Kurze Fragen - kurze Antworten II

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von anneke6 »

Nach dem neuen Enchidirion kann mit Anima Christi ein Teilablaß gewonnen werden, unabhängig vom Kommunionempfang.
???

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Linus »

Zum CIC can 918 Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.

Was sind solche gerechten Gründe? (Teilnahme an einer Messe, während man auf die Beichte gewartet hat, die Messe aber kürzer gedauert hat, als man wartete?)
In wie weit liegt das Ablehnen der Eucharistiependung außerhalb der Messe im Ermessen des Priesters (wenn ihm beispielsweise oben geschildeter Sachverhalt zu Kenntnis gebracht wurde), anders gefragt: muß er spenden?
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von taddeo »

Ich würde meinen, daß damit in erster Linie Anlässe wie die Krankenkommunion gemeint sind, die Leuten zuhause gespendet wird, die nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig die Eucharistiefeier aufzusuchen. Eventuell könnte man es auch noch auf Musiker beziehen, die während der Messe keine Gelegenheit zum Kommunizieren haben, das würde ich persönlich aber schon für grenzwertig halten.
Bei allen anderen würde ich solche "gerechten Gründe" eigentlich nicht sehen, denn es gibt weder eine Pflicht noch ein Recht auf den täglichen Kommunionempfang, solange dieser nicht innerhalb der Meßfeier geschehen kann.

Wohlgemerkt: Das soll keine rechtsverbindliche Auskunft sein, sondern nur meine eigene Meinung.

Raphaela
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Raphaela »

Linus hat geschrieben:Zum CIC can 918 Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.

Was sind solche gerechten Gründe? (Teilnahme an einer Messe, während man auf die Beichte gewartet hat, die Messe aber kürzer gedauert hat, als man wartete?)
In wie weit liegt das Ablehnen der Eucharistiependung außerhalb der Messe im Ermessen des Priesters (wenn ihm beispielsweise oben geschildeter Sachverhalt zu Kenntnis gebracht wurde), anders gefragt: muß er spenden?
Ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
Ich habe mal eine Jugendliche mit leichten Behinderungen in die Sonntagsmesse begleitet. - Sie ging/geht nur, wenn jemand mitgeht, sonst traut sie sich nicht. Während der Messe - kurz vor der Kommunionspendung - ist jemand umgefallen. Das Mädchen geriet in Panik und musste sofort nach Hause gebracht werden. Als ich mich auf dem Rückweg machte, war die Messe zu Ende. Da habe ich den Pfarrer gebeten, mir die Kommunion zu spenden, was er auch machte.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Linus »

(Mir gings eher um den rechtlichen Aspekt, nicht um den Erfahrungsbericht)
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von ad-fontes »

Linus hat geschrieben:(Mir gings eher um den rechtlichen Aspekt, nicht um den Erfahrungsbericht)
Der war aber trotzdem interessant!
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:Bei allen anderen würde ich solche "gerechten Gründe" eigentlich nicht sehen, denn es gibt weder eine Pflicht noch ein Recht auf den täglichen Kommunionempfang, solange dieser nicht innerhalb der Meßfeier geschehen kann.
So ist es.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von ad-fontes »

c. 1139/40 CIC 1983 hat geschrieben:Nichteheliche Kinder werden legitimiert durch nachfolgende Eheschließung der Eltern, sei es eine gültige Ehe oder eine Putativehe, oder durch Reskript des Heiligen Stuhles.

Die legitimierten Kinder werden hinsichtlich der kanonischen Wirkungen in allem den ehelichen Kindern gleichgestellt, wenn nicht vom Recht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist.
In welchen Bereichen des kirchlichen Rechts und Lebens ist Illegitimität ein Hindernis oder bedingt einen Nachteil?
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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von taddeo »

ad-fontes hat geschrieben:
c. 1139/40 CIC 1983 hat geschrieben:Nichteheliche Kinder werden legitimiert durch nachfolgende Eheschließung der Eltern, sei es eine gültige Ehe oder eine Putativehe, oder durch Reskript des Heiligen Stuhles.

