Nein, das Sieben-Schmerzen-Fest ist ein festives Officium (steht im Proprium Sanctorum). Das Brevier enthält aber im Proprium de Tempore auch das (vermutl. über 1000 Jahre ältere) feriale Officium des Freitags nach dem Passionssonntag. Solange auf dem Freitag nach dem Passionssonntag kein höheres Fest fällt, wird an diesem Tag des Fest der Sieben Schmerzen mit Kommemoration des Freitags nach dem Passionssonntag gefeiert; falls jedoch ein höheres Fest ansteht, daß die Verlegung des Sieben-Schmerzen-Festes erfordert, wird das Sieben-Schmerzen-Fest am nächsten freien Tag gefeiert und der dann anstehende Werktag in der Fastenzeit kommemoriert (was nur am Samstag vor dem Passionssonntag funktioniert, denn danach kommt ja die Karwoche, die keine Verdrängung zuläßt; aber die Tage in der Fastenzeit, wo höhere Feste als duplex majus anstehen, liegen ja nicht direkt nacheinander).ad-fontes hat geschrieben: ↑Dienstag 9. Mai 2017, 17:44Ist das Officium der Sieben Schmerzen Mariä im Freitag nach dem Passionssonntag wirklich ein feriales? Ich lese duplex majus, allerdings im alten Brevier.Protasius hat geschrieben: ↑Samstag 11. Februar 2017, 16:12Das eine ist das feriale Officium für den Freitag nach dem Passionssonntag, das andere des festive Officium vom Fest der Sieben Schmerzen. Das Schmerzensfest könnte nach den Rubriken vor 1960 verlegt werden, wenn ein höheres Fest auf diesen Tag fällt (z. B. St. Joseph, Mariä Verkündigung, ein Patronatsfest); das feriale Officium hingegen wird grundsätzlich nicht verlegt.
Die dem ferialen Officium in der Fastenzeit eigenen Officiumsteile (Lektionen, Antiphonen zu den Cantica, Orationen) braucht man auch für die Kommemoration, daher gibt es keinen Grund, das feriale Officium aus dem Proprium de Tempore zu entfernen.