Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

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overkott
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Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

Beitrag von overkott »

Meiner Ansicht nach sollten Wähler in Wahlprogrammen auf das Wahlrecht der exklusiven Staatsangehörigkeit achten. Was meint ihr?

Die Staatsangehörigkeit wird erworben durch Antrag und Annahme.

Antragsberechtigt sind Volljährige sowie Eltern für ihre Kinder.

Mit Eltern ist auch im Folgenden der Vormund ebenfalls gemeint.

Der Antrag wird angenommen
+ bei Eltern mit staatsangehörigem Elternteil,
+ bei Eltern von im Inland geborenen Kindern sowie
+ bei Volljährigen,
++ die seit mindestens zwölf Jahren im Inland leben oder
++ die Voraussetzungen der Integration erfüllen.

Antragsberechtigte mit Aussicht auf Annahme werden zur Wahl ins Standesamt eingeladen. Mit der Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit geben die Wähler ihre bisherige Staatsangehörigkeit auf. Der Staat entlässt keine Staatsangehörigen in die Staatenlosigkeit.

Durch die Wahl der exklusiven Staatsangehörigkeit erwerben die neuen Staatsbürger alle Rechte und Pflichten sowie den besonderen Schutz im Ausland.

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DarPius
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Re: Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

Beitrag von DarPius »

Wenn dieser Staat überdauern will, soll er ein Memorandum für die Vergabe der Staatsangehörigkeit in den kommenden 20 Jahren durchsetzen.
Das ist aber ein frommer Wunsch.

Ich glaube, das Ergebnis der Auseinandersetzungen auf den Strassen (Bürgerkriegszustände in den Großstädten) wird entscheiden.
Ich glaube an keine dummokratischen Lösungen in diesem Lande. Es ist zu spät. um 2000 wäre es noch möglich gewesen.
'Et portae inferi non praevalebunt eam'

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overkott
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Re: Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

Beitrag von overkott »

Die Debatte kommt zum richtigen Zeitpunkt. Auch die SZ hat den Diskussionsbedarf erkannt. Staatsbürgerschaft ist eben ein Kernthema des demokratischen Rechtsstaats. Leider rückt die SZ die Sozialdemokraten in ein schlechtes Licht. Auf jeden Fall scheinen diese das Thema wenig vernünftig anzugehen. Bayerns SPD-Chef zum Beispiel vergreift sich im Ton. Dass wohl ein Bonner Politiker das Thema wieder auf den Tisch bringt, hat einen guten Grund. Die Probleme des Journalisten mit doppelter Staatsbürgerschaft in Untersuchungshaft haben die Notwendigkeit rechtlich eindeutiger Regeln vor Augen gerückt. Und hier müssen Volljährige Wahlfreiheit haben. Damit sollen sich Doppelstaatler durch freie Wahl vor Übergriffigkeit des jeweiligen Staates schützen können. Wir sollten also nicht nur das biblische Wort claritas ständig im Munde führen, sondern Volljährige in ihrer Wahlfreiheit ernst nehmen und eine Entscheidung für eine exklusive Staatsangehörigkeit ermöglichen.

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umusungu
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Re: Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

Beitrag von umusungu »

Die Debatte hätte schon vor Jahrzehnten geführt werden müssen. Die vielen Nachfahren von deutschen (bzw. preußischen, badischen, pfälzischen, bayrischen, Hannoveraner etc.) Auswanderern hätten auch niemals sofort die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten dürfen. Die Nachfahren der Wirtschaftsflüchtlinge nach Rußland, in die Ukraine, nach Rumänien etc. waren wieder Wirtschaftsflüchtlinge, die wegen wirtschaftlicher Vorteile ihre angestammte Heimat verlassen haben.

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overkott
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Re: Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

Beitrag von overkott »

Wer die Hand an Pflug legt und zurückschaut... Oben habe ich die Grundzüge für eine vernünftige Reform dargelegt. Kern sind Volljährigkeit und Wahlfreiheit mit echter Entscheidung. Hier geht es vorwärts.

Caviteño
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Re: Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

Beitrag von Caviteño »

umusungu hat geschrieben:
Samstag 11. März 2017, 20:05
Die Debatte hätte schon vor Jahrzehnten geführt werden müssen. Die vielen Nachfahren von deutschen (bzw. preußischen, badischen, pfälzischen, bayrischen, Hannoveraner etc.) Auswanderern hätten auch niemals sofort die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten dürfen. Die Nachfahren der Wirtschaftsflüchtlinge nach Rußland, in die Ukraine, nach Rumänien etc. waren wieder Wirtschaftsflüchtlinge, die wegen wirtschaftlicher Vorteile ihre angestammte Heimat verlassen haben.
Die Debatte ist vor Jahrzehnten geführt worden und mündete in dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, das ab dem 01. 01. 2000 gilt.

