Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
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Juergen
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Juergen »

Wie ist denn jetzt eigentlich die richtige Zählweise/Benennung der nächsten Sonntage?
Am 30. Oktober ist Christkönig und am 20. November der letzte Sonntag nach Pfingsten. Soweit ist es klar.
Doch wie werden die beiden darauf folgenden Sonntage, der 6. und 13. November, „richtig“ benannt?

Sind das der 25. und 26. So. nach Pfingsten;
oder der 5. und 6. nachgef. So. nach Erscheinung;
oder der 3. und 4. So. im November?

Das Institut Christus König hat auf dem Wandkalender die erste Zählweise abgedruckt
die Petrusbruderschaft hat auf dem Wandkalender die zweite Zählweise abgedruckt
der lit. Kalender (Una Voce) bietet alle drei Zählweisen an.

:hmm:
Gruß Jürgen

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CIC_Fan

Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von CIC_Fan »

In der Messe sind die Formulare vom 5 und 6 nachgeholten Sonntag zu nehmen im Brevier 3 und 4 Sonntag im November um die Leute nicht zu verwirren sagt man auch 25 und 26 Sonntag n Pfingsten

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Juergen
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Juergen »

CIC_Fan hat geschrieben:In der Messe sind die Formulare vom 5 und 6 nachgeholten Sonntag zu nehmen im Brevier 3 und 4 Sonntag im November um die Leute nicht zu verwirren sagt man auch 25 und 26 Sonntag n Pfingsten
Das ist aber sehr verwirrend Bild
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Hubertus »

Juergen hat geschrieben:Wie ist denn jetzt eigentlich die richtige Zählweise/Benennung der nächsten Sonntage?
Am 30. Oktober ist Christkönig und am 20. November der letzte Sonntag nach Pfingsten. Soweit ist es klar.
Doch wie werden die beiden darauf folgenden Sonntage, der 6. und 13. November, „richtig“ benannt?

Sind das der 25. und 26. So. nach Pfingsten;
oder der 5. und 6. nachgef. So. nach Erscheinung;
oder der 3. und 4. So. im November?

Das Institut Christus König hat auf dem Wandkalender die erste Zählweise abgedruckt
die Petrusbruderschaft hat auf dem Wandkalender die zweite Zählweise abgedruckt
der lit. Kalender (Una Voce) bietet alle drei Zählweisen an.

:hmm:
Die erste Angabe bezieht sich einfach auf den Fortgang des Jahres, d.h. wieviel Zeit seit dem Pfingstfest vergangen ist, die zweite auf das Meßformular, die dritte Angabe wird für das Brevier gebraucht.

edit: CIC_Fan war schneller!
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Hubertus »

Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

Sascha B.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Sascha B. »

Mussten die niederen Weihen (z.B. zum Ostiarier oder Lektor) auch vom Bischof gespendet werden? Man kann ja nicht jeden Türsteher und Vorleser zum Bischof schleppen?
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.

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Protasius
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Protasius »

Sascha B. hat geschrieben:Mussten die niederen Weihen (z.B. zum Ostiarier oder Lektor) auch vom Bischof gespendet werden? Man kann ja nicht jeden Türsteher und Vorleser zum Bischof schleppen?
MW durften infulierte Äbte das für ihre Untergebenen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

CIC_Fan

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von CIC_Fan »

aber nur in Ausnahme Fällen meist kommt ein Bischof 3 x im Jahr ins Seminar und spendet die Weihen bzw diese finden in der Domkirche statt

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Marion »

Im Katechismus steht es so
XXVI. Wer der rechtmässige Ausspender des Sakramentes der Priesterweihe sey.

Der Ausspender des Sacramentes der Priesterweihe ist der Bischof. Trid. Syn. de Ordine, sess. 23. o. 4. Den Aebten wird bisweilen erlaubt, die niedern Weihen zu ertheilen, aber nur denen, die nicht der Gerichtsbarkeit eines Bischofes untergeben sind, wie erklärt Trid. Syn. decr. sess. 25. de reform. cap. 1. Die Weihe eines Bischofes soll von drei Bischöfen geschehen.


