Ich bitte um Erklärung.Niels hat geschrieben:Naja, eigentlich schon...
Kurze Fragen - kurze Antworten III
- Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ein Bischof bekommt immer eine (Titel-)Diözese zugewiesen. Das meinte Vulpius.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
- Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ja, das ist klar. Aber was jetzt die eigentliche Frage war, hab ich immer noch nicht verstanden. Priester A wird zum Bischof von X und Y ernannt. Daraufhin wird er zum Bischof geweiht. Die Regierungsgewalt über die X und Y erlangt er dann durch die jeweilige Besitzergreifung in X und in Y. Geht es darum?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Vermutlich.
Vulpius?
Vulpius?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ja, genau das meine ich. Und ich dachte er bekäme eben auch immer eine zugewiesen.Niels hat geschrieben:Ein Bischof bekommt immer eine (Titel-)Diözese zugewiesen. Das meinte Vulpius.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ja, und in diesem Fall eben zwei, darum geht es doch gerade.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Ja, genau das meine ich. Und ich dachte er bekäme eben auch immer eine zugewiesen.Niels hat geschrieben:Ein Bischof bekommt immer eine (Titel-)Diözese zugewiesen. Das meinte Vulpius.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ja, und ich dachte, die Betonung läge auf "eine", deswegen hab' ich's ja auch fett gesetzt. Offensichtlich tut sie das aber nicht.Berolinensis hat geschrieben:Ja, und in diesem Fall eben zwei, darum geht es doch gerade.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Ja, genau das meine ich. Und ich dachte er bekäme eben auch immer eine zugewiesen.Niels hat geschrieben:Ein Bischof bekommt immer eine (Titel-)Diözese zugewiesen. Das meinte Vulpius.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ich glaube, das wird für Mitlesende langweilig, aber ich rekapituliere: Ausgangspunkt war, daß ein Bischof mehrere Diözesen gleichzeitig regieren kann. Daraufhin fragtest du:
Da muß dir ja offenbar etwas über die bloße Übetragung von zwei Diözesen Hinausgehendes vorgeschwebt haben, sonst wäre die Frage ja sinnlos.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Das ist ja interessant; wird er dann tatsächlich auf zwei Diözesen geweiht?
Vulpius
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Bin, wie bereits per PN angekündigt, auf die Suche gegangen und auf diesen Beitrag gestoßen. So etwas hatte ich da im Hinterkopf.Berolinensis hat geschrieben:Da muß dir ja offenbar etwas über die bloße Übetragung von zwei Diözesen Hinausgehendes vorgeschwebt haben, sonst wäre die Frage ja sinnlos.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Can. 388 § 3 CJC zieht nicht, da heißt es ja gerade: præter propriam diœcesim aliæ. Ich glaube auch nicht, daß der neue CJC eine Norm enthält, die solche Fälle wie den von Huesca und Jaca regelt. Traditionell schloß das Kirchenrecht derartiges immer aus, einzelne Sonderfälle kamen und kommen aber vor. In der Regel sind die zwei Diözesen dann faktisch in einer Verwaltung geeint. Warschau und Gnesen war ein anderer Fall. Hier hat man beide Bistümer vor einigen Jahren aber doch wieder getrennt und je mit einem eigenen Bischof besetzt.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Das ist ja interessant; wird er dann tatsächlich auf zwei Diözesen geweiht?Berolinensis hat geschrieben:Ja und ja, vgl. z.B. can. 388 § 3 CJC. Jesús Sanz Montes, O.F.M. war z.B., bevor er zum Erzbischof von Oviedo ernannt wurde, zugleich Bischof von Huesca und von Jaca. Es wird erwartet, daß sein Nachfolger wieder zum Bischof beider Diözesen ernannt wird.Hubertus hat geschrieben:Da stellt sich mir die Frage: Eigentlich ist ja die Militärseelsorge als eigenständiges Bistum rechtlich ausgestaltet. - Ist da die Regelung, diese beiden Bistümer in Personalunion zu führen, rechtlich überhaupt sauber? Ginge das auch bei anderen Diözesen, daß die in Personalunion geführt werden?
