Kurze Fragen - kurze Antworten III

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Pit
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Pit »

@ad-fontes

Ich habe den Beitrag gelesen!
ad-fontes hat geschrieben:Linus hatte neulich über ein ihm auferlegten Bußwerk von 33 Tagen geschrieben.

Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation,...

Was haltet ihr von einer solchen Praktik?
Nichts!
Zuletzt geändert von Pit am Samstag 9. Juli 2011, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Niels
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Niels »

Wieso? :detektiv:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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Pit
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Pit »

Niels hat geschrieben:Wieso? :detektiv:
Weil es mir neu wäre, daß ein Priester eine Exkommunikation verhängen kann!
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Niels
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Niels »

Pit, lies mal den Beitrag...
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Pit
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Pit »

Niels hat geschrieben:Pit, lies mal den Beitrag...
Pardon, ich wollte auf den Beitrag antworten und habe versehentlich meinen bearbeitet.
Wie auch immer:
Ex-kommunizieren darf den Gläubigen kein Priester, sondern meines Wissen nach immer noch nur der Papst.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

Pit hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Pit, lies mal den Beitrag...
Pardon, ich wollte auf den Beitrag antworten und habe versehentlich meinen bearbeitet.
Wie auch immer:
Ex-kommunizieren darf den Gläubigen kein Priester, sondern meines Wissen nach immer noch nur der Papst.
In der alten Kirche ging die Buße der Rekonziliation voraus.


In der orthodoxen Kirche ist das oben Geschilderte üblich.


Ja, ich habe damit auch Schwierigkeiten, denn wenn kein objektives Hindernis für den Kommunionempfang vorliegt, sollte das als "Medizinalstrafe" auch nicht angewendet werden, so meine persönliche Meinung.

Gamaliel hat eine solche Praxis, soweit ich mich erinnere, als jansentisch bezeichnet.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
???

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Pit
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Pit »

anneke6 hat geschrieben:Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
Ich verstehe es auch nicht!
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

anneke6 hat geschrieben:Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
Hat Erzbischof Mark (Arndt) gesagt:
http://translate.google.de/translate?js ... narians%2F
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Sempre
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Sempre »

ad-fontes hat geschrieben:Linus hatte neulich über ein ihm auferlegten Bußwerk von 33 Tagen geschrieben.

Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist) oder ihn zum täglichen Empfang des Bußsakramentes für die Dauer einer Woche verpflichtet?

Was haltet ihr von einer solchen Praktik?
CIC 1983, Can 843 — § 1 hat geschrieben:Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
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———
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

War der panisellus stets nur bei Äbten in Gebrauch bzw. an der virga befestigt oder gibt es auch Beispiele von Bischöfsstäben mit einem solchen Tuch (sei es als Realie, sei es durch eine Darstellung bezeugt)?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

ad-fontes hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Für mich sind es zwei paar Schuhe. Zeitlich begrenzter Ausschluß von der hl. Kommunion mag in manchen Extremfällen sinnvoll sein. Aber wozu täglicher Empfang des Bußsakramentes als Bußübung taugen soll…keine Ahnung.
Hat Erzbischof Mark (Arndt) gesagt:
http://translate.google.de/translate?js ... narians%2F
Naja, Mark sagt in seinem Beispiel, er habe den Gläubigen 6 Monate jede Woche beichten lassen, bevor er ihn zur hl. Kommunion zuließ. Das ist schon etwas anderes als eine Woche jeden Tag Beichte. Innerhalb eines halben Jahres kann sich ein Mensch verändern, innerhalb einer Woche nicht mehr als von einem Tag auf den anderen. Denke ich zumindest.

Allgemein denke ich: Der Sollzustand des Gläubigen ist "in Kommuniongemeinschaft". "In der Kirche" aber "nicht in Kommuniongemeinschaft" ist ein Widerspruch in sich. Deshalb sollte der Gläubige grundsätzlich zum Kommunionempfang zugelassen sein. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen, deshalb kann es manchmal angebracht scheinen, jemanden vom Kommunionempfang auszuschließen. Ob man es Strafe nennt (Mark lehnt diesen Begriff im Interview ab) oder Buße…es kann heilsam sein, wenn es dem Gläubigen hilft, die Schwere der Sünde zu erkennen — aber der Schuß kann auch nach hinten losgehen, nämlich daß der Betreffende sich von der Kirche distanziert. Ich kenne solche Fälle.
???

