Ehesakrament

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Hubertus
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Hubertus »

Pombear hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Deshalb können zwei nicht-katholische Getaufte sich auf dem Standesamt das Sakrament der Ehe spenden.
Obwohl diejenigen dies in ihrer Religion gar nicht kennen ?
Hallo Pombear,

nach kath. Verständnis hat Christus die Ehe zwischen Mann und Frau, die es ja bereits vorher gegeben hatte (Naturehe) zum Sakrament erhoben. Deshalb kann es zwischen Getauften keine nicht-sakramentale Ehe geben, wohl aber zwischen Ungetauften und einem Getauften und einem Ungetauften, da der Ungetaufte kein Sakrament empfangen kann (Anneke hat vorher schon darauf verwiesen).

Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen. Es gibt bestimmte Ehehindernisse, die unterschiedlichster Natur sein können. U.a. ist zum Zustandekommen einer gültigen sakramentalen Ehe ein intakter Ehewille vonnöten (Wille, eine Ehe mit dem Ehekontrahenten eingehen zu wollen, Bejahung der Unauflöslichkeit der Ehe, Kinderwunsch). Ein bedingter Scheidungsvorbehalt, also der Vorsatz, eine Ehe eingehen zu wollen "solange das halt gutgeht, zur Not lassen wir uns eben wieder scheiden", führt bereits dazu, daß keine gültige Ehe zustande kommt. Ähnlich ist es übrigens auch mit einer Naturehe.

Aber: Die Ehe erfreut sich der Rechtsgunst, d.h. es ist solange das gültige Zustandekommen einer Ehe anzunehmen, bis das Gegenteil erwiesen ist. Das kann in der Tat dauern. Und eigentlich ist das auch gut so, da das alles keine beliebigen Fragen sind, sondern im Regelfall eine Lebensentscheidung der betroffenen Menschen dahintersteht.

Was das Zustandekommen einer ggf. sakr. Ehe vor dem Standesbeamten betrifft: Ja, das gilt auch für Getaufte, die die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung erfüllen, sich der Sakramentalität der Ehe aber gar nicht bewußt sind. Für die meisten solcher Ehen spielt das auch keine praktische Rolle, es wird erst relevant, wenn einer der beiden den Rechtsbereich der Kath. Kirche berührt. Dann ist eben im Sinne des vorgenannten Prinzips zunächst zu prüfen, ob ein trennendes Ehehindernis (bestehendes Eheband) vorliegt oder nicht. Katholiken können nur deswegen nicht gültig und sakramental auf dem Standesamt heiraten, weil sie an eine bestimmte äußere Form gebunden sind (Formpflicht). Mit Dispens (entspr. Entbindung) können übrigens auch Katholiken am Standesamt gültig sakramental heiraten!

In deinem konkreten Fall ist zunächst davon auszugehen, daß das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes vorliegt, und zwar eine gültige Naturehe. Diese ist nur unter den bereits genannten Voraussetzungen aufhebbar.

Viele Grüße,
Hubertus
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Robert Ketelhohn
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Lass Dich direkt beim Offizialat beraten, die können Euch verbindliche Auskunft erteilen:

http://www.ordinariat-freiburg.de/224.0.html
Das will ich noch mal unterstreichen.

Übrigens dürfte auch der Ex deiner erhofften Braut in dem Verfahren zu befragen sein.
Bringt dessen Personalien & Adresse zum Gespräch beim Offizialat sicherheitshalber
gleich mit. Auf eine gewisse Verfahrensdauer müßt ihr euch einstellen. Schwierigkeiten
könnten dann auftreten, wenn jener Ex nicht auffindbar ist oder nicht kooperiert (z. B.
einfach nicht aussagt) oder wenn deine erhoffte Braut am Scheitern ihrer ersten (Natur-)
Ehe schuld war (etwa durch Ehebruch, Verlassen des Mannes ohne schwerwiegenden
Grund o. ä.).

Aber vielleicht schaut ja doch bald noch einmal einer unserer Kanonisten hier vorbei
und kann noch Fundierteres beitragen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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ad-fontes
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von ad-fontes »

anneke6 hat geschrieben: Wenn ein Partner getauft ist, der andere aber nicht, kann die Ehe, die nicht sakramental ist, da Ungetauften keine Sakramente gespendet werden können, durch den Papst aufgelöst werden. Dies ist das Petrinische Privileg.
Aber - soweit ich sehe - nur, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde:
c. 1142 CIC 1983 hat geschrieben:Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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taddeo
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von taddeo »

ad-fontes hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben: Wenn ein Partner getauft ist, der andere aber nicht, kann die Ehe, die nicht sakramental ist, da Ungetauften keine Sakramente gespendet werden können, durch den Papst aufgelöst werden. Dies ist das Petrinische Privileg.
Aber - soweit ich sehe - nur, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde:
c. 1142 CIC 1983 hat geschrieben:Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Richtig.
(Erst das Schnackseln macht die Ehe unauflöslich, würde Gloria von T&T sagen.)

