Die Koran-Richterin

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Kurt
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Die Koran-Richterin

Beitrag von Kurt »

Spiegel hat geschrieben:Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat", so die Richterin des Frankfurter Amtsgericht an Anwältin Becker Rojczyk.
So wie das Zitat oben beschrieben ist, hat die Richterin doch sauber argumentiert. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht; oder kann mir das jemand erklären?

Wenn mich eine junge Dame fragen würde, ob sie einen Moslem heiraten sollte, würde ich sie auch auf die Züchtigungspraxis hinweisen und davon abraten. Wenn sie hinterher ankommen und jammern, dass Männe sie immer verhaut, ist doch echt hirnverbrannt. Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Sie musste damit rechnen? Wie hirnverbrannt ist den das?
Wenn ich beim Zebrastreifen über die Straße gehe muß ich damit rechen das ich trotzdem überfahren werde, also bin ich im Fall der Fälle selber schuld?

Außerdem egal was in Marokko erlaubt oder nicht erlaubt ist. Wir sind in Mitteleuropa und nicht in Marokko. Hier hat sich der werte Herr bezüglich Körperverletzung dementsprechend zu verhalten. Mit der gleich blöden Argumentation kann man die Scharia einführen und Ehrenmorde rechtfertigen.

"Da in dem entsprechenden Kulturkreis Ehrenmorde normal sind mußte Abdul XY damit rechnen als er die Tochter von Mustafa YZ schwängerte. Demzufolge ist Mustafa YZ unschuldig des Mordes und nur der minderen Körperverletzung weil er nicht schnell genug den Tod herbeigeführt hat. Der Angeklagte wird daher mit einer Strafe von 3 Tagesätzen belegt."

LG
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Kurt
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Beitrag von Kurt »

Die Richterin hatte aber nicht entschieden, ob Schläge nach dem Koran rechtlich in Ordnung sind, sondern ob eine unzumutbare Härte nach §1565 BGB vorlag, die eine vorzeitige Ehescheidung (nach staatlichem Recht) ermöglicht.
Sie hat nur entschieden, dass dies keine unzumutbare Härte sei, da sie das ja vorher wusste. Ich halte das für nachvollziehbar - und zugleich eine Warnung an andere.

Baerchen
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Baerchen »

Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]

Raphael

Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Raphael »

Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Man(n) ist immer wieder erstaunt, was Du so alles wissen kannst .............

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Edi
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Beitrag von Edi »

Kurt hat geschrieben:Die Richterin hatte aber nicht entschieden, ob Schläge nach dem Koran rechtlich in Ordnung sind, sondern ob eine unzumutbare Härte nach §1565 BGB vorlag, die eine vorzeitige Ehescheidung (nach staatlichem Recht) ermöglicht.
Sie hat nur entschieden, dass dies keine unzumutbare Härte sei, da sie das ja vorher wusste. Ich halte das für nachvollziehbar - und zugleich eine Warnung an andere.
Fast könnte man dann auch sagen, dass wenn eine Mann seine Frau lange genug geschlagen hat und sie bisher nichts dagegen unternommen hat und nun plötzlich sich doch ans Gericht wendet, dann wird das eben als Gewohnheitsrecht gesehen.

So etwas oder ähnliches kann und darf aber nicht sein.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

Baerchen
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Baerchen »

Raphael hat geschrieben:
Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Man(n) ist immer wieder erstaunt, was Du so alles wissen kannst .............
Beweise mal das Gegenteil! Vielleicht bist Du ja der Erste, der Haue "verdient" hat ;D

Raphael

Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Raphael »

Baerchen hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:
Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Man(n) ist immer wieder erstaunt, was Du so alles wissen kannst .............
Beweise mal das Gegenteil! Vielleicht bist Du ja der Erste, der Haue "verdient" hat ;D
Wer eine Behauptung wie "Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]" in die Welt setzt, ist dafür auch beweispflichtig. 8)

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Robert Ketelhohn
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Wir haben sogar den Tod verdient.
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prim_ass
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von prim_ass »

Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Ooooch. Was für ein netter political correcter Spruch das doch ist.
Wie süüüüüß....

:D
Falls ich aber länger ausbleibe, sollst du wissen, wie man sich im Hauswesen Gottes verhalten muss, das heißt in der Kirche des lebendigen Gottes, die die Säule und das Fundament der Wahrheit ist.

