Kann eine Frau "Kardinälin" werden?

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uli
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Kann eine Frau "Kardinälin" werden?

Beitrag von uli »

Die katholische Kirche kennt als nur Männern vorbehaltene Ämter die drei Weiheämter Bischof, Priester, Diakon. Daneben gibt es noch eine weitere Reihe von Leitungs-/Ehrenämtern, die keine Weiheämter sind – „oben“ angefangen von Papst und Kardinälen bis z. B. zum „Ordinariatsrat“ auf Bistumsebene. Frage: So, wie es mittlerweile auch „Ordinariatsrätinnen“ gibt – ist es grundsätzlich (trotz aller anderen bisherigen Tradition) auch möglich, dass eine Frau z. B. zur „Kardinälin“ ernannt wird?

Kardinal ist ja ein vom Papst verliehener besonderer (Ehren-)Titel – wer ihn trägt, gehört zum „Senat“ des Papstes, hat als Berater und Mitarbeiter des Papstes also besondere Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche, und ist zur Papstwahl berechtigt. Diese älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst als höchsten Würdenträger folgt, geht bis ins 4. Jahrhundert zurück.

Ein Kardinal ist normalerweise zugleich ein Bischof, es gibt aber auch Ausnahmen, wo „gewöhnliche“ Priester aufgrund besonderer Verdienste zum Kardinal ernannt werden. Das Kollegium der Kardinäle ist in drei „Klassen“ unterteilt: Kardinalbischöfe, Kardinalpriester, Kardinaldiakone. Aber: Das ist nur eine Ehrenrangfolge innerhalb des Kardinalskollegium selbst und besagt nicht, dass z. B. ein „Kardinal-Priester“ grundsätzlich ein „gewöhnlicher“, zum Kardinal ernannter Priester (also kein Bischof) ist – im Gegenteil: Die Kardinäle aller (!) drei Klassen sind in der Regel geweihte Bischöfe, also auch die „Kardinal-Priester“ bzw. die „Kardinal-Diakone“ sind überwiegend Bischöfe.

Zurück zur Frage: Gibt es (abgesehen von der „Tradition“ oder praktischen Erwägungen) kirchenrechtlich gesehen Grundsäzliches, das die Ernennung einer Frau zur „Kardinälin“ ( = enge Beraterin und Mitarbeiterin des Papstes) unmöglich macht? Würd mich interessieren.

Uli

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Biggi
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Beitrag von Biggi »

Ich hab so eine (sehr) vage Erinnerung, dass bei irgendeiner Bischofssynode mal diskutiert worden ist, ob man beispielsweise (bestimmten) Äbtissinnen den Kardinalsrang verleihen könnte. Der Vorschlag konnte sich dann wohl nicht durchsetzen, aber grundsätzlich ausgeschlossen dürfte das demnach nicht sein. - Eine Quelle könnte ich dafür jetzt allerdings nicht angeben. Aber dafür gibt's ja sicher den einen oder die andere hier, die Genaueres weiß...
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll.
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Linus
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Beitrag von Linus »

Ehrentitel schon klar, aber dass ein Kardinal-Diakon idR auch Kardinal-Bischof ist leuchtet mir nicht ein. Damit würde ja die Weihereihenfolge mißachtet.

PS Gibt es verheiratete Kardinäle (entweder Kardinal-Diakone (rit.lat), oder Kardinal-Priester eines unierten Ritus?)

PPS Eigentlich OT: Einigen Äbtissinen soll die Beichtvollmacht verliehen worden sein (etwa KlosterNonnberg in Sbg.), aufgrund alter Vorrechte oä. stimmt das?
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Ob jemand Kardinaldiakon, Kardinalpriester oder Kardinalbischof ist, hat nichts mit dem Weihestand zu tun: (fast) alle sind Bischöfe.

----------------
CIC hat geschrieben:c. 351 §1
Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muß die Bischofsweihe empfangen.
Etwas schwierig, hier Frauen zuzulassen. :roll:
Gruß Jürgen

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uli
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Beitrag von uli »

@Linus: Nee, nee – damit ist die Weihen-„Reihenfolge“ nicht übersprungen. Zum Beispiel wird Bischof X zum Kardinal ernannt. Dann gehört er zum Kardinalskollegium. Innerhalb dieses Kollegiums gibt es wiederum drei „Ehren“-Rangstufen, unten angefangen beim „Kardinaldiakon“ über den „Kardinalpriester“ bis zum „Kardinalbischof“. Bischof/Kardinal X ist nun in dieser Rangfolge zunächst einmal „Kardinaldiakon“ und kann frühestens nach 10 Jahren den Papst um Erhebung zum „Kardinalpriester“ bitten, also die nächsthöhere Stufe. Als Kardinalpriester wird ihm eine römische „Titelkirche“ zugewiesen. Der Wiener Erzbischof und Kardinal Schönborn etwa ist wie Kardinal Lehmann „Kardinalpriester“. Höchster Rang ist dann der „Kardinalbischof“, dem ein „suburbikarisches Bistum“ zugewiesen wird. Dabeihandelt es sich um einige der ältesten Bistümer der lateinischen Kirche im Umkreis von Rom, deren Vorsteher dem Papst bei der Leitung der Gesamtkirche zur Seite standen. Anderes Beispiel: Die meisten Kardinäle sind Bischöfe, einige auch „gewöhnliche“ Priester, wie der unlängst zum Kardinal ernannte deutsche Theologe Leo Scheffczyk. Er ist „Kardinaldiakon“. (Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass er es als „gewöhnlicher“ Priester bis zum „Kardinalbischof“ schaffen kann, wohl nur bis zum „Kardinalpriester" ...). Du siehst, die römische Kirche (und nicht nur sie) hat´s noch viel mit (Ehren-)Titeln und Rängen, aber das kannst du schon auf Bistumsebene verfolgen, was es da alles so an Titeln gibt ... (Was würde Jesus dazu sagen? Aber das ist eine andere Frage, die hier vom Thema wegführt ...)

