Nichts neues, ich hatte das bereits zitiert.michaelis hat geschrieben:@Ralf:
Die Möglichkeit, mehrere Bischöfe zusammengefaßt zu nennen, besteht aber nur für "Nicht-Ordinarien".
Die deutsche GRM (wenn auch noch nicht eingeführt) macht daß sehr deutlich:Man beachte das "N" nach "unserem Bischof"!GRM hat geschrieben:149 (...) Der Koadjutor und die Weihbischöfe, nicht aber andere etwa anwesende Bischöfe, dürfen im Eucharistischen Hochgebet genannt werden. Wenn mehrere zu nennen sind, werden sie zusammenfassend erwähnt: und unserem Bischof N. und seinen Weihbischöfen (et Episcopo nostro N. eiusque Episcopis adiutoribus).
Kurze Fragen - kurze Antworten V
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Klar ist damit jedenfalls: Die von Iustus angeführte Form ("unsere Bischöfe X und Y) ist nicht in mehrfacher Hinsicht nicht zulässig. Der Diözesanbischof ist zunächst einmal separat zu benennen. Auxiliarbischöfe werden nicht der Ortskirche ("unser Weihbischof N.") sondern dem Diözesanbischof ("sein Weihbischof N.") zugeordnet.
Das ist auch ekklesiologisch sachgerecht. Es geht hier ja nicht in erster Linie um irgendeine Fürbitte, sonst könnte man an dieser Stelle - wie ich es bei einem durchaus frommen Priester tatsächlich einmal erlebt habe - auch Osama bin Laden anführen.
Die Nennung dient zunächst und vor allem der Legitimierung der konkret versammelten Gemeinde: Sie darf die Messe nur feiern, weil sie in Gemeinschaft mit dem Ortsbischof steht.
Das ist auch ekklesiologisch sachgerecht. Es geht hier ja nicht in erster Linie um irgendeine Fürbitte, sonst könnte man an dieser Stelle - wie ich es bei einem durchaus frommen Priester tatsächlich einmal erlebt habe - auch Osama bin Laden anführen.
Die Nennung dient zunächst und vor allem der Legitimierung der konkret versammelten Gemeinde: Sie darf die Messe nur feiern, weil sie in Gemeinschaft mit dem Ortsbischof steht.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Deswegen heißt es ja auch, daß jemand (Erz-)Bischof von XY ist,Kilianus hat geschrieben:Klar ist damit jedenfalls: Die von Iustus angeführte Form ("unsere Bischöfe X und Y) ist nicht in mehrfacher Hinsicht nicht zulässig. Der Diözesanbischof ist zunächst einmal separat zu benennen. Auxiliarbischöfe werden nicht der Ortskirche ("unser Weihbischof N.") sondern dem Diözesanbischof ("sein Weihbischof N.") zugeordnet.
während der/sein Weihbischof hingegen Weihbischof in XY ist,
wobei er gleichzeitig Titularbischof von YZ ist
Beispiel:
Hans-Josef Becker ist Erzbischof von Paderborn und z.B. Hubert Berenbrinker ist Weihbischof in Paderborn und Titularbischof von Panatoria
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Eine kleine Zwischenfrage, aus Eigeninteresse: gilt etwas anderes für die Regionalbischöfe, wie es sie im Bistum Münster gibt?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Die sind eine (überflüssige und unsinnige) Erfindung des Bistums Münster, die man sich bei den Protestanten abgeguckt hat. Kirchenrechtlich gibt es das nicht. (Nebenbei: Münster hat m.E. viel zu viele Weihbischöfe)HeGe hat geschrieben:Eine kleine Zwischenfrage, aus Eigeninteresse: gilt etwas anderes für die Regionalbischöfe, wie es sie im Bistum Münster gibt?
Was es gibt, sind Bischofsvikare, deren Aufgabenbereich entweder inhaltlich oder territorial umschrieben ist (vgl. c. 479 §2 CIC). Bischofsvikare können, müßen aber nicht, Weihbischöfe sein.
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Hatte ich also richtig in Erinnerung. Danke!Juergen hat geschrieben:Die sind eine (überflüssige und unsinnige) Erfindung des Bistums Münster, die man sich bei den Protestanten abgeguckt hat. Kirchenrechtlich gibt es das nicht.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Generell ist es natürlich vollkommen in Ordnung und auch vorgesehen, daß ein Weihbischof zum Bischofsvikar ernannt wird. Ebenso ist es möglich, daß diesem Bischofsvikar eine Zuständigkeit für ein Gebiet zugeteilt wird. Aber dann sollte man dafür keine neuen Namen erfinden, sondern es einfach bei den üblichen Bezeichnungen lassen.
