Mißbrauchsanschuldigungen II
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Zur Kenntnisnahme:
http://www.br.de/nachrichten/unterfrank ... gt1.html
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Mit einem alten Mann sollte man nicht so umgehen. Er ist letztlich ein Bauernopfer.CIC_Fan hat geschrieben:Zur Kenntnisnahme:
http://www.br.de/nachrichten/unterfrank ... gt1.html
Die, die vorher vertuscht haben, vernichten jetzt Existenzen – nun ja …
Solche Strafmaßnamen Jahrzehnte nach der Tat empfinde ich als Rachejustiz – von Leuten, die selbst keine echte Verantwortung übernehmen.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Schon wieder die methodische Verharmlosung, wie von den Linken allgemein bekannt.Siard hat geschrieben:Mit einem alten Mann sollte man nicht so umgehen. Er ist letztlich ein Bauernopfer.CIC_Fan hat geschrieben:Zur Kenntnisnahme:
http://www.br.de/nachrichten/unterfrank ... gt1.html
Die, die vorher vertuscht haben, vernichten jetzt Existenzen – nun ja …
Solche Strafmaßnamen Jahrzehnte nach der Tat empfinde ich als Rachejustiz – von Leuten, die selbst keine echte Verantwortung übernehmen.
Irgendwelche Verfehlungen oder Untaten anderer entschuldigen diesen Mann nicht!
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
was währe die Alternative?Siard hat geschrieben:Mit einem alten Mann sollte man nicht so umgehen. Er ist letztlich ein Bauernopfer.CIC_Fan hat geschrieben:Zur Kenntnisnahme:
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Solche Strafmaßnamen Jahrzehnte nach der Tat empfinde ich als Rachejustiz – von Leuten, die selbst keine echte Verantwortung übernehmen.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Bin ich jetzt ein verharmlosender Linker? Na gut, das ist mir immerhin lieber, als ein übertreibender Nazi zu sein.Sempre hat geschrieben:Schon wieder die methodische Verharmlosung, wie von den Linken allgemein bekannt.
Wer hat das behauptet?Sempre hat geschrieben:Irgendwelche Verfehlungen oder Untaten anderer entschuldigen diesen Mann nicht!
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Ich bezweifle, daß es rechtmäßig ist, wenn eine Konfession ein Aufenthaltsverbot ausspricht. Es wird hier über das Ziel hinausgeschossen. Ihn von Kindern und Jugendlichen fern zu halten und zu suspendieren, sollte ausreichen.CIC_Fan hat geschrieben:was währe die Alternative?Siard hat geschrieben:Mit einem alten Mann sollte man nicht so umgehen. Er ist letztlich ein Bauernopfer.CIC_Fan hat geschrieben:Zur Kenntnisnahme:
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Solche Strafmaßnamen Jahrzehnte nach der Tat empfinde ich als Rachejustiz – von Leuten, die selbst keine echte Verantwortung übernehmen.
Zuletzt geändert von Siard am Mittwoch 21. Dezember 2016, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Du bist beides in Personalunion.Siard hat geschrieben: Bin ich jetzt ein verharmlosender Linker? Na gut, das ist mir immerhin lieber, als ein übertreibender Nazi zu sein.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Ich. Du willst ihn schonen, weil er ein Bauernopfer sei. Das mag er auch noch sein. Dennoch ist er ein Kinderschänder.Siard hat geschrieben:Wer hat das behauptet?Sempre hat geschrieben:Irgendwelche Verfehlungen oder Untaten anderer entschuldigen diesen Mann nicht!
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Ja, das scheint mir auch so.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Quatsch! Von Schonen habe ich nicht gesprochen – ich halte die Strafe allerdings nach mehr als 40 Jahren (!) für übertrieben.Sempre hat geschrieben:Ich. Du willst ihn schonen, weil er ein Bauernopfer sei. Das mag er auch noch sein. Dennoch ist er ein Kinderschänder.Siard hat geschrieben:Wer hat das behauptet?Sempre hat geschrieben:Irgendwelche Verfehlungen oder Untaten anderer entschuldigen diesen Mann nicht!
Im Artikel ist auch nur von einer Minderjährigen, nicht von einem Kind die Rede – woher nimmst Du Deine Weisheit?
