Was Du schreibst ist Krampf und hat mit der Wirklichkeit nichts, aber auch nicht das Geringste zu tun.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Samstag 10. November 2018, 17:30die Richter werden von den Parlamentariern in geheimer Wahl gewählt ob sie die nominierten wählen ist allein ihre Sache
das die Abg hier durchaus eine nominierung ablehnen können haben wir bei der Wahl der Vizepräsidenten des deutschen Bundestages
Die Wahl erfolgt nicht durch "die Parlamentarier" sondern durch einen kleinen Teil der Parlamentarier im Richterwahlausschuss. Dabei wechseln sich die Parteien mit ihrem Vorschlagsrecht ab. Gleichzeitig ist der berufliche Werdegang der Kandidaten entscheidend. So müssen beim BVerfG mindestens drei Mitglieder jeden Senats von den obersten Bundesgerichten kommen. Daneben gibt es auch Quoten für Kandidaten aus der Politik und dem Hochschulbereich.
Wenn Du ernsthaft glaubst, daß die Mitglieder des Richterwahlausschusses von dem Vorschlag der Parteien abweichen, der in langen Verhandlungen ausgekungelt wurde, bist Du hochgradig naiv. Die Wahl von Bundesverfassungsrichtern hat auch nichts mit der Wahl zum Präsidium des Bundestages zu tun. Die Idee ist so abwegig, daß es sich nicht lohnt, darauf näher einzugehen.