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ad-fontes
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von ad-fontes »

Pombear hat geschrieben:Hallo Forengemeinde,
ich habe durch die Suchfunktion leider keine klärende Antwort erhalten und erhoffe mir jetzt eine Hilfe von Euch.

Folgende Situation:
Ich bin katholisch und meine Partnerin ist evangelisch. Meiner zukünftige Frau war bereits einmal standesamtlich verheiratet und ist schon seit langem auch wieder rechtsgültig geschieden. Unser Pfarrer meinte, dass dies kein Problem sein dürfte da sie ja als Protestantin nicht das Sakrament der Ehe kennt und dies im Katholischen ja dann noch spenden kann.

[...]

Wir stehen nun etwas mit enttäuschten Köpfen da, insbesondere da wir auch bereits alles für die Trauung organisiert hatten :heul:
SKANDALÖS!

In welchem Berufszweig darf man sich soviel Ahnungslosigkeit erlauben wie unter Theologen? Was einem im kirchlichen Bereich an Unprofessionaliät begegnet, paßt auf keine Kuhhaut.

Wenn ich eine rechtlich relevante Frage nur aus dem Bauch heraus beantworten kann, dann halte ich den Mund oder vertröste den Fragesteller mit der Antwort, bis ich mich kundig gemacht habe, aber wecke doch keine falschen [Punkt]

Mich erinnert das an sogenannte "Berater" von Bausparkassen oder an Versicherungsvertreter und Handyverkäufer.

Ich sage das als Nicht-Katholik und kanonistischer Laie. Dennoch hatte ich mir den CIC nach seinem Erscheinen zugelegt (und heutzutage gibt es den Luxus, daß er vollständig online ist). Der Pfarrer hat wohl die Kirchenrechtsvorlesungen verpennt. Aber dann sollte er lieber schmallippig sein und sich den Schinken (okay, Friedberg ist dicker :blinker: ) unters Kopfkissen legen.

Just meine zwei Pfennige.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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anneke6
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von anneke6 »

taddeo hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben: Wenn ein Partner getauft ist, der andere aber nicht, kann die Ehe, die nicht sakramental ist, da Ungetauften keine Sakramente gespendet werden können, durch den Papst aufgelöst werden. Dies ist das Petrinische Privileg.
Aber - soweit ich sehe - nur, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde:
c. 1142 CIC 1983 hat geschrieben:Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Richtig.
(Erst das Schnackseln macht die Ehe unauflöslich, würde Gloria von T&T sagen.)
HIer steht nichts von Geschlechtsverkehr:
4. What is the "Petrine Privilege"?
A Petrine Privilege or Privilege of the Faith is a dissolution of marriage in which at least one of the parties to a previous marriage was non-baptized throughout the entire duration of their married life. If the petitioner is the non-baptized party or was baptized in another Christian church, he or she must either wish to be baptized or received into the Catholic Church, or seek to marry a baptized, practicing Catholic. If the petitioner is a baptized Catholic who was married to a non-baptized person, he or she must either wish to enter into marriage with a baptized Christian, or promise to enter marriage with a baptized Christian in the future. Privilege of the Faith cases involve a special petition to the Holy Father and are decided in Rome.
http://www.archchicago.org/departments/ ... htm#fourty
???

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taddeo
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von taddeo »

ad-fontes hat geschrieben:
Pombear hat geschrieben:Hallo Forengemeinde,
ich habe durch die Suchfunktion leider keine klärende Antwort erhalten und erhoffe mir jetzt eine Hilfe von Euch.

Folgende Situation:
Ich bin katholisch und meine Partnerin ist evangelisch. Meiner zukünftige Frau war bereits einmal standesamtlich verheiratet und ist schon seit langem auch wieder rechtsgültig geschieden. Unser Pfarrer meinte, dass dies kein Problem sein dürfte da sie ja als Protestantin nicht das Sakrament der Ehe kennt und dies im Katholischen ja dann noch spenden kann.

[...]

Wir stehen nun etwas mit enttäuschten Köpfen da, insbesondere da wir auch bereits alles für die Trauung organisiert hatten :heul:
SKANDALÖS!

In welchem Berufszweig darf man sich soviel Ahnungslosigkeit erlauben wie unter Theologen? Was einem im kirchlichen Bereich an Unprofessionaliät begegnet, paßt auf keine Kuhhaut.
Reg Dich wieder ab! Erstens gehört Dein künstliches Echauffieren nicht zum Thema, und außerdem ist Ahnungslosigkeit unter anderen Berufen genauso vertreten wie unter Theologen - man denke etwa an Juristen, Banker, Politiker, Hausfrauen, Köche, Fremdenführer ...