Es ist bekannt, dass die Ausspendung der Priesterweihe den Bischöfen zustehe; aus dem Ansehen der heil. Schriften, aus der bestimmtesten Ueberlieferung, aus dem Zeugnisse aller Väter, aus den Beschlüssen der Concilien und aus dem Gebrauche und der Gewohnheit der heiligen Kirche lässt sich diess leicht beweisen. Obschon es einigen Aebten erlaubt ist, bisweilen die niedern und nicht heiligen Weihen zu ertheilen, so zweifelt doch Niemand daran, dass diess eigentlich dem Bischöfe zustehe, dem es allein aus Allen, und ausser ihm Niemanden, erlaubt ist, die übrigen Weihen, die auch höhere und heilige heissen, zu ertheilen. Denn die Subdiaconen, Diaconen und Priester weihet einzig und allein nur der Bischof. Die Bischöfe werden nach apostolischer Ueberlieferung, die in der Kirche beständig beobachtet wurde, von drei Bischöfen geweiht.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von ad-fontes »

Schlägt man sich im Dominikanerritus beim Confiteor zu mea culpa einmal an die Brust?

Werden die Händen wie im römischen Ritus bei Per Dominum vereint?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Protasius
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Protasius »

ad-fontes hat geschrieben:Schlägt man sich im Dominikanerritus beim Confiteor zu mea culpa einmal an die Brust?

Werden die Händen wie im römischen Ritus bei Per Dominum vereint?
ad 1. Negative.
ad 2. Affirmative.
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Senensis
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Senensis »

ad 1: aber es heißt ja nur einmal "mea culpa"?
et nos credidimus caritati

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Protasius
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Protasius »

Senensis hat geschrieben:ad 1: aber es heißt ja nur einmal "mea culpa"?
Ja, richtig. Und zu diesem einen mea culpa schlägt man im Dominikanerritus nicht an die Brust (vgl. bspw. Ceremonies of the Dominican Rite (1877), Part I, Chapter II, Article III, Nr. 15 auf S. 21.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von ad-fontes »

Wenn im dominikanischen Kalender Memoria steht, wird das Gedächtnis in der Vesper des Vorabends und in den Laudes eingeschaltet?

Wenn ja, wie verträgt sich das mit dem Tagesbeginn einer Ferie mit der Matutin bzw. mit der Vesper de feria occurrente, also des Tages, der nummerisch vor der Memoria liegt?
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Siard
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Siard »

Protasius hat geschrieben:
Sascha B. hat geschrieben:Mussten die niederen Weihen (z.B. zum Ostiarier oder Lektor) auch vom Bischof gespendet werden? Man kann ja nicht jeden Türsteher und Vorleser zum Bischof schleppen?
MW durften infulierte Äbte das für ihre Untergebenen.
Sie dürfen es noch immer. :pfeif:

Salmantizenser
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Beitrag von Salmantizenser »

Nicht mehr existente Weihen spenden? :hmm:

CIC_Fan

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Beitrag von CIC_Fan »

für diverse Benediktiener ist das durchaus relevant

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Protasius
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Protasius »

Höhere Ordensobere wie infulierte Äbte dürfen mW die Beauftragung zum Lektor bzw. zum Akolythen spenden. Das ist ja das, was aus den niederen Weihen nach der Neuordnung Pauls VI. geworden ist.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Das Kuddelmuddel nimmt immer dann zu, wenn nicht für alle das gleiche Recht bzw. nicht gleiches Recht für alle gilt.
Gruß Jürgen

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CIC_Fan

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Beitrag von CIC_Fan »

ja aber das war immer so

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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Protasius hat geschrieben:Höhere Ordensobere wie infulierte Äbte dürfen mW die Beauftragung zum Lektor bzw. zum Akolythen spenden. Das ist ja das, was aus den niederen Weihen nach der Neuordnung Pauls VI. geworden ist.
Kann ich bestätigen, ich habe bei einer Lektorenbeauftragung durch einen Abt ministriert vor Jahren.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

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ad-fontes
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Beitrag von ad-fontes »

War bis zur sog. Liturgiereform Pauls VI. die Weihe der hl. Öle ausschließlich einem konsekrierten Bischof vorbehalten, oder gab es bzgl. der Weihe des Katechumenen- und des Krankenöls Ausnahmen?