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Marion »

Wie soll das denn gehen, bzw. manchmal vernünftig sein können? Das Sakrament der Beichte: ja, aber Kommunionempfang: nein. Wenn jemand gültig gebeichtet hat, dann ist er doch sofort im Stand der Gnade. Oder sind das keine "echten Beichten"?
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

ad-fontes hat geschrieben:Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist)...
Das wäre eine höchst schädliche und unsinnige Buße! Sollte ein Beichtvater auf die Idee kommen eine solche Buße aufzuerlegen, dann kann und soll man sie ohne weiteres zurückweisen.

ad-fontes hat geschrieben:...oder ihn zum täglichen Empfang des Bußsakramentes für die Dauer einer Woche verpflichtet?
Das ist eine noch dümmere Idee, da damit Skrupulantentum gefördert und ungültige Beichten (durch eventuell fehlende Reue) riskiert werden.

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Marion »

anneke6 hat geschrieben:"In der Kirche" aber "nicht in Kommuniongemeinschaft" ist ein Widerspruch in sich.
Nein, ist es nicht.
Jeder Getaufte ist automatisch in der Kirche. Auch unbußfertige Todsünder, die nicht im Stande der Gnade sind. Im römischen Katechismus werden sie Tote Glieder der Kirche genannt. Sie müssen nur ihre Sünden beichten, dann ist alles wieder gut, sie müssen nicht extra wieder in die Kirche eintreten. Wer einmal in der Kirche ist, kann da nicht wieder raus. Er kann sich höchstens der Gnade berauben.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

Wird zur Aspersion vor dem Sonntagsamt stets nur Weihwasser verwendet, oder kann bzw. wird (in der Osterzeit) Taufwasser gebraucht?
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

anneke6 hat geschrieben:Naja, Mark sagt in seinem Beispiel, er habe den Gläubigen 6 Monate jede Woche beichten lassen, bevor er ihn zur hl. Kommunion zuließ. Das ist schon etwas anderes als eine Woche jeden Tag Beichte.
Entschuldigung - ich hatte das mit dem anderen Beispiel verwechselt, wo er sagte, es reicht einmal zu beichten (am Lazarussamstag oder Palmsonntag), wenn jemand jeden Tag der Karwoche kommunizieren will.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

Marion hat geschrieben:Wie soll das denn gehen, bzw. manchmal vernünftig sein können? Das Sakrament der Beichte: ja, aber Kommunionempfang: nein. Wenn jemand gültig gebeichtet hat, dann ist er doch sofort im Stand der Gnade. Oder sind das keine "echten Beichten"?
Ich denke es ist so: Als Abendländer sind wir darauf geeicht, daß Maßgaben der Hirten objektiv-juridischen Maßstäben folgen und unter dem Aspekt der Wiedergutmachung stehen (Kompensationsbuße) . Die Orthodoxen hingegen verhängen Bußen subjekt- und Einzelfallbezogener, also unter dem Aspekt der zu erwartenden individuellen Besserung (Medizinalstrafen).
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist)...
Das wäre eine höchst schädliche und unsinnige Buße! Sollte ein Beichtvater auf die Idee kommen eine solche Buße aufzuerlegen, dann kann und soll man sie ohne weiteres zurückweisen.
Vor allem weil die hl. Kommunion Gnaden verleiht, die wirksame Schutzmittel gegen die Verführung zur Sünde sind.

Aber liefert man dann nicht die wiederverheirateten Geschiedenen ebenfalls dem Ansturm des Bösen schutzlos aus?
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

ad-fontes hat geschrieben:Auf welcher Übersetzung basieren die Schrifttexte im Schott oder hat Schott sie selber übersetzt?