In andern Fällen konnte jedoch auch ein Bischof ad personam sukzessive mehrere Bistümer erhalten, ohne auf die früheren verzichten zu müssen. Man denke an Albrecht von Brandenburg. Daran wird aber auch deutlich, daß es sich doch eher um einen Mißbrauch handelt denn um kanonische Verfahrensweise.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Das wollte ich auch nicht behaupten, sondern nur darauf hinweisen, daß dem Codex die Regierung mehrerer Diözesen durch einen Oberhirten nicht fremd ist. Da der Codex kein Verbot enthält, bedarf es m.E. einer ausdrücklichen Regelung auch nicht.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Can. 388 § 3 CJC zieht nicht, da heißt es ja gerade: præter propriam diœcesim aliæ. Ich glaube auch nicht, daß der neue CJC eine Norm enthält, die solche Fälle wie den von Huesca und Jaca regelt.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Das ist ja interessant; wird er dann tatsächlich auf zwei Diözesen geweiht?Berolinensis hat geschrieben:Ja und ja, vgl. z.B. can. 388 § 3 CJC. Jesús Sanz Montes, O.F.M. war z.B., bevor er zum Erzbischof von Oviedo ernannt wurde, zugleich Bischof von Huesca und von Jaca. Es wird erwartet, daß sein Nachfolger wieder zum Bischof beider Diözesen ernannt wird.Hubertus hat geschrieben:Da stellt sich mir die Frage: Eigentlich ist ja die Militärseelsorge als eigenständiges Bistum rechtlich ausgestaltet. - Ist da die Regelung, diese beiden Bistümer in Personalunion zu führen, rechtlich überhaupt sauber? Ginge das auch bei anderen Diözesen, daß die in Personalunion geführt werden?
Hast du dafür Fundstellen?Traditionell schloß das Kirchenrecht derartiges immer aus,
Siehst du darin einen wwesentlichen Unterschied?In andern Fällen konnte jedoch auch ein Bischof ad personam sukzessive mehrere Bistümer erhalten, ohne auf die früheren verzichten zu müssen.
Ich wollte auch nur die positiv-rechtliche Situation beschreiben, ohne sie zu bewerten.Daran wird aber auch deutlich, daß es sich doch eher um einen Mißbrauch handelt denn um kanonische Verfahrensweise
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Leider nicht parat. Das corpus juris canonici zu wälzen habe ich auch keine Zeit. Ich bin aber ziemlich sicher, daß meine Erinnerung mich nicht trügt.Berolinensis hat geschrieben:Hast du dafür Fundstellen?Traditionell schloß das Kirchenrecht derartiges immer aus,
Nein.Berolinensis hat geschrieben:Siehst du darin einen wesentlichen Unterschied?In andern Fällen konnte jedoch auch ein Bischof ad personam sukzessive mehrere Bistümer erhalten, ohne auf die früheren verzichten zu müssen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Erst einmal wünsche ich allen Frohe Weihnachten!
Ich frage mich gerade, warum so viel Alltagsmessen sehr früh vormittags, aber so selten abends gelesen werden. Ist das einfach Tradition oder gibt es dafür kirchenrechtliche Gründe?
Gruß
Irmgard
Ich frage mich gerade, warum so viel Alltagsmessen sehr früh vormittags, aber so selten abends gelesen werden. Ist das einfach Tradition oder gibt es dafür kirchenrechtliche Gründe?
Gruß
Irmgard
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Dir auch gesegnete Weihnachten.Irmgard hat geschrieben:Erst einmal wünsche ich allen Frohe Weihnachten!
Ich frage mich gerade, warum so viel Alltagsmessen sehr früh vormittags, aber so selten abends gelesen werden. Ist das einfach Tradition oder gibt es dafür kirchenrechtliche Gründe?
Gruß
Irmgard
Es kommt vielleicht auf die Messbesucher an?
