Sonn- und Feiertagspflicht

Fragen, Antworten, Nachrichten.
Benutzeravatar
Niels
Beiträge: 24027
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 11:13

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Niels »

Oh weh, ich geb' es ungern zu,
aber ziemlich Recht hast Du.
:)
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von overkott »

Troubadix hat geschrieben:Jetzt langsam komm ich drauf
was overkottens Lauf:
so heisst der Satz zur Seelens Ruh':
"Liebe deckt viele Fehler zu."*

*( 1 Petr 4,8 )
Wer Bibel liest, weiß mehr.
Wir schätzen das sehr.
Es muss nicht unbedingt auf Latein,
aber stets geistreich sein.

Benutzeravatar
Libertas Ecclesiae
Moderator
Beiträge: 3054
Registriert: Montag 15. Juni 2009, 10:46

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Aus Anlass des heutigen Hochfestes Allerheiligen möchte ich auf die teilweise recht kurios anmutende Regelung des verpflichtenden Feiertagsgebots für katholische Christen gemäß der Partikularnorm Nr. 15 der Deutschen Bischofskonferenz zu can. 1246 § 1 CIC in den verschiedenen Diözesen und Bundesländern hinweisen:

1. Allerheiligen ist kirchlich gebotener Feiertag in allen Bundesländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, also in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

2. Darüber hinaus ist Allerheiligen kirchlich gebotener Feiertag in den (Erz-)Diözesen Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Hildesheim und Magdeburg sowie im mecklenburgischen Anteil der Erzdiözese Hamburg.

3. Nicht kirchlich gebotener Feiertag ist Allerheiligen in folgenden Regionen: im hessischen Anteil der Diözese Limburg, im niedersächsischen Anteil der Diözese Münster, in den hessischen und niedersächsischen Anteilen der Erzdiözese Paderborn, im schleswig-holsteinischen und hamburgischen Anteil der Erzdiözese Hamburg sowie in der gesamten Diözese Osnabrück (obwohl gesetzlicher Feiertag in NRW!).

Einfacher ausgedrückt: Außer in den Bundesländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, ist Allerheiligen auch in allen neuen Bundesländern (ehemalige DDR) sowie in der Diözese Fulda kirchlich gebotener Feiertag.

Von den westdeutschen Diözesen verfügen in dieser Hinsicht die Diözesen Fulda und Hildesheim also über die strengste Regelung (Kurios z. B. in Hessen: Wenn katholische Christen in Fulda, Kassel oder Marburg heute nicht an der hl. Messe teilnehmen, begehen sie eine schwere Sünde, in Frankfurt, Darmstadt oder Limburg dagegen nicht).

In den übrigen Bundesländern bzw. Regionen ist Allerheiligen kein gebotener Feiertag.

Die laxeste Regelung betrifft den nordrhein-westfälischen Anteil der Diözese Osnabrück: Auch hier ist Allerheiligen kein kirchlich gebotener Feiertag, obwohl Allerheiligen gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen ist!
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Petrus »

Es geht noch weiter: Die zweiten Feiertage von Weihnachten, Ostern und Pfingsten sind in Deutschland gebotene Feiertage, nicht jedoch in Österreich.

Umgekehrt Mariä Empfängnis geboten in Österreich, nicht jedoch in Deutschland.

Ein Weg über die Grenze zur rechten Zeit erspart das Begehen einer schweren Sünde ...

(ach ja, in Deuschland sollte man z. B., wenn man sich an Allerheiligen im Erzbistum Hamburg aufhält und keine Messe besuchen möchte, den mecklenburgischen Anteil des Erzbistums besser meiden).

Benutzeravatar
umusungu
cum angelis psallat Domino
Beiträge: 5048
Registriert: Donnerstag 1. Januar 2004, 13:30

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von umusungu »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Mittwoch 1. November 2017, 14:20
Die laxeste Regelung betrifft den nordrhein-westfälischen Anteil der Diözese Osnabrück: Auch hier ist Allerheiligen kein kirchlich gebotener Feiertag, obwohl Allerheiligen gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen ist!
Mir war bisher unbekannt, dass es einen solchen Anteil geben sollte.