Ob das Bistum Münster nun so riesig ist, daß man es in diese Bereiche aufteilen muß, ist doch recht fraglich. Flächenmäßig ist Münster nur 3% größer als Paderborn. Teilweise entsteht der Eindruck, daß diese Regionalbischöfe als die eigentlichen Bischöfe der Region angesehen werden. Sie sind in ihrer Region der „Chef im Ring“, während der Bischof von Münster weit weg ist, und mit der Region nicht viel zu tun hat. So gewinnt man den Eindruck einer kleinen Diözese innerhalb einer Diözese.
Ob das Bistum Münster nun so riesig ist, daß man es in diese Bereiche aufteilen muß, ist doch recht fraglich. Flächenmäßig ist Münster nur 3% größer als Paderborn. Teilweise entsteht der Eindruck, daß diese Regionalbischöfe als die eigentlichen Bischöfe der Region angesehen werden. Sie sind in ihrer Region der „Chef im Ring“, während der Bischof von Münster weit weg ist, und mit der Region nicht viel zu tun hat. So gewinnt man den Eindruck einer kleinen Diözese innerhalb einer Diözese.
Gruß Jürgen
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- Athanasius0570
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Und wo "sitzen" diese Regionalbischöfe? In Münster oder in ihrer "Region"?
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Bei den Regionalbischöfen geht es nur um die Zuständigkeiten. Soweit ich weiß wohnen bis auf einen alle in Münster. M.W. ist nur der Regionalbischof der Region Oldenburg (=Offizialatsbezirk Oldenburg) dort vor Ort in Vechta. Aber der hat auch eine Sonderstellung.Athanasius0570 hat geschrieben:Und wo "sitzen" diese Regionalbischöfe? In Münster oder in ihrer "Region"?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bistum_M%C3%BCnster hat geschrieben:Die Dekanate bzw. das Offizialat werden in fünf Seelsorgeregionen zusammengefasst, denen jeweils ein Weihbischof als Regionalbischof vorsteht:
Borken/Steinfurt: Christoph Hegge
Coesfeld/Recklinghausen: Dieter Geerlings
Münster/Warendorf: Stefan Zekorn
Niederrhein: Wilfried Theising
Oldenburg: Heinrich Timmerevers
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
der Regionalbischof der Region Niederrhein sitzt in Xanten.Athanasius0570 hat geschrieben:Und wo "sitzen" diese Regionalbischöfe? In Münster oder in ihrer "Region"?
Er wird dort auch der "kleine Bischof" genannt.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Das hat dann wohl seine historischen Gründe im bischöflichen Kommissariat Niederrhein.
Die volkstümliche Bezeichnung "kleiner Bischof" ist genau das, was ich oben meinte: Es entsteht der Eindruck von einer Diözese in einer Diözese.
Die volkstümliche Bezeichnung "kleiner Bischof" ist genau das, was ich oben meinte: Es entsteht der Eindruck von einer Diözese in einer Diözese.
Gruß Jürgen
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- Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Augenscheinlich ist das gewollt – und pflanzt sich auch in die Wikipedia fort, wie du oben zitiert hast:Juergen hat geschrieben:Die volkstümliche Bezeichnung "kleiner Bischof" ist genau das, was ich oben meinte: Es entsteht der Eindruck von einer Diözese in einer Diözese.
So formuliert ist das glaubenswidrig. Diese hochwürdigen Herren stehen „ihren“ Regionen gerade nicht als Bischöfe vor, sondern als Vikare des einen und einzigen münsterschen Bischofs. Daß sie nebenbei auch noch Hilfsbischöfe sind, ist dabei ohne Belang. Sie könnten genauso gut einfache Priester sein.Juergen hat geschrieben:[…]http://de.wikipedia.org/wiki/Bistum_M%C3%BCnster hat geschrieben:Die Dekanate bzw. das Offizialat werden in fünf Seelsorgeregionen zusammengefaßt, denen jeweils ein Weihbischof als Regionalbischof vorsteht
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Und, was sagt uns das: Zu große Diözesen benötigen zu viele Weihbischöfe!Robert Ketelhohn hat geschrieben:Diese hochwürdigen Herren stehen „ihren“ Regionen gerade nicht als Bischöfe vor, sondern als Vikare des einen und einzigen münsterschen Bischofs. Daß sie nebenbei auch noch Hilfsbischöfe sind, ist dabei ohne Belang. Sie könnten genauso gut einfache Priester sein.