Die wichtigste Frage, die es zu klären gilt, betrifft die erste Ehe der künftigen Braut. War das eine aus katholischer Sicht gültige Ehe oder nicht? Das muß man wissen, daraus ergibt sich der Rest von selbst.
Im konkreten Fall hilft nur der direkte Kontakt mit dem zuständigen Offizialat. Allerdings könnte man auch am Wohnsitz der Braut nachfragen, falls die aus einem anderen Bistum stammt und man Freiburg umgehen möchte. Wobei ich schon vermuten würde, daß in Freiburg qualifiziertes Personal da ist. Der Offizial Stephan Burger hat sein Lizentiat in Münster gemacht.

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anneke6
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von anneke6 »

Hier auch noch etwas zum Petrinischen Privileg:
http://books.google.de/books?id=fqK8vdo ... ge&f=false
Das hier könnte auch interessant sein: Erfahrungen mit dem Petrinischen Privileg:
http://forums.catholic.com/showthread.php?t=387911
???

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taddeo
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von taddeo »

anneke6 hat geschrieben:HIer steht nichts von Geschlechtsverkehr:
4. What is the "Petrine Privilege"?
A Petrine Privilege or Privilege of the Faith is a dissolution of marriage in which at least one of the parties to a previous marriage was non-baptized throughout the entire duration of their married life. If the petitioner is the non-baptized party or was baptized in another Christian church, he or she must either wish to be baptized or received into the Catholic Church, or seek to marry a baptized, practicing Catholic. If the petitioner is a baptized Catholic who was married to a non-baptized person, he or she must either wish to enter into marriage with a baptized Christian, or promise to enter marriage with a baptized Christian in the future. Privilege of the Faith cases involve a special petition to the Holy Father and are decided in Rome.
http://www.archchicago.org/departments/ ... htm#fourty
Und das, was dasteht, ist auch noch falsch, soweit ich das auf den ersten Blick sehe. Wo hast Du denn nur immer diese merkwürdigen Sachen her, Mädel? :hmm:

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anneke6
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von anneke6 »

W.C. (Wohl caum)
EWTN sagt dasselbe:
Answer by Rev. Mark J. Gantley, JCL on 4/1/26:

A sacramental marriage which has been consummated cannot be dissolved under any circumstances. A sacramental marriage is any valid marriage between two baptized persons (Catholic or non-Catholic). Such marriages cannot be dissolved because of the teaching of Christ that, among his disciples, divorced and remarriage is not permitted, provided that such marriages have been consummated.

A natural marriage can be dissolved, but not by the parties themselves, and only under limited circumstances. A natural marriage is one where both parties are not baptized or only one of the parties is baptized. Until Christ, Moses allowed such dissolutions because of the "hardness of the hearts" of the Israelite people. Today, the two circumstances where a natural marriage can be dissolved are Pauline priviledge and Petrine priviledge.

Pauline priviledge can only apply apply to marriages where the two parties are not baptized. Pauline priviledge is based in 1 Corinthians 7, where St. Paul permits a married person to remarry when that person's first spouse refused to remain married to him or her after he or she received baptism. (The Church has extended this to also include marriages where the spouses have previously separated prior to the baptism.) Although there are certain procedural steps that must be taken for Pauline priviledge, it is actually the new marriage that dissolves the first one.

Petrine priviledge is a dissolution of a natural marriage between a baptized person and an unbaptized person. It is called Petrine priviledge because it is the authority of the pope, the successor of St. Peter, that is involved in dissolving the natural marriage bond. This priviledge too is used in favor of the faith -- that is, some benefit to the person's faith must be involved in order for the dissolution to be granted.
http://www.ewtn.com/vexperts/showmessag ... ber=46646
Es geht hier um sakramentalen Vollzug der Ehe (non ratus) und nicht den Vollzug durch Geschlechtsverkehr, ist meine Vermutung.
???

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Berolinensis
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Berolinensis »

taddeo hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:HIer steht nichts von Geschlechtsverkehr:
4. What is the "Petrine Privilege"?
A Petrine Privilege or Privilege of the Faith is a dissolution of marriage in which at least one of the parties to a previous marriage was non-baptized throughout the entire duration of their married life. If the petitioner is the non-baptized party or was baptized in another Christian church, he or she must either wish to be baptized or received into the Catholic Church, or seek to marry a baptized, practicing Catholic. If the petitioner is a baptized Catholic who was married to a non-baptized person, he or she must either wish to enter into marriage with a baptized Christian, or promise to enter marriage with a baptized Christian in the future. Privilege of the Faith cases involve a special petition to the Holy Father and are decided in Rome.
http://www.archchicago.org/departments/ ... htm#fourty
Und das, was dasteht, ist auch noch falsch, soweit ich das auf den ersten Blick sehe. Wo hast Du denn nur immer diese merkwürdigen Sachen her, Mädel? :hmm:
Was genau soll denn daran falsch sein? Diese "merkwürdige Sache" ist eine Information der Erzdiözese Chicago, deren Ordinarius, Cardinal George, als eine der großen Leuchten des amerikanischen Episkopats gilt (zur Zeit sitzt er auch der Bischofskonferenz vor), und Weihbischof war bis vor kurzem Msgr, Paprocki, der nach dem Weggang von Msgr. Burke als bedeutendster Kanonist unter den amerikanischen Bischöfen gilt und gerade zum Vorsitzenden der einschlägigen Kommission der Bischofskonferenz gewählt wurde. Wenn du mal auf die Seite des Diözesangerichts gehst, wirst du feststellen, daß man ein so gut besetztes Gericht nicht eben oft findet. Das ist also nicht irgendeine Orchideenseite, die Anneke da aufgetan hat.

