Abschaffung der Todesstrafe

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Pit
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Pit »

noiram hat geschrieben:Aber eine Wiederholungstat von einem Mörder oder Sexualstraftäter ist nicht Grund genug für die Todesstrafe?
...
Kannst Du mit absoluter Sicherheit sagen, daß es zu einer Wiederholungstat kommt?
So wäre es noch schlimmer, so würde er nämlich hingerichtet mit dem Argument, eventuelle Wiederholungstaten zu vermeiden- also:
Hm, warscheinlich wird er keine Straftat mehr begehen, um das Risiko aber direkt auszuhebeln, werden wir den potentiellen Straftäter hinrichten.

@lifestyle

Ach, ein vollstrecktes (!) Todesurteil kann man wieder revidieren?
Klasse, die in Texas zu Unrecht auf dem Elektrischen Stuhl krepierten Menschen werden wieder zum Leben erweckt. :patsch:
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Marion
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Marion »

Pit hat geschrieben:
noiram hat geschrieben:Aber eine Wiederholungstat von einem Mörder oder Sexualstraftäter ist nicht Grund genug für die Todesstrafe?
...
Kannst Du mit absoluter Sicherheit sagen, daß es zu einer Wiederholungstat kommt?
Daß das immer wieder passiert wissen wir genauso gut wie, daß immer mal wieder ein Unschuldiger zur Todesstrafe verurteilt wird.
Da stehen wir beide mit gleicher Ungewissheit da. Sicherheit im Einzelfall gibts weder bei dir noch bei mir.
Du mit dem, daß mal ein Unschuldiger verurteilt wird und ich damit daß immermal wieder noch mehr unschuldige Opfer von nicht hingerichteten Wiederholungstätern dran glauben müssen.
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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Pit hat geschrieben:
noiram hat geschrieben:Aber eine Wiederholungstat von einem Mörder oder Sexualstraftäter ist nicht Grund genug für die Todesstrafe?
...
Kannst Du mit absoluter Sicherheit sagen, daß es zu einer Wiederholungstat kommt?
So wäre es noch schlimmer, so würde er nämlich hingerichtet mit dem Argument, eventuelle Wiederholungstaten zu vermeiden- also:
Hm, warscheinlich wird er keine Straftat mehr begehen, um das Risiko aber direkt auszuhebeln, werden wir den potentiellen Straftäter hinrichten.

@lifestyle

Ach, ein vollstrecktes (!) Todesurteil kann man wieder revidieren?
Klasse, die in Texas zu Unrecht auf dem Elektrischen Stuhl krepierten Menschen werden wieder zum Leben erweckt. :patsch:
Revidieren geht. Restituieren ist etwas problematisch.

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lifestylekatholik
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von lifestylekatholik »

Pit hat geschrieben:@lifestyle

Ach, ein vollstrecktes (!) Todesurteil kann man wieder revidieren?
Klasse, die in Texas zu Unrecht auf dem Elektrischen Stuhl krepierten Menschen werden wieder zum Leben erweckt. :patsch:
Mach dich doch bitte nicht lächerlich.

Ich frage jetzt zum dritten Mal, vielleicht schenkt mir der Herr ja doch noch ne Antwort: Warum hältst du gerade bei (und ausschließlich bei) Mord und »Sexualstraftaten« eine Sicherheitsverwahrung (unter gewissen Bedingungen) für angängig?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Pit
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Pit »

lifestylekatholik hat geschrieben: ...
Ich frage jetzt zum dritten Mal, vielleicht schenkt mir der Herr ja doch noch ne Antwort: Warum hältst du gerade bei (und ausschließlich bei) Mord und »Sexualstraftaten« eine Sicherheitsverwahrung (unter gewissen Bedingungen) für angängig?
Weil es bei psychisch-kranken Straftätern, die z.B. einen Mord begangen haben, auf Grund ihrer psychischen Störung/Erkrankung u.U. vorkommen kann, daß diese nicht dauerhaft therapierbar sind und somit de facto eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würden, wenn sie weiterhin frei leben würden.
Und deswegen ist bei eben dieser Gruppe von Straftätern die Sicherungsverwahrung in der Forensischen Haftanstalt zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Übrigens halte ich das nicht für zulässig, sondern der deutsche Gesetzgeber- allerdings halte ich diese Regelung für sinnvoll.
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Sempre
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Sempre »

Maurus hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Die was aussagen sollen?
Du fragst mich nach der Bedeutung von Bekehrung und Sakramenten?
Nein.
Die von mir genannten Aspekte sind aber Bekehrung und Sakramente. Du fragst, was diese Aspekte aussagen sollen.

