ad-fontes hat geschrieben:Linus hatte neulich über ein ihm auferlegten Bußwerk von 33 Tagen geschrieben.
Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation,...
Was haltet ihr von einer solchen Praktik?
Nichts!
Zuletzt geändert von Pit am Samstag 9. Juli 2011, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.
Niels hat geschrieben:Pit, lies mal den Beitrag...
Pardon, ich wollte auf den Beitrag antworten und habe versehentlich meinen bearbeitet.
Wie auch immer:
Ex-kommunizieren darf den Gläubigen kein Priester, sondern meines Wissen nach immer noch nur der Papst.
Niels hat geschrieben:Pit, lies mal den Beitrag...
Pardon, ich wollte auf den Beitrag antworten und habe versehentlich meinen bearbeitet.
Wie auch immer:
Ex-kommunizieren darf den Gläubigen kein Priester, sondern meines Wissen nach immer noch nur der Papst.
In der alten Kirche ging die Buße der Rekonziliation voraus.
In der orthodoxen Kirche ist das oben Geschilderte üblich.
Ja, ich habe damit auch Schwierigkeiten, denn wenn kein objektives Hindernis für den Kommunionempfang vorliegt, sollte das als "Medizinalstrafe" auch nicht angewendet werden, so meine persönliche Meinung.
Gamaliel hat eine solche Praxis, soweit ich mich erinnere, als jansentisch bezeichnet.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
anneke6 hat geschrieben:Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
anneke6 hat geschrieben:Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:Linus hatte neulich über ein ihm auferlegten Bußwerk von 33 Tagen geschrieben.
Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist) oder ihn zum täglichen Empfang des Bußsakramentes für die Dauer einer Woche verpflichtet?
Was haltet ihr von einer solchen Praktik?
CIC 1983, Can 843 — § 1 hat geschrieben:Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus) ——— Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)
War der panisellus stets nur bei Äbten in Gebrauch bzw. an der virga befestigt oder gibt es auch Beispiele von Bischöfsstäben mit einem solchen Tuch (sei es als Realie, sei es durch eine Darstellung bezeugt)?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
anneke6 hat geschrieben:Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
Naja, Mark sagt in seinem Beispiel, er habe den Gläubigen 6 Monate jede Woche beichten lassen, bevor er ihn zur hl. Kommunion zuließ. Das ist schon etwas anderes als eine Woche jeden Tag Beichte. Innerhalb eines halben Jahres kann sich ein Mensch verändern, innerhalb einer Woche nicht mehr als von einem Tag auf den anderen. Denke ich zumindest.
Allgemein denke ich: Der Sollzustand des Gläubigen ist "in Kommuniongemeinschaft". "In der Kirche" aber "nicht in Kommuniongemeinschaft" ist ein Widerspruch in sich. Deshalb sollte der Gläubige grundsätzlich zum Kommunionempfang zugelassen sein. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen, deshalb kann es manchmal angebracht scheinen, jemanden vom Kommunionempfang auszuschließen. Ob man es Strafe nennt (Mark lehnt diesen Begriff im Interview ab) oder Buße…es kann heilsam sein, wenn es dem Gläubigen hilft, die Schwere der Sünde zu erkennen — aber der Schuß kann auch nach hinten losgehen, nämlich daß der Betreffende sich von der Kirche distanziert. Ich kenne solche Fälle.
Wie soll das denn gehen, bzw. manchmal vernünftig sein können? Das Sakrament der Beichte: ja, aber Kommunionempfang: nein. Wenn jemand gültig gebeichtet hat, dann ist er doch sofort im Stand der Gnade. Oder sind das keine "echten Beichten"?
ad-fontes hat geschrieben:Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist)...
Das wäre eine höchst schädliche und unsinnige Buße! Sollte ein Beichtvater auf die Idee kommen eine solche Buße aufzuerlegen, dann kann und soll man sie ohne weiteres zurückweisen.
ad-fontes hat geschrieben:...oder ihn zum täglichen Empfang des Bußsakramentes für die Dauer einer Woche verpflichtet?
Das ist eine noch dümmere Idee, da damit Skrupulantentum gefördert und ungültige Beichten (durch eventuell fehlende Reue) riskiert werden.
anneke6 hat geschrieben:"In der Kirche" aber "nicht in Kommuniongemeinschaft" ist ein Widerspruch in sich.
Nein, ist es nicht.