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taddeo
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von taddeo »

Was mich etwas stört, sind die Aussagen, daß eine Eheauflösung nach dem Privilegium Petrinum als Voraussetzung den Wunsch nach einer nachfolgenden katholischen Eheschließung haben soll.
Natürlich wird es in der Praxis so sein, daß nur Menschen um dieses Privileg bitten, die anschließend katholisch heiraten wollen (andere haben ja keinen Grund dazu). Aber soweit mir bekannt ist, ist das keineswegs eine rechtliche Voraussetzung für die Gewährung des Privilegs. Wichtiger wäre mir der Hinweis, daß es sich dabei um einen Gnadenakt handelt, auf den man keinen Rechtsanspruch hat.

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ad-fontes
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von ad-fontes »

taddeo hat geschrieben: Die wichtigste Frage, die es zu klären gilt, betrifft die erste Ehe der künftigen Braut. War das eine aus katholischer Sicht gültige Ehe oder nicht? Das muß man wissen, daraus ergibt sich der Rest von selbst.
Völlig richtig! Doch bis zum Beweis des Gegenteils ist [insbesondere von Seiten des Pfarrers] zu vermuten, daß zwischen der getauften Braut und ihrem muslimischen Bräutigam ein Eheband vorliegt.

Dazu braucht man nur die beiden Canones kennen:
Can. 1141 — Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden.

Can. 1142 — Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Die "rechtsgültige Scheidung" hat nur Wirkungen im weltlich-bürgerlichen Bereich und ist hier irrelevant. Das mußte dem Pfarrer klar sein.

Im übrigen, was heißt hier "Echauffieren"? Verdruß wäre wohl das passendere Wort, wenn ich in der Situation der beiden wäre.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von ad-fontes »

taddeo hat geschrieben:außerdem ist Ahnungslosigkeit unter anderen Berufen genauso vertreten wie unter Theologen - man denke etwa an Juristen, Banker, Politiker, Hausfrauen, Köche, Fremdenführer ...
Ich habe für professionelle Ahungslosigkeit in elemenataren Dingen einfach kein Verständnis. Pfarrer braucht sich nur can. 1085 vor Augen halten:
§ 1. Ungültig schließt eine Ehe, wer durch das Band einer früheren Ehe gebunden ist, auch wenn diese nicht vollzogen worden ist.

§ 2. Mag auch eine frühere Ehe aus irgendeinem Grund nichtig oder aufgelöst worden sein, so ist deshalb eine neue Eheschließung noch nicht erlaubt, bevor die Nichtigkeit bzw. die Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht.
Ob can. 1080 § 1 anwendbar ist, weiß ich nicht, könnte den Vorgang aber beschleunigen:
Sooft ein Hindernis zu einem Zeitpunkt entdeckt wird, an dem schon alles zur Hochzeit vorbereitet ist und die Eheschließung nicht ohne wahrscheinliche Gefahr eines schweren Nachteils aufgeschoben werden kann, bis die Dispens von der zuständigen Autorität erlangt wird, hat der Ortsordinarius die Vollmacht, von allen Hindernissen zu dispensieren mit Ausnahme der in can.1078, § 2, n. 1 erwähnten; unter der Voraussetzung, daß der Tatbestand geheim ist, haben dieselbe Vollmacht auch alle, die in can.1079, §§ 2—3 genannt sind, unter Wahrung der dort vorgeschriebenen Bedingungen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

Pombear
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Pombear »

Hallo und guten Abend.
Ich hatte vor ein paar Tagen ein Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter beim Ordinariat in Freiburg. Es bleibt mir/uns der Weg des bereits beschriebenen privileg petrinum (Gnadenerlass durch den Papst). Als mögliche Dauer wurde mir gesagt, dass es 1,5 - 2 Jahre gehen wird.

