Quasinix hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:Ich sehe, daß Du in dieser Frage nicht den Hauch einer Ahnung hast oder haben willst, worum es dabei eigentlich geht. Du liest (oder hörst) irgendwo einen fertigen Satz, und meinst, damit seien alle Probleme erledigt. Sind sie aber leider nicht.
Und dieses Problem mit dem Firmzeitpunkt ist beileibe kein abstraktes, sondern auch innerhalb der katholischen Kirche ein pastoral vorhandenes.
Dann mach doch folgendes: Stelle deine These(n) vor und damit zur Diskussion und schildere diese "vorhandenen pastoralen Probleme" - dann kann man systematisch und konkret darauf eingehen. Dazu solltest du dann noch klarstellen, ob eine dogmatische bzw. pastorale Frage aus deiner Sicht geklärt ist, wenn dazu eine De fide-Entscheidung des Lehramts vorliegt, oder ob das "nur ein fertiger Satz" ist, der trotzdem alles offen läßt.
Gut, ich will mal versuchen, dieses "pastorale Problem" mit der notwendigen Deutlichkeit zu beschreiben.
Prämisse ist: Das Firmsakrament wird selbstverständlich als eigenständiges und echtes Sakrament anerkannt. Darüber geht also die Diskussion NICHT.
Das pastorale Problem, auf das ich im Studium in Rom im Gespräch mit unierten Kommilitonen (Priestern) orientalischer Kirchen
sui iuris aufmerksam wurde, ist folgendes:
Im byzantinischen Ritus ist es im Normalfall nicht vorgesehen bzw. erlaubt, VOR der Firmung die Heilige Kommunion zu empfangen. Wenn nun zB Kinder des römischen Ritus Gottesdienste des (katholischen!) byzantinischen Ritus besuchen (was in der Diaspora oder bei "römisch-byzantinischen" Mischehen der Eltern regelmäßig vorkommt), dürften sie eigentlich vor ihrer Firmung nicht kommunizieren, auch wenn sie bereits im römischen Ritus zur Erstkommunion gegangen sind.
Die Priester haben nun theoretisch zwei Möglichkeiten:
Entweder sie richten sich streng nach den Regeln ihres Ritus und weisen diese Kinder ab.
Oder sie richten sich nach den Regeln des römischen Ritus und lassen diese Kinder zu.
Und nun wurde eben die dritte Möglichkeit ins Spiel gebracht, die durchaus nachvollziehbar ist, wie ich finde: Daß nämlich die Chrisamsalbung bei der römischen Taufe bereits die Firmung ist und die Kinder deshalb die Kriterien des byzantinischen Ritus erfüllen, um zur Kommunion zugelassen zu werden. Eine spätere Firmung wäre dann bei all diesen Kindern nur eine Wiederholung des Ritus "sub conditione".
Ein kurzer liturgischer Vergleich kann das verdeutlichen:
Myronsalbung (Byzantinischer Ritus):
Die Myronsalbung erfolgt bei Kindertaufen meist unmittelbar nach der Taufe, auf jeden Fall aber vor der ersten Kommunion.
Nachdem der Priester den Pinsel in das Gefäß mit Myron getaucht hat, salbt er Stirn, Augen, Nase, Lippen, Ohren, Brust, Hände und die Füße in Kreuzesform und spricht dabei jedesmal: “Siegel der Gabe des Heiligen Geistes. Amen.”
Firmung (Römischer Ritus SEIT 1971):
Mit Chrisam wird ein Kreuz auf die Stirn des Firmling gezeichnet mit den Worten: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“
Chrisamsalbung bei der Taufe (alter Römischer Ritus):
Mit Chrisam wird ein Kreuz auf den Scheitel des Firmlings gezeichnet mit den Worten: „[Der allmächtige Gott ...] salbe Dich mit dem Chrisam des Heiles in demselben Christus Jesus, unserem Herrn, zum ewigen Leben.“
Firmung (Römischer Ritus VOR 1971):
Mit Chrisam wird ein Kreuz auf die Stirn des Firmlings gezeichnet mit den Worten: „Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stärke dich mit dem Chrisam des Heiles im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Chrisamsalbung bei der Taufe (heutiger Römischer Ritus) (Quelle):
In der römisch-katholischen ... folgt auf das Sakrament der Taufe die Salbung mit Chrisam; sie verweist auf den Christus-Namen sowie auf die Salbung der Könige, Priester und Propheten im Tanach und
stattet die Getauften aus mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes. Es handelt sich nicht um das Sakrament der Firmung. Dennoch dient der
Ritus als Vorausdeutung der Firmung und entfällt bei Erwachsenentaufen, wenn während derselben Feier die Firmung gespendet wird.
Deutlich wird vor allem im alten römischen Taufritus die Parallele zur Firmung, wenn beidemale die Formulierung "Chrisam des Heiles" bei der Salbung verwendet wird.
Und auch der Aspekt, daß die Chrisamsalbung der Taufe entfällt, wenn die Firmung unmittelbar danach gespendet wird, zeigt ziemlich deutlich, daß hier keine logisch zwingende Klarheit besteht, ob nicht die erste Chrisamsalbung eben doch schon mehr ist als eine bloße "Vorausdeutung" der Firmung.
Daß die Geschichte des Salbungsritus bei Taufe und Firmung durchaus wechselvoll war und immer wieder Änderungen unterlag, zeigt auch die
Apostolische Konstitution über das Sakrament der Firmung Papst Pauls VI. von 1971. Während sich die Sicht der Firmung als selbständiges Sakrament eindeutig durchgesetzt hat, unterlag und unterliegt der Ritus ihrer Spendung bis heute einer gewissen Bandbreite. Zwischen der Chrisamsalbung der Taufe und der Firmung besteht irgendwie doch eine gewisse "Konkurrenzsituation", die nicht hundertprozentig geklärt ist (werden kann?).