Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

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Niels
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Niels »

"Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen "Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind" hervor": http://www.katholisch.at/content/site/h ... 96937.html

Interessanter Leserkommentar dazu:
Ich bin froh über diese Regelung, da sie , wenn auch nicht ausdrücklich, so doch eine erste Anerkennung des Standpunktes ist, dass ein bloß amtlicher Kirchenaustritt noch kein Abfall vom Glauben oder der Kirche an sich ist, sondern zahlreiche sekundäre Faktoren haben kann, über die zu urteilen letztlich nur Gott zusteht.
Ob die Bischöfe gerade das bezweckt haben? :hmm:
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Gamaliel
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Gamaliel »

Niels hat geschrieben:Interessanter Leserkommentar dazu:
Ich bin froh über diese Regelung, da sie , wenn auch nicht ausdrücklich, so doch eine erste Anerkennung des Standpunktes ist, dass ein bloß amtlicher Kirchenaustritt noch kein Abfall vom Glauben oder der Kirche an sich ist, sondern zahlreiche sekundäre Faktoren haben kann, über die zu urteilen letztlich nur Gott zusteht.
Ob die Bischöfe gerade das bezweckt haben? :hmm:
Das ist nicht der Fall, wie der Einleitung zu den Richtlinien unzweideutig zu entnehmen ist. (Es geht eher um Sentimentalitäten, die die Modernisten als Psycho-Dienstleister freundlich erscheinen lassen.)

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Melody
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Melody »

Hw. Gero Weishaupt verwies auf Facebook heute auf seinen aktuellen Kommentar: Die Taufe ist die Eingliederung in die Universalkirche, nicht in eine Teilkirche.
Daraus:
Weil nach den dargestellten ekklesiologischen Daten die Katholische Kirche in Deutschland nicht identisch ist mit der Körperschaft des öffentlichen Rechtes “Kirche”, kann auch eine Austrittserklärung aus dieser Körperschaft nicht den Austritt aus der Katholischen Kirche bewirken. Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte hat am 13. März 2006, vor nunmehr sechs Jahren, authentisch erklärt, welche inhaltlichen wie formalen Bedingungen an eine Kirchenaustrittserklärung gebunden sind. Dazu gehört u.a. auch die Austrittserklärung vor einer kirchlichen Behörde. Eine staatliche Behörde ist dazu inkompentent und nicht befugt. Wenn die kirchenrechtlichen Bedingungen eines formalen Aktes einer Austrittserklärung nicht erfüllt sind, hat die Austrittserklärung keine kirchenrechtlichen Folgen. Eine Exkommunikation von Rechts wegen tritt nicht ein.
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

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Peti
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Peti »

Pius-Brüder: Achtung - das ist ein Irrweg
"Die Pius-Bruderschaft irrt, wenn sie glaubt, dass Rom hier grundsätzliche Schwierigkeiten sieht.
Eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Wer jetzt vorschnell auf den Austritts-Vorschlag eingeht, könnte sehr bald im Regen stehen."

http://www.die-tagespost.de/Pius-Bruede ... 456,132372
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
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Melody
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Melody »

@Peti

Hast Du eigentlich den über Dir stehenden Beitrag des (piusunverdächtigen) Kirchenrechtlers zur Kenntnis genommen? Der hat wohl zumindest mehr Ahnung von der Materie als Guido Horst... :roll:
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

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Peti
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Peti »

Melody hat geschrieben:@Peti

Hast Du eigentlich den über Dir stehenden Beitrag des (piusunverdächtigen) Kirchenrechtlers zur Kenntnis genommen? Der hat wohl zumindest mehr Ahnung von der Materie als Guido Horst... :roll:
Hast du dir schon mal überlegt, was für ein Glaubenszeugnis ein Kirchenaustritt für deine Mitmenschen wäre ?
"Ontologischer und zeitlicher Vorrang der Universalkirche gegenüber der Partikularkirche", darüber würde da kaum jemand nachdenken.
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

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Bernado
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Bernado »

Peti hat geschrieben:Pius-Brüder: Achtung - das ist ein Irrweg
"Die Pius-Bruderschaft irrt, wenn sie glaubt, dass Rom hier grundsätzliche Schwierigkeiten sieht.
Eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Wer jetzt vorschnell auf den Austritts-Vorschlag eingeht, könnte sehr bald im Regen stehen."

http://www.die-tagespost.de/Pius-Bruede ... 456,132372
Nun ja, der Multimanager Langendörfer S.J. wird seinen Gesprächspartnern im Vatikan mit teutonischem Charme klar gemacht haben, daß ein guter Teil der Finanzen des Vatikans aus dem deutschen Kirchensteueraufkommen finanziert wird - das hat schon in der Vergangenheit zur Überwindung zahlreicher "grundsätzlicher Schwierigkeiten" beigetragen.