Vielen Dank an Euch die ihr mir bereits vorab schon einige Infos habt zukommen lassen. :blinker:

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Pelikan
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Pelikan »

ad-fontes hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben: Wenn ein Partner getauft ist, der andere aber nicht, kann die Ehe, die nicht sakramental ist, da Ungetauften keine Sakramente gespendet werden können, durch den Papst aufgelöst werden. Dies ist das Petrinische Privileg.
Aber - soweit ich sehe - nur, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde:
c. 1142 CIC 1983 hat geschrieben:Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Das Inkonsummationsverfahren hat nichts mit dem Verfahren nach dem sog. "Petrinischen Privileg" zu tun, welches entgegen ursprünglicher Planungen gar nicht in den neuen Codex aufgenommen wurde.

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anneke6
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von anneke6 »

Pombear hat geschrieben:Hallo und guten Abend.
Ich hatte vor ein paar Tagen ein Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter beim Ordinariat in Freiburg. Es bleibt mir/uns der Weg des bereits beschriebenen privileg petrinum (Gnadenerlass durch den Papst). Als mögliche Dauer wurde mir gesagt, dass es 1,5 - 2 Jahre gehen wird.

Vielen Dank an Euch die ihr mir bereits vorab schon einige Infos habt zukommen lassen. :blinker:
Das ist doch eigentlich etwas Schönes…dieser Zeitrahmen ist wirklich mehr als angemessen, wenn man bedenkt, wie lange die Mühlen in Rom manchmal mahlen (Stichwort: Medjugorje)…natürlich kommst Du nicht darum rum, Deine Hochzeit im Oktober abzusagen.
Wie Taddeo angemerkt hat, hat man auf einen Gnadenakt seitens des Papstes keinen Anspruch, aber auch in Rom handelt man nach der Devise, daß das Heil der Seelen oberste Priorität hat. Demnach ist auch auch im Interesse der Kirche, den Gläubigen eine kirchlich gültige Eheschließung zu ermöglichen.
???

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Marion
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Marion »

Pombear hat geschrieben:Hallo und guten Abend.
Ich hatte vor ein paar Tagen ein Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter beim Ordinariat in Freiburg. Es bleibt mir/uns der Weg des bereits beschriebenen privileg petrinum (Gnadenerlass durch den Papst). Als mögliche Dauer wurde mir gesagt, dass es 1,5 - 2 Jahre gehen wird.

Vielen Dank an Euch die ihr mir bereits vorab schon einige Infos habt zukommen lassen. :blinker:
Das freut mich nun sehr für euch beide, daß das nun doch klappt. So eine Vollabsage bei einer schon mit Termin geplanten Hochzeit wäre ja mit Sicherheit eine sehr schwere Prüfung geworden.
Wie schaut es aus? Wird deine Verlobte nun konvertieren? Und falls ja, freut sie sich darauf?

Ich wünsche euch alles Gute :huhu:
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat

Pombear
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Pombear »

morgen ist es sowiet, da haben wir unseren Termin beim Offiziliat. Ich muss gestehe ich bin etwas aufgeregt. Weuß zufällig jemand von Euch was bei so einer Anhörung gefragt wird ?
Über eine Hilfe die mich etwas beruhigen kann, wäre ich euch sehr verbunden.

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taddeo
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von taddeo »

Pombear hat geschrieben:morgen ist es sowiet, da haben wir unseren Termin beim Offiziliat. Ich muss gestehe ich bin etwas aufgeregt. Weuß zufällig jemand von Euch was bei so einer Anhörung gefragt wird ?
Über eine Hilfe die mich etwas beruhigen kann, wäre ich euch sehr verbunden.
Wenn die Freiburger Kirchenrechtler nicht völlig anders sind als alle Kirchenrechtler, die ich bisher kenne (und ich kenne einige), dann dürft Ihr mit Sicherheit davon ausgehen, daß sie alles tun werden, um Euren Hochzeitswunsch zu erfüllen. Vielleicht beruhigt Euch das ein wenig. Es kann sein, daß diese Erfüllung eine gewisse Zeit dauert und einige Formalitäten braucht - aber man wird wohl versuchen, Euch zu helfen, wo immer es geht.

Alles Gute für das Gespräch und für Euren weiteren gemeinsamen Weg!

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Simon
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Simon »

Da meine Kenntnisse nicht reichen, um Betroffenen in meinem Umfeld die Situation zu erklären, bitte ich um eine klare Antwort auf meinen folgenden Text:

