes ist durch § 216 StGB klar begrenzt und damit auch die Kompetenz des Verwaltungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grenzen der Gewissensfreiheit des Arztes schon 1999 bestätigt. 2002 und 2011 bekräftigte der Europäische Gerichtshof die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention.

Auch die Werbung für Sterbehilfe kann mit Berufung auf § 111 StGB unterbunden werden. Demnach wird die öffentliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Im Zusammenhang mit § 216 StGB ist daher der § 111 StGB von großer Bedeutung für die Suizidprävention.

Die Suizidprävention hat im Hinblick auf die letzte Phase des Lebens zum Ziel, die Angst vor dem Sterben zu nehmen. In diesem Rahmen gilt es, Aufklärung über Palliativmedizin zu fördern. Ziel dieser Schmerztherapie ist ein menschenwürdiges Leben bis zum natürlichen Tod. Der natürliche Tod tritt ein, wenn der Körper der erforderlichen schmerztherapeutischen Dosierung nicht mehr gewachsen ist.

HeGe
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Re: Euthanasie

Beitrag von HeGe »

kath.net hat geschrieben:Nur Gesetzesentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe ist verfassungskonform

Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt in einem Gutachten fest, dass die anderen drei vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind. [...]
Das wird ja vielleicht doch nochmal interessant. :daumen-rauf:
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Re: Euthanasie

Beitrag von overkott »

Drei von vier Entwürfen sind offenbar nicht verfassungskonform:

http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Ste ... inger.html

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