Wenn das die betreffende Person noch entscheiden und äußern kann, mag das noch angehen (wobei auch da eine Grenze kaum zu ziehen sein dürfte: Ist es nicht auch eine Verpflichtung, Nahrung zu sich zu nehmen, damit man lebt? Wie kann dann die Beatmung/künstliche Ernährung anders beurteilt werden?).Pelikan hat geschrieben:Es existiert keine Verpflichtung, sich durch Beatmungs- oder andere Maschinen am Leben erhalten zu lassen.iustus hat geschrieben:Hat er auch gesagt, was man dann mit "Hirntoten" macht?
Maschinen abstellen verbietet sich genauso wie bei Wachkomapatienten.
Wenn der Wille aber nicht mehr geäußert werden kann, dann stellt sich die Frage nach der Verpflichtung derjenigen, die über Leben und Tod zu entscheiden haben - nach der Verpflichtung, andere durch Beatmung/künstliche Ernährung u.ä. am Leben zu erhalten.
Einen Willen heranzuziehen, der vor der aktuellen Situation geäußert wurde, halte ich für nicht zulässig, da dieser in der konkreten Situation ganz anders sein kann.
Das Alles trifft meines Erachtens auch die Situation des Hirntodes - wenn man davon ausgeht, dass Hirntote leben.