1.Tim 3:15

Kurt
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Beitrag von Kurt »

Edi hat geschrieben:Fast könnte man dann auch sagen, dass wenn eine Mann seine Frau lange genug geschlagen hat und sie bisher nichts dagegen unternommen hat und nun plötzlich sich doch ans Gericht wendet, dann wird das eben als Gewohnheitsrecht gesehen.

So etwas oder ähnliches kann und darf aber nicht sein.
Nun, wenn eine Frau einen Mann ehelicht (!), der bereits vorher angekündigt hat, dass er sie als Ehefrau schlagen werde, sofern er es für geboten hält, so eine Frau kann nicht hinterher ankommen und dies als unzumutbare Härte einfordern.

Entwickelt sich der Mann während der Ehe zum Schläger, wäre es etwas anderes. Aber auch dann kann natürlich eine Ehe nicht geschieden werden. Allenfalls kann eine Trennung erfolgen, und das hätte ja die besagte Dame im Gerichtsfall auch tun können.

Kurt
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Kurt »

Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Verdient schon, und beim Boxen haut man auch.

Asperges1976
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Beitrag von Asperges1976 »

Beim Boxen frage ich mich aber immer, worin der Sinn liegen kann, daß sich erwachsene Männer die Fresse polieren lassen (sorry, für die etwas derbe Ausdrucksweise) :(

Kurt
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Beitrag von Kurt »

Asperges1976 hat geschrieben:Beim Boxen frage ich mich aber immer, worin der Sinn liegen kann, daß sich erwachsene Männer die Fresse polieren lassen (sorry, für die etwas derbe Ausdrucksweise) :(
Und ebenso frage ich mich, worin der Sinn liegen kann, daß sich erwachsene Frauen mit Moslems verheiraten, die ihnen die Fresse polieren.

Beim Boxen immerhin haben beide Teilnehmer gleiche Chancen und Rechte; und man tut es freiwillig. Wer sich aber freiwillig in eine potentiell gewaltbereite Ehe begibt, mit ungleichen Chancen: Kann so jemand auf unzumutbare Härte pochen???

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Linus
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Linus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Wir haben sogar den Tod verdient.
Gedankenübertragung. aber da sah ich schon, daß du schriebst, was ich gerade schreiben wollte....
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Edi
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Beitrag von Edi »

Kurt hat geschrieben: Nun, wenn eine Frau einen Mann ehelicht (!), der bereits vorher angekündigt hat, dass er sie als Ehefrau schlagen werde, sofern er es für geboten hält, so eine Frau kann nicht hinterher ankommen und dies als unzumutbare Härte einfordern.
Woher weisst du denn das, dass ihr Mann das schon vorher ankündigte? Ist das irgendwo veröffentlicht worden in diesem Fall?
Oder gehst du grundsätzlich davon aus, dass Muslime ihre Frauen schlagen (können)?
Zuletzt geändert von Edi am Donnerstag 22. März 2007, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Pit
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Beitrag von Pit »

Also, wenn ich die Artikel und Berichte bisher richtig gelesen habe, ist davon nirgends die Rede.
Somit ist die "Tatsache", daß er sie gewarnt hat, er würde sie evtl. schlagen, wohl eher Spekulation.
Und man sollte vorsichtig damit sein, den Muslimen soetwas pauschal zu unterstellen. Denn in der Bundesrepublik Deutschland hat es langegenug (nein: zu lange) gedauert, bis Gewalt in der Ehe als Straftat anerkannt wurde.

Gruß, Pit
Edi hat geschrieben:
Woher weisst du denn das, dass ihr Mann das schon vorher ankündigte? Ist das irgendwo veröffentlicht worden in diesem Fall?
Oder gehst du grundsätzlich davon aus, dass Muslime ihre Frauen schlagen (können)?
carpe diem - Nutze den Tag !

Baerchen
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Baerchen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Wir haben sogar den Tod verdient.
ja menno, is schon klar.
Aber wir "Verdienen" keinen Tod und auch keine Haue von unseren Mitmenschen.

Baerchen
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Baerchen »

prim_ass hat geschrieben:
Baerchen hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wobei ich natürlich nicht weiß, ob sie die Haue auch verdient hat.
Niemand auf dieser Welt hat "Haue" [Punkt]
Ooooch. Was für ein netter political correcter Spruch das doch ist.
Wie süüüüüß....

:D
Fragt sich doch, ob DU Dir das Recht nimmt, andere Menschen zu schlagen, zu foltern, zu töten?
Wer richtet darüber, dem anderen Menschen an Leib und Leben zu schaden? DUUUU etwa????????????

