Rituswechsel

Allgemein Katholisches.
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Juergen
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Rituswechsel

Beitrag von Juergen »

Linus (im Blödelthread: Wer wird der nächste Papst) hat geschrieben:aber echt: wie geht ein rituswechsel (ist das nicht nur theoretisch möglich) bzw. wird das auch gemacht?
Möglichkeit des Rituswechsels

1. Wechsel mit/ohne Zustimmung des Apostolischen Stuhls

a) Mit Zustimmung des Apostolischen Stuhls
Canon 112 § 1, 1° CIC entspricht c. 32 § 1 CCEO. Nach dieser Regelung bedarf jeder Wechsel der Ecclesia sui iuris der Zustimmung des Apostolischen Stuhls. Der CIC spricht hier von einer Erlaubnis der CCEO von einer Zustimmung des Apostolischen Stuhls. – Beide scheinen aber dasselbe zu meinen. – Im diesem Zusammenhang ist c. 31 zu sehen, der es untersagt, daß jemand einen Gläubigen auf irgendeine Weise zum Rituswechsel bewegt.

b) Ohne Zustimmung des Apostolischen Stuhls
Der Übertritt zu einer Ecclesia sui iuris zu einer anderen ist dann nicht an eine vorausgehende Zustimmung des Hl. Stuhls gebunden, wenn sich in einem Territorium zwei Eparchien verschiedener Ecclesiae sui iuris befinden (Überschneidung von Territorien / nicht Deckungsgleichheit). Will unter diesen Voraussetzungen jemand von der einen zu der anderen übertreten, so wird, die Zustimmung des Hl. Stuhls vorausgesetzt, wenn die Bischöfe beider Epar-chien dem Übertritt zugestimmt haben (c. 32 § 2 CCEO).

c) Konversionen von getauften Nichtkatholiken
In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, daß bei einer Konversion eines getauften Nichtkatholiken, dieser (auf der ganzen Welt) seinen Ritus beibehält. Die hat in so weit auch für die lateinische Kirche Auswirkungen, daß etwa ein griechisch-orthodoxer Christ, der in die katholische Kirche wechseln will, nicht lateinisch-katholisch, sondern nur griechisch-katholisch werden kann (c. 35 CCEO) [vgl. auch 896-901 CCEO – Nichts im CIC]. Gerade in Anbetracht der großen Zahl von Aussiedlern aus den osteuropäischen Ländern ist diese Bestimmung auch für und in der lateinischen Kirche wichtig. – Protestanten werden der Ecclesia latina zugeschrieben.


2. Rituswechsel bei Eheschließung / während und nach der Ehe

Während der Ehe oder bei Eheschließung ist eine Rituswechsel einfacher möglich.
Nach c. 112 § 1, 2° des CIC hat sowohl der Mann als auch die Frau das Recht, zu der Ecclesia sui iuris des Ehepartners überzutreten. Der CCEO (c. 33) gesteht dieses Recht nur der Frau zu. Nach Beendigung der Ehe (Tod, Nichtigkeit) kann der Partner, der gewechselt hat, zu seiner ursprünglichen Ecclesia sui iuris zurückkehren.
Ein Sonderfall ist hier zu beachten: Sollte z.B. ein lateinisch-katholischer Mann eine Frau einer Ecclesia sui iuris des ostkirchlichen Rechtsbereiches heiraten, so hat er, kraft den Bestimmungen des CIC das Recht, zu der Ecclesia sui iuris seiner Frau überzutreten, obwohl ihm dieses Recht nach dem CCEO nicht zusteht. – Es gilt hier immer das Recht der Ecclesiae sui iuris dem der Betreffende im Augenblick angehört.


