Das halte ich - wenn man es absolut versteht - nicht für richtig und nicht für die Lehre der Kirche.Marion hat geschrieben:der Zweck heiligt nicht die Mittel ...
Eine Güterabwägung ist zulässig.
Das halte ich - wenn man es absolut versteht - nicht für richtig und nicht für die Lehre der Kirche.Marion hat geschrieben:der Zweck heiligt nicht die Mittel ...
Du hattest das doch aber mit Kolbe verglichen?iustus hat geschrieben:Es ist kein Selbstmord, weil der Tod mir nicht willkommen ist. Ich nehme ihn in Kauf, um das Leben eines anderen zu retten (das muss nicht Martyrium sein, wenn für ein Mayrtyrium der Glaube erforderlich ist - was ich annehme).Marion hat geschrieben:Das hat was mit Selbstmord zutun (das auf gar keinen Fall mit Martyrium zu verwechseln ist) und mit der Zweck heiligt nicht die Mittel ...
Eben. Kolbe und dem Organspender geht es darum Leben zu RETTEN, der Selbstmörder will sterben.Marion hat geschrieben:Du hattest das doch aber mit Kolbe verglichen?iustus hat geschrieben:Es ist kein Selbstmord, weil der Tod mir nicht willkommen ist. Ich nehme ihn in Kauf, um das Leben eines anderen zu retten (das muss nicht Martyrium sein, wenn für ein Mayrtyrium der Glaube erforderlich ist - was ich annehme).Marion hat geschrieben:Das hat was mit Selbstmord zutun (das auf gar keinen Fall mit Martyrium zu verwechseln ist) und mit der Zweck heiligt nicht die Mittel ...
Der ja auch nicht unbedingt sterben wollte, aber für jemand anderen sein Leben riskierte und dann auch für ihn starb.
http://kreuzgang.org/viewtopic.php?f=3&t=11534iustus hat geschrieben:Das halte ich - wenn man es absolut versteht - nicht für richtig und nicht für die Lehre der Kirche.Marion hat geschrieben:der Zweck heiligt nicht die Mittel ...
Eine Güterabwägung ist zulässig.
Hier ist die Regeliustus hat geschrieben:Eine Güterabwägung ist zulässig.
Kuck mal ob das hier erst mal grob passt.Gamaliel hat geschrieben:Ich gebe hier kurz mal die Regeln (der Moraltheologie) für das "voluntarium in causa" auf Deutsch auch "Lehre von der doppelten Wirkung" genannt:
1. Die Handlung selbst, die gesetzt wird, muß sittlich gut oder wenigstens indifferent sein (nach dem finis operis).
2. Die gute Wirkung folgt unmittelbar aus der Handlung und nicht erst aus der bösen Wirkung.
3. Die Absicht des Handelnden darf nur auf die gute Wirkung gerichtet sein.
4. Es muß ein hinreichender Grund vorliegen, die böse Wirkung zuzulassen. (Der Grund muss um so wichtiger sein:
- je schlimmer die Wirkung ist
- je sicherer sie eintritt
- je unmittelbarer sie folgt
- je grösser die Verpflichtung ist, die schlechte Wirkung zu verhindern
- je wahrscheinlicher es ist, dass bei der Unterlassung der Handlung die Wirkung nicht eintritt)
Nur wenn sämtliche genannten vier Bedingungen zutreffen, ist die Vornahme einer Handlung, aus der auch eine schlimme Wirkung folgt, erlaubt!