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
an sich kann der Bischof das schon er kann verbieten ein Pfarr Gebiet zu betreten wenn der Geistliche das ignoriert ist das sein gutes recht er muß dann natürlich auch die Konsequenz tragenSiard hat geschrieben:Ich bezweifle, daß es rechtmäßig ist, wenn eine Konfession ein Aufenthaltsverbot ausspricht. Es wird hier über das Ziel hinausgeschossen. Ihn von Kindern und Jugendlichen fern zu halten und zu suspendieren, sollte ausreichen.CIC_Fan hat geschrieben:was währe die Alternative?Siard hat geschrieben:Mit einem alten Mann sollte man nicht so umgehen. Er ist letztlich ein Bauernopfer.CIC_Fan hat geschrieben:Zur Kenntnisnahme:
http://www.br.de/nachrichten/unterfrank ... gt1.html
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Das ist Kirchenrecht.Siard hat geschrieben:Ich bezweifle, daß es rechtmäßig ist, wenn eine Konfession ein Aufenthaltsverbot ausspricht.
Eine rechtmäßige Autorität kann einem Kleriker einen Aufenthaltsort (Pfarre, Kloster, Bistum) auferlegen, bzw. diesen ihm verbieten.
Es ist dies die Vindikativstrafe der Praescriptio (bzw. Prohibitio) commorandi in certo loco vel territorio.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Das ist aber CIC von 1917. Oder irre ich mich da?
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
HuhuhuhuhuhuNiels hat geschrieben:Das ist aber CIC von 1917. Oder irre ich mich da?
Verraten!
Gleich haben wir den Chilisalat!
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Nein, richtig.Niels hat geschrieben:Das ist aber CIC von 1917. Oder irre ich mich da?
Ich gehe aber davon aus, daß der rührige Taddeo uns die in Refektoriumsobödienz gültigen Regeln ex abundantia zitieren kann.
Gleichlautendes dürfte es auch dort geben, oder vielleicht auch nicht.
Ich kann es nicht sagen.
Jedenfalls ist es seit vielen Jahrhunderten in der Kirche so, daß ein Kleriker nicht einfach so geht und steht, wo er will.
Sollte sich das bei Konzilens seit 1983 geändert haben, nehme ich das, aus lauter rechtshistorischem Interesse , gern zur Kenntnis.
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
SAMIEL, SAMIEL, ERSCHEIN!Lycobates hat geschrieben:... der rührige Taddeo ...
Im CIC 1983 ist auch die Möglichkeit erwähnt, daß der Ordinarius ein Aufenthaltsge- oder -verbot verhängt. Allerdings ausschließlich im Rahmen und für die Dauer eines Strafprozesses (can. 1722). Nach dem Ende des Strafprozesses würde das Verbot eigentlich von selbst erlöschen:
Ob sowas darüber hinaus noch zB als "iusta poena" verhängt werden kann, weiß ich auf Anhieb nicht, halte es aber eher für fraglich.Can. 1722 — Zur Vermeidung von Ärgernissen, zum Schutz der Freiheit der Zeugen und zur Sicherung des Laufs der Gerechtigkeit kann der Ordinarius nach Anhören des Kirchenanwaltes und Vorladung des Angeklagten bei jedem Stand des Prozesses den Angeklagten vom geistlichen Dienst oder von einem kirchlichen Amt und Auftrag ausschließen, ihm den Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet auferlegen oder untersagen oder ihm auch die öffentliche Teilnahme an der heiligen Eucharistie verbieten; alle diese Maßnahmen sind bei Wegfall des Grundes aufzuheben, und sie sind von Rechts wegen mit der Beendigung des Strafprozesses hinfällig.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Lycobates hat geschrieben: ... der rührige Taddeo ...
CIC 1983 hat geschrieben:KAPITEL II
SÜHNESTRAFEN
Can. 1336 — § 1. Sühnestrafen, die den Täter entweder auf Dauer oder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit treffen können, sind außer anderen, die etwa ein Gesetz festgelegt hat, folgende:
1° Verbot oder Gebot, sich in einem bestimmten Ort oder Gebiet auf zuhalten;
[...]
Can. 1337 — § 1. Das Verbot, sich in einem bestimmten Ort oder Gebiet aufzuhalten, kann sowohl Kleriker als auch Ordensleute treffen; das Aufenthaltsgebot aber kann Weltkleriker und, im Rahmen ihrer Konstitutionen, Ordensleute treffen.
§ 2. Damit ein Aufenthaltsgebot für einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet erlassen werden kann, muß die Zustimmung des betreffenden Ortsordinarius eingeholt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Haus, das zur Buße oder Besserung auch für außerdiözesane Kleriker bestimmt ist
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Hätte ich denn meine letzte Freikugel verschossen?taddeo hat geschrieben: SAMIEL, SAMIEL, ERSCHEIN!
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Danke für die Ergänzung!
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Sechse treffen, sieben äffen!Lycobates hat geschrieben:Hätte ich denn meine letzte Freikugel verschossen?taddeo hat geschrieben: SAMIEL, SAMIEL, ERSCHEIN!
