Seraphina hat geschrieben: Ich weiß nicht, wo du da Inkompetenz siehst...
In dem öffentlich zugänglichen Artikel auf Kath.net
http://kath.net/detail.php?id=37291 unter dem Titel "geradezu absurde Irrtümer" wird im ersten Absatz eine Pönitentin geschildert, von der der Beichtvater glaubt, sie sei unschuldig.
Bischof Laun [url=http://kath.net/detail.php?id=37291]hier[/url] hat geschrieben:Ich war noch ein sehr junger Priester und hörte im Rahmen einer Aushilfe im Ausland Beichte. Eine ältere, sehr einfache Frau kam und beichte irgendetwas von einem Geschlechtsverkehr. Irgendwie kam mir das „Bekenntnis“ eigenartig vor und daher fragte ich so behutsam als möglich zurück, ob sie verheiratet sei und „wer“ der Partner gewesen sei. Mit einem Anflug von Entrüstung antwortete sie: „Natürlich mein Mann“, aber, und das schien ihr sündhaft, ohne Kinderwunsch! Daraufhin versuchte ich, so gut es in der Beicht-Situation möglich ist, ihr zu erklären, dass sie doch keine Sünde begangen habe, sondern dass sie, im Gegenteil, die Gemeinschaft mit ihrem Mann pflegen sollte! Sie verließ, mir schien, erleichtert den Beichtstuhl, und ich blieb zurück mit der Frage im Herzen: „Wer hat diese Frau religiös so verbildet, wie war ihr Religionsunterricht, warum hat ihr noch niemand gesagt, was doch
selbstverständliche Lehre der Kirche ist, und ihr diese völlig unnötige Last abgenommen?“
Der casus knacktus ist das Bekenntnis "ohne Kinderwunsch". Dieses Bekenntnis basiert auf der kategorischen Ablehnung der möglichen Konsequenz der ehelichen Gemeinschaft: Die Ablehnung des Kindes!
Das Gegenteil davon ist "mit Kinderwunsch".
Zur Beurteilung in dem erwähnten Fall greift der KKK wie folgt:
"
Unkeuschheit ist ein ungeregelter Genuß der geschlechtlichen Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr. Die Geschlechtslust ist dann ungeordnet, wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird."
Daraus folgt
Aufgrund der Ablehnung eines Menschen ...im vorliegenden Fall: eines noch noch nicht geborenen, aber möglicherweise bereits gezeugten Menschen hat Jesus durch das Gewissen zu der Frau gesprochen, woraufhin die Sünde klar erkannt wurde ("ohne Kinderwunsch!"). Sie hat diese Sünde bereut und folgt dem Ruf unseres Königs in den Beichtstuhl.
Wenn also auch die vom Pönitenten bekannte, ungeordnete Tat - hier die Ausübung des ehelichen Geschlechtsaktes um seiner selbst willen - nicht eine Todsünde darstellt, so stellt sie doch eine Sünde geringerer Schwere dar, die, sofern sie der Pönitent bereut, der sakramentalen Absolution bedarf.
Im vorliegenden Fall und nach der von S.E. Bischof Laun öffentlich geschilderten Sachlage hätte nach Feststellung der echten Reue der Pönitentin und nach der Feststellung ihres unbedingten Willens diese Sünde fortan zu meiden, zwingend die Absolution erteilt werden müssen.
Jedoch wurde die Absolution in diesem Punkt nicht nur nicht erteilt, sondern schlimmer noch: er hat der Pönitentin falsch geraten, indem er die Unordnung als Ordnung gelehrt hat.
Die Pönitentin wird also mit höherer Wahrscheinlichkeit - aufgrund falschen Rates von Amtes wegen - in der Unordnung verbleiben und sich daran gewöhnen, denn hier greift eine psychologische Kettenreaktion: Die Gewöhnung an eine Unordnung führt zwingend vom Schlechten zum Schlechteren, also zum Laster und - was Gott durch Sein gütiges Eingreifen verhindern möge - zu einer Todsünde, welche - unbereut - die ewige Strafe des Getrenntseins von Gott in der ewigen Hölle nach sich zieht.
Ich stelle also fest:
Exzellenz Bischof Laun ist persönlich verantwortlich für die Folgen seines damaligen falschen Rates. Die Schwere der hier öffentlich bekannten Schuld bemisst sich nach der Höhe seines Amtes und der Dauer seines Irrtums in welcher er weiteren Pönitenten in diesem Punkt und unter gleichen Voraussetzungen falsch geraten hat.
Seine persönliche Aufgabe in diesem Punkt ist also dieselbe, der sich jeder katholische Gläubige (eigentlich jeder vernünftig denkende Mensch) - natürlich auch ich selbst - stellen muss:
1. die persönliche Erweckung der Reue,
2. die sakramentale Beichte
und 3.
eine angemessene Wiedergutmachung nicht nur um sich selbst, sondern auch um die Seele der Poenitentin und schliesslich die Seelen der Vielen vor dem ewigen Verderben zu retten, welche Ihr öffentliches Bekenntnis hier und anderswo vernommen haben.
Zur Vermeidung künftiger Verwirrung ist es (für uns alle) wünschenswert, sich intensiver um eine hinreichende Qualifikation zur Beurteilung von Sünden innerhalb des geschützten Raumes der Ehe, insbesondere im Hinblick auf die eheliche Keuschheit zu bemühen.
Es ist durchaus nicht skrupulös vom Guten zum Besseren schreiten zu wollen - allerdings bedarf dies einer kompetenten Seelenführung durch einen Priester, der uns den Weg zum Himmel durch die enge Pforte kompromisslos aufzeigt und zu begleiten willens ist - und in genau diesem Punkt bemisst sich die Höhe der Kompetenz eines Priesters in seiner Eigenschaft als Beichtvater, mithin Hirte und Seelenführer.