Ich kann mich nicht erinnern, dass unserer Bischof Zeit meines Lebens persönlich in unserer Pfarrei war. Dafür besucht uns fast jedes Jahr ein Weihbischof und unserer Bischof mindestens jährlich eine Moschee.
Frage
Ich habe mal eine eher sehr schwere Frage: Kennt ihr den Film " Cristiada" ? (gibt es den irgendwo auf deutsch zu kaufen?) Da die Christenverfolgung in Mexiko damals sehr extrem war. Hat sich eine Gruppe gebildet die den Glauben mit der Waffe dann verteidigt hat. Man fing alle Soldaten der Regierung an zu ermorden. Habe gehört Papst Johannes Paul II hat dazu mal Stellung genommen ( Hat jemand das Schreiben?) und laut röm. kath. Katechismus darf man sich wohl verteidigen wenn man Angegriffen wird. Aber die Gruppe im Film führte richtig Krieg. Verschaffte sich auf kriminelle Art Geld für den Kampf u.s.w.. Es war ein starker Widerstand gegen die antichristliche freimaurerische Regierung und hatte seine Wirkung doch kann man da irgendwas sagen ob in solchen Situationen diese Art Vorbild sein sollte? Jesus sagte doch man sollte sogar die zweite Wange hinhalten wenn man auf die andere geschlagen wurde. Sollte man einfach im Gebet bleiben und daran Glauben das Gott durch seine Macht wirken wird? Aber man kann doch nicht einfach auf sein Glaubensleben verzichten weil es die Regierung so fordert. Heute Sterben ja auch viele Glaubensbrüder und Schwestern in anderen Ländern der Welt und werden während Hl. Messen angegriffen und umgebracht. Man kann denen schreiben und für diese beten.
- Konstantin Opel
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Re: Frage
Zu dem Thema gibt's bereits einen Strang (Moderatoren an die Front... )Tomek M hat geschrieben:Ich habe mal eine eher sehr schwere Frage: Kennt ihr den Film " Cristiada" ? (gibt es den irgendwo auf deutsch zu kaufen?) Da die Christenverfolgung in Mexiko damals sehr extrem war. Hat sich eine Gruppe gebildet die den Glauben mit der Waffe dann verteidigt hat. Man fing alle Soldaten der Regierung an zu ermorden. Habe gehört Papst Johannes Paul II hat dazu mal Stellung genommen ( Hat jemand das Schreiben?) und laut röm. kath. Katechismus darf man sich wohl verteidigen wenn man Angegriffen wird. Aber die Gruppe im Film führte richtig Krieg. Verschaffte sich auf kriminelle Art Geld für den Kampf u.s.w.. Es war ein starker Widerstand gegen die antichristliche freimaurerische Regierung und hatte seine Wirkung doch kann man da irgendwas sagen ob in solchen Situationen diese Art Vorbild sein sollte? Jesus sagte doch man sollte sogar die zweite Wange hinhalten wenn man auf die andere geschlagen wurde. Sollte man einfach im Gebet bleiben und daran Glauben das Gott durch seine Macht wirken wird? Aber man kann doch nicht einfach auf sein Glaubensleben verzichten weil es die Regierung so fordert. Heute Sterben ja auch viele Glaubensbrüder und Schwestern in anderen Ländern der Welt und werden während Hl. Messen angegriffen und umgebracht. Man kann denen schreiben und für diese beten.
Leider wurde der Film nicht in den Kinos unseres Breitengrades gezeigt.
Über die Gründe mag sich jeder seine Gedanken machen...
