Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

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CIC_Fan

Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von CIC_Fan »

Am Tag des Beginns der Bischofssynode wird der Generalobere der FSSPX eine Wallfahrt des Österreichischen Distrikts der Bruderschaft zum Nationalheiligtum anführen dort auch in einem vortrag die Haltung der Bruderschaft zur synode darlegen
ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt

http://www.fsspx.at/de/news-events/cale ... azell-8235

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umusungu
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von umusungu »

CIC_Fan hat geschrieben:ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt
Warum sollte man eine Gruppierung in die Basilika einziehen lassen, die sich "katholisch" nennt - aber nicht in der Gemeinschaft mit dem hl. Vater steht.

Sascha B.
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Sascha B. »

umusungu hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt
Warum sollte man eine Gruppierung in die Basilika einziehen lassen, die sich "katholisch" nennt - aber nicht in der Gemeinschaft mit dem hl. Vater steht.
Warum dürfen Protestanten und Altkatholiken immer wieder römisch-katholische Kirchen nutzen?
Wenn man diesen Gastfreundschaft gewährt dann doch auch der FSSPX welche Rom inhaltlich näher ist als die anderen.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.

CIC_Fan

Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von CIC_Fan »

umusungu hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt
Warum sollte man eine Gruppierung in die Basilika einziehen lassen, die sich "katholisch" nennt - aber nicht in der Gemeinschaft mit dem hl. Vater steht.
In den letzten Jahren war das nie ein Problem als man es bei der ersten Nationalwallfahrt noch in den 90igern verweigerte setzte es ein Donnerwetter vom Ortsbischof und von der päpstlichen Kommission ED dann war es nie mehr ein Problem feierlicher Einzug Erneuerung der Weihe Österreichs an die Gottesmutter In Lourdes hat vor 2 Jahren glaub ich ein Bischof der FSSPX in der Basilika sogar ein feierliches Pontifikalamt gefeiert
Der Kirchenrechtor in Mariazell ist ein aufrechter Modernist schaun wir mal und der neue Diözesanbischof passt zu, jetzigen Pontifikat um es höflich zu sagen

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Maurus
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Maurus »

CIC_Fan hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt
Warum sollte man eine Gruppierung in die Basilika einziehen lassen, die sich "katholisch" nennt - aber nicht in der Gemeinschaft mit dem hl. Vater steht.
In den letzten Jahren war das nie ein Problem als man es bei der ersten Nationalwallfahrt noch in den 90igern verweigerte setzte es ein Donnerwetter vom Ortsbischof und von der päpstlichen Kommission ED dann war es nie mehr ein Problem feierlicher Einzug Erneuerung der Weihe Österreichs an die Gottesmutter In Lourdes hat vor 2 Jahren glaub ich ein Bischof der FSSPX in der Basilika sogar ein feierliches Pontifikalamt gefeiert
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Einen suspendierten Kleriker darf man keine Messe feiern lassen. Aber für die FSSPX ist der CIC ja relativ, egal ob 1917 oder 1983. Sie sind Kinder ihrer Zeit...

HeGe
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von HeGe »

umusungu hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt
Warum sollte man eine Gruppierung in die Basilika einziehen lassen, die sich "katholisch" nennt - aber nicht in der Gemeinschaft mit dem hl. Vater steht.
Ja, ja, die Kirche des Dialogs, die an die Ränder der Gesellschaft geht... :roll:
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CIC_Fan

Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von CIC_Fan »