Maurus hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Schön, ein zum Tode Verurteilter kann sich besser auf seinen Tod vorbereiten und hat die Chance rechtzeitig bereuen. Wie entscheidend ist dieser Aspekt?
Unser irdisches Leben ist arg kurz verglichen mit dem ewigen Leben oder der ewigen Verdammnis. Die Aspekte sind daher durchaus eher sehr, sehr, sehr entscheidend.
Für die Begründung der Todesstrafe?
Aus christlicher Sicht stellt sich die Sache ganz anders dar: Die Todesstrafe ist keine endgültige, keine ewige Strafe. Ignoriert man die Aussicht auf das ewige Leben bzw. die ewige Hölle, dann nimmt die Todesstrafe dem Bestraften alles, was man ihm nehmen kann. Aus christlicher Sicht ist die Todesstrafe hingegen weniger schwerwiegend. Das spricht pro und nicht contra Todesstrafe.

Maurus hat geschrieben: Demnach ist sie nicht Strafe, sondern Gnadenerweis, da man sich dadurch völlig legal in die Ewigkeit abmachen kann (anders als beim Selbstmord)?
Nein. Wer die Todesstrafe zu solchem Zwecke ausnutzt, begeht Selbstmord, und zwar ewigen Selbstmord. Er sündigt gegen den Heiligen Geist. Er handelt gezielt wider besseres Wissen gegen Gottes Gebote. Er geht des irdischen und des ewigen Lebens verlustig. So jemand wäre besser nicht geboren worden.

Maurus hat geschrieben: Es geht ja nicht unbedingt um das Vermeiden [von Siechtum im Alter]. Aber wenn man es nicht durchleiden muss, so würde man sich darüber nicht beschweren, oder?
Interessante Frage! :D
Ich würde sagen: Wer jung stirbt, wird sich i.d.R. nicht über Siechtum im Alter beschweren.
Was tut das zur Sache?

Maurus hat geschrieben: Nach meinem Verständnis von Strafe kann eine Wohltat keine Strafe sein. Strafe ist doch ein negativ besetzter Begriff. Jeder will Strafe entgehen, aber wer will schon Wohltaten entgehen?
Strafe ist in der Tat heutzutage ein für viele negativ besetzter Begriff. Ich habe manchmal den Eindruck, als werde Strafe synonym für ungerechte Strafe verwendet. Viele Leute wollen nicht mehr verstehen, dass Strafe ein ganz normales Mittel ist. Vermutlich hat das mit dem Gleichheitswahn und der Ablehnung jeglicher Hierarchien zu tun. Wenn es keine Oberen mehr gibt, hat auch niemand mehr das Recht zu strafen. Naiv, wer sich eine solche Welt erträumt.

Strafe soll immer eine Wohltat sein, wobei das Wohl der Gemeinschaft und das Wohl des Bestraften zu berücksichtigen bzw. abzuwägen sind.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Linus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Linus »

Pit hat geschrieben:Ich gebe Dir vollkommen recht, denn ein Fehlurteil kann niemals revidiert werden- bei einer Haftstrafe schon!
Ach der "Mörder", der gar keiner ist und nach 20 Jahren Haft freikommt, kriegt die 20 Jahre per Zeitmaschine wieder zurück - per Revision?

Linus, die Zeitmaschine will ich sehen.
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lifestylekatholik
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von lifestylekatholik »

Pit hat geschrieben:Übrigens halte ich das nicht für zulässig, sondern der deutsche Gesetzgeber- allerdings halte ich diese Regelung für sinnvoll.
Ähm, ich hatte oben »angängig« formuliert, nicht »zulässig«, aber sei’s drum.

Ich hätte auch tatsächlich gerne eine Antwort auf meine Frage und nicht auf eine andere Frage, die ich gar nicht gestellt habe, die dir aber vielleicht besser gefällt. Also ein viertes Mal: Warum gerade und ausschließlich bei Mord und »Sexualstraftaten«? Sind andere Nichttherapierbare (Schläger, Dealer, sonstige Verrückte,...) keine Gefahr für die Allgemeinheit?
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Pit
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Pit »

lifestylekatholik hat geschrieben: ...
Sind andere Nichttherapierbare (Schläger, Dealer, sonstige Verrückte,...) keine Gefahr für die Allgemeinheit?
Falls sich herausstellen sollte, daß ein Dealer mit Drogen handelte, weil er zu dem Zeitpunkt psychisch unzurechnungsfähgig war und man - nach dem er in der Haft eine psychologische/pychsiatrische Therapie erfahren hat - davon ausgehen muss, daß er weiterhin rückfällig werden und auf Grund seiner psychischen Erkrankung erneut mit Drogen haneln könnte- dann wäre die Einweisung in die Forensik auch gerechtfertigt.
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lifestylekatholik
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von lifestylekatholik »