Meines Wissens beruft sich die Kirche bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe auf die Bibelstellen
Lucas (16,18):
– Ein jeder, der seine Frau entlässt und eine andere heiratet, der hurt, und der eine von einem Mann Entlassene freit, der hurt.«
und
Malachias (2,15-16):
»So hütet euch denn in eurem Geiste, und niemand werde dem Weibe seiner Jugend untreu! Denn ich hasse die Ehescheidung, spricht der Herr, der Gott Israels, und dass man sein Kleid mit Frevel zudeckt, spricht der Herr der Heerscharen; darum hütet euch in eurem Geist und seid nicht treulos!«
Im Religionsunterricht lernten wir, dass alle Bibelstellen als gleichwertig zu nehmen sind, dass also keine als nicht wichtig eingestuft werden darf.
Nun gibt es aber auch folgende Bibelstelle zum Thema Ehe.
Mt 19,9 Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch
Der Einwand, die sog. Unzuchtsklausel, die vom radikalen Scheidungsverbot Jesu den Fall der Unzucht ausnimmt, findet sich in der älteren Überlieferung, wie sie in Mk 10,2-12 und Lk 16,18 vorliegt, noch nicht, kann wohl nicht rechtfertigen, diese Stelle einfach als Fälschung einzustufen und zu missachten. Warum hätte man sonstden Text überhaupt in den Bibelkanon aufgenommen, wenn man ihn nicht ernst nimmt? Oder will man behaupten, die Urkirche hat sich bei den Entscheidungen, was zur Bibelgehört, bezüglich Mt geirrt und er wäre von der Lehre Jesu abgewichen?

Ich finde das Eheverbot für unschuldig vom Partner Verlassene für eine Härte, die Unschuldige voll trifft. Das bezieht sich oft auch auf Kinder, die bei Einhaltung dieses Eheverbotes wesentlich größere Schwierigkeiten durchleben müssen, wenn nur ein Elternteil die Alleinverantwortung trägt.
Jesus hat bei Antworten auf bestimmte Fragen sicher nicht immer eine Aussage für alle theoretisch möglichen Situationen gemacht. So mag der Ehebruch als erlaubter Scheidungsgrund ja an anderer Stelle genannt worden sein, was Mt in seinem Text verarbeitete.
Mir erscheint es jedenfalls sinnlos, das Werk eines Autors in die Bibel aufzunehmen und dann über einen Teil seiner Aussagen hinweg zu sehen, als stünden sie nicht da. Noch dazu bei einem Thema, welches für viele unschuldige Menschen verhängnisvoll ist (für Verlassene und oft auch für deren Kinder), obwohl die Kirche ja auch andere Gründe für die Dispens anerkennt (Privilegium Petrinum bzw. Paulinisches Privileg).
Sicher spielt bei letzteren der Glaube eine Rolle, aber dass der Glaube des nunmehr Getauften eine Zweitehe erlaubt, der oder die Verlassene aber trotz Unschuld zu einem Singeldasein für den Rest des Lebens verurteilt wird, ist vielen nicht einsichtig, sie sehen das als unverdiente Härte und verlassen oft die Kirche.

Kann man Mt also eigentlich streichen und diese Stelle als späteren Einschub missachten? Ich glaube, dass man damit einen Damm bricht, denn dann kann man jede Stelle,
die der eigenen Überzeugung im Wege steht, als Fälschung unter den Tisch fallen lassen.

lG Simon
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Zitat von Albert Schweitzer

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cantus planus
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von cantus planus »

Simon hat geschrieben:Jesus hat bei Antworten auf bestimmte Fragen sicher nicht immer eine Aussage für alle theoretisch möglichen Situationen gemacht.
Wenn sie so anfangen, können wir alles hinwegrelativieren. Eine Dispens, die du weiter unten ansprichst, ist etwas anderes, als Ehebruch. Ebenso ist ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren möglich, wenn die entsprechenden Gründe vorliegen. Scheidung kommt in keinem Fall in Frage.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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Gamaliel
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Gamaliel »

Simon hat geschrieben:Da meine Kenntnisse nicht reichen, um Betroffenen in meinem Umfeld die Situation zu erklären, bitte ich um eine klare Antwort auf meinen folgenden Text:

[...]

Kann man Mt also eigentlich streichen und diese Stelle als späteren Einschub missachten? Ich glaube, dass man damit einen Damm bricht, denn dann kann man jede Stelle, die der eigenen Überzeugung im Wege steht, als Fälschung unter den Tisch fallen lassen.
Ich sehe nicht, was es bringen soll, wenn man Katholiken, die an (eigenmächtige) "Scheidung" denken, mit Schriftstellen kommt. Abgesehen davon, daß ihr persönliches Beziehungsproblem wohl nicht durch eine Schriftstelle gelöst wird, ist die kirchliche Lehre für jeden Katholiken in leicht faßbarer Form im Katechismus nachzulesen. Exegetische Studien sind nicht für "Otto-Normalverbraucher" vorgesehen.

Der sakramentale bzw. rechtliche Aspekt ist ebenfalls nicht über Schriftstellen zu klären, sondern (vermittels des Ortspfarrers) über das Ordinariat bzw. Kirchengericht. (Cantus hat schon darauf hingewiesen.)