Die folgenden 3 Beiträge im verlinkten Strang muss man auch lesen!Gamaliel hat geschrieben:Das Martyrium
(vgl. Summa theologica, II-II, q.124)
Begriff:
Martyrium = Testimonium veritatis christianae per tolerantiam mortis corporalis = Bezeugung der christlichen Wahrheit durch Erduldung des körperlichen Todes
- Das Martyrium ist der höchste Akt der Tugend der Tapferkeit (= Starkmut)
- Ziel des Martyriums: Der Märtyrer will das Gut des Glaubens in unerschütterlicher Weise bewahren
- Ursache des Martyriums ist die vollkommene übernatürliche Liebe. Daher kommen Märtyrer direkt in den Himmel. (vgl. Innozenz III.: „Ein Unrecht fügt dem Gemarterten zu, wer für einen Märtyrer betet.“ [nämlich um Befreiung aus dem Fegefeuer])
Das Martyrium umfaßt also drei Elemente:
a) das wirkliche Erleiden des körperlichen Todes
b) das Erleiden des Todes, der von einem Feind zugefügt wird und zwar aus Haß gegen die christliche Wahrheit
Der Tod muß also durch jemanden zugefügt werden, der ein Feind des Glaubens oder einer christlichen Tugend ist. Keine Märtyrer im strengen Sinn sind daher jene, die:
- den Tod in Kauf nehmen bei der Betreuung schwer ansteckender Kranker
- den Tod für natürliche Wahrheiten erleiden
- den Tod wegen Häresie erlitten haben (z.B. Jan Hus)
- sich selbst töten, um sich vor Verfehlungen gegen irgendeine christliche Tugend zu bewahren (z.B. um sich selbst vor der Verleugnung des Glaubens zu bewahren)
c) die freiwillige Annahme des Todes
Da das Martyrium ein Tugendakt ist und Tugendakte vom Willen ausgehen, muß auch das Martyrium freiwillig angenommen werden.
Aus Glaubenshaß getötete Kleinkinder sind wahre Märtyrer. Die Einwilligung wird bei ihnen durch eine besondere Gnade ersetzt.
Einige Hindernisse, die die Anerkennung des Martyriums verhindern:
1. Widerstandsleistung
Der Märtyrer nimmt den Tod freiwillig an, ohne Widerstand zu leisten. Wer dem Angreifer widersteht, sich in einen Kampf mit ihm einläßt und stribt, kann nicht als Märtyrer bezeichnet werden (wohl aber als Streiter für Christus und seine Religion).
2. Flucht vor den Verfolgern
Bischöfen und Seelsorgern deren Ausharren zur Stärkung der ihnen anvertrauten Gläubigen nötig ist, ist die Flucht verboten (Joh 1,11f).
Gamaliel hat geschrieben:Der Selbstmord
(vgl. Summa theologica, II-II, q.64, a.5)
1. Unterscheidung:
- occisio directa: der Tod selbst ist gewollt und folgt unmittelbar aus der freiwillig gesetzten Handlung => Ziel der Handlung (finis operis) und Absicht des Handelnden (finis operantis) sind die Selbsttötung
- occisio indirecta: der Tod selbst ist nicht gewollt er folgt aber der vorgenommenen Handlung indirekt, insofern diese (direkt) eine Situation äußerster Todesgefahr herbeiführt => weder das Ziel der Handlung (finis operis), noch die Absicht des Handelnden (finis operantis) sind auf den Tod ausgerichtet
2. Regeln
a) Die direkte Tötung seiner selbst ist eine schwere Sünde, wenn es auf eigene Autorität hin geschieht. Sie ist nämlich:
- gegen das positive göttliche Recht: 5. Gebot (Ex 2, 13; Dt 32, 39; Sap 16, 13; Röm 14, 7)
- gegen das Naturrecht:
* gegen die natürliche und übernatürliche Liebe seiner selbst;
* gegen die Gerechtigkeit gegenüber der Gesellschaft, deren Glied man ist;
* gegen die Gerechtigkeit Gott gegenüber, dem der Mensch gehört;
Sonderfälle:
- Erlaubt wäre es, auf göttliche Autorität hin sich direkt zu töten (hll. Appolonia, Pelagia, Sophronia)
- Ein vom Staat rechtmäßig gefälltes Todesurteil im Auftrage des Staates an sich selbst zu vollziehen, ist wahrscheinlich erlaubt (entgegengesetzter Meinung ist jedoch der hl. Alphons!).
b) Die indirekte Tötung seiner selbst ist an sich ebenfalls verboten und schwer sündhaft, kann aber per accidens aus einem entsprechend schwerwiegenden Grunde erlaubt, d.h. nicht sündhaft, sein.
Indirekt tötet jemand sich selbst, wenn er den Tod zwar durchaus nicht beabsichtigt, aber mit Wissen und Willen eine Handlung setzt, aus der nicht nur die beabsichtigte gute Wirkung, sondern auch der Tod folgt. Der Tod wird also nicht beabsichtigt, sondern „nur“ zugelassen!
