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Angelika
Altmoderator
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23 Beiträge: 2307 Wohnort: Berlin
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 Sonntagspflicht
Hallo,
ich bin zufällig auf folgende Predigt gestoßen:
http://poschenrieder.stjosef.at/predigt ... asten4.htm
Dort steht u.a.:
"Die schwere Sünde ist der Verlust der heiligmachenden Gnade. Darum wird sie auch Todsünde genannt. Du trennst Dich ganz von Gott. Du verlierst das hochzeitliche Gewand, mit dem du in den Himmel eintreten dürftest."
Und etwas weiter:
"Ein wichtige Sache ist zum Beispiel die Erfüllung der Sonntagspflicht. Wenn ich trotz der Möglichkeit dazu ohne schwerwiegendem Grund aus freiem Willen von der Heiligen Messe an Sonn- und Feiertagen fernbleibe, obwohl ich um die strenge Verpflichtung weiß, dann begehe ich eine schwere Sünde."
Dass ein Versäumnis in der Sonntagspflicht eine schwere Sünde ist und damit den Verlust der heiligmachenden Gnade bedeutet, das habe ich bisher noch nicht gehört.
Ist das denn richtig, was in dieser Predigt gesagt wurde ?
Gruß
Angelika
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| Montag 20. September 2004, 13:38 |
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roncalli
Registriert: Sonntag 15. August 2004, 16:34 Beiträge: 748
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Ich kann das nur so deuten:
Wer die Bedeutung der sonntäglichen Eucharistie als Einladung Christi (zur Vereinigung mit ihm, dem Gekreuzigten und Auferstandenen, und seiner ganzen Kirche) erkannt hat und auch weiß, dass die Kirche die Missachtung der Sonntagsmesse für ein Christenleben als schwerwiegend einstuft, aber trotzdem in voller Freiheit ohne gerechten Grund diese Einladung ausschlägt (d. h. gegen sein Gewissen handelt) marschiert eindeutig in die falsche Richtung (weg von der Kirche Christi!).
Vielen, ja den meisten, die nicht zum Sonntagsgottesdienst kommen, ist aber dies gerade nicht einsichtig. Sie treffen keine bewusste Entscheidung gegen die Messe.
Der Katechismus der katholischen Kirche hat geschrieben: "Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit, Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein." ( KKK 1735)
Es scheint mir wichtiger, Menschen wieder das Geheimnis der Eucharistie nahe bringen, als über die schwere Sündhaftigkeit des Nicht-zur-Sonntagsmesse-Gehens zu predigen.
Zuletzt geändert von roncalli am Montag 20. September 2004, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
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| Montag 20. September 2004, 15:42 |
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Angelika
Altmoderator
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23 Beiträge: 2307 Wohnort: Berlin
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roncalli hat geschrieben: weiß, dass die Kirche die Missachtung der Sonntagsmesse für ein Christenleben als schwerwiegend einstuft
Tut sie das denn ?
Ist die Missachtung der Sonntagspflicht eine schwerwiegende Materie, welches ja eins der drei Merkmale für eine schwere Sünde ist ?
Gruß
Angelika
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| Montag 20. September 2004, 17:23 |
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roncalli
Registriert: Sonntag 15. August 2004, 16:34 Beiträge: 748
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Angelika hat geschrieben: roncalli hat geschrieben: weiß, dass die Kirche die Missachtung der Sonntagsmesse für ein Christenleben als schwerwiegend einstuft Tut sie das denn ?  Ist die Missachtung der Sonntagspflicht eine schwerwiegende Materie, welches ja eins der drei Merkmale für eine schwere Sünde ist ? Ja, die offizielle Kirche sieht das schon so: Der Katechismus der kath. Kirche hat geschrieben: "Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde." (KKK 2181)
Allerdings handelt es sich um ein Kirchengebot und kein Gebot Gottes.
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| Montag 20. September 2004, 17:48 |
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Peter
Altmoderator
Registriert: Sonnabend 4. Oktober 2003, 22:26 Beiträge: 1309
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Hallo Angelika!
Lassen wir den Katechismus reden:
Der Katechismus der Katholisc hen Kirche hat geschrieben: 2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.
Ich würde gerne einmal die Nachweispflicht, die immer wieder an die Satzungen der Kirche herangetragen wird – «Du Kirche, erkläre dich! Wie kannst du so etwas vertreten?» – einmal umdrehen und dich ausnahmsweise einmal fragen, warum es dich erstaunt, daß die Kirche die Mißachtung der sonntäglichen Eucharistie als «schwere Sünde» bezeichnet.
Nicht als rhetorischen Kniff oder Schlinge, sondern um vielleicht auf diese Weise der Sache näher zu kommen. Schließlich muß sich niemand erklären, wenn er Diebstahl, Untreue oder Beleidigung eines Menschen als Sünde bezeichnet. Nun ja; jedenfalls normalerweise nicht.