Zur "Unzuchtsklausel" gibt es ausreichend Literatur. Eine ganz kurze Besprechung der Schriftstelle findest Du z.B. beim Kirchenrechtler U. Rhode (hier, auf Skriptumseite 24)

Stilus
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Stilus »

Alsoooooooooo - -konkreter Fall - sorichtig mitten as dem Leben eines gefirmten Christenmenschen:

Meine Freundin lutherisch-evangelisch (sozusagen "sächsisch-orthodox" ;) ) will es sich anthun und just mich heiraten - meinereiner ist katholisch und geschieden, da seine Frau (nachdem sie die BGB-Hochzeit (.) in der Tasche hatte) an Kathechumenat ect. urplötzlich kein Interesse mehr hatte und am Schluß auch wenig Interesse an ihm selber, da sie mit Kind sich auf der sicheren Seite wähnte...also BGB-Eheohne Dispenz denn kath.Hochzeit wäre ja mit ihrer Taufe gewesen. [Soviel zum Thema Lebensplanung!]
Daß sie den gemeinsamen Zwerg nur taufen lies, um mir einen Gefallen zu tun und Erstkommunion war ja "auch so eine tolle Feier werden würde" hat dafür gesorgt, daß der kleine Mann bislang wenigstens die Sakramente hat, die er benöthigt...


Also brauchen wir für eine beabsichtigte rein sakramentale Eheschließung* einen doppelten Dispenz des Erzbischhofs wegen

a) meiner BGB-Scheidung (jährt sich thasächlich stets am Sedantag!)

b) und der Thatsache, daß meine Trautholdeste nicht konvertieren kann&mag, u.a. weil sonst ihre Theologenverwandtschaft in Sack&Asche ginge und ihr Paps** gewiß von seiner Wolke fiele...

c) da wir unsere Kinder aus dieser Ehe ja katholisch zu erziehen uns "verpflichten", ist das Thema "Gegenreformation" integraler Bestandteil des Sakramentes dieser Eheschließung - BILD schriebe wieder: "Erzbischof erklärt Gegenreformation zum Sakrament" :pfeif:

Gespannt, ob ich die Essenz aus diesem Thread für meinen Fall korrekt "abgegriffen" habe :daumen-rauf: :hae?: :hae?:


Sagt & fragt
Stilus

*meine Süße hat erst aus ihrem Kathechismus erfahren, daß sie weniger Sakramente haben als wir in SEinem ;) Kathechismus (zu) stehen haben...
**"Dozent für evangelische Theologie an der Karl-Marx-Universität Leipzig" :freude:
Uns ist geschenkt sein Heilger Geist
Ein Leben das kein Tod entreißt.


Jesus rettet!
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holzi
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von holzi »

Hallo Stilus:

da du katholisch warst und offenbar ;) immer noch bist, ist deine erste Trauung wegen nicht erfüllter Formpflicht ungültig gewesen. Du benötigst also keinen Dispens vom Bischof, sondern nur die Feststellung der nicht er füllten Formpflicht.

Für die Heirat mit einer konfessionsverschiedenen Frau kriegst du in Deutschland den Dispens ohne großes Aufheben.

Und die Verpflichtung, deine Kinder nach Kräften - soweit es der Ehefrieden zuläßt - katholisch sozialisieren zu wollen, ist auch kein Hexenwerk. Geht also zum Offizial und besprecht das mit ihm, das sind in der Regel keine Unmenschen. Ich selbst hatte auch ein etwas langwieriges Verfahren, das ich allerdings komplett telefonisch und per E-Mail durchziehen konnte. Ich hab den Offizial erst später mal auf der Geburtstagsfeier vom Bischof persönlich - von Angesicht zu Angesicht - kennenlernen dürfen.

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lutherbeck
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von lutherbeck »

Katholisch und geschieden? Auweia! Ich sehe da sehr wohl Probleme:

Keine Eucharistie...

Und vermutlich auch kein Dispens - ein Freund von mir hat es ein Jahrzehnt lang versucht; seine Ehe war nicht einmal vollzogen worden; nun ist er zu uns konvertiert!

Auch kenne ich persönlich eine Familie, in der eine katholische Hochschuldozentin eine evangelischen Theologen geheiratet hat; die Kinder wurden ev. getauft, beide leben in Frieden mit ihrer jeweiligen Konfession, weil sie die Schönheit beider Kirchen allem anderen voranstellen!

Da Deine Freundin aus einer altevangelischen Familie stammt, wäre eine Konversion deinerseits das beste um als Familie miteinander in Frieden alt werden zu können!

:)
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".

