Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

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HeGe
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von HeGe »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 13:44
Nur eine Frage: Was genau ist eine "einfachrechtliche" bzw. "einfachgesetzliche Regelung"? (Ich bin kein Jurist und habe auch keine Ahnung von Jura.)
Das ist im Prinzip jede normale gesetzliche Regelung unterhalb von Normen mit Verfassungsrang, wie den Normen des Grundgesetzes oder der Landesverfassungen. Hier gibt es dann auch noch einmal Rangstufen, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhie ... utschland)
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RomanesEuntDomus
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

Danke! :huhu:

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overkott
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 13:44
Raphael hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 13:07
... Als Jurist müßte er eigentlich wissen, daß der Begriff Ehe einer Legaldefinition bedarf. Diese Legaldefinition wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.07.2002 gegeben und lautet:
Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.
(Quelle)
Interessant. Und es geht genauso schön weiter:
... Ist die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf eine einfachrechtliche Regelung angewiesen, so eröffnet dies keinesfalls für den einfachen Gesetzgeber die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe nach den jeweils in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten ...

Danach muss jede einfachgesetzliche Regelung die wesentlichen, das Institut der Ehe bestimmenden Prinzipien beachten ... Zu diesen durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Strukturprinzipien, die der Verfügungsgewalt des Gesetzgebers entzogen sind, zählt, dass die Ehe die Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft ist ...
Nur eine Frage: Was genau ist eine "einfachrechtliche" bzw. "einfachgesetzliche Regelung"? (Ich bin kein Jurist und habe auch keine Ahnung von Jura.)
Raphael sollte erst lesen, dann schreiben: Als Legaldefinition bezeichnet man die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz.

Regelungen unterhalb des Grundgesetzes sind einfachrechtlich. Solche Regelungen können im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vom Bundesverfassungsgericht auf Kompatibilität mit dem Grundgesetz geprüft werden. Klagen können Organe des Bundes, der Länder oder auch eine einzelne Landesregierung.

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Hubertus
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Hubertus »

"Ehe für alle"Merkels Vorstoß war kein Betriebsunfall, sondern Ergebnis langer Überlegungen"

Daraus:
Einen weiteren Testballon ließ Merkel dann am Montagmittag steigen. Sie war zu Gast beim Kardinal-Höffner-Kreis im Bundestag, einem Zusammenschluss christlicher Parlamentarier der Unionsfraktion sowie Vertretern der Wirtschaft und der Wissenschaft. Auf eine konkrete Frage [...] nach der „Ehe für alle“[...] trug sie dann die Idee von der Gewissensentscheidung vor – und erntete ebenfalls keinen Widerspruch. Unklar bleibt, ob die Teilnehmer der Runde die Tragweite der Äußerung in diesem Moment nicht erfassten oder ob sie die Überlegungen als Zukunftsmusik einstuften, auf die aktuell keine Reaktionen notwendig seien.
Innerparteiliche Diskussion unerwünscht. Die Fraktion wird einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, auch eine gesellschaftliche Debatte ist wohl gar nicht vorgesehen. "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit"? In Merkelland nicht mehr. Wenn es darum geht, der "Opposition" ein Wahlkampfthema zu klauen, greift bei den Unionsbossen (und wohl auch bald bei deren Wählern) das Argument der Argumente, das in der Lilaimmerdieselbeschen Fassung (in diesem Beitrag) lautet: "Sicher, wenn nicht mit der CDU dann durch irgendwen anders". Machterhalt auf Kosten aller Werte. Oder anders ausgedrückt:
"Mag die Agenda noch so unchristlich sein - wenigstens sind wir es, die sie beschlossen haben."
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Edi
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Edi »

Ex-Verfassungsrichter hält Ehe für alle für grundgesetzwidrig

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 55215.html
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

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overkott
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

Hubertus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 14:25
"Ehe für alle"Merkels Vorstoß war kein Betriebsunfall, sondern Ergebnis langer Überlegungen"