3. Rituswechsel/zugehörigkeit von Kindern bei Mischehen

Bei einem Übertritt von katholischen Eltern zu einer anderen Ecclesia sui iuris folgen die Kinder, die das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von Gesetzes wegen (ipso iure), den Eltern bzw. dem (katholischen Eltern-teil). Nach Vollendung des 14. Lebensjahres können die Kinder zur ihrer ursprünglichen Ecclesia sui iuris zurückkehren (c. 112 § 1, 3° CIC; c. 34 CCEO).
Der CCEO enthält noch eine kleine Präzisierung, die im CIC nicht so eindeutig ist: Tritt in einer katholischen Ehe nur ein Partner zu einer anderen Ecclesia sui iuris über, so folgen die Kinder unter 14 Jahren diesem Elternteil nur dann, wenn die Eltern dies einvernehmlich wollen (c. 34 CCEO).
Keine Regelung findet sich für die Kinder von Erziehungsberechtigten, die nicht die Eltern sind. Hier müssen wohl die Regelungen von c. 34 CCEO entsprechend Anwendung finden.


4. Verfahren und Wirksamkeit des Rituswechsels

Canon 36 CCEO regelt die Wirksamkeit und des Rituswechsels. Man muß drei Fälle unterscheiden:
1. Der Übertritt nach c. 32 § 1 CCEO (Kraft Rescript des Apost. Stuhls)
2. Der Übertritt nach c. 32 § 2 CCEO (territoriale Überschneidungen)
3. Der Übertritt nach c. 33 CCEO (im Zusammenhang mit der Ehe)
Der erste Weg muß immer dann gegangen werden – das hört sich jetzt etwas komisch an – wenn der zweite und dritte nicht möglich sind.
Der Antragsteller richtet seine Bittschrift an den Apost. Stuhl. In einigen Ländern hat der päpstliche Gesandte die Vollmacht erhalten, die Zustimmung des Apost. Stuhls zu erteilen, wenn die Zustimmung der beiden beteiligten Hierachen vorliegt.
Das Rescript wird dem Hierarchen der Ecclesia sui iuris übermittelt zu der der Antragstellter übertreten will. Der Hierarch teilt es dann, in der Regel über den Pfarrer (ad quem) dem Antragsteller mit.
Wenn das Rescript dann nichts anderes vorsieht, findet c. 36 Anwendung. Die Erfordernis von zwei Zeugen gilt dabei nur dann, wenn die Erklärung vor einem delegierten Priester abgegeben wird. Der Übertritt wird in beiden Ecclesiae sui iuris in den Büchern vermerkt.
Im zweiten Fall, wenn sich die Territorien zweier Ecclesiae sui iuris überschneiden, muß der Apost. Stuhl nicht eingeschaltet werden. Zuerst wendet sich der Antragsteller an seinen eigenen Hierarchen (a quo) und dann mit dem zustimmenden Votum an den Hierarchen zu dessen Ecclesia sui iuris er übertreten will. Sind beide Hierarchen einverstanden, kann die Erklärung gemäß c. 36 CCEO abgegeben werden. – Weigern sich beide Oberhirten, so kann der erste Weg beschritten werden.
Im dritten Fall, bedarf es keiner höheren Autorität. Es muß lediglich die Willenserklärung nach c. 36 CCEO abgegeben werden. Mit Abgabe dieser Willenserklärung wird der Übertrittswillige der anderen Ecclesia sui iuris zugeschrieben (Frühestens mit Abschluß der Ehe).
Gruß Jürgen

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WiTaimre
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Beitrag von WiTaimre »

*g* fuer den Ritus-wechsel - wenn man eine Unierte Kirche waehlt, wird es sicherlich nur benoetigen, sich koerperschaftlich bei den einen auszutragen und bei den andern einzutragen.
Aber tztz mit "Papst Schenuda" - da geht es nicht um den Ritus, die Koptische Kirche ist (noch) nicht mit der Lehre oder sonst wie uniert, ich meine, da war eine Naehe zum Monophysitismus - vielleicht muss man dazu auch ein Aegypter werden, fuer die Nations-Angehoerigkeit.

