Petur hat geschrieben:http://www.mscperu.org/deutsch/fragen/austritt.htm
Was ist dann, wenn sich ein Mitglied der römisch-katholischen Kirche einer anderen Kirche anschließt, ohne vorher im Sinne des obigen Dokuments aus der RKK ausgetreten zu haben? Wird diese Person aus RK Sicht als römisch-katholisch betrachtet?
Nein. Man tritt ja nicht versehentlich über. Ein formeller Austritt aus der römischen Kirche ist nicht notwendig:
Das Verlassen der Kirche oder die Trennung von ihr muß sich, um gültig als actus formalis mit den Wirkungen des c. 1117 CIC betrachtet zu werden, in folgenden Elementen konkretisieren:
a) die innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen. Der Inhalt des formalen Aktes muß der Bruch jener Bande der Gemeinschaft - Glaube, Sakramente, pastorale Leitung - sein, die dem Gläubigen den Empfang des Lebens der Gnade im Inneren der Kirche möglich machen. Das bedeutet, daß ein solcher Formalakt des Abfalls nicht nur einen juristisch-administrativen Charakter hat (der Austritt aus der Kirche im melderechtlichen Sinne mit den entsprechenden zivilen Wirkungen), sondern sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen der Kirche darstellt: Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.
Das gilt nicht, wenn z. B. jemand aus gutem Glauben und Unkenntnis beispielsweise jahrelang an lutherischen Messen oder Gottesdiensten der anglikanischen High Church teilgenommen hat, ohne die Unterschiede zu bemerken. In einem solchen Falle liegt ein Irrtum vor, aber kein bewusster Abfall.
Besucht man diese Gottesdienste jedoch in voller Kenntnis um die fehlende kirchliche Einheit, ist man ausgeschlossen.