Daraus:
Einen weiteren Testballon ließ Merkel dann am Montagmittag steigen. Sie war zu Gast beim Kardinal-Höffner-Kreis im Bundestag, einem Zusammenschluss christlicher Parlamentarier der Unionsfraktion sowie Vertretern der Wirtschaft und der Wissenschaft. Auf eine konkrete Frage [...] nach der „Ehe für alle“[...] trug sie dann die Idee von der Gewissensentscheidung vor – und erntete ebenfalls keinen Widerspruch. Unklar bleibt, ob die Teilnehmer der Runde die Tragweite der Äußerung in diesem Moment nicht erfassten oder ob sie die Überlegungen als Zukunftsmusik einstuften, auf die aktuell keine Reaktionen notwendig seien.
Innerparteiliche Diskussion unerwünscht. Die Fraktion wird einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, auch eine gesellschaftliche Debatte ist wohl gar nicht vorgesehen. "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit"? In Merkelland nicht mehr. Wenn es darum geht, der "Opposition" ein Wahlkampfthema zu klauen, greift bei den Unionsbossen (und wohl auch bald bei deren Wählern) das Argument der Argumente, das in der Lilaimmerdieselbeschen Fassung (in diesem Beitrag) lautet: "Sicher, wenn nicht mit der CDU dann durch irgendwen anders". Machterhalt auf Kosten aller Werte. Oder anders ausgedrückt:
"Mag die Agenda noch so unchristlich sein - wenigstens sind wir es, die sie beschlossen haben."
Tatsächlich hat die Kirche tradierte Werte übernommen, auch wenn sich diese in der Bibel nicht explizit oder nicht extensiv erläutert finden. Dabei handelt es sich aber meist nicht um originär oder exklusiv christliche Werte, sondern um allgemeine Werte, die rational begründet sind. Die politische Rationalität wird allerdings dem reinen Machtkalkül zugunsten der eigenen Bereicherung geopfert. Während sich die Parlamentarier mit dynamischen Diäten die Taschen vollstopfen, scheuen sie sich nicht, die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung zu beschädigen. Tatsächlich müsste man die Risikogruppe der Homosexuellen oder Promiskuitiven in der Krankenversicherung höher bewerten und entsprechend bei den Beiträgen einen Risikoaufschlag zahlen lassen oder durch Regelungen im BGB oder StGB zur Verantwortung ziehen. 300 Verkehrstote jedes Jahr durch Homosexualität sind vermeidbar.
Zuletzt geändert von overkott am Freitag 30. Juni 2017, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Gallus
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Gallus »

Mechthild Heil, Abgeordnete für die Union im Bundestag und Vorsitzende der KFD, hat übrigens für das Gesetz gestimmt.

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overkott
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 14:42
Mechthild Heil, Abgeordnete für die Union im Bundestag und Vorsitzende der KFD, hat übrigens für das Gesetz gestimmt.
Gott sei Dank ist sie nicht abgetrieben worden. Wär ja schlimm.

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Hubertus
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Hubertus »

Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Gallus
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Gallus »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 14:42
Mechthild Heil, Abgeordnete für die Union im Bundestag und Vorsitzende der KFD, hat übrigens für das Gesetz gestimmt.
Und auch Maria Böhmer und Monika Grütters (beide ZdK) stimmten zu: http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 84645.html

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overkott
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

Hubertus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 15:21
Am Rande der heutigen Debatte:

"Der Bundestag sagt: Geh endlich : Steinbachs letzte Demütigung"
Steinbach ist nicht Genscher. Aber für die Ankündigung ihrer letzten Rede - in der sie Klartext gesprochen hat -, bekam sie heute Beifall. Von der anderen Seite >-). Ein Staatsbegräbnis war das sicher nicht.

Caviteño
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Caviteño »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 13:44
Raphael hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 13:07
... Als Jurist müßte er eigentlich wissen, daß der Begriff Ehe einer Legaldefinition bedarf. Diese Legaldefinition wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.07.2002 gegeben und lautet:
Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.
(Quelle)
Interessant. Und es geht genauso schön weiter:
... Ist die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf eine einfachrechtliche Regelung angewiesen, so eröffnet dies keinesfalls für den einfachen Gesetzgeber die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe nach den jeweils in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten ...