Hier im Ort sind die Werktagsmessen in der Regel um 18 Uhr. (Teils aber auch um 19 Uhr oder 20 Uhr.) Eine Frühmesse gibt es in den meisten Pfarreien nur ein Mal wöchentlich.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Die Werktagsmessen der beiden Stadtpfarreien sind täglich um 8:15 bzw 8:30 Uhr. Abends haben wir nur dreimal mal unter der Woche. Beu uns kommen da eh nur die alten Frauen, daher ist es frühs ganz gut. Wo anders kommen evtl eher Berufstätige, dann macht man das ganze eben Abends.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes. Für Weihnachten galt aber in der Tat eine Ausnahme, nämlich daß die Pfarr- oder Konventmesse um Mitternacht beginnen durfte, andere Weihnachtsmessen nur aufgrund päpstlichen Indults.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Und warum heißt es dann in alten Sakramentaren feria V. ad uesperum oder de sero? Warum sagt dann der hl. Augustinus, daß die eucharistische Nüchternheit an Gründonnerstag nicht beobachtet werden muß (und vorher gespeist werden darf)?Berolinensis hat geschrieben:Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes. Für Weihnachten galt aber in der Tat eine Ausnahme, nämlich daß die Pfarr- oder Konventmesse um Mitternacht beginnen durfte, andere Weihnachtsmessen nur aufgrund päpstlichen Indults.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Oder wie ist "vor dem Konzil" zu verstehen? Ab wann beginnt für dich die "Vorkonzilszeit"?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Vor der Karwochenreform hieß es auch noch zum Meßbeginn: dicta hora nona in choro.Berolinensis hat geschrieben:Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Das erklärt sich doch selbst, oder? Ich habe den Zustand vor dem Konzil beschrieben, nicht das Altertum.ad-fontes hat geschrieben:Und warum heißt es dann in alten Sakramentaren feria V. ad uesperum oder de sero? Warum sagt dann der hl. Augustinus, daß die eucharistische Nüchternheit an Gründonnerstag nicht beobachtet werden muß (und vorher gespeist werden darf)?Berolinensis hat geschrieben:Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes. Für Weihnachten galt aber in der Tat eine Ausnahme, nämlich daß die Pfarr- oder Konventmesse um Mitternacht beginnen durfte, andere Weihnachtsmessen nur aufgrund päpstlichen Indults.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Oder wie ist "vor dem Konzil" zu verstehen? Ab wann beginnt für dich die "Vorkonzilszeit"?
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Re: Kath. Orth. Benediktinerkloster?
Die Nachricht stimmt, ebenso betreff der verstorbenen Massa (ehemals SVD, St.Augustin) und Godehard Mohren.
Wili Massa ist ein laiisierter SVD-Angehöriger, der nach seiner Heirat zu der Gruppe gefunden hat, die sein Priestertum anerkannt hat. Vor seinem Tode hat es sich bei seinen ehemaligen Oberen entschuldigt und hat - sowoeit bekannt - um Wiederaufnahme in die r.-k. Kirche gebeten.
Mohren war r.-k. Christ. Wo er zum Diakon geweiht worden ist, weiß ich nicht mehr. Sein Studium hat er in Lantershofen abgeschlossen. Seine Kirchenzugehörogkeit hat er des öfteren gewechselt und ist irgendwann vor seinem Ableben zur r.-k. Kirche zurückgekehrt.
Die Gruppe hat, wie zutreffend festgestellt, zu einer rumänisch-orthodoxen Auslandjurisdiktion gehört und gehört möglicherweise noch heute dazu. Daß die Gruppe die gallkanische Liturgie wiederbelebt, trifft ebenfalls zu, das Stundengebet feiert sie jedoch nach dem vorkonziliaren römischen usus.
Inwieweit die genannte rumänisch-orthodoxe Auslandjurisdiktion kanonisch ist oder sogar wieder in die rumänisch-odthodoxe Patriarchatskirche zurückgekehrt ist, ist mir nicht bekannt.
Ich hatte in den 80er Jahren im Rahmen zweier zufälliger kurzer Begegnungen Kontakt mit der Gruppe, habe aber bewußt eine Fortführung vermieden.
Wili Massa ist ein laiisierter SVD-Angehöriger, der nach seiner Heirat zu der Gruppe gefunden hat, die sein Priestertum anerkannt hat. Vor seinem Tode hat es sich bei seinen ehemaligen Oberen entschuldigt und hat - sowoeit bekannt - um Wiederaufnahme in die r.-k. Kirche gebeten.
Mohren war r.-k. Christ. Wo er zum Diakon geweiht worden ist, weiß ich nicht mehr. Sein Studium hat er in Lantershofen abgeschlossen. Seine Kirchenzugehörogkeit hat er des öfteren gewechselt und ist irgendwann vor seinem Ableben zur r.-k. Kirche zurückgekehrt.