@Jürgen: Kirchenrechtlich ist das ja geklärt, ich hab mich da weiter oben falsch ausgedrückt - ich meine natürlich, ob "theologisch" was dagegen spricht (wenn nicht, könnte man kirchenrechtliche Vorschriftenm ja auch wieder ändern - so, wie "theologisch" ja auch nichts gegen verheiratete Priester spricht, es die Zölibatspflicht zunächst nicht gab, sie aber "kirchenrechtlich" eingeführt wurde und ebenso kirchenrechtlich auch wieder abgeschafft werden kann).

Uli

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Da der Kardinalat menschlichen Rechts ist, kann die Kirche ihn grundsätzlich so gestalten, dass auch Frauen zu Kardinälen kreiert werden können.

Hätte jemand dagegen protestiert, wenn Johannes Paul II. Mutter Teresa oder Chiara Lubich zur Kardinalinnen ernannt hätte?
(Na ja, sie selbst vielleicht, aber das kam ja auch schon bei Männern vor)

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Uli hat geschrieben:»Kann eine Frau "Kardinälin" werden?«
Nein, denn Kardinal ist ja eigentlich ein Adjektiv, und zwar eins, das zu einem geweihten Kleriker gehört. Ein Kardinal ist also per definitionem ein „kardinaler“ Diakon, Priester oder Bischof der Stadt Rom, unter Einschluß der sieben alten „Vorstädte“. Dagegen spricht auch nicht, daß es in der Geschichte den einen oder andern Kardinal gab, der seine Ernennung noch als Laie vor der Weihe erhielt (oder gar, aus welchen Gründen auch immer, bis zu seinem Tode nicht mehr geweiht werden konnte); die Weihe folgte dann ja oder hätte folgen sollen und können. Wenn die Weihe gar nicht folgen kann – weil es sich um eine Frau handelt, die das Weihesakrament nicht empfangen kann –, dann ist auch eine Kardinalsernennung von vornherein sprachlich unsinnig und sachlich unmöglich.

Natürlich ist es einem Papst unbenommen, Frauen als Beraterinnen einzusetzen. Nur wird er dafür einen neuen Begriff erfinden müssen. Meinetwegen »Kardinale Päpstliche Geheimrätin« oder »Kardinalhaushälterin«. Im übrigen müßte klar sein, daß es um eine rein menschliche Einrichtung ginge, außerhalb der göttlichen Ordnung der kirchlichen Hierarchie.
Biggi hat geschrieben:»Ich hab so eine (sehr) vage Erinnerung, dass bei irgendeiner Bischofssynode mal diskutiert worden ist, ob man beispielsweise (bestimmten) Äbtissinnen den Kardinalsrang verleihen könnte. Der Vorschlag konnte sich dann wohl nicht durchsetzen, aber grundsätzlich ausgeschlossen dürfte das demnach nicht sein.«
Doch, der Kardinalsrang, wie es ihn bisher gibt, ist grundsätzlich ausgeschlossen, das heißt vollständig und absolut. (Daß irgendein Bischof auf einer Synode Unsinn faselt, kommt wohl öfter vor.) Natürlich kannst du den Begriff des Kardinalen mit allem möglichen verbinden, mit der Tugend, mit der Frage oder mit der Äbtisse.
Linus hat geschrieben:»Ehrentitel schon klar, aber dass ein Kardinal-Diakon idR auch Kardinal-Bischof ist leuchtet mir nicht ein. Damit würde ja die Weihereihenfolge mißachtet.«
Der (ernannte) Kardinaldiakon ist in der Regel nicht Kardinalbischof, sondern (geweihter) Bischof. Falls nicht, soll er laut kanonischem Recht nach seiner Ernennung geweiht werden (was allerdings wegen fortgeschrittenen Alters oft entfällt).
Linus hat geschrieben:»Gibt es verheiratete Kardinäle (entweder Kardinal-Diakone (rit.lat), oder Kardinal-Priester eines unierten Ritus?)«
Nein. (Übrigens gibt es in den östlichen Riten keine verheirateten Bischöfe.) Es gibt allerdings einige Kardinäle aus „unierten“ Kirchen. Ich halte das, soweit sie noch residierende Bischöfe (konkret: Patriarchen) sind, allerdings für widersinnig, da das Kardinalskollegium an sich eine Einrichtung des römischen Bischofs als des Patriarchen des Abendlands ist, also gerade keine oberste Verwaltungsbehörde der Universalkirche.
Linus hat geschrieben:»Einigen Äbtissinen soll die Beichtvollmacht verliehen worden sein«
Das höre ich immer wieder irgendwoher. Grober Unfug. Das Bußsakrament kann nur der Bischof oder Priester spenden, alles andere sind Fabeleien.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Uli hat geschrieben:»Innerhalb dieses Kollegiums gibt es wiederum drei „Ehren“-Rangstufen, unten angefangen beim „Kardinaldiakon“ über den „Kardinalpriester“ bis zum „Kardinalbischof“. Bischof/Kardinal X ist nun in dieser Rangfolge zunächst einmal „Kardinaldiakon“ und kann frühestens nach 10 Jahren den Papst um Erhebung zum „Kardinalpriester“ bitten, also die nächsthöhere Stufe.«
Sofern einer mit dem Kardinaldiakonat anfangen mußte. Residierende Bischöfe werden in aller Regel gleich zu Kardinalpriestern ernannt.
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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Der Papst hat das Recht, Frauen zu Beraterinnen einzusetzen, ihnen das Papstwahlrecht zu gewähren und er darf ihnen sogar den Titel "cardinalis" verleihen. Es gibt kein Dogma, dass dieses Adjektiv Geistlichen vorbehält oder für immer vorbehalten sein sollte.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