Benutzeravatar
ar26
Beiträge: 3239
Registriert: Sonntag 19. November 2006, 10:46
Wohnort: Sachsen

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von ar26 »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Mittwoch 1. November 2017, 14:20
Aus Anlass des heutigen Hochfestes Allerheiligen möchte ich auf die teilweise recht kurios anmutende Regelung des verpflichtenden Feiertagsgebots für katholische Christen gemäß der Partikularnorm Nr. 15 der Deutschen Bischofskonferenz zu can. 1246 § 1 CIC in den verschiedenen Diözesen und Bundesländern hinweisen:

1. Allerheiligen ist kirchlich gebotener Feiertag in allen Bundesländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, also in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

2. Darüber hinaus ist Allerheiligen kirchlich gebotener Feiertag in den (Erz-)Diözesen Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Hildesheim und Magdeburg sowie im mecklenburgischen Anteil der Erzdiözese Hamburg.

3. Nicht kirchlich gebotener Feiertag ist Allerheiligen in folgenden Regionen: im hessischen Anteil der Diözese Limburg, im niedersächsischen Anteil der Diözese Münster, in den hessischen und niedersächsischen Anteilen der Erzdiözese Paderborn, im schleswig-holsteinischen und hamburgischen Anteil der Erzdiözese Hamburg sowie in der gesamten Diözese Osnabrück (obwohl gesetzlicher Feiertag in NRW!).

Einfacher ausgedrückt: Außer in den Bundesländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, ist Allerheiligen auch in allen neuen Bundesländern (ehemalige DDR) sowie in der Diözese Fulda kirchlich gebotener Feiertag.

Von den westdeutschen Diözesen verfügen in dieser Hinsicht die Diözesen Fulda und Hildesheim also über die strengste Regelung (Kurios z. B. in Hessen: Wenn katholische Christen in Fulda, Kassel oder Marburg heute nicht an der hl. Messe teilnehmen, begehen sie eine schwere Sünde, in Frankfurt, Darmstadt oder Limburg dagegen nicht).

In den übrigen Bundesländern bzw. Regionen ist Allerheiligen kein gebotener Feiertag.

Die laxeste Regelung betrifft den nordrhein-westfälischen Anteil der Diözese Osnabrück: Auch hier ist Allerheiligen kein kirchlich gebotener Feiertag, obwohl Allerheiligen gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen ist!
Als katholischer Bewohner der ehemaligen DDR (besten Dank für diese geographische Einordnung :blinker: ) nervt mich, dass wir gebotene Gedenktage haben, die keine staatlichen Feiertage sind. Mehr noch nervt mich aber, dass die örtliche Applikationspflicht zugleich derart lax gehandhabt wird, das es ein Ärgernis ist. Obwohl der 31.10. hierzulande staatlicher Feiertag ist und sich daher eine Vorabendmesse regelrecht anbieten würde, gibt es keine. In meiner Pfarrkirche gibt es heute eine Hl. Messe um 18 Uhr 30. Das geht an der Lebenswirklichkeit der meisten Arbeitnehmer vorbei.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Benutzeravatar
Libertas Ecclesiae
Moderator
Beiträge: 3054
Registriert: Montag 15. Juni 2009, 10:46

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

umusungu hat geschrieben:
Mittwoch 1. November 2017, 16:46
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Mittwoch 1. November 2017, 14:20
Die laxeste Regelung betrifft den nordrhein-westfälischen Anteil der Diözese Osnabrück: Auch hier ist Allerheiligen kein kirchlich gebotener Feiertag, obwohl Allerheiligen gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen ist!
Mir war bisher unbekannt, dass es einen solchen Anteil geben sollte.
Stimmt, die Diözese Osnabrück liegt in Niedersachsen und Bremen. :tuete:

