Ehesakrament
Ehesakrament
Hallo,
im Mai nächsten Jahres kommt der Junggeselle der Junggesellen vom Markt, d.h. der spanische Kronprinz heiratet.
Die Dame seines Herzens ist geschieden. In Medienberichten hört man immer, das wäre egal, denn sie war eh nur standesamtlich verheiratet.
(Da ich immer ein Buch zum Friseur mitnehme, habe ich nicht mehr Informationen darüber.)
Frage: Ist das in D auch möglich? Oder hat Spanien ein anderes Kirchenrecht?
Fragenden Gruß
Petra
(Man möge davon absehen, darauf hinzuweisen, dass Friseurbesuche im Kirchenrecht keine Erwähnung finden...... )
im Mai nächsten Jahres kommt der Junggeselle der Junggesellen vom Markt, d.h. der spanische Kronprinz heiratet.
Die Dame seines Herzens ist geschieden. In Medienberichten hört man immer, das wäre egal, denn sie war eh nur standesamtlich verheiratet.
(Da ich immer ein Buch zum Friseur mitnehme, habe ich nicht mehr Informationen darüber.)
Frage: Ist das in D auch möglich? Oder hat Spanien ein anderes Kirchenrecht?
Fragenden Gruß
Petra
(Man möge davon absehen, darauf hinzuweisen, dass Friseurbesuche im Kirchenrecht keine Erwähnung finden...... )
Also, wenn Sie kath. ist, dann ist sie an die Formpflicht gebunden, d.h. sie hätte auch in der Kirche heiraten müssen, damit es eine sakramentale Ehe ist. - Also war es keine sakramentale Ehe, ergo: sie kann ihr heiraten.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Ins Unreine getippt: Eine Ehe, die nicht der (katholischen) Formpflicht unterliegt und (nur) standesamtlich geschlossen wird, ist gültig (z.B. bei zwei Evangelen).Petra hat geschrieben:Hatte irgendwie im Hinterkopf, dass eine standesamtlich geschlossene Ehe in D sakramentalen Charakter hat, und deshalb nicht so einfach neu geheiratet werden kann. Das ist dann wohl falsch?
Hier offenbaren sich wohl die Ungereimtheiten des kirchl. Eherechtes und des Begriffes/Verständnisses der Naturehe:
Bist Du katholisch und heiratest nicht formgerecht, ist es kein Sakrament - ergo Wiederheirat möglich.
Bist Du evangelisch, ist es immer sakramental - Naturehe!
Gleiches (wie bei ev.) gilt für Ungetaufte!
Wer soll das verstehen?
So etwas kann kath. Taufen verhindern, kenne selbst so einen Fall.
Bist Du katholisch und heiratest nicht formgerecht, ist es kein Sakrament - ergo Wiederheirat möglich.
Bist Du evangelisch, ist es immer sakramental - Naturehe!
Gleiches (wie bei ev.) gilt für Ungetaufte!
Wer soll das verstehen?
So etwas kann kath. Taufen verhindern, kenne selbst so einen Fall.
....bist du katholisch und heiratest einen evangelischen Christen und hast vorher die Befreiung von der Formpflicht beantragt und bewilligt bekommen, dann ist auch dir vor dem Standesamt geschlossenen Ehe eine sakramentale Ehe
....heiraten zwei Katholiken nur standesamtlich und überlegen sich - vielleicht nach Jahren - die Ehe soll doch auch kirchlich gültig sein, dann gibt es dort die Möglichkeit der sog. Heilung ...im Radieschen - ähm ...in der Wurzel (sanatio in radice).
....heiraten zwei Katholiken nur standesamtlich und überlegen sich - vielleicht nach Jahren - die Ehe soll doch auch kirchlich gültig sein, dann gibt es dort die Möglichkeit der sog. Heilung ...im Radieschen - ähm ...in der Wurzel (sanatio in radice).
Gruß Jürgen
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- Robert Ketelhohn
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Nein, Ralf. Sakramental, aber darum genau keine Naturehe.Ralf hat geschrieben:»Bist Du evangelisch, ist es immer sakramental - Naturehe!«
Da geht irgendwas wild durcheinander. Ich weiß nicht, wer hier was mißverstanden hat. jedenfalls aber ist deine Darstellung, Ralf, grundfalsch. Selbst wenn in deinem Beispiel die erste Ehe als weiterhin gültig betrachtet würde – wofür ich überhaupt keine Begründung erkennen kann –, dann wäre dein Täufling eben mit zweien verheiratet und könnte nach der Taufe einen der beiden gemäß can. 1148 CJC entlassen.Derselbe hat geschrieben:»Bist Du ungetauft und heiratest einen Ungetauften, lässt dich scheiden, heiratest wieder und willst Dich dann katholisch taufen lassen, musst Du Deine zweite Frau verlassen. Sonst gibt's keine Taufe. Toll, was? KEINE TAUFE!«
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Hm, also sollen nach Ralf Meinung alle Ehen zwischen zwei Ungetauften sakramental sein? Alle Moslems, Hindus etc. sind also (katholisch und) sakramental verheiratet? Toll !
Jetzt fehlt nur noch ein Löschflugzeug, daß Weihwasser über die Städte und Länder versprüht und einen Piloten der dabei permanent Ruft: Ich taufe Dich...... Fertig ist die Welt voller katholischer, christlicher, verheirateter Menschen
Jetzt fehlt nur noch ein Löschflugzeug, daß Weihwasser über die Städte und Länder versprüht und einen Piloten der dabei permanent Ruft: Ich taufe Dich...... Fertig ist die Welt voller katholischer, christlicher, verheirateter Menschen
Gruß Jürgen
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- Robert Ketelhohn
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Einspruch, euer Ehren!
