Situation der deutschen Medienlandschaft

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Caviteño
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Caviteño »

martin v. tours hat geschrieben: Und das ganze noch mit Zwangsgebühren finanziert -Wunderbar !
Es handelt sich nicht um "Zwangsgebühren" sondern - lt. Schönenborn - um eine "Demokratieabgabe" :D

Paßt doch, wenn man "Abgabe" nicht als Gebühr sondern in der Verbform "abgeben" nutzt.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Es ist ehrlich, wenn man von vornherein seine Meinung zu einem Einzelthema äußert, um anschließend zu sagen, warum der Sieg einer knappen Mehrheit bereits Demokratie sein soll.

Ehrlich ist dieses Vorgehen, weil damit das Verhältnis von Interesse und Erkenntnis deutlich wird:

Ich habe gewonnen, also ist das demokratisch.

Aber stimmt das?

Wie funktioniert denn eigentlich das politische System bei uns?

Da haben wir zunächst mal den Rechtsstaat als Rahmen. Der Rechtsstaat besagt: Bei uns läuft alles legitim und legal, also nicht legal, illegal, Ikearegal. Denn wenn etwas legal ist, aber nicht legitim, sieht der Rechtsstaat die Möglichkeit der Normenkontrollklage vor. Und das Bundesverfassungsgericht sagt: Leute, schaut mal ins Grundgesetz, da stehen unsere Grundwerte drin und die besagen, was bei uns legitim ist. Also reicht die formale Legalität nicht aus.

Deshalb dürfen die Wähler auf demokratischem Weg auch nicht einfach alles bestimmen.

Darüber hinaus regelt der Rechtsstaat Demokratie institutionell. Er sagt also nicht nur wie die Kanzlerin: Alles läuft bei uns nach Recht und Gesetz, sondern auch, dass die Wähler sich nicht um alles und jedes Detail kümmern, sondern dass sie sich Experten ihres Vertrauens wählen, die Zeit und Ahnung haben, sich um das Allgemeinwohl zu kümmern. Referenden wie Volksbegehren und Volksentscheid sind möglich in Bereichen, in denen die Wähler die Problematik überschauen können. Vor allem aber, sagt der Rechtsstaat, läuft bei uns Demokratie in Parlamenten.

Und dann sagt der Rechtsstaat bei uns: So einen Blödsinn wie in England machen wir nicht. Grundsatzfragen werden nicht von einer Ausschlag gebenden Nadelspitze von einem Prozent entschieden. Bei Grundsatzfragen müssen mindestens zwei von drei Leuten zustimmen, sonst würden wir ja unseren Staat zerlegen. Das wollen wir nicht. Wir wollen in Grundsatzfragen einen breiten Konsens.

Außerdem sagt der Rechtsstaat, dass jedes Dorf seine eigenen Fragen regeln soll, wenn es keine Fragen sind, die das ganze Land betreffen oder den Bund oder Europa. Europa zum Beispiel soll grenzschreitende Fragen lösen wie Binnenhandel und Flüchtlingsfragen.

Flüchtlingsfragen sind ein neues, temporäres Thema bei dem die Kanzlerin ihren Finanzminister mal an die Hand nehmen sollte. Die Kanzlerin sollte zum Beispiel auf eine schlanke EU-Kommission achten, weil das im EU-Vertrag so vorgesehen ist. Seit zwei Jahren sollte die Kommission um ein Drittel kleiner sein und nix ist passiert. Der Finanzminister sollte also auf die Ausgaben der EU achten und dem Kommissionschef sagen, dass wir für die Briten keine teuren Fensterplätze schaffen möchten. Ein EU-Kommissar, der für 20.000 Euro brutto im Monat Bleistifte anspitzt, ist uns zu teuer.

Caviteño
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Caviteño »

overkott hat geschrieben:Vor allem aber, sagt der Rechtsstaat, läuft bei uns Demokratie in Parlamenten.
Genau das sagt das Grundgesetz nicht. In dem entscheidenden Artikel 2 Abs. 2 GG steht:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(Hervorhebung von mir)

https://www.bundestag.de/bundestag/aufg ... _2/245124

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Fangen Sie mit der Präambel an, dann verstehen sie vielleicht, wie Art. 20 GG gemeint ist, Caviteño.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Demokratieabgabe meint Abgabe, die vor der Demokratie zu rechtfertigen ist. In einem ersten Schritt sollte in drei Jahren das Intendantengehalt beim WDR in Köln durch Halbierung dem Intendantengehalt in Bonn angepasst werden. Die eingesparten 200.000 Euro pro Jahr ( plus Faktor in der Altersversicherung ) werden zum Schuldenabbau eingesetzt.

Darüber hinaus sind Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Medienangebotes laut Grundgesetz zur Zahlung der Demokratieabgabe nicht verpflichtet.

