Der Heilige Thomas hat vermutlich in den Kirchenrechtsvorlesungen nicht richtig aufgepaßt.Marion hat geschrieben:Die Königin in der Geschichte hat aber keine neue sakramentale Ehe in Aussicht und ihr wird vom Hl. Thomas geraten ihren ehelichen Pflichten nicht mehr nachzukommen solange der Partner nicht glaubt.taddeo hat geschrieben:Eine Ehe unter Heiden ist eine sogenannte "Naturehe". Also das, was Gott von Natur aus für den Menschen vorgesehen hat.
Eine Ehe unter Christen ist ein Sakrament. Das Sakrament aber ist etwas Übernatürliches, es steht über der Natur, deshalb kann die Naturehe zugunsten einer sakramentalen Ehe aufgelöst werden. Da wird das Gute zugunsten des Besseren aufgelöst.
Wie kann man das katholisch erklären?
In normalen "richtig echten Ehen" wird einem von der Kirche wohl kaum solcherlei geraten.
Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
In den nachkonziliaren?taddeo hat geschrieben:Der Heilige Thomas hat vermutlich in den Kirchenrechtsvorlesungen nicht richtig aufgepaßt.Marion hat geschrieben:Die Königin in der Geschichte hat aber keine neue sakramentale Ehe in Aussicht und ihr wird vom Hl. Thomas geraten ihren ehelichen Pflichten nicht mehr nachzukommen solange der Partner nicht glaubt.taddeo hat geschrieben:Eine Ehe unter Heiden ist eine sogenannte "Naturehe". Also das, was Gott von Natur aus für den Menschen vorgesehen hat.
Eine Ehe unter Christen ist ein Sakrament. Das Sakrament aber ist etwas Übernatürliches, es steht über der Natur, deshalb kann die Naturehe zugunsten einer sakramentalen Ehe aufgelöst werden. Da wird das Gute zugunsten des Besseren aufgelöst.
Wie kann man das katholisch erklären?
In normalen "richtig echten Ehen" wird einem von der Kirche wohl kaum solcherlei geraten.
Du meinst also auch wie Clemens, daß die Geschichte nicht mit der katholischen Lehre übereinstimmt?
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Das müßtest Du vielleicht den anderen Heiligen Thomas fragen, der hat bestimmt mit aller scholastischen Detailgenauigkeit erklärt, wie es mit den ehelichen Pflichten in der Naturehe bzw. deren Nichterfüllung ausschaut.Marion hat geschrieben:In den nachkonziliaren?taddeo hat geschrieben:Der Heilige Thomas hat vermutlich in den Kirchenrechtsvorlesungen nicht richtig aufgepaßt.Marion hat geschrieben:Die Königin in der Geschichte hat aber keine neue sakramentale Ehe in Aussicht und ihr wird vom Hl. Thomas geraten ihren ehelichen Pflichten nicht mehr nachzukommen solange der Partner nicht glaubt.taddeo hat geschrieben:Eine Ehe unter Heiden ist eine sogenannte "Naturehe". Also das, was Gott von Natur aus für den Menschen vorgesehen hat.
Eine Ehe unter Christen ist ein Sakrament. Das Sakrament aber ist etwas Übernatürliches, es steht über der Natur, deshalb kann die Naturehe zugunsten einer sakramentalen Ehe aufgelöst werden. Da wird das Gute zugunsten des Besseren aufgelöst.
Wie kann man das katholisch erklären?
In normalen "richtig echten Ehen" wird einem von der Kirche wohl kaum solcherlei geraten.
Du meinst also auch daß die Geschichte nicht mit der katholischen Lehre übereinstimmt?
Gamaliel kann Dir da allerdings vermutlich besser weiterhelfen, ich bin da ehrlich gesagt überfragt.