*g* Sonderangebot: es gibt eine kleine unierte ex-Kopten-Kirche, die ist uniert (war auch bei der Bestattung des Hl.Vaters im Kranz der Patriarchen zu sehen).

Schalom - Pax :huhu:
mfG WiT :.)

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Linus
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Beitrag von Linus »

wobei soweit ich das jetzt weiß (WIMRE, Robert) gibts gute Gespräche zwischen monophysitisten und uns - offenbar handelte es sich damals bei der trennung um ein "mißverständnis theologischer art". sprich eigentlich glauben monophysitisten eh das gleiche wie wir.
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Linus hat geschrieben:wobei soweit ich das jetzt weiß (WIMRE, Robert) gibts gute Gespräche zwischen monophysitisten und uns - offenbar handelte es sich damals bei der trennung um ein "mißverständnis theologischer art". sprich eigentlich glauben monophysitisten eh das gleiche wie wir.
Ne, die Monophysiten wissen gar nicht, daß sie Monophysiten sind :D

Die Trennung geschah damals ja gleichsam "schleichend". Die Bischöfe verstanden einfach kein Griechisch mehr und sind nicht mehr zu den Konzilien gefahren....
Gruß Jürgen

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Linus
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Linus »

Juergen hat geschrieben:b) Ohne Zustimmung des Apostolischen Stuhls
Der Übertritt zu einer Ecclesia sui iuris zu einer anderen ist dann nicht an eine vorausgehende Zustimmung des Hl. Stuhls gebunden, wenn sich in einem Territorium zwei Eparchien verschiedener Ecclesiae sui iuris befinden (Überschneidung von Territorien / nicht Deckungsgleichheit). Will unter diesen Voraussetzungen jemand von der einen zu der anderen übertreten, so wird, die Zustimmung des Hl. Stuhls vorausgesetzt, wenn die Bischöfe beider Epar-chien dem Übertritt zugestimmt haben (c. 32 § 2 CCEO).
Mh. Das hieße als zur ED Wien gehörender (Wo der Kardinal auch gleichzeitig der Metropolit der griech.kath. ist) müsste ich dort anfragen, und der Kardinal einerseits ins seiner Funktion als lateiner und andererseits als "grieche" seine Zustimmung geben?

Hab ich das jetzt richtig von "kirchenrechtssprech" in "praktischsprech" übersetzt?
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Beitrag von Linus »

Juergen hat geschrieben:Die Trennung geschah damals ja gleichsam "schleichend". Die Bischöfe verstanden einfach kein Griechisch mehr und sind nicht mehr zu den Konzilien gefahren....
Wobei die Annäherungsgespräche ziemlich weit gediehen sein dürften.
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Juergen
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Juergen »

Linus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:b) Ohne Zustimmung des Apostolischen Stuhls
Der Übertritt zu einer Ecclesia sui iuris zu einer anderen ist dann nicht an eine vorausgehende Zustimmung des Hl. Stuhls gebunden, wenn sich in einem Territorium zwei Eparchien verschiedener Ecclesiae sui iuris befinden (Überschneidung von Territorien / nicht Deckungsgleichheit). Will unter diesen Voraussetzungen jemand von der einen zu der anderen übertreten, so wird, die Zustimmung des Hl. Stuhls vorausgesetzt, wenn die Bischöfe beider Epar-chien dem Übertritt zugestimmt haben (c. 32 § 2 CCEO).
Mh. Das hieße als zur ED Wien gehörender (Wo der Kardinal auch gleichzeitig der Metropolit der griech.kath. ist) müsste ich dort anfragen, und der Kardinal einerseits ins seiner Funktion als lateiner und andererseits als "grieche" seine Zustimmung geben?

Hab ich das jetzt richtig von "kirchenrechtssprech" in "praktischsprech" übersetzt?
Ja.