Maurus hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt
Warum sollte man eine Gruppierung in die Basilika einziehen lassen, die sich "katholisch" nennt - aber nicht in der Gemeinschaft mit dem hl. Vater steht.
In den letzten Jahren war das nie ein Problem als man es bei der ersten Nationalwallfahrt noch in den 90igern verweigerte setzte es ein Donnerwetter vom Ortsbischof und von der päpstlichen Kommission ED dann war es nie mehr ein Problem feierlicher Einzug Erneuerung der Weihe Österreichs an die Gottesmutter In Lourdes hat vor 2 Jahren glaub ich ein Bischof der FSSPX in der Basilika sogar ein feierliches Pontifikalamt gefeiert
Der Kirchenrechtor in Mariazell ist ein aufrechter Modernist schaun wir mal und der neue Diözesanbischof passt zu, jetzigen Pontifikat um es höflich zu sagen
Einen suspendierten Kleriker darf man keine Messe feiern lassen. Aber für die FSSPX ist der CIC ja relativ, egal ob 1917 oder 1983. Sie sind Kinder ihrer Zeit...
Ja wewnn die Autorität die die Suspension auspricht einer korrekte Autorität wäre und nicht eine die ihr Amt mißbraucht nur zur Erinnerung die FSSPX geht von der These aus daß die nachkobziliaren Autoritäten ihr Amt mißbrauchen durch die Einführung von Neuerungen daher ist natürlich aus Ihrer sicht alles null und nichtig was da ausgesprochen wurde

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Maurus
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Maurus »

CIC_Fan hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:ich bin mal gespannt ob man ihn in die Basilika einziehen läßt
Warum sollte man eine Gruppierung in die Basilika einziehen lassen, die sich "katholisch" nennt - aber nicht in der Gemeinschaft mit dem hl. Vater steht.
In den letzten Jahren war das nie ein Problem als man es bei der ersten Nationalwallfahrt noch in den 90igern verweigerte setzte es ein Donnerwetter vom Ortsbischof und von der päpstlichen Kommission ED dann war es nie mehr ein Problem feierlicher Einzug Erneuerung der Weihe Österreichs an die Gottesmutter In Lourdes hat vor 2 Jahren glaub ich ein Bischof der FSSPX in der Basilika sogar ein feierliches Pontifikalamt gefeiert
Der Kirchenrechtor in Mariazell ist ein aufrechter Modernist schaun wir mal und der neue Diözesanbischof passt zu, jetzigen Pontifikat um es höflich zu sagen
Einen suspendierten Kleriker darf man keine Messe feiern lassen. Aber für die FSSPX ist der CIC ja relativ, egal ob 1917 oder 1983. Sie sind Kinder ihrer Zeit...
Ja wewnn die Autorität die die Suspension auspricht einer korrekte Autorität wäre und nicht eine die ihr Amt mißbraucht nur zur Erinnerung die FSSPX geht von der These aus daß die nachkobziliaren Autoritäten ihr Amt mißbrauchen durch die Einführung von Neuerungen daher ist natürlich aus Ihrer sicht alles null und nichtig was da ausgesprochen wurde
Ja, kenne ich ja. Das ist sozusagen das lutherische Erbe der FSSPX: "...das sind alles von Menschen erdichtete Reden und Gesetze!"

HeGe
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:Ja wewnn die Autorität die die Suspension auspricht einer korrekte Autorität wäre und nicht eine die ihr Amt mißbraucht nur zur Erinnerung die FSSPX geht von der These aus daß die nachkobziliaren Autoritäten ihr Amt mißbrauchen durch die Einführung von Neuerungen daher ist natürlich aus Ihrer sicht alles null und nichtig was da ausgesprochen wurde
Aha. Also sind auch die Papstwahlen der letzten Jahrzehnte "null und nichtig"?

(Mal sehen, ob du wenigstens konsequent bist.)
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CIC_Fan

Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von CIC_Fan »

HeGe hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:Ja wewnn die Autorität die die Suspension auspricht einer korrekte Autorität wäre und nicht eine die ihr Amt mißbraucht nur zur Erinnerung die FSSPX geht von der These aus daß die nachkobziliaren Autoritäten ihr Amt mißbrauchen durch die Einführung von Neuerungen daher ist natürlich aus Ihrer sicht alles null und nichtig was da ausgesprochen wurde
Aha. Also sind auch die Papstwahlen der letzten Jahrzehnte "null und nichtig"?