Re: Frage
Ja, ich kenne "Cristiada" (wurde übrigens in "For greater Glory" umbenannt) und es ist mein absoluter Lieblingsfilm. Nein, es gibt den nicht auf deutsch, es gibt auch keine DVD (englisch oder Spanisch) mit Regionalcode 2. Hier hatten wir das Thema schonmal: http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=594962#p594962 Der Link dort zum Film ist allerdings tot. Ich habe ihn auch auf die Schnelle gerade nicht mher online gefunden. Aber ich denke, die entsprechenden Seiten, auf denen man so etwas findet, sind bekannt. Zu dem Thema auch folgendes: http://www.katholisches.info/212/3/22 ... erleihern/Tomek M hat geschrieben:Ich habe mal eine eher sehr schwere Frage: Kennt ihr den Film " Cristiada" ? (gibt es den irgendwo auf deutsch zu kaufen?) Da die Christenverfolgung in Mexiko damals sehr extrem war. Hat sich eine Gruppe gebildet die den Glauben mit der Waffe dann verteidigt hat. Man fing alle Soldaten der Regierung an zu ermorden. Habe gehört Papst Johannes Paul II hat dazu mal Stellung genommen ( Hat jemand das Schreiben?) und laut röm. kath. Katechismus darf man sich wohl verteidigen wenn man Angegriffen wird. Aber die Gruppe im Film führte richtig Krieg. Verschaffte sich auf kriminelle Art Geld für den Kampf u.s.w.. Es war ein starker Widerstand gegen die antichristliche freimaurerische Regierung und hatte seine Wirkung doch kann man da irgendwas sagen ob in solchen Situationen diese Art Vorbild sein sollte? Jesus sagte doch man sollte sogar die zweite Wange hinhalten wenn man auf die andere geschlagen wurde. Sollte man einfach im Gebet bleiben und daran Glauben das Gott durch seine Macht wirken wird? Aber man kann doch nicht einfach auf sein Glaubensleben verzichten weil es die Regierung so fordert. Heute Sterben ja auch viele Glaubensbrüder und Schwestern in anderen Ländern der Welt und werden während Hl. Messen angegriffen und umgebracht. Man kann denen schreiben und für diese beten.
Was den bewaffneten Widerstand angeht: Die fünf Priester, die daran teilgenommen haben, der bekannteste von ihnen wohl Fr. José Reyes Vega, wurden meines Wissens dafür exkommuniziert. Von Fr. Vega weiß ich darüberhinaus, dass er in den Kämpfen tödlich verwundet wurde, aber vor seinem Tod noch beichten konnte.
Wie die Kirche zu den Laien, die an den Kämpfen teilgenommen haben stand/steht, ist mir unbekannt.
Hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Saints_of_the_Cristero_War und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4rty ... _in_Mexiko finden sich Listen mit Märtyrern aus dieser Zeit, die teilweise heilig, teilweise selig gesprochen wurden (Ich mag am meisten: http://es.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_ ... l_R%C3%ADo bzw auch hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_ ... l_R%C3%ADo).
Ich denke, wenn man die Lebensläufe der heiliggesprochenen Märtyrer dieser Revolution mit dem von Fr. José Reyes Vega vergleicht und die jeweilige Reaktion der Kirche darauf, kann man einen Eindruck davon bekommen, wie die Kirche die verschiedenen Arten des Widerstands sieht.
Si Deus nobiscum, quis contra nos?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Auch eine Frage: Warum hat die Kirche früher die Anatomie verboten?
[leicht OT]Außerdem der Hinweis auf eine Frage, die ich in einem anderen Strang gestellt habe und noch keine Antwort bekommen hab (vermutlich hat sie keiner gesehen), vllt kann sich derer ja auch jemand annehmen (natürlich im entsprechenden Strang): http://kreuzgang.org/viewtopic.php?f=1& ... 34#p7834[/leicht OT]
[leicht OT]Außerdem der Hinweis auf eine Frage, die ich in einem anderen Strang gestellt habe und noch keine Antwort bekommen hab (vermutlich hat sie keiner gesehen), vllt kann sich derer ja auch jemand annehmen (natürlich im entsprechenden Strang): http://kreuzgang.org/viewtopic.php?f=1& ... 34#p7834[/leicht OT]
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- Konstantin Opel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
"Dein Leib war Gottes Tempel." - Soll man daran herumschnibbeln?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Wenn das so ist, dann erkläre mir doch bitte, warum es heutzutage erlaubt ist.Konstantin Opel hat geschrieben:"Dein Leib war Gottes Tempel." - Soll man daran herumschnibbeln?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Daran siehst du, das doch immer wieder kirchliche Entscheidungen überholt sind .....
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Weil man heute den Nutzen der Anatomie ganz anders einschätzt. In diesem Fall hat man aus einem einfachen Verbot eine Güterabwägung gemacht. Aus Jux und Dollerei darfst Du immer noch keine Leichname schänden, im Prepkurs an der Uni ist es aber erlaubt.
Wenn man an die Reliquien denkt, war es wohl nie ein absolutes Verbot.
Wenn man an die Reliquien denkt, war es wohl nie ein absolutes Verbot.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
[Zitat von mittlerweile entferntem ad hominem-Stuff entsorgt. Ecce als Mod]
Weiß einer, wann es erlaubt wurde und mit welcher Begründung?
