Hallo Pombear,Pombear hat geschrieben:Obwohl diejenigen dies in ihrer Religion gar nicht kennen ?anneke6 hat geschrieben:Deshalb können zwei nicht-katholische Getaufte sich auf dem Standesamt das Sakrament der Ehe spenden.
nach kath. Verständnis hat Christus die Ehe zwischen Mann und Frau, die es ja bereits vorher gegeben hatte (Naturehe) zum Sakrament erhoben. Deshalb kann es zwischen Getauften keine nicht-sakramentale Ehe geben, wohl aber zwischen Ungetauften und einem Getauften und einem Ungetauften, da der Ungetaufte kein Sakrament empfangen kann (Anneke hat vorher schon darauf verwiesen).
Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen. Es gibt bestimmte Ehehindernisse, die unterschiedlichster Natur sein können. U.a. ist zum Zustandekommen einer gültigen sakramentalen Ehe ein intakter Ehewille vonnöten (Wille, eine Ehe mit dem Ehekontrahenten eingehen zu wollen, Bejahung der Unauflöslichkeit der Ehe, Kinderwunsch). Ein bedingter Scheidungsvorbehalt, also der Vorsatz, eine Ehe eingehen zu wollen "solange das halt gutgeht, zur Not lassen wir uns eben wieder scheiden", führt bereits dazu, daß keine gültige Ehe zustande kommt. Ähnlich ist es übrigens auch mit einer Naturehe.
Aber: Die Ehe erfreut sich der Rechtsgunst, d.h. es ist solange das gültige Zustandekommen einer Ehe anzunehmen, bis das Gegenteil erwiesen ist. Das kann in der Tat dauern. Und eigentlich ist das auch gut so, da das alles keine beliebigen Fragen sind, sondern im Regelfall eine Lebensentscheidung der betroffenen Menschen dahintersteht.
Was das Zustandekommen einer ggf. sakr. Ehe vor dem Standesbeamten betrifft: Ja, das gilt auch für Getaufte, die die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung erfüllen, sich der Sakramentalität der Ehe aber gar nicht bewußt sind. Für die meisten solcher Ehen spielt das auch keine praktische Rolle, es wird erst relevant, wenn einer der beiden den Rechtsbereich der Kath. Kirche berührt. Dann ist eben im Sinne des vorgenannten Prinzips zunächst zu prüfen, ob ein trennendes Ehehindernis (bestehendes Eheband) vorliegt oder nicht. Katholiken können nur deswegen nicht gültig und sakramental auf dem Standesamt heiraten, weil sie an eine bestimmte äußere Form gebunden sind (Formpflicht). Mit Dispens (entspr. Entbindung) können übrigens auch Katholiken am Standesamt gültig sakramental heiraten!
In deinem konkreten Fall ist zunächst davon auszugehen, daß das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes vorliegt, und zwar eine gültige Naturehe. Diese ist nur unter den bereits genannten Voraussetzungen aufhebbar.
Viele Grüße,
Hubertus