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holzi
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von holzi »

lutherbeck hat geschrieben:Katholisch und geschieden? Auweia! Ich sehe da sehr wohl Probleme:
Wieso geschieden? Stilus war nie verheiratet! (zumindest aus Sicht des CIC)

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lutherbeck
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von lutherbeck »

Du siehst die Sache so:
"Schließt dagegen eine formpflichtige Person, d. h. ein römisch-katholischer Christ, der nicht durch einen formalen Akt von der Kirche abgefallen ist, die Ehe ohne entsprechende Dispens (Befreiung von der Formpflicht) in einer nichtkatholischen Form, ist diese Eheschließung kirchenrechtlich nicht gültig. Einer späteren kirchlichen (katholischen) Wiederheirat steht in diesem Fall nichts entgegen, weil die Person nach katholischer Ansicht überhaupt nicht verheiratet war.

Das Zusammenleben in einer kirchenrechtlich ungültigen Ehe steht vom Standpunkt der traditionellen kirchlichen Moral dem Konkubinat gleich. Zwar wird einer solchen Partnerschaft heute eine gewisse Verbindlichkeit auch kirchlicherseits nicht mehr abgesprochen, aber noch immer können ein Mann und eine Frau, die ohne gültige Eheschließung zusammenleben, bis zur Behebung dieses von der Kirche als „öffentliches Ärgernis“ qualifizierten Umstands nicht zu den Sakramenten (bspw. zur Kommunion) zugelassen werden. Das gilt für rein standesamtlich verheiratete Katholiken, die zum Zeitpunkt ihrer bürgerlichen Eheschließung nicht aus der Kirche ausgetreten waren, ebenso wie für gänzlich unverheiratet zusammen lebende Paare."
Ich denke aber so einfach kann man es sich nicht machen!

Die beiden waren nach bürgerlichem Recht verheiratet, die Ehe wurde vollzogen, ein Kind wurde geboren. Und das soll als Ehe nicht gelten? Ein etwas seltsames Eheverständnis - oder? Die Erfahrungen eines Freundes zeigen zudem, daß diese Dinge von den zuständigen Stellen ebenso gewichtet werden...

Zudem macht mich stutzig, daß Stilus einseitig die Gründe für das Scheitern der Ehe nur bei seiner Ex aufzeigt - es sind aber doch immer beide Partner beteiligt; wo also hat Stilus gefehlt - und vor allem: wo bleibt seine diesbezügliche Aufarbeitungsarbeit? Wer diese nicht geleistet hat, hat nach meiner Erfahrung die Trennung noch gar nicht richtig verarbeitet und ist demnach noch nicht reif für eine neue Ehe!

Es würde mich sehr wundern, wenn eine Wiederverheiratung sooo einfach möglich wäre; dann wären die seelischen Probleme vieler tausender geschiedener Katholiken vermutlich überflüssig...
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".

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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von lifestylekatholik »

lutherbeck hat geschrieben:Ich denke aber ...

... nach meiner Erfahrung ...

Es würde mich sehr wundern, ...

... dann wären ... vermutlich ...
Vermutungen und Bauchgefühl.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Florianklaus
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Florianklaus »

Dann wundere Dich mal, kirchenrechtlich dürfte der Fall ganz klar sein.

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lutherbeck
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von lutherbeck »

Ach ja? DU kannst doch meine Lebenserfahrung gar nicht beurteilen...

Es wäre auch verwunderlich, wenn hier in wenigen Sätzen das Problem "Ehescheidung" endgültig gelöst würde, wo viele tausend Katholen auf dem ganzen Globus seit Jahrhunderten vergeblich daran kauen...

Aber womöglich gibt es ja eine ganz einfach Empfehlung: heirate stets nichtkatholisch und nur amtlich - dann kannst du es immer wieder tun...

Oder was?

:achselzuck:
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".

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Berolinensis
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Berolinensis »

Boah, das nervt. Lutherbeck: Wenn du spezifische Fragen hast, dann stell sie doch einfach, anstatt hier immer irgendwelche gefühligen Satzfetzen abzuladen. Und wenn du von einer Materie (hier: katholisches Eheverständnis) offenbar gar kein Ahnung hast, empfiehlt es sich, zuerst eine der zahlreichen, im Internet frei und jederzeit zugänglichen Erläuterungen zu lesen, bevor man völlig sinnlose Sätze in den Raum stellt.
1) Daß eine von einem Katholiken unter Mißachtung der Formpflicht geschlossene Ehe ungültig ist, ist sonnenklar und jede weitere Diskussion überflüssig.

2)
lutherbeck hat geschrieben: Aber womöglich gibt es ja eine ganz einfach Empfehlung: heirate stets nichtkatholisch und nur amtlich - dann kannst du es immer wieder tun...
Das ist genau das Unverständnis, das einem auch immer wieder in der Verhütungsfrage begegnet: Nichts könnte ein größeres Zerrbild der kirchlichen Lehre sein, als was du beschreibst. Die Zivilehe ist ja für Katholiken gerade unbeachtlich. Wenn einer also "nichtkatholisch und nur amtlich" heiratet, lebt er moralisch betrachtet in Todsünde - selbstverständlich empfiehlt das niemand, es sei denn ein vollendeter Zyniker.

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