Angelika hat geschrieben:Ich verstehe die kirchlichen Verurteilungen zur Heilsgewissheit nicht als Ablehnung von subjektiver Heilsgewissheit, sondern nur als Ablehnung der Forderung, man müsse Heilsgewissheit haben, und als Ablehnung der Behauptung, man würde bis zum Ende beharrlich im Glauben bleiben.
So scheint es zu stimmen, wobei ich leider den Originaltext des Trienter Konzils nicht habe und auch auf die Schnelle nicht gefunden habe.
Doch hier einiges aus:
http://theol.uibk.ac.at/leseraum/texte/250-42.html
"Kap. 12 (und folgende):
Man muß sich vor der leichtfertigen Vermutung der Vorherbestimmung hüten
Auch darf niemand, solange in dieser Sterblichkeit gelebt wird, so weitgehende Vermutungen über das verborgene Geheimnis der göttlichen Vorherbestimmung anstellen, daß er mit Sicherheit behauptet, er gehöre in jeder Hinsicht zu der Zahl der Vorherbestimmten1 [Kan. 15], so als ob es wahr wäre, daß ein Gerechtfertigter entweder nicht mehr sündigen könne [Kan. 23], oder, wenn er gesündigt hat, sich eine sichere Sinneswandlung versprechen solle.
Denn ohne eine besondere Offenbarung kann man nicht wissen, wen Gott sich auserwählt hat. Kan. 16].
Ebenso soll sich niemand - auch wenn alle ihre ganz feste Hoffnung auf die Hilfe Gottes gründen und setzen müssen - mit absoluter Gewißheit etwas Sicheres versprechen in bezug auf die Gabe der Beharrlichkeit [Kan. 16], von der geschrieben steht: „Wer ausgeharrt hat bis ans Ende, der wird gerettet werden" [Mt 10,22; 24,13] (Man kann es freilich nirgendwoher erlangen, außer von dem, der „mächtig ist, den, der steht, zu stützen" [Röm 14,4], damit er beharrlich stehe, und den, der fällt, wiederaufzurichten). Denn wenn sie sich nicht selbst seiner Gnade versagt haben, wird Gott das gute Werk so vollenden, wie er es begonnen hat [vgl. Phil 1,6 ], indem er das Wollen und das Vollbringen wirkt [vgl. Phil 2,13; Kan. 22].
Die jedoch meinen, sie stünden, sollen zusehen, daß sie nicht fallen [vgl. 1 Kor 10,12], und mit Furcht und Zittern ihr Heil wirken [vgl. Phil 2,12] in Mühen, in Wachen, in Almosen, in Gebeten und Opfern, in Fasten und Keuschheit [vgl. 2 Kor 6,5f]. Im Bewußtsein, daß sie zur Hoffnung [vgl. 1 Petr 1,3] auf die Herrlichkeit und noch nicht zur Herrlichkeit wiedergeboren sind, müssen sie sich nämlich fürchten wegen des Kampfes, den es noch zu bestehen gilt mit dem Fleisch, mit der Welt und mit dem Teufel; in ihm können sie nur Sieger sein, wenn sie mit Gottes Gnade dem Apostel gehorchen, der sagt: „Schuldner sind wir nicht dem Fleische, um nach dem Fleische zu leben. Wenn ihr nämlich nach dem Fleische gelebt habt, werdet ihr sterben. Wenn ihr aber durch den Geist die Taten des Fleisches abgetötet habt, werdet ihr leben" Röm 8,12f].
Die aber durch die Sünde von der empfangenen Gnade der Rechtfertigung abfielen, werden wieder gerechtfertigt werden können [Kan. 29], wenn sie sich auf Anregung Gottes darum bemüht haben, durch das Sakrament der Buße aufgrund des Verdienstes Christi die verlorene Gnade wiederzuerlangen. Diese Weise der Rechtfertigung nämlich ist die Wiederaufrichtung des Gefallenen, die die heiligen Väter treffend „die zweite <Rettungs> planke nach dem Schiffbruch der verlorenen Gnade" genannt haben. Denn für die, die nach der Taufe in Sünden fallen, hat Christus Jesus das Sakrament der Buße eingesetzt, indem er sagte: „Empfanget den Heiligen Geist; denen ihr die Sünden vergebt, denen werden sie vergeben, und denen ihr sie behaltet, sind sie behalten" [Joh 20,22f]."