Pit hat geschrieben:Falls sich herausstellen sollte, daß ein Dealer mit Drogen handelte, weil er zu dem Zeitpunkt psychisch unzurechnungsfähgig war und man - nach dem er in der Haft eine psychologische/pychsiatrische Therapie erfahren hat - davon ausgehen muss, daß er weiterhin rückfällig werden und auf Grund seiner psychischen Erkrankung erneut mit Drogen haneln könnte- dann wäre die Einweisung in die Forensik auch gerechtfertigt.
Es ist ja nicht immer klar ersichtlich, wann du versuchst, die geltende Rechtslage in D wiederzugeben und wann du deine eigenen Ansichten formulierst. Aber wie bringst du deine Einlassung oben mit dem noch weiter oben von dir geschriebenen in Einklang:
Pit hat geschrieben:Nein, die Sicherungsverwahrung darf es nur dann geben, wenn ein psychisch kranker Straftäter in Bezug auf Mord oder ein Sexualstrafdelikt als nicht therapierbar gilt- und nur ([Punkt]) dann!
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Pit
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Pit »

lifestyle, lies Du mal meine Beiträge oder frag einen Juristen, ich habe es nämlich satt, für dumm verkauft zu werden.
Gut:
Jeder verdammte Mörder gehört augenblicklich gehängt, dieses gottverdammte Schwein
- besser so?
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Linus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Linus »

Pit hat geschrieben:lifestyle, lies Du mal meine Beiträge oder frag einen Juristen, ich habe es nämlich satt, für dumm verkauft zu werden.
Gut:
Jeder verdammte Mörder gehört augenblicklich gehängt, dieses gottverdammte Schwein
- besser so?
Nein. Das Urteil ob der Mörder "verdammt", "gottverdammt" und/oder ein "Schwein" sei, das lassen wir mal den lieben Gott richten.

Pit, ich glaube lsc liest die beiträge sehr genau von dir - schlüssig ist das was du schreibst jedenfalls nicht.
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Peti
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peti »

Ein interessanter Beitrag zum Thema:
http://144.22.254.11/article-1622?l=german
Auch" Evangelium vitae" sollte man als Katholik mitbedenken:
http://www.vatican.va/holy_father/john_ ... ae_ge.html
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

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Ewald Mrnka
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Ewald Mrnka »

Linus hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Ich gebe Dir vollkommen recht, denn ein Fehlurteil kann niemals revidiert werden- bei einer Haftstrafe schon!
Ach der "Mörder", der gar keiner ist und nach 20 Jahren Haft freikommt, kriegt die 20 Jahre per Zeitmaschine wieder zurück - per Revision?

Linus, die Zeitmaschine will ich sehen.
Zeitmaschinen gibt es; man kann die Zeit zurückstellen, das geht - in der Historiographie & Politik der Bundesrepublik (das "B" steht für "besetzt") bestimmen & definieren (notfalls per Strafandrohung) die Uhren & Maßstäbe unserer perfekt-vollkommenen Gegenwart die (vorzugsweise jüngste) Vergangenheit; aber das kennst Du sicherlich: Im guten alten Österreiche macht man das auch so.

Bei unschuldig eingesessenen Knastis geht das (noch) nicht, aber man arbeitet daran.
Dagegen können Tote ganz leicht und ohne weiteres zum Leben erweckt werden. Denk nur mal an einen ganz unseligen, abgrundbösen Politiker aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts - der ist in den Medien quicklebendig & präsent und agiert als ständiges Hintergrundrauschen. :breitgrins:
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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lifestylekatholik
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von lifestylekatholik »

Pit hat geschrieben:lifestyle, lies Du mal meine Beiträge oder frag einen Juristen, ich habe es nämlich satt, für dumm verkauft zu werden.
Oh, ich verkaufe gar nicht, das erledigst du schon selber.
Pit hat geschrieben:Gut:
Jeder verdammte Mörder gehört augenblicklich gehängt, dieses gottverdammte Schwein
- besser so?
Könntest du -- anstatt Wutausbrüche zu inszenieren -- vielleicht einfach ruhig bleiben und mir den meinem Eindruck nach bestehenden Widerspruch zwischen deinen Aussagen erklären?

