Freispruch für Amanda Knox
Freispruch für Amanda Knox
Freispruch für Amanda Knox: http://www.faz.net/aktuell/italien-frei ... 81241.html
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Eine gute Nachricht. Dieser Prozeß war von Beginn an mit so vielen Ermittlungspannen und Merkwürdigkeiten belastet, daß alles andere als ein Freispruch seltsam gewesen wäre. Allein das erste, später widerrufene "Geständnis" - da haben italienische Polizisten ohne Dolmetscher eine Amerikanerin in die Mangel genommen, die damals praktisch kein Wort Italienisch verstand oder sprach.Niels hat geschrieben:Freispruch für Amanda Knox: http://www.faz.net/aktuell/italien-frei ... 81241.html
- Robert Ketelhohn
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Na ja. Die Indizien waren, oder besser: sind doch nach wie vor ziemlich erdrückend. Es sind eher formale Fehler bei den Ermittlungsarbeiten, die jetzt – neben der öffentlichen Kampagne – das Gericht zum Freispruch bewogen haben.taddeo hat geschrieben:Eine gute Nachricht.Niels hat geschrieben:Freispruch für Amanda Knox: http://www.faz.net/aktuell/italien-frei ... 81241.html
Die Unschuld vom Lande nehme ich Fräulein Knox nicht ab. Aber das ist letztlich die alte Problematik bei Indizienprozessen. Nicht umsonst sind klassische Detektivkrimis – ob nun mit Hercule Poirot, Miss Marple oder Adrian Monk – dramaturgisch immer so angelegt, daß als Folge der Überführung durch die vom Helden zusammengetragenen und präsentierten Indizien der Täter gesteht, sei es direkt, sei es implizit durch Flucht, Geiselnahme, Zusammenbruch oder dergleichen.
Ja, das Geständnis. Daran fehlt es hier. Eigentlich nur daran. Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Ja, absolut.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Non sequitur.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Na ja. Die Indizien waren, oder besser: sind doch nach wie vor ziemlich erdrückend. Es sind eher formale Fehler bei den Ermittlungsarbeiten, die jetzt – neben der öffentlichen Kampagne – das Gericht zum Freispruch bewogen haben.taddeo hat geschrieben:Eine gute Nachricht.Niels hat geschrieben:Freispruch für Amanda Knox: http://www.faz.net/aktuell/italien-frei ... 81241.html
Die Unschuld vom Lande nehme ich Fräulein Knox nicht ab. Aber das ist letztlich die alte Problematik bei Indizienprozessen. Nicht umsonst sind klassische Detektivkrimis – ob nun mit Hercule Poirot, Miss Marple oder Adrian Monk – dramaturgisch immer so angelegt, daß als Folge der Überführung durch die vom Helden zusammengetragenen und präsentierten Indizien der Täter gesteht, sei es direkt, sei es implizit durch Flucht, Geiselnahme, Zusammenbruch oder dergleichen.
Ja, das Geständnis. Daran fehlt es hier. Eigentlich nur daran. Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Ich habe nicht logisch geschlossen oder zu schließen versucht. Insofern trifft deine Anmerkung nicht. Ich habe eine Meinung geäußert und eine Tatsache benannt.Niels hat geschrieben:Non sequitur.
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Kann sein, kann nicht sein. Der Wahrheit hätte es wohl nicht geholfen.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ja, absolut.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Mit meiner Zustimmung zu dem von Robert zitierten Satz, wollte ich übrigens nicht zum Ausdruck bringen, dass man sie der peinlichen Befragung unterwerfen sollte, wenn es denn ginge. Aber da Folter - z. B. in der frühen Neuzeit, während der Zeit der Hexenverfolgung - bei allen Kapitalverbrechen (Schadenzauber zählte auch dazu) eingesetzt werden durfte, sofern es nicht zumindest zwei unabhängige (und natürlich sollten sie schon auch glaubwürdig sein) Tatzeugen gab, der Angeklagte nicht freiwillig gestehen wollte und eine Vorlage entsprechender verdachtsleitender Indizien erfolgt war, wobei das noch die Vorgabe im Idealsinn war, um die man sich bei einem entsprechenden Interesse vielfach einen Dreck scherte, sehe ich das, was Robert gesagt hat, als durchaus zutreffend an und bin mir sogar ziemlich sicher, dass das so gewesen wäre. In einigen Gebieten des Hl. Röm. Reichs zu gewissen Zeiten sogar definitiv.
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Wahrscheinlich doch.Maurus hat geschrieben:Kann sein, kann nicht sein. Der Wahrheit hätte es wohl nicht geholfen.
