vielen Dank für Deine Auskunft. Was Du hier schreibst, ist mir sehr sympathisch und erinnert mich sehr an Argumentationen in meinem Freundeskreis besonders während des Studiums.
Erlaube mir, hierzu noch etwas anzumerken bzw. nachzufragen;
1) Ob die Prediger der Landeskirchlichen Gemeinschaft ordiniert werden, hängt sehr von der jeweiligen Landeskirche ab, in vielen werden sie ordiniert. Und daß sie ordiniert werded, ist auch gut so, schließlich üben sie ja auch das Amt aus. Problematisch ist es sicherlich für diejenigen Landeskirchen, die Amt der Kirche nicht als eine geistliche Größe verstehen, sondern als eine Verwaltungsgröße: Man denke nur an das jus liturgicum, wonach der Ortspfarrer zu entscheiden hat, ob und von wem in den Grenzen seiner Parochie gepredigt werden darf! - Und dieses Verwaltungsrecht würde eingeschränkt durch andere Ordinierte (=Prediger o.ä.), die mit einem Male ihren Aufgabenbereich auch in dieser Parochie sehen. OH GRAUS! Die HEiliger VErwaltung könnte durcheinandergebracht werden! Ähnlich verstehe ich auch die Reaktion Eures Superintendenten (Er steht hiermit ja als Brandenburger auch in einer richtig preußischen Tradition). Das Ganze ist also wieder einmal ein Ausdruck der unseligen Kastration des lutherischen Amtsverständnisses, das gegen Luther und unsere Bekenntnisse ausblenden will, daß das Amt gottgegeben ist. Die gegenwärtig in den meisten Landeskirchen herrschenden Kreise verstehen stattdessen das Amt als alleinige Aussonderung aus der Gemeinde, zu dem alleinigen Zweck halt irgendwelche notwendigen Dinge zu versehen; sprich das Amt der Kirche verkommt zum alleinigen Verwaltungs-Amt (vgl. VELKD - Papier).Mellon hat geschrieben: Die Prediger der Landeskirchlichen Gemeinschaften werden nicht ordiniert. Jedenfalls nicht in Berlin-Brandenburg.
Der gegenwärtige Leiter der „Kommunität St. Michael“ hat eine theologische Ausbildung mit Erstem und Zweitem Examen abgeschlossen, ist aber nicht hauptamtlich bei der Kirche angestellt. Ich glaube, diese Art der Gemeindearbeit nennt man heutzutage "tentmaking". (Apg 18,3f.)
2) Ich gehe einmal davon aus, daß Du der angesprochene Theologe mit 1. und 2. Kirchlichen Examen bist. Bist Du auch landeskirchlich ordiniert (Denn zum Gemeindehirten wird man durch Ordination (=deutsch: Weihe), nicht durch das Ablegen von gelehrten Examina)? Und in was für einem Verhältnis steht für Dich hier die Weihe durch Bürgener (Gut, daß man hierdurch glaubt in der Sukzession zu stehen, ist mir schon klar. Aber was genau ist die landeskirchliche Ordination OHNE Bürgener-Weihe?) Welchem Bischof ist der derartig doppelt Ordinierte unterstellt: Bürgener oder Huber?