uli hat geschrieben:...Bischof/Kardinal X ist nun in dieser Rangfolge zunächst einmal „Kardinaldiakon“ und kann frühestens nach 10 Jahren den Papst um Erhebung zum „Kardinalpriester“ bitten, ...
Naja, ganz so ist es nicht. Schon gar nicht kann jemand nach und nach nach eigenem Wunsch "aufsteigen".

Aber mal langsam:

Kardinalbischöfe: ihnen wird eine der sechs Titelkirchen der sieben suburbikarischen Bistümer zugewisen. Die Patriarchen, die den Rang eines Kardinalbischofs haben, wird keine röm. Titelkirche zugewiesen, sie haben daher auch nicht den Titel Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, sondern den Titel Kardinal der Heiligen Kirche.

Kardinalpriester: erhalten eine römische Titelkirche zugewiesen. Einige sind Kurienkardinale, die meißten sind Diözesanbischöfe außerhalb Roms.

Kardinaldiakone: erhalten eine Diakonie in Rom zugewiesen. Sie sind regelmäßig Leiter und Mitglieder von Dikasterien der Römischen Kurie.
Verdienten Theologen (ohne Bischofsweihe) wird ebenballs eine Diakonie übertragen.

Soweit so klar.

Jetzt gibt es noch zwei Optionen:
1) Die Option zum Wechsel der Titelkirche (bei Kardinalpriestern) bzw. zum Wechsel der Diakonie (bei Kardinalpriestern) -- Innerhalb des Ranges der Kardinalbischöfe gibt es kein Optionsrecht.
2) Nach 10 Jahren gibt es eine Option von der Rangklasse der Kardinaldiakone in die der Kardinalpriester zu wechseln.
Dieses Optionsrecht wird vom Konsistorium ausgeübt und bedarf der Bestätigung durch den Papst.
Es gibt kein Recht auf eine suburbikarische Titeldiözse zu optieren.

Weder die Kardinalbischöfe noch Kardinalpriester noch Kardinaldiakone üben irgendeine Form der Jurisdiktion über ihre Bistümer, Titelkirchen oder Diakonien aus! (Außer natürlich die Patriarchen, die weiterhin in ihrer eigenen Diözese Bischof sind und bleiben).
Gruß Jürgen

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:...Es gibt allerdings einige Kardinäle aus „unierten“ Kirchen. Ich halte das, soweit sie noch residierende Bischöfe (konkret: Patriarchen) sind, allerdings für widersinnig, da das Kardinalskollegium an sich eine Einrichtung des römischen Bischofs als des Patriarchen des Abendlands ist, also gerade keine oberste Verwaltungsbehörde der Universalkirche....
Das kann man so sehen, muß man aber nicht ;)

Ich halte es schon für gut und richtig und auch für wichtig, daß die Patriarchen der unierten Ostkirchen zu Kardinälen erhoben werden, und so bei der Papstwahl ein Mitspracherecht haben. - Sonst wäre diese eigenberechtigten Kirchen doch irgendwie "Kirchen zweiter Klasse".

Freilich könnte man auch das Papswahlrecht dahingehend ändern, daß diese Patriarchen wahlberechtigt wäre, ohne Kardinale zu sein.....
Gruß Jürgen

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Biggi
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Beitrag von Biggi »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
»Kardinalhaushälterin«.
Hau ab, eh ich dich [Punkt] Bild (Oder vielleicht ist das ja bereits die Kardinalhäushälterin?!)
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll.
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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Linus hat geschrieben: Einigen Äbtissinen soll die Beichtvollmacht verliehen worden sein (etwa KlosterNonnberg in Sbg.), aufgrund alter Vorrechte oä. stimmt das?
Ganz so war es wohl nicht. Werde aber noch genauer nachsehen.

