Angriff auf die Feiertagsruhe!
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
was völlig logisch ist den wir christen halten uns ja auch nicht an jüdische oder moslemische Vorschriften warum sollte man von diesen dann verlangen christliche zu halten oder waerum sollen Konfessionslose daran interessiert seinziphen hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht erklärt (Teile der) Regelungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes zum Karfreitag für verfassungswidrig, weil keine Ausnahmen zugelassen werden.Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 87/2016 vom 30. November 2016, Beschluss vom 27. Oktober 2016, 1 BvR 458/10 hat geschrieben:Damit hat er der Verfassungsbeschwerde einer Weltanschauungsgemeinschaft gegen die teilweise Untersagung einer am Karfreitag geplanten öffentlichen Veranstaltung stattgegeben.
ich weiß gar nicht ob es solche Bestimmungen in Österreich noch gibt,wenn ja sind sie seit Jahrenn totes Recht
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
[Punkt]PascalBlaise hat geschrieben:Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
und damit haben sie völlig rechtJuergen hat geschrieben:Tanzen als Weltanschauung… na dann…ziphen hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht erklärt (Teile der) Regelungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes zum Karfreitag für verfassungswidrig, weil keine Ausnahmen zugelassen werden.Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 87/2016 vom 30. November 2016, Beschluss vom 27. Oktober 2016, 1 BvR 458/10 hat geschrieben:Damit hat er der Verfassungsbeschwerde einer Weltanschauungsgemeinschaft gegen die teilweise Untersagung einer am Karfreitag geplanten öffentlichen Veranstaltung stattgegeben.
Hinter der Beschwerde scheint mir der Bund für Geistesfreiheit München und die Giordano Bruno Stiftung zu stecken.
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
https://books.google.com.br/books?id=UU ... ag&f=false
CORPUS JURIS CANONICI (LEIPZIG 1837 ) hat geschrieben: Alexander III. um das Jahr 118 zu Rom
Du hast eine allgemeine Verordnung zu erlassen, dass die Juden am Charfreitag weder Thüren noch Fenster öffnen sondern dieselben den ganzen Tag geschlossen halten sollen.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
und was soll uns das sagen?Marion hat geschrieben:https://books.google.com.br/books?id=UU ... ag&f=falseCORPUS JURIS CANONICI (LEIPZIG 1837 ) hat geschrieben: Alexander III. um das Jahr 1180 zu Rom
Du hast eine allgemeine Verordnung zu erlassen, dass die Juden am Charfreitag weder Thüren noch Fenster öffnen sondern dieselben den ganzen Tag geschlossen halten sollen.
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Darum geht es doch nicht. Den Beschwerdeführern geht es einzig ums Krawallmachen am Karfreitag. Sie wollen sich bewußt mit ihrer Beschwerde gegen die Christen stellen. Wenn es ihnen darum ging, daß sie an 365 Tagen im Jahr feiern dürfen, dann hätten sie sich nicht nur den Karfreitag ausgesucht, sondern auch andere „stille Tage“, wozu auch z.B. der Totensonntag und der Volkstrauertag gehören.PascalBlaise hat geschrieben:Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
Bayrisches Feiertagsgesetz:
Art. 3
Stille Tage
(1) ¹Stille Tage sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend. ²Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.
(2) ¹An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. ²Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. ³Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
(3) ¹Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann aus besonderem Anlaß, der eine Staatstrauer gebietet, weitere Tage durch Verordnung einmalig zu stillen Tagen erklären. ²In die Verordnung können auch die in Absatz 2 Sätze 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen für Karfreitag aufgenommen werden.
(4) Die Vorschriften des Art. 2 bleiben unberührt.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
CIC_Fan hat geschrieben:und was soll uns das sagen?Marion hat geschrieben:https://books.google.com.br/books?id=UU ... ag&f=falseCORPUS JURIS CANONICI (LEIPZIG 1837 ) hat geschrieben: Alexander III. um das Jahr 118 zu Rom
Du hast eine allgemeine Verordnung zu erlassen, dass die Juden am Charfreitag weder Thüren noch Fenster öffnen sondern dieselben den ganzen Tag geschlossen halten sollen.