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Linus
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Beitrag von Linus »

Edi hat geschrieben: Oder gehst du grundsätzlich davon aus, dass Muslime ihre Frauen schlagen (können)?
Natürlich. Koran und Scharia sagen dies.

Ist ungefähr so wie ich bei uns davon ausgehe, dass an mich adressierte Briefe auch zuerst durch mich geöffnet werden.
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Linus
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Re: Die Koran-Richterin

Beitrag von Linus »

Baerchen hat geschrieben:Aber wir "Verdienen" keinen Tod und auch keine Haue von unseren Mitmenschen.
Stimmt. verdienen brauchen wirs nicht. den Tod bekommen wir frei Haus qua Geburt mitgeliefert.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

De Richterin kerat a ana aufglegt denn "sie hätte ja damit rechnen müssen, bei so einem Schwachsinnsurteil."

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Kurt
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Beitrag von Kurt »

Edi hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben: Nun, wenn eine Frau einen Mann ehelicht (!), der bereits vorher angekündigt hat, dass er sie als Ehefrau schlagen werde, sofern er es für geboten hält, so eine Frau kann nicht hinterher ankommen und dies als unzumutbare Härte einfordern.
Woher weisst du denn das, dass ihr Mann das schon vorher ankündigte? Ist das irgendwo veröffentlicht worden in diesem Fall?
Oder gehst du grundsätzlich davon aus, dass Muslime ihre Frauen schlagen (können)?
Nun, in der öffentlichen Berichterstattung wird das Urteil nicht als islamfeindlich kritisiert. Das wäre durchaus denkbar und m.E. auch schlüssig, denn es ist wirklich fraglich, ob die Behauptung der Richterin, das Schlagen von Frauen sei im marokkanischen Kulturkreis üblich, überhaupt zutrifft. Sie belegt das mit einer Sure aus dem Koran.
Aber dem widerspricht niemand in der Presse, obwohl sogar ein fundamentaler Gewaltvorwurf gegen den Islam vorliegt, wie er ja auch in der Regensburger Rede des Papstes zu Unrecht interpretiert wurde, mit den bekannten Folgen.

Das Urteil wird nicht als islamfeindlich, sehr wohl aber als frauenfeindlich gegeißelt. Da die Richterin grundsätzlich davon ausgeht, daß Muslime ihre Frauen schlagen dürfen, ist das Urteil - wie dargelegt - folgerichtig.

Das Problem liegt mal wieder in der politisch-medialen Darstellung, auf ein nicht vorhandenes Feindbild eindrischt (Strohmann). Möglich aber ist auch, daß man die Islamfeindlichkeit erkannt hat, und im vorauseilenden Gehorsam das Urteil als frauenfeindlich kassiert hat. Anders kann ich mir die Hysterie nicht erklären.

Die arme Richterin.

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Peregrin
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Beitrag von Peregrin »

FioreGraz hat geschrieben:De Richterin kerat a ana aufglegt denn "sie hätte ja damit rechnen müssen, bei so einem Schwachsinnsurteil."
Mach Dich endlich kundig, was hier entschieden wurde.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Peregrin
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Beitrag von Peregrin »

Kurt hat geschrieben:Die arme Richterin.
Medial verhaut und politisch gezüchtigt, damit die nächste kapiert, daß sie besser den Mund hält anstatt eine unzeitgeistige Rechtsmeinung zu äußern. Difficile est satiram non scribere.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Edi
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Beitrag von Edi »

Koran Sure 4, Vers 34:

"Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.»

In anderen Übersetzungen wird das Zitat "schlagt sie" auch anders interpretiert, z.B wie hier:

"Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, laßt sie allein in den Betten und straft sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie; Allah ist hoch erhaben, groß."
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Peregrin hat geschrieben:
FioreGraz hat geschrieben:De Richterin kerat a ana aufglegt denn "sie hätte ja damit rechnen müssen, bei so einem Schwachsinnsurteil."
Mach Dich endlich kundig, was hier entschieden wurde.
Die Richterin hat

a ) im Endefeckt entschieden das "Gewohheitsrecht" vorgeht, wenn man davon weiß. Sie ist defakto der Meinung das alle Rechtsätze prinzipiell als dipositiv anzusehen sind, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung alleine nur auf anzunehmenden vorhanden Vorwissen.

b ) Sagt sie daß wenn man zum Zeitpunkt X ein Nagativum in Kauf nahm, das man dann dies später zum Zeitpunkt Y nicht ändern kann.

c ) Zählt bei einer Härtefallscheidung nicht was irgenwannmal in der Vergangenheit war sondern ob die Zusatände jetzt tragbar sind. Denn was annodazumal "erträglich" war kann über die Zeit trotzdem "unerträglich" werden. Z.B. die Wassertropfenfolter, am Anfang störts niemanden, nach einer Zeit wird man Wahnsinnig davon.