Du brauchst aber 2 schriftliche Genehmigungen. D.h. der Kardinal muß Dir zwei Briefe schreiben: einen als Bischof von Wien und einen als Patriarch der gr.-kath. Kirche.
:D
Gruß Jürgen

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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

sicher nicht als patriach währ der gute mann das auch noch währe er nicht zu ertragen :D

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

ottaviani hat geschrieben:sicher nicht als patriach währ der gute mann das auch noch währe er nicht zu ertragen :D
*ups*

Na dann eben als Metropolit. Das geht schon. Um zustimmen zu können muß er ja nur Eparchialbischof sein.
Gruß Jürgen

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Linus
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Beitrag von Linus »

Genauso dachte ich mirs schon.

Wobei ob er dann in einen interessenkonflikt gerät?

:D (als lateiner kann ich jeden brauchen als grieche auch - na mach mas wie in so mancher wiener landpfarre da ist der griechische pope samt ehefrau regulärer lateinischer pfarrer)

nebstbei: ich hab von der möglichkeit der "einjährigen diözesanflucht" gehört - (also ein jahr weg aus der heimatdiözese und dann "umschreiben" lassen (weil man ja formell einem anderen bischof unterstellt war.) geht das?
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Linus hat geschrieben:nebstbei: ich hab von der möglichkeit der "einjährigen diözesanflucht" gehört - (also ein jahr weg aus der heimatdiözese und dann "umschreiben" lassen (weil man ja formell einem anderen bischof unterstellt war.) geht das?
Drei Monate reichen aus. Nach c. 102 §2 hat man damit dort einen Nebenwohnsitz und einen "neuen" Pfarrer und Ordinarius (c. 107 §1); den Wohnsitz bekommt man nach Kirchenrecht erst nach fünf Jahren (c. 102 §1) -- ist aber eigentlich wurscht, ob man nun Nebenwohnsitz oder Wohnsitz dort hat.

"Umschreiben" lassen mußt Du nix, das passiert automatisch de iure.

Aber damit wechselst Du keinen Ritus, sondern nur die Pfarrei und ggf.Diözese.
Gruß Jürgen

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Linus
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Beitrag von Linus »

Hab das ja jetzt im Spezialfall Wien (gleichzeitig lateinisch und griechischer Ritus in einer Hand) wissen wollen.
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WiTaimre
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Beitrag von WiTaimre »

LOL - ist das nu eine Art Bi_nitaet, in Wien?
Oder fehlt's uns auch da schon an "Bodenpersonal"?
Die Trennung geschah damals ja gleichsam "schleichend". Die Bischöfe verstanden einfach kein Griechisch mehr und sind nicht mehr zu den Konzilien gefahren....
- sag an! - da muss man die Abessinische Orthodoxie wirklich loben, die waren trotz jedesmal noetiger Durchquerung der Muslime sogar noch bis 1414 auf jedem Konzil mit dabei :.)

Das war eine so haarstraeubende Reise, dass sie manchmal, wenn ein Patriarch starb und der naechste - wegen der orthodoxen Oikumene - aus Alexandria her geweiht anreisen musste, ab und zu mehrere "bestellt" werden mussten, sie wurden unterwegs "verloren".

Ich bin uebrigens ein grosser Fan der Alten Aethiopien-Kirche(n) :)
mfG WiT :.)

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Simon
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Rituswechsel

Beitrag von Simon »

Hallo Juergen, darf ich deinen Beitrag "Möglichkeit des Rituswechsels" unter Nennung deines Namens und des Forums andernorts zitieren?

MfG Simon
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Zitat von Albert Schweitzer

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Du kannst ja von "andersorts" nach hier verlinken ;D
Gruß Jürgen

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Simon
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Beitrag von Simon »

Hallo Jurgen, ich wusste nicht, ob das hier gewünscht wird.
Danke für den Tipp.
Herzliche Grüße
Simon
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Zitat von Albert Schweitzer

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

*nach sieben Jahren aufwärm*

Bin über Google hierhergeraten, weil ich mal neugierig war, ob man eigentlich mirnixdirnix von der lateinischen in die unierte Kirche wechseln kann (nicht daß ich persönlich das vorhätte, nur so aus akademischem Interesse).