Desungeachtet bleibt jede Form des Austritts aus der Kirche, in welcher Art diese von den Bischöfen auch immer verfaßt sei, eine schwerwiegende Angelegenheit. Das Thema zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Gegenstand einer Kampagne zu machen ist seitens der FSSPX zumindest eine Ungeschicklichkeit, im schlechteren Fall jedoch eine gezielte Provokation, die denen im deutschen Episkopat weiteren Auftrieb gibt, die eine Rückkehr der Bruderschaft in die Ordnung der Kirche unbedingt verhindern wollen.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

Kirchenjahr
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Kirchenjahr »

Bernado hat geschrieben:Desungeachtet bleibt jede Form des Austritts aus der Kirche, in welcher Art diese von den Bischöfen auch immer verfaßt sei, eine schwerwiegende Angelegenheit. Das Thema zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Gegenstand einer Kampagne zu machen ist seitens der FSSPX zumindest eine Ungeschicklichkeit, im schlechteren Fall jedoch eine gezielte Provokation, die denen im deutschen Episkopat weiteren Auftrieb gibt, die eine Rückkehr der Bruderschaft in die Ordnung der Kirche unbedingt verhindern wollen.
Mir kommt die FSSPX bei diesem Thema eher wie ein Trittbrettfaher vor. Die Problematik ist ja nicht neu. Die FSSPX würde den Papst am liebsten zwingen, endlich Stellung zu beziehen, damit das Kirchensteuerhaus in Deutschland endlich zusammenbricht. Das mag ungeschickt von der FSSPX sein, in der Sache halte ich die Kritik aber für berechtigt.

Mit der "schwerwiegenden Angelegenheit" hast Du schon Recht und das ist wohl auch der Grund, warum Anhänger der FSSPX in Deutschland lieber mit einer Gewissensbelastung ihre Kirchensteuern abführen, als austreten (so zumindest in der Vergangenheit).

Ivo Matthäus
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Ivo Matthäus »

Eine interessante Entscheidung hat das Schweizerische Bundesgericht Lausanne zum einen dem Fall Zapp vergleichbaren Fall getroffen:
NZZ und Tagesanzeiger
Die staatskirchlichenrechtliche Situation in der Schweiz ist aber meines Wissen aber etwas anders angelegt als in Deutschland.

I. M., der gerne in seiner Kirche bleibt.
Ich schenke Euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in Euch. Ich nehme das Herz von Stein aus Eurer Brust und gebe Euch ein Herz von Fleisch. Ich lege meinen Geist auf Euch und bewirke, dass .. Ihr auf meine Gebote achtet und sie erfüllt. (Ez 36)

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cantus planus
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von cantus planus »

Kath.net berichtet auch: http://www.kath.net/detail.php?id=37638

In der Tat ist die Schweizer Situation nicht mit der deutschen zu vergleichen, da Körperschaften wie die protestantisierenden kantonalen Landeskirchen neben den Diözesen in D gar nicht existieren. Dennoch sollte man die Sprengkraft, die in diesem Urteil liegt, auch für D nicht unterschätzen.

Ich kann dazu noch nichts Detaillierteres sagen, weil ich mich damit noch nicht gründlich genug befasst habe. Aber man sollte das im Auge behalten.
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Niels
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Niels »

Leider sehen manche Bischöfe die Chancen nicht (oder wollen sie nicht sehen): http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/bisch ... 1.1759313
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Niels
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Niels »

Stellungnahme von Bischof Huonder: "Freiheit der Gläubigen und Freiheit der Kirche"
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

civilisation
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von civilisation »

In Deutschland ist man gierig:
Zahl’ Kirchensteuer, sonst wird’s schwierig.
Exkommuniziert und ausgeschlossen wirst du sein,
wenn du nicht abdrückst Schein für Schein.

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Linus
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Linus »

civilisation hat geschrieben:In Deutschland ist man gierig:
Zahl’ Kirchensteuer, sonst wird’s schwierig.
Exkommuniziert und ausgeschlossen wirst du sein,
wenn du nicht abdrückst Schein für Schein.
klingt nach modernem Ablaßhandel

"Die Münze in den Kasten klingt,
die Seele in den Himme springt"
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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ChrisCross
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von ChrisCross »

Ist wohl eher noch eine Stufe schlimmer: Statt der Seele einen Ablaß zu erwerben, erwirbt man ihr das Heil.
Tu excitas, ut laudare te delectet, quia fecisti nos ad te et inquietum est cor nostrum, donec requiescat in te.
Augustinus Conf. I. 1

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Petur
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Petur »

http://www.mscperu.org/deutsch/fragen/austritt.htm

Was ist dann, wenn sich ein Mitglied der römisch-katholischen Kirche einer anderen Kirche anschließt, ohne vorher im Sinne des obigen Dokuments aus der RKK ausgetreten zu haben? Wird diese Person aus RK Sicht als römisch-katholisch betrachtet?