(Mal sehen, ob du wenigstens konsequent bist.)
eine Autorität kann autorität sein und trotzdem ihr Amt mißbrauchen ob die letzten Papstwahlen gültig waren oder nicht muß die kirchliche Autorität der Zukunft entscheiden so lange hat man davon auszugehen der Papst ist Papst und man muß ihm dort gehorchen wo er seinen Vorgängern gehorcht etwas anderes wäre es wenn einer der nachkonziliaren Päpste von der Unfehlbarkeit gebrauch machen würde, und hier bei klar einem Vorgämger widerspricht dann muß man sich die Frage der Sedisvakanz neu vorlegen

CIC_Fan

Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von CIC_Fan »

aber alles diese Fragen haben wir hier bereits abgehandelt daher bringen wiederholungen nichts

HeGe
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:eine Autorität kann autorität sein und trotzdem ihr Amt mißbrauchen ob die letzten Papstwahlen gültig waren oder nicht muß die kirchliche Autorität der Zukunft entscheiden so lange hat man davon auszugehen der Papst ist Papst und man muß ihm dort gehorchen wo er seinen Vorgängern gehorcht etwas anderes wäre es wenn einer der nachkonziliaren Päpste von der Unfehlbarkeit gebrauch machen würde, und hier bei klar einem Vorgämger widerspricht dann muß man sich die Frage der Sedisvakanz neu vorlegen
Du sagst selber, dass die kirchlichen Autoritäten ihr Amt angeblich durch die Einführung von Neuerungen missbrauchen und dass in der Konsequenz Entscheidungen null und nichtig sind, jedenfalls soweit sie auf diesem erneuerten Recht beruhen.

Im Ritus der Papstwahl wurden seit dem letzten Konzil diverse Neuerungen eingeführt, also müsste die Konsequenz logisch klar sein. Aber auch bei der FSSPX ist ein "Ja" offensichtlich nimmt immer ein "Ja" und ein "Nein" offensichtlich nicht immer "Nein".
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CIC_Fan

Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von CIC_Fan »

das Abzulehnen käme nur einem Wahlberechtigten zu wie ja auch jeder Traditionstreue Katholik das ablehnen kann was ihm zu kommt hätte das ein Kardinal getan oder hätte einer der über 80 jährigen Kardinäle 1978 das Wahlergebnis abgelehnt dann müßte man sich damit auseinandersetzten das war offentsichtlich eben nicht der Fall
alleine die kurzen Überlegungen hier zeigen wie problematisch die These der Sedisvakanz ist vielleicht kann ein Moderator die Beiträge in den dazu gehörigen Thread verschieben danke

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Juergen
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Juergen »

Franz I. hat geschrieben:http://kath.net/news/51862


Eine abschließende Überlegung gilt den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen. Dieses Jubiläumsjahr der Barmherzigkeit schließt niemanden aus. Von verschiedener Seite haben mir einige bischöfliche Mitbrüder vom guten Glauben und der guten sakramentalen Praxis dieser Gläubigen berichtet, allerdings verbunden mit dem Unbehagen, in einer pastoral schwierigen Situation zu leben. Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen. Bewegt von der Notwendigkeit, dem Wohl dieser Gläubigen zu entsprechen, bestimme ich in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Niels
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Niels »

Juergen hat geschrieben:
Franz I. hat geschrieben:http://kath.net/news/51862


Eine abschließende Überlegung gilt den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen. Dieses Jubiläumsjahr der Barmherzigkeit schließt niemanden aus. Von verschiedener Seite haben mir einige bischöfliche Mitbrüder vom guten Glauben und der guten sakramentalen Praxis dieser Gläubigen berichtet, allerdings verbunden mit dem Unbehagen, in einer pastoral schwierigen Situation zu leben. Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen. Bewegt von der Notwendigkeit, dem Wohl dieser Gläubigen zu entsprechen, bestimme ich in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen.
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taddeo
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von taddeo »

