Entfall von Gedenktagen
- cantus planus
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Nach meiner Auffassung ist an einem Hochfest jedem gläubigen Katholiken, der nicht aus einem gerechten Grund verhindert ist, der Besuch der Hl. Messe sehr empfohlen.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Meines Erachtens empfiehlt die Kirche die tägliche Teilnahme an der Hl. Messe. Versündigen tut sich aber nur derjenige, der an verpflichtenten Feiertagen ohne legitimen Grund nicht zur Hl. Messe kommt.
Viel interessanter ist allerdings die Frage, ob heute dann auch das Verbot knechtlicher Arbeit gilt, ich ergo also nicht meine Wohnung aufräumen darf (Sie hätte es bitter nötig). Wie bin ich weiter gehalten den Feiertag zu heiligen, außer daß ich heute Abend zum Hochamt gehe. Geistige Arbeit darf ich ja glücklicherweise immer vollbringen, da sie nicht knechtlich ist. Einkaufen ist heute wohl weniger opportun.
@Leguan
In P. Ramms Katechismus steht aber drinnen, daß die Feiertagspflicht nur dort gilt, wo der Tag auch staatlicher Feiertag ist.
Viel interessanter ist allerdings die Frage, ob heute dann auch das Verbot knechtlicher Arbeit gilt, ich ergo also nicht meine Wohnung aufräumen darf (Sie hätte es bitter nötig). Wie bin ich weiter gehalten den Feiertag zu heiligen, außer daß ich heute Abend zum Hochamt gehe. Geistige Arbeit darf ich ja glücklicherweise immer vollbringen, da sie nicht knechtlich ist. Einkaufen ist heute wohl weniger opportun.
@Leguan
In P. Ramms Katechismus steht aber drinnen, daß die Feiertagspflicht nur dort gilt, wo der Tag auch staatlicher Feiertag ist.
Interessanterweise verschweigt P. Ramm, daß zumindest das heutige kirchliche Recht den Bischofskonferenzen in c 1246 § 2 CIC das Recht zur Abrogation bzw. Verschiebung kirchlicher Feiertage gibt. Da ist wohl jemand etwas tradiP. Ramm FSSP hat geschrieben: 115. Welche Tage müssen wir wie die Sonntage heiligen?
Wir müssen die gebotenen Feiertage wie die Sonntage heiligen.
Gebotene Feiertage sind nach dem allgemeinen kirchlichen Recht: Weihnachten [25.12.], Erscheinung des Herrn [06.01.], Christi Himmelfahrt [vierzig Tage nach Ostern], Fronleichnam [Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitssonntag], der Neujahrstag [01.01.], Mariä Empfängnis [08.12.], Mariä Himmelfahrt [15.08.], hl. Joseph [19.03.], hll. Petrus und Paulus [29.06.] und Allerheiligen [01.11.].
Die Verpflichtung zum Messbesuch gilt aber nur dort, wo diese Tage zugleich auch staatliche Feiertage sind.
Das Hochfest geht übrigens nur dem Samstag, aber nicht dem Abventssonntag vor.
Also wird in Köln heute abend die Vesper wohl erst nach 20:00 Uhr gebetet. Denn die ist nach der Rangfolge zwingend die 1. Vesper vom Sonntag und nicht die 2. vom Hochfest. Aber das Pontifikalamt zu Immaculata wird erst um 18:30 Uhr gefeiert und das geht ja wohl schlecht, wenn man (Erzbischof) vorher schon den Sonntag mit der Vesper begonne hätte.
Also wird in Köln heute abend die Vesper wohl erst nach 20:00 Uhr gebetet. Denn die ist nach der Rangfolge zwingend die 1. Vesper vom Sonntag und nicht die 2. vom Hochfest. Aber das Pontifikalamt zu Immaculata wird erst um 18:30 Uhr gefeiert und das geht ja wohl schlecht, wenn man (Erzbischof) vorher schon den Sonntag mit der Vesper begonne hätte.
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In meinem Tageskalender steht, dass dieses Fest Patrozinium der Erzdiözese Köln und des Bistums Trier ist, daher bestimmt auch die Vesper zur Immaculata, ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei verschiedene Verpern gebetet werden.michaelis hat geschrieben:Das Hochfest geht übrigens nur dem Samstag, aber nicht dem Abventssonntag vor.
Also wird in Köln heute abend die Vesper wohl erst nach 20:00 Uhr gebetet. Denn die ist nach der Rangfolge zwingend die 1. Vesper vom Sonntag und nicht die 2. vom Hochfest. Aber das Pontifikalamt zu Immaculata wird erst um 18:30 Uhr gefeiert und das geht ja wohl schlecht, wenn man (Erzbischof) vorher schon den Sonntag mit der Vesper begonne hätte.
- cantus planus
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Das sehe ich genauso. Aber angesichts der Disziplin beim Einhalten der Sonntagspflicht, ist das wohl mal wieder eine utopische Vorstellung.cantus planus hat geschrieben:Nach meiner Auffassung ist an einem Hochfest jedem gläubigen Katholiken, der nicht aus einem gerechten Grund verhindert ist, der Besuch der Hl. Messe sehr empfohlen.
Zumal: erklär mal jemandem, der gestern in eine Messe zum Hochfest gegangen ist, dass er damit noch nicht seine Sonntagspflicht für den Adventssonntag erfüllt hat. Da heißt es dann: wieso, ich war dieses Wochenende doch schon in der Kirche.
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Ich sehs eher Problematisch, daß es keine Abendmesse fürs Hochfest gegeben hat. (Normalerweise wird dieser Mensch nämlich seine Sonntagspflicht durch die SA VAM erfüllen, aber nicht am Hochfest in der Kirche gewesen sein)HeGe hat geschrieben: Zumal: erklär mal jemandem, der gestern in eine Messe zum Hochfest gegangen ist, dass er damit noch nicht seine Sonntagspflicht für den Adventssonntag erfüllt hat. Da heißt es dann: wieso, ich war dieses Wochenende doch schon in der Kirche.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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