Die Gruppe hat, wie zutreffend festgestellt, zu einer rumänisch-orthodoxen Auslandjurisdiktion gehört und gehört möglicherweise noch heute dazu. Daß die Gruppe die gallkanische Liturgie wiederbelebt, trifft ebenfalls zu, das Stundengebet feiert sie jedoch nach dem vorkonziliaren römischen usus.
Inwieweit die genannte rumänisch-orthodoxe Auslandjurisdiktion kanonisch ist oder sogar wieder in die rumänisch-odthodoxe Patriarchatskirche zurückgekehrt ist, ist mir nicht bekannt.
Ich hatte in den 80er Jahren im Rahmen zweier zufälliger kurzer Begegnungen Kontakt mit der Gruppe, habe aber bewußt eine Fortführung vermieden.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Tschuldigung, daß ich nochmal davon anfange, aber wie verbreitet/verbindlich ist/war denn diese Vorstellung und wie verträgt sie sich gegebenenfalls, damit, daß ein Bischof zwei Diözesen regulär vorsteht? Kirchlich anerkannte Polygamie?
Vulpius
Vulpius
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Das verträgt sich nach meinem Dafürhalten nur, wenn es sich um eine Promotion innerhalb seiner Provinz bzw. Patriarchtes handelt, in der er eine Diözese innehat, m.a.W. wenn er zum Metropoliten oder Papst befördert wird. Dann halte ich auch Personalunion für statthaft (Beispiele: Leo IX., Viktor II.)Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Tschuldigung, daß ich nochmal davon anfange, aber wie verbreitet/verbindlich ist/war denn diese Vorstellung und wie verträgt sie sich gegebenenfalls, damit, daß ein Bischof zwei Diözesen regulär vorsteht? Kirchlich anerkannte Polygamie?
Vulpius
Bischofstranslationen von einem Sitz auf einen beliebigen anderen sind hingegen ein Übel, das es abzustellen gilt. Der Bischof ist sponsus vice Christus, wie du zurecht indirekt angemerkt hast.
Oder man möge bitte schön die Ringe kassieren.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Und so ist es heute geschehen: Der Hl. Vater hat den H. H. Mons. Julián Ruiz Martorell, bisher Generalvikar des Erzbistums Saragossa, zum Bischof von Huesca und von Jaca ernannt: http://press.catholica.va/news_services ... 1&lang=ge
Maria Goretti
warum ist sie heilig gesprochen worden? gilt diese heiligsprechung heute noch?
danke,
phyllis
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phyllis
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- Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg
Re: Maria Goretti
Natürlich. Warum sie heiliggesprochen wurde, ist ihrer Vita zu entnehmen. Hier ein ergänzender Lexikonartikel: http://www.kirchenlexikon.de/g/goretti_m.shtmlphyllis hat geschrieben:gilt diese heiligsprechung heute noch?
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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- lifestylekatholik
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Re: Maria Goretti
Google ist dein Freund.phyllis hat geschrieben:warum ist sie heilig gesprochen worden?
phyllis hat geschrieben: gilt diese heiligsprechung heute noch?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
- Berolinensis
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Re: Maria Goretti
Du meinst: http://tinyurl.com/2vwoz5vlifestylekatholik hat geschrieben:Google ist dein Freund.phyllis hat geschrieben:warum ist sie heilig gesprochen worden?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Trat die Exkommunikation durch Mitgliedschaft einer KP, das Lesen der Zetranlorgane oder gar das Verbreiten und evtl auch für slche zu Schreiben automatisch ein?SUPREMA SACRA CONGREGATIO S. OFFICII
DECRETUM
Quæsitum est ab hac Suprema Sacra Congregatione :
1. utrum licitum sit partibus communistarum nomen dare vel eisdem favorem præstare ;
2. utrum licitum sit edere, propagare vel legere libros, periodica, diaria vel folia, quæ doctrinæ vel actioni communistarum patrocinantur, vel in eis scribere ;
3. utrum christifideles, qui actus de quibus in nn. 1 et 2 scienter et libere posuerint, ad Sacramenta admitti possint;
4. utrum christifideles, qui communistarum doctrinam materialisticam et antichristianam profitentur, et in primis qui eam defendunt vel propagant, ipso facto, tamquam apostatæ a fide catholica, incurrant in
excommunicationem speciali modo Sedi Apostolicæ reservatam.