Ich hatte ja schon angedeutet, dass es eventuell sein könnte, dass du einmal versucht hast, die geltende Rechtslage in D zusammenzufassen, und das andere Mal deine eigene Meinung wiedergegeben hast. Ob das aber tatsächlich so ist, wird aus deinen Beiträgen nicht klar, statt dessen sind sie widersprüchlich. Statt hier virtuellen Mördern wüste Beschimpfungen hinterherzuwerfen, schreibe doch bitte, bitte, bitte einmal eine kurze klärende Antwort. Warum ist das so schwer, dass du hier einen epileptischen Anfall nach dem anderen reinstellst? Denkbtabu?
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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Pit hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben: ...
Ich frage jetzt zum dritten Mal, vielleicht schenkt mir der Herr ja doch noch ne Antwort: Warum hältst du gerade bei (und ausschließlich bei) Mord und »Sexualstraftaten« eine Sicherheitsverwahrung (unter gewissen Bedingungen) für angängig?
Weil es bei psychisch-kranken Straftätern, die z.B. einen Mord begangen haben, auf Grund ihrer psychischen Störung/Erkrankung u.U. vorkommen kann, daß diese nicht dauerhaft therapierbar sind und somit de facto eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würden, wenn sie weiterhin frei leben würden.
Und deswegen ist bei eben dieser Gruppe von Straftätern die Sicherungsverwahrung in der Forensischen Haftanstalt zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Übrigens halte ich das nicht für zulässig, sondern der deutsche Gesetzgeber- allerdings halte ich diese Regelung für sinnvoll.
Bitte lies mal den § 66 des Strafgesetzbuchs. Sicherheitsverwahrung kann unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nicht nur bei Mord oder Sexualdelikten angeordnet werden, sondern grundsätzlich bei jedem vorsätzlich begangenen Delikt.

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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Die was aussagen sollen?
Du fragst mich nach der Bedeutung von Bekehrung und Sakramenten?
Nein.
Die von mir genannten Aspekte sind aber Bekehrung und Sakramente. Du fragst, was diese Aspekte aussagen sollen.
Ja genau. In wie fern liefert das eine Begründung für den Vollzug der Todesstrafe?

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Für die Begründung der Todesstrafe?
Aus christlicher Sicht stellt sich die Sache ganz anders dar: Die Todesstrafe ist keine endgültige, keine ewige Strafe. Ignoriert man die Aussicht auf das ewige Leben bzw. die ewige Hölle, dann nimmt die Todesstrafe dem Bestraften alles, was man ihm nehmen kann. Aus christlicher Sicht ist die Todesstrafe hingegen weniger schwerwiegend. Das spricht pro und nicht contra Todesstrafe.
Weder noch. EIne Strafe ist nicht begründbar, dass sie unter den Voraussetzungen einer gewissen Weltanschauung weniger schwerwiegend ist. Die Strafe muss irgendeinen Zweck haben. Hand abhacken ist für einen Philosophen eine weniger schwerwiegende Strafe als für einen Pianisten. Spricht das nun für oder gegen Handabhacken?

Maurus hat geschrieben: Demnach ist sie nicht Strafe, sondern Gnadenerweis, da man sich dadurch völlig legal in die Ewigkeit abmachen kann (anders als beim Selbstmord)?
Nein. Wer die Todesstrafe zu solchem Zwecke ausnutzt, begeht Selbstmord, und zwar ewigen Selbstmord. Er sündigt gegen den Heiligen Geist. Er handelt gezielt wider besseres Wissen gegen Gottes Gebote. Er geht des irdischen und des ewigen Lebens verlustig. So jemand wäre besser nicht geboren worden.
Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Ist es nicht auch Sünde, das eigene Leben überhaupt über Gebühr zu gefährden, etwa mit gefährlichem Rasen auf der Autobahn oder übermäßigem Trinken? Demnach hätte der zum Tode Verurteilte noch eine Sünde gegen sich selbst begangen, und zwar in jedem Fall, eine Sünde, die sich gerade erst durch die Hinrichtung an sich vollendet. Entfallen damit nicht die Vorzüge der Todesstrafe hinsichtlich der Möglichkeit zur Umkehr und Reue?

Maurus hat geschrieben: Es geht ja nicht unbedingt um das Vermeiden [von Siechtum im Alter]. Aber wenn man es nicht durchleiden muss, so würde man sich darüber nicht beschweren, oder?
Interessante Frage! :D
Ich würde sagen: Wer jung stirbt, wird sich i.d.R. nicht über Siechtum im Alter beschweren.
Was tut das zur Sache?
Die Einsicht, dass der Tod nicht als Heilmittel taugt. Weder in körperlicher, noch in seelischer Hinsicht.