Wahr ist allerdings, dass Osnabrück die einzige deutsche Diözese ist, in der Allerheiligen in allen Regionen kein kirchlich gebotener Feiertag ist. Das gilt auch für andere kirchliche Feiertage wie Fronleichnam oder Erscheinung des Herrn, obwohl es in Osnabrück auch traditionell katholisch geprägte Regionen wie z. B. das Emsland gibt. Somit ist es durchaus zutreffend, dass die Diözese Osnabrück die laxeste Regelung bzgl. des verpflichtenden Charakters kirchlicher Feiertage kennt.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

Benutzeravatar
Niels
Beiträge: 24027
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 11:13

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Niels »

Was will man machen, wenn die Leute arbeiten müssen bzw. zur Schule gehen müssen? Äußere Feier am Sonntag vor- oder nachher, vemute ich mal.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Benutzeravatar
ar26
Beiträge: 3239
Registriert: Sonntag 19. November 2006, 10:46
Wohnort: Sachsen

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von ar26 »

Niels hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 14:11
Was will man machen, wenn die Leute arbeiten müssen bzw. zur Schule gehen müssen? Äußere Feier am Sonntag vor- oder nachher, vemute ich mal.
Man muss es doch nicht hinsichtlich der äußeren Feier verschieben. Einfach von der Gebotenheit absehen. Wer Zeit hat (und es als wichtig empfindet) kommt, wer nicht kommen kann, bleibt fern. Ich gehe auch zu nicht gebotenen Hochfesten zur Messe, wenn ich Zeit finde.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Benutzeravatar
Libertas Ecclesiae
Moderator
Beiträge: 3054
Registriert: Montag 15. Juni 2009, 10:46

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

ar26 hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 14:59
Niels hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 14:11
Was will man machen, wenn die Leute arbeiten müssen bzw. zur Schule gehen müssen? Äußere Feier am Sonntag vor- oder nachher, vemute ich mal.
Man muss es doch nicht hinsichtlich der äußeren Feier verschieben. Einfach von der Gebotenheit absehen. Wer Zeit hat (und es als wichtig empfindet) kommt, wer nicht kommen kann, bleibt fern. Ich gehe auch zu nicht gebotenen Hochfesten zur Messe, wenn ich Zeit finde.
So sehe ich das auch. Ich wollte mit dem oben Dargelegten darauf aufmerksam machen, dass es eine gefährliche Entwicklung sein kann, wenn sich der verpflichtende Charakter kirchlicher Feiertage generell nur mehr nach den gesetzlichen (staatlichen) Vorgaben richten würde (gesetzlicher Feiertag = kirchlich geboten, ansonsten nicht geboten), wie das offenbar in der Diözese Osnabrück der Fall ist. Das Gleiche würde grundsätzlich auch für die Sonntage gelten. Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

Benutzeravatar
umusungu
cum angelis psallat Domino
Beiträge: 5048
Registriert: Donnerstag 1. Januar 2004, 13:30

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von umusungu »

Kirchlich gebotene Feiertage im Bistum Aachen:
alle Sonntage sowie
Neu jahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam,
Al lerheiligen, Weihnachten (25. und 26. Dezember)

Benutzeravatar
Niels
Beiträge: 24027
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 11:13

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Niels »

umusungu hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 22:50
Neu jahr
Al lerheiligen,
:ikb_cheers:

Um mit Loriot zu sprechen: "Macht ja nichts, macht ja nichts."
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Raphael

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Raphael »

Niels hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 01:53
umusungu hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 22:50
Neu jahr
Al lerheiligen,
:ikb_cheers:

Um mit Loriot zu sprechen: "Macht ja nichts, macht ja nichts."
Wer die Grammatik beherrscht, glaubt noch an einen Gott! :pfeif:
Wer sich von der Grammatik beherrschen läßt, glaubt an keinen Gott! :emil:

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Petrus »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 16:44
Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
ja.

Auch wenn die Kirche meint, sie müsse unseren Blick eher auf Gesetz und Verpflichtung richten.

