Petrus hat geschrieben: ↑Freitag 5. Januar 2018, 09:16
Also: Bisher war es so, dass Bischof, Priester und Diakon "in persona Christi" handelten. Das ist nun, seit der Ergänzung des Kirchenrechts, vulgo "Codex Iuris Canonici" genannt", nicht mehr so.
Derzeit aktuell handelt der Diakon nicht mehr "in persona Christi".
Dazu ist mir heute der Kommentar Winnemöllers auf kath.net zum Thema Frauendiakonat ins Auge gestochen - er äußert darin, dass die Kirche "keine Vollmacht" zu dieser Weihe habe. Ich möchte wirklich hier keiner Agenda fröhnen, aber Ordinatio Sacerdotalis bezieht sich ja ausdrücklich nur auf die Priesterweihe für Frauen und Benedikt XVI. hat mit Omnium in mentem wie erwähnt den CIC dahingehend geändert, dass nur noch Priester und Bischöfe in persona Christi capitis handeln (benediktinische Änderungen kursiv):
„Can. 1008 – Durch das Sakrament der Weihe werden kraft göttlicher Weisung aus dem Kreis der Gläubigen einige mittels eines untilgbaren Prägemals, mit dem sie gezeichnet werden, zu geistlichen Amtsträgern bestellt; sie werden ja dazu geweiht und bestimmt,
entsprechend ihrer jeweiligen Weihestufe unter einem neuen und besonderen Titel dem Volk Gottes zu dienen.
Can. 1009 – § 1. Die Weihen sind Episkopat, Presbyterat und Diakonat.
§ 2. Sie werden erteilt durch die Handauflegung und das Weihegebet, welches die liturgischen Bücher für die einzelnen Weihestufen vorschreiben.
§ 3. Die die Bischofsweihe oder die Priesterweihe empfangen haben, erhalten die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi, des Hauptes, zu handeln; die Diakone hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen.“
Angesichts dieser Quellenlage ist das Thema Diakonat zumindest deutlich weniger entschieden als die von Johannes Paul II. ja endgültig formulierte Frage nach dem Frauenpriestertum.