Sicher gab es in Ost und West die Tradition der Laienbeichte, der manchmal sakramentaler Charakter zugesprochen wurde (z.B. Albertus Magnus).
Nachdem die altkirchliche Form der Buße im 6./ 7. Jahrhundert wegen ihrer Strenge und weil sie nur einmal im Leben möglich war, in eine schwere Krise geriet, entstand gegen starken Widerstand die wiederholbare Beichte. Vorbild dafür war tatsächlich die seit langem geübte Mönchsbeichte, bei der Mönche und Nonnen ihrem Seelenführer oder Abt bzw. der Äbtissin ihr Gewissen eröffneten, um von ihnen aufgrund ihrer charismatischen Begabung und Vollmacht Rat und Hilfe sowie Fürbitte vor Gott und Zusage der Vergebung zu erlangen. Mit der Zeit nahmen auch immer mehr in der Welt lebende Christen diese Möglichkeit in Anspruch. Viele Theologen des Mittelalters (bis Duns Skotus) sprachen sogar von der Verpflichtung, in Todesgefahr, wenn kein Priester erreichbar ist, einem Laien zu beichten.

Ralf

Beitrag von Ralf »

roncalli hat geschrieben:Der Papst hat das Recht, Frauen zu Beraterinnen einzusetzen, ihnen das Papstwahlrecht zu gewähren und er darf ihnen sogar den Titel "cardinalis" verleihen. Es gibt kein Dogma, dass dieses Adjektiv Geistlichen vorbehält oder für immer vorbehalten sein sollte.
Sei doch nicht so dogmenfixiert. Das Christentum ist keine Dogmenreligion (ich "vermisse" auch feierlich formulierte Dogmata zum Tag des Herrn, zum Kirchenbau, zur Liturgie, etc.).

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Linus
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Beitrag von Linus »

wobei für Kirchenneubauten ein Dogma festzulegen hätte was für sich: Kirche als Ort wo gemeinsam in eine richtung gesehen wird, nicht als protestantische Versammlungshalle (Wo ist das ewige Licht und der Tabernkel?)
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Waldnager
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Beitrag von Waldnager »

Erstmal Hallo alle miteinander!

Zum Thema (Kardinalsstand) der Frauen:
Der Dogmatiker Greshake schreibt in seinem (Standard-)Werk zum "Priester sein in dieser Zeit" da einiges Aufschlussreiches im Abschnitt zum Priestertum der Frau (er ist mit der Kirche dagegen). Darin schreibt er einen "möglichen aber nie geschriebenen Brief des Papstes an die Frauen der Kirche", in dem er um Verständnis für die Ablehnung des Frauenpriestertums wirbt (übrigens wie ich finde sehr gelungen), aber gleichzeitig den Wunsch nach mehr Mitspracherecht für Frauen in der Kirche gerade über das Cardinalsamt (aber auch auf der Ebene der Bistumsleitung (unterhalb des Generalvikars) nach möglichkeit zu entsprechen sucht.
Greshake plädiert also für eine dem Kardinalsrang zumindest vergleichbares Amt für Frauen.
(habe leider meine Ausgabe grad nicht zur Hand, kann daher nicht genauer zitieren und muss mein Gedächtnis bemühen)
MFg Waldnager

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ralph hat geschrieben:»ich "vermisse" auch feierlich formulierte Dogmata zum Tag des Herrn, zum Kirchenbau, zur Liturgie, etc«
Ich nicht! :lol:
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Ralf

Beitrag von Ralf »

Ich hatte das auch nicht wirklich ernst gemeint, für die, die es nicht als solches erkannten (Robärt hat das aber wohl).....

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Die Diskussion krankt an dem Kardinalproblem einer unguten Rom-Fixierung, mit andern Worten: an der verfehlten Gleichsetzung von petrinischem Amt und abendländischem Patriarchat (einer kirchengeschichtlich ausgesprochen jungen Neuerung).

Ich plaidiere dafür, das Kardinalsamt in seiner Bedeutung tiefer zu hängen. Und überhaupt den zentralistischen Apparat abzubauen.

Die Hirten der Kirche sind die Bischöfe. Daran ist, gerade im Blick auf die Gesamtkirche, nichts zu ändern. Innerhalb seiner Diözese ist der Bischof natürlich frei, sich auch von Laien beraten zu lassen oder den Laien sonst Anteil an bestimmten Aufgaben zu geben. Also auch Frauen. Und wie auf Diözesanebene, so kann auch der Metropolit oder der Patriarch für seinen besonderen, erweiterten Verantwortungsbereich Laien mit wichtigen oder kardinalen Aufgaben betrauen.