Die legitimierten Kinder werden hinsichtlich der kanonischen Wirkungen in allem den ehelichen Kindern gleichgestellt, wenn nicht vom Recht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist.
In welchen Bereichen des kirchlichen Rechts und Lebens ist Illegitimität ein Hindernis oder bedingt einen Nachteil?
Innerkirchlich heutzutage nirgends mehr (also seit dem CIC 1983), soweit ich weiß. Es könnte allenfalls noch Auswirkungen etwa auf die Erbfolge in katholischen Adelshäusern haben, wenn ein Kind nicht als legitim gelten würde.

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Berolinensis »

Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Bei allen anderen würde ich solche "gerechten Gründe" eigentlich nicht sehen, denn es gibt weder eine Pflicht noch ein Recht auf den täglichen Kommunionempfang, solange dieser nicht innerhalb der Meßfeier geschehen kann.
So ist es.
Man sollte das nun aber auch wieder nicht zu eng sehen. Bis zum Konzil war es gang und gäbe, außerhalb der Messe zu kommunizieren. Ich will durchaus nicht behaupten, das sei ideal gewesen, nur ist es eben auch wohl kaum besonders schlimm. Ein "gerechter Grund" im Kirchenrecht stellt (im Gegensatz zum schwerwiegenden) keine besonders hohen Hürden auf, darunter kann alles mögliche fallen.

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von ad-fontes »

taddeo hat geschrieben:Es könnte allenfalls noch Auswirkungen etwa auf die Erbfolge in katholischen Adelshäusern haben, wenn ein Kind nicht als legitim gelten würde.
Das dürfte im Geltungsbereich des Grundgesetzes allerdings - soweit es das Erbrecht betrifft - gegenstandslos sein.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von ad-fontes »

Was heißt Blutsverwandschaft in der Seitenlinie bis zum vierten Grad? Welche Cousins/Cousinen fallen darunter?
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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von taddeo »

ad-fontes hat geschrieben:Was heißt Blutsverwandschaft in der Seitenlinie bis zum vierten Grad? Welche Cousins/Cousinen fallen darunter?
Schau mal da: http://www.ulf-neundorfer.de/v-bez.html. Gleich gegen Beginn ist eine Übersicht über die Regelungen des kanonischen Rechtes.

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Linus »

Berolinensis hat geschrieben:Man sollte das nun aber auch wieder nicht zu eng sehen. Bis zum Konzil war es gang und gäbe, außerhalb der Messe zu kommunizieren. Ich will durchaus nicht behaupten, das sei ideal gewesen, nur ist es eben auch wohl kaum besonders schlimm. Ein "gerechter Grund" im Kirchenrecht stellt (im Gegensatz zum schwerwiegenden) keine besonders hohen Hürden auf, darunter kann alles mögliche fallen.
Eben. Konkret: ich war vor einiger Zeit in einer Kirche und hab die Messe vom Büßerbankerl (Bank vor dem Beichtstuhl) aus mitgefeiert. Die Messe war aber eher aus, als daß ich zur Kommunion hätte gehen können. Mein regulärer Beichtvater war leider außerhalb der Reichweite so daß ich ihn a) nicht um eine Beichte und b) um die Kommunion hätte bitten können (das b) hätt er gemacht) so hab ichs nach der Beichte versucht um die hl. Kommunion zu bitten - allerdings war mir von vornherein klar, daß ich warscheinlich eine Absage auf meinen Wunsch bekommen werde, ich soll doch bitte in die nächste Messe gehen, da werde wieder die hl. Kommunion ausgeteilt. (was aber nicht zu machen war, weil ich bereits weggewesen wäre...)
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OCist
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von OCist »

+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von anneke6 »

OCist hat geschrieben:+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?
Auf was bezieht sich das "dieselben", auf die Konventsmesse ("dieselbe") oder die Konventsmesse ("denselben"). Ich will hier bestimmt nicht den Deutschlehrer spielen, aber es ist für die Beantwortung der Frage nötig zu wissen, was Du meinst. Sei mir nicht böse. :)
Im letzteren Fall (ich vermute, Du meinst den) denke ich: Auch wenn der Abt in der Konventsmesse die Befugnis hat, den Pontifikalsegen zu spenden, muß er sich an den Wortlaut halten.
???