Jeder Getaufte ist automatisch in der Kirche. Auch unbußfertige Todsünder, die nicht im Stande der Gnade sind. Im römischen Katechismus werden sie Tote Glieder der Kirche genannt. Sie müssen nur ihre Sünden beichten, dann ist alles wieder gut, sie müssen nicht extra wieder in die Kirche eintreten. Wer einmal in der Kirche ist, kann da nicht wieder raus. Er kann sich höchstens der Gnade berauben.
Wird zur Aspersion vor dem Sonntagsamt stets nur Weihwasser verwendet, oder kann bzw. wird (in der Osterzeit) Taufwasser gebraucht?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
anneke6 hat geschrieben:Naja, Mark sagt in seinem Beispiel, er habe den Gläubigen 6 Monate jede Woche beichten lassen, bevor er ihn zur hl. Kommunion zuließ. Das ist schon etwas anderes als eine Woche jeden Tag Beichte.
Entschuldigung - ich hatte das mit dem anderen Beispiel verwechselt, wo er sagte, es reicht einmal zu beichten (am Lazarussamstag oder Palmsonntag), wenn jemand jeden Tag der Karwoche kommunizieren will.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Marion hat geschrieben:Wie soll das denn gehen, bzw. manchmal vernünftig sein können? Das Sakrament der Beichte: ja, aber Kommunionempfang: nein. Wenn jemand gültig gebeichtet hat, dann ist er doch sofort im Stand der Gnade. Oder sind das keine "echten Beichten"?
Ich denke es ist so: Als Abendländer sind wir darauf geeicht, daß Maßgaben der Hirten objektiv-juridischen Maßstäben folgen und unter dem Aspekt der Wiedergutmachung stehen (Kompensationsbuße) . Die Orthodoxen hingegen verhängen Bußen subjekt- und Einzelfallbezogener, also unter dem Aspekt der zu erwartenden individuellen Besserung (Medizinalstrafen).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist)...
Das wäre eine höchst schädliche und unsinnige Buße! Sollte ein Beichtvater auf die Idee kommen eine solche Buße aufzuerlegen, dann kann und soll man sie ohne weiteres zurückweisen.
Vor allem weil die hl. Kommunion Gnaden verleiht, die wirksame Schutzmittel gegen die Verführung zur Sünde sind.
Aber liefert man dann nicht die wiederverheirateten Geschiedenen ebenfalls dem Ansturm des Bösen schutzlos aus?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:Auf welcher Übersetzung basieren die Schrifttexte im Schott oder hat Schott sie selber übersetzt?
Wo liegen ihre Vorzüge, wo ihre Nachteile gegenüber Allioli?
Kann jemand helfen?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist)...
Das wäre eine höchst schädliche und unsinnige Buße! Sollte ein Beichtvater auf die Idee kommen eine solche Buße aufzuerlegen, dann kann und soll man sie ohne weiteres zurückweisen.
Vor allem weil die hl. Kommunion Gnaden verleiht, die wirksame Schutzmittel gegen die Verführung zur Sünde sind.
Aber liefert man dann nicht die wiederverheirateten Geschiedenen ebenfalls dem Ansturm des Bösen schutzlos aus?
Schutzlos? Das ist denn doch etwas übertrieben.
Überdies: Wer in der Sünde verharrt und nicht die Absicht zur Umkehr hat, wie kann der gültig beichten und absolviert werden?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
anneke6 hat geschrieben:"In der Kirche" aber "nicht in Kommuniongemeinschaft" ist ein Widerspruch in sich.
Nein, ist es nicht.
Jeder Getaufte ist automatisch in der Kirche. Auch unbußfertige Todsünder, die nicht im Stande der Gnade sind. Im römischen Katechismus werden sie Tote Glieder der Kirche genannt. Sie müssen nur ihre Sünden beichten, dann ist alles wieder gut, sie müssen nicht extra wieder in die Kirche eintreten. Wer einmal in der Kirche ist, kann da nicht wieder raus. Er kann sich höchstens der Gnade berauben.
Achtung: Ich habe nicht behauptet, daß jemand, der zur Kommunion nicht zugelassen ist, grundsätzlich kein Mitglied der Kirche ist, und auch nicht, daß jedes Mitglied der Kirche zur Kommunion zugelassen sein sollte.
Aber wenn man die Kommunion als Gemeinschaft mit Gott und der Kirche versteht…dann kann man sich nicht damit zufrieden geben, daß die Kirche "tote Glieder" hat. Tot, das widerspricht auch dem Wesen der Kirche, die der lebendige Leib Christi ist.