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Siard
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Siard »

overkott hat geschrieben:Darüber hinaus sind Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Medienangebotes laut Grundgesetz zur Zahlung der Demokratieabgabe nicht verpflichtet.
Das sind sie laut gängiger Praxis sehr wohl. Wo sagt das GG etwas anderes? Und was geht die GIS das GG an?

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Siard hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Darüber hinaus sind Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Medienangebotes laut Grundgesetz zur Zahlung der Demokratieabgabe nicht verpflichtet.
Das sind sie laut gängiger Praxis sehr wohl. Wo sagt das GG etwas anderes? Und was geht die GIS das GG an?
Natürlich geht es in erster Linie um den Art. 1 GG, aus dem sich alle weiteren Artikel entfalten. Im Schutz der menschlichen Person, ihrer freien Entfaltung sowie ihres Eigentumsrechts findet staatliches Handeln sowie das Handeln nachgeordneter und untergeordneter Körperschaften seine natürliche Grenze. Legitim ist also das Eingreifen des Staates in die freie Entscheidung der menschlichen Person über die Nutzung von Medien und den Umgang mit ihrem persönlichen Eigentum nur soweit wie nötig, nicht soweit wie möglich. Daher darf der Staat seine Bürger nicht zur Nutzung bestimmter Medien verpflichten und für deren Produktion sich deren Eigentums bedienen. Um so gravierender wirkt der grundrechtliche Schutz der menschlichen Person, soweit es nicht einmal der Staat selbst ist, der einen Bürger zur Zahlung zwangsverpflichten will, sondern eine nach- und untergeordnete Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts.

Gleichwohl ist es Aufgabe des Staates, den Wettbewerb im Medienmarkt und damit auch im Markt elektronischer Medien sicherzustellen und Streitigkeiten um frei angebotene und angenommene Leistung sowie geschuldeter Gegenleistung zu schlichten. Daher ist es billig, ein öffentlich-rechtliches Medienangebot zu erstellen und die Finanzierung über die Nutzer zu gewährleisten. Der Schutz gegen ein unbilliges Abrufen des Angebotes obliegt den öffentlich-rechtlichen Anbietern und damit auch die Beweislast gegen den beschuldigten Bürger, dem die Anbieter unbilliges Abrufen in Rechnung stellen wollen. Wer das öffentlich-rechtliche Angebot nicht nutzen möchte, kann daher auch dann nicht belangt werden, wenn die Anbieter ihr gesendetes Material noch nicht durch Verschlüsselung und Passworte geschützt haben.

Das gefällt tagesschau.de und heute.de überhaupt nicht, weshalb sie glauben, auch in anderen Bereich gleich mal wieder die rote Linie des Rationalen und für den öffentlichen Frieden Gebotenen überschreiten zu müssen. Denn das institutionelle Eigeninteresse legitimiert in egoistischer Wahrnehmung zu fast allen Mitteln.

Caviteño
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Caviteño »

overkott hat geschrieben:Fangen Sie mit der Präambel an, dann verstehen sie vielleicht, wie Art. 20 GG gemeint ist, Caviteño.
Eine Präambel ist ein feierlicher Vorspruch, nicht mehr und nicht weniger. Sie führt nicht zur Aufhebung irgendwelcher Aussagen, die nachfolgend definitiv festgelegt sind.
Einfach kundig machen, bevor gepostet wird. Im Zeitalter des Internets ist das doch nicht so schwer.

Mal ganz am Rande:
Warum widerspricht (oder "meint") die Präambel etwas anderes, als in Art. 20 Abs. 2 GG gesagt wird?

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Also ich lese da nicht, daß die parlamentarische Demokratie keine Abstimmungen - wie in Art. 20 II GG ausgeführt - zur Willensbildung des Volkes zuläßt. Aber das wirst Du uns sicherlich erklären können. :D

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Caviteño »

overkott hat geschrieben: Demokratieabgabe meint Abgabe, die vor der Demokratie zu rechtfertigen ist.
Nein - die Begründung von Herrn Schönenborn ist anders:
Er ist genau genommen eine "Demokratie-Abgabe". Ein Beitrag für die Funktionsfähigkeit unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft. Demokratie fußt auf der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Und die ist in einem 8-Millionen-Land nur mittelbar herzustellen, "medial", durch Medien eben. Trotz der vielen guten Zeitungen und Zeitschriften und trotz des Internets geben die Deutschen immer noch zwei Drittel ihres täglichen Medien-Zeitbudgets für Radio und Fernsehen aus. Und weil man schwerlich ein kommerzielles Vollprogramm findet, das auch nur eine halbe Stunde pro Tag über Politik berichtet, behaupte ich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert das Funktionieren unserer Demokratie.
http://www.ard.de/home/intern/presse/pr ... index.html