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von taddeo »

anneke6 hat geschrieben:
OCist hat geschrieben:+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?
Auf was bezieht sich das "dieselben", auf die Konventsmesse ("dieselbe") oder die Konventsmesse ("denselben"). Ich will hier bestimmt nicht den Deutschlehrer spielen, aber es ist für die Beantwortung der Frage nötig zu wissen, was Du meinst. Sei mir nicht böse. :)
Im letzteren Fall (ich vermute, Du meinst den) denke ich: Auch wenn der Abt in der Konventsmesse die Befugnis hat, den Pontifikalsegen zu spenden, muß er sich an den Wortlaut halten.
Nein, damit meint OCist wohl die Pontifikalien. Die Frage würde demnach lauten:
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne die Pontifikalien zu verwenden?
Ich kann mich nicht daran erinnern, das schonmal so erlebt zu haben. Wenn Abt Marianus von Niederaltaich als "normaler Pater" zelebriert und und nicht pontifiziert, spendet er m. W. immer nur den "normalen" Segen.

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von anneke6 »

Sieht wohl so aus, als ob ich selber nicht richtig deutsch kann. :roll:
???

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von taddeo »

anneke6 hat geschrieben:Sieht wohl so aus, als ob ich selber nicht richtig deutsch kann. :roll:
Nein, so sieht es gar nicht aus.
Man muß schon ziemlich in diesen liturgischen Dingen zuhause sein, um auf Anhieb zu erraten, was da gemeint war.
Wenn man (bzw. frau) das nicht ist, ist es beileibe keine Schande.

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OCist
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von OCist »

taddeo hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:
OCist hat geschrieben:+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?
Auf was bezieht sich das "dieselben", auf die Konventsmesse ("dieselbe") oder die Konventsmesse ("denselben"). Ich will hier bestimmt nicht den Deutschlehrer spielen, aber es ist für die Beantwortung der Frage nötig zu wissen, was Du meinst. Sei mir nicht böse. :)
Im letzteren Fall (ich vermute, Du meinst den) denke ich: Auch wenn der Abt in der Konventsmesse die Befugnis hat, den Pontifikalsegen zu spenden, muß er sich an den Wortlaut halten.
Nein, damit meint OCist wohl die Pontifikalien. Die Frage würde demnach lauten:
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne die Pontifikalien zu verwenden?
Ich kann mich nicht daran erinnern, das schonmal so erlebt zu haben. Wenn Abt Marianus von Niederaltaich als "normaler Pater" zelebriert und und nicht pontifiziert, spendet er m. W. immer nur den "normalen" Segen.
+
So habe ich meine Frage gemeint. Ich muss um Verzeihung bitten, wenn sie etwas unklar gestellt war.
Vielleicht findet sich hier ein Rubrizist, der mir die Frage, jetzt hoffentlich allgemein verständlich, beantworten kann.

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Germanus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Germanus »

Da mir scheinen will, dass sich die Rubriken hinsichtlich der Pontifikalhandlungen im Hinblick auf Äbte und Bischöfe oft decken: Ich habe oft erlebt, dass ein Bischof (Ordensmann, zum Bischof geweiht vor 1959...) in einer einfachen Konventmesse von Ordensfrauen den "Pontifikalsegen" gespendet hat, ohne die "Pontifikalien" zu benützen. Dann gibt es im monastischen (zisterziensischen) Bereich ja noch eigene Regelungen: Messe des Abtes (nur) mit Abtsstab z.B. Wie dann der Segen gespendet wird, kann ich aber nicht sagen.
Gruß, G.
"Her, denke an mui, wenn diu met duinem Ruike kümmes." (Lk 23,42)

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von ad-fontes »

taddeo hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Was heißt Blutsverwandschaft in der Seitenlinie bis zum vierten Grad? Welche Cousins/Cousinen fallen darunter?
Schau mal da: http://www.ulf-neundorfer.de/v-bez.html. Gleich gegen Beginn ist eine Übersicht über die Regelungen des kanonischen Rechtes.
Wie schwer ist es, heutzutage für die Heirat mit einer Cousine Dispens zu bekommen?
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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von anneke6 »

Geht in Polen recht unproblematisch.
???