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cantus planus
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von cantus planus »

Petur hat geschrieben:http://www.mscperu.org/deutsch/fragen/austritt.htm

Was ist dann, wenn sich ein Mitglied der römisch-katholischen Kirche einer anderen Kirche anschließt, ohne vorher im Sinne des obigen Dokuments aus der RKK ausgetreten zu haben? Wird diese Person aus RK Sicht als römisch-katholisch betrachtet?
Nein. Man tritt ja nicht versehentlich über. Ein formeller Austritt aus der römischen Kirche ist nicht notwendig:
Das Verlassen der Kirche oder die Trennung von ihr muß sich, um gültig als actus formalis mit den Wirkungen des c. 1117 CIC betrachtet zu werden, in folgenden Elementen konkretisieren:
a) die innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen. Der Inhalt des formalen Aktes muß der Bruch jener Bande der Gemeinschaft - Glaube, Sakramente, pastorale Leitung - sein, die dem Gläubigen den Empfang des Lebens der Gnade im Inneren der Kirche möglich machen. Das bedeutet, daß ein solcher Formalakt des Abfalls nicht nur einen juristisch-administrativen Charakter hat (der Austritt aus der Kirche im melderechtlichen Sinne mit den entsprechenden zivilen Wirkungen), sondern sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen der Kirche darstellt: Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.
Das gilt nicht, wenn z. B. jemand aus gutem Glauben und Unkenntnis beispielsweise jahrelang an lutherischen Messen oder Gottesdiensten der anglikanischen High Church teilgenommen hat, ohne die Unterschiede zu bemerken. In einem solchen Falle liegt ein Irrtum vor, aber kein bewusster Abfall.

Besucht man diese Gottesdienste jedoch in voller Kenntnis um die fehlende kirchliche Einheit, ist man ausgeschlossen.
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Petur
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Petur »

Gut, aber im Dokument ist auch das zu lesen:
b) Äußere Setzung und Kundmachung dieser Entscheidung. Die formelle oder materielle Häresie, das Schisma und die Apostasie stellen für sich nicht einen formalen Akt des Abfalls von der Kirche dar, wenn sie nicht äußerlich konkretisiert und der zuständigen kirchlichen Autorität in der vorgeschriebenen Weise kundgetan sind

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cantus planus
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von cantus planus »

Das gilt ja z. B. für den öffentlichen und regelmässigen Sakramentenempfang ausserhalb der Kirche.
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Petur
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Petur »

Aber auch in diesem Fall muss man dem zust. kirch. Vertreter den Austritt mitteilen, sonst wird man noch immer als Mitglied der RKK betrachtet, wenn ich den Text wortwörtlich interpretiere. Und das finde ich sehr problematisch.

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Protasius
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Protasius »

Petur hat geschrieben:http://www.mscperu.org/deutsch/fragen/austritt.htm

Was ist dann, wenn sich ein Mitglied der römisch-katholischen Kirche einer anderen Kirche anschließt, ohne vorher im Sinne des obigen Dokuments aus der RKK ausgetreten zu haben? Wird diese Person aus RK Sicht als römisch-katholisch betrachtet?
Sich einer "anderen Kirche" anzuschließen, dürfte ein reichlich eindeutiger Akt der Apostasie sein, auch ohne formellen Austritt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Linus
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Linus »

cantus planus hat geschrieben:Das gilt nicht, wenn z. B. jemand aus gutem Glauben und Unkenntnis beispielsweise jahrelang an lutherischen Messen oder Gottesdiensten der anglikanischen High Church teilgenommen hat, ohne die Unterschiede zu bemerken. In einem solchen Falle liegt ein Irrtum vor, aber kein bewusster Abfall.

Besucht man diese Gottesdienste jedoch in voller Kenntnis um die fehlende kirchliche Einheit, ist man ausgeschlossen.
Wie sieht das denn in bezug zur Orthodoxie aus? Immerhin gilt die ja als Schwesterkirche im Vollsinn.
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Petur
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Petur »

Folglich konstituiert nur das Zusammentreffen der beiden Elemente - theologische Bedeutung des inneren Aktes und seine Kundgabe in der so definierten Weise - den actus formalis defectionis ab ecclesia catholica im Sinne des c. 1117 CIC
Nur in diesem Sinne? Wird der zur Orthodoxie etc. konvertierte RK nur in diesem konkreten Zusammenhang so behandelt, als ob er noch Mitglied der römisch-kath. Kirche wäre? Sonst nicht?

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Petur
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Petur »

Eine Person, die die RKK mit einem formalen Akt verlassen hat, kann ohne die Erlaubnis des zust. RK Ordinarius keine aus röm. Sicht gültige sakramentale Ehe schließen. Das bezieht sich auch auf die Konvertiten. Der Konvertit, der aber nicht in der im Dokument zu lesenden Weise ausgetreten ist, hat die RKK nicht mit einem formalen Akt verlassen...