Aber ich hätte folgende Anmerkung, daß die lateinische Kirche sich m.W. nicht als "ecclesia sui generis" versteht.

D.h. mit Zustimmung des römisch-katholischen und bspw. des ukrainisch-unierten Bischofs wechseln (Möglichkeit 2) geht m.E. nicht. Wobei, wie schon Linus bemerkte, in Wien da eh eine Personalunion besteht.

Mit den "überschneidenden Eparchien" sind nach meinem Verständnis nur die Nicht-Römer untereinander gemeint, wenn es zB irgendwo im Grenzgebiet oder in der Diaspora sowohl ukrainisch-unierte als auch eine Maroniten-Eparchie gibt.

Daß sich römisch-katholische Diözesen und unierte Eparchien überschneiden, ist ja der Regelfall. Die sind nicht gemeint.

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Knecht Ruprecht
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Knecht Ruprecht »

2. Rituswechsel bei Eheschließung / während und nach der Ehe

Während der Ehe oder bei Eheschließung ist eine Rituswechsel einfacher möglich.
Nach c. 112 § 1, 2° des CIC hat sowohl der Mann als auch die Frau das Recht, zu der Ecclesia sui iuris des Ehepartners überzutreten. Der CCEO (c. 33) gesteht dieses Recht nur der Frau zu. Nach Beendigung der Ehe (Tod, Nichtigkeit) kann der Partner, der gewechselt hat, zu seiner ursprünglichen Ecclesia sui iuris zurückkehren.
Ein Sonderfall ist hier zu beachten: Sollte z.B. ein lateinisch-katholischer Mann eine Frau einer Ecclesia sui iuris des ostkirchlichen Rechtsbereiches heiraten, so hat er, kraft den Bestimmungen des CIC das Recht, zu der Ecclesia sui iuris seiner Frau überzutreten, obwohl ihm dieses Recht nach dem CCEO nicht zusteht. – Es gilt hier immer das Recht der Ecclesiae sui iuris dem der Betreffende im Augenblick angehört.
Dann kann ich bei der standesamtlichen Eheeintragung ja auch gleich meinen Wechsel von römisch-katholisch zu griechisch-katholisch vornehmen, wenn ich schon mal da sein werde :ikb_tooth:
Als erstes wird aber der Steuerklassenwechsel vorgenommen, so raubt mir der Staat bei Steuerklasse 3 etwas weniger "Lohn".

Ansonsten ist das firmenpolitisch natürlich sehr gut durchdacht. Ein Wechsel zum "konstengünstigen" (keine Kirchensteuer) Label bei gleich hoher Qualität unter der selben Marke wird ausgeschlossen. Ausser man hat den Ausnahmezustand, bei dem die Ehepartnerin griechisch-katholisch ist.
Da aber auf dem "deutschen" Heiratsmarkt nicht so viele "griechisch-katholische" Frauen verfügbar sind, muss das römisch-katholische "Label" keine grossen Umsatzeinbußen fürchten. :D

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Ich glaube nicht, daß Deutschland weltkirchlich gesehen so bedeutend ist, daß das Kirchenrecht danach ausgerichtet ist ;-)

Und am Standesamt wird das nicht gehen. Selbst weltlich-steuerrechtlich nicht; da mußt Du m.W. bescheinigen, daß die "neue" Kirche Dich auch nimmt. Und das werden sie wohl erst nach der kirchlichen Trauung bestätigen.

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Wobei ich das ja irgendwie skurril finde, daß man da nicht einfach wechseln kann - gleiche Theologie, gleicher Papst, aber man muß bleiben, wo man ist....