Ich stimme ja vollkommen zu, wenn darin eine Überhöhung des öffentl-rechtl. Rundfunks und Fernsehen gesehen wird. Ich schaue fast nur die öffentl-rechl. Programme - aber weder Nachrichten noch irgendwelche Politiksendungen. Die brauche ich nun wirklich nicht, um mir eine (manipulierte) Meinung zu bilden - und das Versagen der öffentl.-rechtl. Medien wurde Sylvester in Köln für jedermann sichtbar.
overkott hat geschrieben: Wer das öffentlich-rechtliche Angebot nicht nutzen möchte, kann daher auch dann nicht belangt werden, wenn die Anbieter ihr gesendetes Material noch nicht durch Verschlüsselung und Passworte geschützt haben.
Dem ist zuzustimmen, jedoch räumt das BVerfG dem Gesetzgeber die Möglichkeit, auf das Eigentum (= die Geldbörse) des Einzelnen zuzugreifen, obwohl er keine Leistungen der öffentl.-rechtl. Medien in Anspruch nimmt.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Fangen Sie mit der Präambel an, dann verstehen sie vielleicht, wie Art. 20 GG gemeint ist, Caviteño.
Eine Präambel ist ein feierlicher Vorspruch, nicht mehr und nicht weniger. Sie führt nicht zur Aufhebung irgendwelcher Aussagen, die nachfolgend definitiv festgelegt sind.
Einfach kundig machen, bevor gepostet wird. Im Zeitalter des Internets ist das doch nicht so schwer.

Mal ganz am Rande:
Warum widerspricht (oder "meint") die Präambel etwas anderes, als in Art. 20 Abs. 2 GG gesagt wird?

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Also ich lese da nicht, daß die parlamentarische Demokratie keine Abstimmungen - wie in Art. 20 II GG ausgeführt - zur Willensbildung des Volkes zuläßt. Aber das wirst Du uns sicherlich erklären können. :D
Die Präambel bringt eine Verantwortung zum Ausdruck, die vor der Willensbildung der Wähler steht, älter ist als der Staat, um es mal konservativ zu sagen. Diese Verantwortung findet in den Grundrechten ihren Ausdruck, ohne die man Art. 20 GG vergessen kann.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:Dem ist zuzustimmen, jedoch räumt das BVerfG dem Gesetzgeber die Möglichkeit, auf das Eigentum (= die Geldbörse) des Einzelnen zuzugreifen, obwohl er keine Leistungen der öffentl.-rechtl. Medien in Anspruch nimmt.
Sie können da keine Entscheidung vorlegen.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Caviteño »

overkott hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Dem ist zuzustimmen, jedoch räumt das BVerfG dem Gesetzgeber die Möglichkeit, auf das Eigentum (= die Geldbörse) des Einzelnen zuzugreifen, obwohl er keine Leistungen der öffentl.-rechtl. Medien in Anspruch nimmt.
Sie können da keine Entscheidung vorlegen.
:D
Wie will den jemand heute noch behaupten können, keine Leistung des öffentl-rechtl. Rundfunks in Anspruch zu nehmen bzw. nehmen zu können? :freude: Er müßte nicht nur kein Fernseh- oder Rundfunkgerät haben, denn auch ein smartphone oder ein internetfähiger PC begründen einen Anspruch auf Gebührenerhebung. Es müßte sich also um eine Person handeln, in deren Haushalt weder Fernsehen, Radio, Computer noch smartphone vorhanden sind - und der dies auch für die Vergangenheit nachweisen kann.
1. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit. Zwar wird der Beschwerdeführer durch die Erhebung der Rundfunkgebühr in der Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert. Dieser Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs wird auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben. Sie unterfällt der Gesetzgebungskompetenz der Länder für den Bereich des Rundfunks. Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Vorzugslast. Die Gebühr ist an den Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft, der durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet wird. Die maßgeblichen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags verstoßen zudem nicht gegen das Bestimmtheitsgebot.
Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend begründet hat, nicht unverhältnismäßig. Sie dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Gebührenerhebung geeignet und erforderlich. Zugangssperren stellen kein gleich wirksames Mittel dar, weil Zweifel an ihrer Umgehungssicherheit bestehen und sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würden. Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zudem nicht unangemessen. Der Beschwerdeführer wird nicht unmittelbar daran gehindert, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet. Dieser nur geringen Beeinträchtigung der Informationsfreiheit steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von einigem Gewicht gegenüber.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2-7.html

Glaubst Du wirklich, eine Verfassungsklage gegen die Rundfunkgebühr hätte angesichts dieser Begründung auch nur den Hauch einer Erfolgschance? :D
Die Rundfunkabgabe kann nur durch die Parlamente abgeschafft werden und da muß man erst einmal eine Partei finden, die sich das auf ihre Fahnen geschrieben hat.