Danach muss jede einfachgesetzliche Regelung die wesentlichen, das Institut der Ehe bestimmenden Prinzipien beachten ... Zu diesen durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Strukturprinzipien, die der Verfügungsgewalt des Gesetzgebers entzogen sind, zählt, dass die Ehe die Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft ist ...
Seit wann interessieren sich Merkel und die im Bundestag vertretenen Parteien denn für das Grundgesetz oder internationale Verträge?
Heute wurde ja nicht nur die "Ehe für alle" beschlossen, sondern auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Auch da hatten die Sachverständigen in der Anhörung fast unioso klar dargelegt, daß es gegen das Grundgesetz und die europäischen Gesetze verstoßen würde.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 47671.html
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikati ... htens.html

Interessiert es jemanden in Berlin? :nein:
Durchgepeitscht - damit es vor dem Wahlkampf noch wirksam und als "Erfolg" vekauft werden kann.
Die Umstände, die zum Gesetz führten, entsprechen auch nicht den parlamentarischen Normen. Verkündet in einer Interview-Sendung, anstatt in einer Fraktionssitzung.
Egal ob "Energiewende", Wehrpflicht, Mindestlohn, Mietpreisbremse und jetzt "Ehe für alle" - wer Merkel wählt, weiß nicht, welche Pirouetten sie drehen wird, wenn es ihr paßt.

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

Caviteno hat geschrieben:Heute wurde ja nicht nur die "Ehe für alle" beschlossen, sondern auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Um Maas' Zensurgesetz ging es doch in Wirklichkeit, oder? Da gerade keine Fußball-WM oder ähnliches läuft, mußte eben kurzfristig ein anderer Popanz aufgebaut werden. Die Beurteilung der heutigen Ablenkungsaktion wird man dem Verfassungsgericht überlassen, die den heutigen Beschluß schätzungsweise recht zügig wegpusten wird. (Mal sehen, ob dann auch Konfetti im Reichstag fliegt ...)
Caviteno hat geschrieben:Auch da hatten die Sachverständigen in der Anhörung fast unioso klar dargelegt, daß es gegen das Grundgesetz und die europäischen Gesetze verstoßen würde.
Sogar das UN-Menschenrechtskommissariat hat sich vor einiger Zeit eingeschaltet und massenhaft schwerste Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 39692.html
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz stößt bei den Vereinten Nationen auf Widerstand. David Kaye, der UN-Sonderbeauftragte für die Meinungsfreiheit, lässt in einer jüngst nach Berlin geschickten und inzwischen auch veröffentlichten Stellungnahme von Anfang Juni kaum ein gutes Haar an dem Vorhaben.
Und weiter:
Der Beauftragte bittet die Bundesregierung um Stellungnahme binnen 60 Tagen. Bis zu dieser Frist Ende Juli könnte der Entwurf freilich bereits Bundestag und Bundesrat passiert haben.
Schon fast erledigt.

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Gallus
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Gallus »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:36
Sogar das UN-Menschenrechtskommissariat hat sich vor einiger Zeit eingeschaltet und massenhaft schwerste Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert.
Mal angenommen, die GroKo regiert im September weiter. Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Maas im Amt zu halten ist, sobald das BVerfG auch nur eines der beiden heute beschlossenen Gesetze zurückpfeift.

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overkott
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:42
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:36
Sogar das UN-Menschenrechtskommissariat hat sich vor einiger Zeit eingeschaltet und massenhaft schwerste Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert.
Mal angenommen, die GroKo regiert im September weiter. Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Maas im Amt zu halten ist, sobald das BVerfG auch nur eines der beiden heute beschlossenen Gesetze zurückpfeift.
Damit Schwarz-gelb der Entdemokratisierung ein Ende bereiten kann, muss Gelb erst mal gewinnen. Dann kann Maas wieder ins Saarland fahren.

RomanesEuntDomus
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:42
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:36
Sogar das UN-Menschenrechtskommissariat hat sich vor einiger Zeit eingeschaltet und massenhaft schwerste Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert.
Mal angenommen, die GroKo regiert im September weiter. Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Maas im Amt zu halten ist, sobald das BVerfG auch nur eines der beiden heute beschlossenen Gesetze zurückpfeift.
Die Lösung heißt Ämterrotation. Ursula v.d.Leyen nimmt auf Maas' Stuhl Platz usw.

Sie ist für das Ministerium voll qualifiziert, denn lange vor "Flinten-Uschi" hatte sie bereits den Beinamen "Zensur-Ulla".