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Wenn ich den Text aus der Legenda aurea richtig verstanden habe, dann hörte "Migdonia" die Predigt des hl. Thomas, "wurde gläubig und verschmähte fortan ihres Mannes Bette". Von einem Ratschlag des hl. Thomas Letzteres zu tun, lese ich nichts. Ähnliches ereignete sich dann nach einem Gespräch zwischen "Migdonia" und der Frau des Königs.Marion hat geschrieben:Die Königin in der Geschichte hat aber keine neue sakramentale Ehe in Aussicht und ihr wird vom Hl. Thomas geraten ihren ehelichen Pflichten nicht mehr nachzukommen solange der Partner nicht glaubt.taddeo hat geschrieben:Eine Ehe unter Heiden ist eine sogenannte "Naturehe". Also das, was Gott von Natur aus für den Menschen vorgesehen hat.
Eine Ehe unter Christen ist ein Sakrament. Das Sakrament aber ist etwas Übernatürliches, es steht über der Natur, deshalb kann die Naturehe zugunsten einer sakramentalen Ehe aufgelöst werden. Da wird das Gute zugunsten des Besseren aufgelöst.
Wie kann man das katholisch erklären?
In normalen "richtig echten Ehen" wird einem von der Kirche wohl kaum solcherlei geraten.
=> Den hl. Thomas ließe ich einmal aus der ganzen Sache raus.
Wenn es nicht weitere schwere Gründe gibt - von denen ich allerdings im vorliegenden Text nichts gelesen habe - dann ist es sicher unerlaubt sich dem Gatten/der Gattin zu entziehen. Insofern wäre das Verhalten der "Migdonia" bzw. der Königin in diesem Punkt zu tadeln.
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Stimmt, von einem Ratschlag des Hl. Thomas steht da gar nichts! Das hab ich mir von Clemens einreden lassen
Der hl. Thomas weigert sich nur mit dem Druck der Ehemänner, den Frauen zu sagen sie sollen wieder zu ihren Männern.
P.S. Danke Taddeo für die Erklärung mit der Sakramental- und Naturehe
Der hl. Thomas weigert sich nur mit dem Druck der Ehemänner, den Frauen zu sagen sie sollen wieder zu ihren Männern.
P.S. Danke Taddeo für die Erklärung mit der Sakramental- und Naturehe
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Ich gebe mal meinen Senf dazu, Robert mag dann seine Ausführungen später tätigen.ar26 hat geschrieben:@ Robert
Ab wann ist die Beziehung zwischen zwei Heiden (Mann und Frau natürlich) eine Ehe und kein Konkubinat. Ist dafür die bürgerlich-rechtliche Form notwendig? Reicht die persönliche Absicht auf Dauer gemeinsam als Schicksalsgemeinschaft zu leben aus?
Über die Ehen der Ungetauften hat die Kirche keine direkte Gewalt, da ihr diese Personen nicht unterstehen. (Sie übt über sie jedoch eine indirekte Gewalt aus, insofern sie sich über das für alle Menschen verbindliche göttliche Recht äußert.)
Der Staat hingegen hat über diese Ehen volle Gewalt, allerdings innerhalb der Grenzen des göttlichen Rechts. Der Staat kann also Ehehindernisse aufstellen, eine Eheschließungsform zwingend vorschreiben,… Er kann allerdings diese Ehen nicht dem Bande nach scheiden!
=> Bei der Beurteilung der Ehen von Ungetauften ist somit das staatliche Recht zu beachten!
Sollte es ein solches bzw. entsprechende Bestimmungen zur Ehe nicht geben, gilt schlicht das Naturrecht.
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Na, dann können wir ja beide beruhigt sein!Marion hat geschrieben:Stimmt, von einem Ratschlag des Hl. Thomas steht da gar nichts! Das hab ich mir von Clemens einreden lassen![]()
Aber im Ernst: ich meine nicht, solches dir eingeredet zu haben. Im Gegenteil - ich hielt den hl.Thomas in dieser Hinsicht schon immer für gänzlich unschuldig. Dagegen versucht die LA wohl zumindest den Eindruck zu erwecken, als habe Thomas das Verhalten der Frauen gebilligt.