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Siard
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Siard »

Caviteño hat geschrieben:Die Rundfunkabgabe kann nur durch die Parlamente abgeschafft werden und da muß man erst einmal eine Partei finden, die sich das auf ihre Fahnen geschrieben hat.
Wenn es doch nur die Rundfunkgebühr (GIS) wäre. Um die österreichischen öffentlich-rechtlichen Sender empfangen zu können kommen demnächst zusätzliche Kosten (wg. Verschlüsselung etc.). Und das geht ohne Parlament.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Caviteño »

Siard hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Die Rundfunkabgabe kann nur durch die Parlamente abgeschafft werden und da muß man erst einmal eine Partei finden, die sich das auf ihre Fahnen geschrieben hat.
Wenn es doch nur die Rundfunkgebühr (GIS) wäre. Um die österreichischen öffentlich-rechtlichen Sender empfangen zu können kommen demnächst zusätzliche Kosten (wg. Verschlüsselung etc.). Und das geht ohne Parlament.
Das hat aber einen anderen Grund: Die Übertragungsrechte.

Egal ob Fußball, Film oder Sportereignis - die Preise für die Übertragungsrechte unterscheiden sich, ob sie für das eigene Land oder europaweit gelten. Da es im Zeitalter des SAT-Empfangs nicht möglich ist, die Ausstrahlung auf das eigene Land zu begrenzen, müssen die Daten verschlüsselt werden. Die entsprechenden Karten können dann nur Personen kaufen, die in dem Land ansässig sind. Meist wird dafür eine Festnetznummer verlangt, z.B. in den NL. Die Schweizer SRG vergibt ihre Karten auch an Auslandsschweizer.

Die öffentl.-rechtl. deutschen Fernsehanstalten kaufen aber immer eine viel teurere Europalizenz - da kann dann ganz Europa und Nordafrika auf Kosten der deutschen Gebührenzahler zuschauen. Leider wird diese Geldverschwendung nirgendwo thematisiert.

Mir war die Problematik auch nicht bekannt. Als meine Nachbarin ihr Fernsehgerät an unsere Schüssel anschloß und die belgischen und niederländischen öffentl-rechtl. Programme empfangen wollte, lachte der Monteur nur und schüttelte mit dem Kopf.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Dem ist zuzustimmen, jedoch räumt das BVerfG dem Gesetzgeber die Möglichkeit, auf das Eigentum (= die Geldbörse) des Einzelnen zuzugreifen, obwohl er keine Leistungen der öffentl.-rechtl. Medien in Anspruch nimmt.
Sie können da keine Entscheidung vorlegen.
:D
Wie will den jemand heute noch behaupten können, keine Leistung des öffentl-rechtl. Rundfunks in Anspruch zu nehmen bzw. nehmen zu können? :freude: Er müßte nicht nur kein Fernseh- oder Rundfunkgerät haben, denn auch ein smartphone oder ein internetfähiger PC begründen einen Anspruch auf Gebührenerhebung. Es müßte sich also um eine Person handeln, in deren Haushalt weder Fernsehen, Radio, Computer noch smartphone vorhanden sind - und der dies auch für die Vergangenheit nachweisen kann.
1. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit. Zwar wird der Beschwerdeführer durch die Erhebung der Rundfunkgebühr in der Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert. Dieser Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs wird auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben. Sie unterfällt der Gesetzgebungskompetenz der Länder für den Bereich des Rundfunks. Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Vorzugslast. Die Gebühr ist an den Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft, der durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet wird. Die maßgeblichen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags verstoßen zudem nicht gegen das Bestimmtheitsgebot.
Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend begründet hat, nicht unverhältnismäßig. Sie dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Gebührenerhebung geeignet und erforderlich. Zugangssperren stellen kein gleich wirksames Mittel dar, weil Zweifel an ihrer Umgehungssicherheit bestehen und sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würden. Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zudem nicht unangemessen. Der Beschwerdeführer wird nicht unmittelbar daran gehindert, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet. Dieser nur geringen Beeinträchtigung der Informationsfreiheit steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von einigem Gewicht gegenüber.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2-7.html

Glaubst Du wirklich, eine Verfassungsklage gegen die Rundfunkgebühr hätte angesichts dieser Begründung auch nur den Hauch einer Erfolgschance? :D
Die Rundfunkabgabe kann nur durch die Parlamente abgeschafft werden und da muß man erst einmal eine Partei finden, die sich das auf ihre Fahnen geschrieben hat.
Die Rundfunkabgabe kann auch durch massenhafte Nichtzahlung abgeschafft werden.

Wenn ein Richter des Bundesverfassungsgerichts sich über die Beschwerde eines Bürgers mit solchen sachfremden Formulierungen lustig macht:

"Zwar wird der Beschwerdeführer durch die Erhebung der Rundfunkgebühr in der Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert.",

ist dieser Richter aus dem Amt zu entfernen, weil er das Grundgesetz nicht anwendet, der Beschwerdeführer in seiner Vertragsfreiheit verletzt wird und ihm Verteilungsprobleme des Anbieters angelastet werden, für die keine vertragliche Grundlage bestehen.