Marienkind
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Marienkind »

RomanesEuntDomus: Christliches Abendland? Hä? Einfach mal nach "Thron des Satans" (Offb 2,13) googeln und nachsehen, wo der sich ungefähr seit der Gründung des Deutschen Reichs befindet.
.
Immerhin gilt es in diesem Jubeljahr 2017 auch an Offb 14,6 + 7 zu erinnern!

PascalBlaise
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von PascalBlaise »

Mich ärgert das gewaltig. Solche Deppen.
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ar26
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von ar26 »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:42
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:36
Sogar das UN-Menschenrechtskommissariat hat sich vor einiger Zeit eingeschaltet und massenhaft schwerste Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert.
Mal angenommen, die GroKo regiert im September weiter. Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Maas im Amt zu halten ist, sobald das BVerfG auch nur eines der beiden heute beschlossenen Gesetze zurückpfeift.
Das wird nicht passieren, weil ein Normenkontrollverfahren durch die BReg, eine LReg oder 1/4 der MdB initiiert werden müsste. Glaubst Du, die AfD schafft 25% der MdB? Heute sage ich, leider nein. Auch deswegen nicht, weil Konservative wie Du sich zu fein sind, die zu wählen.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Gallus »

ar26 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 19:55
Das wird nicht passieren, weil ein Normenkontrollverfahren durch die BReg, eine LReg oder 1/4 der MdB initiiert werden müsste. Glaubst Du, die AfD schafft 25% der MdB? Heute sage ich, leider nein. Auch deswegen nicht, weil Konservative wie Du sich zu fein sind, die zu wählen.
Zum Glück nein. Ich will mir gar nicht ausmalen, was für schräge Leute von den hinteren Listenplätzen ins Parlament gespült würden, wenn die AfD 25% bekäme.

Da allerdings heute über 200 Abgeordnete dagegen gestimmt haben, würde das für eine Normenkontrollklage reichen. Wenn das Gewissen in der Abstimmung frei ist, dann ist es das auch danach. Mal schauen, ob die Helden sich trauen.

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von ar26 »

Ich sehe, Du bist ein Mensch der bloßen Hoffnung, ich ein Mensch der Tat. Besser schräge Typen als gar keine Opposition.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Gallus »

ar26 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 20:51
Ich sehe, Du bist ein Mensch der bloßen Hoffnung, ich ein Mensch der Tat. Besser schräge Typen als gar keine Opposition.
Glaube, Liebe, Hoffnung, darauf kommt's an. ;D

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von ar26 »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:01
ar26 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 20:51
Ich sehe, Du bist ein Mensch der bloßen Hoffnung, ich ein Mensch der Tat. Besser schräge Typen als gar keine Opposition.
Glaube, Liebe, Hoffnung, darauf kommt's an. ;D
Dann hoffe ich einfach mal, dass schräge Typen besser sind als ihr Ruf und am Ende auch für Dich die Drecksarbeit miterledigen.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

PascalBlaise
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von PascalBlaise »

Es stellt sich jetzt schon nochmal massiv die Wahlfrage für die BTW. Hab jetzt schon mit einigen Leuten darüber gesprochen, hier auf dem Land herrscht allgemein Unverständnis und Verärgerung. Ich glaube aber nicht, dass viele deswegen nicht mehr CSU wählen. Geringstes Übel halt und man weiß was man bekommt.
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

Was mich persönlich viel mehr beunruhigt und verärgert als das Ergebnis der heutigen Abstimmung (denn ich habe noch nie viel Hoffnung in den Staat gesetzt und kann schon deshalb niemals auch nur annähernd "nationalkonservativ" sein), ist die Art, wie sich von Seiten der Politik schon wenige Stunden nach dieser Abstimmung Druck auf die Kirche(n) ankündigt.