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Nach meinem Verständnis von Strafe kann eine Wohltat keine Strafe sein. Strafe ist doch ein negativ besetzter Begriff. Jeder will Strafe entgehen, aber wer will schon Wohltaten entgehen?
Strafe ist in der Tat heutzutage ein für viele negativ besetzter Begriff. Ich habe manchmal den Eindruck, als werde Strafe synonym für ungerechte Strafe verwendet. Viele Leute wollen nicht mehr verstehen, dass Strafe ein ganz normales Mittel ist. Vermutlich hat das mit dem Gleichheitswahn und der Ablehnung jeglicher Hierarchien zu tun. Wenn es keine Oberen mehr gibt, hat auch niemand mehr das Recht zu strafen. Naiv, wer sich eine solche Welt erträumt.

Strafe soll immer eine Wohltat sein, wobei das Wohl der Gemeinschaft und das Wohl des Bestraften zu berücksichtigen bzw. abzuwägen sind.
Richtig. Der allgemeine Sinn der Strafe ist die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und der Schutz der Gesellschaft. Der persönliche Sinn der Strafe ist die erfahrbare Sanktion, und somit die Lehre, dass ein gewisses Verhalten von der Gesellschaft nicht toleriert wird. Und in diesem Sinne bin ich der Meinung, dass es der Todesstrafe nicht bedarf. Der Schutz der Gesellschaft ist auch anderweitig erreichbar, ebenso wie die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist auch eine mehr als fühlbare Sanktion für den Betroffenen, denn von seiner Anlage her verträgt es der Mensch nicht gut, wenn er stark eingeschränkt in einer Zelle leben muss. Mit einer solchen Strafe ist daher dem Verlangen der Gesellschaft genüge getan. Überdies muss der Staat sich keine Beamten halten, die in Hinterzimmern Menschen um die Ecke bringen. Einen Menschen zu töten ist eine schwerwiegende Angelegenheit, auch wenn es im Namen des Rechts geschieht. Wenn nicht anders möglich, sollte auf so ein Mittel mE verzichtet werden. Und in unserem Rechtsgefüge gibt es solche Möglichkeiten.

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Robert Ketelhohn
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Ach Pit, mein lieber Pit, ohne deine herzigen Fangfragen würde mir hier echt was fehlen! :lol:

Natürlich ist es unsinnig zu fragen, ob Gott falsch oder recht handelt. Handelte Er falsch, wäre Er nicht Gott. Noch unsinniger wäre es, wollte ich darauf antworten.

Statt dessen müßte ich ausführlich auf die von dir angeführten Schriftstelle eingehen, deren rechtes Verständnis sich nicht so leicht erschließt.

Zunächst dies: Weshalb eigentlich zerrten die Pharisäer jene Ehebrecherin ins Tempelgelände vor Jesus? – Zuständig, das vom mosaischen Gesetz vorgesehene Urteil der Steinigung auszusprechen, wäre nach eben diesem Gesetz der Hohe Rat gewesen. Klar ist schon darum, daß sie Jesus herausfordern, Ihm eine Falle stellen wollten.

Aber es kommt noch mehr hinzu. Das Land stand unter römischer Verwaltung, und Todesstrafen zu verhängen hatte Rom sich vorbehalten, wie wir aus dem Prozeß Jesu selbst lernen.

Man hätte die Ehebrecherin also letztlich doch dem Procurator vorführen müssen – doch mit geringer Aussicht auf Erfolg, denn das römische Recht sah für ihr Vergehen durchaus keine Todesstrafe vor.

(Die beiden bekannten, historisch belegten Steinigungen – des Stephanus im Jahre 36 und des Herrenbruders Jacobus im Jahre 62 – fallen denn auch jeweils in „Interregna“, also Zeiten, als gerade wegen Ablösung kein römischer Statthalter im Lande war und die Juden die Situation sofort ausnutzten. Fürs Jahr 62 berichtet Flavius Josephus das explizit, 36 gab es wegen des Pilatus Härte gegen die Samaritaner den dortigen Aufstand, infolge dessen der Statthalter unter Druck geriet und zum Jahresende von Vitellius – dem höherrangigen Statthalter in Syrien – abgesetzt und auf Nimmerwiedersehen heimwärts beordert wurde.)

Zurück zur Ehebrecherin. Die Pharisäer brachten sie nicht vor den Hohen Rat, weil der ohnehin nicht tun konnte, noch getan hätte. Sie wäre nicht verurteilt worden.

Die Pharisäer führten also anderes im Schilde. Und nach dem Gesagten erkennen wir nun, daß sie Christus nicht nur vor die Wahl stellten, entweder unbarmherzig zu sein oder aber das Gesetz des Moses zu mißachten, sondern zugleich vor die nicht minder heikle Alternative, entweder in Konflikt mit der römischen Obrigkeit zu geraten oder aber das Gesetz der Juden dem Roms unterzuordnen.