3. Anwendungsbeispiele:
a) Es ist erlaubt sich indirekt zu töten, um einen sicheren und grausamen Tod zu meiden, d.h. man darf sich unter solchen Umständen der höchsten Todesgefahr aussetzen (vgl. hl. Alphons, Theologia morlis, l.3, n. 367)
So darf man sich etwa von einem hohen Punkt herabstürzen, um dem Feuertod zu entgehen, jedenfalls wenn noch irgendeine Hoffnung besteht, dem Tod zu entgehen. (Die Lösung dieses Grenzfalls erfolgt mittels den - in einem anderen Thread schon erwähnten - Regeln des voluntarium in causa.)
b) Es ist im Krieg erlaubt, ein Festungswerk oder ein Schiff in die Luft zu sprengen, um dem Feind zu schaden, auch wenn man voraussieht, daß man dabei selbst den Tod findet (vgl. Ri 16,23ff.: Samson).
4. Zusatzbemerkung:
Es wäre eine schwere Sünde, wenn man sich ohne hinreichenden Grund einer Lebensgefahr oder einer bedeutenden Verkürzung der Lebenszeit aussetzte.
Ein solch hinreichender Grund („causa proportionaliter gravis“) liegt etwa beim Soldaten vor, der im Schlachtgetümmel für das Allgemeinwohl einsteht, oder auch beim Missionar, der sich unter Todesgefahr in entfernte und gesundheitsgefährdende Regionen begibt, um dort das hohe Gut des Glaubens zu verbreiten.
Ich denke wie Taddeo. Indirekte Tötung. Der Spender (welcher weiß daß er beim spenden noch lebt - um die andern geht es nicht) will ja nicht sterben, sondern "nur" sein Herz hergeben und nimmt dabei im Kauf daß er stirbt.Berolinensis hat geschrieben:Das war aber nicht der Fall, den ich in Fortführung der Argumentation der Befürworter der Organspende, die gleichwohl das Hirntodkriterium nicht anerkennen (guck noch mal in den Organspendestrang) gesetzt hatte (siehe hier). Dort geht es gerade darum, ob man bewußt in seinen Tod einwilligen darf (daß dies praktisch in den seltensten Fällen zutreffen dürfte, hatte ich schon angemerkt), um ein anderes zu retten, wobei dieses eben gerade durch den eigenen Tod gerettet wird.taddeo hat geschrieben:Eigentlich müßte man die Organspende nach dieser Auflistung unter die "indirekte Selbsttötung" einreihen, denke ich. Man beabsichtigt den Tod nicht (weil man - zurecht oder zumindest fälschlich - davon ausgeht, daß man ja dann eh schon "tot" ist, wie es einem die Transplantationsmedizin erklärt), sondern setzt wissent- und willentlich eine Handlung (die Zustimmung zur Organspende), aus der sowohl die beabsichtigte gute Wirkung (Organspende) als auch der eigene Tod folgt (falls er nicht schon vorher eingetreten ist). "Der Tod wird also nicht beabsichtigt, sondern nur zugelassen."Berolinensis hat geschrieben:Würdest du also zustimmen, daß der geschilderte Fall der "Organspende" direkte Selbsttötung ist?Gamaliel hat geschrieben:Der Selbstmord
(vgl. Summa theologica, II-II, q.64, a.5)
2. Regeln
b) Die indirekte Tötung seiner selbst ist an sich ebenfalls verboten und schwer sündhaft, kann aber per accidens aus einem entsprechend schwerwiegenden Grunde erlaubt, d.h. nicht sündhaft, sein.
Indirekt tötet jemand sich selbst, wenn er den Tod zwar durchaus nicht beabsichtigt, aber mit Wissen und Willen eine Handlung setzt, aus der nicht nur die beabsichtigte gute Wirkung, sondern auch der Tod folgt. Der Tod wird also nicht beabsichtigt, sondern „nur“ zugelassen!