Kirchenjahr
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Kirchenjahr »

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... 2C%27.12

Die Zeit der Entscheidung naht...

Und was ist, wenn Zapp gewinnt? Dann wird er exkommuniziert und die Welt der Bischöfe ist in Ordnung.

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Niels
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Niels »

"Katholische Bischöfe ächten Steuerverweigerer": http://www.welt.de/kultur/article1934 ... gerer.html
Wörtlich heißt es in dem zwei DinA4-Seiten langen Dokument, das der Papst persönlich gebilligt hat und das am 24. September in Kraft tritt: "Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft."

Wer austritt, verstoße "gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren", sowie "gegen die Pflicht, seinen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann".

Entsprechend müssen ausgetretene Christen mit bestimmten Sanktionen ("Rechtsfolgen") rechnen: Wer keine Kirchensteuer zahlt, kann künftig nicht mehr die Kommunion empfangen, gefirmt werden oder zur Beichte gehen. Er kann keine Taufpatenschaften mehr übernehmen und keinem öffentlichen kirchlichen Verein mehr angehören.
:vogel:
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Niels
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Niels »

"Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt": http://www.dbk.de/nc/presse/details/?presseid=2168
(...)Mit dem heutigen Dekret ist ein Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz geschaffen worden, das am 24. September 212 Rechtskraft erlangt. Es wurde in Deutschland erarbeitet, von der Deutschen Bischofskonferenz approbiert und durch die Kongregation für die Bischöfe im Vatikan am 28. August 212 rekognosziert. Damit hat es die nötige Akzeptanz des universalkirchlichen Gesetzgeber. (...)
Hier der Wortlaut: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/d ... Dekret.pdf
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Moser
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Moser »


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Robert Ketelhohn
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Robert Ketelhohn »

»Nötige Akzeptanz« ist witzig ausgedrückt. In Wahrheit kann natürlich die
Bischofskonferenz nicht die Auslegung des Rats für die Gesetzestexte „über-
stimmen“. Materiell ist sie hinsichtlich der Streitfrage des „Austritts aus der
öffentlich-rechtlichen Körperschaft ohne Kirchenaustritt“ auch gar nicht zu-
ständig. Sie ist bloß formal zuständig, Dekrete von Bischofskonferenzen zu
rekognoszieren.

Freilich sollte sie diese dabei schon auf Rechtmäßigkeit prüfen. Diese Recht-
mäßigkeit ist aber nur dann gegeben, wenn die Meinung des Rats für die Ge-
setzestexte unangetastet bleibt, daß der „Austritt aus der öffentlich-rechtli-
chen Körperschaft“ unter ausdrücklicher Erklärung, damit nicht aus der Kir-
che auszutreten, vom Dekret der Bischofskonferenz nicht berührt ist.

Die Bischofskonferenz selbst wird allerdings das Gegenteil behaupten und
durchzusetzen versuchen. Darum bleibt Rom in der Pflicht, eine definitive
Klärung vorzunehmen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Moser
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Moser »

Robert Ketelhohn hat geschrieben: Freilich sollte sie diese dabei schon auf Rechtmäßigkeit prüfen. Diese Recht-
mäßigkeit ist aber nur dann gegeben, wenn die Meinung des Rats für die Ge-
setzestexte unangetastet bleibt, daß der „Austritt aus der öffentlich-rechtli-
chen Körperschaft“ unter ausdrücklicher Erklärung, damit nicht aus der Kir-
che auszutreten, vom Dekret der Bischofskonferenz nicht berührt ist.
Impliziert denn nicht die Tatsache, dass Rom diese Bestimmungen wohl "abgesegnet" hat, dass es in Deutschland keinen Unterschied zwischen der ö-r. Körperschaft und "der Kirche" gibt?

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Robert Ketelhohn
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von Robert Ketelhohn »

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michaelis
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)

Beitrag von michaelis »

Zudem drückt sich das Dekret der DBK mal wieder - wohl weislich - um das Problem der Austritte von unter 16-jährigen herum.

Denn diese sind nach kirchlichem Recht ja nicht "strafmündig". Zumal es ja bei unter 14-jährigen dazu noch eine "Tat" der Eltern ist.

Nur bei den 16- und 17-jährigen könnte sich mit dem Dekret etwas ändern, denn durch den Wegfall der ausdrücklichen Exkommunikation ist wohl auch der Begrid der "Tatstrafe" weggefallen, die ja erst ab 18 galt.

Nachsatz:
Schade das Journalisten hier kaum ausreichend vorgebildet sind um bei einer solchen Pressekonferenz die richtigen Fragen zu stellen.

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