Wolfgang Kubicki (FDP) in einem Interview mit SputnikNews:
Die Diskussion wird damit nicht aufhören, denn Diskriminierung hat nicht (nur) was mit der rechtlichen Gleichstellung zu tun, sondern mit der gesellschaftlichen Achtung. Und ich will auch hier daran erinnern: die Katholische Kirche ist nach wie vor nicht bereit, eine Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern zu akzeptieren. Da wird auch in der Katholischen Kirche noch einiges zu bewegen sein. Und (äh) auch die Evangelische Kirche war bisher nicht bereit, Paare zu trauen, sondern sie nur zu segnen. Auch das wird sich jetzt ändern müssen, denn nach der zivilrechtlichen Gleichstellung muß jetzt auch die gesellschaftliche Gleichstellung vollständig erfolgen.
Die Tonaufnahme des Interviews befindet sich auf https://soundcloud.com/sputnik-de . Transkribiert habe ich Kubickis Aussagen etwa ab Minute 4:00. Unterstreichungen von mir.

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Caviteño »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:42
Mal angenommen, die GroKo regiert im September weiter. Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Maas im Amt zu halten ist, sobald das BVerfG auch nur eines der beiden heute beschlossenen Gesetze zurückpfeift.
:D :D :D
Wieviele Minister sind denn schon im Amt geblieben, obwohl das BVerfG ihre Gesetze als verfassungswidrig kassiert hat! Da muß man doch nur an die Steuergesetze unterschiedlicher Finanzminister denken, z.B. an die sog. Atomsteuer, die erst vor wenigen Wochen von Karlsruhe bachab geschickt wurde. Dann wären Schäuble und auch die Kanzlerin mit ihrer ganzen Energiewende nicht mehr im Amt zu halten.

PS:
von der Leyen kann zwar vieles - aber sie ist keine Juristin und das war bisher immer eine Voraussetzung. Wenn ich allerdings an Frau Schavan und ihren neuen Job in Rom denke, ist das unter Merkel auch anders geworden.

PPS:
Wenn jeder Minister zurücktreten müßte, sobald ein Gesetz als verfassungswidrig verworfen wird - wo sollten dann die ganzen Minister untergebracht werden? Soviele Botschafterposten gibt es doch gar nicht....

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

Die Bayern sagen sich: Mia san zwar Bayern, aba net bled. Das zeigt sich in der Taktik. Nachdem die FDP 2009 bei der BTW mit 14,6 Prozent durch Leihstimmen deutlich überbewertet war und glaubte, den Molli machen zu müssen, rauschte sie 2013 unter die 5 Prozent. Davon hat Gerda Hasselfeldt profitiert. Seehofer dreht aber nicht weniger Pirouetten, als Merkel. Das kostet einerseits Glaubwürdigkeit, könnte aber in Bayern Schwarz-gelb begünstigen. Die Meinungsinstitute sagen voraus, dass die CSU leichter tendiert, die FDP solide bewertet wird und auch die AfD noch nicht im Keller ist.
Zuletzt geändert von overkott am Freitag 30. Juni 2017, 21:48, insgesamt 1-mal geändert.

Caviteño
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Caviteño »

ar26 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 19:55
Das wird nicht passieren, weil ein Normenkontrollverfahren durch die BReg, eine LReg oder 1/4 der MdB initiiert werden müsste.
Da könnte doch mal das Großmaul aus Bayern zeigen, was in ihm steckt. Aus dem bayerischen Löwen ist auch ein Schmusekater geworden... Große Ankündigungen (s. Grenzsicherung) und dann den Schwanz einziehen.

Gibt es eine zeitliche Befristung für ein Normenkontrollverfahren oder könnte man das auch noch z.B. in 2018 anstrengen?
Vielleicht traut sich der Löwe, wenn Merkel - wider alle Erwartungen und Vorhersagen - die Wahl verlieren sollte oder aus anderen Gründen nicht mehr im Amt ist.

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

Der Schwarze Kanal macht sich die Meinung der Volkskammer zu eigen. Diese kümmert sich statt um Geburten und Rente um Lust und Liebe. Wolf Schnitzler. der zwar verdächtig aussieht, aber ( laut Volle Pulle ) verheiratet ist und drei Kinder, vielleicht sogar nicht einmal aus einer Patchworkfamilie hat, betreibt seine stromlinienförmige Grundgesetz-Exegese, indem er das Ende der Fünfziger mit dem Ende der Vierziger vertauscht. Dass sich nicht die Geburtenrate erhöht, sondern nur die Kosten beim Amt erhöhen, wenn Kinder in prekäre Verhältnisse umverteilt werden, hat er sich gar nicht überlegt. Das hieße ja schließlich auch, überhaupt einen kritischen Gedanken zuzulassen. Aber es reicht ja, wenn es immerhin eine freie Meinung gibt, ne?
Zuletzt geändert von overkott am Freitag 30. Juni 2017, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Gallus »