Jesus mischt sich in diesen Fall nicht ein. Er hält sich heraus. Er wendet sich ab, beugt sich, schreibt in den Sand. Was? Vielleicht einen Hinweis auf die Zuständigkeiten? »Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.« Den ersten Stein hatten nach dem Gesetz die Zeugen zu werfen. Das heißt also: Bitte! Wer meint, er erfülle das Gesetz, der tue, was das Gesetz befiehlt.

Keiner erfüllt es. »Ich verurteile dich auch nicht.« Und: »Sündige fortan nicht mehr.« – Will der Herr uns hierin ein Vorbild geben (auch wenn Er weiß, daß wir Sein Vorbild immer verfehlen)? – Ja, gewiß. Nicht urteilen, aber dem Sünder die Wahrheit nicht vorenthalten.

Das gilt für das Verhältnis zu meinem Nächsten. Und zum Übernächsten. Und zum Allerletzten. – Ein ganz anderes Ding ist, was die staatliche Obrigkeit tut und tun soll. Darein mischt Jesus sich nicht. »Dem Kaiser, was des Kaisers ist.« Wir kennen das von der Steuerfrage. Die Obrigkeit nämlich, das war Rom, der Kaiser und seine Gesandten. Jesus läßt sie gelten und widerspricht ihr nicht.

Ja, er widerspricht nicht einmal dem ungerechten Urteil, welches gegen Ihn selbst verhängt wird. Über die mit Ihm gekreuzigten Schächer äußert Er sich nicht. Wir kennen aber das Wort des rechten Schächers: »Uns geschieht recht.« Der ist es, dem Jesus verheißt: »Heute wirst du mit mir im Paradiese sein.«

Ändert das die Voraussetzung deiner obigen Fragen, Pit?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Pit
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Pit »

Hallo Maurus,

wenn ich mich nicht täusche, habe ich es auch in einem meiner letzten Beiträge so deutlich gemacht.
Aber nocheinmal für lifestyle:
Ich bin dafür, daß bei Straftätern unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 66 StrGB die Sicherungsverwahrung angeordnet werden darf- ich lehne aber die Idee, jeden (!) Mörder oder Sexualstraftäter nur auf Grund des vagen Verdachtes, er könne vieleicht (!) rückfällig werden, in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.

LG
Pit
Maurus hat geschrieben: ...
Bitte lies mal den § 66 des Strafgesetzbuchs. Sicherheitsverwahrung kann unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nicht nur bei Mord oder Sexualdelikten angeordnet werden, sondern grundsätzlich bei jedem vorsätzlich begangenen Delikt.
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Sempre
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Sempre »

Maurus hat geschrieben:In wie fern liefert das eine Begründung für den Vollzug der Todesstrafe?
Es macht keinen Spaß zu diskutieren, wenn Du ignorierst, was ich schreibe, und Dich im Hamsterrad drehst und drehst. Ich habe die genannten Aspekte nicht als Begründung der Todesstrafe angeführt. Und ich habe das bereits explizit gesagt, als Du mir entsprechendes unterstelltest.

Also noch einmal: ich habe Vorteile genannt, die die Todesstrafe für den Verurteilten hat bzw. haben kann, ohne damit eine Begründung zu liefern, warum die Todesstrafe gut und richtig ist bzw. sein kann.

Gruß
Sempre
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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:In wie fern liefert das eine Begründung für den Vollzug der Todesstrafe?
Es macht keinen Spaß zu diskutieren, wenn Du ignorierst, was ich schreibe, und Dich im Hamsterrad drehst und drehst. Ich habe die genannten Aspekte nicht als Begründung der Todesstrafe angeführt. Und ich habe das bereits explizit gesagt, als Du mir entsprechendes unterstelltest.

Also noch einmal: ich habe Vorteile genannt, die die Todesstrafe für den Verurteilten hat bzw. haben kann, ohne damit eine Begründung zu liefern, warum die Todesstrafe gut und richtig ist bzw. sein kann.

Gruß
Sempre
Nun gut.

