overkott hat geschrieben:Der religiös neutrale Staat darf in das Persönlichkeitsrecht auf freie Entfaltung insbesondere im religiösen Bereich dann nicht eingreifen, wenn eine öffentliche Institution ihren inneren Frieden dadurch nicht gefährdet sieht.
Das ist doch ein schwammiger Begriff "innere Friede nicht gefährdet". Darunter kann man alles und nichts subsumieren. Wann soll der denn im konkreten Fall gefährdet sein? Wenn die Mitschüler anfangen, das Mädchen zu hänseln, wenn die Eltern protestieren oder wenn sie sich weigern, ihre Kinder wegen der Nika-Traegerin in die Schule zu schicken?
overkott hat geschrieben:
Sollte sich die allgemeine Lage der inneren Sicherheit in Niedersachsen ändern, sollten die Rechtsstaatsparteien nicht zögern, mit einer Lex Niqab die öffentliche Gefährdung weiter auszubreiten, sondern sofort auf Anwendung des Versammlungsgesetzes mit Vermummungsverbot in allen Bereichen des öffentlichen Raumes drängen, bis die Gefährdung vorüber ist.
Lt. Bericht gibt es eine entsprechende Bestimmung im Schulgesetz. Die hat nämlich den Sinn, durch die Vorgabe allgemeinverbindlicher Regeln, den von Dir erwähnten "inneren Frieden' zu bewahren.
Der Skandal ist doch, dass der Staat - diesmal in Form des Kulturausschusses des Niedersaechsichen Landtages - wieder eingeknickt ist - wohl weil befürchtet wurde, dass die Familie "Stress" machen könnte. Mach Du mal "Stress" bei einer Verkehrskontrolle, bei der Einreise auf dem Flughafen oder beim Finanzamt. Da wird Dir ganz schnell gezeigt, wer am längeren Hebel sitzt.
Wenn man so vorgeht, darf man sich nicht wundern, dass sich in der Bevölkerung der Eindruck immer mehr verfestigt, dass Personen, die "seit kurzem hier sind" gegenüber denen, die "schon länger hier leben" bevorzugt werden - insbesondere, wenn man einer bestimmten Religion angehört.