Beim derzeitigen Kardinalskollegium des römischen Bischofs handelt es sich jedoch dem Sinn und dem Begriff nach um ein Klerikergremium. Dem kann man nicht einfach ein paar Laien ankleben. Wohl aber könnte man etwas Neues an seine Stelle setzen oder daneben stellen.
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

AK Pastor Bonus hat geschrieben:
Art. 1.
Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtendienstes für das Wohl und den Dienst an der Universalkirche und den Teilkirchen hilfreich zur Seite stehen, wodurch die Einheit des Glaubens und die Gemeinschaft des Volkes Gottes gestärkt sowie die der Kirche eigene Sendung in der Welt gefördert wird.

Art. 2.
§ 1. Als Dikasterien werden bezeichnet: Das Staatssekretariat, die Kongregationen, die Gerichtshöfe, die Räte und Ämter, d. h. die Apostolische Kammer, die Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhls, die Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls.
§ 2. Die Dikasterien sind untereinander rechtlich gleichgestellt.
§ 3. Zu den Einrichtungen der Römischen Kurie gehören ferner die Präfektur des Päpstlichen Hauses und das Amt für die liturgischen Feiern des Papstes.

Art. 3.
§ 1. Soweit sie nicht aufgrund ihrer besonderen Natur oder eines speziellen Gesetzes eine andere Struktur haben, bestehen die Dikasterien aus einem Kardinal als Präfekt oder einem Erzbischof als Präsident, aus einer bestimmten Zahl von Kardinälen und einigen Bischöfen, die von einem Sekretär unterstützt werden. Ihnen stehen Konsultoren zur Seite und als Mitarbeiter höhere Beamte sowie eine entsprechende Anzahl von weiteren Beamten.
§ 2. Entsprechend dem besonderen Charakter einiger Dikasterien können zu diesem Kreis von Kardinälen und Bischöfen auch Kleriker sowie andere Gläubige hinzukommen.
§ 3. Mitglieder der Kongregation im eigentlichen Sinn aber sind Kardinäle und Bischöfe.

...

Art. 7.
Die Mitglieder der Dikasterien werden aus den Kardinälen genommen, und zwar sowohl aus denen, die sich in der Stadt Rom als auch denen, die sich außerhalb derselben aufhalten; hinzu kommen einige Bischöfe, vor allem Diözesanbischöfe, die in den Dingen, die behandelt werden, über eine besondere Erfahrung verfügen, sowie, je nach der Natur des Dikasteriums, einige Kleriker und andere Gläubige, jedoch mit der Maßgabe, daß alles, was die Ausübung von Leitungsvollmacht erfordert, denjenigen vorbehalten ist, welche die heilige Weihe empfangen haben.

Art. 8.
Als Konsultoren werden aus dem Kreis der Kleriker oder der übrigen Gläubigen solche ernannt, die sich durch Bildung und Klugheit auszeichnen, wobei, soweit es möglich ist, der Gesichtspunkt der Universalität beachtet werden soll.

Art. 9.
Als Beamten werden aus dem Kreis der Gläubigen , seien sie Kleriker oder Laien, solche ausgewählt, die sich auszeichnen durch Tüchtigkeit, Klugheit, Sachkenntnis und die erforderliche Bildung, die durch geeignete Studienabschlüsse belegt sein muß; soweit es möglich ist, sollen sie aus verschiedenen Gegenden des Erdkreises ausgewählt werden, so daß die Kurie den universalen Charakter der Kirche zum Ausdruck bringt. Die Eignung der Kandidaten muß, je nachdem, durch Prüfungen oder auf andere entsprechende Weise nachgewiesen werden. Die Teilkirchen und die Leiter von Instituten des Geweihten Lebens und von Gesellschaften des Apostolischen Lebens sollen es nicht unterlassen, den Apostolischen Stuhl zu unterstützen, indem sie erlauben, daß ihre Gläubigen bzw. ihre Mitglieder, sofern erforderlich, in die Römische Kurie berufen werden.
Gruß Jürgen

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

roncalli hat geschrieben:
Linus hat geschrieben: Einigen Äbtissinen soll die Beichtvollmacht verliehen worden sein (etwa KlosterNonnberg in Sbg.), aufgrund alter Vorrechte oä. stimmt das?
Ganz so war es wohl nicht. Werde aber noch genauer nachsehen.

Sicher gab es in Ost und West die Tradition der Laienbeichte, der manchmal sakramentaler Charakter zugesprochen wurde (z.B. Albertus Magnus).
Nachdem die altkirchliche Form der Buße im 6./ 7. Jahrhundert wegen ihrer Strenge und weil sie nur einmal im Leben möglich war, in eine schwere Krise geriet, entstand gegen starken Widerstand die wiederholbare Beichte. Vorbild dafür war tatsächlich die seit langem geübte Mönchsbeichte, bei der Mönche und Nonnen ihrem Seelenführer oder Abt bzw. der Äbtissin ihr Gewissen eröffneten, um von ihnen aufgrund ihrer charismatischen Begabung und Vollmacht Rat und Hilfe sowie Fürbitte vor Gott und Zusage der Vergebung zu erlangen. Mit der Zeit nahmen auch immer mehr in der Welt lebende Christen diese Möglichkeit in Anspruch. Viele Theologen des Mittelalters (bis Duns Skotus) sprachen sogar von der Verpflichtung, in Todesgefahr, wenn kein Priester erreichbar ist, einem Laien zu beichten.
Das fand ich heute:
Robert Hotz hat geschrieben:(Es) wurden noch bis ins 15. Jh. hinein Laienmönche von orthodoxen Bischöfen mit der Verwaltung des Bußsakramentes betraut. Übrigens scheint die Vorstellung, daß ausschließlich Priester die Beichte abnehmen dürfen, selbst in der Katholischen Kirche nicht immer einen Absolutheitscharakter besessen zu haben. Denn als im Winter 1348/49 in Shafesbury (Dorset) die Pest wütete erteilte der katholische Bischof von Bath und Wells die Erlaubnis, daß im Notfall sogar Frauen Beichte hören konnten.
Quelle: Robert Hotz SJ, Das Sakrament der Beichte in Theorie und Praxis der Ostkirche, in Der Christliche Osten XLVI, 1991, Nr. 3-4, S. 179