Also wenn jetzt nicht alle meine Erinnerungen an die Vorlesungen über Eherecht total durcheinander geraten sind, dann stimmt das so nicht! Die Naturehe ist sehr wohl unauflöslich, wenn sie denn gültig geschlossen wurde. Letzteres ist natürlich im konkreten Fall zu überprüfen. Wenn also zwei Ungetaufte heiraten und das logischerweise nur standesamtlich machen, geht man zunächst davon aus, dass die Ehe gültig ist (als Naturehe, und damit dann - da zum Naturrecht die Unauflöslichkeit gehört - auch unauflöslich). Wenn sie sich scheiden lassen und einer der beiden will sich später katholisch taufen lassen, dann macht es natürlich Sinn, bei einem kath. Ehegericht prüfen zu lassen, ob die gescheiterte Ehe denn überhaupt gültig war. Natürlich geht es bei dieser Frage dann nicht um Spezifika des CIC, sondern hauptsächlich um Fragen des Ehekonsenses.
Fazit: Eine Naturehe ist (logischerweise) nicht sakramental, aber gültig, und wenn gültig, auch unauflöslich.
In dem Fall, den Ralf erwähnt, wäre dann die zweite Ehe nicht gültig, da ja bereits ein (naturrechtliches) Eheband bestand.
@Ralf: Ist denn die Gültigkeit der 1. Ehe in diesem konkreten Fall mal überprüft worden? Falls du Genaueres weißt, schreib mir gerne auch per PN.
LG
Biggi
Fazit: Eine Naturehe ist (logischerweise) nicht sakramental, aber gültig, und wenn gültig, auch unauflöslich.
In dem Fall, den Ralf erwähnt, wäre dann die zweite Ehe nicht gültig, da ja bereits ein (naturrechtliches) Eheband bestand.
@Ralf: Ist denn die Gültigkeit der 1. Ehe in diesem konkreten Fall mal überprüft worden? Falls du Genaueres weißt, schreib mir gerne auch per PN.
LG
Biggi
Im Prinzip greift hier sinngemäßt der c. 1148, den Robert schon angeführt hat.
Gruß Jürgen
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Na klar,
nur eine deutsches Hirn kann sich so was ausdenken.
*duckundwegrenn*
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*duckundwegrenn*
Gruß Jürgen
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Doch. Canon 1142 CJC. Lediglich der in der Kanonistik übliche Begriff dafür – eben privilegium Petrinum – ist nicht ausdrücklich erwähnt.cathol01 hat geschrieben:»Zum petrinischen Privileg: das steht ja nicht einmal im Codex …«
Ausnahmecharakter soll die Anwendung privilegium Petrinum natürlich behalten, das ist richtig.Derselbe hat geschrieben:»… was schon den Ausnahmecharakter dieser Möglichkeit unterstreicht.«
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rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Also ich fasse mal zusammen, was ich bisher kapiert habe:
Ein standesamtlich verheirateter und geschiedener Katholik kann wieder heiraten, auch in der Kirche (soweit seine zweite Wahl katholische Ehetauglichkeit hat).
Ein standesamtlich verheirateter und geschiedener Evangele kann nur kirchlich heiraten, wenn sein neues Herzblatt kein gläubiger Katholik ist.
(Wahrscheinlich habe ich da was falsch verstanden....)
Noch ne Frage:
Eine nur-standesamtliche (erste) Eheschließung von einem Evangelen und einer Katholin...tschulligung Katholikin, ist dann
1. für beide nicht sakramental
2. für beide sakramental
3. für den evangelischen Partner sakramental und für den katholischen nicht
(Sakramental ist wohl nicht das richtige Wort, aber ich weiß es nicht besser. Ist keine böse Absicht.)
Ein standesamtlich verheirateter und geschiedener Katholik kann wieder heiraten, auch in der Kirche (soweit seine zweite Wahl katholische Ehetauglichkeit hat).
Ein standesamtlich verheirateter und geschiedener Evangele kann nur kirchlich heiraten, wenn sein neues Herzblatt kein gläubiger Katholik ist.
(Wahrscheinlich habe ich da was falsch verstanden....)
Noch ne Frage:
Eine nur-standesamtliche (erste) Eheschließung von einem Evangelen und einer Katholin...tschulligung Katholikin, ist dann
1. für beide nicht sakramental
2. für beide sakramental
3. für den evangelischen Partner sakramental und für den katholischen nicht
(Sakramental ist wohl nicht das richtige Wort, aber ich weiß es nicht besser. Ist keine böse Absicht.)
Ich habe da auch noch eine Frage dazu:
Wie sieht das Ganze aus, wenn jemand katholisch getauft ist, dann aus der Kirche ausgetreten, standesamtlich verheiratet und geschieden -
wenn derjenige nun ein zweites Mal, diesmal kirchlich heiraten will?
Wird seine erste Ehe als sakramentale Ehe angesehen?
Liebe Grüße,
Wie sieht das Ganze aus, wenn jemand katholisch getauft ist, dann aus der Kirche ausgetreten, standesamtlich verheiratet und geschieden -
wenn derjenige nun ein zweites Mal, diesmal kirchlich heiraten will?
Wird seine erste Ehe als sakramentale Ehe angesehen?
Liebe Grüße,