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| Montag 20. September 2004, 17:54 |
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roncalli
Registriert: Sonntag 15. August 2004, 16:34 Beiträge: 748
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Wenn die Kirche ein positives Gebot gibt, sollte sie schon auch erklären, warum sie ein solches erlässt. Und sie tut es ja auch:
Der Katechismus der Katholischen Kirche hat geschrieben: Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet ....
Aber ob das leicht einsichtig zu machen ist?
Ich kenne kaum Katholiken, die ernsthaft davon überzeugt sind, dass sie objektiv schwer sündigen, wenn sie sonntags einmal nicht zur Kirche gehen.
Soll ein Priester einem Beichtenden, der offen sagt, dass er auch künftig nicht jeden Sonntag zur Mese gehen will, die Absolution verweigern?
Zuletzt geändert von roncalli am Montag 20. September 2004, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
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| Montag 20. September 2004, 18:22 |
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Angelika
Altmoderator
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23 Beiträge: 2307 Wohnort: Berlin
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Hallo,
danke für eure Antworten.
Dass ein Missachten der Sonntagspflicht eine schwere Sünde sein kann, das habe ich heute zum ersten Mal durch diese Predigt erfahren. Trotz katholischer Erziehung (gläubige Mutter, Erstkommunion-Unterricht, katholische Schule mit entsprechendem Religionsunterricht, relativ regelmäßige Gottesdienst-Besuche) und trotz ca. vierjährigem aktivem Katholisch-Sein wusste ich das nicht. Und ich denke, es geht den meisten Katholiken ebenso. Das ist also ein Grund für mein Erstauen.
Ein weiterer Grund ist, dass ich solch kleinliche Regelungen nicht erwartet habe. Dass das absichtliche Versäumen der Sonntags-Messe eine Sünde ist, das ist klar. Aber eine schwere Sünde , durch die man die heiligmachende Gnade verliert ... nee, das hab ich der KK nicht zugetraut.
Wer weiß, was mich noch alles erwartet beim näheren Beschäftigen mit der katholischen Lehre ...
Gruß
Angelika
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| Montag 20. September 2004, 18:25 |
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roncalli
Registriert: Sonntag 15. August 2004, 16:34 Beiträge: 748
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Angelika hat geschrieben: Ein weiterer Grund ist, dass ich solch kleinliche Regelungen nicht erwartet habe. Dass das absichtliche Versäumen der Sonntags-Messe eine Sünde ist, das ist klar. Aber eine schwere Sünde , durch die man die heiligmachende Gnade verliert ... nee, das hab ich der KK nicht zugetraut. 
Ja, da geht es nicht nur dir so. Kann dich gut verstehen.
Ich persönlich habe zwar kein Problem, jeden Sonntag die Eucharistie mitzufeiern. Es ist mir sogar sehr wichtig. Aber es fällt mir schwer zu glauben, dass alle Katholiken, die das nicht tun, schwer sündigen.
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| Montag 20. September 2004, 18:35 |
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Fichtel-Wichtel
Registriert: Sonnabend 4. Oktober 2003, 23:28 Beiträge: 1182 Wohnort: Bistum Regensburg
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Also die Sonntagspflicht der Katholiken war mir schon immer ein Begriff.Haben wir schon in der Jugend zuhause drüber diskutiert. Ob das nu kleinlich ist oder net, es ist halt so, wie es ist mit der Sonntagspflicht. Das darüber auch im kath.Katechismus etwas drin enthalten ist, wußte ich dagegen net.Besitze so ein Teil net.[*Bitte mich net erschlagen*]
Gruß, Elisabeth
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| Montag 20. September 2004, 18:36 |
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Angelika
Altmoderator
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23 Beiträge: 2307 Wohnort: Berlin
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Hallo,
roncalli hat geschrieben: Soll ein Priester einem Beichtenden, der offen sagt, dass er auch künftig nicht jeden Sonntag zur Mese gehen will, die Absolution verweigern? Müsste er ja eigentlich ... Und er müsste jedem, von dem er das weiß, die Kommunion verweigern. Zitat: Ich persönlich habe zwar kein Problem, jeden Sonntag die Eucharistie mitzufeiern. Ich auch nicht, im Gegenteil.  Aber ich hab's jahrzehntelang nicht gemacht und hab's auch nicht gebeichtet ... oh weh ...  Zitat: Aber es fällt mir schwer zu glauben, dass alle Katholiken, die das nicht tun, schwer sündigen. Naja, sie tun es ja nicht absichtlich, solange sie nicht wissen, dass das Missachten der Sonntagspflicht eine schwerwiegende Materie ist. Fichtel-Wichtel hat geschrieben: Also die Sonntagspflicht der Katholiken war mir schon immer ein Begriff.
