Edi hat geschrieben: ↑Montag 2. Dezember 2019, 13:06
Hat denn die zuständige Behörde keine Unterlagen mehr, aus denen sofort hervorgeht, dass die betreffende Person schon einmal ausgewiesen wurde und daher nicht wieder neu Asyl beantragen kann? Wenn das so ist bzw. nicht umgehend belegt werden kann von der Behörde, muss das doch ein Saustall sein.
Natürlich gibt es diese Unterlagen. Normalerweise müßte auch - wenn ein Wiedereinreiseverbot besteht - dies in der Schengen-Kartei vermerkt sein und das Verbot gilt dann für alle Schengenstaaten.
Aber die Möglichkeiten, dies zu umgehen sind eben vielfältig und reichen von falschen Papieren, bei denen die wahre Identität erst später entdeckt wird bis zur Einreise über die nicht besonders gesicherten Außengrenzen.
Ist man dann einmal in der EU - am besten noch in D. - kann man erneut einen Asylantrag stellen. Daß ein solcher Antrag bereits abgelehnt wurde, ist unmaßgeblich, denn die Verhältnisse können sich geändert haben. Jeder Asylantrag muß erneut bearbeitet werden und falls etwas Neues geltend gemacht wird (z.B. Verhaftung eines Familienangehörigen oä) kann so etwas dauern.
Eine Änderung der Sachlage liegt zum Beispiel vor bei einem Regierungswechsel im Herkunftsland, der Festnahme von nahen Familienangehörigen oder wenn es neue Beweise für eine Verfolgung gibt, die im ersten Asylverfahren nicht berücksichtigt oder geglaubt wurde. Auch das Ausbrechen einer schweren Krankheit, die im Herkunftsland nicht behandelbar ist oder der Nachweis über eine bislang nicht erkannt, schwere Kriegstraumatisierung können einen Asylfolgeantrag begründen. In solchen Fällen besteht zumindest eine realistische Chance auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG.
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/8 ... lgeantrag/
Aus dem Grunde wurde Miri auch erst abgeschoben, nachdem über seinen erneuten Asylantrag entschieden wurde.... Rechtsstaat eben....
Deswegen schrieb ich ja, daß man nur über eine Abschaffung des Asylanspruchs überhaupt die Lage in den Griff bekommen kann. All das dumme Gerede vom Einwanderungsgesetz oä bringt nichts, solange die Möglichkeit besteht, das Asylrecht als Einwanderungsgrund zu mißbrauchen.
Nur wenn der Asylantrag ausschließlich außerhalb der EU gestellt werden muß und dort auch geprüft wird und außerdem eine konsequente Ausschaffungspolitik durchgesetzt wird, besteht die Chance, den unkontrollierten Zuzug zu stoppen.
Möglichkeiten, die Herkunftsstaaten zur Kooperation zu bewegen, gibt es - von Handelsbeschränkungen bzw. -erleichterungen bis zu generellen Visaverweigerungen für Staaten, die ihre eigenen Staatsbürger nicht zurücknehmen (wollen).
Aber solange man ein freundliches Gesicht machen will und sich einen Dreck um die künftige gesellschaftliche Entwicklung im eigenen Land schert, kann man harte Maßnahmen nicht erwarten. Sie wären gegen die Migrationsindustrie auch nicht durchzusetzen.