Die Anwendung von Recht besteht nicht in der willkürlichen Aneinanderreihung von Behauptungen, weil das Grundgesetz der richterlichen Entscheidungsfreiheit Grenzen setzt, damit das BVerfG selbst nicht totalitär wird.

Eine Entscheidung des BVerfG in der Sache steht noch aus.

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Siard
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Siard »

Caviteño hat geschrieben:Das hat aber einen anderen Grund: Die Übertragungsrechte.
Das ist zwar prinzipiell richtig, aber selbst um die "kostenlose" Grundversorgung mit einem Teil (!) der GIS-finanzierten Sender zu empfangen, ist die Anschaffung teurer Zusatzhardware notwendig – und wohl auch die Zahlung einer beachtlichen Freischaltgebühr.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Siard hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Das hat aber einen anderen Grund: Die Übertragungsrechte.
Das ist zwar prinzipiell richtig, aber selbst um die "kostenlose" Grundversorgung mit einem Teil (!) der GIS-finanzierten Sender zu empfangen, ist die Anschaffung teurer Zusatzhardware notwendig – und wohl auch die Zahlung einer beachtlichen Freischaltgebühr.
Die österreichische Regel der Rundfunkgebühren scheint noch ziemlich konventionell zu sein im Vergleich zur deutschen, wenn auch im technischen Übergang, der zu gestalten ist. Der rechtliche Rundfunkbegriff ist weiterhin an die Funkübertragung gebunden, die Vertragsfreiheit prinzipiell gewährleistet, wobei der Vertrag durch konkludentes Handeln, in diesem Fall durch den Betrieb eines Empfanggerätes zustande kommt.

Die durch Art. 2 GG gewährte Vertragsfreiheit wird in Deutschland jedoch verletzt, wobei sich Richter offenbar dem Verdacht der Rechtsbeugung aussetzen und ihre böswillige Absicht durch höhnische Formulierungen zum Ausdruck bringen. Hier stellt sich die Frage, wann ein Personalwechsel im BVerfG oder BVerwG durch regulären oder vorzeitigen Ruhestand auf absehbare Zeit Abhilfe schaffen kann. Der zeitliche Horizont scheint bei zwei Jahren zu liegen. Für die Zwischenzeit sind die zu Unrecht Beitragspflichtigen auf den Weg der Zahlung unter Vorbehalt zu verweisen. Die Beweislast liegt dann bei den Sendeanstalten.

Im Hinblick auf die deutsche Rechtssprechung ist festzustellen, dass sie zurecht den Rundfunkbegriff auch auf neue Verbreitungswege wie das Internet ausdehnt. Schließlich handelt es sich bei dem Angebot um Information, nicht in erster Linie um eine technische Dienstleistung. Der Vertrag kommt durch Annahme, bereits durch tatsächliche Nutzung zustande. Abgerechnet werden darf allerdings auch nur die konkret genutzte Leistung. Die Beweislast liegt beim Anbieter. Eigentum oder Besitz von Empfangsgeräten stellen keinen Beweis für die tatsächliche Nutzung dar. Rechtlich steht es dem Anbieter offen, Techniken der Verschlüsselung und der Zugangsregelung zu nutzen. Zur Preissenkung empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag über eine zeitlich befristete Nutzung. Der Gesetzgeber muss den Sendeanstalten weitere Wege der Finanzierung eröffnen. Dazu gehören Finanzquellen aus Werbung und Vermarktung von Produkten außerhalb der elektronischen Vertriebswege zum Endverbraucher. Rettungsbeihilfen für die Sendeanstalten sind nach Art. 107 Abs. 3 AEU-Vertrag für eine Übergangsfrist statthaft.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Gegen die Rundfunkgebühr in ihrer jetzigen Form kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Mit der erfolglosen Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist die Verletzung der in Art. 2 GG garantierten Vertragsfreiheit noch nicht grundsätzlich beantwortet. Die Individualverfassungsbeschwerde kann von jedermann erhoben werden. Ein Anwaltszwang besteht nicht. Die Begründung wird streng geprüft. Schriftform ist erforderlich. Ein Übertragung per Email genügt nicht. Das Verfahren ist kostenfrei. Prozesskostenhilfe kann gewährt werden.

Bei Verdacht auf Rechtsbeugung kann auch gegen einen Bundesverfassungsrichter vorgegangen werden. Als Disziplinarmaßnahme kommt nur die Entlassung in Betracht. Die Gründe dafür sind in § 105 BVerfGG genannt: entehrendes Verhalten, grobe Pflichtverletzung, Verurteilung wegen Straffälligkeit. Das Plenum des BVerfG beschließt mit Zweidrittelmehrheit. Der Richter verliert seine Ansprüche aus dem Amt. Mit Beginn des Verfahrens kann der Richter vom Dienst suspendiert werden.