Nachtrag: ich habe den LA-Abschnitt nun - auf Aufforderung von Marion - nochmals gelesen und muss mich, sie und Gamaliel korrigieren: denn LA schreibt:
"Darnach ließ der König Sanct Thomas mit gebundenen Händen vor sich führen und sprach, er sollte den Frauen raten, daß sie wieder zu ihren Männern gingen. Da erzeigte Sanct Thomas in drei Beispielen, als von dem König, von dem Turm und von dem Brunnen, daß sie es nicht tun dürften, solange die Männer im unrechten Glauben wären."
Wenn das nicht auf die klare Aufforderung zur Meidung des Ehebetts hinausläuft...
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Jetzt weiß ich wieder, warum ich den CIC so liebe!Gamaliel hat geschrieben:Ich gebe mal meinen Senf dazu, Robert mag dann seine Ausführungen später tätigen.ar26 hat geschrieben:@ Robert
Ab wann ist die Beziehung zwischen zwei Heiden (Mann und Frau natürlich) eine Ehe und kein Konkubinat. Ist dafür die bürgerlich-rechtliche Form notwendig? Reicht die persönliche Absicht auf Dauer gemeinsam als Schicksalsgemeinschaft zu leben aus?![]()
Über die Ehen der Ungetauften hat die Kirche keine direkte Gewalt, da ihr diese Personen nicht unterstehen. (Sie übt über sie jedoch eine indirekte Gewalt aus, insofern sie sich über das für alle Menschen verbindliche göttliche Recht äußert.)
Der Staat hingegen hat über diese Ehen volle Gewalt, allerdings innerhalb der Grenzen des göttlichen Rechts. Der Staat kann also Ehehindernisse aufstellen, eine Eheschließungsform zwingend vorschreiben,… Er kann allerdings diese Ehen nicht dem Bande nach scheiden!
=> Bei der Beurteilung der Ehen von Ungetauften ist somit das staatliche Recht zu beachten!
Sollte es ein solches bzw. entsprechende Bestimmungen zur Ehe nicht geben, gilt schlicht das Naturrecht.
Zuletzt geändert von taddeo am Donnerstag 2. Dezember 2010, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Formatierung ausgebessert.
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- Robert Ketelhohn
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Erklärter Ehewille beider Seiten, würde ich mal sagen.ar26 hat geschrieben:@ Robert
Ab wann ist die Beziehung zwischen zwei Heiden (Mann und Frau natürlich) eine Ehe und kein Konkubinat. Ist dafür die bürgerlich-rechtliche Form notwendig? Reicht die persönliche Absicht auf Dauer gemeinsam als Schicksalsgemeinschaft zu leben aus?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Es ist jedenfalls eine „ganz richtige“, aber keine sakramentale.taddeo hat geschrieben:Doch, solange beide Heiden bleiben, ist es eine "ganz richtige".Marion hat geschrieben:Es ist aber eine Ehe die man wenn sich einer der Partner bekehrt auflösen kann, oder? Also irgendwie doch keine solch eine ganz richtige?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Die Ehe zwischen zwei Heiden ist aber auch eine Ehe und kein Konkubinat.
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Raphael
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Wenn mit Dauer gemeint ist, daß die zwei Beiden bis ans Lebensende zusammen bleiben wollen, dann handelt es sich um eine Naturehe.ar26 hat geschrieben:Reicht die persönliche Absicht auf Dauer gemeinsam als Schicksalsgemeinschaft zu leben aus?
Dies ist das säkulare Aquivalent zur sakramentalen Ehe!
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
@ Moderatoren
Gerne kann dieses Thema in einem neuen Thread diskutiert werden, da es mit dem Ausgangsthema eigentlich nichts zu tun hat.
Gamaliel sagt, eine Naturehe zweier Heiden liegt nur dann vor, wenn sie nach dem staatlichen Gesetz geschlossen ist (was voraussetzt, daß es ein solches gibt). Dies deshalb, weil der Staat in diesem Falle göttliches Recht umsetzt.