Es dürfte sich auch bei dem von Hotz erwähnten Beispiel um die mittelalterlich Praxis der Laienbeichte in Todesgefahr, wenn kein Preister erreichbar ist, handeln (Laienbeichte sichtbarer Ausdruck des votum sacramenti).

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Werner001
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Beitrag von Werner001 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein, denn Kardinal ist ja eigentlich ein Adjektiv, und zwar eins, das zu einem geweihten Kleriker gehört. Ein Kardinal ist also per definitionem ein „kardinaler“ Diakon, Priester oder Bischof der Stadt Rom, unter Einschluß der sieben alten „Vorstädte“. Dagegen spricht auch nicht, daß es in der Geschichte den einen oder andern Kardinal gab, der seine Ernennung noch als Laie vor der Weihe erhielt (oder gar, aus welchen Gründen auch immer, bis zu seinem Tode nicht mehr geweiht werden konnte); die Weihe folgte dann ja oder hätte folgen sollen und können.
Das ist falsch. Dass ein Kardinal Kleriker sein muss, ist erst in neuerer Zeit so (20. Jhdt). So waren z. B. die Kardinalstaatssekretäre Antonelli (unter Pius IX) und Consalvi (unter Pius VIII) Laien.

Consalvi wurde 1800 zum Kardinaldiakon ernannt, er war 24 Jahre lang Kardinal ohne je irgendeine Weihe zu erhalten, es war auch nie eine geplant, obwohl in 24 Jahren ja genügend Zeit dafür gewesen wäre.

Antonelli wurde 1847 Kardinal und war bis zu seinem Tod 1876 Laie.

Aus der Tradition liessen sich also, auch wenn der CIC im Moment dagegen spricht, Laien als Kardinäle sehr wohl begründen, und damit könnten auch Frauen Kardinäle werden.
Werner

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ercole Consalvi wurde am 21. Dezember 1801, also ein gutes Jahr nach seiner Kardinalsernennung vom 11. August 1800, zum Diakon geweiht. Im Jahre 1822 empfing er auch die Priesterweihe. Giacomo Antonelli war, als er am 11. Juni 1847 zum Kardinal ernannt wurde, bereits seit rund sieben Jahren Diakon (seit 1840, als er auch Canonicus von Sant Peter wurde; das genaue Datum ist meines Wissens nicht bekannt).

(Und falls du doch noch einen ausgräbst, der nie die Weihe empfing: abusus non tollit usum.)
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Werner001
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Beitrag von Werner001 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Ercole Consalvi wurde am 21. Dezember 1801, also ein gutes Jahr nach seiner Kardinalsernennung vom 11. August 1800, zum Diakon geweiht. Im Jahre 1822 empfing er auch die Priesterweihe. Giacomo Antonelli war, als er am 11. Juni 1847 zum Kardinal ernannt wurde, bereits seit rund sieben Jahren Diakon (seit 1840, als er auch Canonicus von Sant Peter wurde; das genaue Datum ist meines Wissens nicht bekannt).

(Und falls du doch noch einen ausgräbst, der nie die Weihe empfing: abusus non tollit usum.)
Na, anscheinend gibt es da unterschiedliche Biographien. Ich hab jedenfalls keine gefunden, die etwas über eine Priesterweihe von Consalvi (22 Jahre nach dem er Kardinal wurde!) berichtet. Hier steht zum Beispiel
Never ordained a priest.
bei Antonelli heißt es
was never ordained to the priesthood.
Es scheint zumindest im 19 Jhdt noch genügt zu haben, ein Diakon zu sein.

Werner

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ja Werner, sind Diakone denn keine Kleriker? Daß ein ernannter Kardinaldiakon dann auch tatsächlich zum Diakon geweiht wird, ist doch ganz im überlieferten Sinne des Kardinalsamtes. Daß er Bischof sein muß – und Ausnahmen gibt es immer noch –, ist erst eine Neuerung des späteren 19. Jahrhunderts, einhergehend mit der zunehmenden Internationalisierung des Kardinalskollegiums unter Pius IX. (und Staatssekretär Antonelli, pikanterweise).