Caviteño hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:42
Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 17:42
Mal angenommen, die GroKo regiert im September weiter. Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Maas im Amt zu halten ist, sobald das BVerfG auch nur eines der beiden heute beschlossenen Gesetze zurückpfeift.
:D :D :D
Wieviele Minister sind denn schon im Amt geblieben, obwohl das BVerfG ihre Gesetze als verfassungswidrig kassiert hat! Da muß man doch nur an die Steuergesetze unterschiedlicher Finanzminister denken, z.B. an die sog. Atomsteuer, die erst vor wenigen Wochen von Karlsruhe bachab geschickt wurde. Dann wären Schäuble und auch die Kanzlerin mit ihrer ganzen Energiewende nicht mehr im Amt zu halten.
Der Punkt ist, daß der Justizminister auch "Verfassungsminister" genannt wird, weil es seinem Hause obliegt, dafür zu sorgen, daß Gesetzentwürfe handwerklich in Ordnung und verfassungskonform sind. Wenn nun mit dem NetzDG ein Gesetzentwurf verfassungswidrig sein sollte, der nicht nur in seinem Hause geprüft, sondern dort sogar angestoßen wurde, dann ist das nochmal ein anderes Kaliber. Zumal diesmal (ebenso wie bei der "Ehe für alle") transparent ist, daß eigentlich alle namhaften Experten vor der Abstimmung vor dem Verfassungsbruch gewarnt haben.

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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von Gallus »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:37
Wolfgang Kubicki (FDP) in einem Interview mit SputnikNews:...
Ja, falls Franz den homofreundlichen Bischof Forte für die Glaubenskongregation wählt, dann kriegen wir das vielleicht schneller, als wir gucken können. :bedrippelt:

Es ist aber allgemein interessant zu sehen, wie sehr die Befürworter des neuen Gesetzes jetzt Oberwasser haben. In den sozialen Medien läuft schon eine regelrechte Hexenjagd auf den Autor, der heute in der FAZ unter Pseudonym die Homoehe scharf kritisiert hat. Daß gleich am ersten Tag die Gaystapo schon auf Hochtouren läuft hätte ich nicht erwartet. Da außerdem auch noch die EKD die christliche Lehre komplett vergessen hat und die Homoehe unterstützt, können wir Katholiken und in der öffentlichen Diskussion auf stürmische Zeiten einstellen.

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overkott
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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Beitrag von overkott »

Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 22:10
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:37
Wolfgang Kubicki (FDP) in einem Interview mit SputnikNews:...
Ja, falls Franz den homofreundlichen Bischof Forte für die Glaubenskongregation wählt, dann kriegen wir das vielleicht schneller, als wir gucken können. :bedrippelt:

Es ist aber allgemein interessant zu sehen, wie sehr die Befürworter des neuen Gesetzes jetzt Oberwasser haben. In den sozialen Medien läuft schon eine regelrechte Hexenjagd auf den Autor, der heute in der FAZ unter Pseudonym die Homoehe scharf kritisiert hat. Daß gleich am ersten Tag die Gaystapo schon auf Hochtouren läuft hätte ich nicht erwartet. Da außerdem auch noch die EKD die christliche Lehre komplett vergessen hat und die Homoehe unterstützt, können wir Katholiken und in der öffentlichen Diskussion auf stürmische Zeiten einstellen.
Das geht ganz schnell. Irgendein Meinungsinstitut setzt ( frei erfunden ) eine Zahl in die Welt: "80 Prozent der Katholiken finden Homoehe katholisch!", schon verbreitet der erste Ventilator diese Zahl. Und das ZdK sagt: "Ja, wir liegen mit den Bischöfen nicht immer über Kreuz. Aber Homosex gehört inzwischen zum guten Ton. Deshalb sollte die Pädophiliedebatte auch in der Kirche intensiv geführt werden, um Missbrauch, Missbrauch zu beenden."

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