Weiß einer, wann es erlaubt wurde und mit welcher Begründung?
Si Deus nobiscum, quis contra nos?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
http://books.google.de/books?id=baRI_t ... 22&f=false
Mit diesem link kannst Du im 2. Kapitel das Bemühen der Päpste um die Einschränkung der Leichenöffnung lesen und gleichzeitig, daß sie selbst einige Leichenöffnungen angeordnet haben, eben wenn sie damit Aufschlüsse über eine grassierende Seuche zu gewinnen hofften oder anderes gewichtiges Interesse vorlag.
Mit diesem link kannst Du im 2. Kapitel das Bemühen der Päpste um die Einschränkung der Leichenöffnung lesen und gleichzeitig, daß sie selbst einige Leichenöffnungen angeordnet haben, eben wenn sie damit Aufschlüsse über eine grassierende Seuche zu gewinnen hofften oder anderes gewichtiges Interesse vorlag.
- Athanasius0570
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Tote zu zerstückeln war auch im antiken Rom verpönt, anfangs hat man nur Kirchen über den Gräbern der Heiligen gebaut, dann wurden "ganze" Heilige verschickt, erst im Frühmittelalter hat man sich dann auf Teile verlegt.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Weil man heute den Nutzen der Anatomie ganz anders einschätzt. In diesem Fall hat man aus einem einfachen Verbot eine Güterabwägung gemacht. Aus Jux und Dollerei darfst Du immer noch keine Leichname schänden, im Prepkurs an der Uni ist es aber erlaubt.
Wenn man an die Reliquien denkt, war es wohl nie ein absolutes Verbot.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
Re: Frage
Eine Ergänzung hierzu: Wenn man nach "For Greater Glory online" bei Google sucht, findet man den Film auf Englisch im Netz. Verlinken werde ich das allerdings nicht.Seraphina hat geschrieben:Ja, ich kenne "Cristiada" (wurde übrigens in "For greater Glory" umbenannt) und es ist mein absoluter Lieblingsfilm. Nein, es gibt den nicht auf deutsch, es gibt auch keine DVD (englisch oder Spanisch) mit Regionalcode 2. Hier hatten wir das Thema schonmal: http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=594962#p594962 Der Link dort zum Film ist allerdings tot. Ich habe ihn auch auf die Schnelle gerade nicht mher online gefunden. Aber ich denke, die entsprechenden Seiten, auf denen man so etwas findet, sind bekannt. Zu dem Thema auch folgendes: http://www.katholisches.info/212/3/22 ... erleihern/Tomek M hat geschrieben:Ich habe mal eine eher sehr schwere Frage: Kennt ihr den Film " Cristiada" ? (gibt es den irgendwo auf deutsch zu kaufen?) Da die Christenverfolgung in Mexiko damals sehr extrem war. Hat sich eine Gruppe gebildet die den Glauben mit der Waffe dann verteidigt hat. Man fing alle Soldaten der Regierung an zu ermorden. Habe gehört Papst Johannes Paul II hat dazu mal Stellung genommen ( Hat jemand das Schreiben?) und laut röm. kath. Katechismus darf man sich wohl verteidigen wenn man Angegriffen wird. Aber die Gruppe im Film führte richtig Krieg. Verschaffte sich auf kriminelle Art Geld für den Kampf u.s.w.. Es war ein starker Widerstand gegen die antichristliche freimaurerische Regierung und hatte seine Wirkung doch kann man da irgendwas sagen ob in solchen Situationen diese Art Vorbild sein sollte? Jesus sagte doch man sollte sogar die zweite Wange hinhalten wenn man auf die andere geschlagen wurde. Sollte man einfach im Gebet bleiben und daran Glauben das Gott durch seine Macht wirken wird? Aber man kann doch nicht einfach auf sein Glaubensleben verzichten weil es die Regierung so fordert. Heute Sterben ja auch viele Glaubensbrüder und Schwestern in anderen Ländern der Welt und werden während Hl. Messen angegriffen und umgebracht. Man kann denen schreiben und für diese beten.
Was den bewaffneten Widerstand angeht: Die fünf Priester, die daran teilgenommen haben, der bekannteste von ihnen wohl Fr. José Reyes Vega, wurden meines Wissens dafür exkommuniziert. Von Fr. Vega weiß ich darüberhinaus, dass er in den Kämpfen tödlich verwundet wurde, aber vor seinem Tod noch beichten konnte.