Zu prüfen wäre ferner, inwieweit durch den Verstoß gegen Art. 2 GG europäisches Recht verletzt ist.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Zum Verhältnis von Vertragsfreiheit und Kontrahierungszwang

Während gemäß Art. 2 GG die Vertragsfreiheit die Regel ist, besteht die Ausnahme im Kontrahierungszwang. Aus Art. 20 GG ergibt sich eine grundsätzliche Versorgungspflicht des Staates und damit auch die Grundversorgung der Bürger mit Information zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Partizipation an der Demokratie. Soweit diese Grundversorgung über den Markt geleistet wird, ist der Staat zu keinem weiteren Angebot verpflichtet. Die staatliche Reglementierung der elektronischen Medien ergibt sich aus kartellrechtlichen Erwägungen, um eine Monopolisierung dieses Marktsegmentes zu verhindern. Noch heute gibt es im Rundfunkbereich eine Markt beherrschende Stellung öffentlicher Versorger. Daraus leitet sich ein Kontrahierungszwang ab, der die Sender verpflichtet, mit jedem Endverbraucher einen Vertrag abzuschließen, der im Rahmen seiner Vertragsfreiheit und Informationsfreiheit vom öffentlichen Rundfunkangebot Gebrauch machen will. Die Vertragsfreiheit des Bürgers wird durch den Kontrahierungszwang des öffentlichen Versorgers nicht eingeschränkt.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Aus dem Kontrahierungszwang ergibt sich auch, dass der öffentliche Versorger Einzelleistungen und nicht nur Pauschalangebote anbieten muss. Konkret wird dies beispielsweise dadurch gewährleistet, dass öffentliche Verkehrsbetriebe nicht nur Monatskarten verkaufen, sondern auch Einzelfahrscheine anbieten. Als Versorger muss ein Sender also Verträge anbieten, die die Vertragsfreiheit des Bürgers so wenig wie möglich einschränken. Der Bürger schließt Monats-, Halbjahres-, Jahres- oder Zweijahresverträge ab, weil er sich davon Vorteile verspricht. Auch der Anbieter profitiert in der Regel von längerfristigen Verträgen. Kündigungsfristen müssen bei länger fristigen Verträgen eingeräumt werden.

Auch muss der Nutzer die Möglichkeit haben, mal Einzelangebote abzurufen, mal für zwei Monate Rundfunkgebühr zu bezahlen, dann wieder Einzelangebote zu nutzen oder sich für zwei Jahre festzulegen.

Für die Abgrenzung von Vertragsfreiheit für den Bürger und Kontrahierungszwang für den öffentlichen Versorger spielt die Ausgestaltung des Letzteren im Hinblick auf die Abschaffung der Zwangsgebühr jedoch keine Rolle.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Die allgemeine Rundfunkgebühr verstößt erst seit 2013 gegen das Grundgesetz. Vorher konnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch bestehen. Der Bestandsschutz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft steht jedoch nicht über dem Grundrecht und muss ohne Verletzung des Grundrechts gewährleistet werden.

Die Vertragsfreiheit gemäß Art. 2 GG dient dem Wettbewerb im Medienmarkt. Wettbewerbsverzerrungen sind zu befürchten, wenn die privaten Anbieter ihre Programme verschlüsseln und dadurch ihre Reichweite für Werbung einschränken. Diese Verzerrungen können den öffentlich-rechtlichen Anbietern jedoch nicht angelastet werden. Gleichwohl wird sich ein Gleichgewicht im Wettbewerb einstellen, wenn die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihrer Verpflichtung nachkommen, die Vertragsfreiheit zu gewährleisten, und die grundgesetzwidrige Rundfunkgebühr in ihrer jetzigen Form abgeschafft wird.

Die bloße Aufhebung des Gebührenzwangs durch das BVerfG ist noch keine medienpolitische Maßnahme. Der Gesetzgeber ist gehalten, die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Medienmarkt im Allgemeinen sowie im elektronischen Medienmarkt im Besonderen zu gewährleisten, insbesondere den Wettbewerb um Abonnenten und Werbekunden.

Dabei ist etwa auch der Wettbewerb zu anderen Bereichen der Filmwirtschaft zu beachten. Zur Sicherung eines elektronischen Angebots an Grundinformation sollten die öffentlichen Anbieter auf Nachrichten und Bildung reduziert werden. Sport, Unterhaltung und Kunst findet dann nur noch als Nachricht oder Bildung statt. Übertragungen von Veranstaltungen oder größeren Produktionen gehören nicht mehr zur Grundinformation, sondern können vom privaten Markt gewährleistet werden. Für einen privaten Kulturkanal können sich die Theater und Konzerthallen zusammenschließen, um ein größeres Publikum zu erreichen. Dabei müssen sie sich selbst die Frage stellen, ob sie ihren Charakter als Live-Veranstalter mit persönlicher Anwesenheit erhalten wollen und sich eine weitere mediale Vermarktung ihrer Veranstaltungen überhaupt lohnt. Eine Erhöhung der Kosten von Kultur ist den öffentlichen Haushalten nicht zuzumuten.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

An der Entscheidung über die Rundfunkgebühr für Internetnutzer war Verfassungsrichter Gaier beteiligt. Ende Oktober läuft seine Amtszeit aus. Herr Gaier kam auf Vorschlag der SPD ins Amt und wurde vom Bundesrat gewählt. Ob der Personalwechsel eine rechtmäßige Neuordnung der Rundfunkgebühr nach Art. 2 GG erleichtert, ist offen.

