Man sollte die diensthabenden Beamten dringend über den §11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
informieren, der rechtliche Rahmen sollte voll ausgeschöpft werden.
Wer die Beamten in ihrer Tätigkeit an der Grenze politisch behindert, sollte vom Verfassungsschutz
beobachtet werden!