Das ist ene Antwort auf euer "Ist ja kein Problem ..." und "[Punkt]".CIC_Fan hat geschrieben:[Punkt]PascalBlaise hat geschrieben:Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
Es zeigt euch vielleicht wie die Kirche mit solchen entblödeten Trotzköpfen und Übeltätern umgeht, die den Erlöser beleidigen wollen. Hier noch ein Zitat (Innoсenz III. in der 4ten allgemeinen im Lateran gehaltenen Kirchenversammlung im J 1216 zu Rom)
https://books.google.com.br/books?id=UU ... it&f=false... In der Passionszeit aber sollen sich Juden und Sarracenen nicht öffentlich zeigen, und zwar deswegen, weil wie Wir vernommen haben, Einige derselben sich nicht entblöden, an solchen Tagen um so geschmückter einherzutreten und hierdurch den Christen, welche in der hochheiligen Passionszeit Trauerkleider tragen Trotz zu bieten. Auf das Strengste verbieten Wir ihnen, aber auf irgend eine Weise etwas vorzunehmen was zur Schmach des Erlösers gereichen könnte. Und weil wir den Tadel Dessen, der unsere Sünden getilgt hat, wohl beachten müssen, so ergeht hiermit Unser Befehl an die Landesfürsten, dass sie gegen dergleichen Uebelthäter die gebührende Strafe in Anwendung bringen, damit sich die Letztern nicht ferner beigehen lassen, Denjenigen zu lästern der für uns gekreuzigt worden ist.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
[quote="Terry Pratchett in "Eric""]Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind.[/quote]CIC_Fan hat geschrieben:[Punkt]PascalBlaise hat geschrieben:Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Dass die Unterdrückung Andersgläubiger kein Alleinstellungsmerkmal islamistischer Terrorgruppen ist?CIC_Fan hat geschrieben:und was soll uns das sagen?Marion hat geschrieben:https://books.google.com.br/books?id=UU ... ag&f=falseCORPUS JURIS CANONICI (LEIPZIG 1837 ) hat geschrieben: Alexander III. um das Jahr 1180 zu Rom
Du hast eine allgemeine Verordnung zu erlassen, dass die Juden am Charfreitag weder Thüren noch Fenster öffnen sondern dieselben den ganzen Tag geschlossen halten sollen.
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Ist eine schlüssige Position - sofern sie auch dafür plädiert, Juden, Muslime und Konfessionslose an Sonn- und Feiertagen auch ihr Berufsausübungsrecht wahrnehmen zu lassen, das vor dem Hintergrund von Art 12. Abs 1 GG wohl höherrangig einzuschätzen wäre als ein Recht auf Tanz. Womit es - abgesehen von den genuin staatlichen - eben gar keine gesetzlich geschützten Feiertage mehr geben dürfte.CIC_Fan hat geschrieben: was völlig logisch ist den wir christen halten uns ja auch nicht an jüdische oder moslemische Vorschriften warum sollte man von diesen dann verlangen christliche zu halten oder waerum sollen Konfessionslose daran interessiert sein
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Das Kreuz ist den Heiden eine Torheit und den Juden ein Ärgernis. Sei 2000Jahren. Neu ist hier nur, daß die Legislative die Konsequenz hinsichtlich der sich verändernden Bevölkerung zieht und christliche Privilegien zurück nimmt.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Judikative natürlich.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Streng genommen müßte man auch die Sonntagsruhe aufheben, so daß jeder gemäß seiner Weltanschauung einen beliebigen Tag in der Woche freizumachen ermöglicht wird.Kilianus hat geschrieben:Ist eine schlüssige Position - sofern sie auch dafür plädiert, Juden, Muslime und Konfessionslose an Sonn- und Feiertagen auch ihr Berufsausübungsrecht wahrnehmen zu lassen, das vor dem Hintergrund von Art 12. Abs 1 GG wohl höherrangig einzuschätzen wäre als ein Recht auf Tanz. Womit es - abgesehen von den genuin staatlichen - eben gar keine gesetzlich geschützten Feiertage mehr geben dürfte.CIC_Fan hat geschrieben: was völlig logisch ist den wir christen halten uns ja auch nicht an jüdische oder moslemische Vorschriften warum sollte man von diesen dann verlangen christliche zu halten oder waerum sollen Konfessionslose daran interessiert sein
Die Moslems haben am Freitag frei, die Juden am Samstag, die Christen am Sonntag und die Atheisten gehen 7 Tage/Woche arbeiten. Die wollen das ja so.
Welchen Grund gibt es an einem ganz normalen Arbeitstag tanzen zu wollen?…eben gar keine gesetzlich geschützten Feiertage mehr geben dürfte.
Zuletzt geändert von Juergen am Mittwoch 30. November 2016, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Und daß es Leute gibt die sich Katholiken wähnen die das Problem nicht sehen. Es sieht sogar so aus, als ob sie der falschen Seite noch Beifall klatschen (Stichwort Freiheitseinschränkung -Unterdrückung Andersgläubiger etc.) Das ist noch viel dramatischer als ein paar oder auch viele Toren, die Karfreitag Unfug machen.ar26 hat geschrieben: Neu ist hier nur, ...