Was die Nachfahren der Russland- bzw. Sudetendeutschen betrifft, hätte ein Blick in die allgemeinen Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts geholfen. Die Staatsangehörigkeit kann nach dem Abstammungsprinzip oder nach dem Geburtsortsprinzip erworben werden. Die deutsche Rechtstradition hat sich für das Abstammungsprinzip entschieden. Damit wird die deutsche Staatsangehörigkeit vererbt. Wie segensreich diese Entscheidung war/ist, zeigt sich daran, daß andernfalls die Kinder der jetzt illegal eingereisten "Flüchtlinge" bei einer Geburt in D. die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erworben hätten. Da D. - im Gegensatz zu den USA - in einem solchen Fall die Eltern nicht abschieben würde, ergäbe sich für die Illegalen ein Bleiberecht.
Trump will aus diesem Grunde den sog. "Geburtstourismus" abschaffen, in dem er den in den USA geborenen Kindern nicht automatisch die US-Staatsangehörigkeit gibt. Insbesondere reiche Chinesen schicken ihre schwangeren Frauen vor der Entbindung in die USA. Die dort geborenen Kinder sind auotmatisch US-Staatsbürger und können bei Volljährigkeit die Eltern nachholen. Für reiche Chinesen eine zusätzliche Versicherung, ggfs. das Land verlassen zu können. Außerdem haben die Kinder das Recht, die kostenfreien amerik. Schulen besuchen zu dürfen.

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overkott
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Re: Wahlrecht der Staatsangehörigkeit

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:
Sonntag 12. März 2017, 02:38
umusungu hat geschrieben:
Samstag 11. März 2017, 20:05
Die Debatte hätte schon vor Jahrzehnten geführt werden müssen. Die vielen Nachfahren von deutschen (bzw. preußischen, badischen, pfälzischen, bayrischen, Hannoveraner etc.) Auswanderern hätten auch niemals sofort die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten dürfen. Die Nachfahren der Wirtschaftsflüchtlinge nach Rußland, in die Ukraine, nach Rumänien etc. waren wieder Wirtschaftsflüchtlinge, die wegen wirtschaftlicher Vorteile ihre angestammte Heimat verlassen haben.
Die Debatte ist vor Jahrzehnten geführt worden und mündete in dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, das ab dem 01. 01. 2000 gilt.

Was die Nachfahren der Russland- bzw. Sudetendeutschen betrifft, hätte ein Blick in die allgemeinen Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts geholfen. Die Staatsangehörigkeit kann nach dem Abstammungsprinzip oder nach dem Geburtsortsprinzip erworben werden. Die deutsche Rechtstradition hat sich für das Abstammungsprinzip entschieden. Damit wird die deutsche Staatsangehörigkeit vererbt. Wie segensreich diese Entscheidung war/ist, zeigt sich daran, daß andernfalls die Kinder der jetzt illegal eingereisten "Flüchtlinge" bei einer Geburt in D. die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erworben hätten. Da D. - im Gegensatz zu den USA - in einem solchen Fall die Eltern nicht abschieben würde, ergäbe sich für die Illegalen ein Bleiberecht.
Trump will aus diesem Grunde den sog. "Geburtstourismus" abschaffen, in dem er den in den USA geborenen Kindern nicht automatisch die US-Staatsangehörigkeit gibt. Insbesondere reiche Chinesen schicken ihre schwangeren Frauen vor der Entbindung in die USA. Die dort geborenen Kinder sind auotmatisch US-Staatsbürger und können bei Volljährigkeit die Eltern nachholen. Für reiche Chinesen eine zusätzliche Versicherung, ggfs. das Land verlassen zu können. Außerdem haben die Kinder das Recht, die kostenfreien amerik. Schulen besuchen zu dürfen.
Diese naturrechtliche Idee angeborener Rechte entspricht nicht dem vertragsrechtlichen Gedanken des Grundgesetzes. Auch die Staatsangehörigkeit wird solange nicht durch Geburt erworben, wie sie nicht rechtsstaatlich positiviert ist. Das Abstammungsprinzip hat sich erübrigt. Auch die Amerikaner haben nicht aufgrund ihrer Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit kann allerdings beantragt und angenommen werden. Das ist dort relevant, wo Auslandsdeutsche eine unterdrückte kulturelle Minderheit darstellen mit Aussicht auf erfolgreiche Integration.

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