Vor vier Jahren hatte Gaier zusammen mit den Richtern Paulus und Britz einstimmig entschieden. Andreas Paulus kam auf Vorschlag der FDP, Richterin Britz ist ein Vorschlag der SPD. SPD und FDP verhinderten damit die Verfassungsbeschwerde über die Rundfunkgebühr für Internetnutzer. Da die Vertragsfreiheit unberücksichtigt blieb, handelte es sich offenbar um eine politische Entscheidung, die die Unabhängigkeit der 2. Kammer des 1. Senats in Frage stellt. Zwar kann eine unmittelbare Weisung an die Richter nicht nachgewiesen werden. Aber offensichtlich fühlten sie sich dem Art. 2 GG und der damit gebotenen Vertragsfreiheit der Bürger nicht verpflichtet. Den Platz von Frau Britz in der 2. Kammer dürfte inzwischen Herr Schluckebier einnehmen, der auf Vorschlag der CDU ins Amt kam.

Es bleibt die Hoffnung, dass in absehbarer Zeit die Grundgesetzwidrigkeit der Rundfunkgebühr korrigiert wird und der Gesetzgeber den Auftrag erhält, die Finanzen der öffentlich-rechtlichen Sender im Sinne der Vertragsfreiheit der Bürger neu zu ordnen.

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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Uli Adrian berichtet zur Zeit als unser Mann in New York über die Eröffnung des Ticketverkaufs eines Broadway-Krachers, der die Rundfunkgebühr in den Schatten stellt. Ein geschickter Schachzug von unserem Mann. Jeder Zuschauer wird schnell die Taschenrechner-App am Handy zücken und feststellen: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist fast geschenkt, wenn man bedenkt, dass man für einen billigen Beitrag sogar noch einen teuren Intendanten bekommt. Schnell wird der Zuschauer überlegen: Da würde ich doch glatt freiwillig einen Vertrag abschließen. Das ist schließlich mein gutes Grundrecht. Denn die ARD ist einfach so gut, dass man zum Programm nicht nein sagen kann.

Wenn wir Adrian sehen, denken wir sofort an den Tulpendieb aus Kindertagen. Und so ein bisschen ist es Adrian tatsächlich. Jedenfalls stiehlt er den Kollegen von der anderen Fraktion häufig die Show. Das hatte Adrian schon immer drauf. Denn schon in der Schülerunion hat er alle Tricks gelernt. Wenn wir mit ihm am Ende seiner Sendungen einen trinken gehen - köstlicher running gag -, denke ich immer noch an dieses Trinkgelage bei Coca Cola in Gevelsberg zurück und an diesen tollen Film über Kennedy im Saalbau Buschmann.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Dass Frau Schausten die Kanzlerin gebauchpinselt hat, kann man ihr nicht vorwerfen. Ganz im Gegenteil hat sie im Sommerinterview versucht, die Kanzlerin mal ein bisschen aus der Ruhe zu bringen. Dass sie es nicht geschafft hat, liegt dann doch an einer gewissen Souveränität der Kanzlerin. Ihrem Koalitionspartner gegenüber zeigt sie sich bei allen unterschiedlichen Bewertungen in der Sache gegenüber loyal, fährt in Europa nach Plan und sieht sehr wohl, auf welches Gleis sich Großbritannien stellt.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Overkott wirft Medien in der aktuellen Berichterstattung über die bevorstehende Fusion im Einzelhandel Verbrauchertäuschung vor. Das OLG Düsseldorf habe die Fusion verschoben, jedoch nicht aufgehoben. Gleichzeitig habe es dem Bundeswirtschaftsminister versagt, gegen seine Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Der Minister könne die Fusion nicht mehr verhindern, ohne sich über seine kartellrechtliche Befugnis hinwegzusetzen. Als Reaktion hat Gabriel klein beigegeben und verzichtet auf eine weitere Stellungnahme.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Der Tod der Nachrichtensendungen ist der Aufmacher mit einer politikwissenschaftlichen Vorlesung. Und wenn der Populismus stirbt und unter neun Prozent in den Umfragen fällt, kann man ihm neues Leben einhauchen. Man braucht dazu nicht einmal Bilder zu fälschen, man geht einfach ins Archiv.