Benutzeravatar
Florianklaus
Beiträge: 3493
Registriert: Donnerstag 20. November 2008, 12:28
Wohnort: Bistum Münster

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Florianklaus »

Das tut sie nicht. Diese Gebote sind nur Hilfe für die Schwachen.

Marienkind
Beiträge: 253
Registriert: Freitag 5. November 2010, 14:06

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Marienkind »

Diese Gebote sind nur Hilfe für die Schwachen.
Gibt es soooooo viele "Schwache"?

Sascha B.
Beiträge: 2444
Registriert: Mittwoch 21. April 2010, 20:25
Wohnort: Bayern

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Sascha B. »

Marienkind hat geschrieben:
Sonntag 5. November 2017, 14:27
Diese Gebote sind nur Hilfe für die Schwachen.
Gibt es soooooo viele "Schwache"?
Ja, denn wir alle sind Schwach. Der Geist mag Willig sein, das Fleisch jedoch ist Schwach.
Wer was anderes behauptet belügt sich selbst und Gott.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Petrus »

ich versuche mal eine Zusammenfassung.

Das Gebot der Sonntagspflicht ist eine Hilfe für die Schwachen (Florianklaus). Da wir alle schwach sind - wer etwas Anderes behauptet, belügt sich selbst und Gott - (Sascha B.), ist der Hinweis, daß wir uns einfach darüber freuen dürfen, daß es diese Feste und Feiertage gibt (Libertas Ecclesiae), und dem ich unbedachterweise spontan zustimmte, offensichtlich irrelevant, denn er betrifft ja nur die Nicht-Schwachen, die es aber (Sascha B.) gar nicht gibt.

:hmm:

Junias
Beiträge: 108
Registriert: Donnerstag 31. August 2017, 20:58

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Junias »

Sascha B. hat geschrieben:
Sonntag 5. November 2017, 15:24
Marienkind hat geschrieben:
Sonntag 5. November 2017, 14:27
Diese Gebote sind nur Hilfe für die Schwachen.
Gibt es soooooo viele "Schwache"?
Ja, denn wir alle sind Schwach. Der Geist mag Willig sein, das Fleisch jedoch ist Schwach.
Wer was anderes behauptet belügt sich selbst und Gott.
Das ist meiner Erfahrung nach arg fatalistisch gedacht. Es gibt durchaus Menschen, die freiwillig den Gottesdienst besuchen oder ganz ohne Zwang Verzicht üben, weil sie die positiven Früchte der Freiwilligkeit oder der inneren Freiheit erfahren und schätzen gelernt haben. Außerdem beinhaltet die Redewendung, eine Fehleinschätzung des Geistes, den man ja als Christ nicht so gering, wie die Redensweise suggeriert, sondern hoch schätzen sollte. Und Jesus gibt ja auch den Hinweis, wie das geht: Wacht und betet. Jesus ist ein Fortschrittsgeist, der Laune macht, man sollte sich eher von ihm inspirieren lassen, als sich von so einer Redewendung herunterziehen lassen, auch wenn sie im Matthäusevangelium steht. Daran sieht man nur, wie lange sich dieser Quatsch hält und wie schwer es Jesus hat, verstanden zu werden.
Zuletzt geändert von Junias am Montag 6. November 2017, 09:52, insgesamt 2-mal geändert.

Junias
Beiträge: 108
Registriert: Donnerstag 31. August 2017, 20:58

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Junias »

Petrus hat geschrieben:
Sonntag 5. November 2017, 03:36
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 16:44
Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
ja.

Auch wenn die Kirche meint, sie müsse unseren Blick eher auf Gesetz und Verpflichtung richten.
Vielleicht tut sie es nicht mehr, aber sie tat es in der Vergangenheit. Und das hat mit dem Glaubensabfall in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zu tun. Viele haben als Kind die Sonn- und Feiertagspflicht als Zwang empfunden und wollen von der verordneten Katholizität nichts mehr wissen.