Und noch skurriler, daß, wie Linus schreibt, ein getaufter Protestant, selbst wenn er nur Karteileiche gewesen wäre, nicht in die unierte Kirche eintreten kann. Oder, wahrscheinlich gar nicht so unrealistisch, ein Russe, der (um der Oma eine Freude zu machen) russisch-othodox getauft wurde, aber atheistisch erzogen, nicht in Deutschland in die lateinische Kirche eintreten kann.

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Niels
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Niels »

Firmian hat geschrieben:Wobei ich das ja irgendwie skurril finde, daß man da nicht einfach wechseln kann - gleiche Theologie, gleicher Papst, aber man muß bleiben, wo man ist....

Und noch skurriler, daß, wie Linus schreibt, ein getaufter Protestant, selbst wenn er nur Karteileiche gewesen wäre, nicht in die unierte Kirche eintreten kann. Oder, wahrscheinlich gar nicht so unrealistisch, ein Russe, der (um der Oma eine Freude zu machen) russisch-othodox getauft wurde, aber atheistisch erzogen, nicht in Deutschland in die lateinische Kirche eintreten kann.
Es handelt sich immerhin um einen Wechsel zu einer "ecclesia sui iuris " (nicht generis), die zwar in Einheit mit dem Bischof von Rom steht, aber ansonsten "was Eigenes" ist. Ich denke mal, dass im konkreten Fall sich immer Lösungen finden lassen.

CIC_Fan

Re: Rituswechsel

Beitrag von CIC_Fan »

Praqktisch stellt sich die Frage wozu einen Ritus wechsel man kann jedes Sakrament in einem andern Ritus empfangen bei mir ist es mittlerweile aus praktischen Gründen fast so daß ich nur meghr in 2 Ost Riten Praktiziere

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Re: Rituswechsel

Beitrag von Fragesteller »

Kann man seine Kinder in einem Fremdritus taufen (und firmen) lassen? Wie sieht es für "lateinische" Kinder vor dem westlichen Erstkommunionsalter mit der Kommunionteilnahme bei Ostlern aus? An diesen Punkten wird es vllt. schwierig mit der vollständigen Teilnahme am kirchlichen Leben ohne formalen Rituswechsel.

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Re: Rituswechsel

Beitrag von taddeo »

Fragesteller hat geschrieben:Kann man seine Kinder in einem Fremdritus taufen (und firmen) lassen? Wie sieht es für "lateinische" Kinder vor dem westlichen Erstkommunionsalter mit der Kommunionteilnahme bei Ostlern aus? An diesen Punkten wird es vllt. schwierig mit der vollständigen Teilnahme am kirchlichen Leben ohne formalen Rituswechsel.
Die Erlaubnis des zuständigen Wohnsitzpfarrers vorausgesetzt, kann ein Lateiner sein Kind auch zB im byzantinischen Ritus taufen lassen, natürlich nur von einem katholischen Priester (sei es ein lateinischer, der auch byzantinisch zelebrieren darf, oder ein orientalischer Katholik). Die bewirkt keinen "Rituswechsel", das Kind bleibt deshalb wie die Eltern der lateinischen Rituskirche zugehörig. Mit so einer Taufe verbunden ist automatisch die Firmung in Gestalt der Myronsalbung. Das Kind kann und darf also später nicht nochmals gefirmt werden. Außerdem empfängt es im Zusammenhang mit Taufe und Firmung auch erstmals die Hl. Kommunion.

Ein nicht gefirmtes Kind wird normalerweise in den orientalischen Riten nicht zur Kommunion zugelassen, auch wenn es schon die lateinische Erstkommunion hatte. Die eigentlichen Ostkirchen halten sich m. W. alle an diesen Grundsatz. Bei lateinischen Priestern, die auch byzantinisch zelebrieren, wird das aber in der Regel nicht so praktiziert, da dürfen diese Kinder auch kommunizieren. Ebenso zB in der Abtei Niederaltaich bei deren Byzantinern.