Wo liegen ihre Vorzüge, wo ihre Nachteile gegenüber Allioli?
:hae?: Kann jemand helfen?
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Vulpius Herbipolensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Vulpius Herbipolensis »

ad-fontes hat geschrieben:Auf welcher Übersetzung basieren die Schrifttexte im Schott oder hat Schott sie selber übersetzt?
Habe ich mich auch schon gefragt; finde sprachlich gerade die Psalmen sehr schön.

Kannst du etwas dazu sagen, wer sich bei zugezogenen Velen am Altarciborium innerhalb, wer außerhalb befindet?
Domum superborum demolietur Dominus.

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lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von lifestylekatholik »

ad-fontes hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Ist es denkbar bzw. erlaubt, daß ein Beichtvater dem Beichtiger als Buße ein halbes Jahr Enthaltsamkeit von der Kommunion vorschreibt (also quasi eine kleine Exkommunikation, obwohl er rekonziliert ist, somit frei von schweren Snden ist)...
Das wäre eine höchst schädliche und unsinnige Buße! Sollte ein Beichtvater auf die Idee kommen eine solche Buße aufzuerlegen, dann kann und soll man sie ohne weiteres zurückweisen.
Vor allem weil die hl. Kommunion Gnaden verleiht, die wirksame Schutzmittel gegen die Verführung zur Sünde sind.

Aber liefert man dann nicht die wiederverheirateten Geschiedenen ebenfalls dem Ansturm des Bösen schutzlos aus?
Schutzlos? Das ist denn doch etwas übertrieben.

Überdies: Wer in der Sünde verharrt und nicht die Absicht zur Umkehr hat, wie kann der gültig beichten und absolviert werden?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

Marion hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:"In der Kirche" aber "nicht in Kommuniongemeinschaft" ist ein Widerspruch in sich.
Nein, ist es nicht.
Jeder Getaufte ist automatisch in der Kirche. Auch unbußfertige Todsünder, die nicht im Stande der Gnade sind. Im römischen Katechismus werden sie Tote Glieder der Kirche genannt. Sie müssen nur ihre Sünden beichten, dann ist alles wieder gut, sie müssen nicht extra wieder in die Kirche eintreten. Wer einmal in der Kirche ist, kann da nicht wieder raus. Er kann sich höchstens der Gnade berauben.
Achtung: Ich habe nicht behauptet, daß jemand, der zur Kommunion nicht zugelassen ist, grundsätzlich kein Mitglied der Kirche ist, und auch nicht, daß jedes Mitglied der Kirche zur Kommunion zugelassen sein sollte.
Aber wenn man die Kommunion als Gemeinschaft mit Gott und der Kirche versteht…dann kann man sich nicht damit zufrieden geben, daß die Kirche "tote Glieder" hat. Tot, das widerspricht auch dem Wesen der Kirche, die der lebendige Leib Christi ist.

Zum Thema: Stand der Gnade. Als ausformuliertes Konzept gibt es das in der Orthodoxie nicht.
???

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

ad-fontes hat geschrieben:Wird zur Aspersion vor dem Sonntagsamt stets nur Weihwasser verwendet, oder kann bzw. wird (in der Osterzeit) Taufwasser gebraucht?
Hierzulande* verwendet man ab Ostern das in der Osternacht geweihte Taufwasser. Es ist allerdings bereits vor Pfingsten aufgebraucht.

* Hierzulande heißt: Der Radius, in dem anneke6 sich mit ihrem Rad oder dem ÖPNV bewegt…
???

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Linus »

Gamaliel hat geschrieben:@Hadrian

Ich würde "Hochwürdiger Herr Msgr." schreiben.
hochwürdigst, bitteschön.

Also Adressfeld
Hwst. Herrn
Msgr/Mons.[international] (akad. Titel) Vor- und Zuname

Anrede im Brief

Hochwürdigster Herr (akad. Titel) Zuname!
oder
Sehr geehrter Monsignore (akad. Titel) Zuname!
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:@Hadrian

Ich würde "Hochwürdiger Herr Msgr." schreiben.
hochwürdigst, bitteschön.
Nicht bei einem Priester, erst bei einem Bischof. 8)

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Linus »

Dann sag das mal den Leuten in der Theresianumgasse.... :pfeif:
Dort ist es so usus: ab Mons. = hwst.