Benutzeravatar
Hubertus
Beiträge: 15221
Registriert: Montag 3. Mai 2010, 20:08

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

Junias hat geschrieben:
Montag 6. November 2017, 09:24
Petrus hat geschrieben:
Sonntag 5. November 2017, 03:36
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 16:44
Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
ja.

Auch wenn die Kirche meint, sie müsse unseren Blick eher auf Gesetz und Verpflichtung richten.
Vielleicht tut sie es nicht mehr, aber sie tat es in der Vergangenheit. Und das hat mit dem Glaubensabfall in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zu tun. Viele haben als Kind die Sonn- und Feiertagspflicht als Zwang empfunden und wollen von der verordneten Katholizität nichts mehr wissen.
Die Kirchengebote verpflichten nun mal unter schwerer Sünde. Insofern ist es nur wünschenswert, ja geboten, daß ihnen die Rechtsordnung entsprechendes Gewicht verleiht. Immerhin gibt es bei vielen während des geistlichen Lebens auch "Durststrecken", während derer z.B. die Erfüllung des Sonntagsgebots mehr aus aus Pflichterfüllung denn innerer Freude geschieht. Da ist eine Laissez-faire-Haltung genau die verkehrte.
Und die Kirche für die eigene Abwendung vom Glauben verantwortlich zu machen, ist natürlich die einfachste und bequemste Erklärung.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

PascalBlaise
Beiträge: 1105
Registriert: Donnerstag 12. November 2015, 11:44

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von PascalBlaise »

Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 7. November 2017, 17:14
Junias hat geschrieben:
Montag 6. November 2017, 09:24
Petrus hat geschrieben:
Sonntag 5. November 2017, 03:36
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Donnerstag 2. November 2017, 16:44
Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
ja.

Auch wenn die Kirche meint, sie müsse unseren Blick eher auf Gesetz und Verpflichtung richten.
Vielleicht tut sie es nicht mehr, aber sie tat es in der Vergangenheit. Und das hat mit dem Glaubensabfall in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zu tun. Viele haben als Kind die Sonn- und Feiertagspflicht als Zwang empfunden und wollen von der verordneten Katholizität nichts mehr wissen.
Die Kirchengebote verpflichten nun mal unter schwerer Sünde. Insofern ist es nur wünschenswert, ja geboten, daß ihnen die Rechtsordnung entsprechendes Gewicht verleiht. Immerhin gibt es bei vielen während des geistlichen Lebens auch "Durststrecken", während derer z.B. die Erfüllung des Sonntagsgebots mehr aus aus Pflichterfüllung denn innerer Freude geschieht. Da ist eine Laissez-faire-Haltung genau die verkehrte.
Und die Kirche für die eigene Abwendung vom Glauben verantwortlich zu machen, ist natürlich die einfachste und bequemste Erklärung.
:daumen-rauf: Ok.
Aber:
Die Rechtsordnung kennt die Sonntagspflicht, aber die Gläubigen werden nicht mehr darüber informiert.
Ich kann mich nicht erinnern, in den letzten Jahren auf Pfarrgemeindeebene in irgendeiner Form daran erinnert worden zu sein - sei es in einer Predigt, Vermeldung, Pfarrbrief, Website einer Pfarrgemeinde, oder was auch immer.
Die Kirche sagt auf der einen Seite, es ist schwere Sünde, auf der anderen sorgt sie nicht (ausreichend) dafür, dass das Bewusstsein dafür ensteht, dass die Gläubigen ebendiese nicht beghen. Das ist schon fast zynisch - wie die Begebenheit anlässlich des Reformationsjubiläums, die ich an anderer Stelle geschildert habe. Es reicht ja nicht, darauf zu verweisen, das wisse ja ohnehin jeder, oder das stehe im Katechismus - wer liest denn so etwas?
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –

Benutzeravatar
Libertas Ecclesiae
Moderator
Beiträge: 3054
Registriert: Montag 15. Juni 2009, 10:46