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Ui - ich war mit meiner Tochter (noch nicht gefirmt) schon mal in einer ukrainisch-unierten Messe (in einer unierten Gemeinde, also nicht bei Biritualisten, und sie ging dort auch zur Kommunion. Ich wollte die sicher nicht provozieren; auf die Idee kam ich gar nicht. Aber sofern die Leute nicht persönlich bekannt sind, sieht man denen die fehlende Firmung ja nicht an.

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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Niels hat geschrieben:
Firmian hat geschrieben: Es handelt sich immerhin um einen Wechsel zu einer "ecclesia sui iuris " (nicht generis), die zwar in Einheit mit dem Bischof von Rom steht, aber ansonsten "was Eigenes" ist.
Naja, gerade die Tatsache, daß es "was eigenes" ist, wäre für mich eher ein Argument, daß ein Wechsel ginge.

Wenn ich mit Wohnsitz in Wien lieber zum Bistum Graz gehören würde, geht das nicht, weil's eben dieselbe Kirche ist, nur ein anderer "Bezirk". Aber daß eine "andere" Kirche [jetzt nicht überstrapazieren, es gibt natürlich nur "eine" Kirche, aber ihr versteht, was ich sagen will] zwar einen Ungetauften grundsätzlich nehmen würde, aber mich nicht so ohne weiteres nehmen würde, nur weil ich in einem anderen Ritus getauft wurde, finde ich jetzt nicht unbedingt einleuchtend.

Ich nehm's aber zur Kenntnis. Und beabsichtige auch keinen Rituswechsel, auch wenn mir die unierten Messen immer gut gefallen haben.

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Re: Rituswechsel

Beitrag von taddeo »

Firmian hat geschrieben:Ui - ich war mit meiner Tochter (noch nicht gefirmt) schon mal in einer ukrainisch-unierten Messe (in einer unierten Gemeinde, also nicht bei Biritualisten, und sie ging dort auch zur Kommunion. Ich wollte die sicher nicht provozieren; auf die Idee kam ich gar nicht. Aber sofern die Leute nicht persönlich bekannt sind, sieht man denen die fehlende Firmung ja nicht an.
Wenn keiner was sagt deswegen, dann ist es auch kein Problem und keine Provokation. Die hiesigen Gemeinden werden das wohl nicht so streng handhaben wie die in den Heimatländern dieser Riten.

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Knecht Ruprecht
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Endlich ist der Mythos um das Thema Rituswechsel und Kirchensteuer gelüfttet.
Ergebnis = Die Kriche lässt sich keinen € entgehen.... :angewidert:

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umusungu
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Re: Rituswechsel

Beitrag von umusungu »

Warum sollte sie auch?

Benedikt

Re: Rituswechsel

Beitrag von Benedikt »

umusungu hat geschrieben:
Freitag 25. Mai 2018, 18:33
Warum sollte sie auch?
Weil die deutsche Amtskirche sich somit der Sünde des Geizes und der Simonie schuldig macht.

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Knecht Ruprecht
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Endlich ist der Mythos um das Thema Rituswechsel und Kirchensteuer gelüfttet.
Ergebnis = Die Kriche lässt sich keinen € entgehen.... :angewidert:

[bild=]https://picload.org/image/dolcrolw/dokument.jpg[/bild]

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Knecht Ruprecht
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Benedikt hat geschrieben:
Freitag 25. Mai 2018, 18:55
umusungu hat geschrieben:
Freitag 25. Mai 2018, 18:33
Warum sollte sie auch?
Weil die deutsche Amtskirche sich somit der Sünde des Geizes und der Simonie schuldig macht.
Souverän ist damit die "Ostkirche" nur beim eigenen Namen. Hätte angenommen die Souveränität würde auch darüber hinausgehen, aber beim Geld ist schluss mit der Freiheit.

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