Andere, Robert etwa, stellen auf den Ehewillen der Beteiligten ab.
Aus meiner Sicht ergeben sich hier mehrere Probleme.
Verlangt der Staat den wirklich einen Ehekonsens der mit göttlichem Recht kongruent ist? In der Bundesrepublik etwa ist der gesetzliche Güterstand der Eheleute die sogenannte Zugewinngemeinschaft (= Gütertrennung mit Scheidungsfolgenausgleich). Dieser Güterstand ist im Vergleich zu den anderen am ehesten auf eine Scheidung angepasst. Man könnte daher sagen, der staatliche Ehekonsens nach dem BGB ist bestenfalls ein Lippenbekenntnis. Gleichzeitig ist die "Ehe ohne Trauschein" mittlerweile Gewohnheits- und richterrechtlich anerkannt, beides sind ja auch Quellen des staatlichen Rechtes.
Andererseits könnte man sagen, bei der Ehe nach dem BGB besteht zumindest eine widerlegliche Vermutung für einen Naturehekonsens, ohne Trauschein besteht sie nicht. ,
Warum beschäftigt mich das Thema? Nach der Morallehre der Kirche besteht ja die Gefahr, bei Sünden anderer mitzuwirken. Etwa dadurch, daß man ein Heidenpärchen beherbergt, an dieses vermietet usw. Eine solche materielle Mitwirkung an einem Konkubinat kann aus anderen Gründen gerechtfertigt sein. Jedoch sollte es meiner Ansicht nach Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens einer Naturehe geben.
Gerne kann dieses Thema in einem neuen Thread diskutiert werden, da es mit dem Ausgangsthema eigentlich nichts zu tun hat.
Gamaliel sagt, eine Naturehe zweier Heiden liegt nur dann vor, wenn sie nach dem staatlichen Gesetz geschlossen ist (was voraussetzt, daß es ein solches gibt). Dies deshalb, weil der Staat in diesem Falle göttliches Recht umsetzt.
Andere, Robert etwa, stellen auf den Ehewillen der Beteiligten ab.
Aus meiner Sicht ergeben sich hier mehrere Probleme.
Verlangt der Staat den wirklich einen Ehekonsens der mit göttlichem Recht kongruent ist? In der Bundesrepublik etwa ist der gesetzliche Güterstand der Eheleute die sogenannte Zugewinngemeinschaft (= Gütertrennung mit Scheidungsfolgenausgleich). Dieser Güterstand ist im Vergleich zu den anderen am ehesten auf eine Scheidung angepasst. Man könnte daher sagen, der staatliche Ehekonsens nach dem BGB ist bestenfalls ein Lippenbekenntnis. Gleichzeitig ist die "Ehe ohne Trauschein" mittlerweile Gewohnheits- und richterrechtlich anerkannt, beides sind ja auch Quellen des staatlichen Rechtes.
Andererseits könnte man sagen, bei der Ehe nach dem BGB besteht zumindest eine widerlegliche Vermutung für einen Naturehekonsens, ohne Trauschein besteht sie nicht. ,
Warum beschäftigt mich das Thema? Nach der Morallehre der Kirche besteht ja die Gefahr, bei Sünden anderer mitzuwirken. Etwa dadurch, daß man ein Heidenpärchen beherbergt, an dieses vermietet usw. Eine solche materielle Mitwirkung an einem Konkubinat kann aus anderen Gründen gerechtfertigt sein. Jedoch sollte es meiner Ansicht nach Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens einer Naturehe geben.
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Da fühle ich mich nicht korrekt wiedergegeben:ar26 hat geschrieben:Gamaliel sagt, eine Naturehe zweier Heiden liegt nur dann vor, wenn sie nach dem staatlichen Gesetz geschlossen ist (was voraussetzt, daß es ein solches gibt). Dies deshalb, weil der Staat in diesem Falle göttliches Recht umsetzt.