Wie die Kirche zu den Laien, die an den Kämpfen teilgenommen haben stand/steht, ist mir unbekannt.
Hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Saints_of_the_Cristero_War und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4rty ... _in_Mexiko finden sich Listen mit Märtyrern aus dieser Zeit, die teilweise heilig, teilweise selig gesprochen wurden (Ich mag am meisten: http://es.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_ ... l_R%C3%ADo bzw auch hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_ ... l_R%C3%ADo).
Ich denke, wenn man die Lebensläufe der heiliggesprochenen Märtyrer dieser Revolution mit dem von Fr. José Reyes Vega vergleicht und die jeweilige Reaktion der Kirche darauf, kann man einen Eindruck davon bekommen, wie die Kirche die verschiedenen Arten des Widerstands sieht.
Si Deus nobiscum, quis contra nos?
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- Registriert: Donnerstag 20. November 2008, 12:28
- Wohnort: Bistum Münster
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Weiß jemand, wo man seriöse Informationen über die sog. "Rattenlinien" finden kann?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V.
Im alten Peter in München gibtś an Peter und Paul immer um 18.00 ein feierliches Hochamt zum Patrozinium-Juergen hat geschrieben:Tja, früher gab es im Dom ein Pontifikalamt zu Peter und Paul,
heute gibt's sowas nicht mehr – dafür haben wir nun eine Pastoralwerkstatt…
und das ist vor Sonntagen auch keine Vorabendmesse.
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V.
Müssen sich verheiratete katholische Diakone und Priester des geschlechtlichen Umgangs mit ihren Ehefrauen enthalten oder dürfen sie auch nach der Ordination noch Kinder zeugen?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V.
Meines Wissens dürfen sie ihren ehelichen Pflichten auch nach der Weihe nachkommen. Sollten sie allerdings verwitwen, dürfen sie nicht erneut heiraten.ad-fontes hat geschrieben:Müssen sich verheiratete katholische Diakone und Priester des geschlechtlichen Umgangs mit ihren Ehefrauen enthalten oder dürfen sie auch nach der Ordination noch Kinder zeugen?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V.
War das schon von Anbeginn der Unionen so, z.B. bei der Aufnahme der Maroniten und der Armenier?Protasius hat geschrieben:Meines Wissens dürfen sie ihren ehelichen Pflichten auch nach der Weihe nachkommen. Sollten sie allerdings verwitwen, dürfen sie nicht erneut heiraten.ad-fontes hat geschrieben:Müssen sich verheiratete katholische Diakone und Priester des geschlechtlichen Umgangs mit ihren Ehefrauen enthalten oder dürfen sie auch nach der Ordination noch Kinder zeugen?
Wie verfuhr man mit zwei- oder dreimal verheirateten chaldäischen Klerikern?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V.
Es ist im Kirchenrecht in diesem Zusammenhang weder von "dürfen" noch von ehelichen "Pflichten" die Rede.Protasius hat geschrieben:Meines Wissens dürfen sie ihren ehelichen Pflichten auch nach der Weihe nachkommen.ad-fontes hat geschrieben:Müssen sich verheiratete katholische Diakone und Priester des geschlechtlichen Umgangs mit ihren Ehefrauen enthalten oder dürfen sie auch nach der Ordination noch Kinder zeugen?
Verheiratete Kleriker sollen nicht nur ihr Weihesakrament ernstnehmen, sondern auch ihr Ehesakrament.
Das schließt selbstverständlich auch einen Umgang mit der Sexualität ein, der den legitimen Bedürfnissen beider Ehepartner entspricht.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V.
Aus genau dem Grund habe ich auch "Meines Wissens" geschrieben und das Kirchenrecht außen vor gelassen.taddeo hat geschrieben:Es ist im Kirchenrecht in diesem Zusammenhang weder von "dürfen" noch von ehelichen "Pflichten" die Rede.Protasius hat geschrieben:Meines Wissens dürfen sie ihren ehelichen Pflichten auch nach der Weihe nachkommen.ad-fontes hat geschrieben:Müssen sich verheiratete katholische Diakone und Priester des geschlechtlichen Umgangs mit ihren Ehefrauen enthalten oder dürfen sie auch nach der Ordination noch Kinder zeugen?
Verheiratete Kleriker sollen nicht nur ihr Weihesakrament ernstnehmen, sondern auch ihr Ehesakrament.
Das schließt selbstverständlich auch einen Umgang mit der Sexualität ein, der den legitimen Bedürfnissen beider Ehepartner entspricht.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009