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Linus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Linus »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Zeitmaschinen gibt es; man kann die Zeit zurückstellen, das geht - in der Historiographie & Politik der Bundesrepublik (das "B" steht für "besetzt") bestimmen & definieren (notfalls per Strafandrohung) die Uhren & Maßstäbe unserer perfekt-vollkommenen Gegenwart die (vorzugsweise jüngste) Vergangenheit; aber das kennst Du sicherlich: Im guten alten Österreiche macht man das auch so.^
Nö bei uns kämpft man dagegen an. Immerhin sind gestern Samstag ein paar Wehrmachtsuniformierte vor der Rauhensteingasse 3 (A.F.A.M Haupttempel in Ö) radalierend herumspaziert. Ach Blödsinn war nur ne Filmsequenz für die Verfilmung von "Jud Süß" (Aber andere Gesellschaften haben im Hinterhof die Reichsparteifahne hängen[der Vorderteil des Hauses ist mit Antifaschistischen Sprüchen der Linksfaschisten beschmiert...])

Bild
Spricht das nun für oder gegen Handabhacken?
Bei 12Ton Musik eindeutig ja.
Zuletzt geändert von Linus am Sonntag 26. Juli 2009, 23:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Linus hat geschrieben:
Spricht das nun für oder gegen Handabhacken?
Bei 12Ton Musik eindeutig ja.
:D

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Nassos
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Nassos »

Liebe Anneke6,

vielen Dank fuer den Bericht aus eigener Erfahrung! Ich kann mir vorstellen, dass das keine schoene Erinnerung ist.
Dies soll bitte den Moerder nicht zum Laemmchen machen... Ich kann den Wunsch Gleiches mit Gleichem zu vergelten nachvollziehen, und gestehe, dass ich manchmal durchaus fuer die TS bin (wenn ich emotional geladen bin).

Lieber Ewald,

sind Ihre Beitraege tatsaechlich Ihr Ernst (nicht Ihre Meinung, sondern der Zynismus)? Hand aufs Herz: wuerden Sie die Meinung einer Sozialhygiene weiterhin so vehement aeussern, wenn es sich bei den zu Exekutierenden z.B. um Ihre Kinder handeln wuerde - Gott bewahre?
Ich moechte Ihnen nicht zu nahe treten, aber Sie bitten nochmal in sich zu gehen. Ich werde auch in mich gehen und mich fragen, ob ich immer noch gegen die Todesstrafe sein werde, wenn mein Kind Opfer eines Mordes waere - Gott bewahre! So rum hatte ich das bis jetzt gar nicht bedacht, das hat sich erst mit diesem Beitrag ergeben, und somit waren Sie der Veranlasser. Danke hierfuer.

Nassos
Ich glaube; hilf meinem Unglauben

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Ewald Mrnka
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Ewald Mrnka »

Nassos hat geschrieben:

Lieber Ewald,

sind Ihre Beitraege tatsaechlich Ihr Ernst (nicht Ihre Meinung, sondern der Zynismus)? Hand aufs Herz: wuerden Sie die Meinung einer Sozialhygiene weiterhin so vehement aeussern, wenn es sich bei den zu Exekutierenden z.B. um Ihre Kinder handeln wuerde - Gott bewahre?
Ich moechte Ihnen nicht zu nahe treten, aber Sie bitten nochmal in sich zu gehen. Ich werde auch in mich gehen und mich fragen, ob ich immer noch gegen die Todesstrafe sein werde, wenn mein Kind Opfer eines Mordes waere - Gott bewahre! So rum hatte ich das bis jetzt gar nicht bedacht, das hat sich erst mit diesem Beitrag ergeben, und somit waren Sie der Veranlasser. Danke hierfuer.

Nassos
Lieber Nassos,
man muß die Dinge trennen: Die persönliche Betroffenheit & Einstellung kann und darf nicht zum kategorischen Imperativ extrapoliert werden.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie ich reagieren würde, wenn einer meiner Söhne hingerichtet werden sollte - ich weiß aber auch nicht, ob ich die Kraft hätte zu verzeihen, wenn meine Kinder Opfer eines Verbrechens wären.
Gott bewahre mich vor solchen schrecklichen Prüfungen!

Glücklicherweise bewegen wir uns da im abstakten, hypothetischen Bereich!

Ich weiß aber und ich glaube, daß es Verbrechen gibt, die so zum Himmel schreien, daß sie nur mit dem Tode gesühnt werden können.

In diesem Zusammenhange von "sozialhygienisch" zu sprechen mag gewiß zynisch, hart und kalt klingen, man könnte das verhaltener, verdeckter formulieren, das ist mir bewußt, aber es bringt meine Überzeugung und meine Auffassung auf den kürzesten und päzisensten Begriff.