Mir ist nur bekannt, daß im Falle der Verhinderung des Ordinarius die Weihe einem anderen Bischof übertragen werden kann (Dekret vom 13.6.1696 ad 2 (3312). Der Auftrag konnte bei Sedisvakanz wohl auch vom Kapitularvikar bzw. dem Domkapitel erteilt werden.
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Niels
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Beitrag von Niels »

Die hl. Öle können nur von einem Bischof geweiht werden. Welcher Bischof das macht, ist eigentlich egal (Ortsordinarius, Bischof einer anderen Diözese oder Weihbischof - Hauptsache, sie sind selbst gültig geweiht).
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Niels hat geschrieben:Die hl. Öle können nur von einem Bischof geweiht werden.
Zumindest im neuen Ritus kann das Krankenöl auch von einem Priester geweiht werden. Ob es das früher schon gab, weiß ich nicht.
Die Feier der Krankensakramente hat geschrieben:Weihe des Krankenöls
27. Steht kein vom Bischof geweihtes Krankenöl zur Verfügung, segnet der Priester das Öl wie in Anhang III. S. 185 beschrieben.
Gruß Jürgen

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Beitrag von ad-fontes »

Niels hat geschrieben:Die hl. Öle können nur von einem Bischof geweiht werden. Welcher Bischof das macht, ist eigentlich egal (Ortsordinarius, Bischof einer anderen Diözese oder Weihbischof - Hauptsache, sie sind selbst gültig geweiht).
So ist es Tradition (wie auch die Zölibatsverpflichtung für den höheren Klerus), aber offenbar etwas, das der Gesetzgeber ändern kann, worauf Jürgen hinweist.

Würde er gegen göttliches Recht verstoßen, wenn er, sagen wir Priestern die Fakultät einräumen würde, auch die übrigen Öle (im Notfall) zu weihen?
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Beitrag von Juergen »

ad-fontes hat geschrieben:Würde er gegen göttliches Recht verstoßen, wenn er, sagen wir Priestern die Fakultät einräumen würde, auch die übrigen Öle (im Notfall) zu weihen?
Ich kann mir da keine Situation vorstellen, die es nötig macht auf der Stelle Öl zu weihen. Bei den Anlässen wo Chrisam oder Katechumenenöl benutzt wird, sollte es immer möglich sein diese Öle herbeizuschaffen.
Wenn aber jemand im Sterben liegt, dann kann die Zeit zum Herbeischaffen zu lang sein.

Wie Reiner Kaczynski schreibt, wollte man 1972 noch weiter gehen und die Weihe durch Priester zum Normalfall erklären…

Scan aus: Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft 7,2). S. 241–343. – Hier: S. 311.
Bild
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von ad-fontes »

Juergen hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Würde er gegen göttliches Recht verstoßen, wenn er, sagen wir Priestern die Fakultät einräumen würde, auch die übrigen Öle (im Notfall) zu weihen?
Ich kann mir da keine Situation vorstellen, die es nötig macht auf der Stelle Öl zu weihen. Bei den Anlässen wo Chrisam oder Katechumenenöl benutzt wird, sollte es immer möglich sein diese Öle herbeizuschaffen.
Wenn aber jemand im Sterben liegt, dann kann die Zeit zum Herbeischaffen zu lang sein.

Wie Reiner Kaczynski schreibt, wollte man 1972 noch weiter gehen und die Weihe durch Priester zum Normalfall erklären…

Scan aus: Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft 7,2). S. 241–343. – Hier: S. 311.
Bild
Danke fürs Einstellen..klingt so, als sei es eine Frage der Disziplin, aber das Traditionsargument wurde höher gewichtet.

Hypothetisches Fallbeispiel (daß es eine "ordentliche Form" der Taufspendung gibt, bei der die Verwendung des Katechumenenöls fakultativ ist, bleibt dabei außer Betracht):

Ein Priester ist auf dem Amazonas unterwegs, um in einem 600 km entfernten Gebiet eine Gruppe von Indianern zu taufen. Während der Bootsfahrt fällt ihm die Ampulle mit der Aufschrift OC ins Wasser, die sogleich sinkt. In seinem Proviant findet sich eine Flasche Olivenöl.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Siard »

Protasius hat geschrieben:Höhere Ordensobere wie infulierte Äbte dürfen mW die Beauftragung zum Lektor bzw. zum Akolythen spenden. Das ist ja das, was aus den niederen Weihen nach der Neuordnung Pauls VI. geworden ist.
Die Niederen Weihen wurden nicht für alle Orden abgeschafft (sind aber soweit ich sehen kann nur Theorie). Und mW sind inzwischen alle Äbte infuliert. Die Tonsur wird mW nicht mehr vollzogen, da sie keine Rechtswirkung mehr hat.
Die bezieht sich nicht auf altrituelle Gemeinschaften, sondern auf "normale".