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Nebenan wird mir verboten, in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Deo zu benutzen, das wäre gegen die Nächstenliebe, und hier wird Folter als Option diskutiert und (fast) alle schweigen dazu. - Indiskutabel sind dann wohl auch die anderen Beiträge solcher Christen.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ja, absolut.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Wir sind inzwischen sensibler, Petra. Abgesehen davon geht es bei der Deodorantfrage um heute. Bei der peinlichen Befragung um damals. Von peinliche Befragung heute hat hier niemand gesprochen und schon gar nicht gefordert. (Die Aussage war: wäre dieser Fall am Anfang der Frühen Neuzeit verhandelt worden, wäre es wohl zu einer peinlichen Befragung der A. Knox gekommen.)
Zum Strangthema:
Korun: Saudi Arabisches "Zentrum für interreligiösen Dialog" ein schlechter Scherz
Utl.: Spindelegger bietet mit diesem Zentrum fundamentalistischen Wahabismus eine Bühne =
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... ter-scherz
(Komisch: die Islam-heißt-Frieden-integrationitisgeplagten Grünen haben plötzlich was gegen eine mohammedanische Religionsverständnisinitiative )
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"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Dem Problem, dass unter der Folter jeder sagt, was der andere hören will, war man sich doch immer bewusst. Man hat sie ja auch nur in Fällen angewandt, in denen man heute nach freier Beweiswürdigung einfach einen Schuldspruch verhängen würde. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wäre dafür mE kein Raum mehr gewesen.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Wahrscheinlich doch.Maurus hat geschrieben:Kann sein, kann nicht sein. Der Wahrheit hätte es wohl nicht geholfen.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Welche wären das? In der Schilderung, die ich gelesen habe, ist mir nichts aufgefallen, was gegen Knox' Version der Ereignisse spricht.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Die Indizien waren, oder besser: sind doch nach wie vor ziemlich erdrückend.
Schon der leichte psychische Stress der Vernehmung durch unwirsche Polizisten hat Knox zusammenbrechen und ein absurdes Geständnis unterzeichnen lassen. Ich sehe nicht, wie mehr Schmerz zu besseren Ergebnissen führen soll.Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Linus hat geschrieben:(Die Aussage war: wäre dieser Fall am Anfang der Frühen Neuzeit verhandelt worden, wäre es wohl zu einer peinlichen Befragung der A. Knox gekommen.)
Vom Deo weiß ich nichts, außer Deo soli gloria. Ansonsten versuche ich mit solchen Bemerkungen stets zum Nachdenken anzuregen, was natürlich nicht in jedem Fall gelingt. Hier geht es letztlich um zweierlei: generell um eine implizite Warnung vor dem Hochmut der Moderne und speziell um die Problematik der Rechtsfindung im Strafrecht.Petra hat geschrieben:Nebenan wird mir verboten, in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Deo zu benutzen, das wäre gegen die Nächstenliebe, und hier wird Folter als Option diskutiert und (fast) alle schweigen dazu. - Indiskutabel sind dann wohl auch die anderen Beiträge solcher Christen.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ja, absolut.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
Mir scheint, die Verurteilung Beschuldigter aufgrund von Indizien ohne Geständnis sei kein geringeres Problem als die Anwendung der peinlichen Befragung.
Im konkreten Fall halte ich – soweit aufgrund der veröffentlichten Informationen eine Urteilsbildung möglich ist – die Indizien für erdrückend. Andere, wie oben Taddeo, glauben den Unschuldsbeteuerungen der Beschuldigten. Der europäischen Beschuldigten wenigstens, derjenigen des Negers wohl nicht. – Was tun? Wie urteilen?
Es gibt keine „richtige“ Antwort, keine Lösung des Dilemmas in dieser Welt. Das Elend der Justiz wird erst vom ewigen Richter aufgehoben werden. Ich habe in diesem Zusammenhang schon oft auf die diesbezüglichen Ausführungen Augustins in civ. Dei XIX hingewiesen; sieh da:
• viewtopic.php?p=147216#p147216
• viewtopic.php?p=241163#p241163
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Petra hat geschrieben:Nebenan wird mir verboten, in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Deo zu benutzen, das wäre gegen die Nächstenliebe, und hier wird Folter als Option diskutiert und (fast) alle schweigen dazu. - Indiskutabel sind dann wohl auch die anderen Beiträge solcher Christen.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ja, absolut.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
Entschuldigung, aber was ist das bitte für ein Unfug? Ich habe oben extra geschrieben, dass meine Zustimmung zu Roberts Satz, nicht so aufzufassen ist, dass ich für die peinliche Befragung wäre, selbst, wenn sie gegenwärtig rechtlich möglich wäre. Also 'mal halblang hier, ja?
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Das sehe ich übrigens ähnlich, auch wenn ich nicht für die Wiedereinführung der peinlichen Befragung bin - nicht, dass mir wieder einer so kommt ...Robert Ketelhohn hat geschrieben:Mir scheint, die Verurteilung Beschuldigter aufgrund von Indizien ohne Geständnis sei kein geringeres Problem als die Anwendung der peinlichen Befragung.
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Das war natürlich ein gewisses Problem, wie wir auch heute gewisse Probleme haben, natürlich, allerdings trifft "jeder" nicht zu.Maurus hat geschrieben:Dem Problem, dass unter der Folter jeder sagt, was der andere hören will, war man sich doch immer bewusst.
Maurus hat geschrieben:Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wäre dafür mE kein Raum mehr gewesen.
Hm, na ja, "kann" insofern "sein, kann nicht sein", als dass in manchen Herrschaften war es ja durchaus so geregelt, dass, wenn die Schuld festgestellt war, aber z. B. das Geständnis widerrufen wurde, die ganze Prozedur, einschließlich der peinlichen Befragung, wieder von vorne losging. Das Ganze wäre in solchen Gebieten von vornherein im "Berufungsverfahren" erst wieder drinnen gewesen.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Wer nicht geschwiegen hat, wird auch nicht gemeint gewesen sein.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Entschuldigung, aber was ist das bitte für ein Unfug? Ich habe oben extra geschrieben, dass meine Zustimmung zu Roberts Satz, nicht so aufzufassen ist, dass ich für die peinliche Befragung wäre, selbst, wenn sie gegenwärtig rechtlich möglich wäre. Also 'mal halblang hier, ja?
Kannste froh sein, dass wenigstens Eine Deine Beiträge aufmerksam liest.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ansonsten versuche ich mit solchen Bemerkungen stets zum Nachdenken anzuregen, was natürlich nicht in jedem Fall gelingt.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Non sequitur. Was mich betrifft, ich habe es gelesen und verstanden wie Thomas_de_Austria.Petra hat geschrieben: und hier wird Folter als Option diskutiert und (fast) alle schweigen dazu. - Indiskutabel sind dann wohl auch die anderen Beiträge solcher Christen.
>Mir scheint, die Verurteilung Beschuldigter aufgrund von Indizien ohne Geständnis sei kein geringeres Problem als die Anwendung der peinlichen Befragung.<
Die peinliche Befragung ist in meinen Augen keine Rechtsfindung sondern bereits eine Strafanwendung, die den Beschuldigten in jedem Fall trifft, ob er schuldig ist oder nicht, ob er gesteht oder nicht. Sadistisch ist es außerdem noch. Aber das allerschlimmste daran ist die Borniertheit (Jetzt will ich es aber wissen! Ich will! Ich will! Ich will!), und das Fehlen von Vertrauen auf einen Richter, der es weiß.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ja, absolut.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das wäre einmal ein klassischer Anwendungsfall der peinlichen Befragung gewesen.
So?Torsten hat geschrieben:Non sequitur. Was mich betrifft, ich habe es gelesen und verstanden wie Thomas_de_Austria.Petra hat geschrieben: und hier wird Folter als Option diskutiert und (fast) alle schweigen dazu. - Indiskutabel sind dann wohl auch die anderen Beiträge solcher Christen.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Thomas_de_Austria hat geschrieben:Mit meiner Zustimmung zu dem von Robert zitierten Satz, wollte ich übrigens nicht zum Ausdruck bringen, dass man sie der peinlichen Befragung unterwerfen sollte, [...] sehe ich das, was Robert gesagt hat, als durchaus zutreffend an und bin mir sogar ziemlich sicher, dass das so gewesen wäre. In einigen Gebieten des Hl. Röm. Reichs zu gewissen Zeiten sogar definitiv.
Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Statt des einmal hätte in dem Satz ein damals stehen müssen, dann wären Missverständnisse gar nicht erst aufgekommen. Aber so was kann jedem ja mal passieren.Torsten hat geschrieben:Thomas_de_Austria hat geschrieben:Mit meiner Zustimmung zu dem von Robert zitierten Satz, wollte ich übrigens nicht zum Ausdruck bringen, dass man sie der peinlichen Befragung unterwerfen sollte, [...] sehe ich das, was Robert gesagt hat, als durchaus zutreffend an und bin mir sogar ziemlich sicher, dass das so gewesen wäre. In einigen Gebieten des Hl. Röm. Reichs zu gewissen Zeiten sogar definitiv.
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Re: Freispruch für Amanda Knox
Torsten hat geschrieben:Die peinliche Befragung ist in meinen Augen keine Rechtsfindung sondern bereits eine Strafanwendung […]
Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich möchte hier nicht die peinliche Befragung verteidigen o. ä., sondern nur ein paar Anmerkungen historischer Natur zu diesen Dingen machen:
Es ist völlig klar und verständlich, dass man vom gegenwärtigen Standpunkt und unter der Kenntnis der aktuellen Form der Rechtspflege, Rechtsfindung, Strafanwendung etc. das so sieht. Aber das war es nun einmal nicht, damals, auch, wenn man es so manche Gelehrte, bereits Mitte des 17. Jh., als eine sehr fragwürdige Sache ansahen. Die peinliche Befragung sollte eben, zusammen mit anderen rechtlichen Mitteln, bei der Überführung von besonders schweren Verbrechen Schuldiger helfen. Laut Robert Zagolla (im Strang "Zauberei und Strafrecht" findet sich ein Link von Cavetiño zu einem Aufsatz von ihm) war der verstärkte Einsatz von Folter ab dem 13. Jh. übrigens keine Folge der Ketzerinquisition. Wirklich übergreifend reglementiert wurde sie im Hl. Röm. Reich überhaupt erstmals mit der "Constitutio Criminalis Carolina" (CCC). Mit dieser war sie wesentlich weniger willkürlich, als in früheren Zeiten und auch rationaler als bspw. die im Mittelalter noch verbreiteten sog. "Gottesurteile". Im Idealfall wendete man nur das an, was keine nach Außen sichtbaren Schäden, keinen offenen Brüche verursachte, kein Blut hervorquellen ließ etc. Außerdem war die peinliche Befragung nicht öffentlich und ging nicht mit einer öffentlichen Demütigung durch den Pöbel, der sich daran ergötzte, einher. Oft genug wurden natürlich auch noch schlimmere Methoden angewendet, die durch die Reichsvorgaben wohl eigentlich nicht gedeckt (und wohl nicht unbedingt intendiert) waren, sondern allerhöchstens durch das jeweilige Partikularrecht. Auf die Art kamen damals auch Sachen vor, wie z. B. das Stehen auf einer glühenden Ofenplatte, das Sitzen auf einem glühenden Stuhl, Schwefelabbrennen auf der Haut oder das sog. "Bamberger Hexenbad", bei dem der Delinquent in eine Mischung aus heißem Wasser und ungelöschtem Kalk getaucht wurde, was man kaum lebend überstehen konnte.
In österreichischen Landen kamen solche Formen im 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jh. auch schon vor der "Constitutio Criminalis Theresiana" (CCT) von AD 1769 nur noch eher selten zur Anwendung, wie auch in ähnlicher Weise in stärker zentralisierten und straffer organisierten Herrschaften, wie z. B. dem Kurfürstentum Bayern oder dem Königreich Dänemark. Im Habsburgerreich war durch die CCT nur mehr der (1) Daumenstock, die (2 & 3) Schnürung in zwei Varianten, (4) die Leiter, (5) die Schraubstiefel (die allerdings nur anstelle eines anderen Instruments, nach Maßgabe des Richters, angewendet werden durften), (6) Daumenschrauben und das (7) Aufziehen zulässig.
Man stelle sich die Angelegenheit anhand eines (imaginären, aber in ähnlicher Weise wohl öfters vorgekommenen) Falls z. B. derart vor, dass ein allgemein schlecht beleumdeter, über 14 Jahre alter, geistig und ansonsten gesunder Tunichtgut von einer glaubwürdigen Person, die dort betete o. ä., zu einer gewissen Zeit in der ansonsten leeren Kirche gesehen wurde, wo er sich bei einem der abseitigen, kleineren Nebenaltäre irgendwie zu schaffen machte, wobei sich später herausstellte, dass aus dieser Kirche an diesem Tag irgendein wertvoller, gottgeweihter Gegenstand gestohlen wurde, woraufhin er ergriffen und weil er nicht freiwillig gestehen wollte, man das Diebesgut nicht finden konnte, es nur einen glaubwürdigen Zeugen gab, der aussagte, dass der Delinquent sich an diesem Tag zu einer bestimmten Zeit in der Kirche auf die genannte, verdächtige Art herumtrieb und wegen seines bekannten, schlechten Leumunds, der peinlichen Befragung - nach den Vorgaben der CCT* - unterworfen wurde, woraufhin er noch vor dem höchsten Grad gestand und das Versteck des Diebesguts bezeichnete, bei so einem, wäre die peinliche Befragung zumindest nicht unbedingt schlimmer gewesen, als die Strafe selbst. Dazu von Bedeutung auch:
[quote=""Constitutio Criminalis Theresiana", Artikel 38, § 8"]Es ist völlig klar und verständlich, dass man vom gegenwärtigen Standpunkt und unter der Kenntnis der aktuellen Form der Rechtspflege, Rechtsfindung, Strafanwendung etc. das so sieht. Aber das war es nun einmal nicht, damals, auch, wenn man es so manche Gelehrte, bereits Mitte des 17. Jh., als eine sehr fragwürdige Sache ansahen. Die peinliche Befragung sollte eben, zusammen mit anderen rechtlichen Mitteln, bei der Überführung von besonders schweren Verbrechen Schuldiger helfen. Laut Robert Zagolla (im Strang "Zauberei und Strafrecht" findet sich ein Link von Cavetiño zu einem Aufsatz von ihm) war der verstärkte Einsatz von Folter ab dem 13. Jh. übrigens keine Folge der Ketzerinquisition. Wirklich übergreifend reglementiert wurde sie im Hl. Röm. Reich überhaupt erstmals mit der "Constitutio Criminalis Carolina" (CCC). Mit dieser war sie wesentlich weniger willkürlich, als in früheren Zeiten und auch rationaler als bspw. die im Mittelalter noch verbreiteten sog. "Gottesurteile". Im Idealfall wendete man nur das an, was keine nach Außen sichtbaren Schäden, keinen offenen Brüche verursachte, kein Blut hervorquellen ließ etc. Außerdem war die peinliche Befragung nicht öffentlich und ging nicht mit einer öffentlichen Demütigung durch den Pöbel, der sich daran ergötzte, einher. Oft genug wurden natürlich auch noch schlimmere Methoden angewendet, die durch die Reichsvorgaben wohl eigentlich nicht gedeckt (und wohl nicht unbedingt intendiert) waren, sondern allerhöchstens durch das jeweilige Partikularrecht. Auf die Art kamen damals auch Sachen vor, wie z. B. das Stehen auf einer glühenden Ofenplatte, das Sitzen auf einem glühenden Stuhl, Schwefelabbrennen auf der Haut oder das sog. "Bamberger Hexenbad", bei dem der Delinquent in eine Mischung aus heißem Wasser und ungelöschtem Kalk getaucht wurde, was man kaum lebend überstehen konnte.
In österreichischen Landen kamen solche Formen im 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jh. auch schon vor der "Constitutio Criminalis Theresiana" (CCT) von AD 1769 nur noch eher selten zur Anwendung, wie auch in ähnlicher Weise in stärker zentralisierten und straffer organisierten Herrschaften, wie z. B. dem Kurfürstentum Bayern oder dem Königreich Dänemark. Im Habsburgerreich war durch die CCT nur mehr der (1) Daumenstock, die (2 & 3) Schnürung in zwei Varianten, (4) die Leiter, (5) die Schraubstiefel (die allerdings nur anstelle eines anderen Instruments, nach Maßgabe des Richters, angewendet werden durften), (6) Daumenschrauben und das (7) Aufziehen zulässig.
Man stelle sich die Angelegenheit anhand eines (imaginären, aber in ähnlicher Weise wohl öfters vorgekommenen) Falls z. B. derart vor, dass ein allgemein schlecht beleumdeter, über 14 Jahre alter, geistig und ansonsten gesunder Tunichtgut von einer glaubwürdigen Person, die dort betete o. ä., zu einer gewissen Zeit in der ansonsten leeren Kirche gesehen wurde, wo er sich bei einem der abseitigen, kleineren Nebenaltäre irgendwie zu schaffen machte, wobei sich später herausstellte, dass aus dieser Kirche an diesem Tag irgendein wertvoller, gottgeweihter Gegenstand gestohlen wurde, woraufhin er ergriffen und weil er nicht freiwillig gestehen wollte, man das Diebesgut nicht finden konnte, es nur einen glaubwürdigen Zeugen gab, der aussagte, dass der Delinquent sich an diesem Tag zu einer bestimmten Zeit in der Kirche auf die genannte, verdächtige Art herumtrieb und wegen seines bekannten, schlechten Leumunds, der peinlichen Befragung - nach den Vorgaben der CCT* - unterworfen wurde, woraufhin er noch vor dem höchsten Grad gestand und das Versteck des Diebesguts bezeichnete, bei so einem, wäre die peinliche Befragung zumindest nicht unbedingt schlimmer gewesen, als die Strafe selbst. Dazu von Bedeutung auch:
Und damit die peinliche Frage nicht schwerer, als die Straffe selbst ausfalle, so solle die wirkliche Tortur nur in jenen Missethaten, die eine Todesstraffe nach sich ziehen; bey den übrigen eine schwere Leibsstraffe auf sich tragenden Verbrechen aber, wenn stark beschwerende Umstände unterlauffen, höchstens nur die Schreckung mit der Tortur; in den kleineren Verbrechen hingegen nicht einmal diese vorgenommen werden. Desgleichen solle auch wegen der blossen Verschärffung der Todesstraffe, wenn der Missethäter durch die Bekanntniß, oder Ueberweisung um eines Verbrechens halber das Leben schon verwirket hat, nicht leicht um einer anderen auch verübt haben sollend-größeren Missethat halber zur wirklichen Tortur, sondern höchstens zur Androhung derselben geschritten werden. Endlich solle auch in jenen Fällen, wo Zweifel vorfällt: ob das Verbrechen eine Todes- oder geringere Straffe nach sich ziehen dürffte? der Beinzüchtigte anstatt der wirklichen Tortur ebenfalls nur mit derselben geschrecket werden.
[/quote]Weiters ist hierzu noch anzumerken: Die Anwendung der Tortur war nach der CCT bei irgendwie Debilen, Taubstummen, bei denen man ohnehin nichts rausbekommen konnte, nicht zulässig, ebenso nicht bei Frauen während der Schwangerschaft bzw. im Kindbett und Personen höheren Standes, außer bei Beleidigung der göttlichen oder weltlichen Majestät, Landesverrat oder anderen, derartig schweren Lastern. Bei Kindern unter 14 Jahren war nur die Androhung der Tortur bzw. im äußersten Fall Rutenstreiche zulässig,"es sei denn, daß die Bosheit das Alter übetreffe, welches zu des Richters vernünftigen Nachdenken, und Erkanntniß anheim gestellet wird" (cf. CCT Artikel 38, § 11, 2). Bei Personen über 60 war sie nur bei wirklich guter Gesundheit zulässig. Diese ganzen Vorgaben ähneln frappant den Vorgaben der CCC und stammen letztlich auch von dort. Sie waren im gesamten Reich eigentlich weitestgehend gleich, nur war man wohl in der CCT sogar noch eine Spur zurückhaltender und exakter.
Um nun wieder zum Obigen zurückzukommen: Wenn beim obigen Fall der nach der peinlichen Befragung geständige Delinquent Folgendes zu hören bekam, kann man die peinliche Befragung nicht unbedingt als schlimmer, als die Strafe ansehen:
[quote=""Constitutio Criminalis Theresiana", Beylagen Num. V, §14"]Um nun wieder zum Obigen zurückzukommen: Wenn beim obigen Fall der nach der peinlichen Befragung geständige Delinquent Folgendes zu hören bekam, kann man die peinliche Befragung nicht unbedingt als schlimmer, als die Strafe ansehen:
Der N. solle auf einen hohen Wagen gesetzet und in Vorbeiführung vor dem N. von ihme beraubten Gotteshaus mit einer glüenden Zange an der Brust einmal gezwicket, sodann zu der gewöhnlichen Richtstatt geführet, alldorten mit dem Feuer vom Leben [zum Tod gerichtet, alsdann der Körper zu Staub, und Aschen verbrennet, und die Asche in den vorbeyfliessenden N. Strom geworffen und vertilget werden].
[/quote]Dazu konnten noch Verschärfungen kommen, die ich hier nicht mehr im Einzelnen anführen werde, man hat, denke ich, genug. Überhaupt im Vergleich zu den Verschärfungen, war die peinliche Befragung - einmal abgesehen davon, dass sie es nach den damaligen Bestimmungen sowieso nicht war - definitiv noch keine "Strafanwendung", denn die war in dieser Form noch unangenehmer …
---*Anm.:
[quote=""Constitutio Criminalis Theresiana", Artikel 38, § 4"]
Was nun die genugsame Ursache zur peinlichen Frage anbetrifft, ist alle zu beschreiben nicht wohl möglich, doch wollen wir zu besseren Unterricht, deren etliche gemeine hierorts Beyspielweis anzufügen, und werden sodann in den anderten Theil bey jedweden Verbrechen die solch-fällige-sonderbare Vermuthungen ausdrücklich benennet werden. Unter den gemeinen Anzeigungen zur Tortur befinden sich demnach folgende. Als
Erstlich: Ist eine genugsame Ursache zur peinlichen Frage, wenn die That mit einem unthadelhaften Zeugen auf den Beschuldigten erwiesen ist; und nebst dem einzelnen entweder noch eine anderweitig-gegründete Innzücht [Anm.: "Inzicht" oder auch "Inzucht" meint hier "Beschuldigung", "Bezichtigung" bzw. im engeren Sinne "Injurie"], oder wenigstens vieles darzustosset, daß der Inquisit eine sonst verdächtig- und übel verhaltene Person seye, zu der man sich der ihr zu Last kommeneden Missethat gar wohl versehen könne.
[/quote]Erstlich: Ist eine genugsame Ursache zur peinlichen Frage, wenn die That mit einem unthadelhaften Zeugen auf den Beschuldigten erwiesen ist; und nebst dem einzelnen entweder noch eine anderweitig-gegründete Innzücht [Anm.: "Inzicht" oder auch "Inzucht" meint hier "Beschuldigung", "Bezichtigung" bzw. im engeren Sinne "Injurie"], oder wenigstens vieles darzustosset, daß der Inquisit eine sonst verdächtig- und übel verhaltene Person seye, zu der man sich der ihr zu Last kommeneden Missethat gar wohl versehen könne.
[quote=""Constitutio Criminalis Theresiana", Artikel 38, § 5"]
Wenn die verdachte Person an solch-gefährlichen Orten, die zu der That verdächtig wären, gefunden wird.
Wenn Jemand zur Zeit der That, dieweil er auf dem Weg darzu, oder davon gewesen, in solcher Gestalt, Waffen, Kleidern, Pferd, oder anderen Sachen, gleich als wie der Thäter beschrieben ist, gesehen worden.
[/quote]Wenn Jemand zur Zeit der That, dieweil er auf dem Weg darzu, oder davon gewesen, in solcher Gestalt, Waffen, Kleidern, Pferd, oder anderen Sachen, gleich als wie der Thäter beschrieben ist, gesehen worden.
Re: Freispruch für Amanda Knox
Sah das Badezimmer wirklich schon so aus, als Knox ihre Dusche genommen hat? Seit wann ist Blut rosa?
Re: Freispruch für Amanda Knox
Nein. (Das Bad sah erst nach der kriminaltechnischen Behandlung so aus.) Für die verlinkte Desinformationsquelle konnte das Bad aber vermutlich gar nicht "blutig" genug sein...Pelikan hat geschrieben:Sah das Badezimmer wirklich schon so aus, als Knox ihre Dusche genommen hat?
Falls es jemanden interessiert:
Zu einer umfangreichen Sammlung von Originalfotos vom Tatort (auch obigem Badezimmer) geht's hier: Interior of the Upstairs Flat Where Murder Occurred
Re: Freispruch für Amanda Knox
Wäre Frau Fox schuldig gesprochen worden, wäre der Amerikanerin die Todesstrafe erspart geblieben. Aus Mangel an Beweisen bleibt ihr auch eine lebenslängliche Haftstrafe erspart. Aber angenommen, die Frau ist unschuldig: Wird sie je wieder ein normales Leben führen können?
Re: Freispruch für Amanda Knox
Sehr praktisch, danke.Gamaliel hat geschrieben:Zu einer umfangreichen Sammlung von Originalfotos vom Tatort (auch obigem Badezimmer) geht's hier: Interior of the Upstairs Flat Where Murder Occurred
Ich sehe da keine Indizien gegen Knox oder Sollecito, erst recht keine "erdrückenden". Alle Spuren, die zweifelsfrei nach der Tat enstanden sind, stammen von Guede.
- Robert Ketelhohn
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Re: Freispruch für Amanda Knox
Nein, die kassiert Millionen.overkott hat geschrieben:Wäre Frau Fox schuldig gesprochen worden, wäre der Amerikanerin die Todesstrafe erspart geblieben. Aus Mangel an Beweisen bleibt ihr auch eine lebenslängliche Haftstrafe erspart. Aber angenommen, die Frau ist unschuldig: Wird sie je wieder ein normales Leben führen können?
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Re: Freispruch für Amanda Knox
Ich habe von dir schon deutlich intelligentere Aussagen gelesen. – Anhand irgendwelcher Photos können wir hier selbstverständlich kein Urteil fällen, weder so noch so. (Welche Spuren von Guede du auf den Bildern erkennest, interessierte mich aber schon einmal. Virtuellen Negergeruch?) Darüber hinaus haben wir aber überhaupt kein Urteil zu fällen – worüber wir froh sein dürfen.Pelikan hat geschrieben:Sehr praktisch, danke.Gamaliel hat geschrieben:Zu einer umfangreichen Sammlung von Originalfotos vom Tatort (auch obigem Badezimmer) geht's hier: Interior of the Upstairs Flat Where Murder Occurred
Ich sehe da keine Indizien gegen Knox oder Sollecito, erst recht keine "erdrückenden". Alle Spuren, die zweifelsfrei nach der Tat enstanden sind, stammen von Guede.
Was die Indizien gegen Sollecito und Frl. Knox betrifft – kriminaltechnisch erhobene Spuren ebenso wie die Aussagen von Zeugen und Beschuldigten –, geht es vor allem um deren Bewertung, nicht um das Vorhandensein. Wer suggeriert, es gebe keine schlüssigen Indizien, der hat entweder keine Ahnung oder sagt nicht die Wahrheit.
Ich halte die mit viel amerikanischem Geld fürs Berufungsverfahren erkauften Gutachten gegen das Gewicht oder die Aussagekraft der vorliegenden Beweise nach allem, was ich bisher weiß, nicht für überzeugend. Das Verfahren ist in bis dahin nicht gekannter Weise medialisiert und amerikanisiert worden.
Aus den Berichten über die Gutachten erkenne ich die typisch amerikanische, mir aus andern Bereichen wohlbekannte Methodik angeblicher Sicherung von Qualitätsstandards. Mit dieser Methode kann man gravierende Fehler übersehen, ja man muß sie förmlich übersehen, wenn die formale Tünche stimmt, man kann andererseits aber immer alles und jeden zunichte prüfen, wenn man nur genug Aufwand daransetzt, denn formale Unsauberkeiten gibt es überall.
Ob die Vertreter der gegenteiligen Ansicht nun eher jenen Gutachten vertrauen oder doch Frl. Knoxens Betreuerungen, stehe dahin. Ich für meinen Teil habe zum konkreten Fall gesagt, was zu sagen war, und werde mich an keinen weiteren Detailverhandlungen beteiligen. Für wichtiger hielte ich, daß einmal zur Kenntnis genommen würde, was ich anhand dieses Falls generell zum Elend aller irdischen Justiz gesagt habe.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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- Robert Ketelhohn
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II
Sag das mal den Brüdern Grimm, daß sie ihre Märchen mit:Petra hat geschrieben:Statt des einmal hätte in dem Satz ein damals stehen müssen,
dann wären Missverständnisse gar nicht erst aufgekommen.
Aber so was kann jedem ja mal passieren.
„Es war damals“ hätten beginnen lassen müssen. »Wann
„damals“?«, fragten sie zurück. Es fehlt der Bezug für „da“,
rein sprachlich.
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Re: Freispruch für Amanda Knox
Handabdruck, Fußabdrücke, Exkremente.Robert Ketelhohn hat geschrieben:(Welche Spuren von Guede du auf den Bildern erkennest, interessierte mich aber schon einmal.
Kann schon sein, daß ich diese Indizien nicht zur Kenntnis genommen habe. Ich lese ja auch nur Presseberichte, genau wie du, und natürlich nicht alle. Deshalb hättest du die Indizien, die du für gewichtig hältst, auch nur stichpunktartig aufzulisten brauchen, dann hätte ich sie einordnen können. Das hätte dich weniger Zeit gekostet als die Rundumschläge, für die du dich stattdessen entschieden hast.Was die Indizien gegen Sollecito und Frl. Knox betrifft – kriminaltechnisch erhobene Spuren ebenso wie die Aussagen von Zeugen und Beschuldigten –, geht es vor allem um deren Bewertung, nicht um das Vorhandensein. Wer suggeriert, es gebe keine schlüssigen Indizien, der hat entweder keine Ahnung oder sagt nicht die Wahrheit.
Ach so, daher weht der Wind. Nichts für ungut, ich wollte dich ja nicht von der Aufklärung der nächsten Weltverschwörung abhalten.... amerikanischem Geld ... amerikanisiert ... typisch amerikanische ...
- Knecht Ruprecht
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Re: Freispruch für Amanda Knox
Mir ist nicht ganz klar worum es bei der Sache eigentlich geht, aber im Zweifel hat in diesem Fall wohl das Opfer selbst schuld. Wenn man sich übers Internet mit "irgendwem" "für was auch immer" trifft, dann ist das halt alles auf eigene Gefahr. Hier scheint so ein Fall vorzuliegen.
Genauso wie diese Menschen die sich mit Kannibalen treffen um verspeisst zu werden.
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