(Wieviele Verwarnungen hast du schon kassiert? )
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Nur ein keckes Wagen / Ist's; was Glück erringt!Lycobates hat geschrieben:Hätte ich denn meine letzte Freikugel verschossen?taddeo hat geschrieben: SAMIEL, SAMIEL, ERSCHEIN!
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Wahn! Wahn! Überall Wahn!
Wohin ich forschend blick'
in Stadt- und Weltchronik,
den Grund mir aufzufinden,
warum gar bis aufs Blut
die Leut' sich quälen und schinden
in unnütz toller Wut!
Hat keiner Lohn noch Dank davon ...
Wohin ich forschend blick'
in Stadt- und Weltchronik,
den Grund mir aufzufinden,
warum gar bis aufs Blut
die Leut' sich quälen und schinden
in unnütz toller Wut!
Hat keiner Lohn noch Dank davon ...
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
O laß Hoffnung dich beleben, /taddeo hat geschrieben:Wahn! Wahn! Überall Wahn!
Wohin ich forschend blick'
in Stadt- und Weltchronik,
den Grund mir aufzufinden,
warum gar bis aufs Blut
die Leut' sich quälen und schinden
in unnütz toller Wut!
Hat keiner Lohn noch Dank davon ...
Und vertraue dem Geschick!
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
So schön der Freischütz auch ist, aber das ist jetzt eigentlich eine ganze Seite Off-Topic.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Drum hab ich ja auch Wagner zitiertProtasius hat geschrieben:So schön der Freischütz auch ist, aber das ist jetzt eigentlich eine ganze Seite Off-Topic.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Kirchenrecht ja, aber vor staatlichen Gerichten würde es keinen Bestand haben. Zum Glück.
Das Kirchenrecht war eh in viel zu vielen Fällen (die ich erlebt habe) das Papier nicht wert, auf das es gedruckt war.
Das Kirchenrecht war eh in viel zu vielen Fällen (die ich erlebt habe) das Papier nicht wert, auf das es gedruckt war.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Warum sollte das auch vor ein staatliches Gericht kommen?Siard hat geschrieben:Kirchenrecht ja, aber vor staatlichen Gerichten würde es keinen Bestand haben. Zum Glück.
Das Kirchenrecht war eh in viel zu vielen Fällen (die ich erlebt habe) das Papier nicht wert, auf das es gedruckt war.
der Herr kann sagen das interessiert mich nicht wie ich schon vorhin sagte muß er halt die Konsequenzen tragen was ich übrigens absolut nicht verstehe warum du für einen solchen Verbrecher Verständnis hast das Alter darf da keine Rolle spielen
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Das Ziel von Justiz darf nicht Rache sein, sondern sie muß das Ziel haben zu bessern. Das ist hier nicht der Fall.CIC_Fan hat geschrieben:Warum sollte das auch vor ein staatliches Gericht kommen?Siard hat geschrieben:Kirchenrecht ja, aber vor staatlichen Gerichten würde es keinen Bestand haben. Zum Glück.
Das Kirchenrecht war eh in viel zu vielen Fällen (die ich erlebt habe) das Papier nicht wert, auf das es gedruckt war.
der Herr kann sagen das interessiert mich nicht wie ich schon vorhin sagte muß er halt die Konsequenzen tragen was ich übrigens absolut nicht verstehe warum du für einen solchen Verbrecher Verständnis hast das Alter darf da keine Rolle spielen
Es geht auch nicht um Verständnis, sondern um Mitleid.
Das Alter wäre mir auch ziemlich egal, läge die Tat nicht Jahrzehnte zurück.
Ich würde es begrüßen, wenn mehr zur Vorbeugung getan würde – und Fahrlässige sowie Vertuscher auch Verantwortung tragen müßten.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Mitleid ist da völlig falsch am Platz warum sollte man nach Jahrzehnten plötzlich Mitleid mit jemand haben der so etwas getan hat
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Und noch so eine Idee, wie von den Linken allgemein bekannt.Siard hat geschrieben:Das Ziel von Justiz darf nicht Rache sein, sondern sie muß das Ziel haben zu bessern.
Das Ziel von Justiz ist Gerechtigkeit. Dazu müssen Schuldige i.d.R. Sühne leisten, und vom Unrecht Betroffenen muss Genugtuung verschafft werden. Die Staatsgewalt muss erlittene Ungerechtigkeit i.d.R. vergelten. Sie kann nicht einem Opfer auferlegen, auf Genugtuung zu verzichten oder gar die andere Wange hinzuhalten.
Abgesehen davon ist auch die Abschreckung ein wichtiges Ziel.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
das mit der Abschreckung ist schlicht Blödsinn da es nicht überprüfbar ist . Verteidiger der Todesstrafe sehen darin eine Art Dogma