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Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:War bis zur sog. Liturgiereform Pauls VI. die Weihe der hl. Öle ausschließlich einem konsekrierten Bischof vorbehalten, oder gab es bzgl. der Weihe des Katechumenen- und des Krankenöls Ausnahmen?
Wenn die Frage so gestellt wird, ist die Antwort entsprechend: Ja, es gab, zumindest bzgl. der Weihe des Krankenöls Ausnahmen.
CIC 1917 can. 945:
Oleum olivarum, in sacramento extremae unctionis adhibendum, debet esse ad hoc benedictum ab Episcopo, vel a presbytero qui facultatem illud benedicendi a Sede Apostolica obtinuerit.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Juergen »

Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:War bis zur sog. Liturgiereform Pauls VI. die Weihe der hl. Öle ausschließlich einem konsekrierten Bischof vorbehalten, oder gab es bzgl. der Weihe des Katechumenen- und des Krankenöls Ausnahmen?
Wenn die Frage so gestellt wird, ist die Antwort entsprechend: Ja, es gab, zumindest bzgl. der Weihe des Krankenöls Ausnahmen.
CIC 1917 can. 945:
Oleum olivarum, in sacramento extremae unctionis adhibendum, debet esse ad hoc benedictum ab Episcopo, vel a presbytero qui facultatem illud benedicendi a Sede Apostolica obtinuerit.
Diese Vorschrift galt aber nur für Lateinamerika, wo Latein gesprochen wurde.
Gruß Jürgen

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Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben: Hypothetisches Fallbeispiel (daß es eine "ordentliche Form" der Taufspendung gibt, bei der die Verwendung des Katechumenenöls fakultativ ist, bleibt dabei außer Betracht):

Ein Priester ist auf dem Amazonas unterwegs, um in einem 600 km entfernten Gebiet eine Gruppe von Indianern zu taufen. Während der Bootsfahrt fällt ihm die Ampulle mit der Aufschrift OC ins Wasser, die sogleich sinkt. In seinem Proviant findet sich eine Flasche Olivenöl.
Die Verwendung des Katechumenenöls ist nicht ad validitatem.
Wenn die Taufen nicht verschoben werden können, wären sie demnach m.E. ohne Verwendung des Katechumenenöls vorzunehmen, wobei diese Salbung u.U. bei späterer Gelegenheit ohne Schaden nachgeholt werden könnte und wohl auch muß, ähnlich wie bei einer Nottaufe (S. auch Ordo supplendi omissa im Rituale).
Die Gültigkeit der Taufe an sich wäre davon nicht beeinträchtigt.

Anders ist es beim Krankenöl, da diese Salbung ohne zu diesem Zweck geweihtes oleum olivarum gar nicht möglich ist, siehe bereits unten.
Daher hat wohl der CIC 1917 gerade diese Möglichkeit vorgesehen, und schweigt er sich, soweit ich sehe, zum Katechumenenöl aus.
Ich glaube aber, die facultas illud (OI) benedicendi a Sede Apostolica kann nicht ohne weiteres präsumiert werden.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Lycobates »

Lycobates hat geschrieben: Ich glaube aber, die facultas illud (OI) benedicendi a Sede Apostolica kann nicht ohne weiteres präsumiert werden.
Zusatz:
Die facultas kann i.d.T. nicht präsumiert werden.
Aertnys-Damen, [i]Theologia moralis secundum doctrinam S. Alfonsi[/i], 1932, Tom. II, p. 367 hat geschrieben:Oleum a presbytero, qui a Sancta Sede facultate speciali instructus non est, benedictum, est materia prorsus inepta Sacramento Extremae Unctionis, et ne in extrema quidem necessitate valide potest adhiberi
S. Off. 15.5.1878
Zuletzt geändert von Hubertus am Mittwoch 9. November 2016, 05:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatformat an Forumsregel angepaßt.
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