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:http://www.ulrichrhode.de/lehrv/sakr/ablaesse.pdf

Dazu eine Frage: im obigen Dokument heißt es

§ 1. Empfang der Sterbesakramente von einem Priester, zusammen mit
dem apostolischen Segen
§ 2. Wenn in der Sterbestunde kein Priester da sein kann, gewährt die Kirche
jedem Gläubigen, der in seinem Leben regelmäßig gebetet hat, einen
vollkommenen Ablaß. Die Kirche ersetzt dabei die sonst für einen solchen
Ablaß erforderlichen drei Bedingungen. Dazu soll man sich, wenn möglich,
einem Kreuz oder Kruzifix zuwenden


heißt Punkt 2) daß jeder regelmässig betende Gläubige nicht ins Fegefeuer kommt.

zu den Bedingungen: Welche? Am, Anfang des Dokuments werden nicht drei sondern vier aufgezählt
• den Empfang des Bußsakraments,
• den Empfang der Kommunion,
• ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
• und das Freisein von der Neigung zu irgendeiner (und sei es auch nur einer
läßlichen) Sünde.
Bei der Beantwortung hilft ein Blick ins "ENCHIRIDION INDULGENTIARUM", wo es heißt:
N. 20 – § 1.Ad indulgentiam plenariam assequendam, praeter omnimodam exclusionem affectus erga quodcumque peccatum etiam veniale, requiruntur exsecutio operis indulgentia ditati et adimpletio trium condicionum, quae sunt: sacramentalis confessio, communio eucharistica et oratio ad mentem Summi Pontificis.
Ersetzt werden also die ersten drei von Prof. Rhode aufgezählten Bedingungen, nicht ersetzt wird das Freisein von der Anhänglichkeit an jegliche Sünde.

=> Es kommt keineswegs jeder regelmäßig betende Gläubige in den Himmel, denn abgesehen vom 1.) grundsätzlich erforderlichen Gnadenstand ist auch noch 2.) das Freisein von der Anhänglichkeit an jegliche Sünde und 3.) die Absicht einen Ablaß zu gewinnen erforderlich.

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:Zum CIC can 918 Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.

Was sind solche gerechten Gründe? (Teilnahme an einer Messe, während man auf die Beichte gewartet hat, die Messe aber kürzer gedauert hat, als man wartete?)
In wie weit liegt das Ablehnen der Eucharistiependung außerhalb der Messe im Ermessen des Priesters (wenn ihm beispielsweise oben geschildeter Sachverhalt zu Kenntnis gebracht wurde), anders gefragt: muß er spenden?
Ergänzend wäre hier c. 843 §1 beizuziehen:
Can. 843 — § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
Es gibt also unter diesem Gesichtspunkt durchaus ein gewisses Recht auf den Kommunionempfang außerhalb der hl. Messe, wobei die Entscheidung, ob die Bitte darum "gelegen" ist, selbstverständlich ganz beim Priester liegt. Eine Verpflichtung zur Spendung außerhalb der hl. Messe im Sinne eines "Muß" gibt es nicht.

In dem von Dir (weiter unten) geschilderten Fall, sehe ich keinen Grund für eine solche Spendung außerhalb der hl. Messe.
Ein weiterer Grund (zu den von anderen schon genannten Gründen) für eine derartige Spendung wären auch, daß der Priester schon zelebriert hat und beispielsweise Pilger,... um den Empfang der hl. Kommunion bitten. Es ließen sich hier noch eine Reihe von Fällen und Umständen konstruieren, was ich aber nicht weiter tun werde. Vieles bleibt hier schlicht der Beurteilung der konkreten Situation durch den Priester überlassen.

Albert
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Albert »

Hallo Freunde,

was stimmt oder stimmt nicht?

Gestern hörte ich im Autoradio folgendes:

Ein Pater legte einer Dame die Hl. Schrift aus und meinte dass das „Vater unser…“ im Folgenden falsch aus dem aramäischen übersetzt ist.

Wir beten doch: Vater unser… und führe uns nicht in Versuchung
Der Pater meinte aber: Vater unser… führe uns in der Versuchung… (also von Gott leiten lassen).

Gott führt doch niemand gezielt in Versuchung, so weit der Pater.

Danke, und ein gesegnetes Wochenende,
Grüße Albert

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Linus »

Danke für die Beantwortung der Fragen, Gamaliel...
Can. 843 — § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
Es gibt also unter diesem Gesichtspunkt durchaus ein gewisses Recht auf den Kommunionempfang außerhalb der hl. Messe, wobei die Entscheidung, ob die Bitte darum "gelegen" ist, selbstverständlich ganz beim Priester liegt. Eine Verpflichtung zur Spendung außerhalb der hl. Messe im Sinne eines "Muß" gibt es nicht.