Es geht nicht um die Sonntagspflicht, sondern darum, dass das Missachten eine schwere Sünde ist. Das hast du gewusst ?
Gruß
Angelika
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| Montag 20. September 2004, 18:47 |
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mr94
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 22:43 Beiträge: 280 Wohnort: Steinkirchen Kr Stade
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Die Frage ist doch, was einen gewichtigen Grund darstellt (neben den genannten Beispielen Krankheit und Betreuung von Säuglingen).
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| Montag 20. September 2004, 19:04 |
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roncalli
Registriert: Sonntag 15. August 2004, 16:34 Beiträge: 748
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Angelika hat geschrieben: roncalli hat geschrieben: Zitat: Aber es fällt mir schwer zu glauben, dass alle Katholiken, die das nicht tun, schwer sündigen. Naja, sie tun es ja nicht absichtlich, solange sie nicht wissen, dass das Missachten der Sonntagspflicht eine schwerwiegende Materie ist.
Ich meinte: objektiv schwer sündigen.
Subjektiv (also moralisch anrechenbar) sündigt hier wohl kaum jemand schwer (weil die Schärfe des Kirchengebotes oft gar nicht bekannt ist und, wenn sie bekannt ist, nicht als im Gewissen bindend erfahren wird.)
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| Montag 20. September 2004, 19:19 |
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roncalli
Registriert: Sonntag 15. August 2004, 16:34 Beiträge: 748
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mr94 hat geschrieben: Die Frage ist doch, was einen gewichtigen Grund darstellt (neben den genannten Beispielen Krankheit und Betreuung von Säuglingen).
Das Urteil darüber, ob etwas ein "gewichtiger Grund" ist, lässt sich sicher nicht immer von außen fällen. Hier wird das Gewissensurteil des Einzelen eine große Rolle spielen.
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| Montag 20. September 2004, 19:31 |
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Robert Ketelhohn
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26 Beiträge: 18881 Wohnort: Velten in der Mark
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[justify]Mir fällt hier wie schon öfter eine gewisser Tendenz zum Subjektivismus bei der Beurteilung dessen auf, was Sünde sei. Wenn einer sich nicht bewußt ist, daß er eine objektiv schwere Sünde begeht, dann begehe er auch wenigstens keine schwere Sünde. Wer also zwar irgendwie weiß, daß etwas nicht in Ordnung ist, das ganze aber so recht locker sieht und darum immer fröhlich drauf los sündigt auf Deibel kommt raus, der soll im Stand der Gnade bleiben, während ein anderer, der, ein einziges Mal ausrutschend, dasselbe oder gar viel Geringeres tut, es sich aber gewaltig zu Herzen nimmt, sich von Gott getrennt in der Todsünde befindet?
Liebe Leute, ich fürchte, mit jener Lesart, derzufolge die Schwere der Sünde ausschließlich am subjektiven Schuldbewußtsein hänge, habt ihr gewaltig was mißverstanden.[/justify]
_________________ Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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| Montag 20. September 2004, 19:57 |
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roncalli
Registriert: Sonntag 15. August 2004, 16:34 Beiträge: 748
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Gut dargestellt wir das Thema "Sonntagspflicht" im Erwachsenenkatechismus (herausgegeben von der deutschen Bischofskonferenz.)
Hier http://dbk.de/katechismus nachschauen und "Sonntagspflicht" in der Volltextsuche als Suchbegriff eingeben!
Dieser Katechismus meidet auch den Ausdruck "schwere Sünde".
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| Montag 20. September 2004, 20:05 |
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Angelika
Altmoderator
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23 Beiträge: 2307 Wohnort: Berlin
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Hallo Robert,
selbstverständlich hängt die Schwere einer Sünde nicht ausschließlich am subjektiven Schuldbewusstsein, aber es ist ja auch nicht so, dass das Subjektive keine Rolle dabei spielt.
Wenn jemand Sünde (unabhängig von schwer oder lässlich) locker sieht und immer fröhlich drauf los sündigt, dann stimmt in seiner Beziehung zu Gott etwas ganz gewaltig nicht ! Dann ist es wohl weniger die einzelne Sünde, die die Trennung von Gott bedeutet, sondern die ganze Haltung.
Ein anderer, der sich aufgrund einer Todsünde getrennt von Gott befindet, dies auch weiß und sich zu Herzen nimmt, der kann und wird beichten gehen und so wieder in den Stand der Gnade kommen.
Jemand, der Gott und seine persönliche Beziehung zu ihm ernst nimmt, der aber wirklich nicht weiß, dass etwas eine schwere Sünde, der kann und wird dies möglicherweise nicht beichten. Befindet er sich mangels Erkenntnis im Stand der Todsünde ?
Gruß
Angelika
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| Montag 20. September 2004, 20:21 |
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