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
eine behördliche Maßname am Karfreitag war der Grund für die Beschwerde der Spruch des BVG bezieht ja auch alle anderen stillen Tage es muß schlicht ausnahme regeln geben für AndersdenkendeJuergen hat geschrieben:Darum geht es doch nicht. Den Beschwerdeführern geht es einzig ums Krawallmachen am Karfreitag. Sie wollen sich bewußt mit ihrer Beschwerde gegen die Christen stellen. Wenn es ihnen darum ging, daß sie an 365 Tagen im Jahr feiern dürfen, dann hätten sie sich nicht nur den Karfreitag ausgesucht, sondern auch andere „stille Tage“, wozu auch z.B. der Totensonntag und der Volkstrauertag gehören.PascalBlaise hat geschrieben:Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
Bayrisches Feiertagsgesetz:Art. 3
Stille Tage
(1) ¹Stille Tage sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend. ²Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.
(2) ¹An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. ²Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. ³Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
(3) ¹Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann aus besonderem Anlaß, der eine Staatstrauer gebietet, weitere Tage durch Verordnung einmalig zu stillen Tagen erklären. ²In die Verordnung können auch die in Absatz 2 Sätze 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen für Karfreitag aufgenommen werden.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen. Das eigentliche Problem entsteht erst, wenn man meint, für die Moral der anderen krank werden zu müssen.Marion hat geschrieben:Und daß es Leute gibt die sich Katholiken wähnen die das Problem nicht sehen. Es sieht sogar so aus, als ob sie der falschen Seite noch Beifall klatschen (Stichwort Freiheitseinschränkung -Unterdrückung Andersgläubiger etc.) Das ist noch viel dramatischer als ein paar oder auch viele Toren, die Karfreitag Unfug machen.ar26 hat geschrieben: Neu ist hier nur, ...
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
Gruß Jürgen
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Ihr habt schon mal in die Pressemitteilung reingeschaut, oder? Das Gericht rügt (in erster LInie) das hier:CIC_Fan hat geschrieben:eine behördliche Maßname am Karfreitag war der Grund für die Beschwerde der Spruch des BVG bezieht ja auch alle anderen stillen Tage es muß schlicht ausnahme regeln geben für AndersdenkendeJuergen hat geschrieben:Darum geht es doch nicht. Den Beschwerdeführern geht es einzig ums Krawallmachen am Karfreitag. Sie wollen sich bewußt mit ihrer Beschwerde gegen die Christen stellen. Wenn es ihnen darum ging, daß sie an 365 Tagen im Jahr feiern dürfen, dann hätten sie sich nicht nur den Karfreitag ausgesucht, sondern auch andere „stille Tage“, wozu auch z.B. der Totensonntag und der Volkstrauertag gehören.PascalBlaise hat geschrieben:Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
Bayrisches Feiertagsgesetz:Art. 3
Stille Tage
(1) ¹Stille Tage sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend. ²Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.
(2) ¹An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. ²Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. ³Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
(3) ¹Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann aus besonderem Anlaß, der eine Staatstrauer gebietet, weitere Tage durch Verordnung einmalig zu stillen Tagen erklären. ²In die Verordnung können auch die in Absatz 2 Sätze 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen für Karfreitag aufgenommen werden.
(4) Die Vorschriften des Art. 2 bleiben unberührt.
Bay. FTG hat geschrieben: Art. 5
Befreiungen
Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den Verboten der Art. 2, 3 und 4 Befreiung erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Das erscheint doch sehr konstruiert.Juergen hat geschrieben:Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
eben und die Sache daß es an dem Tag nicht geht ist das Problem
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Verstehe ich dich richtig? Maßregelst du hier das 4. Lateralkonzil mit Innoсenz III., weil ja gar kein Problem besteht, wenn er nicht tanzen muss ?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen. Das eigentliche Problem entsteht erst, wenn man meint, für die Moral der anderen krank werden zu müssen.Marion hat geschrieben:Und daß es Leute gibt die sich Katholiken wähnen die das Problem nicht sehen. Es sieht sogar so aus, als ob sie der falschen Seite noch Beifall klatschen (Stichwort Freiheitseinschränkung -Unterdrückung Andersgläubiger etc.) Das ist noch viel dramatischer als ein paar oder auch viele Toren, die Karfreitag Unfug machen.ar26 hat geschrieben: Neu ist hier nur, ...