Bemerkenswert.
Einerseits als Zeichen des geistlichen Wohlwollens gegenüber diesen Gläubigen.
Andererseits als Beleg dafür, daß bisher - wie hier im Forum schon öfter diskutiert - eine Beichte bei der FSSPX nicht gültig und erlaubt möglich ist.
Und drittens, weil Papst Franziskus - wieder einmal, möchte man fast sagen - damit seine Vollmacht in Anspruch nimmt, über dem allgemeinen Kirchenrecht zu stehen. Er nimmt eine Rechtssetzung vor, ohne daß die eigentlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Akt (hier eine ordentliche Beichtfacultas) gegeben wären. Das haben seine Vorgänger in der Regel vermieden. So absolutistisch hat seit langem kein Papst mehr regiert.

HeGe
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von HeGe »

taddeo hat geschrieben:Andererseits als Beleg dafür, daß bisher - wie hier im Forum schon öfter diskutiert - eine Beichte bei der FSSPX nicht gültig und erlaubt möglich ist.
An der Frage habe ich heute auch schon geknabbert. :hmm:

Konsens im Forum war ja meiner Erinnerung nach, dass die Beichte bei der FSSPX jedenfalls unerlaubt ist, ebenso wie die Weihen.

Streitig war hier die Frage der Gültigkeit. Aus der recht knappen Formulierung "gültig und erlaubt", würde ich aber noch nicht den Umkehrschluss mitvollziehen können, dass ansonsten zwingend gelten muss "ungültig und unerlaubt". Auch im Falle, dass sonst gilt "gültig, aber unerlaubt" würde die Sondererlaubnis noch Sinn ergeben. Oder sehe ich das falsch?
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Jorge_
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Jorge_ »

HeGe hat geschrieben:Oder sehe ich das falsch?
Nein, ich meine, das siehst du genau richtig.

Taddeos Kritik am absolutistischen Amtsgebaren kann ich nur sehr schwer nachvollziehen.
Gerade die Diskussion hier im Kreuzgang hat doch gezeigt, dass es sich bei der Frage der Gültigkeit der Piusbeichten um ein rechtlich kaum sauber auflösbares Dilemma in einer Grauzone handelte. Da blieb immer eine Unsicherheit zurück: Wie weit reicht das Supplet? Hat ED das stillschweigend anerkannt? Und wenn ja, durften die das überhaupt? Etc. pp.

Hier hat der Papst jetzt zumindest für ein Jahr Klarheit geschaffen, indem er einen neuen Rechtsakt setzt. Was ist daran so absolutistisch (abgesehen davon, dass er als absolutistischer Gesetzgeber agiert, aber das ist ja im katholischen Recht ohnehin seine Aufgabe)?

Außerdem: Eine korrekte Lösung des Dilemmas in Form einer gültigen Beichtfacultas war ja eben nicht möglich, weil es keinen zuständigen Bischof gibt, dem diese halblegale Priesterbruderschaft untersteht und von dem ihre Priester diese Erlaubnis bekommen könnten. Insofern hat es nun halt der Papst selbst in die Hand genommen, ihnen eine Facultas zu erteilen. Als zuständiger Oberhirte sozusagen. Anders als die Bischöfe wird die Jurisdiktion des Papstes ja von der FSSPX anerkannt, jedenfalls theoretisch. Ich finde so gesehen ist das eigentlich sogar die korrekteste überhaupt denkbare provisorische Lösung, oder?
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iustus
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von iustus »

HeGe hat geschrieben:Auch im Falle, dass sonst gilt "gültig, aber unerlaubt" würde die Sondererlaubnis noch Sinn ergeben. Oder sehe ich das falsch?
Das siehst Du richtig. Allerdings wäre dann die Erwähnung der Gültigkeit in der Sondererlaubnis überflüssig.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Niels
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Niels »

Jorge_ hat geschrieben:Hier hat der Papst jetzt zumindest für ein Jahr Klarheit geschaffen, indem er einen neuen Rechtsakt setzt. Was ist daran so absolutistisch (abgesehen davon, dass er als absolutistischer Gesetzgeber agiert, aber das ist ja im katholischen Recht ohnehin seine Aufgabe)?
Eben.
Jetzt hat man für ungefähr ein Jahr die Gewissheit, dass die Absolution gültig und erlaubt erfolgt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Der Umkehrschluss ist sinnlos, da der Papst sich dazu gar nicht geäußert hat.

