Marcus, der mit dem C hat geschrieben:Nun, was der Abt tun kann und wohl muß, ist ihn zu exklaustrieren.
Damit würde er, wie ich es gerne nenne, ein Vaganten-Priester.
Ja, das kann der Abt tun, aber damit wird der "Pater" kein Vagant.
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:Die Inkardination über den Orden fiele weg, …
Nein, so schnell geht das nicht, das hat mit der Exklaustrierung nichts zu tun.
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:…, und er hätte 5 Jahre einen neuen Ordinarius zu finden.
Das wäre mir neu.
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:Da der Grund für den Ausschluß aus dem Orden …
Von einem Ausschluß kann hier kaum die Rede sein, es sei denn, das fehlen wichtige Informationen.
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:Wer nun gleichzeitig mit der Exklaustration noch disziplinarisch zuständig ist, den Verstoß gegen die priesterlichen Verpflichtungen zu ahnden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der Abt bleibt nach einer Exklaustration der Ordinarius, erst nach einer Dispens von der Feierlichen Profeß wäre er nicht mehr zuständig.
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:Wegfall der Gelübde und Aufhebung der Zölibatsverpflichtung sind m.W. Sache der Ordenskongregation und möglicherweise Kleruskongregation.
Da es zwei verschiedene Paar Schuhe sind, sind auch unterschiedliche Stellen zuständig. Die Entlassung aus dem Orden (mit Dispens von den Gelübden) ist Sache des Ordens (wenn sich in den letzten zwei Jahren nichts geändert hat). Damit ist er aber noch lange nicht laisiert.
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:Wenn Du die Claqueureparaden siehst, die sich einfinden, wenn ein Priester oder Ordensmann seine Gelübde vor Gott wegwirft, dann verwundert es nicht, was da für ein Schwachfug geäußert wird.
Da stimme ich Dir zu. Eine Zeitung sollte aber journalistische Sorgfalt walten lassen.
Abgesehen davon gönnen sich ja auch manche Weltpriester und selbst Bischöfe ähnlich uninformiert (vielleich wäre desinteressiert besser.)