Die Geschichte bleibt so lange stehen, bis alle Welt schon über die digitalen Netze die schrecklichen Bilder der jüngsten Aktion Desorientierter zum Staatsfeiertag gesehen hat und mit einer Eilmeldung bedacht werden muss.

Dann hat man allerdings auch die Möglichkeit, den Populismus mit aktuellem Material wieder zu befeuern.

Politisch gesehen, kann also der Redakteur mit Terroristen klamm heimlich gemeinsame Sache machen: Denn der Feind meines Feindes ist mein Freund im Wahlkampf.

Am Vorabend gibt ein Sender dem Schrecken das liebe Kindergesicht einer Hochbegabten, am Abend kann man ihn dann noch einmal in Aktion zeigen.

Besonnenheit adé?

Redakteure können tief durchatmen und sagen: Ok, eigentlich wollen wir diese Populisten wirklich nicht und freuen uns, dass sie sich gerade selbst zerlegt haben. Warum sollten wir ihnen jetzt wieder aufgescheuchte Zuschauer in die Arme treiben?

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Stephanie
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Stephanie »

DasErste, Quelle: ARD
Bild zur Sendung Reportage & Dokumentation, Quelle: Das Erste
Die Story im Ersten: Vertrauen verspielt?

11.7.216 | 44 Min. | UT | Verfügbar bis 11.7.217 | Quelle: Das Erste

Nicht nur für Dunja Hayali vom ZDF oder den "Spiegel"-Chefredakteur Klaus Brinkbäumer ist es die "Gretchenfrage": Wie können Medien das Vertrauen ihrer Zuschauer, Leser und Hörer zurückgewinnen?

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage ... d=36493736
Wird kaum der Gerechte gerettet, wo werde ich Sünder erscheinen? Die Last und Hitze des Tages habe ich nicht getragen. Die um die elfte Stunde kamen, denen zähle mich bei, Gott, und sei mein Erretter.

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Sempre
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von Sempre »

Stephanie hat geschrieben:DasErste, Quelle: ARD
Bild zur Sendung Reportage & Dokumentation, Quelle: Das Erste
Die Story im Ersten: Vertrauen verspielt?

11.7.216 | 44 Min. | UT | Verfügbar bis 11.7.217 | Quelle: Das Erste

Nicht nur für Dunja Hayali vom ZDF oder den "Spiegel"-Chefredakteur Klaus Brinkbäumer ist es die "Gretchenfrage": Wie können Medien das Vertrauen ihrer Zuschauer, Leser und Hörer zurückgewinnen?

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage ... d=36493736
Sie wollen das Vertrauen wiedererlangen und gleichzeitig weiterhin Kindermädchen bleiben, die dazu da sind, das dumme Volk an der Hand zu nehmen und vor Populisten zu schützen. Die Agenda bleibt dieselbe.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Ein FDP-Politiker im Kieler Landtag macht sich selbst zum Maßstab für eine Kompromissformel im Verfassungstext und lässt damit den Humanismus scheitern.

Das ZDF hetzt gegen Gott.

Müssen wir uns das mit der verfassungswidrigen Zwangsgebühr gefallen lassen?

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Natürlich müssen sich die Medien fragen, inwieweit sie durch Sensationsberichterstattung Unsicherheit herbeireden. Ohne die Medienaufmerksamkeit würde Amokläufern zum großen Teil ihre Motivation fehlen. Die Medien agieren unabhängig von der Bundesregierung, deren Besonnenheit und Verhältnismäßigkeit längst auf dem Prüfstand steht. Themenexperte Mascolo weist auf die nötige Distanz der Kanzlerin zu Überreaktionen etwa auch in Frankreich hin und bestätigt damit ihre Politik der ruhigen Hand. Aber in den Redaktionsstuben sitzen längst Leute, die auf die nächste Gelegenheit warten und sich wider Willen zu Komplizen von Einzeltätern und ihren ideologischen Hintermännern zu machen.

Wahrscheinlich hätte auch ein Bekenntnis des Landes Schleswig-Holstein zu Gott und zum kulturellen Erbe an demokratischen Werten die gottlose Tat in München verhindern können. Es war jedenfalls ein Fehler etwa des ZDFs, ideologische Gräben aufzureißen. So etwas macht das Land nicht sicherer.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Bei den doppelgesichtigen Themenexperten muss man vorsichtig sein.

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overkott
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Re: Situation der deutschen Medienlandschaft

Beitrag von overkott »

Die FAZ wirkt heute nicht so monothematisch wie die Süddeutsche. Man kann aber auch nicht nur über's Wetter reden, wenn labile junge Menschen ihre Krise ausleben.

Die Probleme mit dem Olympischen Dorf in Rio sind ja ein echter Skandal. Was wurde da nur wieder Geld im Sand versenkt?

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