Zum Thema: Stand der Gnade. Als ausformuliertes Konzept gibt es das in der Orthodoxie nicht.
ad-fontes hat geschrieben:Wird zur Aspersion vor dem Sonntagsamt stets nur Weihwasser verwendet, oder kann bzw. wird (in der Osterzeit) Taufwasser gebraucht?
Hierzulande* verwendet man ab Ostern das in der Osternacht geweihte Taufwasser. Es ist allerdings bereits vor Pfingsten aufgebraucht.
* Hierzulande heißt: Der Radius, in dem anneke6 sich mit ihrem Rad oder dem ÖPNV bewegt…
Also Adressfeld
Hwst. Herrn
Msgr/Mons.[international] (akad. Titel) Vor- und Zuname
Anrede im Brief
Hochwürdigster Herr (akad. Titel) Zuname!
oder
Sehr geehrter Monsignore (akad. Titel) Zuname!
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Dann sag das mal den Leuten in der Theresianumgasse....
Dort ist es so usus: ab Mons. = hwst.
Äh Irrtum: noch nicht beim Ehrenkaplan, darüber aber schon.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Wie auch immer, „Herrn Msgr.“ geht gar nicht. Das wäre ja wie
»Hallo, Herr Mr. Jones“.
Herr ist kein Attribut zum Msgr. Vielmehr liegen zwei Titel in Auf-
zählung vor, „Herr“ und „N. N.“ (der Name). Beide haben ein Attri-
but, „hochwürdig(st)“ und „Msgr.“ Also:
„Dem hochwürdig(st)en Herrn(,)
Msgr. N. N.“
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Gamaliel hat geschrieben:zweitens liebt Gott den einzelnen praktizierenden Homosexuellen nur hinsichtlich der natürlichen Ebene gerade in übernatürlicher Hinsicht aber nicht, daher entzieht er ihm die heiligmachende Gnade (so er sie je hatte).
Meine Frage bezieht sich auf den in Klammern nachgeschobenen Halbsatz.
Gibt es Menschen, die von Beginn an ohne heiligmachende Gnade sind, die von Beginn an von Gott nicht geliebt werden?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Gamaliel hat geschrieben:zweitens liebt Gott den einzelnen praktizierenden Homosexuellen nur hinsichtlich der natürlichen Ebene gerade in übernatürlicher Hinsicht aber nicht, daher entzieht er ihm die heiligmachende Gnade (so er sie je hatte).
Meine Frage bezieht sich auf den in Klammern nachgeschobenen Halbsatz.
Gibt es Menschen, die von Beginn an ohne heiligmachende Gnade sind?
Ja, außer der Muttergottes trifft das auf alle Menschen zu, denn alle sind mit der Erbsünde behaftet und folglich fehlt ihnen die heiligmachende Gnade. Die Taufe dient dann der Beseitigung dieses gestörten Zustands.
Ich würde gerne mal einer römischen Karfreitagsprozession beiwohnen. Ich habe Beeindruckendes gehört und es würde mich wirklich interessieren.
Ich bin aber verunsichert, weil ich hier dauernd von Reformen, Eigenwegen etc. lese.
Ich würde das gerne in einer möglichst ursprünglichen Form erleben.
Puh, ich weiß nicht, ob ich klar machen kann, was ich will. Aber wo kann man so etwas empfehlen? Natürlich bitte im Großraum Stuttgart.
Nächstes Jahr böte sich an, da fällt Ostern nicht zusammen.
Gamaliel hat geschrieben:zweitens liebt Gott den einzelnen praktizierenden Homosexuellen nur hinsichtlich der natürlichen Ebene gerade in übernatürlicher Hinsicht aber nicht, daher entzieht er ihm die heiligmachende Gnade (so er sie je hatte).
Meine Frage bezieht sich auf den in Klammern nachgeschobenen Halbsatz.
Gibt es Menschen, die von Beginn an ohne heiligmachende Gnade sind?
Ja, außer der Muttergottes trifft das auf alle Menschen zu, denn alle sind mit der Erbsünde behaftet und folglich fehlt ihnen die heiligmachende Gnade. Die Taufe dient dann der Beseitigung dieses gestörten Zustands.
Das Weglassen der "fehlenden Liebe von Anfang an" in Deiner Antwort definiere ich als Verneinung dieser Teilfrage. Das würde einem menschenliebenden Gott nicht gerecht.
Habe ich das so richtig aufgefasst?