=> 1. Eine Naturehe liegt nur dann vor, wenn göttliches Recht/Naturrecht beachtet werden (dies umfaßt auch den Konsensaustausch und die Beachtung der Wesenselemente einer Ehe)Gamaliel hat geschrieben:Der Staat hingegen hat über diese Ehen volle Gewalt, allerdings innerhalb der Grenzen des göttlichen Rechts. Der Staat kann also Ehehindernisse aufstellen, eine Eheschließungsform zwingend vorschreiben,… Er kann allerdings diese Ehen nicht dem Bande nach scheiden!
=> Bei der Beurteilung der Ehen von Ungetauften ist somit das staatliche Recht zu beachten!
Sollte es ein solches bzw. entsprechende Bestimmungen zur Ehe nicht geben, gilt schlicht das Naturrecht.
=> 2. Wenn ein Staat das Naturrecht (in rechtmäßiger Weise) genauer bestimmt, dann sind auch diese Bestimmungen für den Abschluß einer Naturehe maßgeblich. (Staatliches Recht, das gegen Naturrecht verstößt ist in der Beurteilung einer solchen Verbindung nicht zu beachten.)
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Ich könnte mir vorstellen, daß es sicher steht bei einem ungläubigen König, daß Migdonia ihre Kinder (die der Herr ihnen möglicherweise dann schenkt) nicht katholisch erziehen darf. Wäre das ein schwerer Grund sich dem Gatten aus der Naturehe bis zu seiner Bekehrung zu entziehen? (Mit diesem Partner nicht den Glauben leben können)Gamaliel hat geschrieben: Wenn es nicht weitere schwere Gründe gibt - von denen ich allerdings im vorliegenden Text nichts gelesen habe - dann ist es sicher unerlaubt sich dem Gatten/der Gattin zu entziehen. Insofern wäre das Verhalten der "Migdonia" bzw. der Königin in diesem Punkt zu tadeln.
Andere Frage, hätte Migdonia, wenn sie kinderlos war ins Kloster dürfen oder müsste sie in dieser Naturehe bleiben bis, daß der Tod sie scheidet. Dürfte sie einen Gläubigen sakramental heiraten den sie erst nach der Bekehrung kennenlernt oder geht das nur, wenn sie schon vorher in einer 2. Beziehung lebt (mit dem austausch von Naturehe zur sakramentalen Ehe)
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- Robert Ketelhohn
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Ich sehe keinen Gegensatz zwischen dem, was Gamaliel, und dem, was ich sagte.ar26 hat geschrieben:Gamaliel sagt, eine Naturehe zweier Heiden liegt nur dann vor, wenn sie nach dem staatlichen Gesetz geschlossen ist (was voraussetzt, daß es ein solches gibt). Dies deshalb, weil der Staat in diesem Falle göttliches Recht umsetzt. Andere, Robert etwa, stellen auf den Ehewillen der Beteiligten ab.
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
@ Marion:
1.Kor.7,13:
Wenn der ungläubige Mann sich nicht von der gläubigen Frau scheiden will, so soll sie es auch nicht tun.
=> Scheidungs"recht" bei solchen nachträglich entstandenen Mischehen hat also nur der ungläubige Teil.
Wobei es nicht eigentlich ein Recht ist, sondern lediglich von der Kirche akzeptiert wird.
In diesem Fall ist aber der gläubige Teil wieder frei zu einer weiteren Ehe.
Zu deiner ersten Frage: Nein!
1.Kor.7,13:
Wenn der ungläubige Mann sich nicht von der gläubigen Frau scheiden will, so soll sie es auch nicht tun.
=> Scheidungs"recht" bei solchen nachträglich entstandenen Mischehen hat also nur der ungläubige Teil.
Wobei es nicht eigentlich ein Recht ist, sondern lediglich von der Kirche akzeptiert wird.
In diesem Fall ist aber der gläubige Teil wieder frei zu einer weiteren Ehe.
Zu deiner ersten Frage: Nein!