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

PascalBlaise hat geschrieben:
Dienstag 7. November 2017, 17:35
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 7. November 2017, 17:14
Die Kirchengebote verpflichten nun mal unter schwerer Sünde. Insofern ist es nur wünschenswert, ja geboten, daß ihnen die Rechtsordnung entsprechendes Gewicht verleiht. Immerhin gibt es bei vielen während des geistlichen Lebens auch "Durststrecken", während derer z.B. die Erfüllung des Sonntagsgebots mehr aus aus Pflichterfüllung denn innerer Freude geschieht. Da ist eine Laissez-faire-Haltung genau die verkehrte.
Und die Kirche für die eigene Abwendung vom Glauben verantwortlich zu machen, ist natürlich die einfachste und bequemste Erklärung.
:daumen-rauf: Ok.
Aber:
Die Rechtsordnung kennt die Sonntagspflicht, aber die Gläubigen werden nicht mehr darüber informiert.
Osnabrück und andere Bistümer haben die „Sonntagspflicht“ oder besser gesagt die Feiertagspflicht für wichtige Festtage wie Allerheiligen de facto abgeschafft. Es ist hier also keine schwere Sünde mehr, wenn Gläubige an diesen Festtagen nicht mehr an der hl. Messe teilnehmen. Da sehe ich, wie schon gesagt, eine gefährliche Entwicklung. Der unter Sünde verpflichtende Charakter kirchlicher Festtage darf nicht einfach von der gesetzlichen Feiertagsregelung abhängen. Nach dieser Logik könnte das Bistum Osnabrück die Gläubigen auch an verkaufsoffenen Sonntagen von der Sonntagspflicht entbinden. Aber wo kämen wir dahin? Die Kirche darf sich hier eben nicht von gesetzlichen Vorgaben abhängig machen, sondern muss den Gläubigen wieder den tieferen Sinn ihrer eigenen Festtage erschließen. Das geschieht natürlich am besten damit, dass sie neben entsprechenden katechetischen Unterweisungen auch an dem unter Sünde verpflichtenden Charakter dieser Festtage festhält, unabhängig davon, ob diese nun gleichzeitig staatliche Feiertage sind oder nicht.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von HeGe »

Die Frage zur Sonntagspflicht am diesjährigen 24.12. wurde ja in der Sakramentskapelle schon mal gestellt, ich denke, das ist aber auch für den NOM interessant.

Meine Einschätzung, ich bitte hier ggf. um Korrektur: die Sonntagspflicht gilt wie üblich, wird aber ggf. mit einem Besuch der Christmette erfüllt, sofern diese vor 0 Uhr stattfindet. Falls dies nicht der Fall ist, wäre man grundsätzlich verpflichtet, auch noch die Sonntagsmesse zu besuchen. Richtig? :hmm:
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Petrus »

HeGe hat geschrieben:
Mittwoch 13. Dezember 2017, 12:40
Die Frage zur Sonntagspflicht am diesjährigen 24.12. wurde ja in der Sakramentskapelle schon mal gestellt, ich denke, das ist aber auch für den NOM interessant.

Meine Einschätzung, ich bitte hier ggf. um Korrektur: die Sonntagspflicht gilt wie üblich, wird aber ggf. mit einem Besuch der Christmette erfüllt, sofern diese vor 0 Uhr stattfindet. Falls dies nicht der Fall ist, wäre man grundsätzlich verpflichtet, auch noch die Sonntagsmesse zu besuchen. Richtig? :hmm:
also,

darüber hat mein verehrter Lehrer im Kirchenrecht, Klaus Mörsdorf, sich wohl nicht geäußert.

hmm ...

also.

Grundsatz:

1) supplet ecclesia.
2) Tu, was Dein Herz Dir sagt.

Peter.