Innoсenz III.: Und weil wir den Tadel Dessen, der unsere Sünden getilgt hat, wohl beachten müssen, so ergeht hiermit Unser Befehl an die Landesfürsten, dass sie gegen dergleichen Uebelthäter die gebührende Strafe in Anwendung bringen, damit sich die Letztern nicht ferner beigehen lassen, Denjenigen zu lästern der für uns gekreuzigt worden ist.
Zuletzt geändert von Marion am Mittwoch 30. November 2016, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Daß die Ölbergstunden am Gründonnerstag in der Krypta einer Innenstadtkirche vom Partylärm der benachbarten Kneipen überlagert waren, habe ich durchaus schon erlebt. So konstruiert sind die Konfliktfälle nicht.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Exakt darauf wollte ich hinaus. Das vierte Latera[l]nkonzil. Ein Kollateralschaden eben.Marion hat geschrieben:Verstehe ich dich richtig? Maßregelst du hier das 4. Lateralkonzil mit Innoсenz III. ?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen. Das eigentliche Problem entsteht erst, wenn man meint, für die Moral der anderen krank werden zu müssen.Marion hat geschrieben:Und daß es Leute gibt die sich Katholiken wähnen die das Problem nicht sehen. Es sieht sogar so aus, als ob sie der falschen Seite noch Beifall klatschen (Stichwort Freiheitseinschränkung -Unterdrückung Andersgläubiger etc.) Das ist noch viel dramatischer als ein paar oder auch viele Toren, die Karfreitag Unfug machen.ar26 hat geschrieben: Neu ist hier nur, ...Innoсenz III.: Und weil wir den Tadel Dessen, der unsere Sünden getilgt hat, wohl beachten müssen, so ergeht hiermit Unser Befehl an die Landesfürsten, dass sie gegen dergleichen Uebelthäter die gebührende Strafe in Anwendung bringen, damit sich die Letztern nicht ferner beigehen lassen, Denjenigen zu lästern der für uns gekreuzigt worden ist.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Was ist denn daran konstruiert? Es geht um Tanzveranstaltungen mit Ausschank. Also muß irgendwer hinter der Theke stehen. Irgendwer muß die Räume aufschließen und am Ende kontrollieren und abschließen. Ggf. muß auch noch eine Reinigungskraft dort arbeiten. Je nachdem wie die Musik gemacht wird, braucht es mehr oder weniger Leute zum Aufbauen und Abbauen und Transport.PascalBlaise hat geschrieben:Das erscheint doch sehr konstruiert.Juergen hat geschrieben:Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Nur, was den exotischen Verein angeht. Selbstverständlich müssen (fast) alle, die im Gastgewerbe beschäftigt sind, Sonn- und Feiertags arbeiten. Persönliche Befindlichkeiten sind da reiner Luxus. Wenigstens gibt es für bestimmte Feiertage wenigstens (theoretisch) einen Zuschlag.PascalBlaise hat geschrieben:Das erscheint doch sehr konstruiert.Juergen hat geschrieben:Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Mag alles sein. Muss der Kellner tanzen?Juergen hat geschrieben:Was ist denn daran konstruiert? Es geht um Tanzveranstaltungen mit Ausschank. Also muß irgendwer hinter der Theke stehen. Irgendwer muß die Räume aufschließen und am Ende kontrollieren und abschließen. Ggf. muß auch noch eine Reinigungskraft dort arbeiten. Je nachdem wie die Musik gemacht wird, braucht es mehr oder weniger Leute zum Aufbauen und Abbauen und Transport.PascalBlaise hat geschrieben:Das erscheint doch sehr konstruiert.Juergen hat geschrieben:Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
wo bleibt der Hinweis auf die Sedisvakanz wir leben eben nicht in einem christlichen staatMarion hat geschrieben:CIC_Fan hat geschrieben:und was soll uns das sagen?Marion hat geschrieben:https://books.google.com.br/books?id=UU ... ag&f=falseCORPUS JURIS CANONICI (LEIPZIG 1837 ) hat geschrieben: Alexander III. um das Jahr 118 zu Rom
Du hast eine allgemeine Verordnung zu erlassen, dass die Juden am Charfreitag weder Thüren noch Fenster öffnen sondern dieselben den ganzen Tag geschlossen halten sollen.Das ist ene Antwort auf euer "Ist ja kein Problem ..." und "[Punkt]".CIC_Fan hat geschrieben:[Punkt]PascalBlaise hat geschrieben:Ist ja kein Problem: Wer nicht tanzen gehen will am Karfreitag, muss ja nach wie vor nicht.