Von allen Gottesgaben ist die Intelligenz am gerechtesten verteilt. Jeder ist zufrieden mit dem, was er hat und freut sich sogar, dass er mehr hat, als die anderen.
-
Raphael
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Ein direkter Gegensatz besteht da IMHO auch nicht.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ich sehe keinen Gegensatz zwischen dem, was Gamaliel, und dem, was ich sagte.ar26 hat geschrieben:Gamaliel sagt, eine Naturehe zweier Heiden liegt nur dann vor, wenn sie nach dem staatlichen Gesetz geschlossen ist (was voraussetzt, daß es ein solches gibt). Dies deshalb, weil der Staat in diesem Falle göttliches Recht umsetzt. Andere, Robert etwa, stellen auf den Ehewillen der Beteiligten ab.
Wenn ich jedoch Gamaliel recht verstehe, müssen für das Zustandekommen einer Naturehe auch die staatsrechtlichen Formvorschriften, die sich nicht unmittelbar aus dem Naturrecht herleiten lassen, erfüllt sein.
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Nein. Sie müßte sich in diesem Fall - ich spreche unter Absehung der konkreten historischen Umstände - an die zuständige kirchliche Autorität wenden, die dann gegebenfalls eine Trennung auf Zeit verfügen könnte.Marion hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, daß es sicher steht bei einem ungläubigen König, daß Migdonia ihre Kinder (die der Herr ihnen möglicherweise dann schenkt) nicht katholisch erziehen darf. Wäre das ein schwerer Grund sich dem Gatten aus der Naturehe bis zu seiner Bekehrung zu entziehen? (Mit diesem Partner nicht den Glauben leben können)
Grundsätzlich gibt es die eheauflösende Wirkung der feierlichen Ordensprofeß, aber da sind noch weitere Zutaten zu beachten, auf die ich jetzt nicht eingehe, da zu zeitaufwändig.Marion hat geschrieben:Andere Frage, hätte Migdonia, wenn sie kinderlos war ins Kloster dürfen oder müsste sie in dieser Naturehe bleiben bis, daß der Tod sie scheidet.
Ja, sie darf ihn heiraten. Aber auch hier gilt, die Sachen ist nicht so einfach. Die Bekehrung allein genügt nicht, da sind noch andere wichtige Elemente erforderlich, um überhaupt an eine Trennung der Naturehe denken zu können.Marion hat geschrieben:Dürfte sie einen Gläubigen sakramental heiraten den sie erst nach der Bekehrung kennenlernt oder geht das nur, wenn sie schon vorher in einer 2. Beziehung lebt (mit dem austausch von Naturehe zur sakramentalen Ehe)
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Ja.Raphael hat geschrieben:Wenn ich jedoch Gamaliel recht verstehe, müssen für das Zustandekommen einer Naturehe auch die staatsrechtlichen Formvorschriften, die sich nicht unmittelbar aus dem Naturrecht herleiten lassen, erfüllt sein.
Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
@Gamaliel
Dann habe ich Dich schon recht verstanden. Ohne Standesamt keine Naturehe.
Dann habe ich Dich schon recht verstanden. Ohne Standesamt keine Naturehe.
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Wenn das in einem Staat eine Formvorschrift zur Eingehung einer Naturehe ist, dann ist der Schluß richtig. (Die Vorschrift selbst stünde ja in keinem Widerspruch zum Naturrecht.)ar26 hat geschrieben:@Gamaliel
Dann habe ich Dich schon recht verstanden. Ohne Standesamt keine Naturehe.
- Robert Ketelhohn
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Re: Katholische Ehefrau, atheistischer Ehemann
Genau. Außer wenn die staatlichen Vorschriften dem Naturrecht widersprechen.Gamaliel hat geschrieben:Ja.Raphael hat geschrieben:Wenn ich jedoch Gamaliel recht verstehe, müssen für das Zustandekommen einer Naturehe auch die staatsrechtlichen Formvorschriften, die sich nicht unmittelbar aus dem Naturrecht herleiten lassen, erfüllt sein.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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