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Petrus »

HeGe hat geschrieben:
Mittwoch 13. Dezember 2017, 12:40
die Sonntagspflicht gilt wie üblich, wird aber ggf. mit einem Besuch der Christmette erfüllt, sofern diese vor 0 Uhr stattfindet. Falls dies nicht der Fall ist, wäre man grundsätzlich verpflichtet, auch noch die Sonntagsmesse zu besuchen. Richtig? :hmm:
Grundsätzlich:

Bei der Christmette handelt es sich -nicht- um einen Vorabendgottesdienst.

und, nach den göttl. Weisungen, die durch die Deutsche Bischofskonferenz A. D. 1968 uns zur Kunde gebracht wurden, mußt Du (vgl. hierzu gern den "Katechismus der Katholischen Kirche"),

am ersten UND am zweiten Feiertag die Messe besuchen.

Benutzeravatar
Protasius
Moderator
Beiträge: 7121
Registriert: Samstag 19. Juni 2010, 19:13

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Protasius »

Wieso sollte es sich bei der Christmette nicht um einen Vorabendgottesdienst handeln? Wenn man in das Lektionar schaut, dann stehen da für das Hochfest der Geburt unseres Herrn Jesus Christus Lesungen für die Messen „Am Heiligen Abend“, „In der Heiligen Nacht“, „Am Morgen“ und „Am Tag“, alle unter der Überschrift des Weihnachtsfestes. Und es handelt sich dabei auch deshalb offensichtlich um eine Messe des Weihnachtsfestes, da die Christmette in weißen liturgischen Gewändern zelebriert wird.

Nach meinem Verständnis könnte man erlaubterweise in die Christmette gehen und dadurch die Sonntagspflicht und die Feiertagspflicht für den ersten Weihnachtsfeiertag erfüllen und müßte dann prinzipiell erst wieder am zweiten Feiertag gehen, oder könnte durch eine Abendmesse am ersten Feiertag der Feiertagspflicht für den zweiten Feiertag genügen. (Daß das nicht unbedingt im Sinne des Erfinders ist und die Feiertagsheiligung nicht unbedingt gewährleistet, ist für diese rein legalistische Betrachtung mE zunächst unerheblich.)
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von HeGe »

Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 13. Dezember 2017, 15:40
Nach meinem Verständnis könnte man erlaubterweise in die Christmette gehen und dadurch die Sonntagspflicht und die Feiertagspflicht für den ersten Weihnachtsfeiertag erfüllen und müßte dann prinzipiell erst wieder am zweiten Feiertag gehen, oder könnte durch eine Abendmesse am ersten Feiertag der Feiertagspflicht für den zweiten Feiertag genügen.
So sehe ich das auch, vorausgesetzt die Christmette findet vor 0 Uhr statt, also noch am 24.12., oder?

Und nur um Missverständnissen vorzubeugen: mir geht es hier nur um die legalistische Betrachtung. Was ich tatsächlich tue, ist ein anderes Thema. (Vor einigen Jahren habe ich es mal geschafft, alle drei Messen zu Weihnachten zu besuchen, wobei man nach einer Frühmesse schon sehr großräumig suchen muss. Da sitzt man dann manchmal auch ziemlich alleine. :D )
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

Benutzeravatar
Hubertus
Beiträge: 15221
Registriert: Montag 3. Mai 2010, 20:08

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

HeGe hat geschrieben:
Mittwoch 13. Dezember 2017, 15:42
Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 13. Dezember 2017, 15:40
Nach meinem Verständnis könnte man erlaubterweise in die Christmette gehen und dadurch die Sonntagspflicht und die Feiertagspflicht für den ersten Weihnachtsfeiertag erfüllen und müßte dann prinzipiell erst wieder am zweiten Feiertag gehen, oder könnte durch eine Abendmesse am ersten Feiertag der Feiertagspflicht für den zweiten Feiertag genügen.
So sehe ich das auch, vorausgesetzt die Christmette findet vor 0 Uhr statt, also noch am 24.12., oder?