Im Endefeckt kann man mit dieser Sichtweise jegliches REcht in die Tonne werfen, was den Vorteil hat solche Rechtsverdreher wären wir auch los. Denn auch in einem bestimmten Millieu ist es üblich das man Meinungsverschiedenheiten mit den Fäusten ausmacht. Ergo sind Körperverletzungsklagen abzuweisen.
Wenn ich aufgrund meiner finaziellen Situation in bestimmte Siedlungsgebiete ziehe, wo Einbrüche an der Tagesordnung stehen, bin ich selber schuld ......

Die Richterin ist meines erachtens im Irrtuum oder wirklich befangen.

LG
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Kurt
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Beitrag von Kurt »

Hier gibt es einen der wenigen nüchternen Artikel, die die aktuelle bundesrepublikanische Durchschnittsempörung gut hinterfragt:

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zur "Koran Richterin"
FioreGraz hat geschrieben:Die Richterin hat

a ) im Endeffekt entschieden, dass "Gewohnheitsrecht" vorgeht, wenn man davon weiß. Sie ist de facto der Meinung, dass alle Rechtssätze prinzipiell als dispositiv anzusehen sind, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung alleine nur auf anzunehmendem, vorhandem Vorwissen.
Das ist eine unzulässige Verallgemeinerung des Urteils. Es bezieht sich ausschließlich auf den konkreten Fall und auch nur auf die Frage, ob hier eine unzumutbare Härte nach §1565 BGB vorliegt. Sie hat Gewalt in der Ehe nicht gutgeheißen, sondern im Gegenteil - Vorkehrungen getroffen, so dass die Ehefrau vor ihrem Mann geschützt ist. Sonst nichts.
b ) Sagt sie, daß wenn man zum Zeitpunkt X ein Negativum in Kauf nahm, dass man dann dies später zum Zeitpunkt Y nicht ändern kann.
Auch das ist nicht wahr. Es ging wie gesagt um die Zumutbarkeitsfrage als Bedingung für die vorzeitige Auflösung der Ehe (?!!?). Das Negativum wurde auf eine andere Weise geändert, nämlich durch Schutzmaßnahmen.
c ) Zählt bei einer Härtefallscheidung nicht, was irgendwann mal in der Vergangenheit war, sondern ob die Zustände jetzt tragbar sind. Denn was anno dazumal "erträglich" war kann über die Zeit trotzdem "unerträglich" werden. Z.B. die Wassertropfenfolter, am Anfang störts niemanden, nach einer Zeit wird man wahnsinnig davon.
Das könnte man als Argumentation akzeptieren. Pädagogisch sinnvoller für künftige Fälle aber ist das vorliegende Urteil. Als Warnung an alle junge Mädchen, sich ihren Göttergatten genau anzuschauen!
Im Endeffekt kann man mit dieser Sichtweise jegliches Recht in die Tonne werfen, was den Vorteil hat, solche Rechtsverdreher wären wir auch los. Denn auch in einem bestimmten Millieu ist es üblich, dass man Meinungsverschiedenheiten mit den Fäusten ausmacht. Ergo sind Körperverletzungsklagen abzuweisen.
Wenn ich aufgrund meiner finanziellen Situation in bestimmte Siedlungsgebiete ziehe, wo Einbrüche an der Tagesordnung stehen, bin ich selber schuld ......
Da ist sicher einiges richtig dran, nämlich dass Rechtsstaatlichkeit vor Lynchjustiz geht. Aber das Statement hat - wie bereits ausgeführt - nichts mit dem Urteil zu tun.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Damit hier nicht nur juristische Laien zu Wort kommen:

Zunächst einmal ging es im Verfahren nicht darum, wie die Frau geschützt werden soll. Das ist nicht die Aufgabe des Scheidungsrechtes, sondern anderer Normen wie etwa des StGB oder des Gewaltschutzgesetz.

