staatliche Gesetze selbstverständlich , was anders ist es mit Anordnung von privat organisationen wie Hasenzüchterverein oder röm kath. Kirche
Nachrichten aus den Bistümern V
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
richtig der zitierte Halbsatz ist keine Antwort bitte das gesamte letzte Posting lesen
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Ich hatte das gesamte Posting von Dir zitiert, aber währenddessen hast Du offensichtlich "nachgebessert"!
Nichtsdestoweniger ist meine Frage immer noch nicht beantwortet.
Die Frage war, seit wann Du die Ansicht vertrittst, man habe sich an Regeln zu halten.
DAS harrt immer noch auf eine Erklärung Deinerseits!
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Form ohne Inhalt ist Willkür.
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Dazu braucht man eigentlich keinThomist zu sein.
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Gehirn einschalten. Lenden ausblenden.
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
natürlich tut er das das habe ich nie bestrittenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Dienstag 5. Dezember 2017, 12:20Das tut er doch auch. Es ist aber auch nicht verboten, Erwartungen zu formulieren.
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
„Deutschland ist ,mehr oder weniger’ eine Heidenrepublik [...] Das Christentum ist weitgehend zur Folklore verkümmert.“
Michael Wolffsohn kritisiert Repräsentanten der evangelischen und katholischen Kirche: „Sie müssen höllisch aufpassen, dass sie den Himmel nicht aus den Augen verlieren.“
Im Land herrscht „religiöse Ahnungslosigkeit“
Michael Wolffsohn kritisiert Repräsentanten der evangelischen und katholischen Kirche: „Sie müssen höllisch aufpassen, dass sie den Himmel nicht aus den Augen verlieren.“
Im Land herrscht „religiöse Ahnungslosigkeit“
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
DAS ist dem verzickten Fan völlig egal. Ihm geht es nur um den Widerspruch um des Widerspruchs willen!Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Er vertritt den Rechtspositivismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er vertritt den Laizismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er agitiert gegen das Naturrecht, weil er genau weiß, das es einen hohen Stellenwert innerhalb des kirchlichen Lehrgebäudes innehat.
Ob diese jeweiligen Standpunkte seiner tatsächlichen Meinung entsprechen, ist für den durchschnittlichen Foranten nicht feststellbar, seitdem er im Forum spaßeshalber als advocatus diaboli unterwegs ist.
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
nein natürlich nicht unter anderem deshalb weil das klar der Deklaration über die Menschenrechte widersprichtProtasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Ich habe die Diskussion mit ihm zu diesem Punkt mittlerweile auch eingestellt, denn egal, was als Ergebnis nachher rauskommt, beim nächsten Mal verzapft er wieder den gleichen Stuss. Meiner Meinung nach ist das schlicht Spamming, was er hier macht.Raphael hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 20:23DAS ist dem verzickten Fan völlig egal. Ihm geht es nur um den Widerspruch um des Widerspruchs willen!
Er vertritt den Rechtspositivismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er vertritt den Laizismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er agitiert gegen das Naturrecht, weil er genau weiß, das es einen hohen Stellenwert innerhalb des kirchlichen Lehrgebäudes innehat.
Ob diese jeweiligen Standpunkte seiner tatsächlichen Meinung entsprechen, ist für den durchschnittlichen Foranten nicht feststellbar, seitdem er im Forum spaßeshalber als advocatus diaboli unterwegs ist.
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Besagte tolle "Deklaration über die Menschenrechte" könnte aber auch per Mehrheitsbeschluß außer Kraft gesetzt bzw. in ihrer Wirkung rechtskräftig eingeschränkt werdenCIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 07:52nein natürlich nicht unter anderem deshalb weil das klar der Deklaration über die Menschenrechte widersprichtProtasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleitenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Was soll das denn lösen? Ob etwas gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist ein objektives Faktum, keine Entscheidung mit Wahlfreiheit wie die Frage ob man der Eurozone beitreten soll.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 10:24dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleitenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
dann muß das die Justiz entscheiden zur Not der Menschenrechts Gerichtshof wobei die schweizer Bischöfe hüten da etwas an zu leiern weil sie wissen das führt zu maßen austritten und letztendlich zum finanziellen Desaster sonst hätten sie schon längst etwas versucht zu unternehmenProtasius hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 10:31Was soll das denn lösen? Ob etwas gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist ein objektives Faktum, keine Entscheidung mit Wahlfreiheit wie die Frage ob man der Eurozone beitreten soll.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 10:24dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleitenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
http://de.radiovaticana.va/news/2017/12 ... nt/1354106
Radio Vatikan hat geschrieben:Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
Mit einem Festgottesdienst im Liebfrauendom eröffnet der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx am kommenden Samstag zwei Seligsprechungsverfahren.
Der Katholik steht und will stehen in Allem auf historischem Boden; nur das Erdreich der Überlieferung gibt ihm Festigkeit und Nahrung; nur was sich an Überliefertes anschließt, gedeiht und treibt zu neuen Blüten und neuem Samen.
H. Bone, Cantate! 1847
H. Bone, Cantate! 1847
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktu ... roe-chance
katholisch.de hat geschrieben: Kleiner Dienst – große Chance?
Für zukünftige Diakone ist die Beauftragung zum Akolythat nur eine Zwischenstation. In der österreichischen Diözese Gurk wird nun ein Polizeibeamter als ständiger Akolyth beauftragt — ein ungewöhnlicher Einzelfall.
Der Katholik steht und will stehen in Allem auf historischem Boden; nur das Erdreich der Überlieferung gibt ihm Festigkeit und Nahrung; nur was sich an Überliefertes anschließt, gedeiht und treibt zu neuen Blüten und neuem Samen.
H. Bone, Cantate! 1847
H. Bone, Cantate! 1847
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Sorry, sehe ich eben erst. (Kann ich leider nicht ändern.)Raphaela hat geschrieben: ↑Samstag 25. November 2017, 10:07Ich habe kein Abo von der Rheinfalz und werde mir auch keines zulegen; kann den Artikel über Volker Sehy nicht lesen.Pirmin hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. November 2017, 15:24Dieses Mal geht es nicht etwa um den Namensvetter von David Berger, nämlich um David Gippner aus Waldfischbach-Burgalben (hier schon einmal verlinkt, nur zur Erinnerung), sondern um den Wallfahrtsdirektor Volker Sehy aus demselben Ort, der als „einer der besten Prediger im Bistum Speyer“ gilt, wie der Redakteur schreibt. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Vermutlich gibt es aber keinen anderen katholischen Priester weit und breit, der an Karfreitag Christus factus est vollendeter singt.
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
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Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Welchen Nutzen hat diese Selig-Sprechung?Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
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Cui bono (ut Ciceronis verbis utar)?
Re: Nachrichten aus den Bistümern V
nun, das ist wohl eine wichtige Sache.Marienkind hat geschrieben: ↑Donnerstag 28. Dezember 2017, 15:54Welchen Nutzen hat diese Selig-Sprechung?Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
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Cui bono (ut Ciceronis verbis utar)?
Gespannt bin ich darauf, welches Wunder Romano Guardini bewirkt (hat?).
Weil, ohne Wunder geht da gar nix.