Das würde aber heißen, daß die Organspende auch ex vivo möglich ist, während die Kirche lehrt, daß sie nur ex cadavere erlaubt ist.Marion hat geschrieben:Ich denke wie Taddeo. Indirekte Tötung. Der Spender (welcher weiß daß er beim spenden noch lebt - um die andern geht es nicht) will ja nicht sterben, sondern "nur" sein Herz hergeben und nimmt dabei im Kauf daß er stirbt.Berolinensis hat geschrieben:Das war aber nicht der Fall, den ich in Fortführung der Argumentation der Befürworter der Organspende, die gleichwohl das Hirntodkriterium nicht anerkennen (guck noch mal in den Organspendestrang) gesetzt hatte (siehe hier). Dort geht es gerade darum, ob man bewußt in seinen Tod einwilligen darf (daß dies praktisch in den seltensten Fällen zutreffen dürfte, hatte ich schon angemerkt), um ein anderes zu retten, wobei dieses eben gerade durch den eigenen Tod gerettet wird.taddeo hat geschrieben:Eigentlich müßte man die Organspende nach dieser Auflistung unter die "indirekte Selbsttötung" einreihen, denke ich. Man beabsichtigt den Tod nicht (weil man - zurecht oder zumindest fälschlich - davon ausgeht, daß man ja dann eh schon "tot" ist, wie es einem die Transplantationsmedizin erklärt), sondern setzt wissent- und willentlich eine Handlung (die Zustimmung zur Organspende), aus der sowohl die beabsichtigte gute Wirkung (Organspende) als auch der eigene Tod folgt (falls er nicht schon vorher eingetreten ist). "Der Tod wird also nicht beabsichtigt, sondern nur zugelassen."Berolinensis hat geschrieben:Würdest du also zustimmen, daß der geschilderte Fall der "Organspende" direkte Selbsttötung ist?Gamaliel hat geschrieben:Der Selbstmord
(vgl. Summa theologica, II-II, q.64, a.5)
2. Regeln
b) Die indirekte Tötung seiner selbst ist an sich ebenfalls verboten und schwer sündhaft, kann aber per accidens aus einem entsprechend schwerwiegenden Grunde erlaubt, d.h. nicht sündhaft, sein.
Indirekt tötet jemand sich selbst, wenn er den Tod zwar durchaus nicht beabsichtigt, aber mit Wissen und Willen eine Handlung setzt, aus der nicht nur die beabsichtigte gute Wirkung, sondern auch der Tod folgt. Der Tod wird also nicht beabsichtigt, sondern „nur“ zugelassen!
Ich sehe da keinen Widerspruch, wenn ich mir die von Gamaliel angeführte Scholastik anschaue (die ich jetzt weglasse, damit das Zitat nicht gar so unübersichtlich wird):Berolinensis hat geschrieben:Das würde aber heißen, daß die Organspende auch ex vivo möglich ist, während die Kirche lehrt, daß sie nur ex cadavere erlaubt ist.
da uns die Kirche nicht sagt was ex cadavere ist fangen wir damit nix an. Und gehen einfach mal davon aus, daß das bisschen lebendig - fast tot - wissenschaftlich hirntod - sterbend oder halt wie man früher zu "nicht tot", lebendig sagte.Berolinensis hat geschrieben:Das würde aber heißen, daß die Organspende auch ex vivo möglich ist, während die Kirche lehrt, daß sie nur ex cadavere erlaubt ist.
Hospes hat geschrieben:Ihr lieben Leute, ich kann mir nicht helfen. Eurer Wortklauberei und Interpretationsartistik bei der Frage, ob Organtransplantation mit dem christlichen Glauben in Einklang steht, kann ich nicht folgen. Wer wirklich an das Weiterleben nach dem Tode glaubt, kann doch nicht dafür sein, den Tod, der nach göttlichem Ratschluss einem kranken und leidenden Menschen vorherbestimmt ist, durch handwerkliche Kunstgriffe von Medizinern hinausgeschoben wird. Als in den 50er oder 60er Jahren die erste Herztransplantation (in Südafrika durch einen Chirurgen namens Barnard) gelungen war und der damalige Papst – bitte helft meinem Gedächtnis beim Nennen seines Namens – das als große medizinische Leistung begrüßt und bestätigt hat, habe ich nicht verstanden, wie ein Christ, und dann auch noch der Papst persönlich, zu einer derartigen Erkenntnis gelangen konnte. Jedes Kind kann doch in der Organtransplantation nur ein Hineinpfuschen von Ungläubigen in das Gott allein vorbehaltene „Handwerk“ des Bestimmen von Beginn und Ende des irdischen Lebens sehen. – Wer erklärt mir, dass diese Auffassung noch nicht in die offiziellen Stellungnahmen des Vatikans Eingang gefunden hat?