Der § 1565 BGB regelt, unter welchen Umständen eine Ehe vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Grundsätzlich kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn ihr Scheitern vom Richter vermutet wird. Dies ist regelmäßig eben mit Ablauf des Trennungsjahres der Fall. Vor Ablauf des Trennungsjahres nur unter besonderen Umständen. Wenn eben das Abwarten für den Antragsteller eine besondere Härte darstellt. Bei vorliegen einer solchen besonderen Härte wird auch das Scheitern der Ehe vermutet Ansonsten muss man warten. Der § schützt also den Bestand der Ehe.

Regelmäßig stellt aber der massive Einsatz von Gewalt eine solche besondere Härte dar, die das vorzeitige Scheitern vermuten lässt.
Die Richterin argumentierte nun damit, dass in besagtem "Kultur"kreis aber das züchtigen der Frau nichts ungewöhnliches ist und daher nicht automatisch mit einem Scheitern der Ehe einhergeht.

Problematisch hieran ist nun, dass hier mit dem Argument besonderer kultureller Hintergründe operiert wird. Das hat sich leider in die Rechtsordnung eingeschlichen ist aber gottlob auf dem Rückzug. Weiterhin muss man fragen, welches Interesse der Staat hat, eine muslimische Ehe in ihrem Bestand zu schützen. Wenn man mal das ganze Gedöns von Religionsfreiheit weglässt, dann kommt man zum Ergebnis, dass kein Interesse vorliegt.
Die Richterin hätte die Tiefe des Falls erkennen müssen und danach entscheiden sollen. Leider hat sie es mit einer oberflächlichen Beurteilung bewenden lassen.

Kurt
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Beitrag von Kurt »

ar26 hat geschrieben:Regelmäßig stellt aber der massive Einsatz von Gewalt eine solche besondere Härte dar, die das vorzeitige Scheitern vermuten lässt.
Die Richterin argumentierte nun damit, dass in besagtem "Kultur"kreis aber das züchtigen der Frau nichts ungewöhnliches ist und daher nicht automatisch mit einem Scheitern der Ehe einhergeht.
Die Frage, wann eine unzumutbare Härte vorliegt, ergibt sich aber aus der Rechtsprechung und nicht aus dem Gesetz. Grundsätzlich sind strenge Anforderungen an die Unzumutbarkeitskriterien zu stellen. An die Rechtsprechung ist ein Richter nicht gebunden. Ferner sind die Umstände des Einzelfalles maßgeblich, so daß stets neu geprüft werden muß. In einem anderen Fall wurde z.B. die Gewalthandlung im Affekt nicht als unzumutbare Härte anerkannt.
Problematisch hieran ist nun, dass hier mit dem Argument besonderer kultureller Hintergründe operiert wird.
Eine unzumutbare Härte bedingt aber, daß die Gründe in der Person des anderen liegen. Da beide der gleichen Glaubensrichtung angehören, muß dieser Umstand durchaus berücksichtigt werden. Es ist schwerlich nachvollziehbar, warum die Vorgaben des Islams beim Eingehen einer Ehe nicht als Härte empfunden wurden, wohl aber bei der vorzeitigen Scheidung.
Auch ist Gewaltanwendung nicht ausnahmslos unzumutbar, z.B. wenn ihr wie beim Sport (Boxen) oder in der Medizin (Operation) zugestimmt wird.
(Gleichwohl besteht ja unverändert die Möglichkeit der Strafverfolgung wegen Körperverletzung, aber das ist ein anderes Thema.)
Das hat sich leider in die Rechtsordnung eingeschlichen ist aber gottlob auf dem Rückzug. Weiterhin muss man fragen, welches Interesse der Staat hat, eine muslimische Ehe in ihrem Bestand zu schützen.
Art. 6 Grundgesetz:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.