CIC_Fan

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Beitrag von CIC_Fan »

Die Reaktion der FSSPX ist klar und eindeutig
http://fsspx.de/de/kommuniqu%C3%A9-des-generalhauses-1

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Juergen
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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Juergen »

CIC_Fan hat geschrieben:Die Reaktion der FSSPX ist klar und eindeutig
Die Reaktion der FSSPX ist irrelevant.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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für wem?

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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von taddeo »

HeGe hat geschrieben:Streitig war hier die Frage der Gültigkeit. Aus der recht knappen Formulierung "gültig und erlaubt", würde ich aber noch nicht den Umkehrschluss mitvollziehen können, dass ansonsten zwingend gelten muss "ungültig und unerlaubt". Auch im Falle, dass sonst gilt "gültig, aber unerlaubt" würde die Sondererlaubnis noch Sinn ergeben. Oder sehe ich das falsch?
Bei der Beichte ist es grundsätzlich so, daß die Gültigkeit von der Erlaubtheit abhängig ist. Ohne eine ordnungsgemäße Beichtfakultas kann eine Absolution nicht erlaubt gespendet werden und deshalb auch nicht gültig. Selbst ein laiisierter Priester besitzt bei Todesgefahr eines Pönitenten von Rechts wegen eine ordentliche Beichtfakultas, sogar dann, wenn gleichzeitig ein "normaler" Priester anwesend wäre. Die Priester der FSSPX besitzen aber von Rechts wegen keine Beichtfakultas, weil es derzeit keine Autorität gibt, die sie ihnen ordnungsgemäß verleihen würde.
Insofern trifft die Formulierung des Papstes genau den Kern der Sache, wenn er klarstellt, daß er selbst den FSSPX-Priestern für die Dauer des Heiligen Jahres die Erlaubnis gibt, die Absolution erlaubt und damit auch gültig (sofern die sakramentale Vollmacht durch gültige Weihe vorliegt) zu spenden.

Was das Kommunique der FSSPX da von der "außerordentlichen Jurisdiktion" verzapft, ist mehr als fragwürdig. Der Bezug auf die Normae Generales kann sich wohl nicht auf den CIC 1917 beziehen, denn darin steht im I. Buch nix von Jurisdiktion (die kommt erst im II. Buch "De personis"). Im CIC 1983 ist die Leitungsgewalt in den Normae Generales behandelt. Allerdings kennt weder der CIC 1983 noch der von 1917 eine "außerordentliche" Jurisdiktion, sondern nur eine ordentliche oder eine delegierte. Weder die eine noch die andere liegt bei der FSSPX vor.

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Re: Alles zur "FSSPX": Fragen, Nachrichten, Veranstaltungen etc.

Beitrag von Protasius »

taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Streitig war hier die Frage der Gültigkeit. Aus der recht knappen Formulierung "gültig und erlaubt", würde ich aber noch nicht den Umkehrschluss mitvollziehen können, dass ansonsten zwingend gelten muss "ungültig und unerlaubt". Auch im Falle, dass sonst gilt "gültig, aber unerlaubt" würde die Sondererlaubnis noch Sinn ergeben. Oder sehe ich das falsch?
Bei der Beichte ist es grundsätzlich so, daß die Gültigkeit von der Erlaubtheit abhängig ist. Ohne eine ordnungsgemäße Beichtfakultas kann eine Absolution nicht erlaubt gespendet werden und deshalb auch nicht gültig. Selbst ein laiisierter Priester besitzt bei Todesgefahr eines Pönitenten von Rechts wegen eine ordentliche Beichtfakultas, sogar dann, wenn gleichzeitig ein "normaler" Priester anwesend wäre. Die Priester der FSSPX besitzen aber von Rechts wegen keine Beichtfakultas, weil es derzeit keine Autorität gibt, die sie ihnen ordnungsgemäß verleihen würde.
Insofern trifft die Formulierung des Papstes genau den Kern der Sache, wenn er klarstellt, daß er selbst den FSSPX-Priestern für die Dauer des Heiligen Jahres die Erlaubnis gibt, die Absolution erlaubt und damit auch gültig (sofern die sakramentale Vollmacht durch gültige Weihe vorliegt) zu spenden.
Ich dachte, in Todesgefahr hätte jeder gültig geweihte Priester durch die Umstände eine Beichtfakultas? Darauf basiert mW die Selbstsicht der FSSPX, daß man sich in einem seit mehr als 30 Jahren andauernden Notstand befinde. (Hat ein bißchen was von den Zuständen in einigen diktatorischen Regimen, wo vor ähnlich langer Zeit der Notstand ausgerufen wurde.)
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Beitrag von Niels »