Ein anderes Thema wäre inwieweit man Gnade vor Recht gewähren sollte:
Nach dem Bomben-Attentat auf ihren geliebten Mann erwies die Heilige Elisabeth von Rußland ihre ergreifende, christliche Großmut, indem sie sofort dem Attentäter verzieh und sich für ein Gnadengesuch beim Zaren einsetzte.
Der Attentäter wies jedoch dieses Ansinnen entschieden zurück, wurde seinem Wunsche enstsprechend verurteilt und gehängt.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Pit
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Pit »

Da sind wir eben unterschiedlicher Auffassung.
Ich bin der Meinung, daß jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat- wobei es bei dem ehemaligen rumänischen Diktator so war, daß es sinnvoll war, ihn hinzurichten, weil ihn die noch aktive Securitate sonst befreit und einen Bürgerkrieg verursacht hätte.
Das ist und war aber der einzige Fall, in dem ich für die Todesstrafe war.
Ewald Mrnka hat geschrieben: ...
Ich weiß aber und ich glaube, daß es Verbrechen gibt, die so zum Himmel schreien, daß sie nur mit dem Tode gesühnt werden können.
...
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Robert Ketelhohn
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pit hat geschrieben:Da sind wir eben unterschiedlicher Auffassung.
Ich bin der Meinung, daß jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat- wobei es bei dem ehemaligen rumänischen Diktator so war, daß es sinnvoll war, ihn hinzurichten, weil ihn die noch aktive Securitate sonst befreit und einen Bürgerkrieg verursacht hätte.
Das ist und war aber der einzige Fall, in dem ich für die Todesstrafe war.
Na, der Ceaușescu ist wohl eher von der „Securitate“ erschossen worden.
Im übrigen desavouierst du dich und deine Position hier selbst. Erinnert mich
an meinen früheren protestantischen Pfarrer, der sich als so pazifistisch prä-
sentierte, daß er auf meine Nachfrage hin sogar behauptete, er würde selbst
seinem kleinen Sohn, wenn der von einem Mörder bedroht würde, nicht mit
der Schußwaffe zu Hilfe kommen, wenn er auch die Möglichkeit dazu hätte.
Später gestand er dann mal, in Nicaragua, da würde er mit der Waffe in der
Hand auf seiten der Sandinisten kämpfen.

Das da oben ist der Sündenfall deiner Argumentation. Und das noch in einem
Beispiel, wo die Hinrichtung nun wirklich widerrechtlich und reine Lynchjustiz
war …
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Peti
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peti »

Warum hier niemand Kapitel 56 von "Evangelium vitae" mitbedenkt, wundert mich schon sehr.
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

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Robert Ketelhohn
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Darin ist dieser Satz: »Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer
angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch
überhaupt nicht mehr gegeben
« völlig unbegründet und m. E. auch haltlos
und verkehrt. Ansonsten ist das in der Tat eine brauchbare Gesprächsgrund-
lage.

Eine Anmerkung noch: Wenn der päpstliche Text als primären Strafzweck
nennt: »
in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung
wiedergutmachen
«, dann ist das eine Wortreiche Umschreibung dessen,
was ich irgendwo oben als den eigentlichen Strafzweck und -grund angege-
ben habe: nämlich Vergeltung.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Ralf

Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Ralf »

Bei mir ist's genau umgekehrt: ich halte den von Dir als zweites zitierten Satz für verkehrt und den ersten für richtig.

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Juergen
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Juergen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Eine Anmerkung noch: Wenn der päpstliche Text als primären Strafzweck
nennt: »
in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung
wiedergutmachen
«, dann ist das eine Wortreiche Umschreibung dessen,
was ich irgendwo oben als den eigentlichen Strafzweck und -grund angege-
ben habe: nämlich Vergeltung.
"Primärer Strafzweck"?
Was soll das denn sein?
Strafe als Wiedergutmachung ist ebenso Unsinn.

Sinn macht eigentlich nur die Unterscheidung zwischen Strafe ODER Wiedergutmachung (poena aut satisfactio).

Wenn jemand was gestohlen hat, dann gibt es entweder die Möglichkeit der Wiedergutmachung, indem das gestohlene Gut zurückgegeben wird; oder wenn er es nicht zurückgeben kann, die Möglichkeit einer Strafe.
Daß vielfach beides angeordnet wird: eine Rückgabe der gestohlenen Sache und eine Strafe ist als Anordnung eher schon eine Unordnung denn eine Ordnung.
Gruß Jürgen

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anneke6
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von anneke6 »

Sag das mal den Supermarkt-Fritzen, die in ihren Geschäften Tafeln aufhängen, die Folgendes behaupten: Wenn Du hier klaust, mußt Du erst einmal 50 Euronen an uns zahlen, danach zeigen wir Dich wegen Diebstahls an.
Man darf davon ausgehen, daß sie die gestohlene Ware auch wieder gleich an sich reißen — also gibt es dort doppelt oder dreifache Bestrafung. :)
???

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