(Consalvis Priesterweihe erwähnt übrigens Roger Aubert im Handbuch der Kirchengeschichte.)
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Kirchenrecht: Können Frauen Kardinäle werden?

Beitrag von Stefan »

Hinweis des Administrators:

Hier begann ursprünglich ein neuer Strang, eröffnet
von Stefan. Er wurde wegen sachlicher Zusammen-
gehörigkeit mit einem älteren (alle Beiträge bis hier-
her) verschmolzen.

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In einem anderen Forum wird diese These aufgestellt:

Könnten Frauen Kardinäle werden?

Daraus:

"Der kommende Papst könnte alleine durch eine kleine Änderung des Kirchenrechtes bei der übernächsten Papstwahl auch Frauen - vielleicht sogar im Verhältnis 1:1 - beteiligen:
er könnte Frauen zu Kardinälen ernennen!
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts gab es auch Laien als Kardinäle. Die momentane Bestimmung, dass ein Kardinal Priester sein muss, ist nicht zwingend. Die Ernennung von Frauen zu Kardinälen berührt keinerlei dogmatische Fragen .... wäre aber ein ganz wichtiger Schritt!..."

Was sagt ihr dazu?

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Könnten Frauen Kardinäle werden?
Nein, denn Kardinal ist ja eigentlich ein Adjektiv, und zwar eins, das zu einem geweihten Kleriker gehört. Ein Kardinal ist also per definitionem ein „kardinaler“ Diakon, Priester oder Bischof der Stadt Rom, unter Einschluß der sieben alten „Vorstädte“. Dagegen spricht auch nicht, daß es in der Geschichte den einen oder andern Kardinal gab, der seine Ernennung noch als Laie vor der Weihe erhielt (oder gar, aus welchen Gründen auch immer, bis zu seinem Tode nicht mehr geweiht werden konnte); die Weihe folgte dann ja oder hätte folgen sollen und können. Wenn die Weihe gar nicht folgen kann – weil es sich um eine Frau handelt, die das Weihesakrament nicht empfangen kann –, dann ist auch eine Kardinalsernennung von vornherein sprachlich unsinnig und sachlich unmöglich.

Natürlich ist es einem Papst unbenommen, Frauen als Beraterinnen einzusetzen. Nur wird er dafür einen neuen Begriff erfinden müssen. Meinetwegen »Kardinale Päpstliche Geheimrätin« oder »Kardinalhaushälterin«. Im übrigen müßte klar sein, daß es um eine rein menschliche Einrichtung ginge, außerhalb der göttlichen Ordnung der kirchlichen Hierarchie.
Biggi hat geschrieben:»Ich hab so eine (sehr) vage Erinnerung, dass bei irgendeiner Bischofssynode mal diskutiert worden ist, ob man beispielsweise (bestimmten) Äbtissinnen den Kardinalsrang verleihen könnte. Der Vorschlag konnte sich dann wohl nicht durchsetzen, aber grundsätzlich ausgeschlossen dürfte das demnach nicht sein.«
Doch, der Kardinalsrang, wie es ihn bisher gibt, ist grundsätzlich ausgeschlossen, das heißt vollständig und absolut. (Daß irgendein Bischof auf einer Synode Unsinn faselt, kommt wohl öfter vor.) Natürlich kannst du den Begriff des Kardinalen mit allem möglichen verbinden, mit der Tugend, mit der Frage oder mit der Äbtisse.
Linus hat geschrieben:»Ehrentitel schon klar, aber dass ein Kardinal-Diakon idR auch Kardinal-Bischof ist leuchtet mir nicht ein. Damit würde ja die Weihereihenfolge mißachtet.«
Der (ernannte) Kardinaldiakon ist in der Regel nicht Kardinalbischof, sondern (geweihter) Bischof. Falls nicht, soll er laut kanonischem Recht nach seiner Ernennung geweiht werden (was allerdings wegen fortgeschrittenen Alters oft entfällt).
Linus hat geschrieben:»Gibt es verheiratete Kardinäle (entweder Kardinal-Diakone (rit.lat), oder Kardinal-Priester eines unierten Ritus?)«
Nein. (Übrigens gibt es in den östlichen Riten keine verheirateten Bischöfe.) Es gibt allerdings einige Kardinäle aus „unierten“ Kirchen. Ich halte das, soweit sie noch residierende Bischöfe (konkret: Patriarchen) sind, allerdings für widersinnig, da das Kardinalskollegium an sich eine Einrichtung des römischen Bischofs als des Patriarchen des Abendlands ist, also gerade keine oberste Verwaltungsbehörde der Universalkirche.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Stefan

Beitrag von Stefan »


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WiTaimre
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Ostkirchliche Kardinaele zu Rom

Beitrag von WiTaimre »

Dass ein Patriarch einer Ost-Kirche, sofern sie uniert ist, auch Kardinal zu Rom werden kann, ist fuer Rom ja kein Problem, das die "eine - heilige - katholische (=allgemeine) - und apostolische" Kirche sich doch nicht parallel als "Westkirche" versteht, sondern als 1 Kirche fuer ueberall, auch ohne Himmels-Halbierung.
Diese Patriarchen spricht man auch an als Katholikos, meine ich.