In dem von Dir (weiter unten) geschilderten Fall, sehe ich keinen Grund für eine solche Spendung außerhalb der hl. Messe.
Weshalb? Das ist mir nun unverständlich

Linus
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Albert hat geschrieben:Ein Pater legte einer Dame die Hl. Schrift aus und meinte dass das „Vater
unser…“ im Folgenden falsch aus dem Aramäischen übersetzt ist.

Wir beten doch: Vater unser… und führe uns nicht in Versuchung
Der Pater meinte aber: Vater unser… führe uns in der Versuchung… (also
von Gott leiten lassen).

Gott führt doch niemand gezielt in Versuchung, so weit der Pater.
An der Übersetzung „führe [bringe] uns nicht in Versuchung“ ist überhaupt
nichts zu deuteln. Der (griechische!) Urtext ist eindeutig. Eine abweichende
aramäische Vorlage herbeizuphantasieren besteht keinerlei Grund noch Recht.
Siehe dazu:
http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=75837#p75837
http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=188889#p188889
http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=27638#p27638
http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=241665#p241665
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Albert
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Albert »

Robert, Danke für die ausführliche Information.

Grüße.
Albert

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:
Can. 843 — § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
Es gibt also unter diesem Gesichtspunkt durchaus ein gewisses Recht auf den Kommunionempfang außerhalb der hl. Messe, wobei die Entscheidung, ob die Bitte darum "gelegen" ist, selbstverständlich ganz beim Priester liegt. Eine Verpflichtung zur Spendung außerhalb der hl. Messe im Sinne eines "Muß" gibt es nicht.

In dem von Dir (weiter unten) geschilderten Fall, sehe ich keinen Grund für eine solche Spendung außerhalb der hl. Messe.
Weshalb? Das ist mir nun unverständlich
Da ich Deinen "Fall" nicht genauer kenne, möchte ich mir kein definitives Urteil erlauben, aus den geschilderten "Zutaten" geht aber immerhin hervor, daß Du zu etwas späterer Gelgenheit jedenfalls die Möglichkeit zu einem Kommunionempfang gehabt hättest. Diese Möglichkeit scheint nun mit Deinem Zeitplan/Deinen sonstigen Verpflichtungen nicht gut zusammengepaßt zu haben. Ein solches individuelles Terminproblem, bei dem es scheinbar um keinen großen Zeitraum geht, ist sicher kein hinreichender Grund für eine extra Kommunionspendung zwischen den beiden Messen. Freilich wäre eine solche Kommunionspendung nicht verboten, aber wenn ein Priester dazu nicht bereit ist, kann man ihm per se keinen Vorwurf machen.
Wie gesagt, ich lehne mich hier etwas aus dem Fenster, da ich die genaueren Details nicht kenne, aber wenn ich ergänzend auch noch berücksichtige, daß Du regelmäßiger Kirchgänger bist, Dich anscheinend oft in Wien aufhältst, wo Du hinreichend Gelegenheiten zum Kommunizieren hast,... dann sehe ich für solch ein "Extra" noch weniger Gründe.

Allgemein gilt: Der Empfang der hl. Kommunion ist jedenfalls der Höhepunkt eines Tages, diesem Höhepunkt ist die größte Aufmerksamkeit - auch in der Tages-/Zeitplanung - zu widmen. Wenn dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht so gehandhabt werden kann, dann sollte man besser nur geistig kommunizieren insbesondere, wenn man für gewöhnlich oft/häufig während des Jahres die Gelegenheit zum Besuch einer hl. Messe hat.

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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von cantus planus »

Braucht jemand ein katholisches Wand-Tattoo? http://www.bilder-welten.net/de/cat_view.php?catid=1297
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten

Beitrag von anneke6 »

@ Gamaliel: Ich halte es aus eigener Erfahrung für wichtig, nach der Beichte so schnell wie möglich zur Kommunion zu gehen, insbesondere, wenn man mit der Sünde schwer zu kämpfen hat — als Stärkung sozusagen. Nächster morgen geht auch noch, aber wenn die nächste Möglichkeit zur Kommunion zu gehen in einer Woche ist…dann ist es nicht so gut.
???

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