@taddeo
Frage: Was unterscheidet einen laisierten Priester von einem Priester der FSSPX?

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Beitrag von taddeo »

Protasius hat geschrieben:Ich dachte, in Todesgefahr hätte jeder gültig geweihte Priester durch die Umstände eine Beichtfakultas? Darauf basiert mW die Selbstsicht der FSSPX, daß man sich in einem seit mehr als 30 Jahren andauernden Notstand befinde. (Hat ein bißchen was von den Zuständen in einigen diktatorischen Regimen, wo vor ähnlich langer Zeit der Notstand ausgerufen wurde.)
Sorry, falls ich mich mißverständlich ausgedrückt habe. Bei Todesgefahr hat tatsächlich jeder gültig geweihte Priester von Rechts wegen die Beichtfakultas, also auch sowohl ein laiisierter Priester als auch einer der FSSPX oder sonst einer schismatischen Gemeinschaft.

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Beitrag von taddeo »

Niels hat geschrieben:@taddeo
Frage: Was unterscheidet einen laisierten Priester von einem Priester der FSSPX?
Der kanonisch geregelte Status. Der Laiisierte hat einen, der Piuspriester nicht. Mit allen rechtlichen Konsequenzen.

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Beitrag von Niels »

taddeo hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:@taddeo
Frage: Was unterscheidet einen laisierten Priester von einem Priester der FSSPX?
Der kanonisch geregelte Status. Der Laiisierte hat einen, der Piuspriester nicht. Mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Dass die Piuspriester kanonisch irregulär sind, ist klar.
Welchen kanonisch geregelten Status hat aber ein laiisierter Priester?

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Beitrag von taddeo »

Niels hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:@taddeo
Frage: Was unterscheidet einen laisierten Priester von einem Priester der FSSPX?
Der kanonisch geregelte Status. Der Laiisierte hat einen, der Piuspriester nicht. Mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Dass die Piuspriester kanonisch irregulär sind, ist klar.
Welchen kanonisch geregelten Status hat aber ein laiisierter Priester?
Den eines jeden Laien. Mit dem Zusatz, daß er in Todesgefahr erlaubt und gültig die Absolution spenden darf.

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Beitrag von Niels »

Die Piuspriester doch auch. Wo liegt dann letztendlich der genaue Unterschied?

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Niels hat geschrieben:Die Piuspriester doch auch. Wo liegt dann letztendlich der genaue Unterschied?
Die Piuspriester sind Priester, denen die einwandfreie Einordnung in die kirchliche Hierarchie fehlt. Sie gehören zu einer Priestergemeinschaft, müßten aber in manchen Fragen den Ortsbischöfen unterstehen. Das wollen sie selber nicht recht, und die Bischöfe in der Regel auch nicht. Ihre Priestergemeinschaft hat aber keine ausreichenden Befugnisse, um als "Ordinarius" zu fungieren. Sowas ist bei einem laiisierten Priester nicht der Fall. Da weiß man klar, wem er (als Laie) untersteht, was er darf und was nicht.

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