Emi ac Revmi Patres, rebus fidei ac morum tutandis præpositi, præhabito RR. DD. Consultorum voto, in consessu plenario feriæ III (loco IV), diei 28 Iunii 1949, respondendum decreverunt:
Ad 1. Negative : communismus enim est materialisticus et antichristianus; communistarum autem duces, etsi verbis quandoque profitentur se Religionem non oppugnare, re tamen, sive doctrina sive actione, Deo veræque Religioni et Ecclesiæ Christi sese infensos esse ostendunt ;
Ad 2. Negative : prohibentur enim ipso iure (cfr. can. 1399 C. I. C.) ;
Ad 3. Negative, secundum ordinaria principia de Sacramentis denegandis iis qui non sunt dispositi ;
Ad 4. Affirmative.
Et sequenti feria V, die 30 eiusdem mensis et anni, Ssmus D. N. Pius divina Providentia Papa XII, in solita audientia Excmo ac Revmo Dno Adsessori S. Officii impertita, relatam Sibi Emorum Patrum resolutionem adprobavit et in Actorum Apostolicæ Sedis Commentario Officiali promulgari iussit.
Datum Romæ, die 1 Iulii 1949.
L . © S .
Petrus Vigorita, Supr. S. Congr. S. Officii Notarius.
Die Suprema ist gefragt worden:
1) ob es erlaubt ist, kommunistischen Parteien beizutreten oder ihnen Vorteile zu gewähren;
2) ob es erlaubt ist, Bücher, Zietschriften, Zeitungen oder Pamphlete herauszugeben, zu verbreiten oder zu lesen, welche die Lehre oder Aktivitäten der Kommunisten unterstützen, oder in diesen zu schreiben;
3) ob Christgläubige, die Handlungen der in Nr. 1 und 2 beschriebenen Art bewußt und freiwillig begehen, zu den Sakramenten zugelassen werden können;
4) ob Christgläubige, die die materialistische und antichristliche Lehre der Kommunisten bekennen, und besonders die, die sie verteidigen oder verbreiten, dadurch selbst, als Apostaten vom katholischen Glauben, sich die besonders dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation zuziehen.
Die Suprema antwortet nach Approbation durch Pius XII:
1) Nein: Der Kommunismus ist nämlich materialistisch und antichristlich; die Anführer der Kommunisten aber, auch wenn sie mit Worten bisweilen bekennen, daß sie die Religion nicht bekämpften, zeigen sich gleichwohl in der Sache, sei es in ihrer Lehre, sei es in ihren Handlungen, als Gott und dem wahren Glauben und der Kirche Christi feindlich;
2) Nein: Sie werden nämlich vom Recht selbst verboten (vgl. can. 1399 CIC/1917);
3) Nein, gemäß den normalen Kriterien über die Verweigerung der Sakramente denen gegenüber, die nicht disponiert sind;
4) Ja.
Falls ja, endet sie dann auch automantisch wenn der Betroffene dem Kommunismus abschwört? Oder muss diese durch den Pfarrer/Bischof/Papst aufgehoben werden?
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ja. In der Anfrage (Punkt 4) ist extra von "ipso facto" die Rede und dem wird in der Antwort dann zugestimmt.Deo iuvante hat geschrieben:Trat die Exkommunikation durch Mitgliedschaft einer KP, das Lesen der Zetranlorgane oder gar das Verbreiten und evtl auch für slche zu Schreiben automatisch ein?
Nein.Deo iuvante hat geschrieben:Falls ja, endet sie dann auch automantisch wenn der Betroffene dem Kommunismus abschwört?
Ja. Für die Aufhebung muß man (bzw. der Pfarrer) sich an den Apostolischen Stuhl wenden.Deo iuvante hat geschrieben:Oder muss diese durch den Pfarrer/Bischof/Papst aufgehoben werden?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III
Ok, vielen Dank. Wobe ich bezweifle das es die gute Interessiert. Zumindest deutete sie heute bei einem anderen Thema an das Rom ihr egal ist da die Lehre nicht immer Lebensnah ist. Aber ich darf also mal an Rom schreiben für mich.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.