Und nur um Missverständnissen vorzubeugen: mir geht es hier nur um die legalistische Betrachtung. Was ich tatsächlich tue, ist ein anderes Thema. (Vor einigen Jahren habe ich es mal geschafft, alle drei Messen zu Weihnachten zu besuchen, wobei man nach einer Frühmesse schon sehr großräumig suchen muss. Da sitzt man dann manchmal auch ziemlich alleine. :D )
Eine solche Praxis widerstreitet jedoch dem offensichtlichen Willen des Gesetzgebers, der die Gläubigen "[a]m Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen [...] zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (c. 1247 CIC/1983). Der Grund liegt in der besonderen Würde des Sonntags als Wochengedächtnis der Auferstehung des Herrn bzw. des Festgeheimnisses, welches an jenem Tage gefeiert wird. Der Christ ist streng gehalten, diese Tage entsprechend zu heiligen. Folgerichtig fährt c. 1247 fort: "[Die Gläubigen] haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern."

Um die Teilnahme am Sonn- bzw. Festtag zu erleichtern, bestimmt der folgende c. 1248, daß "[d]em Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird." Der Gesetzgeber denkt hier also bereits vom folgenden Festtag her. Wiewohl es unstreitig ist, daß es möglich ist, in einer VAM seiner Sonntagspflicht noch nachzukommen (wie umgekehrt in einer Sonntagabendmesse die Feiertagspflicht für das folgende Hochfest zu erfüllen), so erscheint es doch mehr als zweifelhaft, daß beide Tage durch lediglich einen Meßbesuch geheiligt werden können.

Dem ließe sich zugegebenermaßen entgegenhalten, daß bei Inkrafttreten des CIC/1983 ja bereits der NOM eingeführt war, eine solche Konstellation (Sonn- und darauffolgender Feiertag) durchaus bereits geläufig gewesen sein muß, jedoch nicht eigens ausgeschlossen wird. Ich würde aber sagen, daß nach obiger Lesart ohnehin klar ist, daß eine solche Interpretation unzulässig wäre.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

Benutzeravatar
Libertas Ecclesiae
Moderator
Beiträge: 3054
Registriert: Montag 15. Juni 2009, 10:46

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Die armen Hessen: Zu wenig evangelisch ist das Bundesland für den Reformationstag, nicht katholisch genug für Allerheiligen als gesetzlichen Feiertag.

Warum Hessen nichts zu feiern hat

Nach dieser Logik müssten die gesetzlichen Feiertage christlicher Herkunft in den meisten Bundesländern abgeschafft werden, ist Deutschland doch inzwischen mehrheitlich weder katholisch noch protestantisch geprägt. :D

Kurios: Im Bistum Fulda und im hessischen Anteil des Bistums Mainz ist Allerheiligen für Katholiken nach wie vor ein gebotener Feiertag, auch wenn Allerheiligen dort kein gesetzlicher Feiertag ist, im hessischen Anteil der Bistümer Limburg und Paderborn dagegen nicht.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

Benutzeravatar
Marion
Beiträge: 8687
Registriert: Donnerstag 21. Mai 2009, 18:51
Kontaktdaten:

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Marion »

Obwohl 64% der Bevölkerung in Brasilien sich katholisch nennt ist auch hier heute kein nationaler Feiertag. Nur morgen. Und am Sonntag gab es Riesen-Remidemi-Helloween-Veranstaltungen von der Stadt organisiert.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat

Dr.Hackenbush
Beiträge: 1751
Registriert: Sonntag 7. Februar 2021, 12:18

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Dr.Hackenbush »

Marion hat geschrieben:
Mittwoch 1. November 2023, 14:40
Obwohl 64% der Bevölkerung in Brasilien sich katholisch nennt ...
nicht mehr?
vor ca. 20-30 Jahren habe ich gelesen, dass die Mehrheit der Katholiken in Lateinamerika lebt.

Marion hat geschrieben:
Mittwoch 1. November 2023, 14:40
ist auch hier heute kein nationaler Feiertag. Nur morgen.
Allerheiligen ist kein Feiertag, aber Allerseelen ist Feiertag? Was ist denn das für ein komischer Katholizismus? ;)

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema