Zur Frage der Fehlbarkeit/Unfehlbarkeit von Enzykliken

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Erich_D
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Zur Frage der Fehlbarkeit/Unfehlbarkeit von Enzykliken

Beitrag von Erich_D »

In der Maria-Troster-Erklärung vom 22. September 1968 zur Enzyklika Humanae Vitae schrieben die österreichischen Bischöfe, Humanae Vitae käme nicht der Charakter eines unfehlbaren Urteils zu. Das gesteht im übrigen auch der bekanntermaßen sehr konservative Bischof von St. Pölten, Dr. Krenn, zu (
25 Jahre seit Humanae vitae -
Pastoralschreiben an die Priester und
Gläubigen der Diözese vom 25. Juli 1993
).

Welchen Grad der Verbindlichkeit hat dann ein solches Schreiben? Wenn nicht unfehlbar, besteht ja im Prinzip tatsächlich die Möglichkeit der Fehlbarkeit, ganz oder in Teilen.

In welchem Maße sind Katholiken an päpstliche Schreiben gebunden?
"Spiel nicht mit den Schmuddelkindern sing nicht ihre Lieder. Geh doch in die Oberstadt mach´s wie deine Brüder", so sprach die Mutter, sprach der Vater, lehrte der Pastor."

Cicero
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Re: Zur Frage der Fehlbarkeit/Unfehlbarkeit von Enzykliken

Beitrag von Cicero »

Erich Dumfarth hat geschrieben: Welchen Grad der Verbindlichkeit hat dann ein solches Schreiben?
Hoch,
es ist wie der Name sagt, ein Rundschreiben der höchsten Autorität des ordentlichen Lehramtes.
Erich Dumfarth hat geschrieben:Wenn nicht unfehlbar, besteht ja im Prinzip tatsächlich die Möglichkeit der Fehlbarkeit, ganz oder in Teilen.
In der Tat. Nun sind weder der Papst noch seine Mitarbeiter Dummköpfe oder Dilettanten, mithin kann man davon ausgehen, daß das was in einer Enzyklika veröffentlicht wird auch Hand und Fuß hat, andererseits spielen dabei auch immer die persönliche Haltung des jeweiligen Papstes (als Mensch, Theologe und Priester) aber auch der Einfluß bestimmter Berater des Papstes eine Rolle bei der Abfassung einer Enzyklika.
Die Möglichkeit einer Fehlbarkeit besteht immer in den Punkten, in denen nicht Bestandteile katholischer Glaubens- und Sittenlehre die bereits mit unfehlbarer Lehrautorität verkündet sind, dargestellt werden.

Dogmen kommen zwar vom Himmel, fallen aber nicht von demselben.

Die Geschichte der Konzilien zeigt, wie um Formulierungen für die Wahrheit gerungen werden mußte, damit sie in der Sprache der Menschen ausgedrückt und verstanden werden kontnen und können.
Die Zeitgeschichte zeigt uns wie schwer es ist Glaubenswahrheiten fü rdie Menschen verständlich in Sprache zu fassen.
Erich Dumfarth hat geschrieben:In welchem Maße sind Katholiken an päpstliche Schreiben gebunden?
In dem Maße, daß es ein Schreiben von hohem Rang ist, dessen Inahlt sich jeder Katholik aufmerksam hörend und wohlwollend aneignen sollte. Eine Enzyklika wird den Katholiken quasi ins Gewissen geschrieben und sollte vor diesem gelesen und liebend angenommen werden.

Immer sollte ich mir vor Augen halten:
1. Der Papst schreibt keine Enzyklika um mich zu ärgen, sondern um meines Heiles willen.
2. Wenn ich einen Teil einer Enzyklika für mich nicht (noch nicht?)annehmen kann, heißt das nicht, daß ich Recht oder unrecht habe.
3. Die Kirchengeschichte zeigt uns, daß die Kirche auch immer den Blick auf die Rezeption einer Lehre gehalten hat, d.h. das Lehramt hat auch immer wieder auf die Stimme der Gläubigen gehört. Ich sollte den Mut haben zu fragen, so lange bis ich es für mich (wenn auch unter Umständen nur vorläufig) klar habe.

Ganz beneidenswerte Menschen haben die Gabe, alles in der Freiheit kindlichen Gehorsams anzunehmen.
Das allerdings ist eine Gnade, die Gott nur wenigen schenkt.
Ich hab' sie leider nicht mitbekommen

josef
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Beitrag von josef »

Hallo Erich,

Erich hat geschrieben:Zur Frage der Fehlbarkeit/Unfehlbarkeit von Enzykliken
Alle Veröffentlichungen die der HEILIGE GEIST die Päpste machen läßt, hält ER unfehlbar, wenn ER den Papst...
- als Hirten und Lehrer der Christenheit,
- in Sachen des Glaubens und der Sitten,
- auf endgültige Weise,
...sprechen läßt.

Erich hat geschrieben:In welchem Maße sind Katholiken an päpstliche Schreiben gebunden?
Auch wenn der HEILIGE GEIST den Papst im Sachen sprechen läßt, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, ist die Christenheit - nicht nur Katholiken - an Papstworte gebunden.

Dazu der Katechismus der Katholischen Kirche:
Zitat:

Art.892
Der GÖTTliche Beistand wird den Nachfolgern der Apostel, die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Petrus lehren, und insbesondere dem Bischof von Rom, dem Hirten der ganzen Kirche, auch dann geschenkt, wenn sie zwar keine unfehlbare Definition vornehmen und sich nicht endgültig äußern, aber bei der Ausübung des ordentlichen Lehramtes eine Lehre vorlegen, die zu einem besseren Verständnis der Offenbarung in Fragen des Glaubens und der Sitten führt. Diesen authentischen Lehren müssen die Gläubigen „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes ... leisten" (LG 25), der sich zwar von der Glaubenszustimmung unterscheidet, sie aber unterstützt.

Zitat Ende.


Wer päpstliche Veröffentlichungen nicht zu verstehen vermag,
der bitte den HEILIGEN GEIST um Aufklärung, was ER da den Papst hat veröffentlichen lassen - er wird Auskunft bekommen.



Gruß
josef

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Amigo
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Re: Zur Frage der Fehlbarkeit/Unfehlbarkeit von Enzykliken

Beitrag von Amigo »

Erich Dumfarth hat geschrieben:Wenn nicht unfehlbar, besteht ja im Prinzip tatsächlich die Möglichkeit der Fehlbarkeit, ganz oder in Teilen.
Es ist wohl nicht auszuschließen, dass auch eine Enzyklika, obwohl sicherlich mit höchster Umsicht erstellt und auch übersetzt, einzelne Fehler in Randanmerkungen enthält, die zur Erklärung oder Illustration der Kernfragen dienen sollen.

Wenn also z.B. eine Enzyklika über die Sprache im Gottesdienst herauskäme und dort in einer Randbemerkung stünde, dass das Burundesische fünf Worte für "Blut" hat (ist bitteschön nur eine spontane Erfindung von mir) und dass der Ortsbischof verbindlich festlegen muss, welches davon in den Wandlungsworten zu verwenden ist - und wenn das Burundesische aber in Wahrheit nur vier Worte für "Blut" hat, das wäre so ein vorstellbarer Irrtum in einer Enzyklika.

Definitiv auszuschließen ist freilich, dass eine Enzyklika in wesentlichen Fragen der Glaubens- und Sittenlehre irrt, die von der Kirche immer schon in der gleichen Weise gelehrt wurden. In dieser Frage ist die Enzyklika genauso zuverlässig und autoritativ gültig wie alle Lehrschreiben, die zuvor und danach das gleiche lehren. Ich denke, Humanae Vitae lehrt zu einigen Fragen der Bioethik Neues, und dort könnten u.U. auch einzelne "sachtechnische" Anmerkungen drinstehen, die durch die wissenschaftlichen Fortschritte als überholt gelten. Aber in den zentralen Fragen der Lehre und der Sitten (also z.B. was künstliche Verhütung und natürliche Empfängnisregelung betrifft) ist Humanae Vitae ohne jeden Zweifel irrtumsfrei.

Danke übrigens für den verlinkten Kommentar von Bischof Krenn! Der ist wirklich sehr deutlich und auf den Punkt und kritisiert auch ganz konkret die problematische Stelle in der Erklärung.

Ruf
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Beitrag von Ruf »

Erich_D Verfaßt am: 30.04.2004, 18:45 hat geschrieben: ...In der Maria-Troster-Erklärung vom 22. September 1968 zur Enzyklika Humanae Vitae schrieben die österreichischen Bischöfe, Humanae Vitae käme nicht der Charakter eines unfehlbaren Urteils zu. Das gesteht im übrigen auch der bekanntermaßen sehr konservative Bischof von St. Pölten, Dr. Krenn, zu (25 Jahre seit Humanae vitae - Pastoralschreiben an die Priester und Gläubigen der Diözese vom 25. Juli 1993).

Welchen Grad der Verbindlichkeit hat dann ein solches Schreiben? Wenn nicht unfehlbar, besteht ja im Prinzip tatsächlich die Möglichkeit der Fehlbarkeit, ganz oder in Teilen.

In welchem Maße sind Katholiken an päpstliche Schreiben gebunden?.......

In dem "25 Jahre seit Humanae vitae - Pastoralschreiben an die Priester und Gläubigen der Diözese vom 25. Juli 1993"" habe ich keine Stelle gefunden wo Bischof Krenn schreibt:

"Humanae Vitae käme nicht der Charakter eines unfehlbaren Urteils zu""
Auch konnnte ich keinen Text finden wo Bischof Krenn dieses zu gesteht.
Ich bitte um Aufklärung wo in diesem bischöflichen Schreiben .so etwas steht!

Wohl fand ich in diesem Schreiben folgendes:
"12. Am 29. März 1988 haben die Bischöfe Österreichs eine weiterführende Erklärung verabschiedet, in der sie einerseits von der Mißdeutung der "Maria-Troster-Erklärung" und einer daraus folgenden bedenklichen Entwicklung in der Praxis sprechen, andererseits bezüglich der künstlichen Empfängnisverhütung mit dem Papst betonen, "daß die eigenmächtige Auflösung der Verknüpfung von liebender Vereinigung und von Offenheit für neues Leben im ehelichen Akt gegen die Ordnung des Schöpfers und gegen die Würde des Menschen gerichtet ist" (vgl. Nr. 2).

Noch einmal betonen die Bischöfe in ihrem Sozialhirtenbrief vom 15. Mai 1990, daß Gaudium et spes, Humanae vitae und Familiaris consortio verbindlich von der Kirche vorgelegte sittliche Normen für die Gewissensbildung sind (vgl. Nr.106, Anm. 59)"

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Ruf hat geschrieben: In dem "25 Jahre seit Humanae vitae - Pastoralschreiben an die Priester und Gläubigen der Diözese vom 25. Juli 1993"" habe ich keine Stelle gefunden wo Bischof Krenn schreibt:
"Humanae Vitae käme nicht der Charakter eines unfehlbaren Urteils zu""
Bischof Kurt Krenn hat geschrieben:1. Vor 25 Jahren, am 25. Juli 1968, erließ Papst Paul VI. die Enzyklika "Humanae vitae" und mit ihr die verbindliche Lehre der Kirche über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens. Auch wenn Humanae vitae vom Papst nicht in einem endgültigen Akt von Unfehlbarkeit verkündet wurde... (Pastoralschreiben an die Priester und Gläubigen der Diözese, 25. Juli 1993)

Ruf
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Beitrag von Ruf »

In der sog. "Maria-Troster-Erklärung" vom 22. September 1968 steht
Zitat
.
Da in der Enzyklika kein unfehlbares Glaubensurteil vorliegt, ist der Fall denkbar, daß jemand meint, das lehramtliche Urteil der Kirche nicht annehmen zu können. Auf diese Frage ist zu antworten: Wer auf diesem Gebiet fachkundig ist und durch ernste Prüfung, aber nicht durch affektive Übereilung zu dieser abweichenden Überzeugung gekommen ist, darf ihr zunächst folgen. Er verfehlt sich nicht, wenn er bereit ist, seine Untersuchung fortzusetzen und der Kirche im übrigen Ehrfurcht und Gehorsam entgegenzubringen. Klar bleibt jedoch, daß er in einem solchen Fall nicht berechtigt ist, mit dieser seiner Meinung unter seinen Glaubensbrüdern Verwirrung zu stiften. Zitat Ende

Die Sache ist doch klar, nach dieser Aussage kann sich doch jeder der, die Enzyklika "Humanae vitae" ablehnt seine eigene Wege gehen. Er braucht ja nur ein sogenanntes Fachkundiges Urteil einzuholen.

Bischof Kurt Krenn Schreibt aber
Zitat
.
1. Vor 25 Jahren, am 25. Juli 1968, erließ Papst Paul VI. die Enzyklika "Humanae vitae" und mit ihr die verbindliche Lehre der Kirche über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens. Auch wenn Humanae vitae vom Papst nicht in einem endgültigen Akt von Unfehlbarkeit verkündet wurde, handelt es sich bei dieser Enzyklika dennoch um eine Aussage seines authentischen und obersten Lehramtes, die von allen Gliedern der Kirche mit dem religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes anzunehmen ist (vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche, Nr. 25). Zitat Ende....


Der Bischof sagt doch ganz deutlich, dass die Enzyklika "Humanae vitae" verbindliche Lehre der Kirche ist,

dass es sich bei dieser Enzyklika um eine Aussage des authentischen und obersten Lehramtes,handelt,

dass diese Enzyklika von allen Gliedern der Kirche mit dem religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes anzunehmen ist.

Der Papst hat eine Enzyklika verkündet und Kein Dogma.
Hätte er ein Dogma verkündet so wäre dieses ein endgültiger Akt von Unfehlbarkeit gewesen.
Aber die Enzyklika "Humanae vitae" ist trotzdem verbindliche Lehre der Kirche
.

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Ruf hat geschrieben: Der Papst hat eine Enzyklika verkündet und Kein Dogma.
Hätte er ein Dogma verkündet so wäre dieses ein endgültiger Akt von Unfehlbarkeit gewesen.
Aber die Enzyklika "Humanae vitae" ist trotzdem verbindliche Lehre der Kirche.
Ja, so ist es!
(Das lehrt übrigens auch die Mariatroster Erklärung, wenn du den gesamten Text liest:
Link )

Zu den verschiedenen Arten und "Graden" des Gehorsams gegenüber der Kirche siehe hier:
http://www.uni-bamberg.de/~ba1kr2/forsch/kwb.html#G

Kardinal Ratzinger empfiehlt im lesenswerten Buch „Salz der Erde“ (Stuttgart 1996, S. 214-217), die Haltung der Kirche zur Empfängnisverhütung nicht vom Einzelfall her zu beurteilen, sondern die drei großen Intentionen wahrzunehmen: (1) positive Haltung zum Kind, (2) Blick auf den Zusammenhang von Sexualität und Fortpflanzung , (3) Wissen, „dass man große moralische Probleme nicht einfach mit Techniken, mit Chemie lösen kann, sondern sie moralisch durch einen Lebensstil lösen muss“ (S. 216). Und im Einzelfall? Wenn ein Ehepaar schon mehrere Kinder hat? - „Ich würde sagen, das sind Fragen, die mit dem Seelenführer, mit dem Priester besprochen werden sollten, die man nicht ins Abstrakte projizieren kann.“ (S. 217)
Das ist imho auch die Tendenz der Mariatroster Erklärung.

Vergleiche auch das römische Vademecum für Beichtväter:
Zweifelsohne ist auch in bezug auf die eheliche Keuschheit jenes Prinzip immer als gültig anzusehen, demzufolge es vorzuziehen ist, den Pönitenten in gutem Glauben zu belassen, falls ein auf subjektiv unüberwindliche Unwissenheit zurückzuführender Irrtum vorliegt, und es abzusehen ist, daß der Pönitent, wenngleich unterwiesen, ein Leben des Glaubens zu führen, sein Verhalten nicht ändern würde, sondern vielmehr auch in formaler Hinsicht sündigen würde. Jedoch hat auch in solchen Fällen der Beichtvater sich darum zu bemühen, die Beichtenden immer mehr dahingehend zu fördern, daß sie in ihrem Leben den Plan Gottes annehmen, auch was die Forderungen der ehelichen Keuschheit angeht. Zu diesem Zweck kann der Beichtvater dem Pönitenten das Gebet empfehlen, ihn zur Gewissensbildung auffordern oder ihm eine gründlichere Kenntnis der kirchlichen Lehre anraten.
Quelle

Ruf
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Beitrag von Ruf »

Bei der sog. "Maria-Troster-Erklärung" vom 22. September 1968 wurde das Prinzip sowohl als auch eingeführt.

Es wurde darauf hingewiesen, dass:

.Ruf hat geschrieben:...Der Papst hat eine Enzyklika verkündet und Kein Dogma.
Hätte er ein Dogma verkündet so wäre dieses ein endgültiger Akt von Unfehlbarkeit gewesen.
Aber die Enzyklika "Humanae vitae" ist trotzdem verbindliche Lehre der Kirche.......
roncalli Verfaßt am: 22.10.2004, 23:22 hat geschrieben: .....Ja, so ist es!
(Das lehrt übrigens auch die Mariatroster Erklärung, wenn du den gesamten Text liest: .....
und gleichzeitig wurde das Gegenteil mitgeteilt.
Ich drücke dieses mal mit den Worten eines normalen Katholiken aus;
.
"ja liebe Gläubige eigentlich seit ihr ja an der Enzyklika gebunden, denn der Papst hat auf högster Ebene sein Lehrschreiben verkündet. Aber wir als Hirten ,wollen euch nicht im Regen stehen lassen. Mal sehen ob wir da nicht ein Hintertürchen finden. So ein ganz kleines. Wo, wenn ihr wollt , durch schlüpfen könnt. Vorbei an der schwer verdauenbaren Kost der Enzyklika.
Wenn ihr also auf diesem Gebiet fachkundig seid (und das seid ihr doch alle oder ihr last euch beim Fachmann beraten) und durch ernste Prüfung, aber nicht durch affektive Übereilung zu dieser abweichenden Überzeugung gekommen seid, dürft ihr zunächst von der Enzyklika abweichen und das tun wovon ihr denkt, dass dieses für euch das Richtigste ist.
(Und "dieses zunächst" müsst ihr nicht im engsten Sinne verstehen.)"
.

Hiermit wurde ein Lehrschreiben des Papstes auf högster Ebene(Enzyklika) praktisch außer Kraft gesetzt.
Die Folgen sind, dass dieses nicht nur bei "Humanae vitae" geschen ist.

Noch eine Ergänzung zum "römische Vademecum für Beichtväter: "
.
..13. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich bei Fällen von Beihilfe zur Sünde des Ehegatten, wenn jener willentlichdie Unfruchtbarkeit der ehelichen Vereinigung herbeiführt........................14.Eine derartige Beihilfe ist nicht gestattet, wenn Mittel mit abtreibender Wirkung zur Anwendung gelangen. Darüber hinaus ist die Mitwirkung zum Bösen entsprechend zu beurteilen, wenn Mittel verwendet werden, die eine mögliche abtreibende Wirkung haben.48......


Erklärung Link

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