Der Unterschied liegt doch darin, dass die andern sich als Nations-Kirchen in Staatsgebilde einbinden liessen, aber Rom in den Jahrhunderten des Investitur-Streits verzweifelt und erfolgreich dafuer gekaempft hat, eben nicht staatlich eingebunden auf nur eine (egal wie grosse) Portion Menschen begrenzt zustaendig zu sein.

Weil aber all die andern sich national einbinden liessen, kann Rom das z.B. den Rot-Chinesen noch immer nicht klar machen, dass auch Rotchinesen ihre Nation nicht verleugnen muessten, wenn sie religioes den Papst zu Rom anerkennen, jedoch wenn die den Patriarchen von Moskau anerkennen wuerden, taeten sie das.

Estland z.B. hat im 19.Jhd. im Zuge des allgemeinen inneren Trennens von der deutschen Verwaltungsebene durch Barone einen merklichen Zuwachs an Orthodoxen bekommen, es war im 16.Jhd. ziemlich komplett lutheranisch geworden durch den Uebertritt des Hochmeisters des Dt.Ordens - der Liven-Orden und die Bistumslaender hielten noch etwas durch.

Nun wurde durch Moskau ein Metropolit fuer Estland eingesetzt.
Der wurde in der Revolution aber durch die Leninisten ermordet (Bischof Platon von Dorpat, spaeter auch der 2.Bischof, von Narwa, des es nie betreten konnte, weil er im russischen Untergrund zum Exil-Patriarchat der Hl.Russischen Kirche hielt).

Mit der Unabhaengigkeit 1920 machten sich die estnischen Lutheraner autonom als Landeskirche, und die Orthodoxen verknuepften sich zum griechischen Patriachat um.

Nach den Jahren unter Sowjets - 1944-1991 - mit der neuen Unabhaengigkeit fragte tatsaechlich das Moskauer Patriarchat (Leninscher Kurzfassung) in Estland an, ob sie sich weiterhin Moskau zurechnen, da entschieden sie eilig, wieder eine Metropolie zur Griechischen Orthodoxie zu sein - ausserdem wurden nun anscheinend viele katholisch, um "Naegel mit Koepfen" zu machen, damit man konfessionell nicht so regional-festgelegt sei.

Das ist auch in Moskau zu beobachten, (was das Moskauer Patriarchat ja vergraemte): Intellektuelle ziehen es vor, katholisch zu werden.

Es gibt auch eine grosse katholische Kirche in Russland, weil ja Stalin selber so viele Ukrainer (Uniert) und Katholiken selbst nach Sibirien und ueberallhin verschleppte, weshalb sich ein Erzbischof fuer Sibirien rechtfertigt.

Der alte Zweig des St.Petersburger Patriarchats der Zaren-Kirche im Ausland, deren Patriarch war etwa letztes Jahr in Moskau zu Besuch, da bot deren Hl.Synod denen an, ein Auslands-Bistum der Moskauer Kirche zu werden, woraufhin der Besucher ziemlich eilig Tschuess sagte und wieder abgereist ist.

Auch war man im Baltikum dem Vatikan dankbar, dass in den Jahren der Annektierung Rom nicht einmal aufgehoert hatte, den 3 Baltenstaaten eine Nuntiatur bereitzuhalten und sie anzuerkennen als autonome Staaten. Weil eben die katholische Konzeption Roms sich nicht an Nations-Aenderungen staatlicher Art fixiert hat.

mfG WiT :.)

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Nietenolaf
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Beitrag von Nietenolaf »

WiTaimre, soll ich jetzt jeden einzelnen Unfug aus Deinem vorigen Beitrag auseinandernehmen, oder lachen wir gemeinsam drüber und erklären ihn für nie geschrieben? Ich bitte alle, die das hierüber lesen, nicht etwa zu glauben, daß im dortigen Wust Dinge überhaupt beim richtigen Namen genannt werden, geschweige denn ein Bezug zur Realität besteht.
Zuletzt geändert von Nietenolaf am Sonntag 15. Mai 2005, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
ἐὰν γὰρ ἀποϑάνῃ ἄνϑρωπος, ζήσεται συντελέσας ἡμέρας τοῦ βίου αὐτοῦ· ὑπομενῶ, ἕως ἂν πάλιν γένωμαι.

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Sven.Garde
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Beitrag von Sven.Garde »

Nietenolaf hat geschrieben:WiTaimre, soll ich jetzt jeden einzelnen Unfug aus Deinem vorigen Beitrag auseinandernehmen, oder lachen wir gemeinsam drüber und erklären ihn für nie geschrieben? Ich bitte alle, die das hierüber lesen, nicht etwa zu glauben, daß im dortigen Wust Dinge überhaupt beim richtigen Namen genannt werden, geschweige denn einen Bezug zur Realität besteht.
Könntest Du etwas Licht ins Dunkel bringen? :kratz: Was soll ich (nicht) glauben? Lachen können wir ja trotzdem.
Herr Jesus Christus, Sohn Gottes, erbarme dich meiner.

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