Es zeigt euch vielleicht wie die Kirche mit solchen entblödeten Trotzköpfen und Übeltätern umgeht, die den Erlöser beleidigen wollen. Hier noch ein Zitat (Innoсenz III. in der 4ten allgemeinen im Lateran gehaltenen Kirchenversammlung im J 1216 zu Rom)https://books.google.com.br/books?id=UU ... it&f=false... In der Passionszeit aber sollen sich Juden und Sarracenen nicht öffentlich zeigen, und zwar deswegen, weil wie Wir vernommen haben, Einige derselben sich nicht entblöden, an solchen Tagen um so geschmückter einherzutreten und hierdurch den Christen, welche in der hochheiligen Passionszeit Trauerkleider tragen Trotz zu bieten. Auf das Strengste verbieten Wir ihnen, aber auf irgend eine Weise etwas vorzunehmen was zur Schmach des Erlösers gereichen könnte. Und weil wir den Tadel Dessen, der unsere Sünden getilgt hat, wohl beachten müssen, so ergeht hiermit Unser Befehl an die Landesfürsten, dass sie gegen dergleichen Uebelthäter die gebührende Strafe in Anwendung bringen, damit sich die Letztern nicht ferner beigehen lassen, Denjenigen zu lästern der für uns gekreuzigt worden ist.
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Wenn sein Arbeitgeber es verlangt, natürlich ja.PascalBlaise hat geschrieben:Mag alles sein. Muss der Kellner tanzen?Juergen hat geschrieben:Was ist denn daran konstruiert? Es geht um Tanzveranstaltungen mit Ausschank. Also muß irgendwer hinter der Theke stehen. Irgendwer muß die Räume aufschließen und am Ende kontrollieren und abschließen. Ggf. muß auch noch eine Reinigungskraft dort arbeiten. Je nachdem wie die Musik gemacht wird, braucht es mehr oder weniger Leute zum Aufbauen und Abbauen und Transport.PascalBlaise hat geschrieben:Das erscheint doch sehr konstruiert.Juergen hat geschrieben:Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Tanzen muß er nicht nicht, aber er muß sich dem Willen einer ihm fremden Weltanschauung beugen, während er seine eigene Weltanschauung an dem Tag nicht ausleben darf.PascalBlaise hat geschrieben:Mag alles sein. Muss der Kellner tanzen?Juergen hat geschrieben:Was ist denn daran konstruiert? Es geht um Tanzveranstaltungen mit Ausschank. Also muß irgendwer hinter der Theke stehen. Irgendwer muß die Räume aufschließen und am Ende kontrollieren und abschließen. Ggf. muß auch noch eine Reinigungskraft dort arbeiten. Je nachdem wie die Musik gemacht wird, braucht es mehr oder weniger Leute zum Aufbauen und Abbauen und Transport.PascalBlaise hat geschrieben:Das erscheint doch sehr konstruiert.Juergen hat geschrieben:Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Das Gericht monierte in seiner Entscheidung Art. 5 Halbsatz 2 des Bayerischen Feiertagsgesetzes als grundgesetzwidrig. Dort steht, dass nur für den Karfreitag keine Ausnahmen gemacht werden könnten. Die Überbetonung des Karfreitags widerspricht auch der Gewichtung christlicher Feiertage. Die auf den Karfreitag und Karsamstag folgende Osterwoche ist viel bedeutender.Siard hat geschrieben:Wenn sein Arbeitgeber es verlangt, natürlich ja.PascalBlaise hat geschrieben:Mag alles sein. Muss der Kellner tanzen?Juergen hat geschrieben:Was ist denn daran konstruiert? Es geht um Tanzveranstaltungen mit Ausschank. Also muß irgendwer hinter der Theke stehen. Irgendwer muß die Räume aufschließen und am Ende kontrollieren und abschließen. Ggf. muß auch noch eine Reinigungskraft dort arbeiten. Je nachdem wie die Musik gemacht wird, braucht es mehr oder weniger Leute zum Aufbauen und Abbauen und Transport.PascalBlaise hat geschrieben:Das erscheint doch sehr konstruiert.Juergen hat geschrieben:Die Frage nach dem Müssen kann aber relevant werden, wenn etwa berufliche Belange eine Rolle spielen. Was soll ein Kellner sagen, wenn ihn der Chef anweist: „An Karfreitag haben wie eine Tanzveranstaltung des Atheistischen Nudistenvereins e.V. Da mußt Du arbeiten.“?PascalBlaise hat geschrieben:Für dich existiert kein Problem, du musst wie gesagt nicht tanzen gehen…
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Re: Angriff auf die Feiertagsruhe !
Marion hat geschrieben:Und daß es Leute gibt die sich Katholiken wähnen ...ar26 hat geschrieben: Neu ist hier nur, ...