Es grüßt
Hospes
Dem wäre sogar eine ganze Menge hinzuzufügen, nämlich z.B.:obsculta hat geschrieben:Dem ist nichts hinzuzufügen!Hospes hat geschrieben:Ihr lieben Leute, ich kann mir nicht helfen. Eurer Wortklauberei und Interpretationsartistik bei der Frage, ob Organtransplantation mit dem christlichen Glauben in Einklang steht, kann ich nicht folgen. Wer wirklich an das Weiterleben nach dem Tode glaubt, kann doch nicht dafür sein, den Tod, der nach göttlichem Ratschluss einem kranken und leidenden Menschen vorherbestimmt ist, durch handwerkliche Kunstgriffe von Medizinern hinausgeschoben wird. Als in den 50er oder 60er Jahren die erste Herztransplantation (in Südafrika durch einen Chirurgen namens Barnard) gelungen war und der damalige Papst – bitte helft meinem Gedächtnis beim Nennen seines Namens – das als große medizinische Leistung begrüßt und bestätigt hat, habe ich nicht verstanden, wie ein Christ, und dann auch noch der Papst persönlich, zu einer derartigen Erkenntnis gelangen konnte. Jedes Kind kann doch in der Organtransplantation nur ein Hineinpfuschen von Ungläubigen in das Gott allein vorbehaltene „Handwerk“ des Bestimmen von Beginn und Ende des irdischen Lebens sehen. – Wer erklärt mir, dass diese Auffassung noch nicht in die offiziellen Stellungnahmen des Vatikans Eingang gefunden hat?
Es grüßt
Hospes
Für mich fühlt es sich an wie Frankenstein und hat nen Kanibalengeschmack.obsculta hat geschrieben:Für mich ist eine Transplantation indiskutabel.
Weder als Empfänger denn als Spender.
Streng dich bisschen an, das kriegst de schon hinHospes hat geschrieben:Ihr lieben Leute, ich kann mir nicht helfen. Eurer Wortklauberei und Interpretationsartistik bei der Frage, ob Organtransplantation mit dem christlichen Glauben in Einklang steht, kann ich nicht folgen.
Papst Pius XII. hat geschrieben:Zunächst muß vorausgesetzt werden, daß der Arzt gegen den Willen des Patienten keine Anordnung treffen und keinen Eingriff vornehmen darf. Denn der Arzt hat über den Patienten nur soviel Vollmacht und Verfügungsrecht, als der Patient ihm gibt, sei es ausdrücklich, sei es einschließlich und stillschweigend.
Der Patient aber kann nicht mehr Verfügungsrecht geben, als er selbst besitzt. [...] Was aber den Patienten betrifft, so ist er nicht unbeschränkter Herr über sich, über seinen Leib und seinen Geist. Er kann also erlaubterweise nicht verfügen wie ihm beliebt.
Ich halte es für dringend geboten, einen Spenderausweis mit sich zu führen. Wenn du keinen Spenderausweis mit dir führst, werden im Falle eines Falles nämlich deine Verwandten mit der Frage belemmert, ob deine Organe explantiert werden dürfen.Marion hat geschrieben:obwohl ich momentan ganz schön feste denke, daß es nicht richtig ist nen Spenderausweis mit sich zu führen.
Exakt.lifestylekatholik hat geschrieben:Ich halte es für dringend geboten, einen Spenderausweis mit sich zu führen. Wenn du keinen Spenderausweis mit dir führst, werden im Falle eines Falles nämlich deine Verwandten mit der Frage belemmert, ob deine Organe explantiert werden dürfen.Marion hat geschrieben:obwohl ich momentan ganz schön feste denke, daß es nicht richtig ist nen Spenderausweis mit sich zu führen.
Wenn mir einer meine Organe klaut, dann liegt das glaub nicht mehr in meiner Verantwortung. Das kann ich eh nicht sicher verhindern. Die können den Ausweiß ja auch verschwinden lassen.lifestylekatholik hat geschrieben:Ich halte es für dringend geboten, einen Spenderausweis mit sich zu führen. Wenn du keinen Spenderausweis mit dir führst, werden im Falle eines Falles nämlich deine Verwandten mit der Frage belemmert, ob deine Organe explantiert werden dürfen.Marion hat geschrieben:obwohl ich momentan ganz schön feste denke, daß es nicht richtig ist nen Spenderausweis mit sich zu führen.
Das ist zumindest die derzeitige Rechtslage in der Bundesrepublik mit der erweiterten Zustimmungslösung. Wenn es den Lobbyisten gelingt, das in eine Widerspruchsregelung umzuwandeln -- und ich habe einige kennen gelernt --, dann werden zwar deine Verwandten nicht mehr belemmert, du aber ganz sicher ausgeweidet.