Äh Irrtum: noch nicht beim Ehrenkaplan, darüber aber schon.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Gamaliel hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:@Hadrian

Ich würde "Hochwürdiger Herr Msgr." schreiben.
hochwürdigst, bitteschön.
Nicht bei einem Priester, erst bei einem Bischof. 8)
Wie auch immer, „Herrn Msgr.“ geht gar nicht. Das wäre ja wie
»Hallo, Herr Mr. Jones“.

Herr ist kein Attribut zum Msgr. Vielmehr liegen zwei Titel in Auf-
zählung vor, „Herr“ und „N. N.“ (der Name). Beide haben ein Attri-
but, „hochwürdig(st)“ und „Msgr.“ Also:

„Dem hochwürdig(st)en Herrn(,)
Msgr. N. N.“
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von lifestylekatholik »

Gamaliel hat geschrieben:zweitens liebt Gott den einzelnen praktizierenden Homosexuellen nur hinsichtlich der natürlichen Ebene gerade in übernatürlicher Hinsicht aber nicht, daher entzieht er ihm die heiligmachende Gnade (so er sie je hatte).
Meine Frage bezieht sich auf den in Klammern nachgeschobenen Halbsatz.

Gibt es Menschen, die von Beginn an ohne heiligmachende Gnade sind, die von Beginn an von Gott nicht geliebt werden?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

lifestylekatholik hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:zweitens liebt Gott den einzelnen praktizierenden Homosexuellen nur hinsichtlich der natürlichen Ebene gerade in übernatürlicher Hinsicht aber nicht, daher entzieht er ihm die heiligmachende Gnade (so er sie je hatte).
Meine Frage bezieht sich auf den in Klammern nachgeschobenen Halbsatz.

Gibt es Menschen, die von Beginn an ohne heiligmachende Gnade sind?
Ja, außer der Muttergottes trifft das auf alle Menschen zu, denn alle sind mit der Erbsünde behaftet und folglich fehlt ihnen die heiligmachende Gnade. Die Taufe dient dann der Beseitigung dieses gestörten Zustands.

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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Nassos »

Ich würde gerne mal einer römischen Karfreitagsprozession beiwohnen. Ich habe Beeindruckendes gehört und es würde mich wirklich interessieren.

Ich bin aber verunsichert, weil ich hier dauernd von Reformen, Eigenwegen etc. lese.
Ich würde das gerne in einer möglichst ursprünglichen Form erleben.

Puh, ich weiß nicht, ob ich klar machen kann, was ich will. Aber wo kann man so etwas empfehlen? Natürlich bitte im Großraum Stuttgart.

Nächstes Jahr böte sich an, da fällt Ostern nicht zusammen.

Vielen Dank.
Ich glaube; hilf meinem Unglauben

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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Nassos »

Gamaliel hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:zweitens liebt Gott den einzelnen praktizierenden Homosexuellen nur hinsichtlich der natürlichen Ebene gerade in übernatürlicher Hinsicht aber nicht, daher entzieht er ihm die heiligmachende Gnade (so er sie je hatte).
Meine Frage bezieht sich auf den in Klammern nachgeschobenen Halbsatz.

Gibt es Menschen, die von Beginn an ohne heiligmachende Gnade sind?
Ja, außer der Muttergottes trifft das auf alle Menschen zu, denn alle sind mit der Erbsünde behaftet und folglich fehlt ihnen die heiligmachende Gnade. Die Taufe dient dann der Beseitigung dieses gestörten Zustands.
Das Weglassen der "fehlenden Liebe von Anfang an" in Deiner Antwort definiere ich als Verneinung dieser Teilfrage. Das würde einem menschenliebenden Gott nicht gerecht.
Habe ich das so richtig aufgefasst?

Vielen Dank und Gruß,
Nassos
Ich glaube; hilf meinem Unglauben

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