Auch eine muslimische Ehe hat Bestandsschutz.
Wenn man mal das ganze Gedöns von Religionsfreiheit weglässt, dann kommt man zum Ergebnis, dass kein Interesse vorliegt.
Die Religionsfreiheit als Gedöns zu bezeichnen lässt tief blicken. Aber das gehört hier nicht hin.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Kurt hat geschrieben:Die Frage, wann eine unzumutbare Härte vorliegt, ergibt sich aber aus der Rechtsprechung und nicht aus dem Gesetz. Grundsätzlich sind strenge Anforderungen an die Unzumutbarkeitskriterien zu stellen. An die Rechtsprechung ist ein Richter nicht gebunden. Ferner sind die Umstände des Einzelfalles maßgeblich, so daß stets neu geprüft werden muß. In einem anderen Fall wurde z.B. die Gewalthandlung im Affekt nicht als unzumutbare Härte anerkannt.
Das hat auch keiner Behauptet. Der Begriff ist auslegungsbedürftig.
Allerdings zählt körperliche Misshandlung nunmal dazu. Der Begriff impliziert eine gewisse Fortdauer und Wiederholungsgefahr. Eine Affekthandlung fällt natürlich nicht darunter.
Kurt hat geschrieben:Eine unzumutbare Härte bedingt aber, daß die Gründe in der Person des anderen liegen. Da beide der gleichen Glaubensrichtung angehören, muß dieser Umstand durchaus berücksichtigt werden. Es ist schwerlich nachvollziehbar, warum die Vorgaben des Islams beim Eingehen einer Ehe nicht als Härte empfunden wurden, wohl aber bei der vorzeitigen Scheidung.
Dass sie in der Person des anderen liegen soll ist klar, sie wollen aber sagen, wenn dieses Spezifikum vorher vom anderen hingenommen wurde, kann er sich später nicht mehr darauf berufen.

Diese Auffassung halte ich für höchst problematisch. Das bedeutet ja, dass der Begriff "ehetypisch" von dem ja sehr stark abgewichen werden muss, höchst subjektiv und für den Einzelfall auszulegen ist.
("Unzumutbar ist nur das, was für die konkrete zu scheidende Ehe atypisch ist"). Genau das will aber die Rechtsordnung (Kommentierung und Rechtssprechung) nicht. Unzumutbare Härte muss also etwas derart eheatypisches sein, was für einen Großteil der Menschen nicht hinnehmbar wäre. Die Verletzung der ehelichen Treuepflicht war für die früh. Rechtssprechung (Palandt, § 1565 Rn. 10) noch eine unzumutbare Härte, in unserer heutigen "freizügigeren" Zeit ist sie keine mehr. Offenkundig hat die Rechtsprechung hier aufgrund des "allgemeinen Empfindens" und der Tatsache, dass etwa Ehebruch, "Kuppelei" u.ä. keine Straftatbestände mehr sind, ihre Auffassung geändert.

Seinen Ehepartner fortdauernd zu misshandeln wird aber auch in unseren Zeiten von der Allgemeinheit wie von der Rechtsordnung als verwerflich betrachtet. Daher ist es auch eine unzumutbare Härte. Um mal wieder etwas "pampig" zu werden; wenn Sie hier anderer Auffassung sind, sollten Sie schon mal für die Dhimmisteuer sparen . :mrgreen:
Kurt hat geschrieben:Art. 6 Grundgesetz:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Auch eine muslimische Ehe hat Bestandsschutz.

Die Religionsfreiheit als Gedöns zu bezeichnen lässt tief blicken. Aber das gehört hier nicht hin.
Nehmen Sie meine Polemik doch nicht so ernst. :kiss: Eigentlich bin ich ein ganz netter. Auch eine Religions"freiheit" i.S. einer Option für falsche Glaubensüberzeugungen mache ich niemandem streitig. Ich nehme mir nur das Recht heraus, im Einklang mit der überlieferten Lehre der Kirche zu behaupten, dass das später mal oben keine Punkte bringt.

Kurt
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Beitrag von Kurt »

ar26 hat geschrieben:Diese Auffassung halte ich für höchst problematisch. Das bedeutet ja, dass der Begriff "ehetypisch" von dem ja sehr stark abgewichen werden muss, höchst subjektiv und für den Einzelfall auszulegen ist.
("Unzumutbar ist nur das, was für die konkrete zu scheidende Ehe atypisch ist"). Genau das will aber die Rechtsordnung (Kommentierung und Rechtssprechung) nicht. Unzumutbare Härte muss also etwas derart eheatypisches sein, was für einen Großteil der Menschen nicht hinnehmbar wäre...
Das genau ist wohl des Pudels Kern. Selbstverständlich bedeutet "ehetypisch" nicht, dass etwas typisch ausschließlich für die konkrete Ehe sei. Im vorliegenden Fall wird ja auch gar nicht so argumentiert, sondern eher, dass es typisch für die muslimische Ehe (bzw. in deren Kulturkreis) sei, dass der Mann die Frau züchtigt.
Fraglich ist natürlich, ob der Staat das muslimische Eheverständnis völlig ignorieren darf.

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