Deshalb habe ich einen Organspendeausweis in meinem Portemonnaie, der eine Organentnahme untersagt.
Beim lebendigen Körper. Gut zu wissen.Gamaliel hat geschrieben:Für unsere Frage bedeutet dies, daß die Entnahme von Organen eigentlich nur dann sittlich erlaubt ist, wenn ihr weiterer Verbleib im Körper eine Gefahr für die Erhaltung des eigenen Lebens darstellte.
Wie schaut es beim toten Körper aus?„Gewebe- und Organtransplantationen stellen einen großen Fortschritt der medizinischen Wissenschaft dar“, erklärte Papst Benedikt XVI. heute Mittag. Für viele Menschen seien sie ein „Zeichen der Hoffnung“, fügte er hinzu.
...
Das bedeute für die Technik der Organverpflanzung, daß man nur etwas geben könne, wenn das keine ernste Gefahr für die eigene Gesundheit und Identität mit sich bringe....
Ein toter Körper ist kein Mensch mehr, da die Seele den Leib nicht mehr belebt. Man darf selber zu Lebzeiten (bzw. nach dem Tod die Angehörigen) gewisse Verfügungen über den Leib treffen, da der Leichnam als solcher nur noch Materie ist. Allerdings muß die Verwendung des Leichnams pietätvoll sein, da dem Körper als ehemaligem Träger der Seele eine gewisse Ehrerbietung zukommt!Marion hat geschrieben:Wie schaut es beim toten Körper aus?
Gehört der auch dem Herr Gott und nicht jedem selber?
Das wäre übrigens eine auch für Normalmenschen nachvollziehbare Dinstinktion, die man unbedingt in die theologische Diskussion einführen sollte!Gamaliel hat geschrieben:(ich meine damit "mausetot" und nicht hirntot,...)
Das Vergessene hole ich hiermit nach:Berolinensis hat geschrieben:@ Gamaliel:
Da du dich jetzt doch auch zu dieser Frage geäußert hast, dürfte ich vielleicht so unbescheiden sein, auch noch um eine Antwort auf diese Frage zu bitten?
Denn das Argument steht noch im Raume, man dürfe den eigenen Tod durch Organentnahme herbeiführen lassen, da es sich ja nur um indirekte Selbsttötung handele und mit der Rettung anderen Lebens liege ein entsprechend schwerwiegender Grund vor.
Da ich näherhin noch den Fall gemeint hatte (der hier von anderen gebildet worden war), daß jemand in Kenntnis der Untauglichkeit des Hirntodkriteriums sich willentlich "opfert", würdest du also, wenn ich dich recht verstehe, auch direkte Selbsttötung annehmen. Da lag ich also auch insofern nicht daneben.Gamaliel hat geschrieben: Ist die Organtransplantation lebenswichtiger Organe also Selbstmord?
Da tue ich mir in der Klassifizierung etwas schwer: Der typische Selbstmord setzt seitens des Handelnden die Absicht voraus (finis operantis) sich selbst zu töten. Ist das die konkrete subjektive Absicht eines Organspenders? Ich vermute eher nicht (auch „dank“ des unseligen Hirntodkriteriums).
Ich würde daher eher von einem „Selbstmord im weiteren Sinn“ sprechen.
Ja, würde ich annehmen.Berolinensis hat geschrieben:Da ich näherhin noch den Fall gemeint hatte (der hier von anderen gebildet worden war), daß jemand in Kenntnis der Untauglichkeit des Hirntodkriteriums sich willentlich "opfert", würdest du also, wenn ich dich recht verstehe, auch direkte Selbsttötung annehmen. Da lag ich also auch insofern nicht daneben.
Dazu muß man das "unmittelbaren Ziel" einer Handlung herausfinden und seine Sittlichkeit beurteilen. Ist dieses Handlungsziel gut oder wenigstens indifferent, so käme die indirekte Selbsttötung in Frage, ist es aber schlecht, so scheidet die indirekte Selbsttötung aus und es bleibt nur noch die direkte Selbsttötung (Selbstmord). (Siehe mein Posting zum Selbstmord.)Marion hat geschrieben:Warum nun aber die "Regeln" der direkten Selbsttötung und nicht der indirekten greifen verstehe ich nicht.